Im Strafrecht kommt dem Begriff der “Schuld” eine wichtige Rolle zu: So ist die Schuld eines Täters zumeist Voraussetzung für eine Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Nicht immer jedoch handelt ein Täter tatsächlich schuldhaft. Es gibt zwei weitere Bezeichnungen, die im Strafrecht von Bedeutung sind: die Schuldunfähigkeit (umgangssprachlich auch Unzurechnungsfähigkeit) und die verminderte Schuldfähigkeit.
Wer ohne Schuld handelt, kann nach einem rechtlichen Grundsatz auch nicht bestraft werden – nulla poena sine culpa.
Doch nicht immer ist die Einsicht des Täters in die Unrechtmäßigkeit seines Handelns komplett aufgehoben. Aber wann genau liegt eine verminderte Schuldfähigkeit vor? Können Depression, Alkohol- oder Drogenmissbrauch dazu führen, dass die Strafe für eine begangene Straftat wie etwa eine einfache Körperverletzung herabgesetzt wird? Erfahren Sie, wann ein Täter als vermindert schuldfähig gelten kann und welche Strafmilderung möglich ist.
FAQ: Verminderte Schuldfähigkeit
Ist der Täter nicht in der Lage dazu, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder entsprechend zu handeln, kann eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen. Im Gegensatz zur Schuldunfähigkeit bleibt der Täter allerdings nicht straffrei.
Eine verminderte Schuldfähigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Täter unter einer krankhaften seelischen Störung, einer angeborene Intelligenzschwäche, Neurosen oder etwa Erschöpfungszuständen leidet. Aber auch bei einer Körperverletzung unter Alkoholeinfluss kann dies der Fall sein.
Liegt eine verminderte Schuldfähigkeit vor, wird die Strafe in der Regel abgemildert. Wie dies das Strafmaß beeinflusst, zeigt diese Tabelle.
Inhaltsverzeichnis
Verminderte Schuldfähigkeit – Definition nach StGB
Die verminderte Schuldfähigkeit lässt sich am besten im Zusammenhang mit der Schuldunfähigkeit beschreiben. Schuldunfähigkeit liegt vor, wenn der Täter das 14. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat (§ 19 StGB) oder dieser aufgrund
“einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.” (§ 20 StGB).
Welche Störungen im Einzelnen hierunter fallen, ist nicht abschließend im Gesetz verankert, sodass hier das weite Spektrum psychologischer und seelischer Störungen Beachtung finden kann.
Doch in manchen Fällen handelt es sich bei den hier erwähnten Einschränkungen nicht zugleich um einen dauerhaften Zustand. Er kann sich auch nur auf den Tatverlauf selbst beschränken. In diesem Fall spricht § 21 StGB dann von der verminderten Schuldfähigkeit.
Welche Auswirkung hat die verminderte Schuldfähigkeit des Täters?
Während bei der Schuldunfähigkeit nach dem oben bereits erwähnten Rechtsgrundsatz von einer Strafe abzusehen ist, muss ein als vermindert schuldfähig geltender Täter in aller Regel dennoch mit einer Strafe rechnen. Allerdings bestimmt § 21 StGB, dass die Strafe abgemildert werden kann. Heranzuziehen ist dabei § 49 Absatz 1 StGB, der folgende Milderungen zuerkennt:
ursprünglicher Strafrahmen | abgemilderte Strafe |
---|---|
lebenslange Freiheitsstrafe | Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren |
zeitige Freiheitsstrafe (bis max. 15 Jahre) | höchstens 3/4 der Höchststrafe |
Geldstrafe | höchstens 3/4 der Höchstzahl an Tagessätzen |
Mindeststrafe von 5 oder 10 Jahren | Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren |
Mindeststrafe von 2 oder 3 Jahren | Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten |
Mindesstrafe von 1 Jahr | Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten |
in allen anderen Fällen | gesetzliches Mindestmaß |
Die Strafmilderung orientiert sich also maßgeblich an der Mindeststrafe, die nach dem Tatbestandsparagraphen vorgegeben ist.
Bei der schweren Körperverletzung zum Beispiel ist ein Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren vorgeschrieben (§ 226 Absatz 1 StGB). Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist dabei auf höchstens 3/4 herabzusetzen; die Mindeststrafe sinkt von einem Jahr auf sechs Monate.
Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol und Drogen?
