Fehler sind menschlich, so heißt es. Doch wenn es um die eigene Gesundheit geht, sind viele da nicht so nachsichtig, was Irrtümer betrifft.
Ein solcher Irrtum kann denn auch durchaus teuer werden, zumindest für den verantwortlichen Arzt. Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler besteht für den Patienten die Möglichkeit, Schmerzensgeld einzuklagen.
Doch auch Ärzte sind Menschen und daher begründet nicht jede Fehldiagnose sofort einen Schadenersatzanspruch mit Arzthaftung und Schmerzensgeld.
Wann ein immaterieller Schadenersatzanspruch nach einem Behandlungsfehler fällig wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld beim Behandlungsfehler
Ja, grundsätzlich können Behandlungsfehler einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Da die Schmerzensgeldberechnung in jedem Fall individuell erfolgt, lassen sich keine pauschalen Beträge nennen. Welche Summen Gerichte in der Vergangenheit zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Da es sich beim Medizinrecht um ein sehr komplexes Rechtsgebiet handelt, ist es durch aus sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden, wenn Sie Schmerzensgeld einklagen wollen. Zwingend erforderlich ist die Vertretung durch einen Juristen in der Regel allerdings nicht.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Infos zu Schmerzensgeld wegen Ärztepfuschs
Der wichtige Unterschied zwischen Fehldiagnose und Behandlungsfehler
In Deutschland sorgen der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Ärztekammern dafür, dass das Gesundheitswesen wirtschaftlich ist und sich weiter entwickelt. Doch trotz eines gefestigten und fortschrittlichen Gesundheitssystems können auch in der Krankenversorgung Fehler passieren. Dabei gilt es jedoch zu unterscheiden, welche Art Irrtum vorliegt, denn die Konsequenzen sind nicht immer gleich.
Ein Diagnosefehler wird nicht automatisch als Behandlungsfehler verstanden. Wenn ersterer eher als Versehen zu betrachten ist, entsteht keine notwendige Kausalität zu den gesundheitlichen Folgen und dann entfällt die gesamte Beweislast auf den Patienten und er wird es schwer haben, ein Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler geltend zu machen.
Gerichte zeigen sich grundsätzlich sehr zurückhaltend bei der Beurteilung einer Fehldiagnose als Behandlungsfehler. Schmerzensgeld wird nur verhängt, wenn ein eindeutiges Fehlverhalten des Arztes vorliegt, also ein grober Behandlungsfehler.
Wann liegt ein grober Behandlungsfehler vor?
In § 630h BGB wird genau definiert, was rechtlich unter einem Behandlungsfehler mit Schmerzensgeld zu verstehen ist. So muss sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht haben, welches für den Arzt voll beherrschbar war und das die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit des Patienten hervorgerufen hat. Sind die Kriterien erfüllt, ist das Schmerzensgeld Teil der Arzthaftung.
Das Bundesministerium für Gesundheit, kurz BMG, konkretisiert diese Gesetzesgrundlage und beschreibt einen Behandlungsfehler als „eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung“.
Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Arzt vorliegende Befunde in nicht nachvollziehbarer Weise interpretiert. Das liegt beispielsweise vor, wenn auf einem Röntgenbild ein Bruch nicht gesehen wird.
Möglich ist auch, dass ein Mediziner Symptome gar nicht erkennt oder falsch bewertet, also er zum Beispiel eine gefährliche Lungenentzündung nur als harmlose Erkältung abtut.
Operationsfehler und unnötige Operationen können Schmerzensgeld begründen. Das ist immer dann der Fall, wenn unverletzte Organe bei dem Eingriff verletzt werden.
Tatsächlich können auch angrenzende Tätigkeiten einen immateriellen Schadenersatzanspruch verursachen.
Unterschiedliche Arten von Ärztefehlern:
- rein medizinische fundamentale Fehldiagnosen
- Fehler in den organisatorischen Abläufen z.B. Schmerzensgeld durch einen Krankenhausaufenthalt, der unnötig war
- Behandlungsfehler durch nachgeordnetes oder zuarbeitendes medizinisches Personal
- fehlende, unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe, ihre Risiken und Folgen
Auch wenn die Bezeichnung dies suggerieren könnte, setzt die Inanspruchnahme von Schmerzensgeld durch ärztliche Behandlungsfehler keinen physischen Schmerz voraus.
