FAQ: Schubsen
Ob Schubsen eine als Körperverletzung gewertet werden kann, hängt grundsätzlich von den Umständen und der Intensität ab. Kommt es dadurch zu einer körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung, kann dies eine (leichte) Körperverletzung darstellen.
Wird der Schubs als leichte Körperverletzung gewertet, sieht das Strafmaß eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da es immer auf die individuellen Umstände ankommt. So kann es zum Beispiel im Zuge der Tat auch zu einer Beleidigung oder Nötigung kommen, die es zu berücksichtigen gilt. Daher ist es ggf. sinnvoll, sich im Vorfeld mit einem Anwalt zu beraten.
Eine körperliche Auseinandersetzung muss nicht gleich im Schlimmsten enden. Kleinere Rangeleien gehen zum Glück meist glimpflich für alle Beteiligten aus.
Das soll jedoch keine Verharmlosung auch vermeintlich unerheblicher Handlungen sein. Ob nun eine Ohrfeige oder das Schubsen: Eine einfache Körperverletzung kann auch in diesen Fällen schnell angenommen werden.
Doch wann kann auch schon das Schubsen als vorsätzliche Körperverletzung gewertet werden? Und welche Strafe droht schlimmstenfalls, wenn es wegen der Rangelei zu einer Anzeige kommt?
Inhaltsverzeichnis
Ist das Schubsen immer als Körperverletzung zu werten?
Damit der Tatbestand der (leichten) Körperverletzung im Strafrecht erfüllt ist, müssen nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) folgende Tatmerkmale erkennbar sein:
- Es muss sich um eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung handeln, bei der dem Geschädigten nicht unerhebliche Schäden entstanden sind. Seelische Beeinträchtigungen genügen dabei allein nicht aus, wenn diese nicht zugleich auch mit erheblichen körperlichen Auswirkungen verbunden sind.
- Es muss ein Vorsatz bezüglich der Handlung und ggf. auch der möglichen Folgen vorgelegen haben. Fehlt dieser, kann im Zweifel maximal auf eine fahrlässige Körperverletzung erkannt werden.
Wenn eine Person im Zuge einer kleineren Auseinandersetzung eine andere Person schubst, sind damit zum einen die Intensität des Vorganges sowie die Begleitumstände von Bedeutung, zum anderen aber auch die Motivation des Schubsenden. Jeder Fall gestaltet sich dabei anders.
Im Folgenden ein paar Beispiele, um diese Sachlage etwas anschaulicher darzustellen:
Leichter Schubser
Stößt eine Person eine andere nur leicht von sich, ohne dass dem Geschubsten dabei Schäden entstehen – etwa Hämatome, Prellungen oder Ähnliches – ist das Schubsen nicht als Körperverletzung laut Strafrecht anzusehen.
Der Grund: Dem “Geschädigten” entstanden durch den Vorgang keine erheblichen Gesundheitsschäden, sodass dieses Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt und eher von einer Bagatelle zu sprechen ist.
Anders jedoch könnte das Ganze gewertet werden, wenn das Opfer im Zuge des Schubsens stürzt und sich verletzt. Zwar ist ein Vorsatz in Bezug auf den Sturz des Geschädigten nicht immer nachweisbar, aber grundsätzlich hätte der Beschuldigte von den möglichen Konsequenzen seines Handeln ausgehen können, sodass das Schubsen als fahrlässige Körperverletzung geahndet werden könnte.
Aggressiver Schubser
Anders kann es schnell bei weit ernsthafteren Auseinandersetzungen aussehen. Je mehr Kraft der Täter aufwendet, desto eher können dem Opfer schon durch das Schubsen allein gesundheitliche Schäden entstehen. In diesem Fall kann das Schubsen als vorsätzliche Körperverletzung gewertet werden.
Hat der Schubsende jedoch einen aggressiven Angreifer kräftig von sich gestoßen, um sich selbst vor einer möglichen Gesundheitsschädigung zu schützen, kann es sich hierbei auch um Notwehr handeln, sodass eine Anzeige wegen dem Schubsen nicht automatisch anzunehmen ist.
Extremfall: In den Tod geschubst
Wie einzelfallabhängig die Wertung von Rangeleien sein kann, zeigt auch die folgende Überlegung: Angenommen zwei Rivalen stehen an einer Klippe, streiten und beschimpfen sich gegenseitig.
Der eine von beiden gerät dabei so sehr in Rage, dass er den anderen so stark schubst, dass dieser von der Klippe stürzt und stirbt.
Im Folgenden ein paar Varianten, wie das Schubsen hier geahndet werden könnte:
- Das Schubsen kann als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet werden, wenn der Handelnde aufgrund des Erregungszustandes nur den auf ihn zukommenden Rivalen von sich stoßen wollte, dessen Sturz und Tod jedoch nicht beabsichtigte.
- Demgegenüber ist auch die eine fahrlässige Tötung erkannt werden, wenn der Schubsende den Rivalen nur leicht stieß, in der Absicht, ihn auf Abstand zu bringen, dieser dabei das Gleichgewicht verlor und stürzte. Der Täter hätte zumindest wissen können, dass dieser Ausgang durchaus möglich war.
