Fehler sind menschlich, so heißt es. Doch wenn es um die eigene Gesundheit geht, sind viele da nicht so nachsichtig, was Irrtümer betrifft.
Ein solcher Irrtum kann denn auch durchaus teuer werden, zumindest für den verantwortlichen Arzt. Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler besteht für den Patienten die Möglichkeit, Schmerzensgeld einzuklagen.
Doch auch Ärzte sind Menschen und daher begründet nicht jede Fehldiagnose sofort einen Schadenersatzanspruch mit Arzthaftung und Schmerzensgeld.
Wann ein immaterieller Schadenersatzanspruch nach einem Behandlungsfehler fällig wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld beim Behandlungsfehler
Ja, grundsätzlich können Behandlungsfehler einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Da die Schmerzensgeldberechnung in jedem Fall individuell erfolgt, lassen sich keine pauschalen Beträge nennen. Welche Summen Gerichte in der Vergangenheit zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Da es sich beim Medizinrecht um ein sehr komplexes Rechtsgebiet handelt, ist es durch aus sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden, wenn Sie Schmerzensgeld einklagen wollen. Zwingend erforderlich ist die Vertretung durch einen Juristen in der Regel allerdings nicht.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Infos zu Schmerzensgeld wegen Ärztepfuschs
Der wichtige Unterschied zwischen Fehldiagnose und Behandlungsfehler
In Deutschland sorgen der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Ärztekammern dafür, dass das Gesundheitswesen wirtschaftlich ist und sich weiter entwickelt. Doch trotz eines gefestigten und fortschrittlichen Gesundheitssystems können auch in der Krankenversorgung Fehler passieren. Dabei gilt es jedoch zu unterscheiden, welche Art Irrtum vorliegt, denn die Konsequenzen sind nicht immer gleich.
Ein Diagnosefehler wird nicht automatisch als Behandlungsfehler verstanden. Wenn ersterer eher als Versehen zu betrachten ist, entsteht keine notwendige Kausalität zu den gesundheitlichen Folgen und dann entfällt die gesamte Beweislast auf den Patienten und er wird es schwer haben, ein Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler geltend zu machen.
Gerichte zeigen sich grundsätzlich sehr zurückhaltend bei der Beurteilung einer Fehldiagnose als Behandlungsfehler. Schmerzensgeld wird nur verhängt, wenn ein eindeutiges Fehlverhalten des Arztes vorliegt, also ein grober Behandlungsfehler.
Wann liegt ein grober Behandlungsfehler vor?
In § 630h BGB wird genau definiert, was rechtlich unter einem Behandlungsfehler mit Schmerzensgeld zu verstehen ist. So muss sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht haben, welches für den Arzt voll beherrschbar war und das die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit des Patienten hervorgerufen hat. Sind die Kriterien erfüllt, ist das Schmerzensgeld Teil der Arzthaftung.
Das Bundesministerium für Gesundheit, kurz BMG, konkretisiert diese Gesetzesgrundlage und beschreibt einen Behandlungsfehler als „eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung“.
Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Arzt vorliegende Befunde in nicht nachvollziehbarer Weise interpretiert. Das liegt beispielsweise vor, wenn auf einem Röntgenbild ein Bruch nicht gesehen wird.
Möglich ist auch, dass ein Mediziner Symptome gar nicht erkennt oder falsch bewertet, also er zum Beispiel eine gefährliche Lungenentzündung nur als harmlose Erkältung abtut.
Operationsfehler und unnötige Operationen können Schmerzensgeld begründen. Das ist immer dann der Fall, wenn unverletzte Organe bei dem Eingriff verletzt werden.
Tatsächlich können auch angrenzende Tätigkeiten einen immateriellen Schadenersatzanspruch verursachen.
Unterschiedliche Arten von Ärztefehlern:
- rein medizinische fundamentale Fehldiagnosen
- Fehler in den organisatorischen Abläufen z.B. Schmerzensgeld durch einen Krankenhausaufenthalt, der unnötig war
- Behandlungsfehler durch nachgeordnetes oder zuarbeitendes medizinisches Personal
- fehlende, unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe, ihre Risiken und Folgen
Auch wenn die Bezeichnung dies suggerieren könnte, setzt die Inanspruchnahme von Schmerzensgeld durch ärztliche Behandlungsfehler keinen physischen Schmerz voraus.
Die Spannweite der möglichen Schadenersatzansprüche ist breit gefächert. Nicht nur körperliche, sondern auch seelische Schäden können als Arztfehler oder Ärztepfusch gelten und Schmerzensgeld begründen.
Solche emotionalen Verletzungen können beispielsweise auftreten, wenn der Patient infolge langwieriger Eingriffe eine Depression entwickelt und sich nicht mehr in der Lage sieht, am Leben teilzunehmen.
Kehrtwende: Der Behandlungsfehler und die Beweislastumkehr
Wenn ein grober Ärztefehler einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach sich zieht, greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, dass der Patient von der Nachweispflicht entlassen ist und nun der Arzt plausibel darlegen muss, dass er richtig ge- bzw. behandelt hat, die Schädigung seines Patienten nicht auf seinen Fehler zurückzuführen und der Verdacht des Behandlungsfehlers unbegründet ist.
Schmerzensgeld dient dem Ausgleich und der Genugtuung des Patienten
Natürlich ist Schmerz sowohl emotionaler als auch körperlicher Art kaum in Geldsummen zu beziffern. Daher ist die Benennung einer festen Summe nicht möglich. In aller erster Linie dient Schmerzensgeld nach einem Arztfehler der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Geschädigten.
