Fehler sind menschlich, so heißt es. Doch wenn es um die eigene Gesundheit geht, sind viele da nicht so nachsichtig, was Irrtümer betrifft.
Ein solcher Irrtum kann denn auch durchaus teuer werden, zumindest für den verantwortlichen Arzt. Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler besteht für den Patienten die Möglichkeit, Schmerzensgeld einzuklagen.
Doch auch Ärzte sind Menschen und daher begründet nicht jede Fehldiagnose sofort einen Schadenersatzanspruch mit Arzthaftung und Schmerzensgeld.
Wann ein immaterieller Schadenersatzanspruch nach einem Behandlungsfehler fällig wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld beim Behandlungsfehler
Ja, grundsätzlich können Behandlungsfehler einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Da die Schmerzensgeldberechnung in jedem Fall individuell erfolgt, lassen sich keine pauschalen Beträge nennen. Welche Summen Gerichte in der Vergangenheit zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Da es sich beim Medizinrecht um ein sehr komplexes Rechtsgebiet handelt, ist es durch aus sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden, wenn Sie Schmerzensgeld einklagen wollen. Zwingend erforderlich ist die Vertretung durch einen Juristen in der Regel allerdings nicht.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Infos zu Schmerzensgeld wegen Ärztepfuschs
Der wichtige Unterschied zwischen Fehldiagnose und Behandlungsfehler
In Deutschland sorgen der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Ärztekammern dafür, dass das Gesundheitswesen wirtschaftlich ist und sich weiter entwickelt. Doch trotz eines gefestigten und fortschrittlichen Gesundheitssystems können auch in der Krankenversorgung Fehler passieren. Dabei gilt es jedoch zu unterscheiden, welche Art Irrtum vorliegt, denn die Konsequenzen sind nicht immer gleich.
Ein Diagnosefehler wird nicht automatisch als Behandlungsfehler verstanden. Wenn ersterer eher als Versehen zu betrachten ist, entsteht keine notwendige Kausalität zu den gesundheitlichen Folgen und dann entfällt die gesamte Beweislast auf den Patienten und er wird es schwer haben, ein Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler geltend zu machen.
Gerichte zeigen sich grundsätzlich sehr zurückhaltend bei der Beurteilung einer Fehldiagnose als Behandlungsfehler. Schmerzensgeld wird nur verhängt, wenn ein eindeutiges Fehlverhalten des Arztes vorliegt, also ein grober Behandlungsfehler.
Wann liegt ein grober Behandlungsfehler vor?
In § 630h BGB wird genau definiert, was rechtlich unter einem Behandlungsfehler mit Schmerzensgeld zu verstehen ist. So muss sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht haben, welches für den Arzt voll beherrschbar war und das die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit des Patienten hervorgerufen hat. Sind die Kriterien erfüllt, ist das Schmerzensgeld Teil der Arzthaftung.
Das Bundesministerium für Gesundheit, kurz BMG, konkretisiert diese Gesetzesgrundlage und beschreibt einen Behandlungsfehler als „eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung“.
Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Arzt vorliegende Befunde in nicht nachvollziehbarer Weise interpretiert. Das liegt beispielsweise vor, wenn auf einem Röntgenbild ein Bruch nicht gesehen wird.
Möglich ist auch, dass ein Mediziner Symptome gar nicht erkennt oder falsch bewertet, also er zum Beispiel eine gefährliche Lungenentzündung nur als harmlose Erkältung abtut.
Operationsfehler und unnötige Operationen können Schmerzensgeld begründen. Das ist immer dann der Fall, wenn unverletzte Organe bei dem Eingriff verletzt werden.
Tatsächlich können auch angrenzende Tätigkeiten einen immateriellen Schadenersatzanspruch verursachen.
Unterschiedliche Arten von Ärztefehlern:
- rein medizinische fundamentale Fehldiagnosen
- Fehler in den organisatorischen Abläufen z.B. Schmerzensgeld durch einen Krankenhausaufenthalt, der unnötig war
- Behandlungsfehler durch nachgeordnetes oder zuarbeitendes medizinisches Personal
- fehlende, unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe, ihre Risiken und Folgen
Auch wenn die Bezeichnung dies suggerieren könnte, setzt die Inanspruchnahme von Schmerzensgeld durch ärztliche Behandlungsfehler keinen physischen Schmerz voraus.
Die Spannweite der möglichen Schadenersatzansprüche ist breit gefächert. Nicht nur körperliche, sondern auch seelische Schäden können als Arztfehler oder Ärztepfusch gelten und Schmerzensgeld begründen.
Solche emotionalen Verletzungen können beispielsweise auftreten, wenn der Patient infolge langwieriger Eingriffe eine Depression entwickelt und sich nicht mehr in der Lage sieht, am Leben teilzunehmen.
Kehrtwende: Der Behandlungsfehler und die Beweislastumkehr
Wenn ein grober Ärztefehler einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach sich zieht, greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, dass der Patient von der Nachweispflicht entlassen ist und nun der Arzt plausibel darlegen muss, dass er richtig ge- bzw. behandelt hat, die Schädigung seines Patienten nicht auf seinen Fehler zurückzuführen und der Verdacht des Behandlungsfehlers unbegründet ist.
Schmerzensgeld dient dem Ausgleich und der Genugtuung des Patienten
Natürlich ist Schmerz sowohl emotionaler als auch körperlicher Art kaum in Geldsummen zu beziffern. Daher ist die Benennung einer festen Summe nicht möglich. In aller erster Linie dient Schmerzensgeld nach einem Arztfehler der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Geschädigten.
Bei der Beurteilung eines solches Falles müssen daher diverse Faktoren berücksichtigt werden.
Die Intensität und Dauer des Schmerzes spielen eine ebenso wichtige Rolle bei der Bemessung wie die Frage nach dem Verschulden des Verursachers.
Außerdem werden die Dauer der potenziellen Arbeitsunfähigkeit oder die einer stationären Behandlung in die Betrachtung miteinbezogen.
Ebenso sind notwendig gewordene Behandlungen und das konkrete Ereignis, welches zum Schaden geführt hat, essentiell, um bei einem Arztfehler Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen.
All diese Punkte gilt es, dem Gericht vorzubringen, sodass der jeweilige Behandlungsfehler auf ein bestimmtes Schmerzensgeld festgelegt werden kann. Doch auch vorab können Sie sich einen ersten Überblick über Ihre mögliche Schmerzensgeld-Zahlung verschaffen.
Die Schmerzensgeldtabelle bei Arztfehler: So hoch kann Ihr Anspruch sein
Es kann eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle kann einem Behandlungsfehler zu Rate gezogen werden. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Urteilen, die Richtwerte für zugesprochene Schmerzensgeldsummen geben.
