Selbstzweifel, Schamgefühle, Eitelkeit, Angst vor dem Alter – nicht immer sind Schönheitsoperationen medizinisch notwendig. Manchmal aber doch – etwa nach einem schweren Unfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung wie Brustkrebs. Die betroffenen Menschen empfinden ihr Aussehen als Belastung und erhoffen sich durch die OP eine Erleichterung. Denn meistens ist ihr Leidensdruck enorm.
Manchmal geht dieser Plan jedoch nicht auf und eine verpfuschte Schönheits-OP macht alles nur noch schlimmer. Ob und wann die Patienten in einem solchen Fall Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen können, erläutern wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Rechte nach einem Pfusch bei der Schönheits-OP
Ein Schadensersatzanspruch entsteht nur, wenn der Arzt einen Behandlungsfehler macht. Was genau darunter fällt, lesen Sie hier.
Nicht jede gescheiterte Schönheits-OP begründet Schadensersatzansprüche. Wann ein Arzt haftet, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Lassen Sie sich umfassend über alle möglichen Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen aufklären. Fragen Sie gegebenenfalls genauer nach. Erkundigen Sie sich nach den Qualifikationen des Arztes und lassen Sie sich zusichern, dass auch er und nicht etwa sein Kollege den Eingriff vornimmt.
Weitere Ratgeber zu kosmetischen Eingriffen
Schmerzensgeldanspruch für eine verpfuschte Schönheitsoperation
Meistens ist eine Schönheitsoperation nicht medizinisch notwendig, sondern dient allein kosmetischen Zwecken. Geht der Eingriff schief, kann der Patient für die verpfuschte Schönheits-OP Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn der Kunstfehler einen ärztlichen Behandlungsfehler darstellt.
Ein solcher Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt gegen die Regeln der medizinischen Kunst verstößt und dadurch einen Schaden verursacht. Es genügt also nicht, dass das Ergebnis des kosmetischen Eingriffs nicht den Vorstellungen des Patienten entspricht. Es bedarf stattdessen des soeben erwähnten Verstoßes.
Die sogenannten Regeln der ärztlichen Kunst beginnen bereits vor der Operation. Patienten müssen die Risiken eines solchen Eingriffs kennen. Damit ist keine verpfuschte Schönheits-OP gemeint, sondern die Gefahr von Entstellungen oder allergischen Reaktionen, die auch bei einem ordnungsgemäßen kosmetischen Eingriff eintreten können.
Gerade weil es sich in aller Regel um einen Eingriff handelt, der medizinisch nicht notwendig ist, muss der Arzt seinen Patienten über jedes mit der OP verbundene Risiko aufklären und ihm mehrere Tage Zeit zum Überlegen einräumen. Diese Aufklärung unterliegt strengeren Anforderungen als die Aufklärung vor einem medizinisch indizierten Eingriff.
Für diese Schönheits-OP-Fehler haften Ärzte
Der Arzt haftet für eine verpfuschte Schönheits-OP, wenn er dieser besonderen Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist.
Darüber hinaus können auch folgende Pflichtverletzungen einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch des Patienten begründen:
- Der Arzt operiert nach Methoden, für die er keine Ausbildung besitzt und die er deswegen nicht hinreichend beherrscht.
- Er wendet Verfahrensweisen an, die nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen.
- Der Mediziner handelt entgegen den gesicherten medizinischen Erkenntnissen oder verstößt gegen bewährte Regeln der ärztlichen Behandlung (grober Behandlungsfehler).
Tipp: Manchmal versuchen Ärzte, sich gegen Schadensersatzforderungen für eine verpfuschte OP abzusichern, indem sie die Haftung vertraglich ausschließen. Das ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Auch sollten Patienten auf keinen Fall eine Verzichtserklärung für eine verunglückte Schönheits-OP unterschreiben.
Wie sie Schadensersatz und Schmerzensgeld für eine verpfuschte Schönheits-OP geltend machen
Die Rechtslage nach einer gescheiterten Schönheitsoperation ist sehr komplex. Für Laien ist es schwierig, ihre Ansprüche angemessen zu beziffern und geltend zu machen. Aus diesem Grund ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen:
- Ist der kosmetische Eingriff fehlgeschlagen, sollten Patienten sich umgehend von einem anderen Arzt beraten lassen – auch wenn der behandelnde Mediziner behauptet, die gewünschten Veränderungen würden noch eintreten. Warten Sie nicht zu lange darauf!
- Dokumentieren Sie die verpfuschte Schönheits-OP mit all ihren Folgen. Machen Sie Fotos, erstellen Sie ein Protokoll und fragen Sie Zeugen nach ihren Kontaktdaten. Das können z. B. Ihre Zimmergenossen im Krankenhaus sein.