Bei der Beurteilung eines solches Falles müssen daher diverse Faktoren berücksichtigt werden.
Die Intensität und Dauer des Schmerzes spielen eine ebenso wichtige Rolle bei der Bemessung wie die Frage nach dem Verschulden des Verursachers.
Außerdem werden die Dauer der potenziellen Arbeitsunfähigkeit oder die einer stationären Behandlung in die Betrachtung miteinbezogen.
Ebenso sind notwendig gewordene Behandlungen und das konkrete Ereignis, welches zum Schaden geführt hat, essentiell, um bei einem Arztfehler Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen.
All diese Punkte gilt es, dem Gericht vorzubringen, sodass der jeweilige Behandlungsfehler auf ein bestimmtes Schmerzensgeld festgelegt werden kann. Doch auch vorab können Sie sich einen ersten Überblick über Ihre mögliche Schmerzensgeld-Zahlung verschaffen.
Die Schmerzensgeldtabelle bei Arztfehler: So hoch kann Ihr Anspruch sein
Es kann eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle kann einem Behandlungsfehler zu Rate gezogen werden. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Urteilen, die Richtwerte für zugesprochene Schmerzensgeldsummen geben.
Dabei ist einem Behandlungsfehler ein zugesprochenes Schmerzensgeld in einer Tabelle zugeordnet. Trotz einer solchen Auflistung ist jedoch stets der Einzelfall entscheidend, denn es kann nicht jeder Arztfehler in einer Schmerzensgeldtabelle enthalten sein.
Die Auszahlung des Schmerzensgeldes bei einem Behandlungsfehler erfolgt in den meisten Fällen als Einmalzahlung. Kam es infolge des Arztfehlers zu Invalidität oder sonstigen langfristigen Folgeschäden, wie zum Beispiel dem Verlust einer der fünf Sinne, ist auch eine Rentenzahlung möglich.
Die Dauer der Auszahlung des Schmerzensgeldes orientiert sich an der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist für Behandlungsfehler.
Exemplarisch finden Sie hier einen Übersicht über einige Ärztefehler und das Schmerzensgeld in einer Tabelle:
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Instanz, Jahr |
---|---|---|
Schmerzensgeld nach Verlust des Geruchssinns nach Operation | 3.500 Euro | OLG Köln, 1992 |
mangelhaftes Einsetzen einer künstlichen Hüftprothese führte zu Oberschenkelbruch | 5.000 Euro | OLG Köln, 1995 |
falsch zusammengewachsener Arm eines 2-Jährigen | 6.000 Euro | LG Karlsruhe, 2009 |
Schmerzensgeld für Trümmerfraktur des Halswirbels mit drohendem Querschnittssyndrom | 7.500 Euro | OLG Oldenburg, 1997 |
Schmerzensgeld für den Tod eines Patienten durch Herzversagen | 10.000 Euro | LG Detmold, 2007 |
Schmerzensgeld für eine Querschnittslähmung nach fehlerhafter Operation | 220.000 Euro | OLG Hamm, 2004 |
starke Behinderung eines Kindes durch einen nicht rechtzeitig behandelten Wasserkopf | 250.000 Euro | LG Aurich, 2005 |
Schmerzensgeld für schwerstbehindertes Baby nach zu spät eingeleitetem Kaiserschnitt | 600.000 Euro | OLG Jena, 2009 |
schwerer Hirnschaden eines 4-jährigen Mädchens | 650.000 Euro | KG Berlin, 2012 |
Schmerzensgeld für Geburtsschaden mit 100%iger Behinderung eines Babys | 700.000 Euro | OLG Frankfurt, 2014 |
Schmerzensgeld nach Zahnarztbesuch
Ein besonderes Feld im Bereich der Behandlungsfehler mit Schmerzensgeld ist der Zahnarzt.
Hier sind Schmerzen zwar leider oftmals nicht zu vermeiden, aber dennoch gibt es Fälle, in denen ein Behandlungsfehler vom Zahnarzt zu Schmerzensgeld führt.
Zahnverlust ist wohl die drastischste Folge, aber auch andere Schäden sind möglich.
Typische Behandlungsfehler beim Zahnarzt sind die folgenden:
- falsch eingesetzte Zahnprothese, sodass Schmerzen beim Kauen entstehen
- das Ziehen von nachweislich erhaltungswürdigen Zähnen, was Folgebehandlungen für Zahnersatz unvermeidbar werden lässt
- Verwendung von Kronen mit überstehenden Rändern, die durch eine veränderte Mundstatik schwere Schmerzen auslösen
2013 wurde einer Patientin beispielsweise Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem ihr Zahnarzt ihr eine nachbesserungsbedürftige Brücke eingesetzt und sie ohne ausdrücklichen Hinweis auf Folgeeingriffe aus der Behandlung entlassen hatte. Das OLG Hamm sprach der Klägerin hier 1000 Euro Schmerzensgeld zu.
