Im Bereich der Strafverfolgung taucht häufiger der Begriff “Bewährungsstrafe” auf. Die meisten kennen ihn vielleicht aus US-amerikanischen Serien oder Zeitungsartikeln. Aber was genau heißt eigentlich “auf Bewährung”?
Die Bewährungsstrafe gehört in den Bereich des Strafrechts. Bei der Ahndung von Straftaten können nach Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich zwei verschiedene Sanktionen auf einen verurteilten Täter warten:
Wird eine Freiheitsstrafe verhängt, so ist diese jedoch nicht immer automatisch auch mit dem Haftantritt gleichzusetzen. Von Zeit zu Zeit kann eine Freiheitsstrafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Erfahren Sie im Folgenden, ab wann eine Freiheitsstrafe mit Bewährung möglich ist – und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
FAQ: Bewährung
Wird ein Täter zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, ist die Vollstreckung dieser ausgesetzt. Dieser muss somit nicht in Haft, sondern erhält die Möglichkeit, in einem festgelegten Zeitraum unter Beweis zu stellen, dass er keine weiteren Straftaten begeht.
In der Regel kommt eine Bewährungsstrafe nur in Betracht, wenn die Haftstrafen drei oder sechs Monate betragen. Allerdings gibt es auch Straftaten bei denen diese Option grundsätzlich nicht besteht, wie Mord oder Totschlag. Darüber hinaus gilt es noch weitere Bewertungskriterien, über die wir hier informieren.
Wird während der Bewährung eine Straftat begangen, wird diese widerrufen. Dieser Schritt ist außerdem möglich, wenn Täter gegen die Bewährungsauflagen verstoßen.
Inhaltsverzeichnis
Weitere Ratgeber zum Thema “Bewährungsstrafe” finden Sie hier:
Was ist eine Bewährungsstrafe? Definition nach StGB
Die Bedeutung der Bewährungsstrafe lässt sich nur im Zusammenhang mit der Strafzumessung einer Freiheitsstrafe erläutern, denn: Nur Freiheitsstrafen können Gerichte zur Bewährung aussetzen. Dementgegen kann ein Täter, der eine Geldstrafe erhält, nicht auf Bewährung verurteilt werden.
Wie bereits angedeutet, ist eine Freiheitsstrafe dabei nicht automatisch auch als Haftstrafe anzutreten. Und genau hier kommt die Bewährung ins Spiel: Wird ein Straftäter nur zu einer geringen Freiheitsstrafe verurteilt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass er diese auf Bewährung ableisten kann. Aber was bedeutet, statt zu Haft lediglich auf Bewährung verurteilt zu sein?
Im Grunde heißt es, dass ein Täter, dem das Gericht die Ableistung in Form einer Bewährungsstrafe gewährt, die Strafdauer nicht in einer Vollzugsanstalt absitzen muss. Stattdessen erhält er einen bestimmten Zeitraum, in dem er sich wortwörtlich “bewähren” muss – und damit beweisen, dass er nicht wiederholt straffällig wird sowie aus der begangenen Tat die richtigen Lehren gezogen hat.
Lässt er sich in der festgesetzten Bewährungszeit keine weiteren Vergehen oder Verbrechen zuschulden kommen und befolgt er die Bewährungsauflagen, kann er nach dessen Ablauf ohne Ableisten einer Haftstrafe davonkommen.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Wird ein verurteilter Straftäter in der gesetzten Frist der Bewährung wieder straffällig oder kommt seinen Pflichten nicht nach, kann das zuständige Gericht die Strafaussetzung widerrufen. Dann muss der Verurteilte die im Strafverfahren festgesetzte Freiheitsstrafe im Strafvollzug ableisten – und zwar in voller Höhe!
Maximale Bewährungsstrafe in Deutschland – Bewährung & Strafdauer
Von großer Bedeutung für die Klärung der Frage: “Was ist Bewährung?” ist vor allem auch eine wichtige Unterscheidung zwischen der Strafaussetzung und derjenigen Strafe, die ausgesetzt wird.
So kann ein Straftäter, der etwa für eine begangene oder versuchte Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr erhielt, durch Bewährungsbeschluss des Gerichtes etwa drei Jahre Bewährung erhalten. Verstößt er in diesen drei Jahren gegen Auflagen oder wird er erneut straffällig, kann die Ableistung der Freiheitsstrafe in einer Haftanstalt angeordnet werden.
