Beschuldigte, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eingeleitet wurde, müssen sich mit zwei Fragen auseinandersetzen:
Welche Strafe haben sie zu erwarten, wenn es zu einer Verurteilung vor dem Strafgericht kommen sollte? Können dritte Personen von ihrer Verurteilung und Bestrafung erfahren?
Die zweite Frage richtet sich danach, welche Informationen in den Bundeszentralregister eingetragen werden, wie lange sie dort gespeichert bleiben und ob das Bundeszentralregister auch der Einsicht durch Dritte offen steht.
FAQ: Bundeszentralregister
Im Bundeszentralregister werden alle Verurteilungen aufgrund von Straftaten, die der Betroffene begangen hat und für welche er rechtskräftig verurteilt worden ist, eingetragen.
Ja. Für Eintragungen im Bundeszentralregister gilt eine Tilgungsfrist. Wie lange diese ausfällt, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Sie können sich schriftlich an das Bundesamt für Justiz wenden und einen Antrag auf Auskunft stellen. Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, ein Führungszeugnis zu beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Ratgeber zum BZR
Inhalt – Was steht im Bundeszentralregister?
Das Bundeszentralregister wird in Bonn vom Bundesamt für Justiz geführt. Es setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- dem Zentralregister und
- dem Erziehungsregister
Während in das Zentralregister unter anderem rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen werden, enthält das Erziehungsregister Entscheidungen nach dem Jugendstrafrecht. Letztere haben keinen Strafcharakter, weil das Jugendstrafrecht in der Regel eher erzieherische Maßnahmen vorsieht.
Welche Verurteilungen genau das Bundesamt für Justiz ins Register einträgt, regelt § 4 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Hierunter fallen:
- Strafen
- Besserungs- und Sicherungsmaßregeln
- Strafvorbehalt nach § 59 Strafgesetzbuch (StGB)
- Feststellung der Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden nach § 27 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Gemäß § 54 Abs. 1 BZRG werden auch ausländische Verurteilung deutscher Bürger in das Register eingetragen
Die Tilgungsfrist für Eintragungen im Bundeszentralregister
Eintragungen im Bundeszentralregister unterliegen der Tilgung. Das heißt, dass den Betroffenen die Verurteilung nach Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfrist nicht mehr vorgehalten werden dürfen. Sie darf auch nicht mehr zum Nachteil des damals Verurteilten verwertet werden (§ 51 BZRG). Ausnahmen von diesem Verwertungsverbot regelt § 52 BZRG. Danach darf die Tat z. B. dann berücksichtigt werden, wenn „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder eine Ausnahme zwingend gebietet“ oder wenn „die Wiederaufnahme des früheren Verfahrens beantragt wird“.
Ein Jahr nach der sogenannten Tilgungsreife wird die Verurteilung vollständig aus dem Register gelöscht. In bestimmten Fällen erfolgt jedoch keine Löschung aus dem Bundeszentralregister. Diese Ausnahmen regelt § 45 BZRG. Danach werden folgende Verurteilungen nicht getilgt:
- Verurteilungen zu einer lebenslangen Haft
- Die Anordnung, dass der Verurteilte in Sicherheitsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird
Die jeweilige Tilgungsfrist richtet sich nach der Höhe der Strafe. Sie ist in den §§ 46 ff BZRG geregelt. Die Frist beginnt am Tag des ersten Urteils. Die folgende Tabelle gibt einige Bespiele, welche Tilgungsfrist im Einzelfall gilt.
Tilgungsfrist | Art der Verurteilung |
---|---|
5 Jahre |
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10 Jahre |
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20 Jahre |
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15 Jahre |
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Beim Bundeszentralregister erfolgt die Löschung von Einträgen automatisch.
Kann man beim Bundeszentralregister auch eine Löschung beantragen? Betroffene haben folgenden Möglichkeiten: Sie können nach § 39 BZRG beantragen, dass Verurteilungen und Eintragungen nicht im Führungszeugnis aufgenommen werden. Außerdem kann eine Tilgung aus dem Bundeszentralregister beantragt werden, aber nur für den Fall, dass die Strafe bereits vollstreckt wurde und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Diese Möglichkeit ist in § 49 BZRG geregelt.