Dabei ist einem Behandlungsfehler ein zugesprochenes Schmerzensgeld in einer Tabelle zugeordnet. Trotz einer solchen Auflistung ist jedoch stets der Einzelfall entscheidend, denn es kann nicht jeder Arztfehler in einer Schmerzensgeldtabelle enthalten sein.
Die Auszahlung des Schmerzensgeldes bei einem Behandlungsfehler erfolgt in den meisten Fällen als Einmalzahlung. Kam es infolge des Arztfehlers zu Invalidität oder sonstigen langfristigen Folgeschäden, wie zum Beispiel dem Verlust einer der fünf Sinne, ist auch eine Rentenzahlung möglich.
Die Dauer der Auszahlung des Schmerzensgeldes orientiert sich an der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist für Behandlungsfehler.
Exemplarisch finden Sie hier einen Übersicht über einige Ärztefehler und das Schmerzensgeld in einer Tabelle:
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Instanz, Jahr |
---|---|---|
Schmerzensgeld nach Verlust des Geruchssinns nach Operation | 3.500 Euro | OLG Köln, 1992 |
mangelhaftes Einsetzen einer künstlichen Hüftprothese führte zu Oberschenkelbruch | 5.000 Euro | OLG Köln, 1995 |
falsch zusammengewachsener Arm eines 2-Jährigen | 6.000 Euro | LG Karlsruhe, 2009 |
Schmerzensgeld für Trümmerfraktur des Halswirbels mit drohendem Querschnittssyndrom | 7.500 Euro | OLG Oldenburg, 1997 |
Schmerzensgeld für den Tod eines Patienten durch Herzversagen | 10.000 Euro | LG Detmold, 2007 |
Schmerzensgeld für eine Querschnittslähmung nach fehlerhafter Operation | 220.000 Euro | OLG Hamm, 2004 |
starke Behinderung eines Kindes durch einen nicht rechtzeitig behandelten Wasserkopf | 250.000 Euro | LG Aurich, 2005 |
Schmerzensgeld für schwerstbehindertes Baby nach zu spät eingeleitetem Kaiserschnitt | 600.000 Euro | OLG Jena, 2009 |
schwerer Hirnschaden eines 4-jährigen Mädchens | 650.000 Euro | KG Berlin, 2012 |
Schmerzensgeld für Geburtsschaden mit 100%iger Behinderung eines Babys | 700.000 Euro | OLG Frankfurt, 2014 |
Schmerzensgeld nach Zahnarztbesuch
Ein besonderes Feld im Bereich der Behandlungsfehler mit Schmerzensgeld ist der Zahnarzt.
Hier sind Schmerzen zwar leider oftmals nicht zu vermeiden, aber dennoch gibt es Fälle, in denen ein Behandlungsfehler vom Zahnarzt zu Schmerzensgeld führt.
Zahnverlust ist wohl die drastischste Folge, aber auch andere Schäden sind möglich.
Typische Behandlungsfehler beim Zahnarzt sind die folgenden:
- falsch eingesetzte Zahnprothese, sodass Schmerzen beim Kauen entstehen
- das Ziehen von nachweislich erhaltungswürdigen Zähnen, was Folgebehandlungen für Zahnersatz unvermeidbar werden lässt
- Verwendung von Kronen mit überstehenden Rändern, die durch eine veränderte Mundstatik schwere Schmerzen auslösen
2013 wurde einer Patientin beispielsweise Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem ihr Zahnarzt ihr eine nachbesserungsbedürftige Brücke eingesetzt und sie ohne ausdrücklichen Hinweis auf Folgeeingriffe aus der Behandlung entlassen hatte. Das OLG Hamm sprach der Klägerin hier 1000 Euro Schmerzensgeld zu.
Schmerzensgeld beim Zahnarzt: Eine Tabelle verschafft ersten Überblick
Auch im Bereich der Zahnmedizin können Sie sich über die Höhe vom potenziellen Schmerzensgeld durch einen Behandlungsfehler in einer Tabelle informieren. Sehen Sie hier einige Beispiele für zahnärztliche Behandlungsfehler:
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Instanz. Jahr |
---|---|---|
Schmerzensgeld infolge mangelhafter prothetischer Versorgung | 2.500 Euro | OLG Köln, 1992 |
Schmerzensgeld nach Setzen eines zu langen Implantats | 5.000 Euro | AG Esslingen, 2015 |
Schmerzensgeld wegen überstehender Kronenränder | 6.000 Euro | OLG Koblenz, 2007 |
Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Eingliederung zweier Brücken | 6.500 Euro | OLG Düsseldorf, 1986 |
Schmerzensgeld durch unsachgemäße Überkronung der Zähne | 7.000 Euro | OLG Koblenz, 2006 |
Schmerzensgeld und seine zivilrechtlichen Folgen
Schmerzensgeld wird wie andere zivilrechtliche Schadenersatzansprüche behandelt und das heißt, dass es vererbbar ist. Verstirbt also ein Patient durch einen ärztlichen Behandlungsfehler, geht der Schadenersatzanspruch in seine Erbmasse über.
Ein Hinterbliebener kann auch versuchen, durch den Tod seines nahen Angehörigen selbst Schmerzensgeld einzufordern, da er einen Verlust an Lebensqualität zu beklagen hat. Doch Gerichte zeigen sich hier eher streng.
Ein Schadenersatzanspruch wird in einem solchen Fall meist nur dann zugesprochen, wenn die Trauer eigenen Krankheitswert entfaltet.
Der Grund für dieses recht enge Verständnis liegt darin, dass die Rechtsprechung den Tod eines nahen Angehörigen zum allgemeinen Lebensrisiko zählt, welches selbst nicht schadenersatzbegründend ist.
Wann verjähren die Schmerzensgeldansprüche auf Grundlage eines Behandlungsfehlers? Infos zur Frage der Verjährung erhalten Sie im Ratgeber “Behandlungsfehler und die Verjährung vom Schmerzensgeld: Wettlauf gegen die Zeit?“.
sabine B-L sagt
hallo, bei ISGBlockade wurde beidseits infiltriert. da ich selbst in der Uniklinik arbeite dachte wohl der Arzt ich bräuchte keine Aufklärung. danach war mein linkes bein gelänt und ich hatte starke schmerzen. am nächsten Tag hatte ich keine Lähmung mehr aber höllen schnerzen ich wurde stationär aufgenommen
und ein mrt der gesamten ws gemacht um einen prolaps auszuschliessen. das ist eine Woche her. ich kann kaum laufen und sitzen. nehme viele Medikamente. mein Hausarzt hat eindeutig einen Behandlungsfehler und natürlich Aufklärungsfehler festgestellt. Was kann oder soll ich tun? habe Angst länger arbeitsunfähig zu bleiben. ins Krankengeld zu fallen.. euch.
mit freundlichen Grüßen
Sina sagt
Hallo,
Ich wurde vor vier Jahren zum ersten Mal mit Herzrhythmusstörungen in die Notaufnahme eingeliefert.
