Verkehrssicherheitstrainings und Fahrübungsplätze sollen Auto- und Motorradfahrer auf brenzlige Situationen vorbereiten. Denn bei vielen Fahrzeugführern fährt die Angst mit, eines Tages nicht schnell genug zu reagieren und in einen Unfall verwickelt zu werden.
Bei der Unfallbilanz aus dem Jahr 2015 erscheint diese Sorge auch berechtigt. Immerhin wurde mit 2,5 Millionen Verkehrsunfällen ein Anstieg von 4,6 Prozent zum Vorjahr verzeichnet. Während Blechschäden vor allem ärgerlich sind, können Personenschäden lange nachwirken und dem Betroffenen große Schmerzen bereiten.
In einem solchen Fall ist nicht nur materieller Schadensersatz für die beschädigte Karosserie vorgesehen, sondern es entsteht auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittene Körperverletzung des Geschädigten. Wichtig ist hierbei, die Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall zu berücksichtigen. Denn wenn der Anwalt zu spät eingeschaltet wird, kann auch er nichts mehr bewirken.
Wie die Verjährung laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, erfahren Sie hier.
FAQ: Verjährung von Schmerzensgeld beim Verkehrsunfall
Ja, das Bürgerlichen Gesetzbuch sieht beim Anspruch auf Schmerzensgeld grundsätzlich eine Verjährung vor.
Das Schmerzensgeld verjährt üblicherweise nach drei Jahren. Die Frist beginnt dabei zum Ende des Jahres, in dem sich der Schaden ereignet hat.
Ist die Verjährung eingetreten, ist es nicht mehr möglich, das Schmerzensgeld einzuklagen.
Inhaltsverzeichnis
Verjährungsfrist laut BGB
Nach einem Motorradunfall oder einem Autocrash lassen sich viele Verunfallte Zeit mit der materiellen und immateriellen Schadensregulierung bei der gegnerischen Versicherung. Das ist nur allzu verständlich, steht doch die körperliche Genesung an erster Stelle.
Doch eine zu große Zeitspanne kann irgendwann kritisch werden, wenn nach einigen Jahren die Verjährung vom Schmerzensgeld nach dem Unfall greift.
Demnach gilt für den Anspruch eine Frist von drei Jahren, welche am Ende des Jahres einsetzt, in dem sich der Unfall zutrug und der Geschädigte Kenntnis von der Person des Schädigers erlangte.
Darüber hinaus existiert eine Höchstgrenze von 30 Jahren, die gemäß § 199 BGB anzunehmen ist, wenn der Verunfallte bezüglich Tat und Täter keine Kenntnis hat. Diese Tilgungsfrist beginnt bereits ab Tatbegehung.
Im Zweifelsfall ist es stets ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Sie über Ihre Ansprüche ebenso aufklärt wie über die für die Geltendmachung einzuhaltenden Fristen.
Verjährungsfrist beim Sachschaden
Neben der Frage, wann die Verjährung beim Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall mit dem Fahrrad oder Auto einsetzt, sollte sich der Geschädigte auch über die Frist hinsichtlich der Entschädigung für sein beschädigtes Fahrzeug im Klaren sein. Denn auch hier kann nicht unendlich lang gewartet werden.
Kennt der Verunfallte den Schaden, jedoch nicht die Identität des Schädigers, läuft die maximale Frist über 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Schadens.
Zum Schmerzensgeld mit einem Anwalt
Kontaktieren Sie im Schadensfall am besten einen Anwalt. Denn ein versierter Rechtsanwalt berät Sie nicht nur hinsichtlich der Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall, sondern kann Ihnen auch Richtwerte zur Höhe der Ansprüche nennen, die Ihnen die gegnerische Versicherung zahlen muss.
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