Neben schweren psychischen Zuständen wie etwa Schizophrenie, akute depressive Phasen oder einer allgemeinen Entwicklungsstörung können auch Alkohol- oder Drogenmissbrauch verminderte Schuldfähigkeit begründen. Kam es etwa aufgrund der Enthemmung durch berauschende Mittel zu einer Schlägerei, kann eine verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogen oder zu viel Alkohol durchaus angenommen werden.
Ab wann ein Täter allerdings als vermindert schuldfähig wegen Alkohol oder Betäubungsmitteln gelten kann, ist nicht festgeschrieben. Das Problem bei der Bewertung: Gerade bei Personen, die Rauschmittel regelmäßig konsumieren, kann die bedingte Unzurechnungsfähigkeit auch erst viel später eintreten – aufgrund der physischen und psychischen Gewöhnung.
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, ab welcher Blutalkoholkonzentration im Strafrecht in der Regel von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden kann. Bei Tötungsdelikten wie Mord oder Totschlag ist diese aufgrund der gesteigerten Hemmschwelle höher anzusetzen. Allerdings müssen in jedem Einzelfall die Tatumstände (Art und Weise der Begehung usf.) herangezogen werden. Die Promille-Angaben allein genügen bei der Bewertung nicht.
Blutalkoholkonzentration (in Promille) | Auswirkung |
---|---|
ab 2,0 | Kann einzelfallabhängig die verminderte Schuldfähigkeit begründen. |
ab 2,2 | Bei Tötungsdelikten wird eine verminderte Schuldfähigkeit in aller Regel erst ab diesem Wert angenommen (einzelfallabhängig). |
ab 2,5 | Die verminderte Schuldfähigkeit ist wahrscheinlich - auch hier zählt am Ende jedoch der Einzelfall. |
ab 3,0 | Ab dieser Blutalkoholkonzentration wird regelmäßig von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. |
ab 3,3 | Für Tötungsdelikte ist diese Blutalkoholkonzentration bei der Vermutung maßgeblich. |
Straffrei durch nachträglichen Alkoholkonsum?
In der Geschichte des Strafrechts sind auch schon Fälle bekannt geworden, bei denen Täter erst nach Begehung der Tat berauschende Mittel zu sich genommen haben, um noch auf Unzurechnungsfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit plädieren zu können. Nicht immer können Ermittler dies eindeutig nachweisen, aber Zeugenaussagen oder Videoaufzeichnungen sind im Zweifel verlässliche Mittel, die über die nachträgliche Manipulation Aufschluss geben.
B cham sagt
Hallo
Ich bin seit 32 Jahren Angestellter beim Land und seit seit 2016 habe ich mein 14 jährige Sohn durch Hirntumor verloren und danach durch psychisch Druck und Depression hab so genannte suchtspiel oder Glück spielt und hab viel Schulden und erstmal begonnen die Sachen die mir nicht gehören online verkauft und durch Polizei erwischt und seit dem bin ich in sucht Therapie Klinik.
Können Sie mir bitte schreiben was auf mich zu?
Grüße Cham
Alexandra F sagt
Hallo,
Ich habe laut dem Kläger keine Daten zur Anmeldung meines Autos angegeben. Ich erhielt eine Rechnung von über 2000 Euro, da sie mir meinen Ford dann irgendwie versichert haben.
Ich leide unter Depressionen seit zwei Jahren und in der Anfangszeit waren diese für mich sehr sehr schlimm, bis ich jetzt endlich langsam durch meine Therapiestunden damit einigermaßen umgehen kann.
zu diesem Zeitpunkt lied ich sehr stark darunter und war tatsächlich nicht in der Lage private Dinge allein zu klären, aber unabhängig davon hatte ich auch einen Versicherungsvertreter der mir immer über WhatsApp schrieb “er kümmert sich darum”.
Ich weiß Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber tatsächlich war das meine erste eigenständige Anmeldung eines Autos und dachte, (wenn er es mir schon so schreibt) das er seinen Job auch gewissenhaft erledigen würde.
Was er nicht tat. Alle Schreiben die ich erhielt, schickte ich ihm zu und er kümmerte sich anscheinend um überhaupt nichts.
Laut der Klägerin muss ich seine nicht getane Arbeit beweisen. Ich kann es leider nicht beweisen, weil ich weder Backups mache noch mit Google Drive oder ähnlichen verbunden bin und ich auch eine neue Nummer habe und wir nicht wiederherstellen können.