Die Spannweite der möglichen Schadenersatzansprüche ist breit gefächert. Nicht nur körperliche, sondern auch seelische Schäden können als Arztfehler oder Ärztepfusch gelten und Schmerzensgeld begründen.
Solche emotionalen Verletzungen können beispielsweise auftreten, wenn der Patient infolge langwieriger Eingriffe eine Depression entwickelt und sich nicht mehr in der Lage sieht, am Leben teilzunehmen.
Kehrtwende: Der Behandlungsfehler und die Beweislastumkehr
Wenn ein grober Ärztefehler einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach sich zieht, greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, dass der Patient von der Nachweispflicht entlassen ist und nun der Arzt plausibel darlegen muss, dass er richtig ge- bzw. behandelt hat, die Schädigung seines Patienten nicht auf seinen Fehler zurückzuführen und der Verdacht des Behandlungsfehlers unbegründet ist.
Schmerzensgeld dient dem Ausgleich und der Genugtuung des Patienten
Natürlich ist Schmerz sowohl emotionaler als auch körperlicher Art kaum in Geldsummen zu beziffern. Daher ist die Benennung einer festen Summe nicht möglich. In aller erster Linie dient Schmerzensgeld nach einem Arztfehler der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Geschädigten.
Bei der Beurteilung eines solches Falles müssen daher diverse Faktoren berücksichtigt werden.
Die Intensität und Dauer des Schmerzes spielen eine ebenso wichtige Rolle bei der Bemessung wie die Frage nach dem Verschulden des Verursachers.
Außerdem werden die Dauer der potenziellen Arbeitsunfähigkeit oder die einer stationären Behandlung in die Betrachtung miteinbezogen.
Ebenso sind notwendig gewordene Behandlungen und das konkrete Ereignis, welches zum Schaden geführt hat, essentiell, um bei einem Arztfehler Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen.
All diese Punkte gilt es, dem Gericht vorzubringen, sodass der jeweilige Behandlungsfehler auf ein bestimmtes Schmerzensgeld festgelegt werden kann. Doch auch vorab können Sie sich einen ersten Überblick über Ihre mögliche Schmerzensgeld-Zahlung verschaffen.
Die Schmerzensgeldtabelle bei Arztfehler: So hoch kann Ihr Anspruch sein
Es kann eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle kann einem Behandlungsfehler zu Rate gezogen werden. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Urteilen, die Richtwerte für zugesprochene Schmerzensgeldsummen geben.
Dabei ist einem Behandlungsfehler ein zugesprochenes Schmerzensgeld in einer Tabelle zugeordnet. Trotz einer solchen Auflistung ist jedoch stets der Einzelfall entscheidend, denn es kann nicht jeder Arztfehler in einer Schmerzensgeldtabelle enthalten sein.
Die Auszahlung des Schmerzensgeldes bei einem Behandlungsfehler erfolgt in den meisten Fällen als Einmalzahlung. Kam es infolge des Arztfehlers zu Invalidität oder sonstigen langfristigen Folgeschäden, wie zum Beispiel dem Verlust einer der fünf Sinne, ist auch eine Rentenzahlung möglich.
Die Dauer der Auszahlung des Schmerzensgeldes orientiert sich an der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist für Behandlungsfehler.