Wichtig hierfür ist auch, dass die bis dato verstrichene Zeit der Bewährung nicht auf die Freiheitsstrafe angerechnet wird. Das bedeutet: Lässt sich ein verurteilter Straftäter zum Ende der ihm gesetzten Bewährungsfrist erneut etwas zuschulden kommen und hebt das Gericht die Strafaussetzung auf, muss er die gesamte ihm auferlegte Freiheitsstrafe in einer Strafvollzugsanstalt absitzen.
Nicht jede Freiheitsstrafe kann jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Wann bekommt man Bewährung?
Das Strafrecht gibt zahlreiche Bedingungen vor, die erfüllt sein müssen, damit die Strafaussetzung zur Bewährung überhaupt von einem Gericht bestimmt werden kann. Zuvorderst zählt hier die Höhe der im Einzelfall festgesetzten Strafe. Darüber hinaus sind jedoch auch die Beurteilung der Tat und des Täters selbst ausschlaggebend.
Die maßgeblichen Bestimmungen finden sich in § 56 StGB.
Wie hoch darf die Freiheitsstrafe sein?
Nicht bei jeder verhängten Freiheitsstrafe kann der Täter auf Bewährung hoffen. Während geringe Strafen von drei oder sechs Monaten häufig in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden, ist dies bei höheren Strafen nicht die Regel.
Bei Verurteilungen hinsichtlich einiger Straftatbestände ist damit die Bewährungswürdigkeit von vornherein ausgeschlossen, etwa bei:
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): drei Jahre Mindeststrafhöhe (nur in einem minderschweren Fall wäre noch eine Bewährungsstrafe möglich)
- Totschlag (§ 212 StGB): fünf Jahre Mindeststrafhöhe
- Mord (§ 211 StGB): lebenslange Freiheitsstrafe
In diesen Fällen ist lediglich die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung möglich. Hierzu jedoch an späterer Stelle mehr.
Die Bewertungskriterien bei Strafen von bis zu einem Jahr sind zudem recht streng, bei höheren, bis zu zweijährigen Haftstrafen sogar noch umfangreicher.
Doch welche Kriterien werden bei der gerichtlichen Beurteilung beachtet?
Bewertungskriterien – Tathergang, Sozialprognose und Persönlichkeit
Nicht nur die Strafhöhe ist ausschlaggebend bei der richterlichen Entscheidung, ob dem Täter Bewährung gewährt wird. Besonders auch die Betrachtung des Täters selbst und der begangenen Tat können die Entscheidung des Gerichts für und wider die Strafaussetzung zur Bewährung beeinflussen.
§ 56 StGB gibt gar explizit Vorgaben, welche Aspekte für die Einzelfallbewertung heranzuziehen sind. Grundsätzlich kann eine positive Entscheidung bezüglich der Bewährung getroffen werden,
“wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.” (§ 56 Absatz 1 StGB)
Von Bedeutung ist damit vor allem die Sozialprognose:
Persönlichkeit
Dieser eher abstrakte Begriff umfasst im Grunde alles, was den Täter selbst prägt und ausmacht – von seinem Bildungsstand bis hin zu seinem Gesamtauftreten und dem Level der Integration in die Gesellschaft.
Vorleben
a) Strafrechtliche Perspektive: Anhand eines Auszugs aus dem Vorstrafenregister kann das Gericht in Erfahrung bringen, ob bereits zuvor andere Straftaten von dem Verurteilten begangen wurden. Dies ermöglicht eine realistischere Einschätzung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straffälligkeit ist. Die Prognose kann bei einem Täter, der bereits mehrfach auffällig wurde, dementsprechend schlechter ausfallen, als bei einem Ersttäter.
b) Persönliche Perspektive: Hier können auch private Lebensumstände Beachtung finden, die den Täter in seiner Vergangenheit positiv oder negativ prägten: Wuchs der Täter behütet auf oder in einem belasteten Elternhaus (Gewalt, Drogen usf.)? Gab es gar Heimaufenthalte? Gab es besondere Vorfälle im Leben des Täters, die ihn in irgendeiner Weise besonders beeinflusst haben könnten?
