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fahrlässige Tötung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
Um einer genaueren Abgrenzung der Tatbestände Rechnung zu tragen, soll an dieser Stelle eine Auseinandersetzung mit dem strafrechtlichen Vergehen der fahrlässigen Tötung erfolgen.
Die Differenzierung ist besonders aus dem Grund von Bedeutung, als immer wieder irreführende Tatbestandsbegriffe wie etwa die “fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge” im alltäglichen Sprachgebrauch auftauchen.
Es handelt sich hierbei jedoch um die Vermischung zweier Tatbestände, die so nach deutschem Strafrecht nicht sachdienlich oder möglich erscheint: die fahrlässige Körperverletzung und die Körperverletzung mit Todesfolge.
Worin sich die beiden Sachverhalte unterscheiden und warum eine “fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge” tatsächlich als “fahrlässige Tötung” zu ahnden ist, erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Fahrlässige Tötung
Eine fahrlässige Tötung liegt üblicherweise vor, wenn eine Person durch die Missachtung einer Sorgfaltspflicht ums Leben kommt. Der Gesetzgeber ahndet ein solches Fehlverhalten als Straftat.
Gemäß § 222 StGB kann eine fahrlässige Tötung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Beim Totschlag handelt es sich um ein vorsätzliches Tötungsdelikt, der Täter geht dabei also wissentlich und willentlich vor. Damit steht das Vorgehen im Gegensatz zur Tötung durch Fahrlässigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine fahrlässige Tötung? Zur Abgrenzung der Begriffe
Es ist nicht immer einfach, im deutschen Rechtssystem den Überblick zu behalten. Es gibt zahlreiche, gesetzlich festgeschriebene Regelungen, doch ist jede Handlung durch individuelle Muster geprägt, die sich nicht so einfach in die Schablonen der Gesetzestexte pressen lassen. So verhält es sich auch bei der Körperverletzung.
Dennoch gibt es einige Unterscheidungen im Strafgesetzbuch (StGB), die den Tatbestand der “fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge” zu einem irrealen Faktotum werden lassen.
Grundlegender Unterscheidungspunkt der beiden hier kombinierten Tatbestände ist das Schuldverhältnis: Während eine fahrlässig begangene Handlung die Vernachlässigung der notwendigen Sorgfaltspflicht zur Grundlage hat, ist bei einer Körperverletzung mit Todesfolge stets auf Vorsatz zu erkennen, um eine Verurteilung erreichen zu können. Dabei genügt auch schon ein bedingter Vorsatz.
Kommt ein Opfer infolge einer fahrlässigen Körperverletzung – etwa im Straßenverkehr – zu Tode, so ist demgegenüber eine Verurteilung wegen einer fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB anzunehmen.
Was bedeutet fahrlässige Tötung? Definition nach StGB
Generell ist eine fahrlässig begangene Tat nicht strafrechtlich zu ahnden. Doch gilt eine Ausnahme exakt dann, wenn der Tatbestand auch bei vorliegender Fahrlässigkeit explizit unter Strafe gestellt ist. Da sich für die fahrlässige Tötung ein eigener Paragraph im Strafgesetzbuch findet, kann dieses Vergehen als eine der zahlreichen Ausnahmen gelten.
Doch was genau bedeutet Fahrlässigkeit überhaupt? Grundlegend ist mit dem Begriff die Außerachtlassung und Vernachlässigung der notwendigen Sorgfaltspflicht – vor allem im Straßenverkehr – bezeichnet und lässt sich am besten in Abgrenzung zum Vorsatz verstehen. Bei diesem hat der Handelnde die Tatbegehung willentlich und ggf. auch wissentlich ausgeführt. Bei einer fahrlässigen Tötung, Körperverletzung oder anderen Fahrlässigkeitstatbeständen kann das Wollen der Verletzung des Opfers hingegen ausgeschlossen werden.
Doch es gibt weitere Abstufungen, die fahrlässiges Handeln näher bestimmen können:
- einfache Fahrlässigkeit: Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht im Verkehr
- grobe Fahrlässigkeit: Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht in erheblichem Maße
- bewusste Fahrlässigkeit (luxuria): Der Handelnde weiß um die Möglichkeit der Folgen seines Handelns, vertraut jedoch auf die Nichterfüllung getreu dem Motto: “Es wird schon nix passieren!”
- unbewusste Fahrlässigkeit (negligentia): Hierbei hat der Täter die möglichen Folgen nicht in Betracht gezogen, hätte sie jedoch durch Einhaltung der Verkehrsregeln abwenden können.
Aus den Schilderungen geht hervor, dass vor allem bei Unfällen im Straßenverkehr eine Fahrlässigkeit zum Tragen kommt. Missachtet ein Verkehrsteilnehmer allgemeingültige Verkehrsregeln und kommt damit seiner Sorgfaltspflicht nicht nach, so liegt im Falle eines Crashs mit Personenschaden fahrlässige Körperverletzung vor.
