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leichte Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
versuchte leichte Körperverletzung ... Abmilderung (§ 49 Abs. 1 StGB) möglich auf | Geldstrafe |
Vorab: Die leichte Körperverletzung ist im Strafgesetzbuch (StGB) nicht in einem eigenen Paragraphen festgehalten. Mit diesem Ausdruck ist im Strafrecht in aller Regel eine vorsätzliche (einfache) Körperverletzung nach § 223 StGB bezeichnet.
Die Körperverletzung als Grundtatbestand ist gesetzlich wie folgt definiert und unter Strafe gestellt:
“Wer einen anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” (§ 223 Absatz 1 StGB)
Einen minder schweren Fall gibt es im Gesetz nicht – daher kann die leichte Körperverletzung per Defintion mit der einfachen nach § 223 StGB synonym gesetzt werden.
Doch worin unterscheiden sich Misshandlung und Gesundheitsschädigung? Und wann kann in der Rechtsprechung von einer leichten Körperverletzung gesprochen werden? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Die (einfache) Körperverletzung nach § 223 StGB ist Grundlage für alle weiteren Formen der körperlichen Schädigungen, wie sie im Strafgesetzbuch festgehalten sind. Schwere und gefährliche Körperverletzung sowie alle weiteren Varianten bauen auf den Schilderungen in § 223 StGB auf, sodass der hier festgelegte Tatbestand als Grundtatbestand – Fundament – gelten kann.
FAQ: Leichte Körperverletzung
Eine leichte bzw. einfache Körperverletzung liegt vor, wenn eine Person eine andere körperlich misshandelt oder ihre Gesundheit schädigt.
Eine leichte Körperverletzung zieht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich.
Ja, haben Sie durch die Einwirkung einer anderen Person einen Schaden erlitten, besteht in der Regel die Möglichkeit, zivilrechtlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Zur Unterscheidung von körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung
In Rechtswörterbüchern und -lexika finden sich für die körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung Definitionen, die durch die Rechtssprache insgesamt schwer zu fassen sind.
Als körperliche Misshandlung kann eine Handlung demnach gelten, wenn diese das körperliche Wohlbefinden bzw. die körperliche Unversehrtheit in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung hingegen liegt vor, wenn ein (vorrübergehender) pathologischer Zustand – physischer oder psychischer Gestalt – durch eine Handlung gesteigert oder hervorgerufen wird, ohne dass hierbei eine körperliche Misshandlung zwingend nötig wäre.
Im ersten Moment erscheinen diese Defintionen recht irritierend. Grundlegend ist die Misshandlung auf körperliche Aktionen beschränkt, eine psychiche Beeinträchtigung kann nur dann als Misshandlung gelten, wenn sich in Folge auch körperliche Auswirkungen beim Opfer zeigen.
Eine Gesundheitsschädigung hingegen ist dann anzusetzen, wenn auf den Körper oder die Psyche massiv eingewirkt wird. In der Regel kann hiermit ein Heilungsprozess verbunden sein. So können etwa das Ausschlagen eines Zahnes, die Verabreichung von Drogen oder aber die Ansteckung mit einer Krankheit als massive Einwirkung auf den (normalen) körperlichen Zustand des Opfers gelten.
Aus den genannten Details lässt sich ablesen, dass eine Körperverletzung in vielen Fällen und verschiedenen Gestalten auftreten kann. Eindeutige Listungen, was als einfache bzw. leichte Körperverletzung gelten kann, sind kaum abschließend möglich.
Im Folgenden einige Schädigungen, die zu einer Anzeige wegen leichter Körperverletzung führen können:
- Prellungen
- größere Wunden
- Verstauchungen
- Schwellungen
- Brüche
- Gerhirnerschütterung
- Ohrfeige (Misshandlung)
Die Sichtbarkeit der in Folge einer Misshandlung oder Gesundheitsschädigung erfolgten körperlichen Auswirkungen kann im Strafrecht als Indiz für eine vorliegende Körperverletzung gelten. Auch Schmerzen können als Hinweis gelten, müssen jedoch nicht zwangsläufig vorliegen. Sind die Folgen für das Opfer wesentlich schwerwiegender, sind andere Formen der KV anzunehmen.
