FAQ: Ohrfeige
Ja, eine Ohrfeige kann in der Regel zur Anzeige gebracht werden. Denn diese Tätlichkeit kann als vorsätzliche Körperverletzung gewertet werden. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.
Erleiden Sie durch den Handlung einer anderen Person einen Schaden, kann dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld rechtfertigen. Dafür müssen Sie zivilrechtlich klage. Ob dann in Ihrem individuellen Fall bei einer Ohrfeige ein entsprechende Anspruch besteht, wird meist durch ein Gericht entschieden.
Bei einer leichten Ohrfeige, die keine Schmerzen verursachen , sondern eher die Ehre des Opfers herabwürdigen soll, kommt auch eine Anzeige wegen Beleidigung in Betracht. Hierfür droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Das deutsche Strafrecht kennt eine Vielzahl verschiedener Delikte. Sie unterscheiden sich in den jeweiligen Tathandlungen sowie hinsichtlich der zu schützenden Rechtsgüter und nicht zuletzt auch in ihrem Strafmaß.
Eines der wohl bekannteren Delikte ist hierbei der Tatbestand der Körperverletzung. Gesetzlich normiert ist dieser in § 223 Strafgesetzbuch (kurz: StGB).
Im folgenden Ratgeber befassen wir uns mit den Fragen: Ist eine Ohrfeige strafbar? Erfüllt diese den Tatbestand der Körperverletzung? Welche Strafe droht hierbei? Und kann wegen einer Ohrfeige ein Schmerzensgeld verlangt werden? Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Tatbestand Körperverletzung: Fällt die Ohrfeige darunter?
Zunächst soll die Frage beantwortet werden: Ist eine Ohrfeige überhaupt eine Körperverletzung? Um dies zu klären, muss zunächst dargelegt werden, was überhaupt unter einer Körperverletzung zu verstehen ist. Gemäß § 223 Absatz 1 StGB bedeutet eine Körperverletzung eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Unter einer körperlichen Misshandlung ist wiederum jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Als eine Gesundheitsschädigung definiert sich das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes. Ein solcher weicht vom Normalzustand ab und erfordert im Regelfall eine ärztliche Behandlung.
Eine Ohrfeige ist ein mit der flachen Hand von der Seite geführter Schlag in das Gesicht einer Person. Durch sie entstehen in der Regel Schmerzen, was mithin bedeutet, dass das körperliche Wohlbefinden herabgesetzt wird. Es liegt folglich eine körperliche Misshandlung im vorstehenden Sinne vor. Ferner führt eine Ohrfeige für gewöhnlich zu roten Striemen auf der Wange der betroffenen Person.
Diese verblassen zwar zumeist nach nicht allzu langer Zeit wieder, für einen bestimmten Moment stellt dies dennoch einen vom Normalzustand abweichenden, pathologischen Zustand dar und somit auch eine Gesundheitsschädigung.
Anzeige wegen einer Ohrfeige: Welche Strafe droht?
Die Frage ist nunmehr, welche Strafe eine Ohrfeige, bzw. eine Körperverletzung im Allgemeinen, nach sich zieht. Ein Blick in den Tatbestand des § 223 Absatz 1 StGB verrät, dass wegen einer Körperverletzung mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu rechnen ist.
§ 223 StGB ist folglich ein sogenanntes Vergehen. Der Begriff ist stets von dem des Verbrechens abzugrenzen. Hierbei handelt es sich um ein Delikt, welches in seinem Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder höher geahndet wird. Ein Beispiel hierfür ist der Tatbestand des Totschlags, gesetzlich normiert in § 212 StGB. Ein Vergehen hingegen sieht einen Strafrahmen vor, der in seinem Mindestmaß unterhalb dieser Grenze liegt.
Ist der Versuch ebenfalls strafbar?
Nicht nur eine vollendete Tat kann nach deutschem Strafrecht eine Sanktion nach sich ziehen, bestimmte Delikte sind indes auch im Versuch strafbar. Für die Körperverletzung ergibt sich dies aus § 223 Absatz 2 StGB. An dieser Stelle wird mitunter die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen relevant. Gemäß § 23 Absatz 1 StGB ist nämlich der Versuch eines Verbrechens stets strafbar, der eines Vergehens hingegen nur, sofern dies gesetzlich ausdrücklich so bestimmt ist. Wer also versucht, jemandem eine Ohrfeige zu verpassen, macht sich der versuchten Körperverletzung strafbar.