Der Bundeszentralregisterauszug – Wie erhalten Betroffene Auskunft?
Jeder, der wissen möchte, ob und welche Verurteilungen über sie im Bundeszentralregister eingetragen wurden, haben zwei Möglichkeiten, Bundeszentralregisterauskunft zu verlangen: als Auskunft nach § 42 BZRG oder in Form eines Führungszeugnisses.
Auskunft nach § 42 BZRG
So können sie einen schriftlichen Antrag auf Auskunft beim Bundesamt für Justiz stellen.
Hierfür müssen sie folgende Angaben machen:
- Geburtsname, Familienname, alle Vornamen
- Geburtsname und Geburtsort
- Benennung des Amtsgerichts, bei dem Sie den BZR-Auszug einsehen möchten.
- Bitte fügen Sie eine Ausweiskopie bei.
Das Bundesjustizamt sendet den Auszug aus dem Bundeszentralregister nicht an den Betroffenen persönlich, sondern an das im Antrag benannte Amtsgericht. Dort kann der Betreffende den Bundeszentralregisterauszug einsehen. Ihn mitnehmen oder eine Kopie verlangen kann er nicht. Der Auszug wird vor seinen Augen vernichtet.
Auskunft aus dem Bundeszentralregister: Führungszeugnis beantragen
Jeder Person, die älter als 14 Jahre alt ist, kann nach § 30 BZRG ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister beantragen, entweder als Privatführungszeugnis für eigene Zwecke, z. B. für den eigenen Arbeitgeber oder als Behördenführungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Das Führungszeugnis können Sie beim Einwohnermeldeamt beantragen. Vor allem, wenn Sie sich auf einen neuen Job bewerben, kann das Führungszeugnis relevant werden, weil Arbeitgeber sichergehen möchten, dass Sie nicht einschlägig vorbestraft sind. Sie verlangen dann als Nachweis ein Führungszeugnis.
Die Eintragungen im Führungszeugnis stimmen nicht unbedingt mit den Eintragungen im Bundeszentralregister überein. Vielmehr bestimmt sich der Inhalt des Zeugnisses nach § 32 BZRG.
Besonders wichtig ist, was nicht im Führungszeugnis steht: Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten werden nicht im Führungszeugnis angegeben, es sei denn das Bundeszentralregister enthält weitere Strafen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Auch nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Eintragungen aus dem Bundeszentralregister nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen. Es handelt sich hierbei nicht um die bereits erwähnten Tilgungsfristen. Die Fristen, ab wann Eintragungen nicht mehr im Führungszeugnis auftauchen, sind deutlich kürzer.
Wer außer dem Betroffenen kann das Bundeszentralregister einsehen?
Unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister können nur Behörden verlangen, und das auch nur wenn sie ein besonderes Interesse daran nachweisen können. Das ist insbesondere bei folgenden Institutionen der Fall:
- Gerichte und Staatsanwaltschaft
- Behörden des Verfassungsschutzes
- Oberste Bundes- und Landesbehörden
- Behörden, die für die Einbürgerung von Ausländern zuständig sind
- Gnadenbehörden
Aliji sagt
Sehr geehrte koerperverletzung.com Team
Ich habe 05.03.2017. ein. Antrag. Wegen Körperverletzung. Vergehen nach ,§ § 223 Abs.1,230,52 StGB- eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25,00€
2.250,00 festgesetzt.
Ich weiß dass eine Tilgung bei Körperverletzung bis 90 Tagessätzen biss 5 Jahren noch im bundeszentralregister.
Steht meine Frage Wehr. Könnte eine Möglichkeit geben. Das die Tilgung auf 3 Jahre gelöscht wird
Oder weniger als 5 jahre. Ich würde gerne als Sicherheitskräft arbeiten ich habe auch die Sachkunde 34a.
