Beschuldigte, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eingeleitet wurde, müssen sich mit zwei Fragen auseinandersetzen:
Welche Strafe haben sie zu erwarten, wenn es zu einer Verurteilung vor dem Strafgericht kommen sollte? Können dritte Personen von ihrer Verurteilung und Bestrafung erfahren?
Die zweite Frage richtet sich danach, welche Informationen in den Bundeszentralregister eingetragen werden, wie lange sie dort gespeichert bleiben und ob das Bundeszentralregister auch der Einsicht durch Dritte offen steht.
FAQ: Bundeszentralregister
Im Bundeszentralregister werden alle Verurteilungen aufgrund von Straftaten, die der Betroffene begangen hat und für welche er rechtskräftig verurteilt worden ist, eingetragen.
Ja. Für Eintragungen im Bundeszentralregister gilt eine Tilgungsfrist. Wie lange diese ausfällt, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Sie können sich schriftlich an das Bundesamt für Justiz wenden und einen Antrag auf Auskunft stellen. Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, ein Führungszeugnis zu beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Ratgeber zum BZR
Inhalt – Was steht im Bundeszentralregister?
Das Bundeszentralregister wird in Bonn vom Bundesamt für Justiz geführt. Es setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- dem Zentralregister und
- dem Erziehungsregister
Während in das Zentralregister unter anderem rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen werden, enthält das Erziehungsregister Entscheidungen nach dem Jugendstrafrecht. Letztere haben keinen Strafcharakter, weil das Jugendstrafrecht in der Regel eher erzieherische Maßnahmen vorsieht.
Welche Verurteilungen genau das Bundesamt für Justiz ins Register einträgt, regelt § 4 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Hierunter fallen:
- Strafen
- Besserungs- und Sicherungsmaßregeln
- Strafvorbehalt nach § 59 Strafgesetzbuch (StGB)
- Feststellung der Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden nach § 27 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Gemäß § 54 Abs. 1 BZRG werden auch ausländische Verurteilung deutscher Bürger in das Register eingetragen
Die Tilgungsfrist für Eintragungen im Bundeszentralregister
Eintragungen im Bundeszentralregister unterliegen der Tilgung. Das heißt, dass den Betroffenen die Verurteilung nach Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfrist nicht mehr vorgehalten werden dürfen. Sie darf auch nicht mehr zum Nachteil des damals Verurteilten verwertet werden (§ 51 BZRG). Ausnahmen von diesem Verwertungsverbot regelt § 52 BZRG. Danach darf die Tat z. B. dann berücksichtigt werden, wenn „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder eine Ausnahme zwingend gebietet“ oder wenn „die Wiederaufnahme des früheren Verfahrens beantragt wird“.
Ein Jahr nach der sogenannten Tilgungsreife wird die Verurteilung vollständig aus dem Register gelöscht. In bestimmten Fällen erfolgt jedoch keine Löschung aus dem Bundeszentralregister. Diese Ausnahmen regelt § 45 BZRG. Danach werden folgende Verurteilungen nicht getilgt:
- Verurteilungen zu einer lebenslangen Haft
- Die Anordnung, dass der Verurteilte in Sicherheitsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird
Die jeweilige Tilgungsfrist richtet sich nach der Höhe der Strafe. Sie ist in den §§ 46 ff BZRG geregelt. Die Frist beginnt am Tag des ersten Urteils. Die folgende Tabelle gibt einige Bespiele, welche Tilgungsfrist im Einzelfall gilt.
Tilgungsfrist | Art der Verurteilung |
---|---|
5 Jahre |
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10 Jahre |
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20 Jahre |
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15 Jahre |
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Beim Bundeszentralregister erfolgt die Löschung von Einträgen automatisch.
Kann man beim Bundeszentralregister auch eine Löschung beantragen? Betroffene haben folgenden Möglichkeiten: Sie können nach § 39 BZRG beantragen, dass Verurteilungen und Eintragungen nicht im Führungszeugnis aufgenommen werden. Außerdem kann eine Tilgung aus dem Bundeszentralregister beantragt werden, aber nur für den Fall, dass die Strafe bereits vollstreckt wurde und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Diese Möglichkeit ist in § 49 BZRG geregelt.
