Fehler sind menschlich, so heißt es. Doch wenn es um die eigene Gesundheit geht, sind viele da nicht so nachsichtig, was Irrtümer betrifft.
Ein solcher Irrtum kann denn auch durchaus teuer werden, zumindest für den verantwortlichen Arzt. Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler besteht für den Patienten die Möglichkeit, Schmerzensgeld einzuklagen.
Doch auch Ärzte sind Menschen und daher begründet nicht jede Fehldiagnose sofort einen Schadenersatzanspruch mit Arzthaftung und Schmerzensgeld.
Wann ein immaterieller Schadenersatzanspruch nach einem Behandlungsfehler fällig wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld beim Behandlungsfehler
Ja, grundsätzlich können Behandlungsfehler einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Da die Schmerzensgeldberechnung in jedem Fall individuell erfolgt, lassen sich keine pauschalen Beträge nennen. Welche Summen Gerichte in der Vergangenheit zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Da es sich beim Medizinrecht um ein sehr komplexes Rechtsgebiet handelt, ist es durch aus sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden, wenn Sie Schmerzensgeld einklagen wollen. Zwingend erforderlich ist die Vertretung durch einen Juristen in der Regel allerdings nicht.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Infos zu Schmerzensgeld wegen Ärztepfuschs
Der wichtige Unterschied zwischen Fehldiagnose und Behandlungsfehler
In Deutschland sorgen der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Ärztekammern dafür, dass das Gesundheitswesen wirtschaftlich ist und sich weiter entwickelt. Doch trotz eines gefestigten und fortschrittlichen Gesundheitssystems können auch in der Krankenversorgung Fehler passieren. Dabei gilt es jedoch zu unterscheiden, welche Art Irrtum vorliegt, denn die Konsequenzen sind nicht immer gleich.
Ein Diagnosefehler wird nicht automatisch als Behandlungsfehler verstanden. Wenn ersterer eher als Versehen zu betrachten ist, entsteht keine notwendige Kausalität zu den gesundheitlichen Folgen und dann entfällt die gesamte Beweislast auf den Patienten und er wird es schwer haben, ein Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler geltend zu machen.
Gerichte zeigen sich grundsätzlich sehr zurückhaltend bei der Beurteilung einer Fehldiagnose als Behandlungsfehler. Schmerzensgeld wird nur verhängt, wenn ein eindeutiges Fehlverhalten des Arztes vorliegt, also ein grober Behandlungsfehler.
Wann liegt ein grober Behandlungsfehler vor?
In § 630h BGB wird genau definiert, was rechtlich unter einem Behandlungsfehler mit Schmerzensgeld zu verstehen ist. So muss sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht haben, welches für den Arzt voll beherrschbar war und das die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit des Patienten hervorgerufen hat. Sind die Kriterien erfüllt, ist das Schmerzensgeld Teil der Arzthaftung.
Das Bundesministerium für Gesundheit, kurz BMG, konkretisiert diese Gesetzesgrundlage und beschreibt einen Behandlungsfehler als „eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung“.
Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Arzt vorliegende Befunde in nicht nachvollziehbarer Weise interpretiert. Das liegt beispielsweise vor, wenn auf einem Röntgenbild ein Bruch nicht gesehen wird.
Möglich ist auch, dass ein Mediziner Symptome gar nicht erkennt oder falsch bewertet, also er zum Beispiel eine gefährliche Lungenentzündung nur als harmlose Erkältung abtut.
Operationsfehler und unnötige Operationen können Schmerzensgeld begründen. Das ist immer dann der Fall, wenn unverletzte Organe bei dem Eingriff verletzt werden.
Tatsächlich können auch angrenzende Tätigkeiten einen immateriellen Schadenersatzanspruch verursachen.
Unterschiedliche Arten von Ärztefehlern:
- rein medizinische fundamentale Fehldiagnosen
- Fehler in den organisatorischen Abläufen z.B. Schmerzensgeld durch einen Krankenhausaufenthalt, der unnötig war
- Behandlungsfehler durch nachgeordnetes oder zuarbeitendes medizinisches Personal
- fehlende, unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe, ihre Risiken und Folgen
Auch wenn die Bezeichnung dies suggerieren könnte, setzt die Inanspruchnahme von Schmerzensgeld durch ärztliche Behandlungsfehler keinen physischen Schmerz voraus.
Die Spannweite der möglichen Schadenersatzansprüche ist breit gefächert. Nicht nur körperliche, sondern auch seelische Schäden können als Arztfehler oder Ärztepfusch gelten und Schmerzensgeld begründen.
Solche emotionalen Verletzungen können beispielsweise auftreten, wenn der Patient infolge langwieriger Eingriffe eine Depression entwickelt und sich nicht mehr in der Lage sieht, am Leben teilzunehmen.
Kehrtwende: Der Behandlungsfehler und die Beweislastumkehr
Wenn ein grober Ärztefehler einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach sich zieht, greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, dass der Patient von der Nachweispflicht entlassen ist und nun der Arzt plausibel darlegen muss, dass er richtig ge- bzw. behandelt hat, die Schädigung seines Patienten nicht auf seinen Fehler zurückzuführen und der Verdacht des Behandlungsfehlers unbegründet ist.
Schmerzensgeld dient dem Ausgleich und der Genugtuung des Patienten
Natürlich ist Schmerz sowohl emotionaler als auch körperlicher Art kaum in Geldsummen zu beziffern. Daher ist die Benennung einer festen Summe nicht möglich. In aller erster Linie dient Schmerzensgeld nach einem Arztfehler der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Geschädigten.
