Einsamkeit macht krank! Und zwar ungefähr so sehr wie das Rauchen von 15 Zigaretten pro Tag. Eine gesunde Psyche ist also unabdingbar für ein langes zufriedenes Leben. Doch die Belastungen, denen Geist und Seele in einer modernen Leistungsgesellschaft Stand halten müssen, nehmen beständig zu.
Seit Jahren steigt die Arbeitsunfähigkeitsdauer aufgrund von psychischen Erkrankungen kontinuierlich an. Während 2006 durchschnittlich 27 Krankheitstage auf derartige Störungen zurückzuführen waren, sind es im Jahr 2016 bereits 35 Arbeitsunfähigkeitstage.
Handelt es sich um eine fremdverschuldete Ursache, so kann der Geschädigte unter Umständen Schmerzensgeld erhalten. Psychische Schäden, beispielsweise in Form einer Depression, können ebenso wie physische Schmerzen eine Entschädigung nach sich ziehen.
Alle wichtigen Fakten zu dieser Anspruchsgrundlage, hält dieser Ratgeber für Sie parat.
FAQ: Schmerzensgeld für psychische Schäden
Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld auch bei psychischen Beeinträchtigungen bestehen.
Konkrete Summen lassen sich in der Regel nicht nennen, da verschiedene Faktoren bei der Schmerzensgeldberechnung berücksichtigt werden. Eine Orientierung können bestehende Urteile ermöglichen. Eine Auswahl haben wir in dieser Tabelle zusammengestellt.
Um Schmerzensgeld einklagen zu können, ist vor allem ein ärztliches Gutachten notwendig, dass die psychische Beeinträchtigung dokumentiert.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Infos zu Schmerzensgeld bei psychischen Schäden
Entschädigung bei verletzter Psyche
Nicht nur ein Kieferbruch, eine Sprunggelenksfraktur oder eine Gehirnerschütterung ziehen, wenn sie dem Geschädigten von einer anderen Person beispielsweise durch einen Unfall zugefügt wurden, gemäß § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Entschädigung nach sich, sondern das Schmerzensgeld deckt auch psychische Schäden ab.
Typisch sind derartige psychischen Beeinträchtigungen beispielsweise als Folge von Mobbing, der (demütigenden) Verletzung der Intimsphäre oder dem Miterleben eines Unfalls bzw. des Todes eines nahestehenden Menschen. Folgende Erkrankungen können dem Betroffenen unter anderem geistige und emotionale Schmerzen bereiten:
- Psychosen wie Schizophrenie
- Depressionen
- Angst- und Zwangsstörungen
- Schlaflosigkeit
- Persönlichkeitsstörungen
- posttraumatische Belastungen
Doch nicht nur psychische Schäden begründen einen solchen Anspruch, sondern auch schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen. So kann der Betroffene z. B. Schmerzensgeld für üble Nachrede verlangen, wenn sein Ansehen durch Tatsachenbehauptungen herabgewürdigt wurde, die nicht nachweislich der Wahrheit entsprechen. Sogar für verlorene Urlaubszeit bzw. die entgangene Urlaubsfreude kann die Entschädigung beansprucht werden.
Summe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden
Wie viel Schmerzensgeld psychische Schäden nach sich ziehen, bemisst sich stets am Einzelfall und ist von der Schwere der Störung sowie sämtlichen Begleitumständen und der Komplexität der Therapie abhängig.
Eine Orientierung für den Anwalt oder den Kläger liefern Schmerzensgeldtabellen, die vergangene Urteile auflisten. Sehen Sie hier eine solche unverbindliche Übersicht, die aufzeigt, welche Summen das Schmerzensgeld für psychische Schäden nach einem Unfall oder anderen Schadensereignissen erreichen kann.