Schmerzensgeld beim Zahnarzt: Eine Tabelle verschafft ersten Überblick
Auch im Bereich der Zahnmedizin können Sie sich über die Höhe vom potenziellen Schmerzensgeld durch einen Behandlungsfehler in einer Tabelle informieren. Sehen Sie hier einige Beispiele für zahnärztliche Behandlungsfehler:
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Instanz. Jahr |
---|---|---|
Schmerzensgeld infolge mangelhafter prothetischer Versorgung | 2.500 Euro | OLG Köln, 1992 |
Schmerzensgeld nach Setzen eines zu langen Implantats | 5.000 Euro | AG Esslingen, 2015 |
Schmerzensgeld wegen überstehender Kronenränder | 6.000 Euro | OLG Koblenz, 2007 |
Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Eingliederung zweier Brücken | 6.500 Euro | OLG Düsseldorf, 1986 |
Schmerzensgeld durch unsachgemäße Überkronung der Zähne | 7.000 Euro | OLG Koblenz, 2006 |
Schmerzensgeld und seine zivilrechtlichen Folgen
Schmerzensgeld wird wie andere zivilrechtliche Schadenersatzansprüche behandelt und das heißt, dass es vererbbar ist. Verstirbt also ein Patient durch einen ärztlichen Behandlungsfehler, geht der Schadenersatzanspruch in seine Erbmasse über.
Ein Hinterbliebener kann auch versuchen, durch den Tod seines nahen Angehörigen selbst Schmerzensgeld einzufordern, da er einen Verlust an Lebensqualität zu beklagen hat. Doch Gerichte zeigen sich hier eher streng.
Ein Schadenersatzanspruch wird in einem solchen Fall meist nur dann zugesprochen, wenn die Trauer eigenen Krankheitswert entfaltet.
Der Grund für dieses recht enge Verständnis liegt darin, dass die Rechtsprechung den Tod eines nahen Angehörigen zum allgemeinen Lebensrisiko zählt, welches selbst nicht schadenersatzbegründend ist.
Wann verjähren die Schmerzensgeldansprüche auf Grundlage eines Behandlungsfehlers? Infos zur Frage der Verjährung erhalten Sie im Ratgeber “Behandlungsfehler und die Verjährung vom Schmerzensgeld: Wettlauf gegen die Zeit?“.
Anonym sagt
Hallo
Ich bin letztes Jahr mit sehr starken Kopfschmerzen zum Hausarzt gegangen und er hat mir zwei spritzen im Nacken gegeben das ich vielleicht Muskel Verspannungen habe ich hatte die Kopfschmerzen weitere 3 Tage lang bis mein linker Ohr angefangen hat zu pippen und ich nicht mehr gut gesehe habe und mir schwindelig war da hat mein Hausarzt mich zum Hno Arzt überwiesen da war alles ok aber die Kopfschmerzen und das pippen war noch da
Dann bin ich nach weiteren 2 Tagen von alleine zum Augenarzt gegangen und wurde sofort Notfall in die Uniklinik überwiesen da wurde dann peseudortumor celebri festgestellt.
Die Ärzte in der Uniklinik und die ätzen beim Augenarzt hatte gesagt das mit den Augen hätte verhindert werden können wenn ich vorher schon in Krankenhaus gekommen wäre
Meine Frage ist : ich denke das ist die Schuld das meine seh Nerv im unteren Bereich abgestorben ist von meinem Hausarzt er hätte mich direk überweisen können in die Uniklinik wegen den starken Kopfschmerzen schon
koerperverletzung.com sagt
Hallo Anonym,
wir können nicht beurteilen, ob es sich hier im einen Behandlungsfehler handelt, der einen Anspruch auf Schmerzensgeld rechtfertigen würde. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sylvia G sagt
Vor 6 Tagen wurde ein Abszess in de Leiste unter Vollnarkose operiert und mit einer Wachstherapie behandelt.Die Intubation gestaltete sich da schon als sehr schwierig heraus..3Tage später sollte eigentlich das Wachsschwämmchen erneut werden(wieder unter Vollnarkose) doch dieses Mal war die Intubation wohl extrem beschwerlich und als ich erwachte fehlte mir Oben und Unten Vorderzähne, laut Aussage der Ärzte war der Tubus wohl im Hals stecken geblieben da meine Anatomie etwas anders sei, ich frage mich wie das passieren konnte, denn sie wussten ja schon das die erste OP schwer war.Nun frage ich mich was ich tun soll??
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sylvia G,
in diesem konkreten Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann Sie eingehend beraten und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Stefanie B. sagt
Hallo….
Meine Tochter bekam einen Schlaganfall….ein Neurologe meinte, da meine Tochter einen Tag nach der Geburt so rhythmische Zuckungen hatte, das da der Prozess im Hirn begonnen hat…es aber im Krankenhaus ignoriert wurde…hab iwir einen Anspruch auf Schmerzensgeld?? Mfg
koerperverletzung.com sagt
Hallo Stefanie B.,
wir können nicht beurteilen, ob es sich in Ihrem Fall um einen Behandlungsfehler handelt. Daher empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann mit Ihnen etwaige Ansprüche klären. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ilona I. sagt
Hallo liebe Mitarbeiter der Schlichtungsstelle,
ich habe vor 2 Wochen eine Eisbehandlung vom Orthopäden bekommen, d.h. er hat einen starken Strahl auf meinen Arm in zick zack form gemacht. Der Abstand war wohl viel zu gering! Die Haut ist dort “verbrannt” und es wird eine Narbe geben. Habe ich hier Anspruch auf Schmerzensgeld?