Keine Körperverletzung hingegen ist anzunehmen, wenn etwa die Haare mutwillig abgeschnitten werden oder ein Autofahrer Fußgänger unbeabsichtigt oder beabsichtigt beim Durchfahren einer Pfütze mit Schmutzwasser benetzt.
Auszunehmen ist hier jedoch die fahrlässige Körperverletzung. Bei dieser Art ist eine weitere Qualifizierung nicht möglich. Während bei allen anderen Körperverletzungskategorien der Vorsatz anzunehmen ist – und gegeben sein muss – liegt ein solcher bei einer Körperverletzung nach § 229 StGB nicht vor.
Zur Bedeutung des Vorsatzes bei leichter Körperverletzung
Während die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB auf einer der Tat zugrunde liegenden Fahrlässigkeit fußt, ist bei allen anderen Formen der im Strafgesetzbuch genannten Körperverletzung stets ein Vorsatz anzunehmen.
Eine vorsätzliche Körperverletzung liegt dann vor, wenn der Täter willentlich und wissentlich die Versehrtheit einer anderen Person schädigt. Wissen und Wollen sind damit Grundlagen bei einem Vorsatz.
Durch den Tatvorsatz kann sodann auch der reine Versuch unter Strafe gestellt werden. Die leichte Körperverletzung ist dann zwar nicht ausgeübt, war dennoch beabsichtigt. Allerdings muss der Täter hierbei bereits einen Tatansatz gezeigt haben – etwa das Ausholen der Faust o.a. Die Versuchsstrafbarkeit bei der Körperverletzung wurde im Jahre 1975 ins Strafrecht eingeführt.
Der reine Versuch ist ebenfalls strafbar (§ 223 Absatz 2 StGB). Die versuchte (vorsätzliche) leichte Körperverletzung kann im Strafmaß aber insgesamt geringere Sanktionen nach sich ziehen als eine vollendete Tat.
Das Antragsdelikt: Anzeige wegen leichter Körperverletzung nötig
Ähnlich wie die fahrlässige Körperverletzung ist auch die leichte Ausgestaltung ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass eine strafrechtliche Verfolgung nur dann erfolgen kann, wenn das Opfer oder ein Vormund eine Anzeige erstattet. Eine leichte Körperverletzung kann damit keine Ahndung erfahren, wenn das Opfer sich dazu entschließt, den Vorfall auf sich beruhen zu lassen – aus welchen Beweggründen auch immer.
Anders verhält es sich etwa bei der gefährlichen Körperverletzung: Die Staatsanwaltschaft erhebt in einem solchen automatisch Anklage, selbst wenn das Opfer geneigt ist, von einer Anzeige abzusehen.
Zum Strafmaß für (vorsätzliche) leichte Körperverletzung
Eine vorsätzliche leichte Körperverletzung zieht nach StGB eine Strafe nach sich, sofern die Tat angezeigt und im Prozess nachgewiesen wurde. Der Strafrahmen bewegt sich nach Paragraph 223 StGB zwischen einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Eine Geldstrafe ist eine gerichtlich auferlegte Sanktion, die sich zum einen aus den Einkommensverhältnissen des verurteilten Täters und zum anderen aus der Höhe der veranschlagten Tagessätze ergibt. Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel der dem Beschuldigten monatlich zur Verfügung stehenden, finanziellen Mittel. Ab einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen erfolgt der Eintrag in das Führungszeugnis – der Täter gilt damit als vorbestraft.
Die Strafe für leichte Körperverletzung richtet sich dabei nach unterschiedlichsten Kriterien, sodass in jedem Einzelfall neu zu entscheiden und abzuwägen ist, wo sich das Strafmaß innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens bewegen soll.
Ausschlaggebend können dabei diverse Punkte sein:
- Ist der Beschuldigte bereits (mehrfach) vorbestraft?
- Ist die Tat ausgeführt worden oder blieb es beim Versuch?
- Handelt es sich um schwerere oder vergleichsweise leichte Schädigungen des Opfers?
- Zeigt der Beschuldigte Reue?
- usf.
All diese Tatsachen können das Ausmaß der Strafe bei leichter Körperverletzung beeinflussen – positiv oder negativ.
