Der Tod des eigenen Haustiers, welches schon seit Jahren festes Familienmitglied war, trifft viele Halter sehr schwer. Der Schmerz ist dann fast so groß wie beim Verlust eines nahen Angehörigen.
Doch begründet ein solches seelisches Leiden bereits das schadensrechtliche Schmerzensgeld oder werden davon doch nur physische Beeinträchtigungen zum Beispiel durch eine Körperverletzung erfasst? Ab wann bekommt man Schmerzensgeld?
Erfahren Sie hier alles über den Anspruch auf Schmerzensgeld. Der folgende Ratgeber erklärt Ihnen, ab wann Schmerzensgeld eine Anspruchsgrundlage bildet und wie lange Sie Schmerzensgeld einklagen können.
FAQ: Anspruch auf Schmerzensgeld
Erleiden Sie etwa im Zuge eines Unfalls oder einer Körperverletzung einen immateriellen Schaden, können Sie ggf. eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld erhalten.
In der Regel können Sie bei der Versicherung des Schadensverursachers Schmerzensgeld beantragen. Wollen diese nicht zahlen, können Sie den Anspruch unter Umständen auch gerichtlich geltend machen.
Einen Anspruch auf Entschädigung können Sie üblicherweise drei Jahre lang geltend machen. Danach tritt beim Schmerzensgeld die Verjährung ein.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzlicher Grundgedanke, der einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründet
Schmerzensgeld ist ein immaterieller Schadenersatzanspruch, der im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches in § 253 gesetzlich geregelt ist.
Demnach ist eine Entschädigung in Geld nur dann vorgesehen, wenn das Gesetz dies ausdrücklich fordert. Diese Einschränkung wird in Absatz 2 für folgende Beeinträchtigungen aufgehoben:
- körperliche Schäden
- Beeinträchtigung der Gesundheit
- Verletzung der Freiheit
- Schädigung der sexuellen Selbstbestimmung
Liegt eine dieser vier Verletzungsarten vor, ist ein immaterieller Anspruch auf Schadensersatz möglich. Denn hier liegt dann die Anspruchsgrundlage für das Schmerzensgeld vor.
Grundsätzlich dienen Schadenersatzansprüche dazu, den durch einen Dritten verursachten Schaden zu reparieren und den Normalzustand wiederherzustellen.
Dies ist beim Schmerzensgeld kaum zu gewährleisten. Geld kann einem Verletzten nicht – oder nur in begrenztem Maße – zur Zurückgewinnung körperlicher Unversehrtheit verhelfen.
Die Ausgleichsfunktion stellt eine Deckung der Kosten dar, die zur Behandlung und Heilung der Schmerzen anfallen. Damit wird der finanzielle Aspekt des Schmerzensgeldes erfüllt.
Kommt es zum Beispiel infolge eines Motorradunfalls zu Schmerzensgeld, dann liegen oft schwerwiegende Polytraumata vor, deren Versorgung in der Regel zahlreiche Operationen und Medikamente zur Schmerzeindämmung nach sich ziehen. Für diesen Mehraufwand leistet das Schmerzensgeld Entschädigung.
Die Genugtuung widmet sich hingegen eher der subjektiven Seite. Sie dient der Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht.
Schadenersatzpflichtige Verletzungen: Wann kann man Schmerzensgeld verlangen?
Oftmals sind sich Opfer unsicher, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld vorliegt. Sie fragen sich dann: Wann bekomme ich Schmerzensgeld?
Der immaterielle Schadenersatz setzt Beeinträchtigungen verschiedener Art voraus. Typisch sind hier vor allem körperliche Schäden, die zum Beispiel infolge von ärztlichen Behandlungsfehlern recht unproblematisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Auch Verkehrsunfälle ziehen oftmals einen immateriellen Schadenersatz nach sich, wenn beispielsweise nach einem Auffahrunfall ein Schleudertrauma verursacht wurde. Hierfür gilt insofern eine Sonderregel, als dass für einen Schadenersatzanspruch das notwendige Verschulden entfällt.
Das Straßenverkehrsgesetz weicht in §11 allerdings von dieser Regel ab und erlaubt Schmerzensgeld als Folge der Gefährdungshaftung. Die Gefährdungshaftung ersetzt hier also die Verschuldenshaftung.
Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr zwar Bestandteil des allgemeinen Lebensrisikos ist, aber Körperverletzungen infolge von Unfällen dennoch ein Schmerzensgeld begründen können.
Auch Dauer- oder Folgeschäden sowie das Wissen um gesundheitliche Verschlechterungen kommen als Anspruch für Schmerzensgeld infrage. Ebenso sind seelische Beeinträchtigungen in Betracht zu ziehen.
Solche emotionalen Schäden sind beispielsweise üblich bei Entstellungen oder Verkrüppelungen. Auch langanhaltende Krankheiten oder die Sorge einer Mutter um ihr verletztes Kind können einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Psychische Störungen und ihre Bedeutung für das Schmerzensgeld
Körperliche Beeinträchtigungen der Gesundheit sind meist gut erkenn- und nachweisbar. Im Gegensatz dazu stehen psychische Störungen, die ebenfalls einen Anspruch auf Schmerzensgeld ausbilden können.
Zu nennen ist hier der sogenannte Schockschaden. Diese Form der seelischen Erschütterung tritt bei Personen auf, die an einem Unfall nicht selbst beteiligt oder körperlich verletzt wurden, sondern die durch das Miterleben des Geschehnisses eine psychische Störung erleiden.
Auch die Mitteilung von der Verletzung oder dem Tod einer nahestehenden Person oder der Anblick der Folgen des Unfalls kann einen Schockschaden ausbilden und so unter Umständen einen Anspruch auf Schmerzensgeld in sich bergen.
Doch gerade, da hier diese Verlagerung stattfindet, herrschen strenge Bedingungen bei der Anwendbarkeit vom Schmerzensgeld. Ein Anspruch setzt Folgendes voraus:
- Der Verletzte ist ein naher Angehöriger (Eltern, Ehegatten und eventuell Kinder)
- Es handelt sich um eine schwere Beeinträchtigung oder eine tödliche Verletzung
- Die seelische Erschütterung weist eigenen Krankheitswert auf
Diese Kriterien sind zwingend erforderlich, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld erfolgreich geltend zu machen.
So bezifferte beispielsweise das Amtsgericht Wiesbaden 2011 den Anspruch auf Schmerzensgeld eines Klägers, der eine psychische Beeinträchtigung infolge von Leiden seines Hundes nachwies, mit 0 Euro.
Kein Geld erhielt außerdem 2007 ein Kläger, als er beim Amtsgericht Leipzig seine Appetit- und Schlaflosigkeit als Folge einer unberechtigten Wohnungskündigung vortrug.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wurde 2009 vom Amtsgericht Betzdorf in einer Höhe von 0 Euro zugesprochen und somit verneint, da die Klägerin bereits vor dem Unfall, der angeblich die psychische Beeinträchtigung ausgelöst haben soll, psychisch auffällig war, was sich in einem vorher erfolgten Selbstmordversuch zeigte.
Typische psychische Störungen, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen können sind Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen oder Neurosen.
Sehen Sie einige Fälle solcher seelischer Schäden, bei denen Schmerzensgeld erst eingeklagt und dann gezahlt wurde, um einen Ausgleich zu schaffen:
Summe Schmerzensgeld | seelische Verletzungen | Gericht, Jahr |
---|---|---|
40.000 Euro | somatische Schmerzstörung nach Polytrauma | OLG Hamm, 2014 |
30.000 Euro | posttraumatische Belastungsstörung nach verkehrsunfallbedingten Frakturen und Prellungen | OLG Schleswig, 2009 |
25.000 Euro | psychosomatische Beeinträchtigungen sowie Persönlichkeitsverletzung durch Mobbing | LAG Freiburg im Breisgau, 2006 |
17.000 Euro | psychische Fehlverarbeitung eines schweren HWS-Syndroms | LG Leipzig, 2001 |
15.000 Euro | posttraumatische Belastungsstörung, Depression und anhaltende somatoforme Schmerzstörungen durch Verlust der Tochter infolge eines Unfalls | OLG Frankfurt am Main, 2012 |
So setzen Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld durch
Neben dem Gerichtsweg kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld auch ohne Anzeige geltend gemacht werden. Es ist stets eine außergerichtliche Einigung möglich. Weigert sich der Verursacher jedoch, Schmerzensgeld zu zahlen, müssen Sie Ihr Recht mithilfe eines Anwalts einfordern.