Verletzung | Höhe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden | Gericht, Jahr, Entscheidung |
---|---|---|
Angstzustände, Halluzinationen, Wahnvorstellungen nach HWS-Syndrom | ca. 41.000 Euro | OLG Celle, 1997, Az. 5 U 327/96 |
posttraumatische Belastungsstörung nach Verkehrsunfall | 30.000 Euro | OLG Schleswig, 2009, Az. 7 U 76/07 |
Todesangst nach Schlag mit dem Beil | ca. 5.000 Euro | OLG Hamm, 1996, Az. 6 U 55/96 |
Schock mit späteren Depressionen und Selbstmordgedanken | ca. 3.000 Euro | AG Augsburg, 1995, Az. 13 C 2892/95 |
Angstzustände und depressive Reaktionen wegen Telefonterrors | ca. 260 Euro | LG Hagen, 1996, Az. 1 S 14/96 |
Meike sagt
Hallo,
ich bin auf der Arbeit im Aufzug stecken geblieben (während der Arbeitszeit), der Notrufschalter hat nicht funktioniert, da die Simkarte entfernt und nicht ersetzt wurde. Ich habe keine Anzeige erstattet, sondern einfach einen Anwalt von der Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen. Er ist an einer außergerichtlichen Einigung interessiert, was auch in Ordnung ist, allerdings finde ich das Schmerzensgeld was er da für mich rausholen will lächerlich es ist knapp unter 2000 Euro. Das Ereignis geschah Anfang Dezember und ich bin immer noch arbeitsunfähig und in Behandlung beim Psychotherapeuten. Die Diagnose “posttraumatische Belastungsstörung mit Anstzuständen und Panikattacken”. Meine Frage nun: Sollte ich Anzeige erstatten und/oder mir einen anderen Anwalt suchen?
Linige sagt
Kind ist in Logo, hat dadurch keine kitapflicht,, die angeblich bestand, keine groben fehltage, habe eine Aufnahme in einer sprachschule bekommen fürs kind. Auf unterschrift vom vater für die schulanmeldung musste ich von ende februar bis mitte mai warten.
Kind ist wohlgenährt, erfährt förderung für die logopädischen einschränkungen, ich spreche viel mit ihm , zusammen backen kochen usw. Vorlesen.
Termine wurden auch nicht mit mir abgestimmt, sondern einfach festgelegt, ohne zu fragen ob ich andere termine habe oder sonstwas. Habe ich das angesprochen wurde das als mangelnde mitarbeit ausgewertet, wehre ich mich dagegegen oder ich weine weil es mich so belastet werde ich ausgelacht, verspottet u beleidigt.
Es ist noch mehr passiert.
natalie sagt
hallo
ich bin nun fast 41, und bin völlig kaputt. psyschisch. kann ich vom staat schmerzensgeld einfordern, wenn ich als kind vom jugendamt untergebracht wurde, und mir dort schlimmes angetan wurde?
ich wurde in ein nonnen heim gesteckt mit 3 monaten als baby. dort waren prügel mobbing und misshandlungen der psysche alltag.
jugendamt liegt eine ackte darüber zb , das man nicht weiss warum sich das jugendamt entschieden hat mich in die obhut meiner erzeuger zurück geben, wo schon klar aus meinem verhalten zu sehen war das ich sexuell wiepsyschisch missbraucht wurde von den eltern.
das heisst das jugendamt egal wo es mich hingepackt hat, hat zugelassen das die würde, meine würde immer und immer wieder aufs neue verletzt wurde.
egal wo, ich war ich wurde gemobbt geschlagen oder vernachlässigt. was sollen menschen wie ich tun? kann man denn klagen? und wenn ja macht das überhaupt sinn? wird sich denn dann endlich was ändern für all die anderen armen seelen?
mehr als die hälfte meiner mitleidensgenossen haben sich umgebracht.
und ich kann einfach nicht mehr, habe mittlerweile angst zustände, leide an burnout, bin hochgradig traumatisiert. und das alles weil der staat es zugelassen hat. ( das heim war in den nachrichten, es wurde dort schon aufgedeckt wie schlimm es war, das jugendamt um das es geht, arbeitet immer noch unter fraglichen bedingungen)
mfg natalie
Marcel sagt
Anklagen erheben ist immer ein wichtiger Schritt um Ungerechtigkeiten als solche kenntlich zu machen und den Anspruch auf Entschädigung einzufordern. Selbst wenn das Ergebnis einer Anklage bzw. die Antwort der Menschen drumherum nicht wie erhofft ausfällt, lohnt es sich trotzdem überhaupt auf Unrecht hinzuweisen. Viele Ungerechtigkeiten die besonders mehrfachdiskriminierte Menschen erleiden sind offizielle immer noch nicht als Unrecht anerkannt oder wurden täterschützend beantwortet und um das zu ändern, müssen Betroffene sich sammeln und zusammen immer wieder auf dieses Unrecht hinweisen, aber auch alternative Lebensräume für sich gestalten.
Medien und künstlichere Ausdrucksformen können Betroffene anwenden und unterstützen ein Bewusstsein in der Gesamtbevölkerung für erlittenes Unrecht zu schaffen.