Leichte Körperverletzung: Schmerzensgeld durchsetzen
Schmerzensgeld ist auch für eine leichte Körperverletzung anzusetzen. In einem Adhäsionsverfahren können sowohl strafrechtliche Ahndung als auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Aber ein Zivilverfahren kann auch abgetrennt von dem Hauptverfahren erfolgen. Auch hier ist jedoch der Antrag des Opfers vonnöten.
Die Höhe der Schmerzensgeldsumme richtet sich in der Regel danach, was die leichte Körperverletzung an Folgen für das Opfer mit sich brachte. Gegebenenfalls können hier auch Arztkosten oder Ausfallkosten bei etwaiger Krankschreibung geltend gemacht werden. Feste Gedlbeträge sind nicht gegeben, da sich das Schmerzensgeld ebenso wie das Strafmaß im Strafverfahren nach den Gegebenheiten eines individuellen Falles richtet.
Secil S sagt
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich wurde in der Arbeit beim Gerüst Abbau durch meinen Polier durch seine Unachtsamkeit mit einer Eisenstange verletzt ich habe dadurch einen Schädelbruch und ein Implantat mit Palaskoplastik ersätz bekommen inReha befinde ich mich auch er wurde wegen leichter Körperverletzung von der Polizei angezeigt das weiter verfahren läuft noch !
Kann ich mit Schmerzensgeld rechnen ! Such von der AUVA wurde es als Arbeitsunfall anerkannt mit freundlichen Grüßen einen Helm hatte ich auch nicht da wir keine zur Verfügung hatten an diesem Tag
Loreen sagt
Guten Tag!!
Mein Exlebenspartner hat mich extrem provoziert. Ich schmiss vor lauter Wut einen leichten runten Kerzenhalter Richtung Tür. Er stand mit dem Rücken zu mir. Sie meinte er hätte am Brustkorb ein leichtes Hämatom.
Polizei rückte an. Und faselte was von ich muss mich nicht belasten etc. Pp
Ich stand dazu und gut.
Eine Anzeige von ihm liegt nicht vor….
Normal mach ich so etwas nie….
Doch diese psychorotze geht schon ewig mit ihm…
Was kommt auf mich zu?
christine sagt
Guten Tag ,ein Heimbewohner hat mich mehrfach mit der Faust geschlagen ,Kopf ,Hals und Beine ,habe eine Anzeige gemacht ,war 4 Tage Krank weil mich das sehr Psychisch mitgenommen hat ,Lohnt sich überhaupt eine Anzeige gegen Bewohner ,?er ist noch Klar im Kopf aber gegen Mitbewohner und Personal sehr agrssiv , hat auch das erste mal zugeschlagen
Edith M sagt
Guten Morgen!
Mein 12 jähriger untergewichtige Sohn bekam eine Anzeige wegen Körperverletzung. Er hat seiner Schulkollegin( am Vormittag in der Schule) die ihm die Kappe vom Kopf riss eine Ohrfeige im Affekt gegeben. Der Hausarzt hat dann am Abend eine Gehirnerschütterung diagnostiziert und zur Anzeige gebracht (Körperverletzung). Wir als Eltern wurden erst eine Woche später informiert, telefonisch. Das Diagnoseverfahren des Hausarztes ist nicht nachvollziehbar. Die Anzeige ist schon beim Staatsanwalt. Kann man den Hausarzt wegen Falschdiagnose belangen?
Danke liebe Grüße
Sebastian B sagt
Ich bin stellvertretender Marktleiter in einem Supermarkt der letztens Überfallen wurde. Als der Täter überwältigt wurde und auf den Boden lag gab ich ihm in der stresssituation einen Tritt. War nicht korrekt und das weiß ich. Könnte da trotz den ganzen Umständen noch etwas auf mich zukommen?
Qicheng D sagt
Hallo,
Ich stieß mit anderen zusammen, drückte ihn unter meinen Körper, drückte seinen Hals, schlug ihn nicht und er wurde nicht verletzt. Aber jetzt werde ich verklagt. Wurde es verurteilt?
