In § 223 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) ist der Straftatbestand der Körperverletzung gesetzlich normiert. Einem Täter droht bei Verwirklichung des Delikts eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Ungeschoren kommt ein durch ein Gericht rechtskräftig verurteilter Straftäter also laut Strafrecht nicht davon. Doch wie sieht es eigentlich auf der Seite des Opfers aus? Bekommt dieses für eine erlittene Körperverletzung einen entsprechenden Schadensersatz? Wenn ja, wonach bemisst sich ein solcher? Und was gilt es hierbei zu beachten?
Im folgenden Ratgeber haben wir uns dem Thema „Schadensersatz bei Körperverletzung“ gewidmet und Ihnen einige Informationen zusammengestellt.
FAQ: Schadensersatz wegen Körperverletzung
Den gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung übernimmt üblicherweise die Krankenversicherung, die die Behandlungskosten trägt. Darüber hinaus kann auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Wie hoch der Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld ausfällt, lässt sich pauschal nicht bestimmen. Denn die Schmerzensgeldberechnung erfolgt erfolgt in jedem Fall individuell. Eine Orientierungshilfe kann diese Tabelle sein.
Die Schmerzensgeldhöhe bestimmt sich unter anderem durch die Schwere der Verletzung, die Dauer der medizinischen Behandlung und möglichen Spätfolgen.
Inhaltsverzeichnis
Wurden Ihre Haare beim Friseurbesuch verpfuscht? Ob ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann, lesen Sie in unserem Ratgeber “Anspruch auf Schadensersatz gegen den Friseur“.
Besteht ein Ersatzanspruch?
Grundsätzlich ist derjenige, der eine andere Person vorsätzlich, rechtswidrig und in schuldhafter Weise körperlich misshandelt und/oder an der Gesundheit schädigt, dieser gegenüber zum Schadensersatz, beispielsweise für die Kosten einer ärztlichen Behandlung und medizinischen Versorgung o.ä., verpflichtet.
Die Anspruchsgrundlage, aus der sich ein Anspruch auf Schadensersatz für eine Körperverletzung ergibt, ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Die Norm besagt, dass derjenige, der in vorsätzlicher oder fahrlässiger Weise Leben, Körper, Gesundheit oder ein sonstiges Rechtsgut verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung geht auf die Krankenversicherung über, sofern diese die Behandlungskosten übernimmt. Dies ergibt sich aus § 116 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (kurz: SGB X). Der Anspruch der Krankenkasse ist dabei übrigens nicht von einer tatsächlichen strafrechtlichen Verurteilung abhängig.
Daneben kommt ein Anspruch des Opfers auf ein angemessenes Schmerzensgeld in Betracht. Einschlägig ist hier § 253 Absatz 2 BGB. Die Norm besagt Folgendes:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, […] Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Welchen Zweck erfüllt ein Schmerzensgeld?
Das Schmerzensgeld ist eine besondere Form von Schadensersatz. Eine vorsätzliche Körperverletzung oder aber eine fahrlässige, beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder ähnlichem, verursacht nicht selten erhebliche körperliche Einschränkungen und zudem häufig Schmerzen.
Mit derartigen Leiden ist indes keine Vermögenseinbuße verbunden, die es zu ersetzen gilt. Das Schmerzensgeld hat stattdessen eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion.
Ersteres bedeutet, dass für die erlittene Lebensbeeinträchtigung und für die Schmerzen eine Entschädigung geleistet werden soll. Letzteres wiederum soll eine Art Genugtuung für das dem Opfer Angetane verschaffen.
Wie hoch sind die Ansprüche?
Von entscheidender Bedeutung ist für die Betroffenen selbstredend die Höhe von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für eine Körperverletzung.
Ansprüche auf Schadensersatz richten sich dabei stets nach den jeweils erlittenen Vermögenseinbußen. Wer beispielsweise für eine ärztliche Behandlung einen Betrag von 800 Euro aufbringen muss, der kann exakt diesen Betrag ersetzt verlangen.
Bei Schmerzensgeldansprüchen kann die Höhe hingegen nicht pauschal und einheitlich festgelegt werden. Hier spielen eine Vielzahl von Faktoren mit hinein, anhand derer sich der Umfang eines Anspruchs bemisst.
Dazu zählt mitunter
- die Art der Verletzung,
- das Maß an Einschränkung und Schmerzen,
- die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit sowie eines stationären Krankenhausaufenthaltes,
- die gesamten Umstände der Tat,
- ein mögliches Mitverschulden des Opfers,
- das Verhalten des Täters nach der Tat sowie
- die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters.
Schmerzensgeld & Schadensersatz: Tabelle zur Körperverletzung
Der folgenden Tabelle können Sie Beispiele zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld aufgrund einer Körperverletzung entnehmen.