- Wenden Sie sich wenn möglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Sie wegen einer Haftung an den betroffenen Arzt oder die zuständige Versicherung herantreten.
In besonders schwerwiegenden Fällen stellt eine schlechte Schönheits-OP sogar eine rechtswidrige Körperverletzung dar, die von der ursprünglichen Einwilligung des Patienten nicht mehr gedeckt ist. Der Arzt macht sich also auch strafbar.
Schmerzensgeldtabelle: Urteile zum Thema „verpfuschte Schönheits-OP“
Wie hoch das Schmerzensgeld für verpfuschte Schönheitsoperationen ausfällt, lässt sich nicht allgemein beziffern. Vielmehr ist dies immer von den individuellen Umständen abhängig, wie etwa der Art und Schwere des entstandenen Schadens und den damit einhergehenden (gesundheitlichen, psychischen und finanziellen) Folgen für den Patienten.
Die folgende Schmerzensgeldtabelle bietet lediglich eine kleine Orientierung anhand von Urteilen zu gescheiterten Schönheits-OPs.
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Urteil |
---|---|---|
Brustvergrößerung bei Pornodarstellerin – Patientin erlitt wg. Sauerstoffmangels während der OP sehr schwere Hirnschäden, an denen sie kurz darauf verstirbt; Narkoseärztin wird wg. fahrlässiger Tötung verurteilt | 140.000 - 824.000 Euro für den Witwer (abhängig von den Einkünften) | LG Hamburg, 24.06.2016, Az. 303 O 173/14 |
missglückte Bruststraffung bei einer jungen Frau (erhebliche Narbenbildung und Asymmetrie) - keine verpfuschte OP; es haben sich die Risiken verwirklicht, über die der Chirurg die Patientin im Vorfeld aufgeklärt hat | 0 Euro (da kein Behandlungsfehler) | OLG Schleswig-Holstein, 25.01.2012, Az. 4 U 103/10 |
Deformationen nach einer fehlerhaft durchgeführten Fettabsaugung | 4.000 Euro | OLG Düsseldorf, 20.03.2003, Az. 8 U 18/02 |
MGelo sagt
Ich wurde von einem Arzt mit Sculptra (Biostimmulator) behandelt, ich bin wegen einer anderen Behandlung hingegangen, er hat mir das vorgeschlagen und mir versichert das es zu keinen Nebenwirkungen kommen kann auf meine Frage nach Risiken. Nun habe ich schmerzen Schwellungen, mein Gesicht ist deformiert und ich habe Panikattacken. Ich nehme schon zwei Monate Kortison und Ich weiß nicht wie es mit mir weitergehen soll? Er vertröstet mich und versichert mir das es wieder vorbei gehen wird. Ich habe mir inzwischen viele Sachen im Internet durchgelesen und weiß das es noch schlimmer kommen kann. Kann ich Gerichtlich gegen ihn vorgehen. Bitte um Hilfe bin so verzweifelt
Elena sagt
Hi,
Das klingt so schrecklich… hast du schon überlegt einen Anwalt einzuschalten?
Susanne sagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich Nachsorge und Reklamation.
Wir sind zwei Frauen und haben uns, eine im Februar und eine im März, bei einem plastischen Chirurgen am Bauch und an den BH Flügelchen das Fett absaugen lassen.
Bei der letzten Kontrolle haben wir beide dem Arzt mitgeteilt, dass wir mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Er war zuversichtlich und hat gemeint wir sollen uns im September noch einmal melden. Sollte sich bis dahin nichts getan haben können wir über eine Lösung sprechen.
Leider ist der Arzt seitdem im Krankenstand und wird wahrscheinlich auch nicht vor Februar 23 wieder arbeiten können. Ob das sicher ist ist aber auch nicht klar, der Termin hat sich schon mehrfach nach hinten verschoben.
Wir beide haben aber mittlerweile einen neuen Termin bei einem anderen Chirurgen zur Korrektur ausgemacht der im Februar 23 stattfinden wird.
Was sollen wir machen. Wenn wir dann im Februar ein zweites Mal abgesaugt sind, haben wir keinen Nachweis mehr warum wir unzufrieden waren.
Uns steht doch ein abschließendes Untersuchungsgespräch zu. Das kann sich doch nicht weil ein Arzt krank ist Monate vielleicht auch Jahre hinauszögern.
Wir sind in E-Mail Kontakt mit der Praxis aber sie können uns keine Lösung anbieten und vertrösten uns immer weiter.
Es ist natürlich schade, dass der Arzt krank geworden ist, aber darunter können doch die Patienten nicht leiden!
Gibt es irgendeine Möglichkeit wie wir verfahren können? Muss der erkrankte Arzt eine Vertretung nennen oder wie sollen wir uns verhalten. Februar ist ja nicht mehr lange hin und unser OP-Termin steht.