- Das Schubsen könnte aber auch zur Anklage wegen Totschlags führen, wenn der Täter etwa vor lauter Wut seinen Rivalen so stark schubste, um ihn die Klippe hinabzustoßen und so zu endgültig aus dem Weg zu räumen.
Es zeigt sich also auch in diesem Fall, dass pauschale Antworten nicht möglich sind. In jedem Einzelfall müssen die Umstände, die Motivation des Täters, die Intensität der Handlung genauestens geprüft werden, um zu entscheiden, ob das Schubsen als Körperverletzung, als Bagatelle, als Notwehrhandlung oder gar Tötungsversuch zu werten ist.
Andi sagt
Hallo,
Ich hatte einen Streit mit einer Person, die auf meinem Privatparkplatz parkte.
Ich schubste ihn einmal, nicht stark. Es kam zu keinen Verletzungen. Drohte mich mit Anzeige.
Was kann ich erwarten, wenn das passiert?
Mfg Andi
m.wrrrrgzfh sagt
was ist wenn bei einer Schlägerei jemand den Gegner in das gleis schubst? der Angreifer hat dem Opfer einen Faustschlag an den Kiefer gegeben. Dann wurde nach Einverständnisses des Angreifers ausgehandelt den selben Faust schlag auch bei ihn auszuüben. Danach wird das Opfer in die sbahngleise gleise geschubst wo das Opfer mit dem rücken aufkam. ihm wurde aufgeholfen aber sein arm ist fasst gebrochen und die hand ist voll mit schürfwunden und am rücken das selbe.
M. Wawrzyniak sagt
Was kann passieren, wenn jemand dein Eigwntum, sprich ein versichertes Pedalik, vorschriftsmässig und erlaubt an einer Strassenlaterne angeschlossen hatte, versucht zu manipulieren? Dir ist nicht klar, was derjenige da gerade direkt an dein Fahrrad unternimmt, ist fremd und du hattest schon vor ein paar Tagen eine Auseinandersetzung mit den wegen des Rades. Du erwischst ihn versuchst noch verbal ihn davon abzuhalten und versuchst darauf ihn vom Rad wegzuschieben oder drücken. Derjenige ist stabil, lässt sich aber extra zur Seite fallen, wird von seiner Lebenspatnerin fotografiert, wie er da liegt, steht auf und versetzt einen eine Backpfeife. Springt rum, klatscht sich auf die Schenkel und will ein paar Tage später sagen, dass er wegen dem beim Arzt war. Der Mann ist 92 und kräftig gebaut…
Daniela D. sagt
ex fereut besucht seinen 2 monate altes kind stiehlt dann das handy und als er sieht das ihr ein mann schreibt würgt es si schlägt ins gesicht zerrt si von der sofa und supst si volle wäsche gegen di wand droht ihr darau auch noch .. das alles wo das baby im gleichen raum schläft!!
frage 1 kann ich das auch 10 monate nach der tat zur anzeige bringen
frage 2 zahlt es sich überhaupt aus oder wird das nur zusammengeschriben und wider vom tisch gereumt???
vielen dank für die antwort lg
Julia sagt
Ich würde gerne wissen wie die rechtliche Lage zu meiner Sachlage ist.
Ich wurde auf einer Party geschubst und mehrere Leute wurden bedroht. Ich wurde geschubst um denn Angreifer ab zu währen damit die Situation nicht eskaliert, dies haben mehrere Besucher beobachtet. Dies geschah ein zweites mal als diese Person unser Grundstück betrat.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Julia,
eine rechtliche Beurteilung können wir nicht anbieten. Wenden Sie sich am besten an die Polizei oder einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jana sagt
Ich wurde gestern von meinem Ex Freund aggressiv geschubst. Ich hatte bei ihm geklopft und blieb im Türrahmen stehen. Ich habe ihn gebeten den Esstisch abzuwischen. Er fing dann direkt an mit halt die Klappe, verpiss dich, laber mich nicht voll. Wir haben uns dann so hochgepusht, das wir beide iwann nur noch schrien. Er stand auf und ging auf die Tür bzw mich zu und drückte mit voller Kraft gegen mein Brustkorb und ich fiel nach hinten an die Wand.
Zu ihm:
Er ist vorbestraft (auch wegen Körperverletzung)
Er ist gut gebaut und macht Kraftsport
Jetzt meine Frage:
Wenn ich ihn deswegen anzeige, passiert dann auch was oder ist das dann Aussage gegen Aussage. Ich habe ja auch keine Verletzungen oder Hämathome davon.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Jana,
den Verlauf der Anzeige können wir nicht abschätzen oder beurteilen. Lassen Sie sich entweder bei einer Polizeidienststelle oder von einem Anwalt beraten. Wir können die Erfolgsaussichten nicht beurteilen und keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Alex sagt
Ich würde gerne wissen ob ich mich wenn jemand mich schupst oder es vorhat mich da schon wehren darf bzw muss ich mich schupsen lassen oder dürfte ich ausweichen und demjenigen das Bein weg ziehen?
Und wie sieht es aus wenn sie in der Überzahl sind und/oder ich davor schon deutlich gesagt habe das ich von ihm nicht angefasst werden möchte da ich mich bedroht fühle?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Alex,
wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten und können den Sachverhalt rechtlich daher auch nicht beurteilen. Informieren Sie sich am besten bei einer Polizeidienststelle oder bei einem Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team