Wer einer Straftat wegen angeklagt ist, bangt in erster Linie darum, welche Strafe ihm am Ende des Verfahrens blüht. In Betracht kommt dabei neben der Freiheitsstrafe die Geldstrafe, jeweils in unterschiedlicher Höhe. Je nach Situation und mit etwas Glück, kann es statt zu einer Verurteilung auch zu einer Verfahrenseinstellung kommen.
Abhängig von der Länge des Prozesses und der Schwere der Vorwürfe, kann sich eine derartige Situation für einen Beschuldigten oder Angeklagten als nervliche Extrembelastung darstellen. Doch neben all jenen Faktoren spielt für die Betroffenen zumeist noch eine weitere Frage eine nicht unbeachtliche Rolle:
Wie hoch sind die Gerichtskosten im Strafverfahren? Gibt es eine Art Gerichtskostenhilfe? Welche Kosten fallen im Einzelnen an? Inwiefern unterscheiden sich Wahl- und Pflichtverteidiger im Hinblick auf die Gebühren und wer zahlt letztendlich die Gerichtkosten im Strafverfahren? Im folgenden Ratgeber haben wir uns diesen und weiteren Fragen rund um das Thema „Kosten im Strafverfahren“ gewidmet.
FAQ: Kosten im Strafverfahren
Beim Strafverfahren fallen vor allem Gerichtskosten an, zudem muss der Angeklagte seinen Strafverteidiger selbst bezahlen. Eine Prozesskostenhilfe gibt es bei einem solchen Verfahren nicht, unter Umständen kann aber die Möglichkeit bestehen, einen Pflichtverteidiger zu erhalten.
Wie hoch die Kosten für das Gericht ausfallen, hängt von der vom Richter verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe ab. So liegen die Gebühren im ersten Rechtszug zwischen 155 und 1.100 Euro. Darüber hinaus fallen ggf. noch Ausgaben für einen Anwalt an. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Kommt es im Zuge der Strafverfolgung zu einer Verurteilung, muss der Angeklagte grundsätzlich die Verfahrenskosten tragen. Bei einem Freispruch werden diese der Staatskasse zur Last gelegt.
Inhaltsverzeichnis
Kosten des Strafverfahrens: Gibt es Gerichtskostenhilfe?
Im Hinblick auf die in einem Strafverfahren anfallenden Kosten gilt es vorab, einen wichtigen Grundsatz zu beachten:
Für eine Strafverteidigung gibt es keine Gerichtskostenhilfe, so wie es im Zivilverfahren beispielsweise üblich ist. Es ist also insofern nicht von Relevanz, wie vermögend ein Angeklagter ist.
Die Frage danach, ob ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist oder nicht, ist ferner auch nicht abhängig davon, ob der Betroffene finanziell gut aufgestellt ist, sondern wird mitunter dadurch bedingt, welches Strafmaß im jeweiligen Fall zu erwarten ist.
Verfahrenskosten im Strafverfahren: Was fällt an?
Es entstehen zwei Arten von Kosten im Strafverfahren: Zum einen fallen die sogenannten
- Kosten des Verfahrens
an und zum anderen die sogenannten
- notwendigen Auslagen.
Unter den Begriff der Kosten des Verfahrens fallen die Gebühren und Auslagen, welche der Staat tätigt, um das Strafverfahren durchzuführen. Hierzu zählen alle Kosten im Strafverfahren, die entstanden sind, um Ermittlungen durchzuführen bzw. die Tat aufzuklären.
Zu den Kosten des Verfahrens zählt ferner auch die Vergütung des Pflichtverteidigers. Unter den Begriff „notwendige“ Auslagen wiederum ist das Honorar für einen Wahlverteidiger zu fassen. Wird die Inanspruchnahme von einem Anwalt nicht als notwendig erachtet, obliegen dem Angeklagten die dafür erforderlichen Kosten. Der Pflichtverteidiger hingegen wird direkt vom Staat bezahlt und fällt somit unter die Kosten des Verfahrens. Mithin gilt es also hinsichtlich der Anwaltskosten im Strafverfahren stets zu differenzieren.