Nach wenigen Wochen wurde ich an der Wirbelsäule auf Grund von Tumoren optiert und leide seitdem an chronischen Schmerzen.
Ich würde ein zweites Mal operiert – seither wachsen immer neue Tumore nach und mittlerweile habe ich so ziemlich jede Form von Schmerztherapie durch.
Vor wenigen Wochen war ich erneut beim Arzt und es wurde bei einem Kontroll MRT festgestellt dass wohl bei der ersten OP ein Metall Stück in der Narbe zurück geblieben ist. Wodurch ich diese extremen schmerzen hab. Um aktiv am Leben Teil nehmen zu können nehm ich 4x täglich Oxycodon und das mit 22 Jahren.
Liegt hier schon eine Fahrlässigkeit vor ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sina,
diese Frage kann Ihnen am besten ein fachkundiger Anwalt beantworten. Wir können nicht beurteilen, ob sich aus der Sachlage bzw. der Behandlung ein Tatbestand ergibt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Anna sagt
Guten Morgen,
ich hatte gestern eine Routineuntersuchung beim Augenarzt zum Glaukomen (Vorsorge, die mir nahegelegt wurde). Da meine Augen sehe trocken sind, haben sie das Mittel zur Untersuchung schnell rausgetränt, die Ärztin hat dann nochmal nachgetropft und die Untersuchung fortgeführt.
Beim linken auge war alles gut, beim rechten habe ich total verschwommen gesehen. Es käme wohl von den Tropfen und das gibt sich.
Eine Stunde später bin ich mit Schmerzen und knallrotem Auge mit dem Taxi zur Ärztin gefahren. Sie gab sofort zu, dass es durchaus bei der Untersuchung passiert sein kann, da meine Augen sehe trocken waren. Aber es auch durchs reiben passiert sein kann. (Ich gehe von erstem aus, da ich keinr langen Fingernägel habe und es wie gesagt nach der Untersuchung schon diese Sehunschärfe gab. Montag soll das hoffentlich verheilt sein. Ich habe eine Verbandslinse drauf, bekomme Antibiotika Tropfen und normale Tropfen.
Klar habe ich Bedenken bzgl. Folgeschäden. Wie gehe ich hier am klügsten vor?
Ergänzung: durch die trockenen Augen hat sich vermutlich durch die Untersuchung (Messung des Augeninnendrucks) ein Cut/Riss auf der Hornhaut gebildet. Das habe ich vergessen zu beschreiben.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Maurice sagt
Hallo, hätte ich in meinem Fall Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ich hatte eine größere Operation an der Nase und nach 4 Tagen sollte ich aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Der Assistenzarzt nahm mir sogenannte Folien aus der Nase obwohl ich ihn schon verdutzt fragte ob die nicht länger drin bleiben sollten.
Die Folien in der Nase sorgen dafür das bei der Heilung der Nase die Äußere Wand nicht mit der inneren Wand zusammenwächst.
Als der Assistenzarzt den Obenarzt ich Sprechzimmer holte, hörte ich den Obenarzt noch sagen : Die Folien müssen wegen der besonders umfangreichen Op drin bleiben und deutlich später gezogen werden.
Nun ist das eingetreten wovor ich Angst hatte.
Ich muss mich erneut operieren lassen da meine Nase ” verwachsen” ist.
Kann ich hier nun Schadensersatz geltend machen?
Eyla sagt
Hallo
Mein Mann sollte Heute Operriert werden ( schrauben aus dem Knie rausnehmen und Muskel glätten) . Sie mussten ihm 3-4 mal stechen. Als Sie ein weiteres mal stechen wollten ging es meinem Man garnicht gut. Daraufhin verlohr er das Bewustsein und hatten ein 60 sekunden Herzstillstand.
Ist das normal nach einem Herzstillstand nach 1 stunde Beobachtung, dass er Nachhause geschickt wurde?? Sein Hausarzt konnte es nicht glauben als er davon hörte. Er hat sogar die Privatklinik angerufen um sich zu versichern.
Lg E.C
Navarro sagt
Guten Tag, mein Vater ist im Februar 2019 an den Folgen eines Herzstillstsnd verstorben. Er wurde 62 Jahre alt.
Seit letzten Jahr Dezember ist er immer wieder zum Arzt gegangen, wegen einem virusinfekt und Schlappheit. Mitte Januar ist er wegen starken Husten erneut zum Arzt und es wurde eine Bronchitis diagnostiziert. Krankschreibung, abgehört oder Medikamente hat er nicht bekommen. Er ist paar Tage weiter arbeiten gegangen. 4 Tage vor seinen Herzstillstand ist er erneut zum Arzt gegangen, weil sich sein Zustand verschlechtert hat und er kaum atmen konnte. Die Ärztin hatte ihn ohne Medikamente jedoch krankgeschrieben. Der Zustand verschlimmerte sich in den nächsten Tag so rasant, dass er und meine Mutter sonntags, einen Tag vor seinem herzstillstands ins Krankenhaus zur Notaufnahme fuhr. Dort stellten sie fest, dass die Bronchitis nun eine Lungenentzündung war, er bekam Kortison und Antibiotika. Der behandelnde Notarzt teilte mit, dass die Wirkung der Mexikaner 2-3 Tage andauern könnte und hat ihn nach Hause geschickt. Am nächsten Tag, hatte mein Vater einen Herzstillstand. Die Rettungskräfte brauchten ca. 8 Minuten bis zum Haus meiner Eltern und er wurde 30 Minuten lang reanimiert. Er lag 4 Tage mit kaum Hirnaktivität auf der Intensivstation bis wir uns dazu entschieden haben, ihn gehen zu lassen.
Als ich vor kurzem bei der Hausärztin meines Vaters war, hat sie ihm die Schuld zu seinem Tode gegeben, weil er nicht auf dich aufgepasst hat, da er chronische Krankheiten hatte, diabetis2 was er aber durch das Insulin im Griff hatte. Und dass kein Mensch an einer Bronchitis stirbt.
In wie weit haben wir als Angehörige das Recht die Patientenakte meines Vaters zu anzufordern und haben wir eine rechtliche Grundlage, die Hausärztin dafür zu belangen, wegen grober fahrlässgkeit, dass sie meine Vater nicht richtig behandelt hat?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Dirk sagt
Gute Tag,
ich habe eine Frage: Mein Sohn (13 Jahre) hat schon längere Zeit starke Kopfschmerzen. Daher wurde von der Schmerzklinik angeraten ein CT machen zu lassen. Der Kinderarzt war gegen ein CT und auch wir als Eltern haben lange überlegt, ob wir aufgrund der starken Strahlungsbelastung eines machen lassen sollten, da wir auch gelesen haben, dass ein CT im Kindesalter zu einen erhöhten Krebsrisiko kommen kann.