Grüße Ilona
koerperverletzung.com sagt
Hallo Ilona I.,
bei unserer Seite handelt es sich nicht um eine Schlichtungsstelle. Wir können nicht beurteilen, ob es sich in Ihrem Fall um einen Behandlungsfehler handelt, daher sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden und mit diesem kläre, ob Ansprüche bestehen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Henry sagt
Hallo ich leide unter Versteigerung im lws s1/L5 ein Arzt hat 2014 schon auf ein bild gesehen das eine schraube gebrochen ist ich habe die Ärzte darauf hin gewiesen das es vielleicht ein bruch ist kein Arzt wolte mir nicht glauben bin jetzt nach 1 Wochen 3 mal im Krankenhaus gewesen im 3 Krankenhaus
Kannman dagegen was machen verklagen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Henry,
wir können nicht beurteilen, ob es sich hier um Behandlungsfehler handelt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um mit diesem die Sachlage zu besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Daniela sagt
Hallo,
Ich bin 29 und immer wieder wegen psychischen Problemen ist der stationären Behandlung der letzte war 7 Wochen lang ich bin immer wieder verlegt worden in dieser Zeit und es wurde pcos bei mir festgestellt darauf hin war ich bei einer Endokrinologie und diese hat mir methformin verschrieben. Dies habe ich dann auch genommen. Dann hat der behandelnde Arzt ohne mich richtig aufzuklären und anscheinend auchh ohne Absprache mit meiner Ärztin ein neues Medikament angesetzt und die bremste das methformin aus leider hat sich das erst gestern rausgestellt habe ich Anspruch und kann ich den Arzt anzeige. Denn zu einem Gespräch ist er nicht mehr bereit
koerperverletzung.com sagt
Hallo Daniela,
ob in diesem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt können wir nicht beurteilen. Sollte dies jedoch der Fall sein, können Sie einen etwaigen Anspruch beim Arzt direkt oder dessen Versicherung geltend machen. Wenden Sie sich am besten an einen versierten Anwalt und klären den Sachverhalt mit diesem ab.
Ihr koerperverletzung.com-Team
PERSIJN U. sagt
Hallo,
meine 52 Jahre alte Schwester leidet seit 6 Jahren an Depressionen und Selbstmordgedanken. Sie wurde als Bi-Polar diagnostiziert. Sie hat viele Aufenthalte in Psychiatrischen Kliniken durchlebt. Im Juli wurde sie wieder eingeliefert, war in einer Manischen Phase. Als Vertrauensperson hat sie einen 28 jährigen, Arbeitslosen Mann angegeben, den sie 4 Wochen davor in einer Bar kennengelernt hat…als ich die private Klinik darauf ansprach, meinten sie, das wäre nicht deren Problem, sie könnte nennen wen sie möchte…(das heisst sie hätte auch einen gewissen Donald Trump angeben können ? )
(diese Person hat die beiden Bank-Konten in der Zeit wo sie In der Klinik war auf 0 gesetzt)
Vor einer Woche (immer noch in der besagten Privat-Klinik)hat meine Schwester Medikamente eingenommen, die sie gehortet hatte, sie hatte also Tagelang die verschriebenen Medikamente nicht eingenommen, um sie alle auf einmal zu nehmen, um sich das Leben zu nehmen…Die Klinik hat es im letzten Moment gemerkt und 3x wiederbelebt…Resultat : sie ist jetzt hirntot und wartet jetzt im Luzerner Kantonsspital das der Körper auch stirbt…die Ärzte meinen, das kann 3 – 10 Tage dauern…im Klartext heisst das, der Körper verdurstet und verhungert…was für eine Heuchelei…mit Hunden hat man mehr erbarmen…aber Menschen müssen ausharren, auch wenn alle wissen, das es keine Hoffnung mehr gibt. Das macht mich wütend…da die Klinik sich nicht rechtfertigt…ich finde das sollten sie … meine Mutter und ich dachten Sie wäre dort sicher…sicher vor sich selber…ich finde die machen es sich sehr einfach uns zu ignorieren…es zählt einfach nur noch das Geld auf dieser Welt…ein Patient, privat versichert (meine Schwester war erfolgreiche Zahnärztin und war dementsprechend sehr gut versichert) bringt gutes Geld in die Klinik…aber die nehmen die Verantwortung nicht war….
meine Frage wäre, bringt es was in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten ?
Vielen Dank im Voraus
U. Persijn
koerperverletzung.com sagt
Hallo PERSIJN U.,
in diesem Fall wäre es sehr ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wir können die Erfolgsaussichten nicht beurteilen, daher ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
anonymus sagt
bei mir wurde 2010 eine psychiatrische erkrankung festgestellt ich wurde von 2011 bis 2014 mit einem mix aus mehren antipsychitotika gleichzeitg behandelt was ich nicht vertrug und auch äusserte. von 2015-2016 wurde ich mit medikamenten behandelt die keine indikation für für meine krankheit hatten kann ich meine ärztin verklagen da die diagnose gestellt wurde aber falsch behandelt wurde trotz besseren wissens ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo anonymus,
ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um die Sachlage zu klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Kwiatkowski sagt
Hallo, mein Mann ist am 2015 gestorben. Bis heute finde ich keine Ruhe.
Mein mam bis zuletzt hat solche Wille zum LEBEN.
Das war Lungenkrebs mit Metastasen.
Das problem ist, Er wurde durch Onkologe ambulant behandelt.
Bis zulezt 7 Monaten lang im jedem monatlichen Bericht war kein Wort über 2 neuen Metastasen im Kopf.