Der Bundeszentralregisterauszug – Wie erhalten Betroffene Auskunft?
Jeder, der wissen möchte, ob und welche Verurteilungen über sie im Bundeszentralregister eingetragen wurden, haben zwei Möglichkeiten, Bundeszentralregisterauskunft zu verlangen: als Auskunft nach § 42 BZRG oder in Form eines Führungszeugnisses.
Auskunft nach § 42 BZRG
So können sie einen schriftlichen Antrag auf Auskunft beim Bundesamt für Justiz stellen.
Hierfür müssen sie folgende Angaben machen:
- Geburtsname, Familienname, alle Vornamen
- Geburtsname und Geburtsort
- Benennung des Amtsgerichts, bei dem Sie den BZR-Auszug einsehen möchten.
- Bitte fügen Sie eine Ausweiskopie bei.
Das Bundesjustizamt sendet den Auszug aus dem Bundeszentralregister nicht an den Betroffenen persönlich, sondern an das im Antrag benannte Amtsgericht. Dort kann der Betreffende den Bundeszentralregisterauszug einsehen. Ihn mitnehmen oder eine Kopie verlangen kann er nicht. Der Auszug wird vor seinen Augen vernichtet.
Auskunft aus dem Bundeszentralregister: Führungszeugnis beantragen
Jeder Person, die älter als 14 Jahre alt ist, kann nach § 30 BZRG ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister beantragen, entweder als Privatführungszeugnis für eigene Zwecke, z. B. für den eigenen Arbeitgeber oder als Behördenführungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Das Führungszeugnis können Sie beim Einwohnermeldeamt beantragen. Vor allem, wenn Sie sich auf einen neuen Job bewerben, kann das Führungszeugnis relevant werden, weil Arbeitgeber sichergehen möchten, dass Sie nicht einschlägig vorbestraft sind. Sie verlangen dann als Nachweis ein Führungszeugnis.
Die Eintragungen im Führungszeugnis stimmen nicht unbedingt mit den Eintragungen im Bundeszentralregister überein. Vielmehr bestimmt sich der Inhalt des Zeugnisses nach § 32 BZRG.
Besonders wichtig ist, was nicht im Führungszeugnis steht: Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten werden nicht im Führungszeugnis angegeben, es sei denn das Bundeszentralregister enthält weitere Strafen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Auch nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Eintragungen aus dem Bundeszentralregister nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen. Es handelt sich hierbei nicht um die bereits erwähnten Tilgungsfristen. Die Fristen, ab wann Eintragungen nicht mehr im Führungszeugnis auftauchen, sind deutlich kürzer.
Wer außer dem Betroffenen kann das Bundeszentralregister einsehen?
Unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister können nur Behörden verlangen, und das auch nur wenn sie ein besonderes Interesse daran nachweisen können. Das ist insbesondere bei folgenden Institutionen der Fall:
- Gerichte und Staatsanwaltschaft
- Behörden des Verfassungsschutzes
- Oberste Bundes- und Landesbehörden
- Behörden, die für die Einbürgerung von Ausländern zuständig sind
- Gnadenbehörden
B sagt
Hallo, wurde vor 26 Jahren wegen BTM zu 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung verurteilt. Wann wir das aus dem Bundeszentralregister gelöscht?
Mit freundlichen Grüßen
Guido
Karina sagt
Hallo, grüße Sie. Mein Partner ist ohne Fahrerlaubnis 2 mal gefahren und hat einmal 25 Date,einmal 55 Sątze bekommen. Das war 2018.
2022 hat er nicht mehr Beweisse gehabt, das er nicht schuld ist und hat noch mal 25 bekommen. Würden Sie bitte so nett sein und erklären wann genau die Schtrafen von 2018 Aus dem Register entgültig gelöscht sind ? Muss mein Partner ein Antrag dafür stolen ? Kann Aus gumanitąren Gründen das vorher gelöscht werden ?
Besten Dank.