Wir haben jedoch dann doch ein CT machen lassen. Einen Tag später ruft uns die Praxis, in der das CT gemacht wurde, an und sagt, dass das CT wiederholt werden müssen, da vergessen wurde ein Kontrastmittel zu spritzen. Dabei hatten wir vorher noch nachgefragt, warum kein Kontrastmittel verabreicht wurde.
Wir wollen unser Kind in so kurzer Zeit nicht nochmal eine so starke Strahlungsbelastung aussetzen.
Kann man in diesen Fall irgendetwas tun?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Dirk,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn Schäden durch Dritte fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob eine Belastung durch das CT bereits als ein Schaden gewertet werden kann, ist eher fraglich. Rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Wünschen Sie eine solche Beratung, sollten Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
evelyn g. sagt
bei mir wurde ein doppelter schienbeinbruch trotz röntgen nicht erkannt. dadurch hatte ich nachfolgend 9 operationen und 2x eine hautverpflanzung. sowie viele narben was alles unnötig gewesen wäre hätte der erstbehandelnde arzt den bruch erkannt,den er laut den nachfolgendem arzt hätte erkennen müssen!
ich wüsste jetzt gerne wie hoch ich da schmerzengeld einfordern kann!
vielen dank im vorraus für die hilfe.
mit freundlichen gruss
evelyn g.
koerperverletzung.com sagt
Hallo evelyn g.,
eine pauschale Aussage zur Höhe eines Schmerzensgeldes ist nie möglich, da diese immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Schmerzensgeldtabellen geben einen Überblick zu möglichen Summen bei ähnlichen oder gleichen Grundlagen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für eine ausführliche rechtliche Beratung.
Ihr koerperverletzung.com-Team
evelyn g. sagt
dankeschön.
Josefine sagt
Guten Tag,
vor 3 Monaten wurde meine Schulter operiert. Impingement, Knochensporn, Kalkentfernung.
Wegen anhaltenden Schmerzen habe ich eine Zweitmeinung eingeholt und erfahren, dass sich noch ein Stück Kalk in der Schulter befindet, das die Ursache für die andauernden Schmerzen sein kann. Möglicherweise muss ich mich deswegen erneut operieren lassen.
Handelt es sich hier um einen Behandlungsfehler?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Josefine,
wir können nicht einschätzen, ob es sich hier um einen Behandlungsfehler handelt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt un dklären Sie mit diesem ab, ob Ansprüche bestehen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Meli sagt
Hallo ich bin Ende Juni 2018 die Treppe Kopf über runter gefallen habe quasi mit dem Gesicht gebremst, es wurden röntgen Aufnahmen gemacht und ich glaub im ct war ich weiß leider ned mehr sehr viel von dem Tag. Und vor 3 Wochen war ich beim Zahnarzt dabei wurde ein röntgen Bild von meinem Kiefer gemacht und da stellte meine Zahnärztin einen alten bruch am Kiefer fest. Kann man da jetzt noch gegen klagen??
Valentyna E. sagt
Hallo.Beim Chirurg Ultraschall Untersuchung,weil ich hatte schmerzen in rechte Leiste ,wurde Leistenbruch diagnostiziert.
Ich hatte schon als Kind,eine beideseitige Leistenbruch Op.
Nach Vollnarkose wann aufgewacht bin würde mir mitgeteilt,dass es war keine Leistungbruch.
Angeblich es hat sich an Verwaschsungen gehandelt,welcher der Arzt jetzt gelöst hat. Er ist sich aber nicht sicher ob es Schmerzursache war,es musd abwarten meinte Arzt.
Ich war total geschockt da in Op Saal bin ich mit eine Diagnose rein gegangen und raus kam ich mit andere Diagnose.
Und noch dazu kommt,dass wenn ich gewusst hätte,dass es keine Leistenbruch ist,hätte ich mich nicht operiert lassen.
Ich meinte erfahrene Chirurg kann bei Ultraschall feststellen ob es sich um Leistenbruch handelt oder nicht?ODER?
Man kann es einfach nicht irgendwelcher Diagnose stellen und herum schneiden um dann einfach wieder zu nähen,als es nichts passiert.
Ist das fehlerhafte Diagnose?was kann ich da tun und wo muss ich es melden um zu überprüfen.
Wenn ich muss zur Rechtsanwalt mich wenden,dann wer übernehmt die Kosten für Rechtsantwalt?
Muss ich dass meine Krankenkasse melden über meine Vermutung dass da Versäumnis des Arztes stattgefunden hat?
Ich meinne es kann auch später wegen die unnötige Op auch Komplikationen oder Folgen habe. Und dann bin ich selber Schuld dass ich dass nicht gemeldet habe oder so.
Die Op hat am 25.03 stattgefunden,also es ist alles frisch und ich bin total wütend weil es musste nicht sein,und die Schmerzen die ich jetzt habe und die Narben,welcher bleiben meines ganzes Leben, da der ganze Bauch mit 3 Schnitte,schon jetzt macht mich Komplexe,wegen meinem aussehen und wenn ich denke es war gar nicht nötig,dann werde ich wütend.
BITTE HELFEN SIE MIR!!!
