Als Ahndung für eine begangene Straftat gibt es grundlegend zwei verschiedene Strafformen: die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Geldstrafen werden dabei häufig bei vergleichsweise geringfügigen Vergehen und bei positiver Sozialprognose für den Täter verhängt. Erhält der Beschuldigte am Ende des Verfahrens eine Geldstrafe, so bleibt ihm das Gefängnis erspart. Doch nicht in jedem Fall.
Ist der Verurteilte nicht willens, den festgeschriebenen Geldbetrag zu zahlen oder können die Behörden aus anderem Grund die Summe nicht eintreiben, nennt das Strafgesetzbuch (StGB) noch eine dritte Variante, über die die Strafe abgeleistet werden kann: die Ersatzfreiheitsstrafe.
Aber was genau bedeutet der Begriff “Ersatzfreiheitsstrafe”? Wie können Betroffene diese im Zweifel noch abwenden? Und wie lange genau müssen die Verurteilten in den Vollzug?
FAQ: Ersatzfreiheitsstrafe
Kann ein verurteilter Täter die durch das Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen, muss dieser als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten.
Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe entspricht der Anzahl der verhängten Tagessätze.
Haben Sie eine Ladung zum Haftantritt erhalten, weil die Geldstrafe nicht beglichen wurde? In diesem Fall sollten Sie umgehen handeln und zum Beispiel eine Ratenzahlung vereinbaren. Alternativ dazu besteht ggf. auch die Möglichkeit, die Strafe abzuarbeiten.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Ersatzfreiheitsstrafe?
Die Ersatzfreiheitsstrafe ist von den Haftstrafen grundsätzlich abzugrenzen, denn: Der betroffene Straftäter wurde nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, sondern zu einer Geldstrafe. Das bedeutet, das Gericht hat ursprünglich von einer Haftstrafe abgesehen.
Nicht immer jedoch können oder wollen die Verurteilten die hohen Beträge tatsächlich auch bezahlen – der ein oder andere weigert sich gar standhaft. Nach § 43 StGB kann für den Fall, dass die Geldstrafe uneinbringlich ist, an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe treten. Ein zunächst nur zur Zahlung eines Betrages verurteilter Straftäter muss dann also doch die Strafe im Vollzug ableisten.
Nachdem die Ersatzfreiheitsstrafe abgeleistet wurde, ist auch die verhängte Geldstrafe getilgt. Das heißt, der Betroffene muss die Summe nicht zusätzlich noch aufbringen.
Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe berechnen
Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall – genauer: nach der Anzahl der verhängten Tagessätze – und nicht der Gesamtsumme.
Kann oder will der Verurteilte die Strafe dann nicht zahlen, so wird auf Grundlage der Tagessätze die Dauer der Inhaftierung ermittelt. Dabei gilt:
“Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe.” (§ 43 Satz 2 StGB)
Ein Beispiel, um aufzuzeigen, wie genau sich die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe berechnen lässt: Wurde ein Täter aufgrund einer begangenen einfachen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, so muss er im Fall der Uneinbringlichkeit der Summe 90 Tage in den Vollzug (90 Tagessätze = 90 Tage), wenn die Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet ist. Nach Ableistung dieser 90 Tage gilt auch die Geldstrafe als getilgt, sodass keine zusätzliche Zahlung nötig ist.
Die Gesamthöhe der Geldstrafe hingegen hat keinen Einfluss auf die Dauer der abzuleistenden Ersatzfreiheitsstrafe. So kann es etwa passieren, dass ein Täter zu einer Gesamtstrafe von 30.000 Euro verurteilt wurde, ein wirtschaftlich schlechter gestellter zu insgesamt 900 Euro, obwohl für beide 90 Tagessätze angesetzt sind. Beide müssten im Falle der Nichtleistung der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen antreten.
Können Sie die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden?
Jede Geldstrafe richtet sich grundsätzlich nach den realen Vermögensverhältnissen des Verurteilten. Das bedeutet vor allem auch, dass ein Empfänger von Sozialleistungen nicht befürchten muss, dass die Tilgung der auferlegten Buße absolut unmöglich ist.
Zwar kann auch bei einer hohen Anzahl an Tagessätzen schon eine ordentliche Summe zusammenkommen, obwohl die Tagessatzhöhe vergleichsweise niedrig ist. Grundsätzlich aber soll die Verhängung einer Geldstrafe eben auch als Strafe verstanden werden: Sinn und Zweck solcher Vorgänge soll es schließlich auch sein, dass der Täter selbst reflektiert, sich seiner Schuld gewahr wird und die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straffälligkeit sinkt.
