In deutschem Strafrecht können verurteilte Straftäter, die nur eine geringe Freiheitsstrafe erhielten, unter Umständen auf die Aussetzung der Strafe zur Bewährung hoffen. Zwar bedarf es hierbei grundlegend einer günstigen Prognose und Beurteilung durch das zuständige Gericht:
Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr werden dennoch vergleichsweise häufig in Bewährungsstrafen umgewandelt.
Die Bewährungszeit ist dabei häufig an bestimmte Auflagen und Weisungen gebunden, an die sich der Verurteilte zu halten hat. Doch welche Vorgänge sind bei einer Bewährungsstrafe als Auflagen denkbar? Welche Weisungen gibt es? Und was droht dem Straftäter bei einem Verstoß gegen die Bewährungsauflagen? Erfahren Sie mehr im folgenden Strafrechtsratgeber.
FAQ: Bewährungsauflagen
Die Auflagen bei einer Bewährung dienen der Genugtuung für das begangene Unrecht.
Zu den möglichen Bewährungsauflagen zählen unter anderem die Wiedergutmachung des Schadens, gemeinnützige Arbeit und die Bezahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse. Die Überwachung der Auflagen fällt dabei in den Zuständigkeitsbereich der Bewährungshelfer.
Bei einem Verstoß gegen die Bewährungsauflagen ist eine Verschärfung möglich. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann es auch zu einem Widerruf der Bewährung kommen, sodass die Freiheitsstrafe verbüßt werden muss.
Inhaltsverzeichnis
Welche Bewährungsauflagen gibt es?
Sinn und Zweck einer jeden Strafzumessung soll nicht nur die erzieherische Maßnahme für den Täter selbst sein. Auch die Genugtuung für begangenes Unrecht soll durch den Vorgang erfolgen. Ein Verurteilter, der eine Bewährungsstrafe erhält, gilt zwar als vorbestraft, viel mehr Konsequenzen sind im ersten Moment jedoch nicht erkenntlich.
Um dem Genugtuungsgrundsatz dennoch Rechnung zu tragen, steht es den Gerichten laut § 56b Strafgesetzbuch (StGB) frei, Bewährungsauflagen zu verhängen, die vom Straftäter einzuhalten sind.
Feste Vorschriften, welche Bewährungsauflagen zu verhängen sind, existieren dabei jedoch nicht. Vielmehr bestimmt das Strafrecht allgemeine Richtlinien, exakte Auflagen kann das Gericht unter Vorbehalt dieser anweisen.
“Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen,
- nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
- einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn dies im Hinblick auf die Tat und die Persönlichkeit des Täters angebracht ist,
- sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder
- einen Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen.”
Verfügt der Täter also nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um neben der Ausgleichszahlung an das Opfer auch noch Geld an gemeinnützige Organisationen oder die Staatskasse zu entrichten, ist von letzterem abzusehen.
Auch die Ableistung von Sozialstunden in gemeinnützigen Einrichtungen kann durch das Gericht nur dann verhängt werden, wenn dadurch die Berufstätigkeit des Täters nicht in einer Art und Weise angegriffen ist, dass finanzielle Einschränkungen entstehen.
Wenn der Straftäter die Wiedergutmachung der entstandenen Schäden sogar eigens anstrebt – und davon auszugehen ist, dass er diesem Vorhaben auch nachkommt – kann das Gericht vorläufig oder gar gänzlich von der Verhängung von Bewährungsauflagen absehen (§ 56b Absatz 3 StGB).
Neben Bewährungsauflagen können auch Weisungen erfolgen
Nicht nur Auflagen können die Bewährungszeit bestimmen. Das Gericht kann einem zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Straftäter auch Weisungen auferlegen. Umgangssprachlich werden auch solche Vorgänge häufig unter die Bewährungsauflagen eingeordnet.
Nach rechtlicher Definition handelt es sich jedoch um unterschiedliche Gestaltungsmittel, die vor allem durch die ihnen zugrunde liegende Motivation voneinander zu trennen sind.
Zu den möglichen Weisungen zählen laut § 56c Absatz 2 StGB:
- Meldepflicht, bei der Verurteilte sich zu vorgegebenen Zeiten bei Gericht, Bewährungshelfer oder anderen Stellen melden.
- Anordnung, bestimmte Veränderungen hinsichtlich Ausbildung oder Beruf, Freizeitgestaltung, Aufenthalt oder bezogen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse vorzunehmen (z. B. Ausbildungssuche, Wohnortwechsel, Schuldnerberatung).
- Kontaktverbot zu bestimmten Personen oder Personenkreisen, die einen negativen Einfluss auf den Täter ausüben und das Risiko einer erneuten Straffälligkeit erhöhen.