Meine Anwältin versuchte mit Herrn P Kontakt aufnehmen auch ich versuchte es mehrmals und entweder antwortet er nicht auf Nachrichten, oder öffnet sie nicht einmal.
einmal ging er mir ans Telefon und wollten mit meiner Anwältin gemeinsam einen Temrin vereinbaren auf den er sich dann nie wieder darauf gemeldet hat.
Wie kann mir meine Anwältin helfen ? Da sie zu mir sagt sie kann nichts machen ohne Beweise.
können Sie mit bitte bitte weiterleiten?
Christian H sagt
Hallo, muss ich bei einer verminderten schuldfährigkeit den Gutachter bezahlen? Ich bitte dringend um eine Antwort. Habe einen Politiker bei Facebook beleidigt und der Gutachter hat bei mir eine schizotype Persönlichkeitsstorung diagnostiziert. Vom AG Lübeck 120 Tagessätze a 10euro und in Berufungsgericht lg Lübeck 90 Tagessätze a 10euro. Aber muss Verfahren und Gutachten bezahlen. Mein Verteidiger sagt, ich hatte Glück das ich wegen Beleidigungen nicht in die Forensik gekommen bin. Kann man wegen Beleidigungen in die Forensik kommen. Bitte um Rückmeldung. Danke
Jutta B. sagt
Für mein Rechtsverständnis müsste eine Straftat unter Alkohol oder Drogen härter bestraft werden. Drogen und Alkohol können enthemmen. Wer sich berauscht und sich dann nicht im Griff hat, wird dafür noch “belohnt” durch Strafminderung. Warum wurde dieses Gesetz so verabschiedet? Opfer einer Gewalttat, die unter Alkohol oder Drogen begangen wurden, fühlen sich ungerecht behandelt
Martin D. sagt
Der schuldunfähige Täter kann zwar nicht bestraft werden, aber psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher, die im Sinne von § 20 oder § 21 StGB als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist, können nach § 63 und § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht werden. Diese Rechtsfolgen sind auch für Jugendliche ab 14 Jahren anwendbar, wenn § 3 JGG bejaht wird. In diesen Fällen erfolgt die Unterbringung im Jugendmaßregelvollzug, der allerdings noch nicht in allen Bundesländern eingerichtet ist.
Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist jedoch für Bagatellstraftaten ausgeschlossen. Vielmehr muss sie als ultima ratio notwendig sein, um die Allgemeinheit zu schützen.
Lovely sagt
habe einen getrennt lebenden Mann, der psychische schuebe hat und an leichter schizophrenie leidet. er allerdings seit mindestens 10 Jahren irgendeine Substanz schnupft. sein Psychiater weiss das nicht. ich habe es auch die ganzen Jahre nicht bemerkt. dieser Mann nimmt seine Tabletten wegen der Psyche nicht. er bedroht noch in regelmäßigen Abständen, sobald ich mich wehre. er hilft finanziell fast nicht. hat hohe Schulden und andere müssen ihn mit Teilzeit durchbringen .
der Mann meint, wenn man eine Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz gegen ihn macht, dass er da nicht bestraft wird. dass er quasi bestimmte rechte noch hat.
H. Johannwille sagt
Guten Tag
Ich bin 80Jahre alt und hatte im vergangene Herbst einen Unfall mit Blechschaden.
Zum Unfallzeitpunkt hatte ich einen Natrimgehalt im Blut von 116 mmol/l .Dieser Wert wurde im Krankenhaus am Unfalltag gemessen.
die Polizei hat im Unfallbericht eine schwankende Körperhaltung ,,Gleichgewichts-
,wechselde Stimmung,Verwirrtheit, wässrige Augen.
Ich habe einen Strafbefehl über 1500E und den Führerscheinendzug über 8 Monate vom Gericht bekommen. Habe ich eine Chans gegen das Urteil Einspruch einzuleiten.
Bitte um Antwort.
mit freundlichen Grüssen
H. Johannwille
koerperverletzung.com sagt
Hallo H. Johannwille,
da wir keine Rechtsberatung anbieten, ist es uns nicht möglich zu beurteilen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist. In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden, der mit Ihnen die Vorgehensweise besprechen kann.
Ihr koerperverletzung.com-Team