Mittels einer unbezifferten Leistungsklage wird dann ein zivilrechtliches Verfahren angestrebt, um den Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen zu lassen und einen Ausgleich für die Schmerzen zu erzielen.
Wichtig ist hier, dass sämtliche Schäden, ob körperlicher oder seelischer Natur, genauestens nachgewiesen werden müssen.
Arzt- und Sachverständigengutachten müssen dem Gericht vorgelegt werden, damit die Ursächlichkeit zwischen Unfall und Verletzung deutlich wird und eine individuelle Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt werden kann.
Doch gerade bei Geschädigten, die zum Beispiel eine Angststörung entwickelt haben, fällt der Gang zum Anwalt schwer und dann stellt sich die Frage: Wie lange kann man Schmerzensgeld einklagen?
Marie K sagt
Hallo und vielen Dank für diesen informativen Beitrag bezüglich des Schmerzensgeldes für Opfer. Da es vor einiger Zeit einen Verkehrsunfall in meiner Familie gab und wir nicht genau über die Schmerzensgeld-Regelungen Bescheid wussten, habe ich nun beschlossen mich diesbezüglich genauer zu erkundigen. Ich wusste noch gar nicht, dass auch komatöse Opfer das Recht auf Schmerzensgeld haben und das Schmerzbewusstsein nicht gefordert ist, um Schmerzensgeld zu beanspruchen. Nach diesem Beitrag weiß ich nun viel besser über die Rechte der Opfer Bescheid, sodass ich in zukünftigen Situationen einen klareren Kopf bewahren kann!
Hector sagt
Mein Mann hat mich gebeten über das Thema Schmerzensgeld nach einem etwas mehr Informationen zu sammeln. Ich habe nun diesen Blogbeitrag gefunden und finde ihn super! Ich finde es immer klasse mich über neue Dinge zu informieren und mich weiterzubilden.
Joachim H sagt
Vielen Dank für die Aufklärung über die Ursachen der immateriellen Schäden. Meine Schwester versucht gerade, eine Schadenersatzklage einzureichen, nachdem in ihrer Firma ein Unfall passiert ist. Ich werde diesen Artikel mit ihr teilen und vorschlagen, dass sie mit einem auf Schadenersatzrecht spezialisierten Anwalt spricht.
Irina sagt
Hallo liebes Team,
Meine Freundin (21) macht gerade ein Freiwilliges soziales Jahr in einem Einrichtung für Körper und mehrfach Behinderte Menschen.
Ein Bewohner ist aggressiv und hat ihr die Hände in blutige Wunde zerkratzt.
Die Leitung hat gemeint, sie sei nicht genug streng mit ihm gewesen.
Ich habe ihr geraten zum Arzt zu gehen und die Verletzung zu fixieren.
Welche Rechte hat sie in diesem Fall.
LG
Irene
Anne sagt
Gut zu wissen, dass man auch Anspruch auf Schmerzensgeld hat gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge hat. Ich denke dies ist auch wichtig, wenn man die falsche medizinische Behandlung bekommt. Meinem Onkel zum Beispiel wurde der falsche Zahn gezogen.
Alexander B sagt
Am 18.05.2017 fing für mich ein ganz normaler Arbeitstag um 07.30 Uhr an.
Ich binn in meinen LKW gestiegen und habe das Büro angerufen und ich habe 4 Aufträge beckommen. ich habe dann direkt angefangen zu Arbeiten und war auch schon fertig mit den zweiten Auftrag. der dritte Auftrag lautete das ich die Wahre auf dem Firmengelende ablade. Das wahr so gegegn 13.30. biss 14.30 Uhr. beim Eingang vom Firmengelende musste ich das Fahrzeug verlassen da ich noch eine Palette ausladen musste. Beim Gurtelösenn binn ich ausgerutscht und vom Anhänger zu boden auf beide Hände und Kopf gefallen.