09.07.2015 war beim Onkologe zu Kontrolle, da wurde Chemo verordnet, nach dem Chemo hat schreklische Kopfschmerzen gehabt, da zum behandeltem Onkologe müsten wir 70. km fahren, ist mein Mann
zum Hausarzt gegangen, welche hat sofort Kopf MRT verordnet. Der Arzt hat selber Radiologii angerufen, wir sind sofort hingefahren, da wurden wir erwartet. Und da war ein Schreck: Beurteilung:
“ Darstellung von zwei Infratentoriell gelegenen eigebluteten Metastasen, eine davon innerhalb des IV. Ventrikels gelegen mit Abflussbehinderung des Liquors und beginnenden Druckkappen“.
Mein Mann wurde sofort nach dem MRT zur Klinik für Neurologii mit dem Krankenwagen mitgebracht.
Er lag da 12 Tagen.
Da wurde bei Ihm Endoskopische Third-Ventrikulostomie über Bohrlochtrepanation rechts koronar am
12 08.2015 gemacht.
Am 29.08.2015 ist verstorben.
War das nicht Behandlungsfehler?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Kwiatkowski,
wir können nicht beurteilen, ob es sich in Ihrem Fall um einen Behandlungsfehler handelt. Am besten konsultieren Sie einen Anwalt, um mit diesem die Sachlage zu klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
M. Schwarzbach sagt
Guten Tag,
ich wurde Mitte Februar an der rechten Schulter wegen Impingementsyndrom operiert. Nach 5 Wochen Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten gegangen. Der behandelnde Arzt sagte mir, dass es nach einer solche OP rd. 3-4 Monate dauert, bis man schmerzfrei sei. Im Juni war ich wieder bei ihm, da ich immer noch starke Schmerzen hatte und noch nicht auf der Schulter liegen konnte. Daraufhin MRT und CT machen lassen mit dem Ergebnis, dass ich einen regelrechten Bruch des Schulterdachs (Acromiom) habe. Da ich weder gestürzt bin, noch einen Unfall hatte, noch schwer gehoben habe stellt sich die Frage, ob während der OP etwas schief gelaufen ist. Eine MRT Aufnahme vor der OP weist keinerlei Fraktur auf.
Nach Vorstellung bei einem Schulterspezialisten (nicht der Operateur!) sagte mir dieser, dass eine weitere OP notwendig sei, die Knochenstücke müssten mit Drähten fixiert werden und über einen Zugverband zusammengehalten. Nochmalige Arbeitsunfähigkeit von mind. 6 Wochen!
Wie schätzen Sie die Sachlage ein, könnte ich auf Ärztefehler weitere Schritte vornehmen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo M. Schwarzbach,
da wir keine rechtliche Beratung durchführen dürfen, könnend wir die Sachlage nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um das weitere Vorgehen mit diesem zu besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Helga sagt
Hallo,
Bin am 13.12.2016 in die Klinik wegen Engstelle im Darm. Sollte kleine Op werden. Am 14.12.16 bekam ich Fieber und Entzündungswerte erhöht. Op verschoben. Antibiotika bekommen. 18.12.16 Abends Not Op. Alles ok wurde gesagt. 20.12.16 Abends Not Op. Künstlicher darmausgang. Alles ok wurde gesagt. Habe die ganze Nacht sehr starke Schmerzen,aber erst am nächsten Morgen kamen Schmrerztherpeuten. Dann am22.12.16 wieder Not Op. Anschließend 5 oder 6 tage intensiv gelegen mit magessonde und starken schmerzen. Es stand wohl nicht so gut um mich. Hsbe von dem ganzen ausser starke Schmerzen nicht soviel mitbekommen. Anschliessend Reha. Rund ums Stoma immer entzündet. Hausarzt stellt Krankenhaudkeim fest. April 17 Op Stoma wurde zurückverlegt. Weiterhin starke Schmerzen. Juli 17 die Klinik gewechselt. Es wurden verwachsungen von Op’s gelöst. Es nimmt kein Ende . Habe immer noch Schmerzen. Bin es so leid. Kann ich versuchen Schmerzensgeld zu fordern?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Helga,
möglicherweise liegt bei Ihnen ein Behandlungsfehler vor. Dieser kann Schmerzensgeld begründen, welches dann beim Schädiger bzw. dessen Versicherung geltend gemacht werden kann.
Kontaktieren Sie für eine Einzelfallberatung am besten einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Klaus sagt
Hallo
Mein kleiner Sohn 20 Monate alt hat im Garten mit meiner kleinen Schwester 12 Jahre auf dem Trampolin gespielt. Beim Spielen ist der kleine umgeknitt und hat dann fürchterlich geweint. Wir sind dann mit ihm ins Krankenhaus gefahren in die Notaufnahme wo wir erstmal 3 Stunden gewartet haben. Die waren sehr unfreundlich der kleine hat die ganze Zeit geweint bis ich zu einer Schwester gegangen bin die haben den kleinen dann ein Schmerzmittel gegeben.
Als wir dann aufgerufen worden sind und der Arzt sich den kleinen angeschaut hat sollten wir zum Röntgen gehen ich habe den Arzt beschrieben was passiert ist und wo mein Sohn vermutlich Schmerzen hat am rechten Knie. Vom rechten Knie wurde dann auch 2 Röntgen Bilder gemacht. Als wir vom Röntgen zurück waren beim Arzt meinte er da ist nicht zu sehen das ist nur eine prellung das tut erstmal weh der kleine darf nicht laufen eine Woche danach wird das wieder.
Wir waren dann beim Kinderarzt 4 Tage später er meinte wir sollen mit dem kleinen laufen weil er Angst hat zu laufen wegen den Scherzen, sollte er weiterhin Schmerzen sollen wir den Kinderarzt kontaktieren. Ich habe dann den Kinderarzt wieder angerufen und ihm detailliert berichtet was der kleine hat daraufhin sollten wir wieder ins Krankenhaus.