Und da wird die Zuverlässigkeit geprüft
Ich bedanke mich im Voraus
Mefro sagt
Hallo , 2005 hatte ein Strafbefehl unter 90 Tagessätze . ( Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte )
Habe 2006 Beim Flughafen angefangen und Zuverlässigkeitsüberprüfung bekommen . ( Erstmal haben die durch diesen Urteil ein Gespräch geführt ob ich geeignet bin.)
2016 bei der Polizei beworben und Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht bestanden .
2019 wieder Polizei und alles erzählt davor Datenschutzbeauftragte der Polizei angerufen und gefragt ob es personenbezoge Daten von mir noch gibt . Antwort nein .. Danach Zuverlässigkeitsüberprüfung bestanden jetzt kurz vor der Einstellung ( Nur muss ich ein behördliches Führungszeugnis beantragen habe ich auch getan – jetzt abwarten
Meine Frage steht dieser Fall von 2005 noch Bundeszentralregister ? Und der Behördlichen Führungszeugnis ?
Louafi sagt
Hallo
Ich habe Einbürgerung beantragt,nach drei Monaten ich habe ein Antwort vom Einbürgerung abteilung bekommen,mir werde gesagt das ich ein spärre hab da kann ich nicht Staatsbürger werden,mein führungzeugnis steht keine Anträge.
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Adam sagt
Wann wird räuberischer Diebstahl( Befreiung von Detektiv) von geringen Sachen verjährt ?
Dominik sagt
Hi
Werden Daten gelöscht wenn man gestorben ist?
Mfg
Si sagt
Hallo
Ich wurde zu einer Strafe im Jahre 2016 von einem Jahre und 2 Monaten Verurteilt die Strafe es auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt die in 5 Monaten ablaufen werd und sich keine andre Anträge , meine Einbürgerung wurde deshalb Abgelehnt , meine Frage wie lange muss Man rechnen das des von Zentralregister gelöscht wird oder kann man auf eine Löschung beantragen .
Mit freundlichen Grüßen
Kevin sagt
Sehr eehrte Damen und Herren,
in acht Monaten werde ich aus dem Maßregelvollzug entlassen,ich habe eine 10 jährige unterbringung hinter mir wegen sexualdelikt.
Meine Frage steht diese art der Unter bringung im Polizeilchen Führungszeugnis,wenn ja wann wird diese Gelöscht?
Hatte eine Strafe von 6.6 Jahren bekommen
Alex sagt
Hallo zusammen,
ich wurde zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen wegen 3-facher Körperverletzung nach StGB §223,§230 Abs.1, §52 verurteilt. Das Urteil ist seit 25.12.2015 rechtskräftig.
Nun meine Frage, steht dies im BZR oder nicht? Ich strebe einen neuen Job in der Luft- un Raumfahrt an und da darf bei der Abfrage kein Eintrag vorliegen.
Über eine schnelle Rückantwort würde ich mich freuen.
Jan sagt
Hi wollte zur Bundeswehr gehen hatte 2018 ein Fall wo ich mit Grass 17g Grass gepackt wurde dafür hab ich eine Geld Strafe vom 450€ bekommen 1 Monat später wurde ich mit Grass am Steuer erwischt und hab mein Führerschein verloren meine Frage ist werden die Sachen nach 5jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht und kann ich mich dann nach 5 Jahren beim Bund bewerben ?
ingo f sagt
grüß gott
ich wurde im juli 2009 zu 160 tagessätzen verurteilt.
wie lange bleibt das im zentralregister bzw. wann würde es gelöscht werden.