Karina
S.H sagt
Leider sind die Menschen die vorbestraft sind in Deutschland ein lebenslang erfolglos weill die fristen zu Löschung der Einträge viel zu lang sind.
Meine Meinung sollten 5 Jahre ausreichen um wieder in der Arbeitswelt Fuß zu fassen..
Mit den langen fristen stehen die den vorbestraften im Weg und so werden die meisten wieder straffelig.
Ilka S sagt
Klar steht das drin. Am einfachsten beantragt du dir ein polizeilichen Führungszeugnis bei der Gemeinde, dann weißt du ja was dein steht. Im übrigen sind glaube seit 2020 Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet ein polizeilichen Führungszeugnis über seine Mitarbeiter einzuholen.
Ich selbst bin auch Pflegekraft und habe einen Eintrag im Führungszeugnis, wegen BTM.
Meiner Erfahrung nach hat sich Ehrlichkeit bewährt. Ich habe meiner Chefin von vornherein gesagt was Sache ist bevor sie mich eingestellt hat. Die Ehrlichkeit wurde mir hoch angerechnet, mein Delikt auch schon von 2015. Deshalb war es für sie auch kein Problem. Von ihr weiß ich das auch mit dem Pflichtführungszeugnis. Das war mir auch neu.
ABER dein neuer Arbeitgeber der deshalb kündigt und auch noch fristlos. Das ist meine ich gar nicht rechtens .
Das würde ich niemals so hinnehmen und einen Rechtsanwalt fragen!
hatte der Scheckkartenbetrug damals mit deiner Arbeit zu tun? Also hast du den Pflegedienst beklaut, verstehe ich das richtig?
Viel Glück.
Liebe Grüße
Ilka
Saskia sagt
Hallo,
ich habe von 2016-2020 in einer ambulanten Pflege gearbeitet.
Nun ich hab damals einen großen Fehler gegangen und hab Scheckkartenbetrug begangen.
Hab die fristlose Kündigung erhalten
Habe Geldstrafe erhalten mit 2x45Tagessätzen und 1x 30Tagessätzen
Hab gleich danach wieder in einer anderen Einrichtung angefangen (dieser Arbeitgeber wollte aber nichts wissen warum ich mich woanders beworben habe geschweige wollten sie ein Führungszeugnis)
nun jetzt nach knapp 2Jahren haben sie warum auch immer es rausgefunden und haben mir eine fristlose Kündigung gegeben,aber sie geben mir die Chance um mich zubeweisen aber nur wenn ich nicht Krank werde oder ich Kind krank nehme.
Nun möchte ich mich aber nicht unter Druck setzten lassen und mich woanders bewerben.
Steht was davon im Führungszeugnis bzw im Bundeszentralregister?
Habe Angst das ich nie wieder irgendwo Fuß fassen werde.
Ziya sagt
Guten Tag ,ich würde gerne wissen ob eine Verurteilung nach dem Btmg gesetz ,(erwachsenen strafrecht zu 4 jahre),im jahre 22.04.2002 noch immer im führungszeugnis oder im bundeszentralregister noch aufgelistet ist.und ob diese überhaupt gelöscht wird jetzt nach 20 jahre..
mfg
Tanja F sagt
Steht oben im Artikel.
C4 sagt
Guten Tag, ich musste wegen Körperverletzung von 10.02.2009 bis 09.02.2011 in haft. Habe mir seid meiner Entlassung, nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Kann ich die Einträge jetzt schon löschen lassen. So wie ich gelesen habe bleibt mein Eintrag, bis zu 15 Jahre bestehen. Kann ich jetzt schon eine Lösung beantragen?.
Samuel sagt
Hallo, ich habe eine frage hat Ausländerbehörde aufsicht recht in Bundeszentralrgister ? Ich möchte visum beantragen es muss ausländerbehörde entscheiden ich habe angst, dass die ausländerbehörde aufsicht recht hat im Bundeszentralrgister vielen Dank, wenn jemand helfen könnte
Rami sagt
Hey Ferhat,
Das Problem hätte ich auch mal die Polizei hat ihre eigenen Datenbank. Du muss ein Antrag auf personbezogen Daten bei der Datenschutzbeauftragte bei der Pol in izei stellen und dann löschen lassen. Die Polizei behalten sehr gerne die Daten und löschen diese nicht Automatisch ( zunutze es als Gefahrenabwehr) du muss leider selber Aktiv werden.