- Verbot, in Zukunft weiterhin Gebrauch von bestimmten Gegenständen zu machen, die als Anreiz zu weiteren Straftaten dienen könnten.
- Anweisung, sich von bestimmten Orten fernzuhalten, die einen Anreiz für eine erneute Straffälligkeit darstellen könnten (etwa bei sexuellem Missbrauch von Kindern das Fernbleiben von Schulen, Kindergärten Spielplätzen usf.).
- Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen (vor allem auch bei verurteilten Unterhaltsschuldnern).
Die folgenden Weisungen können von den Gerichten jedoch nur dann bestimmt werden, wenn der Täter diesen Vorgängen zustimmt (§ 56c Absatz 3 StGB):
- Vollzug einer Drogen- und/oder Alkoholtherapie oder anderer Heilbehandlungen, die mit körperlichen Eingriffen verbunden sind.
- Aufenthalt in einer geeigneten Unterbringung wie einem Heim oder einer psychiatrischen Anstalt (etwa bei psychischen Problemen oder Konflikten innerhalb der Familie).
Bewährungsauflagen nicht eingehalten – Die Folgen
Was geschieht nun aber, wenn ein Verurteilter die ihm auferlegten Weisungen und Bewährungsauflagen nicht erfüllt? Muss er bei jedem kleinen Verstoß sofort die Haft antreten?
Eine pauschale Beantwortung der Frage lässt sich hier nicht treffen. Die Gerichte müssen in jedem Fall einzeln entscheiden, ob es sich um einen geringfügigen oder schwerwiegenden Verstoß gegen die Bewährungsauflagen handelt.
Zumeist wird ein Gericht erst im Wiederholungsfalle die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen.
Der Widerruf der Strafaussetzung erfolgt nach § 56f Absatz 1 StGB in aller Regel erst dann, wenn der Täter in der Bewährungszeit entweder
- erneut straffällig wird (einmaliges Vergehen genügt hierbei),
- gröblich oder beharrlich gegen Weisungen verstößt,
- sich beharrlich der Aufsicht und Betreuung durch einen festgeschriebenen Bewährungshelfer entzieht oder
- gröblich oder beharrlich gegen Bewährungsauflagen verstößt.
Gipsylein sagt
Wie lange ist denn das mit den Auflagen? Ein Gewalt Straftäter dessen Opfer meine Familie wurde hat neun Monate auf Bewährung bekommen mit den Auflagen 1000 € Schadensersatz zu bezahlen in 50 € Schritten und seinen Wohnort immer aktuell zu melden. Jetzt ist er vom Anwalt und der Meldebehörde nicht mehr auffindbar. Seine 1000 € hat er stückchenweise innerhalb des letzten Jahres überwiesen. Ist damit auch seine Meldepflicht dann erloschen oder gilt die drei Jahre? Irgendwas von drei Jahren stand in dem Gerichtsurteil. Ich verstehe es aber nicht. Wir haben Angst dass er seine Drohung, meine Töchter und mich ab zu stechen irgendwann doch noch wahr macht. Drei von unseren alten Gnadenbrot Ponys am Tierschutzhof hat er ja schon abgestochen. Trotz damals vorhandenem Gewaltschutzantrag
Sarah sagt
Wenn man die Bewährungsauflagen 7 Jahre lang missachtet hat, ein schönes Leben aufgebaut hat, dann doch in Haft kommt, weil die Auflagen vor 7 Jahren nicht erfüllt worden sind… kann man dann in Haft bei einer Restzeit von 6 Monaten Bewährung beantragen oder ist das dann nicht mehr möglich, da man schon einmal die Auflagen verletzt hat?
andreas p. sagt
wie oft soll man bewährungshelfer besuchen ohne Auflagen ohne sonstige Auflagen danke
Andreas P sagt
ich habe als Auflage bekommen alle vier Wochen bis 6 Wochen Alkohol Atmung Test zu machen zu Bewährung stand da nichts zu also es stand da nicht dass ich wie oft oder wie auf dich den bewährungshelfer besuchen sollte statt nur wegen die atmungs von Alkohol also meine Frage ist wie oft soll ich mein bewährungshelfer besuchen sie sagte zu mir sie soll alle vier Wochen mich bei ihr Erscheinen ich bin Hartz IV Empfänger ich kann mir es nicht immer es zu leisten hin und her zu fahren
ILLIG sagt
Wenn man Bewährung verbunden mit Ableistung von sozialstunden verurteilt wird, in dieser Bewährungszeit EU Rentner wird und gemäß den Bewährungsauflagen dieses dem Gericht mitteilt und 23 sozialstunden bei der Ableistung fehlen! Darf dann die Bewährung widerrufen werden?