Exemplarisch finden Sie hier einen Übersicht über einige Ärztefehler und das Schmerzensgeld in einer Tabelle:
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Instanz, Jahr |
---|---|---|
Schmerzensgeld nach Verlust des Geruchssinns nach Operation | 3.500 Euro | OLG Köln, 1992 |
mangelhaftes Einsetzen einer künstlichen Hüftprothese führte zu Oberschenkelbruch | 5.000 Euro | OLG Köln, 1995 |
falsch zusammengewachsener Arm eines 2-Jährigen | 6.000 Euro | LG Karlsruhe, 2009 |
Schmerzensgeld für Trümmerfraktur des Halswirbels mit drohendem Querschnittssyndrom | 7.500 Euro | OLG Oldenburg, 1997 |
Schmerzensgeld für den Tod eines Patienten durch Herzversagen | 10.000 Euro | LG Detmold, 2007 |
Schmerzensgeld für eine Querschnittslähmung nach fehlerhafter Operation | 220.000 Euro | OLG Hamm, 2004 |
starke Behinderung eines Kindes durch einen nicht rechtzeitig behandelten Wasserkopf | 250.000 Euro | LG Aurich, 2005 |
Schmerzensgeld für schwerstbehindertes Baby nach zu spät eingeleitetem Kaiserschnitt | 600.000 Euro | OLG Jena, 2009 |
schwerer Hirnschaden eines 4-jährigen Mädchens | 650.000 Euro | KG Berlin, 2012 |
Schmerzensgeld für Geburtsschaden mit 100%iger Behinderung eines Babys | 700.000 Euro | OLG Frankfurt, 2014 |
Schmerzensgeld nach Zahnarztbesuch
Ein besonderes Feld im Bereich der Behandlungsfehler mit Schmerzensgeld ist der Zahnarzt.
Hier sind Schmerzen zwar leider oftmals nicht zu vermeiden, aber dennoch gibt es Fälle, in denen ein Behandlungsfehler vom Zahnarzt zu Schmerzensgeld führt.
Zahnverlust ist wohl die drastischste Folge, aber auch andere Schäden sind möglich.
Typische Behandlungsfehler beim Zahnarzt sind die folgenden:
- falsch eingesetzte Zahnprothese, sodass Schmerzen beim Kauen entstehen
- das Ziehen von nachweislich erhaltungswürdigen Zähnen, was Folgebehandlungen für Zahnersatz unvermeidbar werden lässt
- Verwendung von Kronen mit überstehenden Rändern, die durch eine veränderte Mundstatik schwere Schmerzen auslösen
2013 wurde einer Patientin beispielsweise Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem ihr Zahnarzt ihr eine nachbesserungsbedürftige Brücke eingesetzt und sie ohne ausdrücklichen Hinweis auf Folgeeingriffe aus der Behandlung entlassen hatte. Das OLG Hamm sprach der Klägerin hier 1000 Euro Schmerzensgeld zu.
Schmerzensgeld beim Zahnarzt: Eine Tabelle verschafft ersten Überblick
Auch im Bereich der Zahnmedizin können Sie sich über die Höhe vom potenziellen Schmerzensgeld durch einen Behandlungsfehler in einer Tabelle informieren. Sehen Sie hier einige Beispiele für zahnärztliche Behandlungsfehler:
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Instanz. Jahr |
---|---|---|
Schmerzensgeld infolge mangelhafter prothetischer Versorgung | 2.500 Euro | OLG Köln, 1992 |
Schmerzensgeld nach Setzen eines zu langen Implantats | 5.000 Euro | AG Esslingen, 2015 |
Schmerzensgeld wegen überstehender Kronenränder | 6.000 Euro | OLG Koblenz, 2007 |
Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Eingliederung zweier Brücken | 6.500 Euro | OLG Düsseldorf, 1986 |
Schmerzensgeld durch unsachgemäße Überkronung der Zähne | 7.000 Euro | OLG Koblenz, 2006 |
Schmerzensgeld und seine zivilrechtlichen Folgen
Schmerzensgeld wird wie andere zivilrechtliche Schadenersatzansprüche behandelt und das heißt, dass es vererbbar ist. Verstirbt also ein Patient durch einen ärztlichen Behandlungsfehler, geht der Schadenersatzanspruch in seine Erbmasse über.
Ein Hinterbliebener kann auch versuchen, durch den Tod seines nahen Angehörigen selbst Schmerzensgeld einzufordern, da er einen Verlust an Lebensqualität zu beklagen hat. Doch Gerichte zeigen sich hier eher streng.