Bei der Beurteilung eines solches Falles müssen daher diverse Faktoren berücksichtigt werden.
Die Intensität und Dauer des Schmerzes spielen eine ebenso wichtige Rolle bei der Bemessung wie die Frage nach dem Verschulden des Verursachers.
Außerdem werden die Dauer der potenziellen Arbeitsunfähigkeit oder die einer stationären Behandlung in die Betrachtung miteinbezogen.
Ebenso sind notwendig gewordene Behandlungen und das konkrete Ereignis, welches zum Schaden geführt hat, essentiell, um bei einem Arztfehler Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen.
All diese Punkte gilt es, dem Gericht vorzubringen, sodass der jeweilige Behandlungsfehler auf ein bestimmtes Schmerzensgeld festgelegt werden kann. Doch auch vorab können Sie sich einen ersten Überblick über Ihre mögliche Schmerzensgeld-Zahlung verschaffen.
Die Schmerzensgeldtabelle bei Arztfehler: So hoch kann Ihr Anspruch sein
Es kann eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle kann einem Behandlungsfehler zu Rate gezogen werden. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Urteilen, die Richtwerte für zugesprochene Schmerzensgeldsummen geben.
Dabei ist einem Behandlungsfehler ein zugesprochenes Schmerzensgeld in einer Tabelle zugeordnet. Trotz einer solchen Auflistung ist jedoch stets der Einzelfall entscheidend, denn es kann nicht jeder Arztfehler in einer Schmerzensgeldtabelle enthalten sein.
Die Auszahlung des Schmerzensgeldes bei einem Behandlungsfehler erfolgt in den meisten Fällen als Einmalzahlung. Kam es infolge des Arztfehlers zu Invalidität oder sonstigen langfristigen Folgeschäden, wie zum Beispiel dem Verlust einer der fünf Sinne, ist auch eine Rentenzahlung möglich.
Die Dauer der Auszahlung des Schmerzensgeldes orientiert sich an der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist für Behandlungsfehler.
Exemplarisch finden Sie hier einen Übersicht über einige Ärztefehler und das Schmerzensgeld in einer Tabelle:
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Instanz, Jahr |
---|---|---|
Schmerzensgeld nach Verlust des Geruchssinns nach Operation | 3.500 Euro | OLG Köln, 1992 |
mangelhaftes Einsetzen einer künstlichen Hüftprothese führte zu Oberschenkelbruch | 5.000 Euro | OLG Köln, 1995 |
falsch zusammengewachsener Arm eines 2-Jährigen | 6.000 Euro | LG Karlsruhe, 2009 |
Schmerzensgeld für Trümmerfraktur des Halswirbels mit drohendem Querschnittssyndrom | 7.500 Euro | OLG Oldenburg, 1997 |
Schmerzensgeld für den Tod eines Patienten durch Herzversagen | 10.000 Euro | LG Detmold, 2007 |
Schmerzensgeld für eine Querschnittslähmung nach fehlerhafter Operation | 220.000 Euro | OLG Hamm, 2004 |
starke Behinderung eines Kindes durch einen nicht rechtzeitig behandelten Wasserkopf | 250.000 Euro | LG Aurich, 2005 |
Schmerzensgeld für schwerstbehindertes Baby nach zu spät eingeleitetem Kaiserschnitt | 600.000 Euro | OLG Jena, 2009 |
schwerer Hirnschaden eines 4-jährigen Mädchens | 650.000 Euro | KG Berlin, 2012 |
Schmerzensgeld für Geburtsschaden mit 100%iger Behinderung eines Babys | 700.000 Euro | OLG Frankfurt, 2014 |
Schmerzensgeld nach Zahnarztbesuch
Ein besonderes Feld im Bereich der Behandlungsfehler mit Schmerzensgeld ist der Zahnarzt.
Hier sind Schmerzen zwar leider oftmals nicht zu vermeiden, aber dennoch gibt es Fälle, in denen ein Behandlungsfehler vom Zahnarzt zu Schmerzensgeld führt.
Zahnverlust ist wohl die drastischste Folge, aber auch andere Schäden sind möglich.
Typische Behandlungsfehler beim Zahnarzt sind die folgenden:
- falsch eingesetzte Zahnprothese, sodass Schmerzen beim Kauen entstehen
- das Ziehen von nachweislich erhaltungswürdigen Zähnen, was Folgebehandlungen für Zahnersatz unvermeidbar werden lässt
- Verwendung von Kronen mit überstehenden Rändern, die durch eine veränderte Mundstatik schwere Schmerzen auslösen
2013 wurde einer Patientin beispielsweise Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem ihr Zahnarzt ihr eine nachbesserungsbedürftige Brücke eingesetzt und sie ohne ausdrücklichen Hinweis auf Folgeeingriffe aus der Behandlung entlassen hatte. Das OLG Hamm sprach der Klägerin hier 1000 Euro Schmerzensgeld zu.