Jennifer sagt
Hallo mein Sohn kam im Juni 2017 in der 32 + 3 SSW per Notkaiserschnitt auf die Welt. Ich hatte eine Schwangerschaftsvergiftung, schwere Präemklapsie/Helpp. Ich hatte seit Beginn der Schwangerschaft hohen Blutdruck. Ab der 28. SSW kam dann noch Eiweiß im Urin dazu worauf ich(!) meinen Arzt ansprach, dass dies alles auf eine Schwangerschaftsvergiftung hinweist. Er meinte hierzu, dass ich lediglich zu hohen Blutdruck habe und ich mir keinen Kopf machen brauche. Ich kam in der 30. SSW mit 180/96 Blutdruck ins KH. Dort wurde ich auf Tabletten eingestellt und nach ein paar Tagen wieder entlassen. Ich sollte dann engmaschiger Kontrolliert werden, da mein Sohn auch bereits ein sehr geringes Gewicht hatte. Das letzte große Screening bei meinem Frauenarzt dauerte gefühlt 3 min. Er stellte auch fast, dass unser Sohn sehr leicht wäre aber er meinte, dass das eher an den Genen, da wir beide ja auch recht zart wären, liege. Hier muss ich anfügen, dass unser Sohn nach dem KH bis zum 3. Screening nicht mal 200g zugenommen hatte, in 3 Wochen und SSW 29-31. Mein Frauenarzt betonte dennoch, dass alles ok ist. Ich musste dann auch wieder ganz normal auf Arbeit gehen. Leider stieg mein Blutdruck trotz Tabletten wieder an, sodass ich in der 32. SSW wieder stationär ins KH aufgenommen werden musste. Mein Sohn kam in der 32+3 SSW mit 1600g und 42cm zur Welt. Er war für seine Woche viel zu leicht und unreif. Die 2. Lungreife, Sauerstoff und Co. begleiteten uns die nächsten Tage. Er lag 4,5 Wochen im Inkubator und nach 6 Wochen durften wir endlich nach Hause. Meine Frage ist, ob unser Frauenarzt zu leichtsinnig mit meinen schlechten Werten umgegangen ist? Hätte er sehen müssen, dass sich unser Kind kaum weiterentwickelt hat im letzten Trimester? Bereits nach dem ersten Krankenhausaufenthalt hätte es doch einer strengen Überwachung und allgemein die Betreuung durch Spezialisten wie Nevrologen etc bedürfen müssen, oder?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Jennifer,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, ist uns eine Beurteilung des Sachverhalts nicht möglichen. Wir empfehlen Ihnen, sich hier direkt an einen Anwalt zu wenden und etwaige Ansprüche mit diesem abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Haag sagt
Ich wurde 2013 in der 26 SSW ins KH eingeliefert, nachdem ich zu Hause mit extrem schweren Schmerzen im seitlichen Unterbauch zusammengebrochen bin. Im KH wurde behauptet ich hätte einen Wehe gehabt und die Fruchtblase sei geplatzt. Ich war mir sicher, dass ich keinen einzige Wehe hatte, sondern dass der Schmerz einen anderen Grund hatte und teilte das den Ärzten auch immer wieder mit. Ich wurde nicht ernstgenommen. Ich bekam 4 Wochen Wehenhemmer und immer wieder andere starke Antibiotika, da meine Entzündungswerte sich immer mehr verschlechterte. Dabei verlor ich kein Fruchtwasser, und teile dies auch mit. Es ging mir immer schlechter und auf mein Drängen mal nachzuschauen, da es etwas anderes sein müsste wurde mir klar gesagt-ich hätte einen Blasensprung und fertig. Sprich ich solle jetzt den Mund halten.
am 22.11. ging es mir dann sehr schlecht, ich bekam Fieber und das Kind sollte geholt werden. Es war ein ganz normaler Notkaiserschnitt geplant. Dieser ging aber wesentlich länger. Unser Sohn wurde geboren, und musste beatmet werden. Bei mir entdeckten sie einen total vereiterten Bauchraum-der von einer geplatzten Dermoitzyste verursacht wurde. Diese war auch der Grund für meinen Schmerz am Tag der Einlieferung. Die Anästisistin bestätigte mir einen Tag später noch, dass das Fruchtwasser klar war und sie die Vermutung hat, dass kein Blasensprung vorlag.
Mein Sohn wurde dann 4 Wochen auf der Frühchenstation behandelt und wurde als gesundes Frühchen entlassen. Schlussendlich hat sich aber herausgestellt, dass er er schwer körperlich behindert ist.
Ob seine Behinderung von der den Medikamenten abhängt oder der Frühgeburt, kann und will keiner sagen.
Was aber auf jeden Fall fakt ist, dass ich bis heute unter der Ohnmacht und Fremdbestimmung der Ärzte leide. Ich fühle mich noch heute traumatisiert und möchte Sie fragen ob es da eine Möglichkeit gibt um etwas zu unternehmen.
Vielen Dank und viele Grüße
S.H.
Robert sagt
Für “Ohnmacht und Fremdbestimmung” wird es im deutschen Rechtssystem – leider – nicht viel geben. Was für das Krankenhaus teuer werden dürfte, ist die Behinderung, da diese ja konkrete Kosten nach sich zieht.
Stefan sagt
Natürlich gibt es das,man muss nur dagegen Klagen.
Silke b sagt
Guten Tag,
Aufgrund starker Rückenschmerzen verordnete mein Arzt ein MRT. Bei der Besprechung des MRTs teilte mir der Arzt mit, dass mein Lendenwirbel gebrochen sei.
Das war am Freitag, am folgenden Montag hatte ich einen Termin bei meinem Arzt, um das weitere Vorgehn abzusprechen. Ich verließ die Praxis und nach ein paar Schritten konnte ich mich vor lauter Schmerz nicht mehr bewegen. Mein Mann brachte mich daraufhin ins Krankenhaus. In der Notaufnahme fragte MSN mich was denn sei. Ich wies darauf hin, dass ich fürchterliche Schmerzen habe und der Verdacht auf einen Wirbelbruch besteht. Nach ca. 20 min wurde ich dann endlich ins Behandlungszimmer gerufen. Auch hier teilte ich dem Arzt mit, dass Verdacht auf Wirbelbruch besteht. Die MRT CD vom Freitag hatte ich an ihn ausgehändigt. Der Bericht des Radiologen lag mir noch nicht vor. Er fragte ob ich noch weitere Beschwerden oder Erkrankungen habe. Ich teilte ihm mit, dass ich Einen Bandscheibenvorfall hätte und noch weitere Erkrankungen. Ich sagte aber, dass die Schmerzen völlig anders seien. Doch da merkte ich schon, dass er zu machte. Er forderte mich dann auf aus dem Rollstuhl aufzustehen und mich auf die Liege zu legen. Ich sagte ich könne das nicht, da die Schmerzen zu heftig sind. Herablassend sagte er, ich solle mich nicht so anstellen. Mit letzter Kraft und Unterstützung meines Partners drückte ich mich hoch. Dabei schrie ich vor Schmerzen und wurde fast Ohnmächtig. Der Arzt hatte nur den Kommentar, dass ich nicht so rum schreien solle.
Unterdessen hatte er den Beticht des Radiologen bekommen. Verwirrender Weise stand dort nichts vom Bruch drin. Ich habe aber eine Zeuhin, dass er mir mündlich mitteilte, dass es wahrscheinlich ein Wirbelbruch sei. Zudem hatte ein anderer Arzt den Bericht geschrieben. Ich lag dann auf der Liege und man versuchte mich zu beruhigen. Was jedoch schwierig war, denn dir Schmerzen waren schlimm, obwohl es im Liegen etwas besser war. Als man mir sagte, ich würde jetzt Novalgin bekommen, wies ich dsrsufhin, dass dieses Medikament bei mir nicht mehr ausreichend wirken wrde, da ich schon lange Schmerzpatienten bin. Auch da wurden meine Einwände abgeschmettert.