Gericht | Datum der Entscheidung | Aktenzeichen | Befund | Anspruchshöhe |
---|---|---|---|---|
Landgericht (LG) Arnsberg | 13.03.2001 | 1 O 630/00 | zweifache Fraktur des Unterkiefers | 5.000Euro |
LG Göttingen | 30.12.2003 | 4 O 98/03 | Nasenschiefstand, Unterkieferfraktur | 20.000 Euro |
Amtsgericht (AG) Menden | 10.03.2004 | 4 C 224/03 | Schädelprellung mit Verdacht auf Gehirnerschütterung | 250 Euro |
Verjährung von Schadensersatz: Auch bei Körperverletzung?
Zivilrechtliche Ansprüche unterliegen grundsätzlich einer Verjährung, was bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr geltend gemacht werden kann. Dies gilt auch für einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz aufgrund einer Körperverletzung.
Doch wie lange ist diese Frist? Und wann beginnt sie zu laufen? Bezüglich dieser Fragen gilt es, abermals einen Blick ins BGB zu werfen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt drei Jahre, was sich aus § 195 Absatz 1 BGB ergibt. Für eine vorsätzliche Körperverletzung gilt indes anderes: Hier beträgt die Frist zur Verjährung 30 Jahre. Einschlägige Norm ist hierbei § 197 BGB. In Absatz 1 Nummer 1 der Vorschrift ist festgelegt, dass Schadensersatzansprüche, die unter anderem auf einer vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit basieren, in 30 Jahren verjähren.
Schadensersatz wegen einer Körperverletzung kann also nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden. Beginn der Frist ist gemäß § 199 Absatz 2 BGB der Zeitpunkt der Körperverletzungshandlung. Nicht von Belang ist die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis, auf die es für einige andere Ansprüche im Zivilrecht häufig ankommt.
Die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund einer Körperverletzung ist nicht zu verwechseln mit der strafrechtlichen Verjährung einer Tat.
Sinn & Zweck: Warum verjährt Schadensersatz wegen Körperverletzung?
Eine Frage, die sich die Opfer von Körperverletzungen häufig stellen, ist die nach dem Sinn und Zweck einer Verjährung. Weshalb kann also ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden?
Grund ist der, dass nach einer bestimmten Zeitspanne Rechtsfrieden herrschen soll. Eine Verjährung verhindert, dass sich Ersatzpflichtige noch nach Jahren mit Ansprüchen auseinandersetzen müssen, die in weiter Vergangenheit liegen. Die entsprechend lange Frist von 30 Jahren trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass einer Person Leid und Schmerz widerfahren ist.
Schadensersatz bei Körperverletzung: Brauche ich einen Anwalt?
Wer die soeben erläuterten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund einer Körperverletzung für sich geltend machen möchte, stellt sich häufig die Frage nach der Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung.
Eine solche empfiehlt sich in der Regel bei komplexeren und umfangreicheren Sachverhalten. Hier können eine professionelle Herangehensweise sowie fundierte juristische Kenntnisse von entscheidendem Vorteil sein. Immerhin kennt ein Rechtsanwalt die Gesetzeslage sowie die herrschende Rechtsprechung hinsichtlich ähnlich gelagerter Fälle.
Anna sagt
Guten Morgen,
ich wurde Mitte 2019 massiv mit Gegenständen verletzt. Das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit und/oder geringe Schuld eingestellt und der Täter bekam alle Kosten erstattet auf Staatskosten, im Gegensatz zu mir.
Seine Familie ist u.a. bei der Polizei, Behörde usw. Ich nehme auch an, dass deren Einfluss massgeblich für den Ausgang war.
Ich erlitt einige Verletzungen, SHT usw. und war als Frau nicht in der Lage mich zu wehren.
Statt dessen wurde üble Nachrede betrieben und mit Sicherheit alles verdreht oder falsch dargestellt.
Zu wann wäre die Verjährung bei Gewalt. Mitte 2022 oder Ende 2022 bei der 3 j. Verjährung?
Ich kenne die Aussagen des Täters nicht.
Kann es sein, dass trotz Körperverletzung nur 3 J. Verjährung gelten je nach Konstellation aufgrund der Geringfügigkeit? Das mit dem 30 Jahren ist mir neu.
Ist die Geringfügigkeit dann noch Vorsatz?
Schönen Tag Ihnen
Thomas B sagt
Schönen guten Tag!
Wurde letztes Jahr tätlich angegriffen. Dabei wurde mein Arm gebrochen mit Platte und 11 Schrauben fixiert.
Leider kann ich mir kein Anwalt leisten.
Hab was von ein Beratungshilfeschein gehört, kann mir damit geholfen werden das Täter bestraft wird?
MfG Bender
Hallo sagt
Ja, geh zum Amtsgericht und beantrage das dort. Es kommt auf dein Einkommen an. Wenn zu gering, dann bekommst du den. Bei Schadenersatz, Schmerzensgeld Zivilklage.
Rita H sagt
Hallo , mein ex Freund wurde verurteilt vom Gericht eine gewisse Summe zu zahlen für die schwere Körperverletzung und auch Sachbeschädigung, aber wo geht das geld hin? Steht mir das als geschädigte nicht zu und wo muss ich mich hin wenden um das ausgezahlt zu bekommen .
LG Rita
Michael V sagt
Hallo,
habe eine Frage wie sich die Situation darstellt bei:
Es wurde eine Küche bei uns angeliefert.
