FAQ: Bewährungshilfe
Unter Bewährungshilfe ist laut Definition die richterlich angeordnete Betreuung eines zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilten Straftäters durch eine vom Strafgericht bestellte Person zu verstehen.
Nein. In Deutschland ist die Strafaussetzung zur Bewährung einschließlich der Bewährungshilfe in den §§ 56 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Rechtsgrundlage für die Bewährungshilfe bildet dabei der § 56d StGB.
Das Gericht ordnet eine Bewährungshilfe nach § 56 Abs. 1 StGB dann an, „wenn dies angezeigt ist, um [die verurteilte Person] von Straftaten abzuhalten.“ Das ist gewöhnlich dann der Fall, wenn die von Gericht auferlegten Weisungen und Bewährungsauflagen allein nicht ausreichen, um den Verurteilten davon abzuhalten, wieder auf die schiefe Bahn zu geraten.
Inhaltsverzeichnis
Freiheit auf Probe: Einblicke in das System der Bewährung und Bewährungshilfe
Verurteilt das Strafgericht einen Straftäter zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren, so setzt es die Strafvollstreckung zur Bewährung aus, wenn es davon ausgehen kann, dass er seine Verurteilung bereits als Warnung betrachtet und auch ohne Haft keine neuen Straftaten begehen wird. Diese Möglichkeit einer Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ergibt sich aus § 56 Strafgesetzbuch (StGB).
Der Verurteilte ist quasi „auf Bewährung draußen“ und damit frei. Allerdings wird die Bewährung mit sogenannten Bewährungsauflagen verbunden. Außerdem kann das Gericht eine Bewährungshilfe anordnen, um den Verurteilten von Straftaten abzuhalten. Das heißt, der Verurteilte bekommt für die Dauer seiner Bewährungszeit – oder einen Teil davon – einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
Welche Aufgaben der Bewährungshelfer hat und was sich konkret hinter der Bewährungshilfe verbirgt, erläutern wir in diesem Ratgeber.
Bewährungshilfe: Was ist das?
Wenn das Strafgericht eine (Rest-)Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt, unterstellt es den Verurteilten oft einem Bewährungshelfer. Er überwacht die Einhaltung der Weisungen und Auflagen, die der Straftäter erfüllen muss. Außerdem ist er für ihn auch eine Art Ansprechpartner.
Die Bewährungshilfe verfolgt mehrere Ziele:
- Hilfe bei der Integration der bewährungsunterstellten Person in die Gesellschaft
- Vorbeugung weiterer Straftaten, indem der Verurteilte lernt, ein Leben zu führen, ohne erneut straffällig zu werden
- Schadenswiedergutmachung
- Vermeidung und Verkürzung der Haft
- Hilfe, Betreuung und Anlaufpunkt, wenn der Verurteilte Probleme oder Fragen hat
Die Bewährungshilfe dient also einerseits der Aufsicht und Überwachung des verurteilten Täters und andererseits seiner Integration in die Gesellschaft sowie der Vorbeugung neuer Straftaten. Wenn die letzten beiden Punkte gelingen (Integration und Prävention), erlässt das Gericht dem Verurteilten die restliche Strafe, sobald die Bewährungszeit abgelaufen ist. Damit begünstigt die Bewährungshilfe einen vorzeitigen Straferlass.
Mit den Mitteln und Methoden der Sozialpädagogik und Sozialarbeit unterstützen die Bewährungshelfer die bewährungsunterstellten Personen dabei, ein eigenverantwortliches Leben zu führen, und bieten ihnen damit „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Die zweite wichtige Funktion der Bewährungshilfe ist es zu überwachen, ob die bewährungsunterstellte Person die ihr auferlegten Weisungen und Auflagen einhält. Verstößt sie dagegen oder begeht sie sogar neue Straftaten, kann das Gericht die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung widerrufen.
Im Falle einer Strafaussetzung zur Bewährung trifft das Gericht alle Entscheidungen hierzu in einem Bewährungsbeschluss, der zusammen mit dem Urteil verkündet wird. Dieser Beschluss beinhaltet neben der Bewährungshilfe auch die Auflagen und Weisungen, z. B.:
- eine bestimmte Anzahl unentgeltlicher Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung
- Geldzahlungen an bestimmte Personen oder Einrichtungen, die dem Bewährungshelfer gegenüber nachgewiesen werden müssen
- durch Urin-, Blut- oder Haarproben nachgewiesene Drogen- oder Alkoholabstinenz während der Bewährungszeit
Aufgaben der Bewährungshilfe: Was machen Bewährungshelfer?
Welche Aufgaben der Bewährungshelfer im Einzelnen übernimmt, ergibt sich aus § 56d Abs. 3 StGB:
„Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. Sie oder er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen und berichtet über die Lebensführung der verurteilten Person in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen, Anerbieten oder Zusagen teilt die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer dem Gericht mit.“
Laut dieser Vorschrift kommt der Bewährungshilfe eine Art Vermittler- bzw. Doppelfunktion zu, die sich wie folgt aufgliedern lässt:
Aufsichts- und Kontrollfunktion
- Kontrolle und Überwachung der Weisungen und Auflagen, die das Gericht dem Verurteilten auferlegt hat
- Regelmäßige Berichterstattung über die Lebensführung und die Erfüllung der Weisungen und Auflagen während der Bewährungszeit
- Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht, wenn der Verurteilte gegen Weisungen oder Auflagen verstößt oder neue Straftaten begeht
Hilfestellung für den Verurteilten
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung und im Alltag, z. B. bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
- Ansprechpartner bei Fragen und Problemen des Verurteilten
- Beratungsangebote und Weitervermittlung zu Drogen-, Schuldner- und anderen Beratungsstellen
- Schweigepflicht gegenüber (unbeteiligten) Dritten
Wie lange hat man einen Bewährungshelfer? Das Gericht ordnet die Bewährungshilfe für die Dauer der Bewährungszeit oder für einen Teil davon an. Wie lange dies konkret dauert, lässt sich nicht pauschal sagen, weil die Umstände des Einzelfalls und die Persönlichkeit des Bewährungsunterstellten eine große Rolle spielen.
Wie oft muss man sich beim Bewährungshelfer melden?
Wie oft der Bewährungsunterstellte mit der Bewährungshilfe in Kontakt kommt, ist nicht starr geregelt, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Hierfür sind insbesondere zwei Dinge ausschlaggebend:
- Höhe der verhängten Freiheitsstrafe
- Art der Weisungen und Auflagen
Der erste Termin mit der Bewährungshilfe kommt gewöhnlich erst dann zustande, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist und der Bewährungshelfer von seiner Beiordnung und dem Urteil erfährt. Das Erstgespräch mit der Bewährungshilfe dient vor allem dem Kennenlernen, außerdem werden die Auflagen und Weisungen besprochen.
Wenn der Bewährungsunterstellte diese ohne Schwierigkeiten erfüllen kann und alle Termine einhält, wird er seinen Bewährungshelfer eher selten zu Gesicht bekommen.
Das Strafgericht erwartet, dass der Verurteilte die mit der angeordneten Bewährungshilfe verbundene Chance nutzt und nicht wieder straffällig wird. Das Gericht muss während der gesamten Bewährungszeit wissen, wo die bewährungsunterstellte Person lebt. Sie muss also stets ihre aktuelle Adresse melden. Außerdem muss der Bewährungsunterstellte allen Auflagen und Weisungen nachkommen und sämtliche Termine mit dem Bewährungshelfer wahrnehmen.
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