Ein Schadenersatzanspruch wird in einem solchen Fall meist nur dann zugesprochen, wenn die Trauer eigenen Krankheitswert entfaltet.
Der Grund für dieses recht enge Verständnis liegt darin, dass die Rechtsprechung den Tod eines nahen Angehörigen zum allgemeinen Lebensrisiko zählt, welches selbst nicht schadenersatzbegründend ist.
Wann verjähren die Schmerzensgeldansprüche auf Grundlage eines Behandlungsfehlers? Infos zur Frage der Verjährung erhalten Sie im Ratgeber “Behandlungsfehler und die Verjährung vom Schmerzensgeld: Wettlauf gegen die Zeit?“.
Sabine sagt
Hallo, ich bin gerade mitten in einer Wurzelbehandlung, jetzt ist in einem Kanal dem Zahnarzt die Spitze eines Bohrers abgebrochen. Er bekommt ihn nicht mehr raus. Er hat es jetzt bei mehreren Sitzungen versucht. Ohne Erfolg. ausser dass sich nun mein Zahn komplett entzündet hat mit einem dauerhaften Schmerz, nur mit starken Schmerzmitteln auszuhalten.
Was kann ich tun.
Crmr sagt
Hallo, ich würde gerne wissen, ob ein Materialfehler einer eingesetzten Titanplatte auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld beim Hersteller begründen?
Fabian sagt
Im Mai hatte ich eine Lungenentzündung und wurde nicht geröntgt. Hab nur Antibiotika bekommen. Jetzt im November wurde bei mir Asthma diagnostiziert. War bis zu Lungenentzündung Sportler.
Für mich stellt es Untertassene Hilfeleistung und schwere Körperverletzung dar.
Was mach ich jetzt?
Höppner sagt
Hallo,
unser Sohn wurde trotz Überweisung an den Facharzt und der Schilderung der Symptome, vom Augenarzt selbst nicht richtig untersucht, da er angeblich für den Sehtest noch zu klein sei und wir in 6 Monaten wieder kommen sollen. Nach sechs Monaten wieder das selbe Spiel. Haben den Arzt gewechselt und es stellte sich heraus, dass unser dreijähriger Sohn Augenkrebs hat, bereits im fortgeschrittenen Stadium und das beidseitig. Nach neun Chemos und unzähligen Behandlungen unter Vollnarkose, hat er zumindest links noch Sehvermögen und kann rechts nur noch 10 % sehen. Nach fast drei Jahren Kampf kann er langsam wieder seine Kindheit genießen. Ein Augenarzt sollte Retinoblastom kennen und die Eltern nicht mit dummen Sprüchen wegschicken. Unserem Sohn hätte man viel Leid ersparen können, wenn man gleich eine ordentliche Untersuchung durchgeführt hätte. Beide Tumore hatten über ein Jahr lang mehr Zeit zu wachsen und Unheil anzurichten.
clara g sagt
Danke für den Beitrag. Gut zu wissen, dass ein Diagnosefehler nicht gleich als Behandlungsfehler gilt. Meine Freundin leidet nach einer OP und hat nun einen Rechtsanwalt für Medizinrecht eingeschaltet, der überprüft, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
sandra sagt
Hallo,
meine Ärztin hat mir wegen Bandscheibenvorfälle Naproxen 500 SL verschrieben. Nach vier Jahren stellte sich heraus das meine Nieren nur noch zu 23 Prozent funktionieren. Auf der Überweisung an den Nephrologe stand schwere Niereninsuffizienz chronisch seit 2/ 2021 ( seit zwei Jahren)
Trotz mehrfachen Bluttest über Jahre hat die Ärztin nicht gemerkt das die Nierenleistung nachlässt. Der Nephrologe war geschockt.
Liegt hier ein Bahndlungsfehler vor?
