Ca. 200 Tage vergehen, bis sich das gesamte Knochenkalzium eines Erwachsenen komplett erneuert hat. Der Körper ist ein Wunderwerk der Regeneration und Selbstheilung. Nach nur knapp sechs Wochen ist beispielsweise ein Armbruch nahe des Gelenks wieder geheilt.
Doch nicht jede Verletzung ist so schnell überstanden. Manche Schäden beeinträchtigen den Betroffenen Monate oder gar Jahre. Handelt es sich dabei um einen rechtlich relevanten Schaden, fragt sich manch Verletzter in Bezug auf mögliches Schmerzensgeld, wie lange nach dem Unfall mit dem Auto oder Fahrrad dieses von der gegnerischen Versicherung eingefordert werden kann. In unserem Ratgeber verraten wir Ihnen genau das!
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld nach einem Unfall – wie lange?
Schmerzensgeld nach einem Unfall können Geschädigte in der Regel innerhalb von 3 Jahren einfordern.
Bei Schmerzensgeld beginnt die Verjährung am Ende des Jahres, in dem der Schaden verursacht wurde und der Geschädigte von Tat sowie Täter Kenntnis erlangt hat.
Ist der Täter unbekannt oder fällt der Schaden – wie etwa bei manchen Behandlungsfehlern – erst später auf, beträgt die Verjährungshöchstfrist 30 Jahre.
Verjährung vom Schmerzensgeld
Wie lange nach einem Unfall kann man Schmerzensgeld verlangen? Diese Frage plagt so manch Betroffenen, der diesen Anspruch nach einem erlittenen Schleudertrauma oder ähnlichem geltend machen möchte. Denn wenn nach dem Verkehrsunfall zunächst die Genesung an allererster Stelle versteht, gerät die Zeit schon mal aus dem Blick.
Sind dann seit dem Autounfall nicht nur Tage oder Wochen, sondern vielleicht gar Monate oder Jahre vergangen, bis der Geschädigte sich mit seiner Entschädigung auseinandersetzt, herrscht insbesondere beim Schmerzensgeld Verunsicherung. Wie lange nach einem Unfall oder einem anderen Schadensereignis dieses durchgesetzt werden kann, bestimmt sich nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist die Dauer der Verjährung einer Entschädigung festgelegt.
Höchstfrist für das Erlöschen der Ansprüche
Neben dieser regelmäßigen Frist, die beispielsweise bei einer erlittenen Schultergelenksprengung, einer Prellung oder einem Beckenbruch gilt, existiert zusätzlich eine Höchstgrenze für den Anspruch.
Diese liegt gemäß § 199 BGB bei stattlichen 30 Jahren. Die Zeitspanne findet immer dann Anwendung, wenn der Verunfallte Tat und Täter nicht kannte. So kann unter Umständen ein Behandlungsfehler manchmal erst Jahre später als solcher erkannt werden.
Walser sagt
Hallo ich hatte Arbeitsunfall leider vor vielen Jahren liegt es zürik Schulter Prellung Ellbogen OP hüfte Prellung Schädel Prellung mit hörprobleme immer noch Schmerzen. Leider erneut bin mit meiner Bein hängen geblieben am Boden Fliesen in der Küche meines Arbeitsplatz. Unfall ist beschädigt und registriert aber leider arbeite ich nicht mehr bem meine damaligen Arbeitgeber ,habe wirklich Probleme mit schmerzen was tun
Christian T sagt
Mein Vater hatte 1986 einen unverschuldeten Frontalunfall mit einem betrunkenen Versicherungsnehmer der (von Redaktion editiert).
Er erlitt dabei mehrere Brüche an Wadenbein, Schienbein, Fußwurzel und schwere Verletzungen am Knie.
So hat er zB keine Kniescheibe mehr.
Er mußte mehrmals operiert werden und hatte auch Geröllzysten an besagtem Knie.
Seit kurzem sind Spätfolgen aufgetreten, so hat er Schmerzen im Knie beim Treppensteigen, auch sind ihm alltägliche Tätigkeiten wie Rasenmähen etc. nicht mehr möglich.
Gibt es noch eine Möglichkeit bei der Grazer Wechselseitigen Versicherung Spätfolgen, die lt. Arzt aus diesem Unfall resultieren, noch geltend zu machen.
Er benötigt den Einbau eines Treppenliftes im Haus, da Wohnbereich und Schlafbereich unabänderlich auf 2 verschiedenen Geschoßen liegen.
MfG
Rinor T sagt
IIch hatte einen Arbeitsunfall während der Arbeit mit Hilti und habe mir ein Viertel meines Mittelfingers, meiner linken Hand geschnitten ( amputiert).
Ich habe keine zusätzliche Versicherung, z. Unfallversicherung.