Umstände der Tat
Nicht nur der zugrunde liegende Tatbestand selbst, sondern auch Art und Motivation der Tatbegehung können bei der Entscheidung hinsichtlich einer Bewährung ausschlaggebend sein. Handelte der Täter aus niedrigen Beweggründen? Nutzte er eine Waffe? Handelte der Täter mit Vorsatz oder (grob) fahrlässig? Ein stark alkoholisierter Fahrer, der einen Unfall verursachte, kann so etwa anders behandelt werden, als ein Kraftfahrzeugführer, der sich durch Ablenkung seines schreienden Kindes auf der Rückbank einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr schuldig machte.
Verhalten nach der Tat
Hierunter fällt nicht nur etwaige Reue des Täters. Nach einem verursachten Unfall kann zum Beispiel auch betrachtet werden, ob der Täter dem Unfallopfer zu Hilfe kam oder sich hingegen zusätzlich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machte. Auch inwiefern der Täter die Begleichung entstandener Schäden initiierte (Täter-Opfer-Ausgleich, Schadensersatz, Schmerzensgeld usf.), kann zur Bewertung herangezogen werden.
Lebensverhältnisse
Das soziale Umfeld und die Stellung in der Gesellschaft können hierbei Beachtung finden. Hat der Täter einen stabilen Personenkreis um sich herum, der ihn auch positiv beeinflusst, oder bewegt er sich z. B. in einem kriminellen Milieu? Geht der Verurteilte eine geregelten beruflichen Beschäftigung nach oder ist er dauerhaft arbeitslos? Auch mögliche gesundheitliche Aspekte können dabei aufgenommen werden. Sind psychische oder gesundheitliche Einschränkungen anzuerkennen?
Es zeigt sich, dass umfangreiche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die Strafaussetzung zur Bewährung überhaupt realisieren zu können. Gerade aber bei erstmals straffällig gewordenen und jugendlichen Personen verhängt ein Gericht dann häufiger eine Bewährungsstrafe.
Wie oft kann man Bewährung bekommen?
Aus der soeben beschriebenen umfangreichen Betrachtung der Bewertungskriterien wird ersichtlich, dass grundsätzlich die wiederholte Straffälligkeit eines Täters einer erneuten zur Bewährung ausgesetzten Strafe im Wege stehen kann. Dennoch kann es durchaus möglich sein, dass Gerichte auch nach der zweiten oder dritten geringen Freiheitsstrafe eine Strafaussetzung bestimmen.
Wie oft dies insgesamt möglich ist, lässt sich nicht beziffern. Hierbei ist stets der jeweilige Einzelfall zu betrachten und die entsprechend zugrunde liegenden Straftatbestände. Handelt es sich um verschiedene Vergehen? Wie alt ist der Täter? In welchem Rahmen bewegen sich die verhängten Freiheitsstrafen – unter oder über einem Jahr? Lässt der Täter eine Besserung erkennen? Gibt es besondere Umstände?
Wie häufig der Täter bereits auffällig wurde, können die Gerichte dem Bundeszentralregisterauszug entnehmen.
Steht eine Bewährungsstrafe im Führungszeugnis?
In einem Führungszeugnis werden alle bisherigen Vorstrafen eines Menschen aufgeführt. Doch was ist eigentlich mit einer Bewährungsstrafe? Ist eine Freiheitsstrafe trotz Strafaussetzung als Vorstrafe zu werten?
Ja. Grundsätzlich werden im Führungszeugnis sämtliche Verurteilungen aufgeführt, die strafrechtliche Relevanz haben. Die Untergrenze, ab der eine Person als vorbestraft gilt, liegt bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Darunter liegende Strafen werden daher nicht im Führungszeugnis registriert.
Eine verhängte Freiheitsstrafe hingegen taucht regelmäßig in dem persönlichen Verzeichnis auf. Wurde die Strafaussetzung gewährt, so findet auch diese inklusive der gesetzten Bewährungsdauer Erwähnung im Führungszeugnis (§ 7 Bundeszentralregistergesetz – BZRG).
Darf man mit Bewährung ins Ausland reisen?
Grundsätzlich kann auch mit einer Bewährungsstrafe ein Auslandsaufenthalt bewerkstelligt werden. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass möglicherweise Probleme bei der Einreise entstehen können, wenn das Reiseland Ihrer Wahl Ihnen aufgrund der Vorstrafe den Grenzübertritt verweigert.
Zu beachten sind auch gegebenenfalls erteilte Bewährungsauflagen des Gerichts. Müssen Sie sich regelmäßig bei Gericht melden oder Wohnplatzwechsel umgehend mitteilen? Wenden Sie sich im Zweifel an das zuständige Gericht.