R. Jochim sagt
Wurde in einen Baumstumpf gestoßen und mußte RTW und NEF rufen. Nach erstversirgung kam ich zur weitereb Untersuchung ins Krankenhaus. Da ich durch einen Unfall Dauerschäden habe, dachte ich meine TEP währe gebrochen. Gott sei dank nur Prellungen.
Kann ich Schadensersatz Ansprüche stellen. Bin Schwerbehindert, MERKZ:. G, aG ,B
GDB 80%
Für eine Antwort bin ich dankbar
Jaqueline sagt
Guten Abend.
Mein Ex-Mann hat unseren gemeinsamen behinderten Sohn so fest in die Arme gedrückt, dass er zwei Tage später blaue Flecken entstanden sind. Der kleine hatte sich nach dem “Papa-Wochenende” gefreut mich zu sehen und auf einmal hat er ihn so dermaßen festgehalten, dass er daraufhin geweint hat und es auch ziemlich gedauert hat, bis er sich wieder beruhigt hat. Habe sogar eine Zeugin, die das Geschehen beobachtet hat. Kann ich ihn anzeigen oder sollte ich es eher lassen?
Das Jugendamt wurde informiert und macht rein gar nichts.
Vielen Dank
mandy sagt
Was ist das wenn ein junge und ein Mann Fußball spielen und der Mann tritt mit stahlkappen Schuhe vor den jungen sein ball und verletzt sich am Knie und der han.
K Gonzalez sagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Tochter wurde
Am 06.11.2019 wurde meine tochter 8 jahre alt von einem Schüler 8 Jahre alt.
Geschlagen und getreten. So massiv das meine Tochter eine Gehirnerschütterung erlitten hat. Weil er ihr so heftig ins gesicht getreten hat. Und weiter geschlagen das sie überall hämatome hatte. Am ganzen Körper.
Sie konnte nicht mehr richtig auftreten mit drm fuß überall blaue flecke, sie hat an dem tag gerbrochen und konnte nichts sehen.
Laut Ogs offener ganztag sollte ich meine Tochter an dem Tag abholen da sie Kopfschmerzen hat.
Gestern der erste tag an dem sie wieder zur Schule gegangen ist. Da seit 3 wo Krankgeschrieben war, weil sie angst hat zur Schule zu gehen, Erfahre ich durch Mitschüler das diese den Mitarbeitern der Ogs gesagt haben das Alicia von diesem Jungen angegriffen wurde und ins gesicht getreten wurde. Und geschlagen.
Das erfahre ich gestern. Nach 3 wochen.
Ich habe anzeige bei der Polizei gestellt wegen Körperverletzung. Eine einstweillige verfügung werde ich ebenso erwirken.
U..anzeige wegen Unterlassener Hilfeleistung seitens der Ogs.
Gestern durfte ich in der ersten großen Pause auf den Schulhof sein.
Habe mit den beiden Direktorinen der Schulen ein Gespräch gehabt.
Und ein gesprächsprotokoll wurde geführt. Den ich unterschreiben sollte. Habe ich nicht.
Durch Zufall habe ich beobachtet das er in der Schulzeit einen erstklässler ins Gesicht getreten hat in meinem beisen.
Alle Kinder haben dies gesehen seine freunde stellten sich um den Täter u..nahmen diesen in Schutz. Und wollten diesen Beschützen.
Und für ihn lügen.
Habe ihn sofort zur Schulleitung geschickt.
Es war keine Aufsicht auf dem Pausenhof.
Wenn das kein ende hat und der Täter beschützt wird u. Meine Tochter und andere weiter angst haben müssen u..dem unterricht fern bleiben müssen. Werde ich mich zur not auch an den express wenden. Und über die Missstände aufmerksam machen.
Habe es auch dem jugendamt gemeldet.
Mein anwalt ärzte wissen bescheid.
Meine frage welcher anwalt ist für mich zuständig.
Wegen unterlassener hilfeleistung. Meiner Tochter.
Sie erlitt eine gehirnerschütterung und die person die betreuung hatte, hat mir nichts weitergeleitet sondern..ich wurde angerufen vom personal das meine Tochter kopfschmerzen hat.
Obwohl zeugen (kinder) der aufsicht sagten..sie wurde gerade mit dem fuß ins gesicht getreten.
Es wurde ignoriert und vertuscht.
Die aufsichtspflicht wurde verletzt.
