Nach einem Tag voller Überstunden mitten in einen Regenschauer zu geraten, dann dreißig Minuten auf die Bahn zu warten und später beim Anstehen an der Kasse permanent den Einkaufswagen des Hintermannes in die Waden gerammt zu bekommen – bei so einer Aneinanderreihung von Unannehmlichkeiten kann auch eine sonst eher zurückhaltende Person einmal aus der Haut fahren.
Da ist das Schneiden eines anderen Verkehrsteilnehmers der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, und so entlädt sich der angestaute Frust des Tages in deftigen Beleidigungen des ein oder anderen Mitbürgers.
Doch mit einer solchen Äußerung betritt der Aussagende nicht nur strafrechtliches, sondern unter Umständen auch zivilrechtliches Terrain, denn eine Beleidigung kann Schmerzensgeld nach sich ziehen.
Was eine Beleidigung ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Schmerzensgeld für eine Beleidigung gezahlt wird, sowie alles weitere zum Thema erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Beleidigung
Bei einer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Dritte kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Konkrete Summe schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Als Orientierungshilfe kann eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle sein, in denen zahlreiche Urteile aufgeführt sind. Einen Auszug finden Sie in dieser Tabelle.
Sie können entweder direkt an den Täter bzw. dessen Versicherung für eine außergerichtliche Einigung wenden oder Sie können vor Gericht das Schmerzensgeld einklagen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Beleidigung?
Manchmal rutscht wohl jedem eine Bezeichnung gegen jemanden heraus, die alles andere als schmeichelhaft für den Empfänger der Botschaft ist. Was gerade in stressigen, nervenaufreibenden Situationen gang und gäbe und oft nicht der Rede wert ist, stellt sich im Strafrecht als Tatbestand dar.
In § 185 Strafgesetzbuch (StGB) ist die Beleidigung geregelt. Dort heißt es:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aus dieser Vorschrift wird zwar das Strafmaß ersichtlich, was aber eine Beleidigung ist, die Schadenersatz im Zivilrecht begründen kann, bleibt offen.
Eine Geringschätzung oder Missachtung wird zumeist bejaht, wenn dem Betroffenen eine Unzulänglichkeit bescheinigt wird, indem er als minderwertig dargestellt (Beschimpfung als „Idiot“) oder mit Tieren gleichgesetzt (Betitelung als „Esel“) wird.
Neben rein verbalen Äußerungen kann der Tatbestand und so das zivilrechtliche Schmerzensgeld einer Beleidigung auch dann erfüllt bzw. begründet werden, wenn bestimmte Gesten jemanden herabwürdigen. Typische Beispiele hierfür sind der Stinkefinger oder das Vogel-Zeigen. Gleiches gilt für Tätlichkeiten wie das Anspucken anderer Personen.
Auch die Unterstellung einer strafbaren Handlung in der Form, dass der Aussagende dem Betreffenden ohne weiteres gewisse Straftaten zutraut, kann als Beleidigung sanktioniert werden.
Schmerzensgeld wegen Beleidigung: Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Diskreditierende Äußerungen kommen häufig im Verkehrsrecht bei einem Unfall mit dem Auto vor. Doch auch das Arbeitsrecht ist oftmals betroffen, beispielsweise wenn sich einer der Kollegen urplötzlich mit einer Kündigung konfrontiert sieht und sich dessen Ärger darüber in beleidigenden Worten gegenüber dem Arbeitgeber niederschlägt. Doch der hat dann die Möglichkeit der strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Klage.
Die zivilrechtliche Gesetzesquelle vom Schmerzensgeld für eine Beleidigung befindet sich in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist der immaterielle Schadenersatz geregelt, der sich insbesondere auf diese Fälle bezieht:
- Verletzung des Körpers
- Beeinträchtigung der Gesundheit
- Behinderung der Freiheit
- Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung
Das Rechtsgut der Ehre oder Persönlichkeit wird nicht explizit genannt. Daher beruft sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Darin werden die Würde und die Persönlichkeitsentfaltung geschützt.