Ist die Ohrfeige durch ein Kind strafbar?
Ob eine Ohrfeige als Körperverletzung zu bestrafen ist, hängt mitunter auch von dem Alter des Täters ab. Ist dieser unter 14 Jahren, fehlt es an der Strafmündigkeit. Die zentrale Norm, aus der sich dies ergibt ist § 19 StGB. Eine Person, die bei der Begehung der Tat jene Altersgrenze noch nicht überschritten hat, gilt als schuldunfähig.
Brauche ich einen Anwalt?
Wer aufgrund einer Ohrfeige wegen Körperverletzung angezeigt wurde, stellt sich nicht selten die Frage, ob anwaltlicher Rat vonnöten ist. Eine Verteidigung ist in derartigen Fällen zwar kein Muss, allerdings kann sie generell auch nicht schaden. Ein Ermittlungsverfahren sollte zudem nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Bekomme ich Schmerzensgeld wegen einer Ohrfeige?
„Was kostet eine Ohrfeige?“ Wer bei der Polizei wegen Körperverletzung angezeigt wurde, stellt sich ferner die Frage, ob er nunmehr mit Schmerzensgeldforderungen rechnen muss. Grundsätzlich kann wegen einer Körperverletzung ein derartiger Anspruch geltend gemacht werden. Dies ergibt sich aus § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Darin heißt es:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Patrick sagt
Hallo zusammen.
Ich habe eine gemeinsame Wohnung mit meiner Ex.
Sie hat sich frisch von mir getrennt.
Über die Entscheidung wer wohnen bleibt, habe ich auf die Wohnung bestanden. Weil ich einen höheren Kredit auf meinem Namen laufen lassen habe um die Wohnung mit allem auszustatten. Und weil sie so geschockt ist davon, das ich angeblich eine alleinerziehende Mutter mit einem 9 jährigen Kind und 2 Hunden auf die Straße setze, hat sie mir mehrere ohrfeigen hintereinander gegeben. Auch in früheren Streitgesprächen habe ich ohrfeigen bekommen und musste mich anspucken lassen.
Wir sind beide gut bezahlt Vollzeit beschäftigt.
Ich nervlich kaputt weil sie mir jetzt das Leben in der Wohnung zur Hölle macht, und das obwohl ich von Montag bis Freitag auf Montage bin.
Des weiteren wünscht sie mir den gleichen alkoholtot wie meine jetzt erst am Montag den 1.11.2021 verstorbene Mutter.
Ich trau mich kaum noch nach Hause. Ich trau mich nicht Mal was zu essen und zu trinken und sie spielt hier Königin wie sie es möchte.
Hans sagt
Ist das Dein Ernst ? Das muß Du Dir nicht gefallen lassen.
toni sagt
Allgemeine Frage:
Wie sieht es eigentlich mit der Gleichberechtigung aus?
Wenn Frau Mann eine ohrfeigt und Mann Frau eine zurück ohrfeigt, und es tut nur kurz weh und keine Spuren, müsste man doch beide absolut gleich bestrafen?
Ich finde, das wäre fair, auch wenn manche chauvinistische Moralapostel es anders sehen werden.
Schließlich habe ich als Mann das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit, so stehts zumindest im Grundgesetz.
Wie sieht’s in der Praxis aus?
Unbekannt sagt
Hallo ich habe heute in der Schule von einem 19 jährigen eine Ohrfeige bekommen allerdings hatte er ein Ring an und hat mich dabei verletzt ich habe eine Zahnspange an und meine Lippe ist geplatzt hat geblutet und mein Wange hat auch jetzt Bluterguss und ist rot nach Stunden kann man da Schmerzensgeld bekommen wenn ich ihm anzeige was ich auch auf jeden Fall tuen werde
Esranur sagt
Am mittwoch gab es ein vorfall bei meiner freundin zuhause der mann hat an meine haare gerissen und mir auch eine ohrfeige gegeben und war schon bei der polizei aber ich hab nichts vom arzt bekommen sie hat mir nur einen rezept geschrieben aber es gab 10 augenzeugen wird das trotzdem als körperverletzung dargestellt polizei war direkt da
Stefanie D. sagt
Wir machen derzeit Urlaub auf einem Campingplatz in Kroatien. Heute morgen wurde ich Zeugin von folgendem Vorfall bei einer deutschen Familie, deren Wohnwagen in ca. 15 m Entfernung zu unserem steht: In einer lautstarken Auseinandersetzung kommt die ca. 9-jährige Tochter der wiederholten Aufforderung der Mutter, einen Platz auf einem Stuhl frei zu machen nicht nach. Die Situation eskaliert und die Mutter “bestraft” die Tochter mit einer Ohrfeige.