Welche sparte wäre dies.
Erst als ich in unsere eltern whatsapp gruppe informierte u. Zeugen suchte.
Hat die schule mit mir geredet. Also eher absichern wollen mit dem Gesprächsprotokoll.
Ich habe es auch an das schulamt geleitet..und dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Lg
Aaron B. sagt
Guten Tag wie lange darf man jemanden noch anzeigen wenn eine leichte Körperverletzung vorliegt?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Aaron B.,
in der Regel verjähren Straftaten zwischen drei und dreißig Jahren. Welche Frist hier greift, sollten Sie am besten mit einem Anwalt klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Merima sagt
Hallo. Ich brauche dringend Ratschläge zu körperlicher Misshandlung und psychischer Belastung
koerperverletzung.com sagt
Hallo Merima,
Hilfe können Sie bei der Polizei, Frauenhäusern oder karitativen Einrichtungen erhalten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Natalie sagt
Hallo!
Mein Freund hatte für eine Woche seine Kinder bekommen, 9,6,und 11 Monate.
Obwohl die Mutter wußte das die Kinder in dem Fall der 6 jährige und 11 Monate alte Sohn krank wahren und fieberten. Hatte sie die Kinder abgeben, sie wußte auch das ich durch eine Krebs Erkrankung die ich hatte mein immunsystem geschädigt ist.
Tatsächlich waren die Kinder an Scharlach erkrankt nach bitten unserer Seite die Kinder abzuholen weigerte die Kindsmutter sich.
Ich und mein Sohn steckten uns uns an, dadurch viel auch ne für mich sehr wichtige Darmspiegelung aus.
Frage kann ich die Kindsmutter dafür belangen?
Manuela E. sagt
Guten Tag,
mein Exmann hat mich 2016 vor den Augen der Kinder gewaltsam zu Boden geschmissen. Ein weiteres Mal auch mit den Worten: “Ich werde dafür sorgen, dass kein Kind mehr bei mir schläft”
Meine Frage ist, da dies nun 2016 geschah, ob die Sache schon verjährt ist?
Herzliche Grüße
koerperverletzung.com sagt
Hallo Manuela E.,
in der Regel verjähren Straftaten zwischen drei und dreißig Jahren. Welche Frist Ihrem Fall zutrifft, sollten Sie am besten mit einem Anwalt klären. Eine Rechtsberatung bieten wir nicht an.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Lillyy1234 sagt
Hallo ,
meine Frage an euch :
________________________
Mein Ex-Freund hat mich im Beisein meines Kindes mit der flachen Hand fünf / sechs Mal geschlagen. Zwei Monate später wieder mit der flachen Hand erst ins Gesicht , so stark den Kopf an die Wand geschlagen ,dass eine Gehirnerschütterung folgte , ich auf den Boden fiel und er im Beisein unseres Kindes auf mich eintritt , obwohl ich schon am Boden lag, weiter auf mich eintritt. Danach lief er mir hinterher und schlug meinen Kopf an die Betonwand so dass ich wieder zu Boden viel . Halb Ohnmächtig gewesen , stand ich wieder auf . seit dem auch ein leichter Hörschaden rechts. Zahlreiche Beleidigungen und Drohungen dazu .
Ich trage Blutergüsse und habe schmerzen im Gesicht …LG
Meine Frage nun , da das in einem Zeitraum ( beides ) von drei Monaten war und auch Anzeige erstattet wurden und wahrscheinlich vor Gericht kommt, mit welcher Strafe kann mein Ex Freund rechnen ?! Bzw. Wie hoch ?! Danke im Voraus. LG Linda
koerperverletzung.com sagt
Hallo Lillyy1234,
das Strafmaß ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig und kann pauschal nicht bestimmt werden. In der Regel sind in einem solchen Fall Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Das Strafmaß obliegt der Entscheidung des Gerichts.