Annemarie U sagt
Guten Tag, ich leider unter einer Depression + Angststörung sowie paranoider Persöhnlichkeitsanteile. Ich habe große Schwierigkeiten auf der Arbeit und Privat im sozialen Miteinander. In der Therapie habe ich rausgefunden, dass meine Mutter und ihr missbräuchliches Verhalten mir gegenüber als Kind dafür verantwortlich sind. Ich bin mittlerweile 30 Jahre alt und habe den Kontakt vor einigen Monaten zu ihr abgebrochen. Kann ich sie noch verklagen oder ist es verjährt?
M. sagt
Ich lese mal mit das würde mich auch mal interessieren 😀
Ahmet D. sagt
Guten Tag,
ich bin 22 und Azubi. vor 5 Monaten hatte ich ein Streitgespräch mit meinem Nachbarn, in dem er erwähnte, er hätte eine Waffe und einen Waffenschein. Ich habe mich nach diesem Gespräch verängstigt und bedroht gefühlt. Anschließend erklärte ich zunächst dem Ordnungsamt meine Situation und bat um Rat, wie ich mich denn in so einer Situation verhalten soll. Am nächsten Tag meldete die Polzei sich bei mir und nahm den Vorfall auf. Anschließend gab es eine Hausuntersuchung bei dem Nachbarn und die Polizei konnte mir mitteilen, dass er keine Waffe hat. Ich war natürlich erleichtert und konnte mit der Sache abschließen. 5 Monate nach dem Streitgespräch kriege ich ein Schreiben von seinem Anwalt, in dem ich dazu aufgefordert werde binnen 2 Wochen 3000 Euro zu zahlen, da ich eine falsche Aussage über ihn getätigt haben soll (er soll nie erwähnt haben, dass er im Besitz eine Waffe wäre) und für den psychischen Schaden seiner Kinder verantwortlich gemacht werde + seine Anwaltskosten zahlen muss. Seitdem leide ich unter Depressionen, da ich hier zu Unrecht aufgefordert werde eine für mich sehr hohe Summe zu zahlen. Ich habe einen Anwalt beauftragt und muss ihm auch seine Kosten zahlen. Ich bin wirklich nicht gut finanziell aufgestellt und überfordert, vorallem, weil ich nur Hilfe gesucht habe, nachdem er erwähnt hatte eine Waffe zu haben und dafür verklagt werde. Anschließend höre ich von einem anderen Nachbarn, dass er ihm erzählt haben soll, er hätte den Rechtsstreit gegen mich gewonnen. Ich möchte nicht, dass er mit anderen über mich redet. Ich hatte von Anfang an keine böse Absicht. Der Typ ist nur auf Hass aus und versucht mir einen Schaden reinzudrücken. Ich halte es ehrlich gesagt nicht mehr aus. Ich kriege seit Tagen Selbstmordgedanken. Das kann nicht sein, dass ich verklagt werde, weil ich Hilfe gesucht habe. Zudem habe ich dem Ordnungsamt geschrieben und nicht der Polzei, weil ich daraus keinen größeren Fall machen wollte. Die Polizei hat sich selber bei mir gemeldet. Es ging mir nur um meine Sicherheit. Ich konnte nicht erahnen, dass die Polzei eine Hausuntersuchung bei ihm machen wird und seine Kinder dadurch einen psychischen Schaden erleiden werden.
Hans - Günther H sagt
Wenn Sie keinen Zeugen für den Vorfall haben: Zahlen und freundlich sein!
Lisa sagt
Hallo
Meine Name ist Lisa und ich lebte über 3 Jahre hinweg in einer Wohngruppe/Hilfereinrichtung. Ich habe dort permanente psychologische Kriegsführung erlebt, des weiteren Dinge wie Unterlassene Hilfeleistung, üble Nachrede/Rufmord, Verletzung der Intimsphäre. Des weiteren würde ich Zeuge eines Falles von Sexualisierter Gewalt. Es ist jedoch noch vieles mehr passiert…
Das Ding ist dass es kaum Beweise gibt. Sämtliche Dinge wurden unter den Tisch gekehrt, sind Mund zu Mund und mit möglichst wenig Zeugen passiert, oder nur aus Sicht der Einrichtung Dokumentiert, die natürlich immer richtig lag und was Kritik betraf und unantastbar war.
Nun meine Frage. Könnte ich trotz mangelnder Beweise auf Schmerzensgeld klagen ?
Hätte ich eher eine Chance in dem ich besagte Situationen detailliert niederschreibe und dann damit zur Polizei gehe ?
Ich bin auch bald in Therapie um das alles aufzuarbeiten. Kann der Therapeut mir ein Gutachten erstellen welches dann als Beweis gültig ist ?