Wie verhalte ich mich richtig? Was ist angemessen? Mische ich mich ein? Drohe ich eine Anzeige an?
Mein Gefühl sagt mir, dass dies nicht der erste Vorfall dieser Art gewesen ist.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Stefanie D.,
wir können rechtlich diesen Vorfall nicht beurteilen. Sie haben natürlich dei Möglichkeit, dies beim zuständigen Jugendamt zur Anzeige zu bringen. Da sich der Vorfall zudem in einem anderen Land ereignet hat, gelten die dortigen gesetzlichen Vorschriften, sodass wir nicht einschätzen können, wie hier eine Anzeige bei der Polizei verfolgt wird.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Isa sagt
Hallo,
wenn ein Kind nicht nach der Schule nach Hause kommt und gegen 23 Uhr von der Polizei nach Hause gebracht wird mit Begründung sie hätte Angst das sie geschlagen wird, und jetzt deshalb ermittelt werden muss und sie ins Heim untergebracht wird solang das Jugendamt alles klärt. Sollte man trotzdem einen Anwalt hohlen ? Oder wie genau wären hier die Folgen ?
Danke
Lg
T.W sagt
Hallo.
ich habe da ein paar kurze Frage. Wie sieht es aus wenn jemand vorher jemanden schuppst und man ihn dann aus dem Reflex heraus eine Backpfeife gibt? Ich mein, zählt dies dann nicht unter Notwehr? Und wie schnell müsste man das zur Anzeige bringen? Vor allem ist dies auch auf eine Videoüberwachung zu sehen und noch jemand hatte dies gefilmt (was ja eigentlich nicht gestattet ist oder lieg ich da falsch?) .
koerperverletzung.com sagt
Hallo T.W.,
Notwehr ist nur dann gegeben, wenn ein rechtswidriger Angriff unmittelbar bevorsteht oder noch andauert, nicht aber, wenn er bereits abgeschlossen ist. Wie sich dies in Ihrem Fall darstellt, kann Ihnen ein Anwalt umfassend erläutern, während wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Honny sagt
Hallo.
Ich habe auch eine kurze Frage. Mein Mann und ich waren gerade mit unserer 2 jährigen Tochter im Auto auf einer Landstrasse unterwegs als uns ein anderer Fahrer richtig übel die Vorfahrt genommen hat und wir fast einen Unfall hatten. Der Fahrer fuhr einfach weiter. Mein Mann hat ihn dann eingeholt sie sind beide rechts eingefahren und mein Mann hat ihm eine Ohrfeige verpasst. Der Fahrer hat sich unser Kennzeichen notiert und beide Parteien sind weiter gefahren. Jetzt bereut mein Mann diese Ohrfeige er hatte Angst um unsere Tochter. Was sollen wir jetzt tun? Sollen wir zur Polizei gehen?
Lg honny
koerperverletzung.com sagt
Hallo Honny,
da wir keine Rechtsberatung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden und mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
S. F. sagt
Hallo,
ich habe eine Frage.
Am Samstag, den 08.07.2017 war ich auf einen Geburtstag eingeladen. Mein Partner spielt in einem Verein. Zu späterer Stunde kam der Trainer zu mir und wollte sich bei mir verabschieden! Er war betrunken. Er sagte zu mir, das ich ihn das nächste mal ruhig “duzen” soll, darauf sagte ich, dass ich gut erzogen bin. Er wollte mich küssen, ich ging ein Schritt zurück und es folgte eine Ohrfeige. Ich war geschockt! Es haben auch zum Glück welche gesehen. Der Trainer wurde verabschiedet! Ich weiß bloß nicht, ob mir das reicht, weil ich den ganzen Samstag (Nacht)geweint habe und Kopfschmerzen habe.
Was kann ich tun?
Ich bitte um Rat!
Viele Grüße
koerperverletzung.com sagt
Hallo S. Felsner,
Sie haben zunächst die Möglichkeit, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Zudem können Sie sich immer von einem Anwalt beraten lassen, welche Vorgehensweise für Sie hier die richtige ist. Darüber hinaus können Ihnen Beratungsstellen wie Opfervereine unterstützend zur Seite stehen.
Ihr koerperverletzung.com-Team