Triffst du mich Schmerzgeld, wie soll ich handeln?
sollte ich einen Anwalt bekommen,
ob werde ich wahrscheinlich Schmerzgeld bekommen?
Jasmin sagt
Hallo!
Ich bin vor einem Monat beim feiern auf der nassen Tanzfläche ausgerutscht, jetzt habe ich alle Ergebnisse und habe schwere Verletzungen im rechten Knie, welche operativ entfernt werden müssen. Ist es möglich den Diskotheken Betreiber verantwortlich zu machen, weil seine Tanzfläche rutschig war?
Matthias K sagt
Wonach richten sich die Schmerzensgelder?
Beispiel: Unfall Auto BWS Bruch
Beispiel Unfall Motorrad BWS Bruch
Mich interessiert es woran was festgemacht wird.
Und klar 3 Jahre mit Vorsatz 30 Jahre und wir haben ein Anwalt,
aber ich überlege ihm das Mandat zu entziehen da ich
A: nicht weiß ob er „gut ist“ oder einfach nur da ist und Büschen arbeitet.
B: nicht Jeden Tag ein Unfall habe um von Erfahrung zu reden.
Es gibt die Celler Schadensersatz Liste zum Beispiel
Gibt es noch mehr Informationsquellen oder nur 3 Jahre oder mit Vorsatz 30 Jahre oder nehmen sie sich ein Anwalt aussagen ?
Maria t C sagt
Hallo,
ich würde 2017 als ich die Zebrastreifen überqueren wollte von ein Auto angefahren . Hätte ich noch Anspruch auf Schmerzengeld obwohl der Unfall 2017 war ? Ich Würde mich über ein Antwort freuen.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Maria t C,
die Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche beträgt in der Regel 3 Jahre. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um abzuklären, ob Ansprüche bestehen und Sie diese gelten machen können.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Effelsberg sagt
Hallo hatte vor 7monaten einen häuslichen Unfall habe von meiner Orthopädie eine Prothese mit Vacuum bekommen habe nur noch ein Bein da das Vacuum nicht hielt bin ich aus der Prothese gerutscht und bin dann hingefallen hab mir den stumpf gebrochen kann ich noch Schmerzensgeld geltend machen hab heute noch schmerze und kann nur mühsam laufen würde mich auf eine Antwort freuen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Effelsberg,
inwieweit hier ein Anspruch gegen die Orthopädie besteht, können wir nicht einschätzen. Die sollten Sie mit einem Anwalt abklären. In der Regel verjähren Ansprüche nach drei Jahren.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Evelyn sagt
Mein Ex Freund, meine Freunde und ich haben damals im Jahr 2014 einen Autounfall an einer scharfen S-Kurve gehabt. Mein Ex Freund ist mit 100kmh den Berg runter gefahren, durch meine mehrere bitten das er langsam fahren sollte, ging er nicht darauf ein bis er auf die Gegenspur kam und ein Auto uns entgegen kam. Meine Freunde saßen hinten und ich war die Beifahrerin. Er lenkte zu arg von links nach rechts und wir krachten in einem Baum ein. Der Frau im anderen Auto ist nichts passiert. Meine Freundin hat seitdem eine Kopfverletzung und unsere Ex Freunden blieben verschont zurück, war im Krankenhaus für einen Tag da ich meine Freundin unbedingt sehen wollte und war zwei Wochen krankgeschrieben. Ich hatte einen Schädeltrauma, Prellungen und bis heute 2019 Ängste wenn ich in einem anderen Auto als Beifahrerin drin sitze. Kann ich nach so einer lange Zeit noch Schmerzensgeld verlangen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Evelyn,
wie im Artikel beschrieben, beträgt die Verjährung beim Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 195 BGB drei Jahre. Unter besonderen Umständen können es 30 Jahre sein. Klären Sie am besten mit einem Anwalt ab, ob in Ihrem Fall noch Ansprüche geltend gemacht werden können.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Herr P sagt
Was ist mit Beifahrern von Geschäfigten (Schwester) die ebenfalls geschädigt wurden.
Ich erlitt 2008 eine schwere Halswirbelsäulenschädigung die bis heute noch immer Schmerzen bereitet. zum Teil so extrem dass ich nichts mehr machen kann. Ich muss sehr viel Schmerzmittel nehmen. Man hat zwar den Schaden des Geschädigten beglichen, aber mich hat (auch der Anwalt des Geschädigten) vergessen.
Ich selbst konnte nie in Erfahrung bringen wer der Verursacher war.
Muss ich mich nun damit “begnügen” mein ganzes Leben lang an Schmerzen zu leiden jedoch nie für die Schmerzen, die ich bis an mein Lebensende haben werde, entschädigt zu werden.