Ich kam auf Station. Konnte mich kaum bewegen. Geschweige denn aufstehen, sitzen, laufen..
Kurz, auf meine Bitten hin doch ein MRT oder CT oder weitere Diagnostik durchzuführen wurde nicht eingegangen. Man hat mich als Simulant abgestempelt. Man verweigerte mir ordentliche Schmerzmedikaments, lediglich ein Würzburgertropf wurde angeschlossen. Doch ich hatte so große Schmerzen, dass ich nicht zur Toilette konnte, was ich auch sagte. Auch auf die Bettpfannen könnte ich nicht. Zum Glück hatte ich noch eigene Medikamente dabei. Diese nahm ich ein und konnte so, unter auszuhaltenden Schmerzen vom Bett auf den Toilettenstuhl wechseln. Danach war ich dann aber auch fertig.
Nach 6 Tagen und noch weiteren Vorfällen wurde ich entlassen. Ich konnte nicht ohne hohe Dosen an Medikamenten laufen oder stehen. So verbrachte ich weitere 4 Wochen zuhause im Bett, mit der Hoffnung, dass mein Bandscheibenvorfall bald besser wird. Denn was sollte ich sonst denken, was ich habe wenn der Arzt es abtat, das ein Bruch vorlag?
Zum Glück hatte ich noch einen Kontakt zum Grönemeyer Institut. Dort wurde mir empfohlen, im Knappschafts KH vorstellig zu werden. Mit letzter Kraft und mit vielen Ibu’s schaffte ich es in die Notaufnahme. Auch dort schilderte ich meine Schmerzen unf pbergab die MRT CD. Der Arzt HST SOFORT den Bruch gesehen und mir die Hiobsbotschaft Krebs überbracht.
Ich hatte noch Glück, dass ich nicht querschnittsgelähmt wurde.
Kunze sagt
Es tut mir leid, dass bei Ihnen Krebs diagnostiziert wurde und sie nun weiter darauf angewiesen sind, gute Ärzte zu finden.
Henning K sagt
Seit einer Achillessehnen-Ruptur und OP ist meine linker Fuß halbseitig taub. Die Ursachen dafür sind eine Läsion bzw. Schädigung des Suralis-Nerves während der OP.
Die Vorbereitung der OP verlief nicht sachgemäß: eine Aushilfskrankenschwester aus Ghana rasierte mein Bein mittels Plastikrasierer und schürfte dabei ca. 1 cm2 Haut ab. Sie hätte mit Elektrorasierer arbeiten müssen. Die Klinik bestätigt diese Schlamperei. Daraufhin konnte der Chirurg nicht an der vorgesehenen (nässenden) Stelle schneiden, sondern musste den Schnitt ca. 3cm links davon setzen – genau da wo der Suralis-Nerv verläuft.
Die Klinik weist die Schuld von sich, da der Chirurg in letzter Instanz die OP hätte verschieben müssen. Da war ich aber bereits in Narkose, weshalb der Chirurg nun die Schuld der Klinik gibt, denn eine Narkose ist bereits ein riskanter Eingriff und eine Fortführung der OP ist mit geringerem Risiko verbunden.
Zwei Umstände sind noch zu erwähnen: 1. ich musste vor der OP eine Einwilligung unterschreiben, dass ich mir der Risiken bzgl. des Suralis-Nerves bewusst bin. 2. Kurz vor der Narkose bat ich den Chirurgen eindringlich, auf den Suralis-Nerv auszupassen. Natürlich weiß ich, dass jede OP mit Restrisiken verbunden ist, aber ich unterschrieb unter dem Verständnis, dass ich mit höchstmöglichen Standards und minimalem Risiko von einem renommierten Spezialisten operiert werde.
Ich weiß dass Sie hier keine Rechtsberatung durchführen können, aber was ist ihre grobe Einschätzung zu Erfolgsaussichten einer Klage, und in welcher Höhe könnte das Schmerzensgeld liegen. ich habe nichts vergleichbares im Netz gefunden.
Diana sagt
Endlich habe ich die Nerven und die Kraft, Ihnen mitzuteilen, wie schwer enttäuscht wir von der Notaufnahme in unserer Stadt sind, weil es meiner Tochter das Leben hätte kosten können.
Meine Tochter hat am Montag, den 15. Oktober 2018, ein Metallherz verschluckt (Schloss von einem Tagebuch). Mein Mann ist gleich mit ihr in die Notaufnahme gefahren, wo eine Endoskopie gemacht wurde und nichts entdeckt wurde. Also konnte sie wieder nachhause.
Meine Tochter hatte jedoch am nächsten Tag immer noch solche Schmerzen, sodass wir nachmittags am 16. Oktober 2018 in ein anderes Krankenhaus zum Kinderarzt gefahren sind. Dort wurde sie dann endlich geröntgt, jedoch aufgrund der 1. Diagnose erst ab Brusthöhe, sodass nichts sichtbar war und angezweifelt wurde, dass meine Tochter überhaupt was verschluckt hätte. Zum Glück haben sie dann nochmal geröntgt und da haben sie das Herz oben in der Speiseröhre entdeckt und mein Kind wurde gleich mit dem Krankenwagen in die Uniklinik (3. Krankenhaus) gebracht, wo das Herz per Eingriff und Vollnarkose entfernt wurde und mittlerweile auch die Speiseröhre verletzt war.
Uns ist es ein Rätsel, wieso im 1. Krankenhaus in der Notaufnahme nicht geröntgt wurde und wieso das Metallherz so weit oben mit dem Endoskop nicht gesehen wurde.
Wir haben es meinem Kind zu verdanken, dass sie darauf bestanden hat, nochmal in ein anderes Krankenhaus zu wollen.
Für uns war das von diesem Arzt eine Fehldiagnose und wir sind froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Auch die Ärzte in der Uniklinik konnten sich nicht erklären, warum es in der Notaufnahme nicht gesehen wurde.
Uns als Eltern enttäuscht und ärgert es sehr, dass die Patienten nur noch Nummern sind und unsere Tochter einfach viel zu schnell “abgewickelt” wurde, ohne dem richtig auf den Grund zu gehen.
Wir überlegen gerade, wie wir weiter vorgehen, da wir nicht wollen, dass es anderen Eltern genauso geht oder dann eventuell noch Schlimmeres passiert.