Bei dem abladen auf der Hebebühne hatte ich dem Transporteur noch gesagt, dass die Hochschränke gleich umfallen könnte. Er grinste nur und in dem gleichen Moment ist einer umgefallen. Ich habe diesen versucht aufzuhalten und mir dabei die Bizeps sehne abgerissen.
Ist hier etwas zu machen?
LG
Michael
Der Logistiker sagt
Nö, du hast nichts auf oder an seinem LKW zu suchen geschweige denn Ware vor der geleisteten Unterschrift anzufassen. Fällt etwas um wird niemand aus der Logistik versuchen das zu verhindern um sich nicht zu verletzen oder zu sterben. Du hast dich selbst verletzt. Übrigens was auf Ladebordwänden umfällt ist nicht Transportfähig verpackt, der Fahrer war also schon gnädig dass er es ausgeliefert hat und den Transport nicht abgelehnt hat.
Hallo sagt
Natürlich hast du da ein Recht drauf. Was soll diese falsche Aussage vom Logistiker?
Offenbar wolltest du die Ware in Empfang nehmen und der Lieferant ist Schuld. Er muss das ganze sichern und kann bei Lieferung nicht andere Leute gefährden.
Andrey sagt
Was könnte man tun, wenn die Verletzten beim Autounfall in Deutschland Ausländer sind und ihre Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für die Behandlung in einem Krankenhaus – solange es keinen Gerichtsentscheidung gibt – nicht zahlen will? Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass das Verfahren überhaupt eingestellt wird. Die Rechnungen kommen und kommen, aber man hat nicht so viel Geld!
koerperverletzung.com sagt
Hallo Andrey,
dass sollten Sie direkt mit der zuständigen Versicherung klären und gegebenenfalls auch einen Anwalt konsultieren. Eine rechtliche Beratung bieten wird nicht.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Moggi sagt
Hallux-OP am 5. 12. 2018, seither Infekte und weitere 6 OPs. Anstatt mich für die Weiterbehandlung in ein Wundambulatorium weiterzuleiten hat man noch weiter operiert und zugewartet, bis die Fussknochen angefressen waren. Durch die vielen OPs entstand ein Hohlraum im Fuss, so dass auch die Blutzirkulation in Mitleidenschaft geriet. Heute nach ca. 7 Monate ist die entstandene Wunde immer noch offen und ich habe immer noch Beschwerden und bin dadurch in meinem Leben sehr eingeschränkt. Heute bin ich so weit, dass die Aerzte von Amputieren des rechten Fusses reden.
Meiner Meinung nach hätte man spätesten nach der 2. oder 3. OP reagieren müssen und die Behandlung umstellen müssen. Fällschlicherweise hat man immer wieder neue Operationen vorgenommen und mir damit eine fahrlässige Körperverletzung zugetragen.
renate k. f. sagt
was kann ich machen, ich bin 71 j. alt weibl, wurde ohne grund schwer zusammen geschlagen habe prellungen dicke schwellungen hämathome schwerste rückenprellungen + schwellungen , nierenschm. gesichtshälfte bis ohr schwellung + blau oberarm mehrer hämathome. mein pech ist es sagte polizei dass ich keinen zeuge habe als mich auf der strasse jemand auf half , der mann rannte auf mich zu + schlug ohne grund sofort auf mich ein. ale er abhaute haben aber 2 männer ihn fest gehalten bis polizei kam aber niemand will was gesehen haben . bin so verzweifelt dieser mann muss doch strafe bekommen.
koerperverletzung.com sagt
Hallo renate k. f.,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Opferhilfeverein und gegebenenfalls auch an einen Anwalt wenden. Diese können Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
J. H. sagt
Rechtsanwälte helfen nicht weiter, sie kassieren nur Geld.
Wo bekommt man Hilfe? die Polizei sitzt beim Täter, ein Sohn, der permanent seinen Vater vergiftet, glaubt dem Täter, trinkt bei ihm Kaffe, und erklärt das Opfer für nicht zurechnungsfähig, ja beantragt eine psychologische Untersuchung, die negativ ausfiel.
Der Sohn beabsichtigt einen Mord am Vater. Seit 2 jahren ist der Mann stark gesundheitsgefährdet.
Niemand glaubt es.
Wo bekommt der Mann Hilfe- er hat schon Unmengen an Geld für Kameras und für seinen Sicherheit ausgegeben, der Sohn knackt alles, schmiert die Wohnung und das Auto ein und vergiftet Wasser und Essen.
Wer prüft das? Wer untersucht das endlich einmal. Selbst die Anwälte, die nur kassierten glauben es nicht, bis wahrscheinlich der Mann ermordet wurde, vielleicht war er das dann auch noch selber!
koerperverletzung.com sagt
Hallo J. H.,
Sie können sich eventuell an eine Opferhilfeorganisation wenden und dort abklären welche Möglichkeiten Sie zur Verfügung haben. Darüber hinaus steht es Ihnen selbstverständlich frei, einen neuen Anwalt zu konsultieren.
Ihr koerperverletzung.com-Team