Michael sagt
Hallo ich habe am 1.4.2019 ein Unfall mit einer Autofahrerin eines Taxi Unternehmens gehabt ich war auf dem Fahrrad unterwegs.
Es ist eine schlecht einzusehende kreuzung.
Habe eine Gehirnerschütterung mit Prellungen und schirfwunden und seit dem Kopfschmerzen und Schwindel Gefühl behalten.
Meine 2 Frage sind nun,
1) ist die Stadt vielleicht mit in die Verantwortung zu ziehen?
2) wenn durch das Schwindel Gefühl nun folge Verletzungen entstehen wer ist dann dafür verantwortlich?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Michael,
wir können nicht nachvollziehen oder beurteilen, warum bzw. ob die Stadt für den Unfall verantwortlich wäre. Eine ausreichende Beschilderung oder ein Hinweise auf die Verkehrssituation könnten genügend vorhanden sein. Dies sollten Sie am besten mit einem Anwalt besprechen.
Folgeschäden können durchaus in Bezug auf einen Schmerzensgeldanspruch eine Rolle spielen. In diesem Fall müsste der Verursacher des Unfalls bzw. dessen Versicherung eintreten. Auch etwaige Ansprüche sollten Sie mit einem Anwalt abklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Isolde sagt
Guten Tag!
Mein Mann wurde bereits am 08.10.2018 während seiner Arbeitszeit als Postzusteller von einem Hund gebissen. Er war auf dem Gehweg unterwegs als ihm ein nicht angeleinter Hund entgegenkam und ihn ohne welche Vorzeichen ansprang . Der Hund erwischte das Knie meines Mannes mit einem der Eckzähe.
Mein Mann blieb trotz Schmerzen und geschwollen Knie nur eine Woche zuhause . Der Hundebiss wurde durch einen Arzt am Unfalltag und am nächsten versorgt. Dann noch eine Wundkontrolle. Danach hat sich mein Mann nicht weiter behandeln lassen. Ein paar Wochen später wollte ein anderer Hund ihn beißen. Er ist schnell zu seinem Fahrzeug . So kam es nicht erneut zum Biss.
Seit dem ersten Ereignis wechselt mein Mann sofort die Strassenseite wenn er einen Hund,wenn auch angeleint auf sich zukommen sieht oder biegt wenn möglich in eine andere Strasse vorher ab. Seit dem zweiten Ereignis ist er noch vorsichtiger bei Hunden.
Nun meine Frage: Da das Ereignis nun schon 6 Monate zurück liegt und bei den Ärzten nur eine kurze Behandlung statt fand kann man trotzdem Schmerzensgeld verlangen?? Die Narbe vom Eckzahn ist noch deutlich zu erkennen.
Danke für die Geduld den langen Text durchzulesen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Gruß Isolde
koerperverletzung.com sagt
Hallo Isolde,
in der Regel verjähren Ansprüche auf Schmerzensgeld in Deutschland erst nach drei Jahren. Diese Ansprüche müssen Sie bzw. der Geschädigte beim Verursacher selbst oder dessen Versicherung geltend machen. Klären Sie am besten gemeinsam mit einem Anwalt ab, wie Sie hier vorgehen können.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jasmin sagt
Ich war ungefähr 9 und bei einer Freundin Zuhause ich ging in das Zimmer von ihrer kleinen Schwester, diese hatte noch 3weitere Freundinnen zu besuch. Als ich ins Zimmer ging, hingen sich die 4 kleinen Kinder an meine Hände Beine und dabei fiel ich unglücklich auf meine Zähne, welche zum Teil rausgebrochen sind.
Heute bin ich 22Jahre alt und habe arge Probleme mit den Zähnen, muss OP‘s wegen Zysten usw über mich ergehen lassen, alles verursacht durch diese Zähne.. Zum Teil muss ich kosten auch selbst tragen.
Kann man in so einem Fall noch Schmerzensgeld irgendwie beanspruchen ? Wahrscheinlich nicht nachdem was ich gelesen habe, aber man weiß ja nie..
koerperverletzung.com sagt
Hallo Jasmin,
in der Regel verjährt ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach drei Jahren, kann jedoch unter bestimmten Umständen 30 Jahre betragen. Ob in Ihrem Fall überhaupt Ansprüche bestehen, sollten Sie am besten mit einem Anwalt abklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Onur sagt
Hallo
Vor ca 2mon wollte ich die Zebrastreifen uberqueren. Erste Fahrzeug hielt an als ich gegen ende der Zebrastreifen kam ist mir das Fahrzeug angefahren.
Dabei erlitt ich nen Innenbandriss lag 7woche in Krankenstand.