Im Krankenhaus angekommen hat die Kinderärzten die ganze Story von mir und vom Kinderarzt sich angehört weil der Kinderarzt dort angerufen hat. Daraufhin hat sie sich die Bilder vom ersten Tag angeschaut und dort einen Bruch gesehen nachdem 11 Tage vergangen sind.
Danach hat der kleine einen Gips bekommen und muss jetzt 4 Wochen damit rumlaufen.
Wir hatten schlaflose Nächte der kleine hat/te Schmerzen hat man da Chance auf Erfolg wenn man was in die Wege leitet falls ja was soll ich als nächsten Schritt veranlassen ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Klaus,
es könnte sich sich um einen Behandlungsfehler handeln. Da wir dies jedoch nicht beurteilen können, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu konsultieren. Dies kann Sie entsprechend beraten und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen. Etwaige Schmerzensgeldansprüche sind dann beim Schädiger bzw. dessen Versicherung geltend zu machen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Duana sagt
Ich bin jetzt 10 Wochen wegen knie Beschwerden 2015wurde knorpel geglättet in den Wochen ist nichts nennenswertes passiert was meine Genesung vorran bringt lediglich ein mrt und Schmerzmittel un kg bekommen sonst nichts das Knie ist dauerhaft geschwollen und der Orthopädie hat nur nichtangebeachte Bemerkung über ich habe Wahrnehmung Störungen oder ich habe so viele Patienten aus ihren Unternehmen da könnte ich das Zimmer tapezieren
koerperverletzung.com sagt
Hallo Duana,
in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich an einem Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie in Bezug auf etwaige Schmerzensgeldansprüche beraten und mit Ihnen die weiteren Vorgehensweise besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Unbekannt sagt
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 4.3.2015 ist meine Tochter zur Welt gekommen. Mit einem Gewicht von 4030 g und eine Größe von 54 cm . Sie ist 10 tage zuspät wie der eigentliche Termin gekommen. Ich habe wehen tropfen bekommen und nach 5 std ging die gebt los. Für mein Körper ist es eigentlich nicht zumutbar sie so auf sie Welt zubringen. Sie haben meinen damm reisen lassen und dann selber noch einen Schnitt gemacht. Ich wurde komplett genäht. Ich bin auch etwas verstellt im unteren Bereich. Ich schäme mich mich meinem Mann zu zeigen weil ich mich dort einfach hässlich fühle. Ich spüre auch nichts mehr also habe keinen Spaß. Bin mir sehr unsicher ob ich noch und überhaupt klagen darf.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Unbekannt,
in diesem Fall empfehle wir Ihnen, einem Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann Sie entsprechend beraten und Ihnen mitteilen, inwieweit Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
Ihr koerperverletzung.com-Team
M. Hund sagt
Hallo!
im Januar 2016 stellte mir mein Neurologe die Diagnose “Pseudo Tumor cerebri” nur anhand eines einzigen MRT-Bildes. es folgte lediglich eine LP und eine Augenuntersuchung. so nahm ich 1 Jahr lang heftige Tabletten, die sogar mal gesperrt waren. Diese haben mich komplett ausgenockt. Ausser körperliche Schmerzen und Mitleidenschaften kam die angekratzte Psyche dazu. So stark, dass ich an Selbstmord dachte. Zudem konnte ich mich nicht mehr um meinen 6jährigen Sohn kümmern, der neben seiner schwer kranken und halbschlafenden Mutter spielen musste. Es kam so einiges dazu. Mein Arzt konnte mir auch nix weiter zur Medikation sagen und zur Krankheit auch nicht. Und ein ganzes Jahr waren keine weiteren Untersuchungen, was gerade bei der Krankheit wichtig ist. (sowieso gibt es erstmal 3 LPs bevor die Diagnose gestellt wird; nicht so bei meinem Arzt).Auf mein eigene Veranlassung bin ich ins KH gegangen, wo mir ein 3. und 4. Arzt die Diagnose nicht gestellt hat. Meine Berichte bereite ich vor. Werde es dann alles zur Krankenkasse, zum Schiedsmann und evtl. zum Anwalt geben.Wie schätzen Sie meine Chancen ein? MfG
koerperverletzung.com sagt
Hallo M. Hund,
da wir keine Rechtsbreatung anbieten dürfen, können wir die Situation nicht beurteilen. Die Konsultation eines Anwaltes ist hier empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
U. Elders sagt
Mein Mann hat bei einer starre Bronchoskopie einen Apoplex erlitten, das erst nach 6 Stunden durch mich entdeckt wurde. Er wurdet während der Untersuchung wach, obwohl er vorher den Arzt darauf aufmerksam gemacht hat, das ihm das schon mal passiert ist.Er hat seit dem Sprachstörungen, Sensibilitätsstörung der linken Hand und des linken Mundwinkel. Außerdem ist sein Kurzzeitgedächniss gestört. In der Aufklärung stand nichts von einem Schlaganfall . Er hatte keine Risikofaktoren laut unserem Hausarzt für einen Schlaganfall.
koerperverletzung.com sagt
Hallo U. Elders,
da wir keine Rechtsberatung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann mit Ihnen etwaige Ansprüche klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Stella sagt
Hallo,
Meine Mutter hat im August 16 eine neues Kniegelenk bekommen, seitdem starke Schmerzen.
Im märz wurde festgestellt das sie drei Thrombosen im Bein hat woraufhin das Knie geröntgt wurde.
