Seit Wochen ist der Gang zur Arbeit nun schon die reinste Qual. Doch das liegt nicht an der Arbeit selbst, nein, die bereitet dem Versicherungsangstellten A nach wie vor Spaß. Wenn da nur nicht die Kollegen wären, die Tag für Tag mit Sticheleien dafür sorgen, dass er inzwischen neben Schlafstörungen auch täglich Kopf- und Bauchschmerzen hat.
Die sind, wie sein Arzt festgestellt hat, psychischer Natur, denn A wird gemobbt und das will er nicht länger hinnehmen. A klagt auf Schmerzensgeld und erhält letztlich eine entsprechende Summe für den Schaden, der ihm zugefügt wurde.
Doch als dann die jährliche Steuererklärung bei ihm im Briefkasten landet, fragt er sich, wie viele andere Anspruchssteller, ob Schmerzensgeld steuerfrei oder steuerpflichtig ist? Muss er dem Finanzamt einen Teil von dem Geld zahlen?
Im folgenden Artikel geht es um den Zusammenhang zwischen Schmerzensgeld und der Einkommenssteuer. Lesen Sie hier nach, ob Sie einen derartigen Ersatz für körperliche oder seelische Schmerzen versteuern müssen oder nicht.
FAQ: Schmerzensgeld steuerfrei
Nein, haben Sie Schmerzensgeld erhalten, müssen Sie dieses nicht bei der Einkommensteuer angeben.
Schmerzensgeld dient nicht der Gewinnerzielung und gilt daher nicht als Einkommensart. Die Entschädigung verfolgt stattdessen eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion.
Üblicherweise begleicht die Haftpflichtversicherung den Anspruch auf Schmerzensgeld, daher können Sie die Zahlung nicht bei der Steuer geltend machen.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld gemäß § 253 BGB
Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher Schuldanspruch, der im Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Es handelt sich um einen immateriellen Schadensersatz, der immer dann zum Tragen kommt, wenn folgende Sphären verletzt sind:
- Körper
- Gesundheit
- Freiheit
- sexuelle Selbstbestimmung
Das heißt, egal ob in Folge eines Tinnitus, einer Narbe im Gesicht oder eines Schleudertraumas, je nach Verletzungsart und -intensität ist immer dann ein immaterieller Schadensersatz fällig, wenn dem Geschädigten die Beeinträchtigung durch einen anderen zugefügt wurde.
Die Richter legen dann als billige Entschädigung eine Summe fest, die sowohl der Schädigung als auch den individuellen Umständen von Schadensereignis und –beteiligten Rechnung trägt.
Fraglich ist nun aber, was es nach Auszahlung des Betrages steuerlich zu beachten gilt. Ist Schmerzensgeld steuerfrei oder steuerpflichtig?
Schmerzensgeld: Sind hier Steuern zu zahlen?
Rund 670 Milliarden Euro nahm der deutsche Fiskus 2015 an Steuern ein. Eine beachtliche Summe also, die den Staatshaushalt finanzieren und in Form von Tabaksteuern beispielsweise auch eine pädagogische Funktion haben können.
Im Rahmen von Schmerzensgeldzahlungen zum Beispiel bei einem Fahrradunfall oder Ähnlichen ist es daher wichtig, zu wissen, ob diese Entschädigung steuerpflichtig ist.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) legt in § 2, Absatz 1 fest, welche Einkünfte der Besteuerung unterliegen. Hierfür werden sieben Gruppen benannt, unter anderem Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft oder aus Kapitalvermögen.
Für das Schmerzensgeld kommt lediglich eine Zuordnung zu sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG in Frage. Jedoch wird von dieser Vorschrift das Schmerzensgeld nicht explizit benannt.
Schmerzensgeld ist steuerfrei
Demnach ist Schmerzensgeld grundsätzlich steuerfrei. Der Steuerzahler muss den Betrag nicht nachträglich absetzen, denn bei dieser immateriellen Entschädigung findet eine steuerliche Behandlung gar nicht erst statt.
Igor S. sagt
Hallo, ich habe eine Frage zu Schadensersatzzahlung.
Leider bin ich in eine Rauferei geraten und muss nun im Zivilprozess Schmerzensgeld und Gerichtskosten bezahlen. Selbstverständlich verstehe ich meinen Fehler und wünsche der Gegenseite nichts böses.
Aufgrund der Verhandlung und dem Schmerzensgelds kommt jetzt ein hoher Betrag auf mich zu.
Zu meiner Frage: Kann man diese Summen (Schadensersatz und Gerichtskosten) als außergewöhnliche Belastung steuerlich gelten machen?
Oder die Anwaltskosten mit §9 Abs. 1 S. 1 (EStG) Werbungskosten zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen decken?
Ich würde mich freuen, wenn Sie vielleicht einen helfenden/kreativen Rat in meiner schwierigen Situation hätten.
Freundliche Grüße
Igor. S
Klaus D. sagt
Es wurde vor 5 Jahren ein Vergleich geschlossen .
Die Unfallversicherung des Verursachers ( im Straßenverkehr ) hat eine Übernahme der
Versorgungs-und Pflegekosten inkl Haushaltsführungsschäden zugestimmt und vereinbart.