Ein Geringverdiener wird nun aber kaum in der Lage sein, derart hohe Summen durch eine Einmalzahlung abzuleisten. Was aber nicht bedeutet, dass jeder, der sich die Zahlung nicht leisten kann, auch die Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss!
Nach § 42 StGB können finanziell benachteiligte Betroffene die Ersatzfreiheitsstrafe umgehen, indem Ratenzahlung mit dem Gericht vereinbart wird. Dabei werden entsprechend der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten feste Teilbeträge vereinbart, die zu festgeschriebenen Zahlungsfristen zu erstatten sind. Bereits das Versäumnis einer Ratenzahlung kann zur Aufhebung dieser Vereinbarung führen, sodass der Betroffene Zahlungssäumiger wird.
Im Kern bedeutet dies: Die Ableistung der Geldstrafe verhindert die Ersatzfreiheitsstrafe.
Gemeinnützige Arbeit statt Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe
Neben der Zahlungsleistung ist auch eine andere Möglichkeit gegeben, wie Betroffene den Haftantritt abwenden können: die Ableistung von “freier Arbeit”. Um die Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit umgehen zu können, bedarf es allerdings der Genehmigung der Staatsanwaltschaft.
Ist der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, so lange zu arbeiten, kann der Stundensatz im Ausnahmefall auch auf drei Stunden je Tagessatz herabgesetzt werden.
Das bedeutet also: Ein Straftäter, der zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, müsste in der Regel 540 Stunden (90 x 6) gemeinnütziger Arbeit ableisten, um die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden zu können.
Ersatzfreiheitsstrafe freiwillig antreten?
Der ein oder andere möchte sich mit der Zahlung einer Geldstrafe gar nicht erst auseinandersetzen, sondern lieber gleich die Ersatzfreiheitsstrafe wählen. Das ist jedoch nicht einfach so möglich.
Ersatzfreiheitsstrafe ableisten: Offener oder geschlossener Vollzug?
Bei der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Haftbefehl zunächst nicht erforderlich. Stattdessen erhält der Betroffene eine Ladung zum Strafantritt. Sollte sich der Täter jedoch nicht fristgerecht melden oder der Vollstreckung in irgendeiner Weise zu entziehen versuchen, kann die Staatsanwaltschaft auch einen Haftbefehl wegen der Ersatzfreiheitsstrafe beantragen.
Ein Betroffener, der zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe aufgefordert ist, stellt sich dann oft die Frage: In welcher Form kann die Haft abgeleistet werden?
Grundsätzlich können säumige Verurteilte die Haft auch im offenen Vollzug ableisten, sofern einem entsprechenden Antrag von Seiten der Staatsanwaltschaft stattgegeben wird. Das bedeutet, dass sie hier etwa nur über Nacht eingeschlossen werden, tagsüber aber unter Auflagen zum Beispiel ihrem Beruf nachkommen können.
Statistisches zur Ersatzfreiheitsstrafe
Die Rate der Inhaftierten, die lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe ableisten, ist in Deutschland vergleichsweise hoch. Durchschnittlich 7,8 Prozent der Inhaftierten in der Bundesrepublik befinden sich aufgrund einer uneinbringlichen Geldstrafe im Vollzug. In Frankreich etwa liegt dieser Wert bei nur 0,01 Prozent.
22,7 Prozent der Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe ableisten müssen, tun dies im Rahmen des offenen Vollzugs. Das zeigt, dass es sich hierbei eher um eine Ausnahme als die Regel handelt.
Heidi v d D sagt
Guten Tag, ich hätte eine Frage.
Die Hälfte meiner Geldstrafe habe ich bezahlt, aber jetzt habe ich kein Geld mehr und ich muss ins Gefängnis. Jetzt die Frage: Muss ich trozdem die ganzen 75Tage ins Gefäbgbis, oder wird mir das schon Bezahlte angerechnet?