Ihr koerperverletzung.com-Team
P.,Wilfried sagt
In unserem Haus [von der Redaktion editiert] wurde ohne vorheriger Warnung das Licht im Podestbereich sowie in dem Treppenhaus ausgeschaltet.Da im gleichen Zeitraum der Lift erneuert wir ist es den Mietern nicht möglich nach Einbruch der Dunkelheit gefahrlos die Wohnung zu verlassen.Da es im Erstfall auch einem Rettungs- bzw.Feuerwhrteam nicht möglich ist gefahrlos in die 9Etage zu gelangen und die HvW trotz mehrmalger Nachfragen keine Reaktion zeigt liegt nach meinerr Meinung eine versuchte gefährliche Körperverletzung vor,richtig?????????????????Würde bei diesem Tatbestand eine Anzeige für gerechtfertig halten!!!! Der HvW ist bekannt das in dem genannten Bereicht Behinderte wohnen .MfG
koerperverletzung.com sagt
Hallo P.,Wilfried,
in der Regel muss bei einer Körperverletzung tatsächlich eine Wirkung gegen den Körper des Opfers vorliegen. Ob in Ihrem Fall der Tatbestand erfüllt ist, können wir nicht beurteilen. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an, daher empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich an einen Anwalt oder die Polizei zu wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Anna sagt
Reicht es bei einer einfachen Körperverletzung aus, wenn es sich entweder um eine körperliche Misshandlung oder um eine Gesundheitsschädigung handelt oder muss beides vorliegen? Wo sind die Grenzen bei “nicht nur unerheblich” zu setzen? Ist beispielsweise ein Faustschlag ins Gesicht ‘nur’ eine körperliche Misshandlung oder auch eine Gesundheitsschädigung? Wann wäre eine solcher Faustschlag erheblich? Also reicht die Bildung eines Veilchen aus oder muss der Faustschlag weitere Beeinträchtigungen zur Folge haben?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Anna,
diese Entscheidungen sind von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, ist eine pauschale Aussage diesbezüglich nicht möglich.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Fabian sagt
Hallo folgende situation Chef schlägt mir auf den Hinterkopf ?
Und ein halbes jahr später nach meiner Kündigung wo ich meine Sachen abholen wollte ist er mir am Kragen gegangen und wollte mich schütteln
Wie wird das bewertet lohnt sich ein Anwalt ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Fabian,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher die Sachlage nicht beurteilen. Hier kann Ihnen ein Anwalt durchaus behilflich sein.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Rüstem p. sagt
Hallo schönen Tag ich habe ein Fall ich habe von mein ex Freundin der freuend und Tür wand geschüps und er wahr schon von einem geschlagen gewesen und jezt hat er mich angezeigt als Körperverletzung und ich bin vor bestraft Bewährung was kann mich erwarten danke für Rückmeldung
koerperverletzung.com sagt
Hallo Rüstem p.,k
Aussagen zu einem Strafmass können wir nicht tätigen, da dies immer Einzelfallentscheidungen sind. Die Umstände als auch die Schwere der Schäden spielen hierbei eine Rolle. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sonea sagt
Hallo,
Mich würde interessieren, ob eine Verformung der Sklera durch angepasste Linsen und Kontrolle durch einen Fachmann (Meister) auch zur leichten Körperverletzung gehört? Ich habe das Geschäft nach mehreren Jahren gewechselt und im neuen Optikergeschäft wurde mir gezeigt (Bilder vorhanden) das durch die jahrelange Falschanpassung und Nachversorgung ein erhebliche Verformung der Sklera/Bindehaut vorliegt, Einsprossungen/Gefäßbildungen in die Hornhaut (welche nicht sein dürfen) und ich somit absolute Linsenabstinenz habe auf unbestimmte Zeit.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sonea,
ob es sich in diesem Fall um eine Körperverletzung handelt, können wir nicht beurteilen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, ist die Konsultation eines Anwalts hier empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Viera S. sagt
Weltche pragraf ist es zum bz.mein Arbeitgeber sagt. ” ihr macht das Signal und Wartet ihr bis dahin wen ein Time Leiter kommt euch auswechseln erst dan könt ihr auf Toilette gehen.”
koerperverletzung.com sagt
Hallo Viera,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Asna sagt
Das bezieht sich gar auf Menschenrecht und wenn der Arbeitgeber so agiert, sollte man es erst intern versuchen zu lösen, heißt zur nächst höheren Instanz gehen als Einheit und ihm/ihr davon Berichten. Wenn das keine Option ist, würde ich auch zum Anwalt raten.