Schöne Grüße
Frank B sagt
Statt einer Biopsie, wurde mir die rechte Niere enfernt. Im nachhinein stelkt sich heraus, die Niere war gesund. Ohne Befund. Heute bin ich seit 2 Jahren an der Dialyse. Mo Mittwoch Freitag a 6 std. DANKE’ s Grüße an das Lukas krankenhaus in NEUSS
Vik Ger sagt
Hallo, die Mutter meines Kindes wurde bewusstlos ins Krankenhaus geliefert. Dort war sie auf der Intensivstation. Am nächsten Morgen ist sie aufgewacht desorientiert und fiel ohne sich abzustützen vom ungesicherten Bett. Der Aufprall war so heftig, das ein Gehirntod in der BG Klinik darauf festgestellt wurde. 1 Weiteren Tag später hat Gott sie zu sich gerufen.
Wie kann es sein das Betten nicht gesichert sind und das auf Intensivstation in der die Überwachung der Patienten der Hauptjob darstellt.
Anja R sagt
Im Juni 2021 wurde ich am karpaltunnel operiert.
Aber der Zustand wurde schlimmer anstelle das es besser wurde.
Jetzt wurde ich heute erneut operiert wo festgestellt wurde das das karpalband nicht komplett durchtrennt wurde.
Kann ich Schmerzensgeld oder Verdienstausfall
bekommen.
Mir wurde versichert das in der ersten OP das Band durchtrennt wurde was ja nicht der Wahrheit entspricht.
Anja
Lea sagt
Guten Tag,
meine Frauenärztin hat mir eine Spirale eingesetzt, ohne vorherige Untersuchungen durchzuführen ob mein Körper dafür überhaupt geeignet ist. Hierbei hat sie mir die ganzen Standard Untersuchungen, die mit einem einsetzen der Spirale einhergehen, trotzdem berechnet.
Ich hatte daraufhin extrem starke schmerzen und die Spirale lag auch nicht richtig, sodass sie der Notdienst innerhalb zwei Wochen nach dem Einsetzen, gezogen hat.
Das ist alles wirklich ärgerlich, da mir gesagt wurde das hätte mit diesen erforderlichen Untersuchungen vermieden werden können.
Hab ich hier Anspruch mir wenigstens a) die Kosten der Spirale und b) die Kosten des Einsetzens und den damit einhergehenden Untersuchungen, die eh nicht durchgeführt wurden zurückzuholen?
Liebe Grüße & Danke für die Antwort im Voraus
Malek sagt
Nein leider nicht
Schmidt K-D sagt
Wie ist es einzuschätzen wenn eine Empfehlung durch einen Behandelten Arzt (Diagnose Hypergcrome Anemie ) Diagnose wurde festgestellt
Da es nicht geschehen ist liegt der Patient jetzt auf der ITS zusatzbefund Corona Patient war einen Tag zuvor noch beim Hausarzt Diagnose leicht Erkäldung
Dieter B sagt
Ich wurde in den vergangenen Jahren mehrfach am Rücken operiert, 2017 wurden die wirbel 4/5 und s1 versteift. Da ich ein künstliches kniegelenk habe,und nach mehrmaliger Arteskopie ich starke schmerzen hatte,sagte ein rückerspezialist, das durch eine Rückenoperation gute Chancen hätte, das die Schmerzen
um 50-60% geminderte werden können, und der Arzt sagte ,bei meiner
versteifung der lw wirbel l 4/5 und s1 würde er einen neuen Kelsch einsetzen, und die Schmerzen würden
besser werden. Ich stimmte der Operation zu, bei der ersten OP ist mein Kreislauf zusammen gebrochen.
