Nicht alle Formen der Körperverletzung werden automatisch durch den Staat strafrechtlich verfolgt (“Offizialdelikt”). Es gibt auch Deliktsformen, bei denen das Opfer selbst einen entsprechenden Strafantrag stellen muss. Erfolgt der Antrag auf Strafverfolgung dann nicht, so bleiben eine Ahndung des Vergehens und damit die Strafverfolgung in der Regel aus. Die sogenannten Antragsdelikte finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) in umfangreichem Maße.
Doch wann ist eine Körperverletzung Offizialdelikt und welche Delikte muss das Opfer selbst anzeigen? Und welche Fristen gilt es hierbei zu beachten? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Antragsdelikt
Straftaten, bei denen der Geschädigte für die Strafverfolgung eine Anzeige erstatten muss, werden als Antragsdelikt bezeichnet. Sie stehen damit den Offizialdelikten gegenüber, bei denen die Staatsanwaltschaft von Amts wegen in Aktion tritt.
Zu den Antragsdelikten zählen unter anderem Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede.
Abhängig von den Umständen der Tat, kann es sich bei einer Körperverletzung um ein Antragsdelikt handeln. Gemäß Strafgesetzbuch ist dies bei der vorsätzlichen sowie der fahrlässigen Körperverletzung der Fall.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Antragsdelikt? Eine Definition
Im Strafgesetzbuch (StGB) finden sich zahlreiche Vergehen, die erst auf Grundlage eines Strafantrags zu verfolgen sind. Auch im Rahmen des 16. Abschnitts zur Körperverletzung findet sich ein eigener Paragraph, der für einzelne Vergehen den Strafantrag für die strafrechtliche Verfolgung als Grundlage bestimmt:
“Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. ” (§ 230 Absatz 1 StGB)
Daraus geht hervor, dass vor allem die einfache bzw. leichte Körperverletzung und eine aufgrund von Fahrlässigkeit begangene eines Antrags durch das Opfer bedürfen. Alle anderen Formen stehen hier außen vor und werden automatisch durch die Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Allerdings ist in dem zitierten Gesetzestext eine wichtige Ausnahme getroffen: das besondere öffentliche Interesse. Dieser Begriff ist dabei sehr offen und schwer mit einer festen Definition zu versehen. Generell liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft als Ankläger, ob in dem einen oder anderen Fall ein besonderes öffentliches Interesse zu erkennen ist.
Bestimmt der zuständige Staatsanwalt, dass in dem vorliegenden Fall einer einfachen oder fahrlässigen Körperverletzung die Ahndung auch dem öffentlichen Interesse diente, ist der Strafantrag durch den Betroffenen nicht mehr notwendig – die Anklage wird automatisch erhoben.
Damit ist die genannte Form der Körperverletzung nicht mehr absolutes Antragsdelikt, sondern eine der zahlreichen Mischformen im Strafrecht aus Antragsdelikt und Offizialdelikt. Erkennt die Staatsanwaltschaft nämlich das besondere öffentliche Interesse, kann diese sodann auch eine leichte Körperverletzung als Offzialdelikt von Amts wegen verfolgen.
Absolute Antragsdelikte nach StGB sind etwa der Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§ 194 StGB) sowie die Verletzung des Steuergeheimnisses (§ 355 StGB). In diesen Teilbereichen findet die Einschränkung des besonderen öffentlichen Interesses keine Anwendung. Das bedeutet, dass eine Strafverfolgung nicht stattfindet, wenn der Betroffene keinen entsprechenden Antrag stellt.
Wer ist bei einem vorliegenden Antragsdelikt antragsberechtigt?
Im Allgemeinen muss das Opfer eine Körperverletzung, die Antragsdelikt ist, selbst anzeigen (§ 77 Absatz 1 StGB). Eine Ausnahme ist jedoch dann zu machen, wenn dieses verstirbt. In diesem Fall können die Angehörigen die Körperverletzung vertretungsweise anzeigen (§ 230 Absatz 1 Satz 2 StGB). Vertretungsberechtigte Angehörige sind dabei nahe Anverwandte wie Ehegatten, Kinder oder Eltern. Erst hiernach folgen in der Hierarchie Geschwister und Enkel.
Ist das Opfer selbst krankheitsbedingt nicht in der Lage, eine Anzeige zu stellen, oder noch nicht bzw. nicht mehr geschäftsfähig, können ebenfalls gesetzliche Vertreter oder Sorgeberechtigte als Anspruchsteller auftreten. Hierzu zählen dann bei Kindern in der Regel deren Eltern, bei Kranken in aller Regel bevollmächtigte Betreuer oder nahe Angehörige.
Ähnliches gilt auch bei der vorsätzlichen Körperverletzung: Stirbt das Opfer durch die verursachte körperliche Schädigung, ist in aller Regel ausgeschlossen, dass der Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt ist. Stattdessen käme die Verfolgung einer Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht, die ebenfalls nicht als reines Antragsdelikt anzuerkennen ist, sondern als Offizialdelikt stets eine strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht.