Schmerzensgeld beim Zahnarzt: Eine Tabelle verschafft ersten Überblick
Auch im Bereich der Zahnmedizin können Sie sich über die Höhe vom potenziellen Schmerzensgeld durch einen Behandlungsfehler in einer Tabelle informieren. Sehen Sie hier einige Beispiele für zahnärztliche Behandlungsfehler:
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Instanz. Jahr |
---|---|---|
Schmerzensgeld infolge mangelhafter prothetischer Versorgung | 2.500 Euro | OLG Köln, 1992 |
Schmerzensgeld nach Setzen eines zu langen Implantats | 5.000 Euro | AG Esslingen, 2015 |
Schmerzensgeld wegen überstehender Kronenränder | 6.000 Euro | OLG Koblenz, 2007 |
Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Eingliederung zweier Brücken | 6.500 Euro | OLG Düsseldorf, 1986 |
Schmerzensgeld durch unsachgemäße Überkronung der Zähne | 7.000 Euro | OLG Koblenz, 2006 |
Schmerzensgeld und seine zivilrechtlichen Folgen
Schmerzensgeld wird wie andere zivilrechtliche Schadenersatzansprüche behandelt und das heißt, dass es vererbbar ist. Verstirbt also ein Patient durch einen ärztlichen Behandlungsfehler, geht der Schadenersatzanspruch in seine Erbmasse über.
Ein Hinterbliebener kann auch versuchen, durch den Tod seines nahen Angehörigen selbst Schmerzensgeld einzufordern, da er einen Verlust an Lebensqualität zu beklagen hat. Doch Gerichte zeigen sich hier eher streng.
Ein Schadenersatzanspruch wird in einem solchen Fall meist nur dann zugesprochen, wenn die Trauer eigenen Krankheitswert entfaltet.
Der Grund für dieses recht enge Verständnis liegt darin, dass die Rechtsprechung den Tod eines nahen Angehörigen zum allgemeinen Lebensrisiko zählt, welches selbst nicht schadenersatzbegründend ist.
Wann verjähren die Schmerzensgeldansprüche auf Grundlage eines Behandlungsfehlers? Infos zur Frage der Verjährung erhalten Sie im Ratgeber “Behandlungsfehler und die Verjährung vom Schmerzensgeld: Wettlauf gegen die Zeit?“.
Anna M. sagt
Hallo,
Habe auch einer Frage, bin ende Mai an Brust ambulant operiert , zyste mit verdacht auf Krebs , hatte zwei zysten von einer war Bjopsie gemach , aus der andere Flüssigkeit entzögen, laut befund in der Flüssigkeit waren Krdbs Zellen,habe es Krankenhaus gewechselt wo ohne zweiter untersuchung sofort was raus operiert war, seit den Tag der op , bis heute habe schwellung und blut Ergüsse und Schmerzen ,kann nicht abeiten bis heute , dazu kommt Angst und unruhe Zustände, da nach der Op der Befund war kein Krebs, zum Glück, anders Seits war auch auf der Mammografie nicht zu sehen auch bei der Ultraschall , die Frage ist war die Operation jetzt notwendig…oder hätte man die vermeiden können??
Hatte keine drängen gelegt bekommen auch keiner drück Verband. Etc. Bin 50 j.alt
Ich verstehe nicht ganz die Sitation bis heute …..
Bitte um einer Antwort
War bei einem Anwalt schon zu Beratung abef weiss jetzt nicht weiter….ob es falsch gelaufen ist
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Anna M.,
wir können nicht beurteilen, ob der Eingriff in Ihrem Fall notwendig war. Hier sollten Sie sich weiter mit Ihrem Anwalt beraten und mit diesem gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.
Ihr SKoerperverletzung.com-Team
Lola sagt
Hallo !
Vor 14 Jahren hatte ich eine Not Op, hatte Verwachsungen im Unterbauch. In dieser Op wollte ich mich sterilisieren lassen. Aufgrund meines jungen alters, sollten Klammern eingesetzt werden (die könne man wieder lösen – falls noch Kinderwunsch besteht). Nun habe ich mir die Op Berichte schicken lassen und musste feststellen das nicht geklammert wurde, sondern 3 -fach mit Strom verödet, somit ist ein weiterer Kinderwunsch ausgeschlossen. Es erfolgte auch keine eigene Aufklärung zu der Sterilisation, dies wurde als Zusatz auf die Einwilligung / Aufklärung geschrieben. Wie kann ich nun vorgehen ? Liegt ein Behandlungsfehler vor ?
LG und vielen Dank für ihre Antwort !
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Lola,
diesen Sachverhalt können wir nicht beurteilen bzw. einschätzen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abklären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Mehmet Y. sagt
Hallo,
bin im Februar am Bauchnabelbruch und an der Leiste operiert worden.
An der OP Wunde an meinem Bauch habe ich immer so ein piksen gespürt als ob man drunter einen draht vergessen hatte.
Bin letzte Woche zum Arzt und er meinte das ist der Nahtfaden, die haben normale Nahtfaden statt sich selbst auflösende benutzt. Wahrscheinlich muss ich wieder Vollnarkose bekommen damit die falschen Fäden entfernt und neue genäht werden können.
Kann man dagegen rechtlich angehen?
Viele Grüße
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Mehmet Y.,
es kann durchaus sein, dass Sie Ansprüche geltend machen können. Rechtlich können wir das jedoch weder einschätzen noch beurteilen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und klären gemeinsam mit diesem, welche Vorgehensweise hier möglich ist.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Birgit K. sagt
Mir wurde im Januar 2016 eine neue Hüfte eingesetzt.
Dabei wurden drei Drainagen gelegt.
Am dritten Tag würden diese auf einmal gezogen.
Am Tag 8 wurde ich aus dem Krankenhaus entlassen.
Von Januar 2016 bis Juni 2018 hatte ich immer wieder Schmerzen im Oberschenkel wo der Schlauch lag.
Dort hatte sich ein Knubbel gebildet.
Die Ärzte sagten das ist normal das wäre eine Verwachsung.