Die heutige Handhabung auf Grundlage dieser grundlegenden Artikel stellt sich als Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Fall der Prinzessin von Monaco dar. 1999 bewirkte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil zu den weitreichenden Persönlichkeitsverletzungen der Prinzessin eine Disziplinierung der Regenbogenpresse.
Grundsätzlich ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von den besonderen Persönlichkeitsrechten zu unterscheiden, wobei eine Verletzung beider Bereiche Schmerzensgeld aufgrund einer Beleidigung nach sich ziehen kann.
Ersteres stellt die Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild sowie das Recht auf informelle Selbstbestimmung unter Schutz. Die besonderen Persönlichkeitsrechte umfassen insbesondere das Urheber- oder Namensrecht.
All diese Felder können durch rechtswidrige Äußerungen oder auch das Anfertigen oder Verbreiten von Bildaufnahmen beeinträchtigt werden. Eine heutzutage großflächige Plattform für solche Verletzungen ist das Internet. Dort kommt es oft zu Fällen von Schmerzensgeld durch Mobbing oder Beleidigung.
Wann gibt es Schmerzensgeld bei einer Beleidigung?
Der Anspruch auf Schadensersatz bei einer Beleidigung wird eher restriktiv gehandhabt. Das heißt, nicht jede Aussage, die jemanden beleidigt, zieht unweigerlich Schmerzensgeld nach sich. Vielmehr sind gewisse Voraussetzungen unabdingbar. Es muss sich bei der Beleidigung um eine
- schwerwiegende rechtswidrige und
- schuldhafte Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts handeln,
- die nicht auf andere Weise beseitigt werden kann.
Handlungen entfalten beispielsweise eine besonders schwerwiegende Wirkung, wenn sie die Intimsphäre des Betreffenden beeinträchtigen oder dessen Persönlichkeit mindern. Schmähkritik führt ebenfalls oft zu Schadensersatz wegen einer Beleidigung.
Schuldhaft ist das Vergehen, wenn der Aussagende grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Die kniffeligste Frage ist womöglich die danach, ob ein Ausgleich auf andere Weise stattfinden kann. Schadensersatz bei einer Beleidigung setzt voraus, dass die Interessen der beleidigten Person nicht anderweitig ausglichen wurden. In Frage kommt hier vor allem eine strafrechtliche Verurteilung des Täters nach § 185 StGB.
Neben der strafrechtlichen Würdigung einer Beleidigung ist ein Anspruchsausgleich außerdem durch eine Unterlassung oder eine Berichtigung bzw. Gegendarstellung möglich. Eine Schmerzensgeldzahlung erübrigt sich dann in aller Regel.
Oftmals wird von Richtern verlangt, dass die zur Diskussion stehende Beleidigung eine psychische Störung verursacht hat, damit ein Schadenersatzanspruch entsteht. Handelt es sich nur um eine kurzfristige Beeinträchtigung des Geschädigten, wird er unter Umständen kein Schmerzensgeld erhalten.
Ähnliches gilt, wenn der Aussagende zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war und die Äußerungen spontan, situationsbedingt getätigt wurden.
Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Dieser wird Sie fachmännisch zum Thema beraten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Gemeinsam mit Ihm können Sie bewerten, ob eine Klage wegen der erlittenen Beleidigungen sinnvoll erscheint und das Gericht ein für Sie günstiges Urteil fällen wird.
Schmerzensgeldtabelle einer Beleidigung
Während beispielsweise ein Hundebiss zum Teil erhebliche Schmerzensgeldsummen nach sich ziehen kann, ist in der Regel bei der Beleidigung das Schmerzensgeld in geringerer Höhe angesiedelt.