Straftäter, die eine restliche Freiheitsstrafe auf Bewährung verbüßen, können sich an ihren Bewährungshelfer wenden, um abzuklären, unter welchen Voraussetzungen die Auslandsreise möglich ist.
Sonderfall: Die Strafaussetzung zur Bewährung bei Reststrafen
Nicht nur bei geringfügigen Strafen kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Grundsätzlich sieht das Strafrecht auch vor, dass einem im Gefängnis sitzenden Täter die vorzeitige Freilassung zu ermöglichen ist. Grundsätzlich sind hier Unterscheidungen zu treffen hinsichtlich zeitigen und lebenslangen Freiheitsstrafen:
- Zeitige Freiheitsstrafen:
Hat ein Täter seine Freiheitsstrafe zu zwei Dritteln – mindestens aber zwei Monate – im Justizvollzug abgeleistet, kann unter Berücksichtigung seiner Sozialprognose und unter Voraussetzung seiner Zustimmung der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57 Absatz 1 StGB). Das Recht der Bewährungsprüfung steht damit jedem Häftling zu, der bereits zwei Drittel seiner Strafe abgesessen hat. Das Gericht kann jedoch dahingehend auch einen negativen Bescheid ausstellen, wenn Gründe gegen die vorzeitige Entlassung sprechen (§ 57 Absatz 6 StGB).
Mitunter ist die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung auch bereits nach Verbüßung der Hälfte der Haft möglich. Dies in aller Regel jedoch nur dann, wenn es sich bei dem Antragsteller um einen Ersttäter handelt, der eine maximal zwei Jahre währende Freiheitsstrafe verbüßt (§ 57 Absatz 2 StGB).
Die Bewährungszeit liegt in diesem Fall mindestens bei der Dauer der Reststrafe (§ 57 Absatz 3 StGB). Bei einem Verstoß gegen die Bewährungsauflagen oder einer erneuten Straftat muss der Täter die Reststrafe dann gegebenenfalls in der Justizvollzugsanstalt ableisten. - Lebenslange Freiheitsstrafe:
Auch ein Teil einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann auf Bewährung abgeleistet werden. Bevor ein entsprechend verurteilter Straftäter einen Antrag dahingehend stellen kann, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein (§ 57a Absatz 1 StGB):
- Er muss bereits mindestens 15 Jahre seiner Strafe verbüßt haben.
- Bei der Verhandlung wurde nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
- Die allgemeine Sicherheit ist nicht durch die vorzeitige Freilassung gefährdet.
Ben sagt
Liebes Team von koerperverletzung,
wird die Personenfreizügigkeit des Art. 21 Abs. 1 AEUV durch eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr eingeschränkt?
Vermutlich wäre es taktisch nicht schlau, bevor eine Bewährung ausgesprochen wurde, die Absicht ins EU Ausland zu ziehen darzutun, da dies im Rahmen des § 56 Abs. 1 S. 2 StGB nicht gerade positiv ins Gewicht fallen dürfte. Oder kann dies nicht negativ gewertet werden?
Zunächst könnte das Gericht die Absicht einer Entziehung der Bewährungsmaßnahmen durch Absetzen ins Ausland unterstellen, die dann widerlegt werden müssten. Oder sehe ich das falsch?
Anders sieht der Fall wohl aus, wenn breites die Bewährungsfrist läuft. Die Personenfreizügigkeit ist ein sehr wichtiges Rechtsgut, in das nicht leichtfertig Eingriffen werden darf, anderseits gewichtet das BVerfG die funktionierende Strafverfolgung auch sehr schwer.
Gegen einen Wegzug ins Ausland könnten Weisungen hinsichtlich des Aufenthalts gem. § 56c StGB und der dann nicht mehr möglichen Aufsicht durch die Bewährungshilfe gem § 56d StGB sprechen.
Wie sieht das in der Praxis aus: Wird ein Gericht einen Wegzug ins EU Ausland in der Mehrheit der Fälle untersagen?
Beste Grüße
Ben
Singh sagt
Hallo Guten Tag meine Name ist Singh ich habe eine frage.ich habe eine 3 Jahre bewerungstrafe(Freiheit Strafe und 4 Monate Gefängnis) zeit 2015 Gericht hat gesagt ich muss indischepass beantragen in konsulat und ich habe nicht gemacht deswegen ich bekomme eine bewerungstrafe. Und meine Frage ist Kann ich Aufenthaltserlaubnis beantragen obwohl hab ich eine bewerungstrafe.ich wünche ihnen einen schönen tag .