Im Juni 2018 bin ich mit meiner Jeans an dem Knubbel hängen geblieben und dieser ist
Aufgegangen.plötzlich war da ein Stück Drainage Schlauch zu sehen.
Man hat dann versucht ihn so zu ziehen was nicht klappte.
Ich bin dann noch am selben Tag operiert worden.
Es waren ca 20 cm Schlauch die bis an mein Hüftgelenk verwachsen war.
Ist das ein Behandlungsfehler?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Birgit K.,
es kann durchaus sein, dass es sich um einen Behandlungsfehler handelt, allerdings können wir das rechtliche nicht beurteilen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden und mit diesem etwaige Ansprüche abzuklären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
B.gol sagt
Bei meinem Mann, wurde bei der Entfernung von einem blasenkatheder ,ein kathederreststück in der Blase vergessen……er hatte 13 Monate lang starke Schmerzen, leider hat sein urologe das auch zu spät erkannt….bei einer ct Aufnahme sah man letz endlich das in der Blase ein fremdmaterial sich befindet. Im Krankenhaus wurde es mit vollnakrose Entfernung. In seinem karnkenhausbericht steht das es dabei tatsächlich um einen kathederstück handelt….wie sieht es für uns aus mit Schmerzensgeld…..Lg
Koerperverletzung.com sagt
Hallo B.gol,
es ist möglich, dass Ihr Mann Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Um das jedoch abzuklären, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten und somit den Sachverhalt auch nicht einschätzen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Verena C. sagt
Hallo, durch eine Talusfraktur 2015 haben sich Knochennekrosen im Talus gebildet, die Ende 2016 dann operativ versorgt werden mussten. Bei dieser Operation wurde anscheinend eine Arterie im Fuß verletzt, was ich im Februar 2017 durch eine MR-Angiographie erfahren habe.
Noch im Krankenhaus nach dieser Operation, zeigten sich die gestörte Durchblutung indem die Zehen begannen sich zu verfärben. Ich wurde jedoch nicht ernst genommen. Mir wurde gesagt dass das normal sei und mit zunehmender Mobilisation besser werden würde, was leider nicht so war.
Wenige Monate danach stand ein CRPS im Raum, welches nun auch diagnostiziert ist. Der Operateur hat direkt Abwehrhaltung eingenommen als ich das Wort in seiner Gegenwart das erste (und letzte) Mal benutzt habe.
Dass sie die Arterie kaputt gemacht haben, haben sie nicht zugegeben. Warum diese kaputt ist wüssten sie nicht. Beim orthopädischen Gutachten erfuhr ich, dass der Operateur einen Fehler gemacht haben muss, sonst wäre es nicht zu diesem Schaden gekommen.
Besteht die Möglichkeit Schadenersatz zu erhalten? Sollte ich mich an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden?
Vielen Dank bereits im Voraus!
koerperverletzung.com sagt
Hallo Verena C.,
es kann durchaus sein, dass Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Allerdings kann die Verjährung bei nicht vorsätzlichen Taten nach drei Jahren einsetzen. Wir können nicht beurteilen, ob Sie einen Anspruch geltend machen können und empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann sie entsprechend beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sabrina S. sagt
Hallo, ich habe vor kurzen einen Brief von der Ärztekammer erhalten, wo drin steht das das Krankenhaus ihren fehler zugeben sollte und ich vor Gericht gehen kann, wenn die sich nicht einigen und das meine Gewinnchance sehr hoch ist. Ich habe 2 Gutachten über die Ärztekammer bekommen und ein Gesamtgutachten wo nochmal so um 10 Ärzte zusammen sahsen. Die Versicherung vom Krankenhaus lehnt alles ab. Nun wurde das Krankenhaus nochmal persönlich von meinen Anwalt kontaktiert. Meine Frage ist eher, wie viel Schmerzensgeld kann ich überhaupt verlangen. Mein Anwalt hat 25.000 bis 50.000 angesetzt. theoretisch wenn das Krankenhaus z.b. 25.000 anbietet ist es doch schon ein Schuldeingeständnis und ich könnte das ablehnen und mehr fordern?
Nov. 2014 bin ich ins Krankenhaus wegen meinen Blinddarm. Dez. 2014 bekam ich die Info das im Blinddarm ein Tumor sahs. Somit wurde alles ringsherum weg geschnitten und meine Herzkrankheit wurde auch auf die leichte Schulter genommen. Obwohl die meinen Krankenordner hatten.
Ich musste mir 5 OP’s rein ziehen, innere Blutungen, absterben vom Gewebe, künstliches Koma, Lungenembolie. Mein Leben hing nur noch an einen Faden. Wäre mein Herz nicht gesundheitlich eingeschränkt, hätte ich das als gesunder Mensch nicht überlebt. Es klingt komisch, aber meine Kardiologen haben gesagt es ist ein Wunder das ich überlebt habe.
Ich bin Anfang Januar 2015 ins Krankenhaus gekommen wo meine Kardiologen sind und die haben mir im endefekt das Leben gerettet, das andere Krankenhaus hat nur scheisse gemacht. Und ich bin gerade mal 25 Jahre.