Sonderfall: Körperverletzung während der Dienstausübung
Betrifft die Körperverletzung einen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, einen Soldaten, einen Amtsträger der Kirche u.a., können auch die direkten Dienstvorgesetzten den Strafantrag in Vertretung stellen (§ 230 Absatz 2 StGB). Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn das Opfer während der Ausübung seines Amtes oder damit in Verbindung stehender Tätigkeiten verletzt wurde.
Anzeige erstatten: Welche Frist gilt bei einer Körperverletzung für den Strafantrag?
Betroffenen steht eine geringe Frist zur Verfügung, innerhalb derer sie Anzeige erstatten müssen, soll das Vergehen verfolgt werden. Die Bestimmungen zur Antragsfrist finden sich in § 77b StGB. Hier ist eindeutig für den Beginn der Frist die Kenntnis des Betroffenen von der Tat und vom Täter anzusetzen. In der Regel fallen beide Informationen auf den Tattag. Flieht der Täter unerkannt, kann auch erst der Tag der Personalienfeststellung hierbei anzusetzen sein.
Wenn ein Vertreter oder Angehöriger den Strafantrag stellen will, gilt auch für ihn als Fristbeginn der Tag, an dem er vollumfänglich von der Tat und dem Täter Kenntnis erlangte.
Was kostet es, wegen Körperverletzung einen Strafantrag zu stellen?
Wer Anzeige erstattet, hat Kosten in der Regel nicht zu fürchten. Handelt es sich bei einer Körperverletzung um ein Antragsdelikt, so können Sie jederzeit auf einer diensthabenden Polizeistation, bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten. Dies ist dabei nicht mit Kosten verbunden.
Können Sie eine Anzeige wegen leichter Körperverletzung zurückziehen?
Ja. Es besteht jederzeit während des laufenden Verfahrens und auch noch während der Ermittlungen die Möglichkeit, den Strafantrag wegen Körperverletzung zurückzunehmen. Anders als bei der Anzeige der Körperverletzung ist eine Frist hier nicht festgeschrieben. Beachten Sie dabei jedoch, dass ein einmal zurückgenommener Antrag auf Strafverfolgung im Strafrecht nicht erneut eingereicht werden darf.
Ein Antragsdelikt kann damit nur einmalig im Strafrecht Betrachtung finden. Erfolgt die Antragsrücknahme, kann der vermeintliche Täter bzw. der Verdächtige nicht noch einmal desselben Delikts bezichtigt werden.
Silke sagt
Bei uns wurde übers Wochenende ein Lichtschutzschacht am Ausgang einer Sporthalle geöffnet, ich viel Montagmorgens ( bei der Arbeit) darein, mehrfacher Fersenbeinbruch, leider keiner dafür zuständig, Polizei wurde gerufen, Ermittelt wurde wegen fahrlässiger kV, leider bekomme ich keine Entschädigung, Täter wurde nie gefasst
Jürgen sagt
Meine Exfrau beschuldigt mich ich Hätte sie von 2014 bis 2019 wiederholte Ohrfeigen gegeben . Sie ist dieses Jahr im Mai erst zur Polizei gegangen und hat das Angezeigt .Kann das noch strafrechtlich verfolgt werden.
Tuula L sagt
Gut zu wissen, dass man auch die Möglichkeit hat, Anzeigen wegen leichter Körperverletzung zurückzuziehen. Ich wurde körperlich verletzt und habe die Adresse des Täters herausgefunden. nun möchte ich mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht dagegen vorgehen.
Privat sagt
Handelt es sich um eine leichte Körperverletzung wenn man von jemandem gegen den Kopf geschlagen bekommt?
LG.
Anke sagt
Hallo,
ich, schwerbehindert, wurde über einen Zeitraum von drei Jahren, nachdem ich ich darum gebeten habe, es möge auch einmal ruhig sein, von meiner ehemaligen Vermieterin, die mir bei der Gelegenheit sagte, sie wisse sehr wohl, dass ich krank sei und auch, wie schwer die Erkrankung ist, ihrem Freund und ihrem Sohn schikaniert, mit andauerndem Lärm gequält, mir mehrmals der einzige Weg nach Haus versperrt und dieser in einen Zustand versetzt, dass mir die Benutzung oft kaum möglich war.
Mein eigener Zustand wurde/war und ist noch immer (nach einem Jahr) katastrophal durch die Behandlung. Was das alles mit mir gemacht hat hier zu beschreiben, würde ewig dauern. Es hat mich alle verbliebene Kraft gekostet, aus der Situation zu entkommen. Ich habe diese Leute wegen Körperverletzung angezeigt, aber der zuständige Staatsanwalt hat sich erst gar nicht die Mühe gemacht, mir mitzuteilen, dass er die Sache nicht verfolgt, erst auf Nachfrage der Opferhilfe schrieb er mir, “für Falschparken” z. B. wäre er nicht zuständig. Das bezog sich wohl darauf, dass der Freund der Vermieterin sein Auto so weit den Weg rauffuhr (wie gesagt, einziger Weg; unbefestigt hundert Meter lang, an einem Fluss entlangführend), dass ich nicht mehr vorbeikam, als ich nach Hause wollte. Bei solchen Aktionen, grinsten meine Peiniger mich an und freuten sich an meiner Hilflosigkeit.