Falls ich hier nicht an der richtigen Stelle bin, könnten Sie mir vielleicht eine Stelle nennen an dem ich mich wenden kann!
Vielen Dank
Nina sagt
Ich habe bei einem sehr anerkannten Chirurgen (mit besten Bewertungen & Empfehlungen) mein Decoltée mit einem Co2 Laser behandeln lassen. Nach 2 Wochen sollte laut dem Chirurgen alles schön verheilt sein. Schon kurz nachdem ich zu Hause war, merkte ich instinktiv, dass etwas nicht ok ist. Es blutete, so dass ich die Blutungen kaum mehr stoppen konnte und es krümmte mich vor Schmerzen. Am Tag danach ging ich nochmals vorbei und ich sah seinen Blicken an, dass er selber weiss, was er verbockt hat. Er vertröstete mich, es braucht einfach nur Zeit. Nun sind es 1.5 Jahre her und ich habe übelste Verbrennungsnarben! Kann mich so in keinem Schwimmbad mehr zeigen. Laufe nur noch hochgeschlossen rum und isoliere mich mit 33 Jahren total. Das beste war noch, als ich dann den schadenverursachenden Chururg auf seinen Behandlungsfehler ansprach, rannte ER zu seiner Anwältin! Wollte mir den Mund verbieten mit einer Verschwiegenheitsklausel! Sein Ruf war ihm wichtiger, als meine Gesundheit. Von meinem seelischen Zustand mal ganz abgesehen! Es gibt Tage, da breche ich morgens weinend zusammen vor dem Spiegel. Das Verfahren gegen ihn läuft nun. Deshalb.. Ich rate allen, es sich 5x zu überlegen einen Eingriff zu machen. Ich wünschte, ich hätte an diesem Tag mein Haus niemals verlaßen.
Danka sagt
Hallo,mein Sohn hatte mit 22 Jahre Augenlider Operation der Arzt machte ein mittfeiselifting ,jetzt ist er 35 Jahre und leidet unter Depressionen und Schmerzen, unter Lieder hängen nach unter, bitte helfen ,seine Leiden sind enorm
Lami sagt
meine Nase ist schief und entspricht überhaupt nicht den Bildern, die wir vorher gemacht hatten. Nun hat der Arzt mir vorgeschlagen die Nase nochmal zu operieren. Da ich jedoch große Angst habe, weil er mehrere Patienten zum 2 oder auch zum 3. Mal ohne Erfolg operiert hat, wollte ich wissen, ob es sich lohnt, sich einen Anwalt dafür zu holen und Schmerzensgeld zu verlangen. Vielen Dank im Voraus.
Marwa sagt
Ich habe genau das selbe Problem sogar dass meine Nasenspitze komplett unten hängt und meine Nase kein Stück wie auf den Operationsbildern aussieht, die er angeblich nach der Operation gemacht hat.
Ich überlege, auch gerichtlich gegen ihn vorzugehen.
Aber weil er die erste Operation verpfuscht hat, würde ich mich niemals noch mal auf den selben Arzt einlassen aus Angst, dass es einfach wieder schlecht rauskommt
Vesna sagt
Eine Hauttransplantation am Augenlid ist nötig. Es gibt in D nur 4 Lidchirurgen die auf Hx spezialisiert sind. Die Überresektion war vertraglich nicht vereinbart und ist somit rechtswidrig.
Annabell sagt
wo finde ich diese Ärzte? Mir gehts genau so.
Julia sagt
Überresektion ist rechtswidrig, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit die Regeln der Schnittführung verletzt wurden. Es sollte ein Mindestabstand von 12-15 mm zwischen der oberen Schnittlinie und dem unteren Rand der Augenbraue eingehalten werden. Kann man nach der OP die Augen nicht mehr schließen, waren das mit Sicherheit weniger. Bei mir z.B. nur 5-6 mm. Leider kannte ich mich vor der OP mit sowas nicht aus, und mein Operateur hatte mir auch nicht erklärt, was er in meinem Gesicht so zeichnet und was dies für Folgen haben könnte. Somit geht mein Anwalt sowohl von einem Behandlungs- als auch von einem Aufklärungsfehler aus.
Noch wissen wir nicht, wie es weitergeht, aber ich werde berichten. Man sieht, es gibt allein hier in der Kommentarspalte genügend Geschädigte…
Derdaddy sagt
Hallo,
Welcher Anwalt ist das suche auch einen der mir helfen könnte?
Meier sagt
Meine Frage was tun, nach Augenlidstraffung kann ich nachweislich meine Augenlider nicht mehr Kpl schliessen ..Folge brennen jucken Sehstörungen , Schlafstörungen weg brennender Tränender Augen
Was kann ich tun , vielen Dank
Adile sagt
Guten Abend, genau das gleiche Problem habe ich auch. Hab morgen den Termin in Hamburg bei den Chirurgen der mich operiert hatte. Haben Sie schon was dagegen unternommen?