Gruß
Rami
Brigitte R sagt
Hallo brauche Hilfe!
Lebe in den USA seit 20 Jahren. Hatte vor 40 Jahren wegen BTM eine Strafe von 3 Jahren, danach Bewährung! Seitdem nicht mehr Straffällig geworden!
Mein Führungszeugnis ist okay, nur weiß Ich nicht ob es noch im BZR vorhanden ist!
Kann mir jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte
Stefan M sagt
Ist alles gelöscht . getilgt worden .
LG Stefan
Joachim sagt
Danke für den informativen Artikel übers Strafrecht und der Tilgungsreife. Mir war gar nicht bewusst, dass eine Verurteilung, ein Jahr nach der Tilgungsreife komplett aus dem Register verschwindet. Ein früherer Bekannter hat als jugendlicher eine Straftat begangen, bei ihm müsste also der Eintrag auch bereits gelöscht worden sein.
ömer sagt
habe in 2008 eine falsche Dokument erstellt deswegen habe 30 tage Geld strafe bekommen
wand wird das in meine Akte gelöscht?
ist das nicht nach 10 Jahre die Daten werden Automatik gelöscht?
Tanja F sagt
Steht oben im Artikel.
Alipopo sagt
Hallo
Ich hatte einen Eintrag wegen Erschleichen von Leistungen 145 Tagessätze doch sagte mir die Einbürgerung dass es getilgt worden sei. Und ich habe einen Anwalt der mir hilft für die Einbürgerung doch sagte er das 2 Ermittlungen gegen mich laufen deshalb sind die Einträge was getilgt wurde wieder aufgetaucht ( stimmt das so ) weil ich habe ein klein wenig das Gefühl das mein Anwalt mehr auf das Geld interessiert als die wichtigsten Dinge . Die 2 Ermittlungen die gegen mich laufen da ist kein Urteil oder sonstiges
Delija sagt
Guten tag ich habe Interessen mir informieren wie Kann ich meine Bewehrung ,nach bilet Entzug von drei Monaten Bewehrung löschen
Abdo sagt
Hallo, ich wurde im Juni 2016 zu 25 Tagessätzen wegen versuchter Körperverletzung verurteilt und im November 2016 zu 4 Monate auf Bewährung und 75 Sozialstunden. Die Strafen sind abgegolten und ich bin nicht wieder straffällig geworden.
Ab wann wird das aus dem Bundeszentralregister gelöscht bzw. Kann ich es löschen lassen?
Martin1 sagt
Auch das steht doch oben: Aus dem FüZ November 2021
Wassim sagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gibt es eine Möglichkeit, die Registrierungsfrist von 10 Jahren auf 5 Jahre als humanitärer Fall zu verkürzen, wenn die Person dem Gesetz verpflichtet ist und in den ersten 5 Jahren des Urteils keinen Verstoß begangen hat? Petitionsanfrage?
Mit freundlichen Grüßen
Bilal sagt
Ich habe 2013-14 einen leichten Diebstahl begangen und wurde jugendrechtlich verurteilt jetzt wurde erneut ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet warum
Lazaros K. sagt
Guten Tag,
ich habe eine Frage, in mein Werdegang wurde ich aufgrund mehrer Vorgänge mehrmals verurteilt.
Meine Frage an Sie, im Führungszeugniss werden nach die EInträge gelöscht. Jetzt bleibt die Frage, wann kann man die Einträge aus dem Bundeszentralregister löschen, da ja bis jetzt fast 15- 20 Jahre vergangen sind? Welche Fristen gelten da bzw. kann man löschen. Zu meinen Einträgen waren es überwiegen Geldtrafen mit Tagessätzen 40 – 140 war glaube das höchste der Gefühle ;-(. Ich bedanke mich im voraus und begrüsse auch ein Telefonkontakt [von der Redaktion geändert] für weitere Beratung bzw Möglichkeiten über Löschung.