Verstirbt das Unfallopfer, so kommt der Tatbestand der fahrlässigen Tötung erschwerend hinzu und überwiegt ersteren. Doch was droht bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung?
Das Strafmaß für fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
“Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” (§ 222 StGB)
Es ist also möglich, dass der Tod eines Menschen infolge eines Unfalles in einem nachfolgenden Strafverfahren lediglich mit einer Geldstrafe geahndet wird. Ausschlaggebend für die Strafbemessung sind die jeweiligen Umstände des zu verhandelnden Vorfalls. Auch der Grad der Fahrlässigkeit kann die Richter dazu bewegen, sich im oberen oder unteren Bereich des Strafmaßes hinsichtlich der Individualstrafe festzulegen.
Stand ein Unfallfahrer zum Beispiel bei einem Unfall mit Todesfolge unter Alkohol, so kann ihm Fahrlässigkeit in besonders schwerem Maße vorgeworfen werden – und damit eine grob fahrlässige Tötung.
Bei einem Unfall mit Todesfolge ist zudem auch maßgeblich, wie der Unfallverursacher anschließend reagierte. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – Fahrer- bzw. Unfallflucht – kann sich ebenfalls verschärfend auswirken. Hinzu käme in einem solchen Falle auch der zusätzliche Tatbestand der Unfallflucht, der in der Regel ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Eine Freiheitsstrafe ist dann wahrscheinlicher.
Wer muss eine fahrlässige Tötung anzeigen?
Anders als bei der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich bei dem darauf aufbauenden Tötungsdelikt nicht um ein Vergehen, dass eines Antrages durch das Opfer oder dessen gesetzliche Vertreter bedarf. Als Offizial- und nicht Antragsdelikt wird die fahrlässige Tötung von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft angezeigt und strafrechtlich verfolgt.
Ist auch der Versuch strafbar?
Im Strafgesetzbuch finden sich zahlreiche Vergehen und Verbrechen, bei denen bereits die reine Absicht bzw. der Versuch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Entgegen der versuchten Körperverletzung jedoch ist es bei fahrlässigen Tatbeständen nicht möglich, einen Versuch anzuerkennen.
Denn: Der Versuch setzt implizit auch immer schon einen Vorsatz beim Handelnden voraus. Da Vorsatz und Fahrlässigkeit sich gegenseitig ausschließen, ist eine “versuchte fahrlässige Tötung” faktisch nicht möglich.
Fahrlässige Tötung – Verjährung der Strafverfolgung
Die Verjährungsfristen im Strafrecht richten sich nach den gesetzlich festgelegten Höchststrafen eines Delikts. Die entsprechenden Stufen sind in § 78 Absatz 3 StGB festgeschrieben. Nach § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB ist die fahrlässige Tötung bei einer gesetzlichen Höchststrafe von fünf Jahren mit einer Verjährungsfrist von ebenfalls fünf Jahren belegt.
Das bedeutet: Auch noch bis zu fünf Jahre nach der Tat kann ein Beschuldigter aufgrund von fahrlässiger Tötung strafrechtlich belangt werden. Begeht ein Täter etwa eine Unfallflucht nach einem Unfall mit Todesfolge, um den Konsequenzen zu entgehen, muss er noch mindestens fünf weitere Jahre bangen, dass ihn die Strafe für die fahrlässige Tötung doch noch ereilt – neben der für die Fahrerflucht.
Antoine S sagt
Ein Vermieter hat über 18 Monate Hinweise auf extremen Schimmelbefall ignoriert und ständig behauptet, dass der Mieter falsch lüften würde. Der Freund des Mieters, der als Mitbewohner im Gästezimmer wohnte und ein dort sehr extremer Schimmelbefall hinterm Schrank bzw.Schreibtisch war, kam in dieser Zeit 2 Mal mit Atem (Lunge) und Herzbeschwerden ins Krankenhaus. 4 Monate später verstarb der Freund vermutlich genau an diesen Auswirkungen des Schimmels. Der Fverstorbene Freund(philippinischer Staatsbürger) war mit seinen Einkünften der Hauptversorger seiner Familie (besonders seine verwitwete Mutter) in Asien. Diese Familie fragte nun nach Schadensersatz durch den Hauseigentümer und wie sie dieses aus dem Nicht EU-Ausland ohne großen finanziellen Mittel in Deutschland durchsetzen können? Gibt es Möglichkeiten durch den Staat Deutschland?
Margit K sagt
Meine 73-jährige Schwester starb 4 Tage nach einer Haarwäsche im Pflegeheim am Waschbecken ihres Zimmers an Legionellen.
Im Febr. 2019 stellte sich heraus, daß das Pflegeheim seinen Pflichten zur trinkwasserkontrolle nicht nachgekommen ist . Mißachtung des § TrinkwV 14 b.
Wann beginnt die Verjährung dieser (wohl fahrlässigen) Tötung ?