Würde mich über eine Antwort freuen.
LG
Julia sagt
Liebe Adile,
mir ist in Hamburg das gleiche passiert. Waren wir zufällig nicht beim selben Operateur? Ich lese in Foren, dass besonders viele Fälle von Überresektion ausgerechnet aus Hamburg kommen. Mein Augenarzt hat auch die “Handschrift” sofort erkannt, bevor ich gesagt habe, wer mich operiert hat. Leider darf man nirgendwo den Namen nennen. Jedenfalls habe ich vor kurzem eine Jameda-Bewertung geschrieben, um andere zu warnen.
Und ja, ich habe einen Anwalt beauftragt. Der Behandlungsfehler (inkorreke Schnittführung) wurde bereits von mehreren Experten bestätigt, außerdem war die Aufklärung mangelhaft. Vorerst bemühen wir uns um eine außergerichtliche Einigung. Mal sehen, wie es weitergeht…
Julia sagt
Liebe Adile,
wie geht es Dir, wie war Dein Termin?
Ich habe das gleiche Problem, auch in Hamburg. Hab einen Anwalt beauftragt, erstmal für friedliche Verhandlungen. Es liegt eindeutig ein Behandlungsfehler vor, plus mangelnde Aufklärung (ich wurde vor so einem Risiko nicht mündlich gewarnt und hätte nie gedacht, dass sowas überhaupt möglich ist – wo ich den Operateur extra darum gebeten habe, möglich wenig wegzunehmen). Mal sehen, wie es läuft…
Mm sagt
Hey auch ich hab mich an den Unterlidern operieren lassen bei einem in Hamburg und kann seit dem nicht mehr das Haus verlassen. Ich will das nicht auf mich sitzen lassen. Ist es vllt derselbe?
AE sagt
Wow. Genau das gleiche bei mir (auch in Hamburg bei einer Aerztin mit top Bewertungen. Ihr Nachname faengt mit E an). Ist jemand bei seinen Verhandlungen weitergekommen?
P sagt
Bei welchen Chirurgen waren sie ? Ich selber war auch in Hamburg aber bin auch unzufrieden und die OP Variante war so auch nicht abgesprochen
Julia sagt
Hallo P.,
ich nehme an, man darf hier nicht den Arzt nennen. Meine ganzen Kommentare wurden auch erst mit großer Zeitverzögerung veröffentlicht, daher habe ich so viele geschrieben. Bei Jameda habe ich entsprechende Bewertung verfasst, am 28.07.2022. Wer bei demselben Arzt war, soll mich gerne über diese Bewertung kontaktieren.
LG
Julia
Julia sagt
Hallo Adile,
ich bin auch mit im Boot. Auch aus Hamburg.
Wie geht’s Dir mittlerweile?
Julia sagt
Wie geht es Ihnen mittlerweile?
Alina B sagt
Danke für die hilfreichen Informationen. Ich möchte schon seit langem meine Schlupflider operieren lassen und möchte mich über meine Ansprüche und Rechte informieren. Ich habe nicht gewusst, das das Ausschließen von Schadensersatzforderungen bei einer missglückten OP nicht rechtens sind. In zwei Wochen habe ich mehrere Beratungsgespräche bei unterschiedlichen Ärzten und werde diesbezüglich auch nachfragen.
Tommy N sagt
Meine Freundin möchte wegen einer verpfuschten Schönheits-OP auf Schadensersatz klagen. Dabei wussten wir nicht, dass man auf Schadensersatz klagen kann, wenn der Kunstfehler einen ärztlichen Behandlungsfehler darstellt. Ich denke, wir werden uns an einen Rechtsanwalt wenden.
Sabine A sagt
Danke für diese Informationen zum Thema Schadenersatzrecht nach einer Schönheits-OP. Meine beste Freundin hat sich die Brüste vergrößern lassen und diese sind seither entzündet. Im Vertrag hat der Arzt aber seine Haftung ausgeschlossen. Gut zu wissen, dass das nicht rechtmäßig ist.
Laura U sagt
Gut zu wissen, dass ein Arzt einem bei einer medizinisch nicht notwendigen Operation nicht nur mehrere Tage Bedenkzeit geben muss, sondern auch einer besonderen Aufklärungspflicht bezüglich der Risiken unterliegt. Eine Freundin von mir Hat sich die Brüste vergrößern lassen und nun Probleme damit, die auch bereits von einem anderen Arzt festgestellt und dokumentiert wurden. Ich werde ihr raten, sich an eine Fachanwältin für Medizinrecht zu wenden, bevor sie sich an den betroffenen Arzt wendet.