Der Unfallchirurg sagte damals das ihr eingesetztes Gelenk viel zu groß ist.
Nun liegt sie wieder mit einer Thrombose im Krankenhaus (trotz marcumar Therapie) ein weiterer Unfallchirurg hat unabhängig von dem anderen Arzt ebenfalls gesagt dass das Gelenk viel zu groß ist und dadurch wohl die Thrombosen entstehen.
Jetzt muss natürlich dann eine erneute Kniegelenksop stattfinden damit sie Beschwerde und Thrombose frei ist.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Stella,
in diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden, um zu klären, ob etwaige Ansprüche bestehen. Wir können keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Patricia sagt
Hallo,ich erlitt durch einen Streit eine distale Radiusfraktur Typ 23C3.Durch die erfolgte Op erlitt ich wegen zu langer schrauben einen riss der strecksehne im Daumen.Es erfolgte eine Rekonstruktion der Sehne aus dem Zeigefinger.Fazit….kann nun beide Finger nicht mehr nutzen und eine 3te OP soll folgen!
Detlev sagt
Hallo , mir sollte 12/2014 der 7er Zahn im Oberkiefer durch eine Spezialisten (kieferchirurg ) gezogen werden.Zuvor erfolgte eine Kontrollröntgung . Als der Zahn entfernt war teilte der Arzt mir unter Betäubung mit, dass er den 6 er gleich mitentfernen müsse.Dies passierte und ich sollte 30 min auf einen Wattetampon beissen. Zu hause angekommen setzte eine extrem starke Blutung ein. Also nochmal hin .erst dann wurde die Wunde vernäht .
2 Tage später stellte ich eine extreme Backen und Gesichtsschwellung mit . Darauf tippte er auf Kieferhöhlenentzündung und gab mir zzm ersten Mal Antibiotikum.einen weiteren tag später wurden die Schmerzen unerträglich woraufhun er mir den Kieferknochen bis zur Kieferhöhle aufmeiselte und dadurch eine tägliche Antibiotikumsspülung zu machen .Kurz darauf trat aus der Nase Eiter aus …worauf er mir mitteilte ,dass das AB anscheinend nicht anschlägt und nun eine Vereiterung vorliegt.
Diese Spülungen setzte er 14 Tage fort und weil er in Urlaub ging sollte ich zur Spülung ein Krankenhaus aufsuchen .
Dort wurde dann aufgrund der extremen Vereiterung eine Not OP durchführt , die Kieferhöhle schmerzhaft ausgeschabt ,die Nase gefenstert und es folgten 14 tage khAufenthalt und 4 weitere Wochen Au . Beim Rausgehen sagte mir ein Arzt “klassischer Behandlungsfehler” …eine Antibiotikum vor dem eigentlichen Eingriff und ein direktes Vernähen sowie win Dichtigkeitkeitstest der Kieferhöhle seien eigentlich üblich und hätten dies alles vermieden…..
koerperverletzung.com sagt
Hallo Detlev,
wir können keine Rechtsberatung anbieten und empfehlen Ihnen sich in diesem individuellen Fall an einen Anwalt zu wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Dükkanci sagt
Hallo,am 3.4. 2018 sollte mann mir meinen Port durchspülen der Oberarzt hat es statt einem Kochsalzlösung mit Serasept (Desinfektionmittel )gemacht .
Ich hatte sehr starke schmerzen die ich nicht in Worte fassen kann.
Ich habe mich auch auf den Tod vorberreitet …
Was würde ich ca. zur entschädigug bekommen .
Der Artzt steht zu sein fehler.
Für die Rückmeldung würde ich mich freuen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Dükkanci,
eine pauschale Aussage zur Höhe eines Schmerzensgeldes ist nicht möglich. Hier handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, um eine angemessene Höhe zu bestimmen oder nutzten die Informationen aus gängigen Schmerzensgeldtabellen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
R. Möbius sagt
Bei mir wurde im September 2016 ein Tumor im rechten Unterkiefer und ein Lymphknoten entfernt.
Als Folge blieben eine Kieferklemme, Schluckstörungen, inkompetente Lippen.
Ich habe große Schmerzen im rechten Schultergelenk und kann den Arm nicht mehr anheben.
Desweiteren ist abbeißen und kauen unmöglich, auch das Sprechen gelingt nur sehr eingeschränkt.
koerperverletzung.com sagt
Hallo R. Möbius,
sollte eine Behandlungsfehler vorliegen, können Sie in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen. Sie sollten sich an einen weiteren Arzt wenden, der die Beschwerden begutachtet und eventuell auch einen Anwalt hinzuziehen, der mit Ihnen klären kann, welche Ansprüche eventuelle bestehen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Melanie sagt
Hallo,
Mein Sohn wurde falsch beschnitten, sprich zu viel und es wurde auch falsch zugenäht. Er hat starke Blutungen so das er ohnmächtig wurde und eine lange Behandlung und Operation erleiden musste. Daran ist der Arzt zuständig der ihn beschnitten hat!! Kriegt mein Sohn dann Schmerzensgeld ?. Und hole ich mir das am besten einen Anwalt ?