Ein Rechtsanwalt wurde auch eingestellt nun ja meine Frage
Wie hoch kann ungefähr Schmerzensgeld in dem Falle sein?
Mfg
Dori sagt
Hallo,
Auch ich habe hierzu eine konkrete Frage. Ich würde vor gut 10 Jahren von einer Straßenbahn angefahren und erlitt einen dreifachen Kieferbruch. Seit einigen Jahren habe ich festgestellt, dass ich auf einem relativ großen Bereich unterhalb der Lippe im Kirmefer nichts spüre, und jetzt auch die Lippe nicht mehr normal bewegen kann. Auch mit dem Führerschein gibt es jetzt Probleme wegen panischer Verkehrsangst. Die Kiefertaubheit würde in einer speziellen Kieferklinik sogar festgestellt.
Besteht da also in diesem Fall noch das Recht auf Schmerzensgeld?
LG
Dori
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Dori,
Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. In Fällen einer vorsätzlichen Handlung können dies auch 30 Jahre sein. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um zu klären welche Ansprüche eventuell noch bestehen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Lisa sagt
Hallo, ich hätte eine Frage und zwar habe ich im Jänner 2018 wegen eines Schuhes der mich aufkratzte eine Blutvergiftung bekommen. Ich konnte dadurch mehrere Tage nicht in die Schule und gehen bzw laufen war danach auch noch etwas schmerzhaft. Jetzt lautet meine Frage, ob ich da überhaupt Anspruch auf so etwas wie Schmerzensgeld habe oder ob es sich um was anderes handelt.
Liebe Grüße Lisa
Liane M. sagt
Mein von mir getrennt lebender Mann und ich hatten Ende 2015 einen Unfall bei dem uns eine ehemalige Nachbarin aus der Seitenstraße kommend in der hintere Fahrerseite gefahren ist. Sie hatte auch gleich zugegeben, daß sie Schuld ist und ihre Versicherung hatte auch gleich den Schaden am Auto übernommen. Trotz vorgeschriebener Schrittgeschwindigkeit fuhr sie schneller und ich fuhr Schrittgeschwindigkeit .
Schmerzensgeld für das vom Arzt festgestellte Schleudertrauma und die zusätzlich angefallenen Kosten ( Haushaltshilfe ) haben wir Beide nicht erhalten, mit der Begründung, daß wir durch den
Unfall kein Schleudertrauma bekommen haben können. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung hatte einfach die Fahrgeschwindigkeit umgedreht und unser damaliger Anwalt hatte dann auch nichts mehr gemacht und wwir haben auch nichts mehr von ihm gehört .
Welche Möglichkeiten haben wir jetzt noch ?
Mit Ihrer Antwort würden Sie uns sehr weiter helfen. Danke .
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Liane M.,
wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise und Möglichkeiten beraten. Eine Rechtsberatung bieten wir nicht an.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Samir F. sagt
Ich würde mit 8 Jahren im Jahr 2002 von einem Motorrad angefahren und lag 2 Monate lang im Koma und insgesamt 4 Monate in der intensiv Station und musste Jahre lange zum Neurologen und ne Zeit lang zum Psychiater und leide seit 3 Jahren an Epilepsie die Ärzte meinen es sei eine spät folge des Unfalls also hätte ich ne Chance ein Verfahren für schmerzen Geld einzureichen auch wenn es mittlerweile 12 Jahre her ist
koerperverletzung.com sagt
Hallo Samir F.,
in der Regel verjähren Ansprüche auf Schmerzensgeld nach drei Jahren. Wurden die Schäden vorsätzlich verursacht, kann eine Verjährung eventuell erst nach 30 Jahren einsetzen. Da wir den Sachverhalt rechtlich nicht beurteilen können, sollten Sie sich hier an einen Anwalt wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Nermin N sagt
Hallo
Ich habe eine Frage , ich hatte vor eine Woche einen Unfall mit elektroroller. Ich bin mit den elektroroller gefahren an einen Brücke , war auf der rechte Seite bin stehen geblieben und habe mich um gedreht auf der linken Seite auf einmal Kamm ein longboard 🛹 mit einem 25 / 30kmh er ist von der rechte Seite nach linke Seite gefahren warum weis ich nicht . Ist in mir gestoßen direkt an meinem Bein . Der Person hat auch zu gegeben das es sein schuld ist und zu schnellgafhren ist könnte nix reagieren Kontrolle verloren , hat auch an seinem Versicherung erklärt das er schuld ist .
Jetzt ist meine frage wie ist es mit schmerzsgeld weil ich kann nicht an meinem Bein laufen und jede Woche gehe ich zu Praxis an Kontrolle und leide mit die Schmerzen. Können sie mir erklären wie hoch sind die scherzegeld pro Tag oder pro Woche .