Ein Trugschluss wäre es an dieser Stelle aber, zu denken, die Kosten im Strafverfahren, die für die Pflichtverteidigung anfallen, seien nun überhaupt nicht vom Angeklagten zu tragen.
Immerhin zählt dieser Posten, wie bereits dargelegt, zu den „Kosten des Verfahren“ im vorstehenden Sinne. Letztendlich wird der Pflichtverteidiger dann zwar zunächst aus der Staatskasse bezahlt, der Angeklagte aber wiederum zahlt am Ende für die gerichtlichen Auslagen, welche die Kosten des Pflichtverteidigers umfassen.
Die Kosten im Strafverfahren können allerdings auch durch Folgendes bedingt werden: Der Wahlverteidiger kann zudem, anders als der Pflichtverteidiger, sein Honorar mit dem Mandanten selbst bestimmen. Der Pflichtverteidiger ist hingegen an feste Gebührensätze gebunden. Nachteilig ist dies für ihn insbesondere in umfangreichen Strafverfahren. Die Anwaltskosten sind hier feste Fixkosten.
Strafrecht: Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Bei der Frage danach, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten vom Strafverfahren übernimmt, kommt es etwas auf die jeweilige Versicherung an. Zwar sind Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich vom Schutz der Versicherung umfasst, bei Strafverfahren ist dies indes nicht immer der Fall. Häufig wird von Seiten der Versicherung danach differenziert, ob der Betroffene wegen eines vorsätzlichen oder eines fahrlässigen Deliktes angeklagt ist. Im ersten Fall werden die Kosten vom Strafverfahren in der Regel dann nicht übernommen.
Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren für einen Pflichtverteidiger
Wie hoch die Kosten im Strafverfahren für die Vergütung eines Pflichtverteidigers ausfallen, bemisst sich anhand der Sätze des RVG. Maßgeblich ist dabei mitunter, in welchem Umfang, in welchem Verfahrensabschnitt und in welcher Instanz er tätig wird. Bei einer Berufung oder Revision sind die Gebührensätze andere als im Ausgangsverfahren. Ferner spielt es eine Rolle, ob der Mandant in Untersuchungshaft ist oder nicht.
Was kostet ein Wahlverteidiger im Strafverfahren?
Welche Kosten im Strafverfahren für einen Wahlverteidiger einzukalkulieren sind, kann indes nicht pauschal und einheitlich beantwortet werden. Immerhin kann er, wie bereits erwähnt, seine Vergütung vertraglich aushandeln, was individueller Natur ist.
Sofern die Kosten mit dem Anwalt im Strafverfahren nicht vertraglich bestimmt wurden, gelten die allgemeinen Gebührensätze nach dem RVG.
Hier ist ebenfalls von Belang, in welchem Abschnitt des Verfahrens der Verteidiger auftritt, vor welchem Gericht und in welchem Umfang. Zudem bemessen sich die Kosten im Strafverfahren, die ein Wahlverteidiger ansetzt, ebenfalls daran, ob sein Mandant inhaftiert ist oder nicht. Hinsichtlich der Festlegung der Kosten von Seiten des Wahlverteidigers gelten bestimmte gesetzlich festgelegte Rahmen, also sowohl eine Ober- als auch eine Untergrenze.
Für eine Erstberatung beträgt der Höchstrahmen gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übrigens 190 Euro.
Kosten im Strafverfahren bei Einstellung im Ermittlungsverfahren
Sofern das Verfahren bereits im ersten Abschnitt, dem sogenannten Ermittlungsverfahren aufgrund einer Einstellung endet, wirkt sich dies günstig auf die Kosten vom Strafverfahren insgesamt aus. In Betracht kommen mitunter eine Einstellungen wegen Geringfügigkeit (§ 153 Strafprozessordnung – StPO), mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Absatz 2 StPO) oder eine solche gegen Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO). In der Regel kann die Verfahrenseinstellung für Beschuldigten und Anwalt als Erfolg betrachtet werden.