Ich bedanke mich im vorab für eine Antwort
Markus H sagt
Hallo…Ich wollte mal gerne wissen, ob man auch freiwillig die Haftstrafe einer Geldstrafe vorziehen kann? Soll heissen: ohne das eine Ersatzhaft angeordnet wurde. In meinem Beispiel geht es um folgendes: Ich soll eine Geldstrafe bezahlen, weil ich verurteilt wurde, für ein Delikt, das ich nicht begangen habe. Es wurden 40 Tagessätze angeordnet…da denke ich mir doch: lieber sitze ich die 40 tage ab (bringt einen nicht um und ist vielleicht auch mal ne gewisse Lebenserfahrung) bevor ich dem Staat 3500 € in Zeiten von Rezession in den Rachen schmeisse…So behalte ich das Geld (das ich dringend brauche) und koste den Staat lieber Geld für die Dauer von 40 Tagen…mich würde interessieren, ob das überhaupt geht, oder ob eine Ersatzhaft nur möglich ist, wenn man nachweislich nicht zahlungsfähig ist, oder so wie ich nicht zahlen will. Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. Gruss Markus
Jana sagt
Mein Bruder hat vergessen seine Bewährungsstrafe zu bezahlen. Es waren monatlich 50€ vereinbart damals er kam nicht mehr hinterher und hats vergessen oder nicht gemerkt das es nicht abgebucht wird. Es waren nur noch 350€ offen von 800€ für schwere Körperverletzung.
Er hat seine Post nicht aufgemacht oder vor uns versteckt. Er wurde einfach abgeholt und musste in die JVA, wir waren alle schockiert und aufgebracht, weil 50€ monatlich kein Problem ist und 800€ auch nicht eine riesengroße Summe darstellt. Wir haben direkt am nächsten Tag alles beglichen kann er jetzt wieder raus nach der Haftprüfung?
Bitte hilft mir
Bastian sagt
Guten Tag ich habe vor knapp Einer Woche den Breif für Die Ladung des Haftantritts… Ich soll mich inner Halb 2 Wochen stellen kann ich jetzt noch bei der Staatsanwaltschaft Eine Antrag auf Sozialstunden beantragen oder eher fragen ob man Die Erstazfreiheitsstrafe zur Sozialstunden umwandeln kann?
Chris sagt
Hab das gleiche Problem. Wie ist es bei dir ausgegangen? konntest du noch nachträglich Freie Arbeit oder eine Ratenzahlung beantragen?
ᗪIᗩᗰᗩᑎT sagt
Was darf man alles mitnehmen? Oder gibt das gleiche wie bei Strafhaft mit den Gegenständen?
Zb föhn Shampoo Glätteisen kappe 🧢 und so denn ich war einmal wegen einer Verwaltungsstrafe sitzen und da durfte ich nicht einmal meinen Föhn nehmen er musste in die Boot bleiben meine Klamotten habe ich auch erst nach einer Woche bekommen Shampoo musste ich vom drinnen kaufen ich war 24 sieben eingesperrt bin mir vorgekommen wie ein Schwerverbrecher
Bitte um schnelle Antwort
Süssner sagt
wwnn man Anforderungen bekommt zur ersatzfreitsszraffe wegen offen Betrag von der Polizei hst man 14 Tage Zeit dort zu erscheinen was pasiert wen man den nicht gleich folgt oder bekommt mann nochmal eine Aufforderung oder kommt da gleich die Polizei nach hause
Marc sagt
Ich muss 900 Euro zahlen habe aber 800 nur aufbringen können und diese jetzt überwiesen muss ich jetzt trotzdem zur haft antreten
Vanessa sagt
Kann eine Ersatzfreiheitsstrafe auch rückwirkend umgewandelt werden in Soziale Arbeit oder eine Ratenzahlung?
Jasmin sagt
Hallo
Ich habe mit der Staatsanwaltschaft bezüglich meiner Geldstrafe vereinbart jeden Monat 30€ abzubezahlen nun habe ich aufgrund privater Probleme ( Sanktion des jobcenters) und meiner Psychose vergessen 2 Monats raten zu bezahlen allerdings ist die Strafsache auch schon 7 Jahre her und ich habe keine Verstöße mehr gemacht.
Die Staatsanwaltschaft möchte anscheinend jetzt das komplette Geld was ich nicht kann oder das ich in eine Jva gehe besteht noch Chance auf Ratenzahlung?
AnneSHW sagt
Zählt der Tag der Verhaftung, schon als ganzen Tag ?
Rosa sagt
Hey!
Folgender Gedanke: mensch soll eine Geldstrafe zahlen und kann nicht, muss stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Wie wird dies im Bundeszentralregister vermerkt bzw. zählt hier Geldstrafe oder Freiheitsstrafe als Art der Vorstrafe?
Gruß
Abigail sagt
Ich könnte meine Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln. Ich bin aber aktuell nicht arbeitsfähig davon weiß die Staatsanwaltschaft aber nichts.