Manders sagt
Frage:
Ich habe jetzt schon 2 mal im Fernsehen gehört, das eine mehrjährige Haftstrafe (einmal 3 Jahre und einmal 4,5 Jahre) zur Bewährung gefällt wurde. Ich dachte, das eine Haftstrafe nicht höher als 2 Jahre sein darf, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Was stimmt denn jetzt?
Yvonne P sagt
Hallo
Mein mann hat gegen seine Bewährung verstoß, er hätte eine reststrafe von 11 Monaten! Wie hoch ist die Chance noch mal 2/3 mit Bewährung zu bekommen! Er hat ne gute Führung, er arbeitet im Gefängnis in der Küche.
K.v sagt
Hallo vor ca über 15 Jahre hab ich Bewärung auf Betrug bekommen seit dem nichts zu Schulden kommen lassen nun würde strafantrag Gestell auf Betrug der Betrag beträgt 260 euro was kann mir passieren komme ich dewegen in Haft?
Ignazio sagt
Guten Tag
ICH SUCHE SCHON SEID TAGEN NACH EINER EINDEUTIGEN AUSSAGE ABER FINDE LEIDER KEINE..
SACHVERHALT
ICH HABE EINE JUGENDSTRAFE VON 4 JAHREN BEKOMMEN WURDE ALLERDINGS NACH 2 JAHREN UND 7 MONATEN VORZEITIG AUF 3 JAHRE BEWÄHRUNG ENTLASSEN.
MEINE FRAGEN LAUTEN
1 WAS GENAU STEHT IM FZ
2 WANN GENAU LÖSCHT MAN DIE EINTRAGUNG
GRÜßE
Klaus G. sagt
Mir scheint in Ihrer Darstellung Folgendes unklar:
Muss ein veurteilter Täter zum Widerruf seiner Bewährung während der Bewährungsfrist nur erneut straffällig werden oder zusätzlich wegen der neuen Tat auch rechtskräftig verurteilt werden?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Klaus G.,
der Verstoß gegen die Bewährungsauflagen allein kann ausreichen, die Bewährung aufzuheben. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an, wie dies entschieden wird.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Uwe j. sagt
Ich BIN zu 80% schwerbehindert durch Schlaganfall! Habe ne Verhandlung wegen Betrug und bin wegen so was schon vorbestraft! Was für ein Urteil erwartet mich?
Laura A. sagt
Hallo.
Ich, weiblich 25 Jahre jung , mit 14 und 16 Jahren wegen Beleidigung auffällig geworden jedoch ohne Strafe. Ich wurde angeklagt durch 2 selbstständige Handlungen.
Fahrlässig ein KFZ geführt mit 1.7 blutalkoholkonzentration sowie antidepressiva intus.
Durch diese Handlung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Vorsätzliche Körperverletzung
Beleidigung
3. Durch die selbe Handlung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlich angegriffen
Vorsätzliche Körperverletzung
Ich muss sagen dass ich letztes Jahr freiwillig eine Therapie gemacht habe da ich Drogensüchtig bin.
Seit Februar diesen Jahres entlassen und regelmäßig bei der Nachsorge.
Berufliche Zukunft durch Alkoholmissbrauch geschadet und deshalb auch diese Straftat begangen.
Außerdem bin ich laut Abschlussbericht Psychisch Krank ( Persönlichkeitsstörung Borderline Impulsiv)
Und befinde mich in ambulanter psychiatrischer Behandlung. Habe seit 2 Jahren einen gesetzlichen Betreuer den ich selbstständig und freiwillig beim Gericht beantragt habe.
Ich werde jetzt freiwillig noch mal einen stationären Aufenthalt mit der Nachsorge beantragen.
Werde ich Angst haben müssen vor einer Freiheitsstrafe / Bewährungsstrafe ?
Ich lebe wieder bei meiner Mutter und hatte vor eine Ausbildung zur Ergotherapeutin anzufangen. Jedoch werde ich zuerst den stationären Rehabilitationsaufenthalt beantragen.