Meine Linke Hand tat sehr weh und mein Kopf und die Rechte Hand ein wenig ich konnte nicht aufstehen da ich gosse Schmerzen hatte und mich nicht Stützen konnte.
in diesen Zeitpunkt war leider keiner Drausen der mir hkelfen konnte aufzustehen. Nachdem ich es mit viel mühe geschaft hatte aufzustehen habe ich im Büro angerufen. ich habe mit N. W. gesprochen und ihn Informiert das ich gefallen binn und das ich nicht mehr weiterarbeiten kann.Danach habe ich meinen schef angerufen V. ……. er sagte geh nicht ins Krankenhaus weil das kann dann für Ihn Teuer werden und ich sagte trotz Schmerzen ok ich gehe nicht. Am selben Abend hatt Herr Domitrana angerufen und mich gebeten die Morgige Tour zu Übernehmen da er keine Verträtung finden konnte. ich musste zusagen und binn am volgetag zur Arbeit gekommen.
ich hatte weiterhin schmerzen aber mit der anderen Hand ging es besser und ich konnte es ausbalansieren und alles mit der Rechten hand machen. So verging 1 Monat und ich hatte immernoch schmerzen. und die wurden nicht besser sondern noch schlimmer und schlimmer. nachdem es nicht mehr zum aushalten war und ich auch ohne schmerzmittel nicht schlaffen konnte, habe ich mich im Krankenhaus gemeldet.Im Krankenhaus habe ich dann einen Gips bekommen und nach mehreren volgeuntersuhungen hies es ich habe einen kleinen knochen gebrochen. die genaue Diagnose heist, Nköcherne Avulsionder Paimaren V – Bandes mit Ausriss am OS iunatum Ulna und Beugesehnensynovitis Befand.
Ich habe dann einen Termin zur Operaton bekommen.Nach der OP habe ich dann insgesammt 21 Stunden Krankengymnastig gemacht. wehrend der Krankengymnastig dabe ich auch sehr grosse Schmerzen gehabt wobei der mitarbeiter gesagt hat das es besser würde. An der letzten Stunde von der Krankengymnastik habe ich immernoch grosse schmerzen gehabt und der Terapeut hat gesagt das er ein gutachten schreibt und es mir für die Ärtzte mitgibt. das habe ich dann auch bekommen und weitergegeben. Nur leider haben mir die Ärtzte nicht geglaubt.
Die haben mir sogar die krankschrift unterbrochen.
Einen Monat danach habe ich meinen Hausartz besucht und ihm gesagt das ich wieder schmertzen habe. Mein Hausartzt hat dann vorgeschagen das er mir mit einer Spritze in den Amr sticht um die schmerzen zu lindern. Er hat die spritze genommen und mir in den Arm gestochen und danach gesagt das ich jetzt echte schmerzen habe und dann mich 2 Wochen Krank schrieb.
Weil mir keiner geglaubt hat binn ich nach Tübingen ins BG Krankenhaus gegangen. Da habe ich dann auch das Problem geschildert das ich grosse Schmerzen habe. der Arzt hat dan eine Röntgen aufnahme gemacht.
ich habe ausdrüklich gesagt das ich ein Problem mit den Nerven im Arm habe. Am Röntgen kann mann aber nur knochen erkennen und keine Nerwen.
da hat mir auch keiner geglaubt. ih habe das Klinikum demonstrativ verlassen.
Ich habe danach zu arbeiten bei Zimmermann Stahltechnik begonnen und habe mit grose schmerzrn gearbeitet. nach dreri monaten mit schmerzmittel ibo 800 binn ich wieder zum Arzt aber er hat mir wieder nicht geglaubt.
ich habe danach meine Arbeit gekündigt. danach hat mich meine Frau von zu hause rausgeschmissen weil ich nicht mehr zu Arbeit gehe.
ich binn danach nach Mazedonien gegangen zum einen Privaten Klinikum und Her Prof. Dr. D hat bei mir untersuchungen gemacht und festgestellt das ein Nerv an meinen Arm beschedigt ist.
danach binn ich wieder nach hause und ahabe alles meiner Frau gezeigt und sie hat mir dann geglaubt und dann binn ich auch nwieder zu hause eingezogen. und hatte einen Anwalt angagiert der sich wenig gekümmert hat da ich zahlungsunfähig binn.
der Anwalt hat mich dann nach Ravensburg geschickt um ein Gutachten zu erstellen wie hoch die Inwalidität ist wo rauskam das es 10% sind. ich habe das Gutachten.