Muss ich denen das mitteilen und wenn ja, werde ich dann die EFS antreten müssen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Abigail,
eine rechtliche Einschätzung können wir nicht anbieten, daher sollten Sie dies am besten mit einem Anwalt besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Monika V sagt
Ich habeeine ladung zum strafantritt einer ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen erhalten. Nun habe ich die Staatsanwaltschaft Bochum um eine Ratenzahlung von 100€ auf 3 Monate gebeten. Das war vor ca 1 Woche. Bisher habe ich noch kein bescheid erhalten. Wie soll ich nun reagieren?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Monika V,
fragen Sie am besten nochmals nach. Dies sollten Sie sie direkt mit der Staatsanwaltschaft klären und erfragen, was Sie nun zu tun haben.
Ihr koerperverletzung.com-Team
J. sagt
Ich habe eine Geldstrafe zu begleichen in Form von 20×30 Tagessätzen die ich nicht aufbringen kann.
Da ich studiere und sehr wenig Zeit habe und ausserdem gesundheitlich angeschlagen bin,stellte ich den Antrag diese in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Der Sache wurde auch stattgegeben wegen meiner gesundheitlichen Probleme und akutem Stress stellte ich bzw. die “Sozialarbeiterin” den Antrag die Stundenzahl von üblicherweise 6.Stunden auf drei zu reduzieren. Ein Schreiben der Sozialarbeiterin an die von mir zu beginnende Arbeitsstelle ich sollte erst mal 3.Stunden anfangen war für mich bindend.Nach ca. einem Monat erhielt ich auf Nachfrage bei der Sozialarbeiterin ob es denn genehmigt sei eine negative Antwort. Ich wandte mich an die Rechtsflegerin und erklärte das meine Zeit sehr begrenzt sei und ich nicht mehr als einmal in der Woche maximal 3. stunden Arbeiten kann. Ich arbeitete meine 20Tagessätze ab und beendete die Angelegenheit.
Jetzt erhalte ich Post von der Dame ich solle die restlichen 60. Stunden auch noch Arbeiten ansonsten werde Sie die Sache weiterbetreiben. Was zählt denn nun die Tagessätze oder die Stunden?
Nicole k sagt
Mein Freund ist wegen nicht einbehaltene ersten in offenen Vollzug. Erstens was kann ich tun außer die Summe auf einmal auf zu bringen um ihn da raus zu bekommen? Und zweitens er hat evtl. Aussicht auf Arbeit aber die Staatsanwaltschaft sagt dass er erst was schreckliches Besuch um zum Vorstellungsgespräch zu dürfen
Adel sagt
Ist der Versuch der Beitreibung der Geldstrafe aus einem Strafbefehl mittels Pfändung (z.B. Konto) verpflichtend für die Staatsanwaltschaft VOR einer Ladung zum Strafantritt zur Ersatzfreiheitsstrafe?
Anders sagt
Muss man eine rechnung für den gefängnisaufenthalt bezahlen ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Anders,
in der Regel können anfallende Kosten durch eine Arbeit während der Haft beglichen werden. Inwiefern die Kosten in Rechnung gestellt werden, wenn keine Tätigkeit aufgenommen wird, sollten Sie mit der zuständigen Haftanstalt oder gegebenenfalls mit einem Anwalt klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Wagner sagt
Nein, nur bei Beugehaft
Alex m. sagt
Hallo, danke für die Info.
Kurze frage sollte man während einer Ersatz Freiheitsattrafe 30 tage eine straftat begehen. Geschlossener Vollzug.
Z.b. mit einem Stück Haschich erwischt werden. Was ist zu befürchten?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Alex m.,
dies ist vom Einzelfall abhängig und kann pauschal nicht beantwortet werden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
PA1998 sagt
Was passiert wenn man gemeinnützige arbeit genehmigt gekriegt hat, aber seit dem ersten Tag krangeschrieben ist und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben hat
Bitte schnell um Antwort
koerperverletzung.com sagt
Hallo PA1998,
wird die gemeinnützige Arbeit ohne Grund nicht angetreten, muss in der Regel die ursprüngliche Strafe abgeleistet werden. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, wenden Sie sich diesbezüglich am besten an einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Karlchen sagt
Ist die Geldstrafe erledigt, wenn man dafür “eingesessen” hat ? Oder wird dann trotzdem “danach” das Geld noch gefordert ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Karlchen,
in der Regel bedeutet eine Ersatzstrafe, dass die Originalstrafe abgegolten ist. Kann die Summe einer Geldstrafe nicht aufgebracht werden und wird dies dann durch eine Freiheitsstrafe verbüßt, ist die Strafe üblicherweise abgegolten.
Ihr koerperverletzung.com-Team