Lg
koerperverletzung.com sagt
Hallo Laura A.,
wir können nicht beurteilen, welches Strafmaß auf Sie zukommt. Dies liegt im Ermessen des jeweiligen Richters. Möglich sind eine Geld- und auch eine Freiheitsstrafe. Ob diese dann zur Bewährung ausgesetzt wird, ist je nach Einzelfall zu entscheiden. Im Zweifel sollten Sie dies mit einem Anwalt besprechen. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
André O. G. sagt
Hallo. Ich erreiche 2/3 meiner Strafe, um Hilfe bei einem Drogendeal zu bekommen. Ich habe 3 Jahre und ich bin fast fertig mit den zwei Jahren. Ich verbüße meine Strafe im offenen Gefängnis seit Anfang des Jahres und der Antrag wurde vom Gefängnis und mit Zustimmung des Staatsanwalts gestellt. Obwohl der für die Kammer zuständige Richter mich gebeten hat, mich von einem Spezialisten beurteilen zu lassen. Wird dieser Normalfall eintreten? Ich habe keine Suchtprobleme mit Drogen oder Alkohol und ich habe noch nie von jemandem gehört, der vorher von einem Psychologen für die Probezeit beurteilt werden muss. Können Sie mir sagen, ob dies statistisch gesehen eine von den Gerichten häufig verwendete gesetzliche Anforderung ist?
koerperverletzung.com sagt
Hallo André O. G.,
wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten und können den Sachverhalt rechtlich auch nicht einschätzen. Am besten sollten Sie das mit Ihrem Anwalt besprechen und abklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
J. Schick sagt
Ich habe gegen die Unterhaltspflicht verstoßen , bei einem Gehalt von 1450,– Euro.
Habe als Selsständige Handwerker öfter nichtbezahlte aber eingebaute Teile demon-
tiert habe daher Einträge wegen Diebstahl. Habe Privatinsolvenz seit 2 Jahren fertig.
Jetzt hat mich das Gericht Aschaffenburg zu 6 Monaten Freitsstrafe bezw. 3 Jahre Bewährung und 600,– Eu Geldstrafe verurteilt. Fühle mich ungerecht behandelt
mein Anwalt Dr. Sch… meint bei 6 Monate ist die Bwährung normal?
Ist da alles gerecht abgelaufen.
koerperverletzung.com sagt
Hallo J. Schick,
zum einen können wir den Ablauf des Verfahrens bzw. der Verhandlung nicht beurteilen, zum anderen bieten wir keine rechtliche Beratung an. In diesem konkreten Fall sollten Sie den Rat des Anwalts annehmen oder sich einen neunen Rechtsbeistand suchen, wenn Sie mit diesem unzufrieden sind.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Evchen sagt
Hallo
Also mein Mann ist seit 12 Tagen im Gefängnis weil er wegen einer Körperverletzung die Strafe nicht bezahlt hat… (7 monate)(keine großartigen Verletzungen) … Jetzt kam die zweite sache raus wo er noch einmal eine Strafe und Schmerzensgeld hätte zahlen müssen.. Diese tat liegt aber erst 2 jahre her.. (müsste dafür nochmal 9 monate drin bleiben) besteht die möglichkeit das letztere in Raten zu zahlen wenn er nach der ersten Tag doch schon raus kommt?
Michaela sagt
Bei meinem mann wurde die Bewährung widerrufen weil er nicht dem gericht gemeldet hat das er umgezogen ist.jezt ist er seid zwei Wochen in haft.kann ein anwalt nochmal eine zweite chance raus schlagen das er frei kommt und nochmal eine neue bewarung bekommt.Danke
koerperverletzung.com sagt
Hallo Michaela,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher die Situation auch nicht beurteilen. In diesem Fall kann nur ein Anwalt Ihnen mitteilen, wie die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten aussehen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Khawla M sagt
Mein Mann und ein Polizist hatten einen Streit zwischen ihnen, der dazu führte, dass mein Mann zu 5 Monaten Gefängnis, Bewährung und 100 Stunden Arbeit verurteilt wurde.Da er nicht gut Deutsch konnte, bezahlte er für die 100 Stunden, die er arbeitete, eine Summe Geld und wurde unter eine 3-jährige Bewährungsfrist gestellt, und die drei Jahre endeten nicht.Er wurde mit 98 Gramm Al-Marjuana festgenommen, gab sich selbst keinen Verkauf oder Handel, und das Gericht entschied, die Strafe von vier Monaten zu vollstrecken im Gefängnis, und er ist jetzt zwei Monate und 10 Tage alt und wir haben 3 Kinder. Bisher hat er keine Antwort vom Gericht erhalten. Meine Frage ist, kann er bitte entlassen werden?