Ich weise darauf hinn das ich nicht einmal ein Glas Wasser in der Hand halten kann.
ich bitte das mir eine komplette Analyse von der Hand gemacht würd mit unabhängigen Ärzten.
ich vordere Schmerzensgeld von den Ärtzten weil sie mich 2 Jahre lang an der Nase herumziehen und ich in der eit ganz normal arbeiten könnte mit einen Behinderungschein und von niemanden abhängig were.
Bitte Helfen mir jemand … und interesiert mir welche summen von geld mir bekommen
Laurenz sagt
Hallo,
vor kurzem hat mein Klassenkamerad mir einen Kugelschreiber in die hand gerammt mich blutig gekniffen und meine auf mit einer offenen Tintenkillermine aufgerieben.Dies alles hat er eigentlich ohne Grund getan weil ich ihn davor nicht geschädigt habe oder provoziert habe.
Ich hatte danach starke schmerzen und konnte nicht zu meine Training gehe.Ich würde gerne wissen wie viel Geld ich bekommen würde wenn ich ihn anzeigen würde und was er für eine Strafe bekommen würde.
koerperverletzung.com sagt
Hallo,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Julian sagt
Am September 2018 hab ich mein hausartzt besucht wegen mein linken Schulter wo ich immer mehr schmerzen gehabt hab und die Frau Doktor hat mittgeteilt , das Sie ohne befunden nicht sagen kann. Frau Doktor hat mich niergens geschickt nur blut abgenommen aber bis heute warte ich nich die resultate 🙁 .
Ich hab bis Dezember 2018 immer noch schmerzen und immer mehr bis ich mich entschlossen zu haben im Notfall zu gehen .Beim Notfall hab mich den wchock des leben bekommen ,ich hatte ein Herz Infarkt .
Die frage ist ob ich Sie anklagen kann und schmerz geldes anfordern .
Ich bedanke mich ihm voraus
Julian
akgüm sagt
hallo ich arbeite in der müllabfuhr. ich stieg aus dem auto um eine tonne zu holen und habe rechts und links geschaut ob ein auto kommt ich sah nichts. nach 2 schritten bemerkte ich ein auto der von der kurve kam und prallte in mir. ich wurde geschleudert. habe mittelstsrke prellungen und wollte fragen ob ich das recht zur schmerzensgeld habe. danke!
Geisler sagt
Hallo, ich hatte einen unverschuldeten Autounfall. Der andere Fahrer nahm mit die Vorfahrt und ich konnte es nicht mehr erbremsen. Mein Auto hat einen Totalschaden. Bei der Untersuchung des D-Arztes (da Arbeitsweg) wurde ein Schleudertrauma fest gestellt. Ich habe ca- 1-2 Wochen mit Kopfschmerzen und Schwindel zu kämpfen gehabt. Auch einen Monat nach dem Unfall ist mein Nacken stark verspannt. Ich war zu erst einmal 10 Tage krank geschrieben. Unüberlegt forderte ich “nur” 300€ Schmerzensgeld, um es außergerichtlich schnell zu klären. Die gegnerische Vesicherung überwies mir das Geld kommentarlos. Nun erfuhr ich aus mehreren Quellen, dass ich damit einen höheren Anspruch gehabt hätte. Da meine Kopfschmerzen nicht abgeklungen sind und Schwindel wieder hinzu kam, schrieb mit der Arzt eine weitere Woche krank. Nun frage ich mich, ob und wie ich Schmerzensgeld nachfordern kann. Oder ist es mit der Überweisung der ersten Forderung zu spät? MfG
Luise sagt
Mein Nachbar hatte im letzten Sommer einen Motorradunfall, der von einem Autofahrer verursacht wurde. Er hat noch immer gesundheitliche Probleme und auch die Psyche muss sich erst wieder erholen. Ihm wurde in erster Instanz ein Schmerzensgeld zugesprochen, jedoch ist der Verursacher in Berufung gegangen und kann sich den Betrag wohl ohnehin nicht leisten. Haftet in diesem Fall seine Versicherung?