Dies, solange die geschädigte Person( durch Fremdverschulden Pflegestufe 5, hochgradig querschnittsgelähmt ) lebt. Die Person ist jetzt 65 J alt, weiblich und ist nicht von weiteren
Krankheiten beeinflusst. Die Lebensdauer beträgt gem. bekannter Tabellen zwischen 80 und 86 Jahren.
Es kann nunmehr eine Einmalzahlung zum Abgleich sämtlicher Ansprüche gegenüber der Versicherung
für die Zukunft bis zum Tod vereinbart werden..
Wenn man diese Zahlung als Schmerzensgeld benennen würde, würden sämtliche Finanzämter
Einspruch erheben, denn die bisher höchsten Schmerzensgelder in BRD übersteigen nicht EUR 1,0 Mio.
Der Betrag geht eventuell darüber hinaus. ….
Unterliegt eine derartige Regelung einer Steuer ?? bzw. könnte man dagegen argumentieren..
die Frau wird Pflege und Versorgung benötigen und dafür Personal beschäftigen müssen , und dafür dann wieder Lohnsteuer, plus Sozialkosten für die in der Zukunft für sie Tätigen bezahlen müssen ???
Carmen Z. sagt
Hallo ich habe eine Frage zum Schmerzensgeld und Entschädigungen..
Ich bin an der falschen Bandscheiben operiert worden und habe dadurch einen erwerbsschaden sowie auch verschiedene Fahrtkosten zu Ärzten erlitten. Muss ich darauf steuern bezahlen oder wird es so ausgezahlt wie der Anwalt errechnet hat?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Carmen Z.,
wie im obigen Text beschrieben, ist eine Auszahlung des Schmerzensgeldes in der Regel steuerfrei. Hat der Verursacher der Zahlung zugestimmt sollte die vereinbarte Summe ausgezahlt werden.Für weitere Fragen in Bezug auf Steuern, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Cäcilia sagt
Hallo,
ich hatte vor vier Jahren unverschuldet einen Verkehrsunfall und bekam bereits Schmerzensgeld und einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Haushaltsführungsschaden. Jetzt soll ich entscheiden, ob ich von der gegnerischen Versicherung eine Einmalzahlung oder eine monatliche Zahlung (Schmerzensgeld und Ausgleich für den Haushaltsführungsschaden) akzeptiere.
Aus meiner Sicht ist es schwierig die Summen für Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden zu trennen. Sind die Zahlungen, ob einmalig oder monatlich, zu versteuern?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Cäcilia,
in der Regel ist das Schmerzensgeld steuerfrei. Üblicherweise gehört auch der Haushaltsführungsschaden zu einem solchen Schadensersatz. Im Zweifel sollten Sie sich bei einem Steuerhilfeverein ausführlich beraten lassen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Alex sagt
Muss schmerzensgeld Zahlung bei der Steuererklärung angegeben werden
koerperverletzung.com sagt
Hallo Alex,
in der Regel ist eine Entschädigung steuerpflichtig, wenn sie einen Ausgleich für tatsächliche Vermögensverlust darstellt. Das ein Schmerzensgeld dies in der Regel nicht ist, bleibt es gemäß Einkommensteuergesetz § 22 Ziffer 4 EStG üblicherweise steuerfrei. Lassen Sie sich im Zweifel bei einem Steuerberater bzw. einem Steuerhilfeverein beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Matthias sagt
Hallo,
Ich habe vor 2 Jahren einen Arbeitsunfall. Bekomme zurzeit auch Erwerbsminderungsrente. Nächsten Monat habe ich ein Gerichtstermin vorbei es um Schmerzensgeld geht. Wenn mir dieses zugesprochen wird, ist dieses dann steuerfrei?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Matthias,
Schmerzensgeld ist in aller Regel steuerfrei. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme greift, kann Ihr Anwalt ermitteln.
Ihr koerperverletzung.com-Team
N. Peter sagt
Unverschuldeter Verkehrsunfall Körperschaden ich erhalte Schmerzensgeld muß ich das Versteuern.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Peter,
Schmerzensgeld ist steuerfrei.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Bernhard O. sagt
Bin 7 Jahre im St jahannes Stift Marsberg gewesen spychatrie bekomm jetzt Schmerzensgeld muss ich da steuern bezahlen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Bernhad,
eine Entschädigungszahlung ist nur steuerpflichtig, wenn sie der Erzielung von Einkünften dient. Auf Schadensersatzleistungen findet gemäß § 24 Nummer 1a Einkommenssteuergesetz eine steuerliche Berücksichtigung statt, wenn dadurch weggefallene steuerbare Einkünfte kompensiert werden. Dies ist oftmals bei einer sogenannten Abfindung der Fall. Bei Spezialfragen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Thomas H. sagt
Guten Tag,
sind Schmerzensgeld und Entschädigungleistungen bei Unfall von der privaten Unfallversicherung Steuerfrei ?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas H.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Thomas H.,
Schmerzensgeld ist nur steuerpflichtig, wenn es der Erzielung von Einkünften dient. Dies ist in der Regel nicht der Fall.
Ihr koerperverletzung.com-Team