Achso und im Ärztebrief steht auch, das diese DarmOP überhaupt nicht nötig gewesen wäre, weil man hätte erstmal abwarten müssen und erstmal kontrollen machen müssen ob da überhaupt noch was ist.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sabrina S.,
wir bieten keine rechtliche Beratung an und empfehlen Ihnen, dies direkt mit Ihrem Anwalt zu klären und zu besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Leyla Ö. sagt
Hallo meine Tochter wurde in der Schule von einem anderen Kind angerempelt wo die Zähne des Kindes an der Stirn zwischen den Augen meiner Tochter gerammt würden sie hatte dort eine 3cm lange Platzwunde daraufhin sind wir sofort ins Krankenhaus gefahren und da hat alles angefangen der behandelnde Assistenzarzt hat die Wunde nur grob mit nem Tupfer gereinigt und die Wunde mit einem Stich zugenäht wir sollten zwei Tage später zum Chirurgen zur Kontrolle wo wir dann auch waren soweit gut wir wieder zuhause wo das Pflaster plötzlich leicht durchnässt war ich beim Chirurgen angerufen und es gesagt die meinten es wäre wundwasser ab da wurde das Gesicht immer dicker es kamen Kopfschmerzen dazu zwei Tage später lief nur noch Eiter und Blut aus der Wunde wir darauf sofort zum Krankenhaus gefahren wo der erste behandelnde Arzt wieder war er hat es sich angesehen und gesagt es tut mir leid das ich dir wehgetan habe und das ich dir kein Antibiotikum verschrieben habe sie musste 8 Tage im Krankenhaus bleiben wo sie Antibiotika am Tropf bekommen hat von da an hat sich die Chefärztin um meine Tochter gekümmert
Bena sagt
Guten Tag,
Meine Frauenärztin hat beim einsetzen der kupferspirale meine Gebärmutter perforiert was höllische Schmerzen zur Folge hatte und einen Tag Krankenhaus zur Überwachung und einer einmaligen gäbe von antibiotika .ich hatte bereits 2015 eine nachkuretage nach der Geburt meiner ersten Tochter weil ich anscheinend eine zweite Plazenta hatte die keiner bemerkt hat. Bin dann erst nach viel Blutverlust und kurzzeitige Bewusstlosigkeit Not operiert worden.
Beim fehlerhaften einsetzen der kuperspirale hatte ich anschließend Todesangst und sehe mich auch nicht mehr im stande mir eine spirale O. Ä. Einsetzen zu lassen.
Nun meine Frage, habe ich durch den Vorfall mit der perforation eiern Anspruch auf Schmerzensgeld?
Und steht mir auch beim Vorfall aus 2015 etwas zu?
Ich war schon beim Therapeuten weil mich das belastet und ich bereits vor der gebirt meines zweiten Kindes wochenlang nicht schlafen konnte weil ihh sorge hatte das etwas schief geht.
In der kommend en Woche Hab eich einen Termin bei einem anderen Frauenarzt um mir eine zweite Meinung einzuholen.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Bena,
wir können in beiden Fällen nicht beurteilen, ob rechtlich gesehen Behandlungsfehler vorliegen und Ansprüche bestehen. Hier sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden und mit diesem beide Situationen abklären. Besteht ein Anspruch, muss dieser beim Verursacher bzw. dessen Versicherung gelten gemacht werden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Holthusen sagt
Hallo liebes Team,
habe eine Frage, mein Lebensgefährte hatte Ende Februar eine ambulante OP (Krampfader entfernen). Diese OP dauerte 155 Min. somit länger als üblich 60-90 Min. Dabei bekam er im Bereich des Gesäßes/Steiß einen Dekubitus. Den Operateur darauf angesprochen meinte dieser, das sei der langen Dauer und dem massiven Übergewichts meines Lebensgefährten geschuldet. Mein Lebensgefährte wog bei OP 125 kg bei einer Größe von 198 cm. Nun habe ich den Verdacht, da eine Ärztin in einer anderen Klinik meinte es handle sich um einen Dekubitus in Folge einer Verbrennung mit Strom, das ein Behandlungsfehler vorliegt… Ist dem so und kann ich auch einen Anwalt einschalten, nachdem ich zB die Krankenkasse auf Behandlungsfehler habe prüfen lassen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Holthusen,
ob ein Behandlungsfehler vorliegt, können wir nicht beurteilen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen, sich an hier an einen Anwalt zu wenden und etwaige Ansprüche zu prüfen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Stephan W. sagt
Bei mein Vater sollte die Milz entfernt werden. Nach der Entfernung wurde er verlegt und nach drei Tagen musste er not operiert werden. Bei dieser OP entfernten die Ärzte ein vergessenes op Tuch und 1,5 Liter Eiter. Es wurden teile des Darms entfernt und er bekamm eine stoma. Künstliche darm Ausgang.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Stephan W.,
wenden Sie sich hier am besten an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Wir können eine rechtliche Beratung nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Unbekannt sagt
Hallo. Mir wurde 2014 eine teilprothese ins knie eingesetzt. Schmerzen waren nach der op aber nicht besser. Aussage der ärzte es dauert bis zu andert halb jahre bis diese richtig mit dem knochen verwachsen ist. Nach den besagten anderthalb jahren fing die prothese an zu quietschen. Wieder wurde ich nur abgeschmettert es ist alles io. Die Schmerzen begleiteten mich also weiter. 2017 war es dann nicht mehr aus zu halten. Bin dann zu einer neuen orthopädin die mir gleich eine krankenhauseinweisung gab. Verdacht zu kleines implantat. Im sommer 2017 hab ich dann ein größeres implantat bekommen womit es mir besser geht. Wie sieht es mit schmerzensgeld aus
koerperverletzung.com sagt
Hallo Unbekannt,
wir können nicht beurteilen, ob in diesem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt und Ansprüche bestehen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um mit diesem den Sachverhalt abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Vosd sagt
Hallo. Mir wurde 2014 eine teilprothese ins knie eingesetzt. Schmerzen waren nach der op aber nicht besser. Aussage der ärzte es dauert bis zu andert halb jahre bis diese richtig mit dem knochen verwachsen ist. Nach den besagten anderthalb jahren fing die prothese an zu quietschen. Wieder wurde ich nur abgeschmettert es ist alles io. Die Schmerzen begleiteten mich also weiter. 2017 war es dann nicht mehr aus zu halten. Bin dann zu einer neuen orthopädin die mir gleich eine krankenhauseinweisung gab. Verdacht zu kleines implantat. Im sommer 2017 hab ich dann ein größeres implantat bekommen womit es mir besser geht. Wie sieht es mit schmerzensgeld aus
koerperverletzung.com sagt
Hallo Vosd,
wir können nicht beurteilen, ob in diesem Fall eine Behandlungsfehler vorliegt. In diesem besonderen Fall, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, um mit diesem abzuklären, ob Ansprüche bestehen und wie Sie dies durchsetzen können.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Zimmer sagt
Guten Tag,
mein Anliegen liegt darin, ob ich ein Recht auf Schmerzengeld oder sonstiges Habe.