Dirk B sagt
Hallo,mal eine Frage,ich habe 100 Stunden als Auflage bekommen,und hab noch 42 Stunden offen,ich habe ein Brief bekommen wo drinne steht das sie meine Bewährung wiederrufen,der Termin ist am 17.10.2022 was ist wenn ich die Stunden bis dahin fertig habe und beim Gericht mit nem Arbeitsvertrag auftauche,wird sie trotzdem wiederrufen? Bitte um schnelle Rückantwort .
G sagt
Wie lange hat man Zeit eine Auflage nach zu kommen ?
LeonK sagt
Hallo ich habe gegen meine Bewährung verstoßen weil ich 4-5x nicht zum Termin erschienen bin habe aber immer angerufen und mich entschuldigt und mein nicht kommen erklärt.
Jetzt habe ich ein Brief bekommen soll beim Gericht erscheinen die wollen meine BW widerrufen und habe dort die Möglichkeit mich zu erklären meine Frage wäre jetzt wird sie widerrufen oder bekomme ich neue Auflagen ?
Habe ja immerhin keine neue Straftat begangen und habe sonst alle Weisungen ohne Probleme eingehalten.
Dominic sagt
Ich habe bewährung
Habe die Weisung bekommen eine Paragrap 35 therapie zu machen
Bin aber seid Anfang der Bewährungs Zeit jetzt schon drogen frei und straf frei
Halte ich die Weisung nicht ein komme ich trotzdem in den knast
Obwohl ich ein Jahr Drogen frei bin
Und kann ich die Weisung umgehen Drogen test , Antrag Gericht ect ?
André sagt
Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich musste am 29.01.2021 zur Urinkontrolle und hatte 2 Tage vorher 3 Bier getrunken. Ich bin seit Dezember 2019 auf Bewährung draußen, hatte bis dahin schon 4 Urinkontrollen hinter mich gebracht, welche alle negativ waren. Was passiert, wenn die zuletzt abgegebene Urinkontrolle positiv ist? Muss ich dann mit einer Freiheitsstrafe rechnen oder bekomme ich vom Gericht eine Verwarnung? Bisher bin ich meinen gerichtlichen Auflagen immer nachgekommen. Wer kann mir eine Auskunft geben?
Danke
André aus München
higgins sagt
wenn es der erste verstoss ist, wird in der regel nur mit einer androhung einer geldstrafe oder geldstrafe wegen verletzung der auflagen gesehen werden. die aufhebeund der bewährungsstrafe wird da in der regel abgesehen beim ersten mal. kommt es öfters vor kanns es passieren, dass es zur einer haftstrafe kommen.
Osman sagt
Kann ich durch eine Ausbildung meine Bewährung verlängern lassen
Bernd sagt
Hallo, habe ne Bewährungsstrafe bekommen mit der Auflage dass ich mich bei einem Umzug melden muss, dies hab ich versäumt, muss ich jetzt ins Gefängnis
Ina sagt
Wer kann (in dem Fall bei einer Bewährungsstrafe aufgrund Nichtzahlung des Kindesunterhaltes) den Verstoß gegen die Bewährung anzeigen? Muss dies in diesem Fall zwingend die Mutter des Kindes sein? Sie soll den Unterhalt für das Kind erhalten.
Oder geht das auch durch andere nahestehende Personen, die sich z.B. mit der Mutter des Kindes unterhalten haben?
Vielen Dank.
Marko K sagt
Wie lautet der Artikel im Gesetzbuch? Ich würde mich mit dem Thema weiter beschäftigen wollen, da ich mich aus persönlichen Gründen darüber absichern möchte.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Marko K,
die entsprechenden Paragraphen sind im obigen Artikel benannt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ed sagt
Wo stehen die Auflagen und Weisungen? Wie und von wem werden sie mitgeteilt? In einer Verhandlung wurden sie mündlich genannt, stehen aber weder im Gerichtsprotokoll noch im Urteil. Es kam auch nie eine schriftliche Mitteilung. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen.
Mandl sagt
Gibs es eine möglich keit mein sohn sitzt im knast wegen Verstoß wegen bewerungsauflagen ist es möglich im da raus zu holen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Mandl,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sandra sagt
Kann es auch sein,wenn man bis jetzt keinen Bewältigung Helfer hatte und zum wiederholten male straffällig geworden ist ,dass einen ein Bewältigung Helfer zugeteilt wird bevor es zu einem wiederrufen kommt
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sandra,
wir können nicht beurteilen, ob Ihnen ein Bewährungshelfer zugeteilt wird bzw. ob Ihre Bewährung widerrufen wird. Klären Sie das am besten mit einem Anwalt ab.
Ihr Koerperverletzung.com-Team