Lg
koerperverletzung.com sagt
Hallo Melanie,
möglicherweise kann es sich hier um einen Behandlungsfehler handeln, der ein Schmerzensgeld begründen kann. Konsultieren Sie für eine Einzelfallberatung am besten einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jeske sagt
Hallo…hab 2012 oberflächenersatz im knie bekommen..Seit dem alle 3-6 Monate akute Probleme. Wurde im selben krankenhaus 2 mal re arthoskopie rtl und wurde mrt gemacht..Ohne befund…so nun wurde mir im anderen krankenhaus nach einer arthoskopie zwecks bakterien die teile rausgenommen.dabei hat man festgestellt das ich eine abgebrochene Bohrerspitze im knochen noch befand…besteht da Anspruch..Mfg
koerperverletzung.com sagt
Hallo Jeske,
handelt es sich hierbei um einen groben Behandlungsfehler, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt oder wenden Sie sich an einen anderen Arzt, um einschätzen zu lassen, ob ein grober Fehler vorlag.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Klaus K. sagt
Hüfte verkert ein gebaut musste eine andere rein
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Heidemarie F. sagt
Sehr geehrte Damen und Herren
Bin am Zweifeln Ich habe 2013 Meine Tochter verloren. Sie ist 34 Geworden Hatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wurde leider Abgelelent . Besitze ein Gutachten von der Schlichtungsstelle in dem der Hausarzt beschuldigt wird einen Befund vom Krankenhaus nicht beachtet zu Haben und versäumt hat weitere Untersuchungen zu veranlasst , die den endgültigen Befund erbracht hätten. Darauf hin wären andere Medikamente und Untersuchungen angebracht gewesen.
Kann ich Schmerzensgeld beantragen
Bin seid dem Tot meiner Tochter immer wieder in Behandlung ( Depressionen
Habe Angst vor dem Krankenhaus
Noch so einiges mehr
Bitte Antworten sie schnell
Mit freundlichen Grüßen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Heidemarie,
Schmerzensgeld steht Ihnen unter Umständen zu. Konsultieren Sie hierzu am besten einen Anwalt. Mit diesem können Sie das weitere Vorgehen besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Heidemarie F. sagt
Danke für die Antwort.
V. milanka sagt
Bin im aug.2016 an magen darm wegen verängungung entleerungsst.operiert habe nach einer woche starke schmerzen bekommen wurde keine untersuchung gemacht habe vor der entlassung um eine ultraschall kont.gebetten wurde nicht gemacht ging mit schm. Nach hause habe m8nate lang gelitten jetzt muss ich wieder in einem and.spital oper.seit der op erbreche ich jeden tag war nach 14.tagen zur kontrolle habe wieder um ultraschall gebetten od ct nein wurde nur am bauch getastet alles in ord.als ich im anderen spital zur untersuchung war hatte ich das selbe problem wie vor der op habe ich das recht auf schmerzensgeld bitte um antvort vielen dank
koerperverletzung.com sagt
Hallo Milanka,
handelt es sich um einen groben Behandlungsfehler steht Ihnen in der Regel Schmerzensgeld. Konsultieren Sie am besten einen Anwalt, mit dessen Hilfe Sie Ihren Anspruch durchsetzen können.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jessica W. sagt
Hallo,
ich weiß nicht ob ich anspruch auf schadensersatz habe und bitte darum, um Hilfe sie haben bei uns am 21.11.2016 eine Schwangerschaft im Krankenhaus festgestellt wodurch sie eigentlich hätten sehen Müssen das was mit dem Baby nicht stimmt bzw sie hätten es sehen müssen das es eine Eileiterschwangerschaft ist. Am 2.12 hatten wir termin bei unsern Frauenarzt der widerrum sagte es sei schon tod die Werte sind trotzdem nicht hinunter gegangen ich bekam starke schmerzen im Bauchraum hab blutgespuckt beim nächsten Termin am 21.12.2016 hat mein Frauenarzt mich dann sofort ins krankenhaus eingewiesen wo sie am gleichen tag eine notoperation eingeleitet hatten wo sie meinten 2 stunden später und es wäre zu spät gewesen. Habe ich denn bei diesem Fall einen Anspruch auf Schmerzensgeld immerhin war ich in der 11 SSW und es war die ganze zeit im linken Eileiter. Mit freundlichen grüßen ich hoffe um antwort
koerperverletzung.com sagt
Hallo Jessica,
möglicherweise liegt bei Ihnen ein Behandlungsfehler vor. Ein solcher kann Schmerzensgeld begründen.
Kontaktieren Sie für eine Einzelfallberatung am besten einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Elke Ol sagt
Behandlungsfehler beim Knie Implantat,
Ich habe 2012 ein knie Implantat bekommen und nach 4 Wochen hat sich mein Knie so entzündet,dass ich mehrere Operationen über mich ergehen lassen musste.Ich habe von März 2012 bis 2015 42 Operationen.Zum Anfang habe ich 3 mal ein Knie Implantat bekommen was sich immer wieder entzündet hat.Ich hatte immer hohes Fieber und die Schmerzen waren auch sehr schlimm.Dann wollten Sie mir das Bein abnehmen, was für mich nicht in Frage kam.Ich habe mich in eine andere Klinik verlegen lassen und gleich nach der ersten Untersuchung wurde mir gesagt, dass man da aber noch einige andere Sachen machen kann.Also ich habe 3 Implantate mit 42 Operationen.und jetzt ein steifes Bein womit ich nicht klar komme.Ich habe meine Arbeit verloren und muss mit 680,00 Euro Rente leben muss und ich kann kaum noch was mit dem Bein machen.Ich bin 56 Jahre und mein Leben ist am Ende. ich kann kein Auto mehr fahren und kann nicht mehr arbeiten und das ist das schlimmste für mich
mit freundlichen Gruß
Frau Elke O.