Und zwar besuche ich von klein auf in regelmäßigen Abständen einen Zahnarzt. Leider habe ich jetzt im Erwachsenenalter (25) trastische Probleme mit meinen Zähnen und dem Kiefer. Ich wurde auch von Fachärzten darauf angesprochen ob dies mein Zahnarzt nicht gesehen hat. Nun steht eine große Operation mit Zahnspangen und Zanspange und alles was dazugehört an. Nicht nur finanziell sondern auch emotional und physische Belastungen stehen nun an.
Dazu meine Frage, habe ich gegen diesen Zahnarzt, dem ich das ganze zu verdanken habe (hätte man das in Kindenalter behoben, hätte ich nun nicht solche Probleme)etwas in der Hand?
Vielen Dank im Vorraus
koerperverletzung.com sagt
Hallo Zimmer,
in der Regel kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden, wenn die Schäden durch andere nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, ob eine Behandlungsfehler vorliegt und ob die etwaigen Ansprüche bereits verjährt sind, können wir nicht beurteilen. Dies sollten Sie mit einem Anwalt klären. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.
Ihr koerperverletzung.com-Team
M. sagt
Mein Mann ist am Freitag operiert worden, da er plötzlich nichts mehr sehen konnte. Netzhautablösung als Folge seiner Diabetes. Er hatte auf dem linken Auge schon eine Netzhautablösung mit starker einblutung. Am rechten Auge sind auch schon leichte Einblutungen die nun durch Lasertherapie behandelt werden.
Der Arzt in der Uniklinik meinte das die Netzhautablösung schon länger sichtbar gewesen sein mzss. Mein Mann ist regelmäßig zum Augenarzt gewesen, hat im November noch eine neue Brille bekommen. Der Arzt hat nix gesagt, erst als er Montag zum Arzt ist weil er plötzlich nix mehr sah.
Was können wir tun?
koerperverletzung.com sagt
Hallo M.,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten und empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Mit diesem können Sie die Möglichkeiten und die weitere Vorgehensweise besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
David P. sagt
Hallo,
vor ca. 8 Wochen hat der Urologe bei mir nach Sonographie eine Raumforderung bzw. Anzeichen für Blasenkrebs festgestellt. Auch im Labor wurde Blut in Urin nachgewiesen. Ich hatte z. T. Schmerzen.
Dann wurde in der urologischen Praxis eine Zystoskopie unter lokaler Betäubung vorgenommen. Da diese Aktion sehr schmerzhaft war, wurde die Zsystoskopie unter vollnarkose in Krankenhaus durchgeführt. Man stellte in meiner Blase den Pfadenrest von meiner Leistenbruch OP, die ich vor ca. 8 Monaten hatte.
Von Bekanntgabe des Tomur Verdachts bis zur Klärung hatte ich schlimmste Zeiten meines Lebens. Ich habe darunter sehr gelitten.
Wäre nun ein Anspruch auf Schmerzensgeld denkbar?
Vielen Dank im Voraus
David
koerperverletzung.com sagt
Hallo David P.,
Schmerzensgeld kann in der Regel geltend gemacht werden, wenn Schäden durch andere vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Wir können nicht beurteilen, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Müller sagt
Guten Tag, wie ist es mit der ungefähren Höhe eines groben Behandlungfehlers laut MDK mit einer übersehen Scherbe im Fuß.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Müller,
eine pauschale Aussage zur Höhe eines Schmerzensgeldes ist nicht möglich. Hierbei handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, die von den Umständen des Falls abhängen. Gängige Schmerzensgeldtabellen können einen groben Überblick über mögliche Summe bieten. Wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung am besten an einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Chrissi sagt
Guten Morgen,
Wir waren mit unserem Sohn 17 Monate alt war, am Samstag vor 2 und halb Wochen in der Notaufnahme in einer Kinderklinikik, weil er stark hustete eine Nacht vorher und nichts trinken & Essen wollte.
Im Krankenhaus sagten sie akute Bronchitis und Austrocknung er musste stationiert werden.
Dort wurde Zugang angelegt damit er Infusion bekommt. Auf der Handfläche.
Natürlich versuchte er sofort dran zu gehen . So machte die Ärztin und Krankenschwester einen Verband drum bis hin zum Ellbogen.
Wir waren 3 Tage da.
Am letzten Abend war er ziemlich weinerlich und hat gar nicht geschlafen. Ich fühlte zufällig seinen Verband und der war etwas feucht.