KARIN sagt
Ich bin während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Jugendbetreuerin in einen See gestürzt. Am Ufer befindet sich ein unterirdischer Wasserzulauf, der für mich (und auch für andere) nicht als solcher zu erkennen ist. Als ich den Schritt ins Wasser machte, bekam ich keinen Boden unter den Füßen und stürzte ungebremst nach vorne. Dabei knallte ich mit meine Fuß und dem Knie auf die dort befindliche Betonmulde. Fazit: Schnittverletzung unter dem Fuß, tiefe Riss-Quetschwunde am Knie, Knieprellung und anhaltende Schmerzen. Wurde erstmal krank geschrieben. Gefällt meinem Arbeitgeber natürlich gar nicht und man hat mir mit Kündigung gedroht.
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Geht dies zivilrechtlich über den Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung oder muss ich Rücksprache mit der BG halten, da es ein BG-Fall ist? Fraglich ist, ob die BG bezahlt, da es lt Sachlage eine grobe Fahrlässigkeit ist …. Gefahr dieser Stelle im Uferbereich war nicht zu ersehen und nach meinem Unfall wurde alles direkt abgesperrt!
Koerperverletzung.com sagt
Hallo KARIN,
rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob dies in dem Fall so ist, können wir nicht einschätzen.
Ein Schmerzensgeld geltend zu machen, ist in der Regel immer ein zivilrechtlicher Vorgang und muss durch Sie selbst beim Verursacher bzw. dessen Versicherung veranlasst werden. Klären Sie am besten mit einem Anwalt und mit der BG ab, welche Ansprüche bestehen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Christoph sagt
Ich hatte als KLeinkind einen schweren Unfall auf einer unbeaufsichtigten und ungesicherten Baustelle.
Folge, Schädelbruch mit schwerem Schädel- Hirn- Trauma. Weitere Folgen, große Entwicklungsschwierigkeiten in der Kindheit und Jugend. Ich musste lernen der Unfall und die Folgen zu verdrängen. Mittlerweile mit Ende Vierzig kommen die Spätfolgen immer mehr durch und es droht evtl. die Erwerbsminderungsrente wegen Arbeitsunfähigkeit.
Welche Forderungen kann ich jetzt noch geltend machen ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Christoph,
es kann sein, dass Ihre Ansprüche bereits verjährt sind. In der Regel ist dies nach drei Jahren der Fall. Die Verjährungsfrist kann jedoch bei einem vorsätzlich zugefügten Schaden auch bis zu 30 Jahre betragen. Ob dies bei Ihnen in Frage kommt, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt, der Sie entsprechend beraten und Ansprüche abklären kann.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Barbara T. sagt
Liebes Team,
Wir wissen nicht mehr weiter. Meiner Mutter wurde vor 2 Wochen der gesamte Pankreas aufgrund einer falsch behandelten akuten Entzündung entfernt (kein Karzinom im pankreas, keine chronische Entzündung). Nun ist diese Entfernung natürlich eine Katastrophale und sozusagen wurde es gemacht, weil der behandelnde Arzt nicht mehr weiter wusste…hatte vorher schon in 3 OPs versucht ein Leck im Dünndarm zu beheben was aufgrund der Verletzung des Pankreas bei Entfernung des Zwölffingerdarms entstand (Zwölffingerdarmkarzinom ohne jeglichen Befall des umgebenden Gewebes, also der Tumor war komplett isoliert). Erste Op war Mitte Februar 2018. Die Ärzte haben immer gewartet und das ganze verharmlost und gehofft dass es von allein heilt… nun meine Frage, haben wir Anrecht auf Schmerzensgeld? Liebe Grüße und danke
koerperverletzung.com sagt
Hallo Barbara T.,
ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt, der einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen würde, können wir nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich hier an einen Anwalt und klären mit diesem die weitere Vorgehensweise. Dieser kann Sie auch entsprechend der Erfolgsaussichten beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
I.D. sagt
Hallo,
ich habe nach einem Krankenhausaufenthalt, leider extreme Spitzfüße davon getragen.
Die Deformierung ist derartig schwerwiegend, dass ich deshalb nicht mehr laufen kann und auf den Rollstuhl angewiesen bin.
Alle Physio-Übung und Lagerungsschienen etc.pp erreichen leider NICHTS.
Während einer REHA habe ich durch die Fehlstellung und eines übereifrigen Therapeuten, auch noch einen Bänderriss davon getragen. Er hat mich einfach losgelassen ich fiel hin und passiert war es.