Die zweite OPERATION wurde eine Woche später nochmal gemacht, doch der Kelsch konnte von hinten
nicht eingesetzt werden, deshalb eine Drehung auf den Rücken und der Bauch wurde vorne geöffnet, um
den Kelsch einzusetzen. Bei der Operation würde ein Nerv beschädigt,und ich hatte starke schmerzen im
linken Bein. Der Arzt sagte, das das eventuell bleiben würde,und ich mich damit abfinden müsste. Die Schmerzen im linken Bein, NERVEN SCHMERZEN, wurden immer schlimmer, so das ich in den Zehen kaum
noch Gefühl habe. Nach der Operation hatte ich etwa 10 Tage später, Bakterien in der Wunde, und in die
Wunde wurde ein schwamm mit einer Pumpe angebracht, welches alle zwei Tage unter vollnarkose gewechselt wurde. Nach der 5 oder 6 Operation hatt mann die versteifung nach und nach entfernt, um zu
sehen, woher die Bakterien kommen. Insgesamt wurden 9 Operationen durchgeführt, bis Mann der Lage
Herr wurde. Die Schmerzen im Rücken und im rechten Bein, haben sich auf einer Skala von 1 bis 10 auf
durchschnittlich 5 bis 7 bei Treppen steigen auch auf 10 erhöht. Ich nehme im Moment Opiate
(Fentanyl) mehrmals täglich ein, und für die manchmal, unerträglichen Schmerzen Lyrica150mg auch mehrmals ein. Kann ich nach einem Jahr an das KH oder an den behandelnden Arzt Schmerzensgeld
einklagen?
Josef B sagt
Wegen Appetitlosigkeit, Übelkeit und dadurch verursachtem ungewolltem Gewichtsverlust befand sich meine Frau 9 Tage in internistischer stationärer Behandlung. Die umfangreichen Untersuchungen konnten die Beschwerden nicht aufklären. Eine konsiliarisch hinzugezogene Neurologin kam zu dem Ergebnis, die Beschwerden seien psychosomatischer Genese. Zwei Wochen danach kam es zu einem schweren Schlaganfall mit Lähmung der linken Körperhälfte. Ursache war der Komplettverschluss einer Halsschlagader. Es war in der Klinik versäumt worden, eine Duplex-Sonographie der Halsschlagadern vorzunehmen. Den sich anbahnenden Verschluss der Ader und nachfolgenden Schlaganfall hätte man noch verhindern können
Wilkending sagt
Hi, können Sie mir sagen, wie hoch ein Schmerzensgeld ausfallen würde, wenn ein ärztlicher Mitarbeiter eines Krankenhauses, einen Patienten dermassen unter Druck setzt, das dieser einer Cirkumzäsion gegen seinen Willen zustimmt und ein Gutachter anschl. zu dem Ergebnis kommt, das diese Maßnahme für die weitere Behandlung nicht erforderlich war und somit ein Behandlungsfehler vorliegt!
Marie K sagt
Vielen Dank für diese ausführlichen Informationen zum Thema Behandlungsfehler und Schmerzensgeld. In meiner Familie gab es vor kurzem einen Krankheitsfall, dessen Behandlung unserer Meinung nach nicht geeignet war. Aus diesem Grund finde ich es super sich hier über die Rahmenbedingungen von Behandlungsfehlern zu informieren. Was ich beispielsweise noch nicht wusste war, dass die Intensität und Dauer des Schmerzes eine ebenso wichtige Rolle spielen, wie die Frage nach dem Verschulden des Verursachers, oder dass die Dauer der potenziellen Arbeitsunfähigkeit oder eines stationären Aufenthalts mit einbezogen werden.
Chris P sagt
Danke für die vielen Tipps was man in solch einer Situation tun sollte. Ich werde mich vorsichtshalber doch noch an einen Arzt wenden, um sicher zu sein, dass dies für mich richtig ist.
Franz M sagt
Ich bin zwar zum Glück nicht betroffen, aber ich finde es gut zu wissen, dass man bei einem Behandlungsfehler Schmerzensgeld einfordern kann. Gut erklärt finde ich hier außerdem den Unterschied zwischen einem Ärztepfusch und einer Fehldiagnose, das sollte man nicht verwechseln. Zum Glück ist es in § 630h BGB genau definiert, wann ein solcher Fehler bei der Behandlung vorliegt.
Silvia sagt
Hallo ich wurde im September2019 an der rechten Hand am Kapaltunnel ambulant operiert nach Monaten jetzt mit permanenten Schmerzen wurde jetzt festgestellt das der Nerv 2 mal verletzt worden ist jetzt werde ich nochmals in der Klinik operiert wo ein Nerv aus dem Bein entnommen wird und in die Hand eingesetzt wird kann ich gegen den Arzt vorgehen? Danke im voraus