Rief die Kinderkrankenschwester sie solle sich das bitte anschauen ob der Zugang verrutscht ist da er ja immer dranging.
Nee meinte sie sonst wäre das Nasser er hat bestimmt nur gesabbert.
Später, Nachts rief ich die Krankenschwester von der nächsten Schicht und sagte er muss was Haben, er schläft nicht und weint.
Da sagte sie es ist alles ok. Puls, Sauerstoffarme und Fieber ok.
Am nächsten Vormittag hiess es wir können gehen.
Der Verband würde abgemacht.
Der Arm bis zum Elebogen war 3 mal so dick.
Es wurde nur gesagt zum Glück war das kein Medikament was lief und bis morgen ist das weg.
Nun sind 2 Wochen um, natürlich sind wir nach der Entlassung sofort zu unserem Kinderarzt.
Dort waren sie entsetzt. Das Kind so zu entlassen, ohne sich um den Arm zu kümmern.
Haben nichts drauf gemacht usw
Der Kinderarzt Cremt immer ein und tut neuen Verband um. Die Hand hatte sie innerhalb von einem Tag nach der Entlassung entzündet.
Es sieht echt übel aus und lt Kinderarzt wird definitiv eine Narbe bleiben.
Nun sagen die mir auch in der Kinderpraxis die hätten nach dem Zugang schauen sollen ob er richtig sitzt.
Es ist ein Kleinkind er ging ja oft dran und wälzt sich hin und her beim Schlafen.
Die Infusion ist ins Gewebe eingelaufen der Verband war zu eng so das die Hand entzündet ist.
Der arme hatte bestimmt Schmerzen lt Arzthelferin.
Beim Kinderarzt finden die das fahrlässig und wenn Jemand einen Zugang hat muss spätestens bei jedem Wechsel geschaut werden ob die Zugangsnadel noch richtig sitzt.
Was mich ärgert und traurig macht es wird sehr sehr lange dauern bis das heilt, sagt der Kinderarzt, und das da eine Narbe zurück bleibt auf der ganzen Handoberfläche.
Es geht mir nicht darum 200 oder 300 Euro Schmerzensgeld zu bekommen, das wird bestimmt nicht die Hand in ihrem Alten Zustand bringen.
Aber so etwas sollten die da nie wieder machen, fahrlässig und nicht kontrolliert.
Meinen Sie wir haben eine Chance was zu erreichen?
Bin so traurig 🙁
koerperverletzung.com sagt
Hallo Chrissi,
rechtlich können wir die Sachlage nicht einschätzen und somit auch keine Beurteilung der Erfolgsaussichten erstellen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt und besprechen sie mit diesem das weitere Vorgehen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Lore N. sagt
Guten Tag
Mitte Januar diesen Jahres musste ich mich auf Ärztlichen Rat einer Abrasio unterziehen.
Ein harmloser Eingriff wie man mir erklärte.
Bei der Op. kam es zu schweren Verletzungen,Scheidenwandriß,und Riß der Rückwertigen Gebärmutterwand .Es kam zu schweren Blutungen.Drei Stunden später mussten ich wieder Operiert werden.
Später erklärte man mir die Komplikationen so,wegen meinem hohen Alter (ich werde 65)läge ein Östrogenmangel vor und die Gebärmutter hätte sehr hoch gelegenen und man hätte sie herunter ziehen müssen mit Haken und wegen der drei Kaiserschnitte wäre alles sehr eng gewesenen und soweiter. …….
Meine Frage an Sie lautet?
Hätte man nicht abbrechen müssen anstatt mich so schwer zu verletzen?
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Lore N.,
eine Beurteilung der medizinischen und auch der rechtlichen Lage ist uns nicht möglich. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann auch beurteilen, ob eine Schmerzensgeldanspruch besteht und wie Sie hier weiter vorgehen sollten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Babsi Ge sagt
vor zwei Wochen: Oberschenkelbruch; selbstverschuldeter Unfall
Nagel und Schrauben eingesetzt bekommen
gesagt wurde: Belastung ist gut und daher wurde trotz Schmerz belastet. Die Frage nach einem Zwischenröntgen (starke Schmerzen trotz Medikamente) wurde mit der Begründung „der Knochen kann dank Schrauben gar nicht anders als gerade zusammenwachsen“ verneint.
gestrige eigentliche Entlassung und daher Abschlussröntgen ergab eine minimale Verschiebung der Knochen; Bei verschobenen Knochen ist Belastung allerdings das schlechteste und von daher wäre ein Zwischenröntgen mehr als nur gut gewesen….
Macht es Sinn, das Krankenhaus zu verklagen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Babsi Ge,
wir können nicht beurteilen, ob eine Klage erfolgversprechend ist, dies kann nur ein Anwalt. Daher empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um das weiteren Vorgehen abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Gabi sagt
Hallo, bin 2015 am Gebärmutterhalskrebs operiert worden. Ich war 16 Tage im Krankenhaus. Nach meiner Entlassung habe ich große Mengen an Flüssigkeit verloren. Die behandelnde Ärztin hat mich immer untersucht und meinte nur es bräuchte Zeit und Geduld. Nach ca 7,5 Monaten wurde jedoch dann festgestellt, dass mir ein Harnleiter angeritzt wurde.
Ich habe mich an die Ärztkamme bzw. An den Gutachterausschuss gewandt. Hier wurde mir dann Ende 2017 bestätigt, dass es sich um einen Behandlungsfehler handelt.
Ich habe einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragt. Meine Frage wäre, bei welcher Schmerzensgeld sollte ich das Angebot annehmen?