Margit
Wilhelm sagt
Unser Vater lebte in einer betreuten Seniorenresidenz, war einige Wochen stark erkältet bis das Pflegepersonal bei einem Besuch des Generalbevollmächtigten für Vermögensangelegenheiten und Finanzen vor seiner Abreise darauf angesprochen wurden ob nicht einmal der Hausarzt kommen sollte. Das Pflegepersonalverständigte den Hausarzt, der am Telefon eine Einweisung in eine Psychiatrische Klinik veranlasste, sich den Patienten nicht einmal vor Ort anschaute. Da in der Klinik erst am darauf folgenden Tag ein Mediziner unseren Vater untersuchte und Sauerstoff und Infusion veranlasste verstarb mein Vater in den Abendstunden in der Klinik.Wir sind fassungslos und Fragen uns wer ist denn da eigentlich hauptverantwortlich für diesen Vorgang? Mit freundlichen Grüßen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Wilhelm,
wir können diese Sachlage rechtlich nicht beurteilen und auch keine Beratung anbieten. Daher empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Aii sagt
Hallo. Mein Freund hat heute einen Frontalen Zusammenstoß verursacht. Er war zu schnell und hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und ist somit ins Gegengenverkehr geraten. Die Insassen des 2. Wagens sind am Unfallort sofort verunglückt. Mein Freund war nicht alkoholisiert oder unter Drogen gesetzt. Mit welcher Strafe müssen wir jetzt rechnen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Aii,
im Fall eines Verkehrsunfalls mit einer fahrlässigen Tötung kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Das genau Strafmaß ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und hängt von den Umständen des Unfalls ab. Wir können hier nicht beurteilen, ob es sich um eine fahrlässige Tötung handelt. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie entsprechend beraten kann.
Ihr koerperverletzung.com-Team
K. Dutschko sagt
Wenn eine Pflegekraft wissentlich hygienebestimmungen verletzt! ( gelängel ) und ein Bewohner nachweislich dadurch verstirbt ! In welche Kategorie fällt das?
koerperverletzung.com sagt
Hallo K. Dutschko,
in diesem Fall kann keine pauschale Aussage getroffen werden, da eine Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz nachgewiesen werden müssen. Die Entscheidung, um welche ein Verstoß oder Vergehen es sich handelt, obliegt der Entscheidung eines Gerichtes und betreffen immer den Einzelfall. Es ist empfehlenswert sich hier an einen Anwalt zu wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Floarea E. sagt
Mein Schwiegervater ist im März 1991 verstorben durch ein,, Unfall am Arbeitsplatz ” . Baufirma. Die Hinterbliebenen ( mein Mann, damals 14 Jahre alt) und meine Schwiegermutter (52 Jahre alt damals) haben die Firma nie um Schadenersatz oder Barunterhalt oder Schmerzensgeld verklagt. Der Mann, und Familien Vater war übrigens der Alleinverdiener.
Es hat sich damals irgendwie geregelt dass meine Schwiegermutter um die 600 Euro Rente von der Berufsgenossenschaft bekommt,da kommt noch ihre Rente aus Rumänien in wert von 120 Euro dazu,muß sie also mit nicht mal 800 Euro im Monat auskommen,Miete bezahlen und leben,die Firma kamm ungestraft davon.
KANN mann jetzt noch was machen,rechtlich gesehen,um Schadenersatz verklagen, oder ist der Frist schon verjährt???? Hoffe auf schnelle Antwort,vielen Dank
koerperverletzung.com sagt
Hallo Floarea,
gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre.
Lassen Sie sich aber im Zweifel von einem Anwalt beraten, ob dennoch Möglichkeiten bestehen, in diesem Fall rechtlich vorzugehen bzw. welche finanziellen Leistungen Ihrer Schwiegermutter gegebenenfalls zustehen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Valentina S sagt
Der Verletzte durch einem Arbeitsunfall soll bei der Berufsgenossehscnaft fr Bau nachfragen ob überhaupt diesen UNfall gemeldet wurde. Dann könne eventuell einen Antrag auf Frstwiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Gericht stellen, falls die Verjährung schon eingetretten ist.
Valentina S sagt
… und wenn das Gericht den Antrag zulässt und mit Erfolg, dann kann der Verletzte Antrag auf Entschädigungen stellen. Die Entschädigungen können die Medizinkosten von damals sein. Wenn auch heute noch Folgen nach dem Arbeitsunfall geben sollte, kann unter Umstände bei der Bau BG eine Rente beantragt werden. Auch eventuell bei der Krankenkasse Antrag auf Pflegegrad begutachtung
Marion B. sagt
Wie kurz muss der Zeitraum zwischen der Unterlassung und dem Eintreten des Todes sein?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Marion,
eine pauschale Aussage lässt sich hierzu nur schwer treffen. Üblicherweise handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung.
Ihr koerperverletzung.com-Team