Alles dokumentiert.
Da ich eh eine schlimme psychische Störung habe, hat meine Psyche durch den Rollstuhl, das dadurch masssiv eingeschränkte Leben z.B. dauerhafte Krankschreibung , natürlich noch mehr gelitten.
Durch Zufall bin ich auf diese Seite gestoßen und habe nun den Mut gefasst zu schreiben.
Ist es möglich Schmerzensgeld geltend zu machen, macht es überhaupt Sinn oder ist es aussichtslos??
Falls es widererwarten doch eine kleine Chance gibt, die mir das Leben evtl. etwas erleichtern könnte, was muss ich da tun, wohin wenden??
Wie Sie sehen ich habe keinerlei Ahnung oder Erfahrung.
Ich würde mich über einen baldigen Tipp oder eine Adresse wirklich sehr freuen.
Ich bedanke mich im vorraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
koerperverletzung.com sagt
Hallo I.D.,
in der Regel besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld dann, wenn Schäden durch andere Personen fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob dies in ein er der von Ihnen geschilderten Situationen der Fall ist, können wir nicht beurteilen, da wir eine rechtliche Beratung nicht anbieten. Hier ist es empfehlenswert sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der Erfolgsaussichten beraten und Sie bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche dem Verursacher gegenüber unterstützen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Diana sagt
Vor einpaar Tagen, ist in Dm Drogeriemarkt ein großer Ständer auf meine Tochter gefallen(sie ist 5 Jahre).
Ihre Hand wurde stark verletzt so das es genäht werden musste. Heute wurde sie entlassen. Nun war ich im Dm Markt und wurde gefragt ob ich eine Versicherung habe, damit ich für die Kleidung haften kann die mit dem Blut geschmutzt wurde. Wir haben mit der Verkäuferin uns nochmal den Ständer angeschaut und es war nur schwer möglich ihn umzukippen.
Aber als das Teil auf meine Tochter fiel, lag ein Rad von dem Ständer lose da.
Es war also defekt.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Diana,
wir gehen davon aus, dass Sie erfahren möchten, ob Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn die immaterielle Schäden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Hier ist zu empfehlen sich an einen Anwalt zu wenden, da dieser Sie in Bezug auf die weitere Vorgehensweise beraten und abklären kann, ob ein Anspr8ch auf Schmerzensgeld besteht.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Renate L. sagt
Da im Kaufhof mal wieder der Fahrstuhl kaputt war und die Türen die zum Personalfahrstuhl immer so schwer sind. Den man bei kaputten Fahrstuhl benutzen darf. Fuhr ich mit meinem Enkel auf der Rollstreppe vom Erdgeschoss in den 1 Stock.
Da ich gehbehindert bin, bin ich auf Gehhilfe und Rollator angewiesen.
Mein Enkel nahm meinen Rollator mit auf die Rolltreppe und fuhr vor mir in den 1 Stock und ich mit meinen Gehstocken hinter ihm.
Als mein Enkel gerade die Rolltreppeverliess blieb die Rolltreppe aufeinander ruckartig stehen und ich fiehl auf die Rolltreppe. Ein Herr kam sofort angelaufen und half mir aufzustehen.
Ich war total am zittern und wusste nicht wie es mir geschahr. Viele Leute waren aufeinmal da und sagten dies muss unbedingt gemeldet werden. Ich ging dann mit meinen Ehemann den mein Enkel sofort nach den Sturz aus der Caferiea geholt hatte zur Hauptkasse die im gleichen Stockwerk war zu einer Dame, die mich auch gesehen hat als ich da auf der Rolltreppe lag und lies den Unfall durch Sie aufnehmen.
Im Krankenhaus lies ich mich Röntgen wobei am rechten Sprunggelenk 1 Bänderanriss und eine Prellung der rechten Seite der Wirbelsäule festgestellt wurde.Renate
koerperverletzung.com sagt
Hallo Renate L.,
wir gehen davon aus, dass Sie erfahren möchten, ob Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn die Schäden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Wenden Sie sic am besten an einen Anwalt, um zu klären, wie Sie in Ihrem Fall am besten vorgehen können.
Ihr koerperverletzung.com-Team