Danke für eine Antwort
koerperverletzung.com sagt
Hallo Gabi,
wie hoch das Schmerzensgeld sein kann, ist vom jeweiligen Fall abhängig. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. Sie können sich an den gängigen Schmerzensgeldtabellen orientieren und so einen Überblick erhalten, welche Summen bei diesen Schäden möglich sind. Besprechen Sie das jedoch am besten mit Ihrem Anwalt. Dieser sollte ebenfalls einen guten Überblick über die Möglichkeiten haben.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Clever sagt
Hallo, bei meinem Mann wurde vor 2 Jahren Speiseröhrekrebs diagnostiziert und dann erfolgte Op. Nach dem Op wurde gesagt er bekäme chemo aber am Tag der Entlassung wurde ihm mitgeteilt dass er doch kein Chemotherapie bekommt.
Ein Jahr später bekam mein Mann lebermetastasen, die herausoperiert wurden. Auf der Intensivstation habe ich in seine Akte ein Dokument entdeckt vom Tumorboard mit Unterschriften nur vom den Ärzten, dass mein Mann die chemo verweigert hätte und darum bekommt er keine. Mein Mann hat nie was verweigert darum habe ich die Ärzte drauf angesprochen, die sagten die klären das aber ich habe nie eine Rückmeldung bekommen. Da auch Komplikationen bei der Op aufgetreten sind hatte keinen Kopf um mich weiter drum zu kümmern und ist das in Vergessenheit geraten.
3 Monate später bekam mein Mann wieder lebermetastasen, die noch einmal operiert wurden. Eine Woche nach op bekam mein Mann septischen Schock und jetzt ist er total der Schicksal ausgeliefert- da er so geschwächt ist dass er keine Palliative chemo bekommen darf.
In der Entlassung Brief steht kein Wort von dem septischen Schock.
Meine Frage ist kann man die Ärzte verklagen 1. wegen fehlerhafte Behandlung- wenn er damals Chemotherapie bekäme, hätte er vielleicht keine metastasen so früh bekommen.
2. wegen der Entscheidung noch mal zu operieren in so kurzer zeit(2 Monate)
3. wegen falsch Handlung bei dem septischen Schock.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Clever,
wir können die Sachlage nicht beurteilen und keine rechtliche Beratung anbieten. Daher empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden und mit diesem alle notwendigen Schritte abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ovy sagt
Hallo, ich habe vor 2 Monaten eine OP gemacht (Nasenseitenvand mit Sinus Maxiläre Infection). Das war ein Fehler, haben mich durchgeboren nach oben in den Schädel. Bei der kontrolle habe ich immer gesagt dass meine Nase lief immer, auch nach 2 Monaten, der Artzt ( andere Arzt) hat gesagt ist gut, die Infection geht raus.
Jetzt bin ich wieder im Krankenhaus ( andere), bin ich mit dem Krankenwagen abgeholt und nach ein paar Stunden Untersuchung haben gesagt dass ich Meningitis habe , weil bei der 1 OP meinen Schädel durchgebohrt haben.
Ich wurde wegen Meningitis (tödliche Krankheit) behandelt und momentan warte ich noch eine OP um meinen Schädel dicht zu machen.
Was denken sie? Mit einem Anwalt werde ich in alle Fälle reden.
Mfg Ovy
koerperverletzung.com sagt
Hallo Ovy,
in diesem Fall ist es ratsam einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie entsprechend beraten und mir Ihnen all notwendigen Schritte besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Anonym sagt
Hallo, vor 2 Wochen bin ich zu meinem Hausarzt gegangen, wegen Rückenschmerzen .
Ich bekam wie schon des öfteren eine spritze. Auf dem weg nach Hause bekam ich leichte Atemnot.
Kurzezeit später rief mein Mann sofort den Notarzt .weil ich kaum noch luft bekam.
Im Krankenhaus wurde dann festgestellt, das mein Arzt den Lungenkanal gtroffen hat und sich meine rechte Lunge zusammen gefaltet hat. Ich lag dann 2 Tage auf die intensivstation.
Mein Arzt weist jede schuld von sich .
Meine frage kann ich was gegen mein Arzt unternehmen ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Anonym,
in diesem Fall ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten und mit Ihnen abklären, welche Schritte unternommen werden können. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld sind beim Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend zu machen. Auch hier kann ein Anwalt unterstützen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
André H. sagt
Guten Tag
Meine Frau hatte im September eine erfolgreiche Herz OP .Einen Tag später kam es zu Komplikationen während des aufwachen. Dabei soll es zur Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff gekommen sein. Wochenlang hieß es ,die Medikamente müssen erst vom Körper abgebaut werden ,es wird aber etwas dauern .Jetzt nach 6 Wochen sclafen ist Si immer noch nicht wach. Plötzlich heißt es ,sie habe einen Hirnschaden und sei jetzt im Wachkoma.Sie reagiert auf nichts und wird auch zeitweise künstlich beatmet. Nun soll sie in ein Pflegeheim überwiesen werden und dort liegen.Ist da jetzt irgend etwas zu machen.
koerperverletzung.com sagt
Hallo André H.,
ob ein Behandlungsfehler vorliegt, können wir nicht beurteilen. Ist ist es zum empfehlen, dass Sie einen Anwalt konsultieren und sich rechtlich beraten lasen. Dieser kann Sie bei den notwendigen Schritten in Bezug auf die Geltendmachung eines eventuellen Schmerzensgeldanspruchs unterstützen.
Ihr koerperverletzung.com-Team