Stefan M sagt
ist längst alles gelöscht .
spätestens nach 15 Jahren , auch wenn Gefängnis dabei war .
deines ist nach der neuen Regel nach 5 Jahren bzw 10 Jahren zu löschen gewesen
LG
Stefan
Ferhat sagt
Hallo kann mir einner sagen ich habe 2003 ein jahr bewährung und 400€ geldstraf bekommen jedes mal wenn mich die polizei anhält und meinen daten durch gibt dann fragen sie jedes mal hatten sie mit betäubungsmittel zutun das sind 18 jahre her das war ein jugend fehler das braucehn meine kinder ja nicht hören kann ich dies löschen lassen das nervt langsam icthv rauche nicht mal mehr zigaretten bitte um hilfe
Martin1 sagt
Steht ja oben: 20 Jahre.
Also 2023 wird es getulgt werden – außer man hat erneut Mist gebaut.
Und wg. der Kinder: man kann auch aus dem Auto aussteigen und da mit den Bullen reden.
Heiko W sagt
Hallo,danke fuer ihre Hilfe.Wir konnten unsere Wagen auf unser Kleinfamilienunternehmen anmelden und es hat alles geklappt!Frohe Wheinachten!
Stefan M sagt
Das ist lange schon gelöscht und wenn dich Polizei was frägt , dann sagt man, sie werden gleich sehen,, bei meiner Überprüfung ,, das ich ein weißes Hrmd habe !!
Das ist korrekt
LG
Stefan
Lulz sagt
Bewährungsstrafen bis zu einen Jahr stehen nicht im Führungszeugnis zbs…3 Monate auf ein Jahr 7 Monate auf 1 Jahr
Dnn sagt
Hallo, ich hab einen Eintrag erhalten wegen erschleichen von Leistung was nicht stimmt jedenfalls würde ich diesen Eintrag gerne löschen wollen. Wie wäre es möglich dies zutun ?
LG
edgar sagt
Also erschleichen von Leistungen kann vieles sein. Es ist erstmal ein Betrugsdelikt und auch schwarzfahren kann zu einem Registereintrag führen. Betrug (erschleichung von Leistung) ist eine Straftat und es wird hier auch meist von Vorsatz ausgegangen.
Thomas S sagt
Wann wird folgende Strafe aus dem Register getilgt:
30 Tagessätze wegen Fahrerflucht sowie Entzug der Fahrerlaubnis gem § 44 StGB für zwei Monate.
Vielen Dank
Sead G sagt
Habe einen starfstatt als Betrug im 08.2020 bekommen die Strafe ist 150 Tagessätze zu 30€
S.lik sagt
Hallo,
Ich hätte gerne gewusst, jemand fragte mich wenn der sohn/Tochter verstorben ist…Kann der Vater sich austragen lassen?Oder wird das Kind komplett aus dem register gelöscht
Mfg
Teztoz sagt
Hallo zusammen,
Ich wurde 2007 in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu 9Monaten auf Bewährung verurteilt. Bin in Berufung gegangen und wurde zweiter Instanz komplett freigesprochen. Meine Frage:Brauche jetzt ein erweitertes Führungszeugnis fürein Sicherheisfirma steht das da drin?Und musste meinen Führerschein 2007 wegen Alkoholund Btmg abgeben.Steht das da auch drin?
Christian K sagt
Hallo
Habe in meiner Jugend richtig Spass gehabt . Heute sehe ich das eher als Dummheit an . Bin 46 Jahre und habe seit über 20 Jahren keine Dummheiten mehr gemacht . Vor meiner Einsicht lagen 11 Monate Gefängnis wegen Diebstahl und Drogenkonsum , Sachbeschädigung, fahren ohne Führerschein das war allerdings mit 19 Jahren . Heute Bin ich Clean und Familien Vater dreier Kinder . Meine Frau ist krank geworden und darf kein Auto mehr fahren. Jetzt muss ich einen Führerschein machen , und ja ich hatteNoch nie einen. Gibt es Probleme jetzt ? Oder ist alles verjährt ?
Vielen Dank