Verfahrenskosten im Strafverfahren bei Gerichtsverhandlung im Hauptverfahren
Wird im strafprozessualen Verfahren die Hauptverhandlung eröffnet, so wird am Ende der Verhandlungen durch den Richter ausgesprochen, von wem die Kosten zu tragen sind. Grundsätzlich muss im Falle einer Verurteilung der Angeklagte die Kosten vom Strafverfahren tragen. Beim Freispruch hingegen ist er von diesen befreit. In dem Falle werden sie vom Staat getragen. In bestimmten Fällen kann mit der Staatsanwaltschaft auch eine Stundung der Gerichtskosten im Strafverfahren vereinbart werden, sofern eine sofortige vollständige Zahlung nicht möglich ist.
Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz
Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) sind die jeweiligen Gerichtskosten des Strafverfahrens zu entnehmen. Diese bemessen sich nach der rechtskräftig erkannten Strafe. Folgender Tabelle können Sie beispielhaft entnehmen, welche Gebühren für welche Strafe im ersten Rechtszug anfallen.
Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder zu Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen | 155,00 € |
Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder zu Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen | 310,00 € |
Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren | 465,00 € |
Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren | 620,00 € |
Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren | 775,00 € |
Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren | 1.100,00 € |
Sind die Kosten im Strafverfahren steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind die Kosten vom Strafverfahren, die im Zusammenhang mit einer anwaltlichen Verteidigung stehen, steuerlich nicht absetzbar. Es gibt hiervon allerdings eine Ausnahme und zwar dann, wenn die zur Last gelegte Tat im Zusammenhang mit der beruflichen Ausübung des Betroffenen steht. In derartigen Fällen sind die Kosten für den Rechtsanwalt als Betriebsausgabe absetzbar, so die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Vonnöten ist ein direkter Bezug der Straftat zur Berufsausübung.
Graure N sagt
guten Abend mein Mann sitzt in Haft wegen Freiheitsstrafe und Geld Strafe hat er auch noch bekommen und das würde von uns bezahlt aber mein Mann würde nicht vor Gericht gebracht seit zwei Monaten sitzt mein Mann in der Haft ein Anwalt haben wir uns auch genommen hat mein Mann eine Chance raus zu kommen mit freundlichen Grüßen
VB sagt
Muss man als Verurteilter auch die Auslagen der Zeugen tragen?
Roland H sagt
Ich habe ein Urteil von 6 Monaten erhalten, vom Landgericht wegen Beleidigung, dann heißt es mal Nötigung, ich weiß nicht einmal wegen was ich dieses Urteil erhalten habe, mir wurde ein Rechtsanwalt verweigert durch das Gericht und jetzt soll ich eine horrende Summe bezahlen und habe um eine Aufstellung der Kosten gebeten, aber diese wird mir verweigert, es ist kein Rechtsanwalt zubezahlen, da er mir dieser verweigert hat Zeugengelder mussten auch nicht bezahlt werden, daher bitte ich Sie mir zu helfen was die Kosten für so ein Verfahren sind. Mg. Roland Hofmann
Benjamin sagt
Wegen Gefährliche Körperverletzung und Mittäterschaft gab’s eine Verhandlung war davor U-Haft in Regensburg der Anwalt wurde mir gestellt. 6 Monate auf 2 Jahre Bewährung plus 120 Arbeitsstunden. Jetzt kam Prozesskosten von 1640 Euro. Anwalt ist dabei kann man da Gar nix mehr machen ?
Marco W sagt
Ein Bekannter ist wegen einer Straftat angezeigt, die er nicht begangen hat. Er hat einen sehr guten Anwalt und ist sehr optimistisch, dass er das Verfahren gewinnt. Interessant, dass die Prozesskosten auch von jeweiligen Gericht abhängig sein können.
Stein sagt
Hallo, sind die Gerichtskosten, z.b 140,- Euro pro Gerichtstage zu zahlen oder ist das eine Pauschale?
Danke für die Info
Mfg
Batata sagt
Grüß Gott
meine frage wäre : muß ich die gerichtskosten sowie prosseskosten bezahlen ?????
einstellung nach §53a
dankend
m.fg.
Ursula A. sagt
Kann wegen nicht gezahlter Gerichtskosten eine Ersatz Freiheitsstrafe verhängt werden.
Lory sagt
Ja