Erwin sagt
Auch mir ist so etwas ähnliches passiert. Ich wurde bei grüngeschalteter Fußgängerampel am 29.1.2018 von einem Auto umgefahren. Mein linker Fuß wurde dabei erheblich verletzt. Bei der Notfallaufnahme erkannte man nicht die Schwere der Verletzung. Obwohl man schon visuell erkennen konnte, daß es sich mehr als nur eine Prellung handeln mußte. Röntgenaufnahmen wurden gemacht, leider nicht von der Seite, wo man die 5.Mittelfußfraktur hätte sehen können. Man hatte diese Röntgenaufnahme schlicht und einfach vergessen. Man bestätigte mir nur eine Prellung. Mit dieser “Prellung” bin ich 2 Monate auf den Philippinen gewesen. Man kann sich vorstellen, welche Qualen ich durchlitten habe. Zu Hause angekommen, wurde ich noch einmal geröngt. Ergebnis: Mittelfußbruch. Meine Versicherung war nun der Meinung, daß ich mir den Bruch auch auf den Philippinen zugezogen haben könnte. Nun sagt man mir indirekt, daß ich lüge. Da das besagte Röntgenfoto fehlt, behauptet nun das Klinikum, genau dasselbe. Mein Anwalt sagt nun, das ich den Prozess verlieren würde und rät mir ab einen Prozeß anzustreben. Würde mir sehr schwer fallen, seinen Rat zu befolgen. Hier wurde ich vom Opfer zum Täter gemacht. Die vielgepriesene UPD konnte mir auch nicht weiterhelfen. Ich versuche nun die Angelegenheit durch die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen zu klären. Erfolg unbekannt.
Ich hoffe, dein Fall konnte zu Deiner Zufriedenheit geklärt werden.
Jose W. sagt
Hallo, ich habe eine frage,ich bin 2016 an einem Mandelkarzinom OP worden.
Danach 39 Bestrahlungen und Chemo .
Ich war dann in mai 2018 wieder zur Kontrolle und hatte einen neue Artzt der mich gar nicht kannte .Es würde immer wieder gesagt …alkes Gut muss aber heilen. Der neue Assistent Artzt fragte wie es mir ginge,ich sagte nicht gut .Wenn ich was schlucken konnte oder trinke kommt alles aus der Nase raus.Er untersuchte mich und sagte ich sehe ihr Problemm …..Der Rachen ist offen und deswegen kommt das aus meine nase alles raus Ich war so entsetzt und bin heim zu meinem HNO ,der hat mich in ein anderes KH geschickt.Da wurde der Rachen zu gemacht und jetzt muss die Speiseröhre immer gedehnt werden weil die durch die lange zeit verkümmert ist.
Was kann ich jetzt machen gehen das 1 Krankenhaus?
Wolfgang F. sagt
Guten Tag,
ich bin entsetzt über die m. E. vielzu niedrigen Schmerzensgeldentscheidungen. Ich habe aufgrund eines Behandlungsfehlers 2012 meinen linken Unterschenkel verloren und mich an die ärztliche Schiedsstelle gewandt. Nach mehr als drei Jahren habe ich jetzt von dort die Stellungnahme der Schiedsstelle zum Gutachten erhalten, damit die Bestätigung, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und ich mich mit der Klinik selbst einigen muss über die Höhe des Schadensersatzes. Also habe ich mich sachkundig gemacht. Die WHO geht davon aus, das ein Lebensjahr eines Deutschen 114.342 Euro wert ist. Diese Zahle sollte mit der restlichen Lebenserwartung multipliziert werden. Bei einer veranschlagten Lebenserwartung von 75 Jahren ergeben sich für mich 16 Jahre zum Zeitpunkt der Amputation. Da ein Unterschenkel gemäß Tabelle 50 % wert ist, multipliziere ich den Wert eines Lebensjahrs lt. WHO mit 8 und komme zu dem Ergebnis, dass mein berechtigter Anspruch sich auf 914.700 Euro beläuft.
B. Petra sagt
Nach einer hundebiss Verletzung an der linken Hand ging ich zu einer Handchirurgin, die untersuchte mich ein wenig und sagte gleich operieren, aber was ich nicht wusste und ich nie Beschwerden hatte,sie hat mit ein Stück knorpel raus geschnitten und sagte mir das sie einen schnappdaumen operiert hat,ich hatte da nie Probleme.
Das Problem ist das seither mein Daumen dick ist und schmerzt und ich ihn nicht mehr bewegen kann.
Zur nachuntersuchung sagte ich ihr das,sie ordnete das erste Röntgen Bild an und sagte ich sollte sie vergessen.
Das ist meine arbeitshand ohne sie bin ich ein krüppel hab keine Kraft mehr nicht mal eine Flasche oder Glas kann ich anheben.
Joline sagt
Hallo, ich war bei meinem Zahnarzt vor 2 Wochen, er hat eine große Füllung gemacht, Direkt nach dem die Betäubung weg war, merkte ich den Schmerz, er hielt eine Woche an. Bei der Behandlung hat er auch noch ein Stück eines Anderen Zahns abgebrochen. Also ging ich nach einer Woche wieder hin, er entnahm die Füllung und machte eine „medizinische“ rein und sagte mir das ich jetzt eine ostritis habe….
Jetzt war ich gestern wieder beim Zahnarzt aber bei einem anderen, den die Schmerzen klagen mich immer noch, dieser hat wieder die Füllung raus genommen und meine Zahnkanäle frei gemacht und es mit Watte zu gemacht.
Jetzt tut es immer noch weh.
Ist es möglich ihn anzuklagen denn ich kann seit 2 Wochen diesbezüglich nur noch Milchbrötchen essen.
Vielen dank für die Hilfe:/
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Joline,
rechtlich können wir nicht beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und Ansprüche bestehen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um dies abzuklären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Christian G. sagt
Hallo, bei mir wurde aufgrund von Rückenschmerzen eine Akkupunktur durchgeführt. Gesetzt wurden die Nadeln von einem Orthopäden. Für die Entfernung der Nadeln war eine Assistentin zuständig. Diese hat jedoch eine Nadel in meinem Bein vergessen. Auf dem Heimweg fühlte sich mein Bein merkwürdig taub an und ich hatte Schmerzen im Bereich des Knöchels. Zu Hause entdeckte ich die Nadel, die bis zum Anschlag in meinem Bein steckte und habe sie dann entfernt. Seither habe ich Schmerzen im Knie und Probleme beim laufen. Ich habe den Orthopäden darauf angesprochen und er meinte, dadurch hätte sich wohl ein Bluterguß in meinem Knie gebildet. Habe ich Anspruch auf Schnerzensgeld? Vielen Dank Voraus.
Christian G.
Schneider sagt
Hallo,..
ich hatte tierische schmerzen und luftnot,..mein Hausarzt meinte das ich mir einen Brustwirbel ausgerenkt habe und hat mich zu einem orthopäden geschickt der laut überweisungsschein ein Röntgenbild machen sollte und den Wirbel wieder einränken sollte.