Um einen Eindruck von möglichen Beträgen zu erlangen, finden Sie hier für das Schmerzensgeld bei einer Beleidigung eine Tabelle, die vergangene Urteile auflistet:
Schmerzensgeld bei Beleidigung | Betrag | Gericht, Jahr |
---|---|---|
schwere Geringschätzung bei öffentlichen Auftritten und im Internet | 10.000 Euro | LG Berlin (2011), Az. 27 O 393/11 |
Missachtung mittels Scheibenwischergeste | 1.000 Euro | OLG Koblenz (2005), Az. 1 U 1161/04 |
verbale und tätliche Nichtachtung durch Anspucken | 750 Euro | AG Schwäbisch Hall (2006), Az. 5 C 954/05 |
rassistische Äußerungen | ca. 360 Euro | AG Schwäbisch Hall (1995), Az. 1 C 824/94 |
Beamtenbeleidigung | 300 Euro | AG Böblingen (2006), Az. 3 C 1899/06 |
Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung | 250 Euro | AG Düsseldorf (2008), Az. 43 C 2072/07 |
Geringschätzung durch Worte und Gesten (Stinkefinger) | 100 Euro | AG Bremen (2012), Az. 9 C 306/11 |
Ein Geschädigter kann diese Listen ebenso nutzen, um sein Recht einzuschätzen, wie dessen Rechtsanwalt. Sinnvoll ist es, Urteile zu suchen, die mit dem jeweiligen Fall in etwa vergleichbar sind. So lässt sich zumindest ungefähr bemessen, in welcher Höhe das eigene Urteil ausfallen kann.
Richter können im Einzelfall erheblich von den dort aufgeführten Schmerzensgeldern abweichen, wenn die individuelle Fallgestaltung dies billig erscheinen lässt. Eine lückenlose Beweisführung und ein engagierter Rechtsanwalt können sich schmerzgelderhöhend auf die richterliche Entscheidung auswirken.
Anke S sagt
Hallo ,ich bin 58 , werde seit über einem Jahr von meinem Nachbarn 70j..terrorisiert, nachts wenn ich schlafe macht der Laute Musik an ,um mich wach zu kriegen..das passiert auch ..er beleidigt mich auch unter der Gürtellinie. schreit rum ,.ich bleibe zwar ruhig ..aber hatte im Mai und im November 2023 Schlaganfälle…wegen dem Stress , ( bin Bluthochdruck Patientin..und habe Lungen Sarkoidose..usw.. er wird nun verklagt von meinem Vermieter…er hat das schonmal getan ,bei einer anderen Person…wurde rausgeklagt ..hat den Prozess verloren..hab ich Chancen das der bestraft wird…eine Kündigung und Unterlassungs Brief bekam der vor 7 Monaten ..brachte nichts ..er macht weiter ..( zwei Parteien Haus….
Martin R. sagt
Ich habe einer Kündigung wegen Abriss widersprochen, und wurde deshalb vom Vermieter in einer Mail als Mensch ohne Anstand bezeichnet.
Ich empfinde das als Beleidigung, weil ich nur ein mirzustehendes Recht wahrgenommen habe, und weil Mieterrechte für mich was zählen und auch von einem Vermieter respektiert werden sollten.
Ich möchte ihn nun privat verklagen.
Ist das aussichtsreich?
Im Internet findet sich eine Verurteilung wegen der Bezeichnung “unanständig”.
Mit freundlichen Grüßen
Martin R.
C.B sagt
Ich würde bei Facebook öffentlich als Nazitusse tituliert. Die Person wurde von mir angezeigt und nun kam Post von der Staatsanwaltschaft, das er rechtskräftig verurteilt wurde, ich weiß aber nicht zu was. Würde jetzt gerne Schmerzensgeld per Zivilklage beantragen, macht das Sinn? Wie sind da die Fristen?
LG. C. B.
Meixner sagt
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Ich werde seit Tagen von der Lebensgefährte meines Ex Freund,zu dem ich ab und zu noch Kontakt habe ( nur Freundschaftlich. )
Sie schreibt mir seit Tagen über WhatsApp und SMS mit Beschimpfungen ,wie du Hurre
Du hässliche Nutzer, Botschaft,du Schlampe,dumme Kuh…usw.
Ich habe schon ihre Nummer Blockiert.
Wie kann ich mich dagegen wehren?