Roberto H sagt
Hallo ich habe eine Frage ich wurde 2010 zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt Die Zeit habe ich komplett abgesessen 2012 wurde ich entlassen wie lange steht es im Register bin seit dem nicht mehr strafrechtlich aufgefallen zu den zeit Punkt war ich 18 Jahre alt bei der Verurteilung jetzt bin ich 28
Roberto sagt
Schön guten Tag ich habe eine Frage ich wurde 2010 zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt ohne Bewährung 2012 wurde ich entlassen da ist jetzt meine Frage wie lange steht das im Register usw bin seit dem nicht mehr strafrechtlich aufgefallen bin jetzt 28 wo ich verurteilt wurde war ich 18
SAAD sagt
Sehr Geehrte Damen und Herren,
bin wegen Einschleusung von Ausländern am 08.04.2015 zur Gesamt-Freiheitsstrafe von 1 Jahr 4 Monaten verurteilt, und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nun wollte ich es wissen wie Lang wird die Eintragung in meinem Führungszeugnis erscheinen, bzw. wann kann ich mit eine Löschung diese rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Can sagt
Hallo, ich wurde im März 2016 zu 7 Jahren und 9 Monaten mit dem Paragraphen 64 STGB verurteilt, bin momentan in einer Entzugsklinik (paragraph 64) da ich den teil meiner strafe (1 jahr und 10 monate) abgessen bin. Wurde wegen versuchten totschlags verurteilt. Wann wird das in meinem fall aus meinem führungszeugnis gelöscht?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Can,
die Tilgungsfristen bezüglich des Führungszeugnisses sind in § 46 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) festgehalten. Am besten wenden Sie sich in Ihrem Fall an direkt an das Bundeszentralregister und fragen bei der Behörde nach.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jules sagt
Ich bin 2004 3 monate vom bundesheer ferngeblieben!! War auch im Gefängnis 3 wochen kann ich heute trotzdem beim sicherheitsdienst arbeiten? Oder steht das noch immer im bundesregister? Würde mich sehr interessieren
koerperverletzung.com sagt
Hallo Jules,
der Ratgeber bezieht sich auf das Bundeszentralregister in Deutschland. Da Sie vom Bundesheer schreiben, trifft Ihr Sachverhalt wohl auf Österreich zu. Wir können daher keine Aussagen dazu treffen, wie die Tilgungsfristen in diesem Fall aussehen. Wenden Sie sich in Österreich an die entsprechenden Stellen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Fabio P. sagt
Hallo, ich hatte in meiner Vergangenheit 5 Straftaten als Jugendlicher ca.14-16 Jahre.
Mittlerweile bin ich 22 und würde mich gerne bei der Polizei bewerben, jedoch habe ich bereits absagen, aufgrund der Vorstrafen bekommen.
Nun würde ich gerne wissen, wann meine Anzeigen verjähren.
Ich bitte um eine kurze Rückmeldung
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Wichtiger Hinweis: Alle fünf Straftaten wurden einstellt.
Hakan Ö sagt
Jugenstrafe wird erst gelöscht wenn nach der Entlassung b.z.w nach der Strafe Erledigung 5 Jahre vergangen sind und du nach den 5bjahrenbeinbantarg auf Tilgung gestellt hast.es wird nicht automatisch-von selbe mr nicht gelöscht nach der Frist tuligungs Antrag stellen ganz wichtig
Selma sagt
Hallo,
ich hatte 2014 eine Geldstrafe zu 25 Tagessätzen und eine 2015 zu 40 Tagessätzen, wann wird diese Strafe gelöscht? Beides nach drei Jahren oder dadurch, dass es zwei Geschehen sind fünf Jahre?
Jörg Z. sagt
Ich würde 1993 wegen versuchten Mord verurteilt, jetzt sind schon über 25 Jahre vergangen, steh ich immer noch drin.
Bentem sagt
20:25 Jahre nach Verbüßung der Strafe !!!
cagdas sagt
Sehr geehrtes Team von
koerperverletzung.com,
lch bin 7.5 Jahren verurteilt worden und 5 Jahre gesessen mit 2/3 entlassen.
Es ist schon über 6 Jahre hierher.
Wann kann ich beim Bundeszantralregister Eintragungen löschen lassen
ich bedanke mich voraus
Doris sagt
Sehr geehrtes Team von koerperverletzung.com,
mein Urteil vom 19.09.2014 sagt: Geldstrafe: 120 Tagessätze / 7 EUR pro Tagessatz. Wann wird dieser Eintrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht? Nach 3, 5, oder 10 Jahre? Wer kann mir das genau sagen?
Außerdem, wie kann ich Eintragungen löschen lassen, falls di Verjährung langer als 5 Jahre dauert?