Der Orthopäde hielt es aber dann nicht für nötig ein Röntgenbild zu machen und meinte das meine Rückenmuskulatur auch völligverspannt ist und eine Einränkung aktuell nmicht möglich sei,..Also spritzte er mir ein Schmerzmittel und schickte mich wieder nachhause,…
Da in der meine Schmerzen und Luftnot in den nächsten 5 Tagen immer unerträglicher wurden bin ich nochmal zum Hausarzt der mich direkt zum Radiologen schickte um ein Röntgenbild zu machen.
Der stellte sofort fest das ich einen Pneumothorax habe und die Lungeschon komplett zusammengefallen war und ich froh sein kann das ich die letzten Tage so durchgehalten habe ohne zu kollabieren.,..Also direkt ab ins Krankenhaus usw…..
Hab ich jetzt auf irgendwas anspruch?schließlich wären mir viele Risiken und Schmerzen erspart geblieben wnn der Orthopäde einfach mal ein Röntgenbild gemacht hätte.
Frisch sagt
Hallo ,
ich bin zu einer Routineuntersuchung = Darmspiegelung im Krankenhaus gewesen .
Als ich aus der Narkose/ Schlaf erwacht bin ,hatte ich sehr starke Schmerzen . Habe die Nacht im KH kaum geschlafen .Am Nächsten Tag hatte ich , Gott sei Dank , noch ein Hydro MRT ,wo sich dann heraus stellte , das ich eine Flüssigkeitsansammlung im Körper habe . Nach einem Ultraschall stellte sich dann heraus , dass meine Milz bei der Darmspiegelung verletzt wurde und die Flüssigkeit in der Milz ist. (Vor der Untersuchung waren alle Bauchorgane untersucht worden und in Ordnung ). Es bestand/besteht jetzt noch die Gefahr einer Milzruptur.(Über 3 Wochen her )Ich durfte erst einmal nichts Essen und trinken, ständige Angst das Sie kaputt geht .Musste über eine Woche im KH bleiben .Habe seit dem ständig Schmerzen . Es stellte sich bei späteren Untersuchungen heraus, das ich auch außerhalb der Milz eine Flüssigkeitsansammlung habe und auch noch zwischen Milz und Rippenbogen, weshalb ich sehr schlecht atmen kann und kaum Luft bekomme . In der Milz ist jetzt immer noch ein Hämatom. Dauert jetzt schon über 3 Wochen , kein Arzt kann mir genau sagen, ob alles vollständig abheilt, weil mein Fall, sehr selten vorkommt , kennen Sie wohl nur (Aussage) aus der Literatur, angeblich bin ich eine von 10 000. Ganz toll . Bin seit dem psychisch völlig fertig. zu den Schmerzen, habe ich jetzt fast jede Nacht Alpträume ,wo ich schweißgebadet aufwache. Ich bin erst 40 Jahre alt, habe jetzt Todesangst / Panikattacken , durch diesen ganzen Mist bekommen.
Heute bekam ich dann auch noch von meinem Arbeitgeber ,die Kündigung . (war noch Probezeit und ihm wohl zu lange krank geschrieben )
Meine Gesundheit ist im A…,Kann nichts mehr machen , Job weg usw…
Ich weiß nicht einmal wie lange es dauert, bis ich vielleicht wieder gesund werde ?
Kann mir jemand helfen, oder weiß was ich tun kann ? Ist das jetzt ein Behandlungsfehler ?
Durch den Fehler des Arztes hätte ich sterben können und mir wurde jetzt fast alles genommen.
Ich weiß nicht mehr weiter .
LG
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Frisch,
wir können nicht beurteilen, ob hier ein Behandlungsfehler vorliegt. Am besten klären Sie etwaige Ansprüche mit einem fachkundigen Anwalt.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
M. Janette sagt
Hallo,
meine Tochter war im April 2018 im Krankenhaus, wegen Colitis Ulcerosa. Da bei ihr die normalen Medikamente (AZA, Cortison etc. ) nicht mehr geholfen haben, wurde überlegt, ob sie einen TNF alpha Blocker bekommen sollte (Remicade). Sie wurde im Krankenhaus gründlich untersucht und alle Werte waren in Ordnung. Ende April wurde sie dann mit Remicade behandelt. Am 30.04. wurde sie dann mit dem Notarzt ins Klinikum gefahren (sie hatte sehr starke Kopfschmerzen, wir wussten dass das eine Nebenwirkung ist). Danach lag sie 14 Tage auf der Intensivstation. Das Medikament verursachte mehrere kleine Schlaganfälle und ein Auge wird auf Dauer erblindet bleiben. Sie hat nun eine Schwerbehinderung und wird ihr Leben lang beeinträchtigt sein. Hat sie Möglichkeiten hier etwas zu machen?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo M. Janette,
dass können wir rechtlich nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche zu klären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Alexandra sagt
Guten Abend, vor paar Tagen mein Freund hatte eine Unfall, er ist runter gefallen und hat sein linke Knie verletz. In Anfang hatte er kaum Schmerzen und ist er nicht zum Arzt gegangen (er konnte auch keine Termin finden) Vorgestern am Donnerstag konnte er nicht mehr spazieren oder aufstehen und haben wir Krankenwagen angerufen. Die haben ihn nach Asklepios Klinik in Altona gefahren und nach 4 Stunden Wartungszeit hatten ihn behaltet,mit eine Spritze und die haben ihn nach Hause geschickt obwohl er nicht spazieren konnte. Nächste Tag am Freitag zum Glück haben wir ein Orthopädin gefunden, seine Bein war voll mit Wasser und Blut, deswegen konnte er nicht bewegen. In diese Praxis haben die ihn behalten und jetzt ist viel besser. Die Frage ist was können wir jetzt machen? Gibt´s es eine Möglichkeit über Schmerzensgeld? Über Ihre Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank
Alexandra
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Alexandra,
wir können nicht beurteilen, ob hier eine Behandlungsfehler vorliegt und Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um das abzuklären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Heins sagt
Hallo liebes Team,
ich bin nach einem Sturz bei dem ich mir eine Platzwunde an der Hand zugezogen habe zu einem Unfall- und Handchirurgen gegangen, damit er sich sicherheitshalber die Wunde einmal anschaut. (Die Hand ist ja ein sensibles Gebilde). Er diese nur oberflächlich und nebenbei begutachtet und meinte dies wird wieder verheilen. Dies stimmte auch, allerdings war in der Wunde ein kleienr Fremdkörper der nun unter der Haut sitzt und Schmerzen verursacht. Bald habe ich eine unangenehme Operation in der das kleine Stück Metall (laut MRT) entfernt wird. Ist das Verhalten des Arztes (keine Wundreinigung, Untersuchung auf Fremdkörper) ein Behandlungsfehler?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Heins,
wir können nicht beurteilen, ob es sich um einem Behandlungsfehler handelt. Wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt, um dies abzuklären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team