Wie gesagt, sie wussten nur zu genau, womit sie mir größtmöglichen Schaden zufügen konnten und haben das immer und immer wieder getan.
Ist das nicht vorsätzliche Körperverletzung?
Vielen Dank für euer Interesse,
Anke
Sabine T. sagt
Ich wurde von meinem ex Okt 2018 so geschlagen, dass ich im Gesicht eine bleibende Narbe habe, Attest durch Krankenhaus vorhanden. Er ist vorbestraft. Liegt hier öffentliches Interesse vor? Kann ich das noch anzeigen?
Sophie sagt
Wenn mich jemand körperlich verletzt und das durch amtswege so oder so verfolgt wird, kann ich diesen Antrag dann zurückziehen ?
Diana sagt
Hallo
Ich würde von meiner leiblichen Tochter die bereits 18 Jahre ist im Februar dieses Jahres bedroht mit : dich Hure dich Schlampe mach ich fertig. Sie bespukte mich nahm meine linke Hand und drehte sie voller Kraft bis sie mir 2 Finger davon verdrehte dies kann man auch heute noch nach 3 Monate sehen !
Obwohl ich eine Krankmeldung und den Bericht von Krankenhaus der Polizei vorgelegt habe und eine Anzeige gemacht habe – nicht nur wegen Körperverletzung sondern auch wegen Diebstahls weigert sich die Staatsanwaltschaft dies zu verfolgen !!! dies sei angeblich Privatsache !
Ich glaub ja vielmehr weil ich Ausländerin bin wollen die nichts tun – ich bin Kroatin und lebe seit 45 Jahren in Deutschland .
Ich kann es nicht fassen dass man in Deutschland zusammen geschlagen wird und keinen Interiesiert das !!!!!
Vielen Dank vorab
Diana
Tobias C. sagt
Ist KV ein OD, wenn jemand Rasierklingen unter die Handgriffe seines Roller montiert, und am nächsten Tag ist da Blut dran?
Komische Frage? Ist wohl mal real passiert, jemand berichtete davon in einem Forum.
Er hatte das gemacht weil zuvor mehrere Roller gestohlen wurden. Mir auch schon drei Stück an der gleichen Stelle, und dann haben die sogar ein Smartgroßes 350kg schweren 45kmh-Auto um 90° gedreht.
Kann man hinten anheben, vorne am Motor evtl. auch zu weit, weil ich die evtl. 60Kg Motor mal alleine raus gehoben habe. War aber sehr grenzwertig. Ohne Handbremse hätten die den evtl. versucht weg zu rollen.
Nehmen wir an er hätte das gefilmt und stellt es online. Kann ein missgünstiger Staatsanwalt einen Prozess eröffnen, obwohl dieser keinen Täter hat der der Anklage zustimmt?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Tobias C.,
das können wir rechtliche nicht beurteilen und auch nicht vorhersehen, welche Maßnahmen bei einer Veröffentlichung eingeleitet werden. Für eine Rechtsberatung sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Hane sagt
Wenn man jemanden an den arm anfasst ist das auch körperverletzung
koerperverletzung.com sagt
Hallo Hane,
das ist pauschal nicht zu beurteilen. Es kann sich um den Tatbestand handeln, wenn dies im Einzelfall gegeben ist. Wenden Sie sich am besten an die Polizei oder einen Anwalt, um, dies zu klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sani sagt
mir wurde ein fußball sehr feste an den kopf geschossen ! ich habe geblutet und habe jetzt auch noch schmerzen ist das eine körperverletzung?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sani,
in der Regel muss bei einer Körperverletzung eine Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz vorhanden sein. Wir können nicht beurteilen, ob dies hier der Fall ist und bieten auch keine Rechtsberatung an. Daher ist die Konsultation eines Anwalts empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Pat sagt
Ist zwar schon etwas spät aber dennoch wichtig zu wissen. Ich bin momentan BiA bei der Bayerischen Polizei und wir haben in Strafrecht vor Kurzem die Körperverletzung mit “Einwilligung” durchgenommen.
Das bedeutet: Wenn du dich auf das Spielfeld begibst und einen Ball an den Kopf geschossen bekommst, ist eine KV nicht gegeben. Du willigst beim Fußballspielen automatisch ein Risiko ein, verletzt zu werden. Auch bei Boxkämpfen ist bei einer KV auf Paragraph 228 StGB zu verweisen.
LG
Pat