Viele Grüße
Doris
Tom sagt
Sehr geehrtes Team von koerperverletzung.com
Mich würde interessieren ob andere Staaten, beispielsweise die Schweiz, einsicht in das Bundeszentralregister nehmen kann. Zum Beispiel wenn ein Bürger aus Deutschland eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz beantragt.
Außerdem würde mich interessieren ob im Bundeszentralregister auch laufende Strafverfahren verzeichnet sind.
Liebe Grüße
koerperverletzung.com sagt
Hallo Tom,
in der Regel müssen die Staaten das Europäische Rechtshilfeübereinkommen unterzeichnet haben, um bestimmte Informationen unter bestimmten Voraussetzungen zu erhalten. So weit bekannt, hat das die Schweiz dies nicht getan. Erkundigen Sie sich am besten direkt beim Bundeszentralregister, ob Informationen außerhalb von Deutschland abrufbar sind.
Im obigen Artikel ist genau beschrieben, welche Informationen im Bundeszentralregister wann vermerkt werden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ina G sagt
wie kann ich Eintragungen im Führungszeugnis löschen lassen?
Tanja sagt
Hallo ich würde gerne meine Einträge aus dem Erziehungs Registet löschen lassen. Da geht es um eine verwarnung, und 300€ Geld Strafe. Es ist c.a. 17 jahre her die letzte Straftat. Weil nämlich die Führerschein stelle, sich auf das beruft. Deshalb darf ich keinen Führerschein machen. Denn ich aber dringend brauche für die Arbeit. Wie kann man das löschen. Da war ich doch noch fast ein kind bzw Heranwachsend. Bin jetzt 37 Jahre alt. War die letzten 17 Jahre nie wieder mit BTMG , Cannabis zu tun gehabt. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Tanja.
Kai sagt
Habe 2018 richtig Mist gebaut. Bin dann mit Hilfe eines ” Freundes” nach Suriname / Südamerika ausgewandert. Im Februar wurde ich zu 30 Tagessätzen verurteilt. Nun hat mein “Freund” davon gehört und es der Einwanderungsbehörde in Suriname erzählt. Da mein Antrag auf Verbleib noch nicht abschließend bearbeitet ist, wollen die sich jetzt mit Deutschland in Verbindung setzen. Bekommen sie Auskunft aus dem BZRG?
Mario Z. sagt
Habe Vorstrafe 9 Monate zur Bewährung Tilgungsfrist läuft dieses Jahr ab . Habe mir nie wieder etwas zu Schulden kommen lassen . Möchte den Jagdschein erwerben ist die mit der Tilgung möglich
koerperverletzung.com sagt
Hallo Mario Z.,
Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Eignung wird durch die zuständige Behörde immer überprüft. Finden sich keine Eintragungen mehr und gibt es auch keine weiteren Auffälligkeiten, kann der Jagdschein mit einem positiven Bescheid in der Regel gemacht werden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Giovanni B. sagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hatte Körperverletzung und versuchte Körperverletzung bereits hinter mir. die 2 Jahre Bewährung sind abgelaufen seit Januar 2016. trotzdem in meine Führungszeugnis steht noch die Eintragungen.
es würde mir gesagt da ich eine Antrag machen Muss. Bitte bin verzweifeln da ist wichtig für mich für mein leben, dass keine Eintragung in der FZ steht.
wie ist der Vorgehensweise ?
bedanke mich im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Giovanni B.,
in der Regel werden Eintragungen aus dem Führungszeugnis nach Ablauf der Strafe und der Tilgungsfrist automatisch gelöscht. Die Tilgungsfrist ist je nach Straftat unterschiedlich bemessen, beträgt in der Regel jedoch mindestens drei Jahre. Ein Antrag ist notwendig, wenn eine Eintragung aus dem Bundeszentralregister entfernt werden soll. Der Antrag ist beim Bundeszentralregister zu stellen. Achten Sie darauf, dass hier in der Regel auch längere Tilgungsfristen gelten.
Ihr koerperverletzung.com-Team