Ein wesentlicher Irrtum, dem die meisten Personen gerne aufsitzen: Unterlassen bedeutet nicht einfach nur bloßes “Nichtstun”, sondern ist stets zu beziehen auf eine bestimmte Handlung. Dadurch meint Unterlassen eher “etwas nicht tun”.
Neben der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB), aufgrund derer alle Personen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, gibt es auch Personengruppen, bei denen das Unterlassen einer Handlung weit schwerer wiegen kann: die “Garanten”.
Diese haben eine besondere Verpflichtung gegenüber anderen Personen. Das Unterlassen einer Hilfe kann dann nicht nur nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sein, sondern der Tathandlung selbst gleichkommen.
Doch wann handelt es sich um Begehen durch Unterlassen? Wer ist eigentlich Garant? Und wann kann es sich um eine Körperverletzung durch Unterlassen handeln? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Körperverletzung durch Unterlassen
Eine Straftat kann auch durch Unterlassen begangen werden. Bei einer Körperverletzung kann dies etwa der Fall sein, wenn Personen nicht versuchen, im Notfall Hilfe zu leisten.
In den meisten Fällen wird eine Körperverletzung durch Unterlassen als fahrlässige Köperverletzung oder ggf. fahrlässige Tötung bestrafft.
Das Strafgesetzbuch kann für eine Körperverletzung durch Unterlassen strafmildernde Umstände vorsehen. Inwieweit dies das Strafmaß beeinflusst, liegt im Ermessen der Richter.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist eine Person Garant gegenüber einer anderen Person?
Es gibt unterschiedliche Personenkreise, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung oder aber der natürlichen Beziehung anderen Menschen gegenüber besonders zur Fürsorge verpflichtet sind. Hierzu können folgende Gruppierungen zählen:
- durch berufliche Verpflichtung (Polizeibeamte, Ärzte, Rettungsdienste, Feuerwehr usf.)
- familiäre Fürsorgepflicht – auch innerhalb eheähnlicher Gemeinschaften (Eltern für die eigenen Kinder, Ehegatten füreinander usf.)
- Verpflichtung in einer Gefahrengemeinschaft (Bergsteiger, Skifahrer usf.)
- frewillige Übernahme der Fürsorge und Aufsicht über bestimmte Personengruppen (Pflegepersonal, Rettungsschwimmer, Kindergärtner usf.)
- Täter gegenüber dem Opfer
Unterlässt eine Person, die sich aufgrund einer der oben genannten Konstellationen in einer Garantenstellung gegenüber einer anderen Person oder hinsichtlich allgemeiner Rechtsgüter (körperliche Unversehrtheit u.a.) befindet, eine Handlung – Hilfeleistung, Einschreiten usf. – ist nicht mehr nur eine unterlassene Hilfeleistung anzuerkennen. Vielmehr kann es sich um den schwerer wiegenden Aspekt des Begehens durch Unterlassen nach § 13 StGB handeln.
Begehen einer Tat durch Unterlassen (§ 13 StGB)
Versucht ein Garant nun nicht, eine mögliche Gesundheitsschädigung zu vermeiden, obwohl ihm dies zumutbar und möglich gewesen wäre, kann ihm Begehen durch Unterlassen vorgeworfen werden.
Dabei kann der Garant dem Täter selbst gleichgestellt werden, da er gewissermaßen mangels Vereitelung der Tat Beihilfe durch Unterlassen leistet – gewissermaßen Mittäter wird. Allerdings muss dem Garanten in einem entsprechenden Fall nachzuweisen sein, dass das Eingreifen generell “zumutbar” und potentiell “erfolgversprechend” hinsichtlich der Tat- bzw. Schadensabwendung gewesen wäre.
Das Strafmaß richtet sich in einem solchen Fall in aller Regel nach dem zugrunde liegenden Straftatbestand und nicht mehr nur nach den Bestimmungen zur unterlassenen Hilfeleistung. Eine mildere Ahndung ist nach § 13 Absatz 2 StGB jedoch möglich.
Welche Körperverletzung ist durch Unterlassen begehbar?
Hinsichtlich des von uns thematisierten Schwerpunkts bleibt nun die Frage, wann für Körperverletzung durch Unterlassen eine ebenso strenge Ahndung droht, wie für das Begehen durch tatsächliches Handeln. Sind etwa die Tatbestände “schwere Körperverletzung durch Unterlassen” oder “Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen” möglich?
Grundsätzlich ist es möglich, dass es sich bei einer Körperverletzung durch Unterlassen um eine vorsätzliche oder aber eine fahrlässige Tat handelt. Um eine vorsätzliche Körperverletzung durch Unterlassen bestrafen zu können, muss eindeutig nachgewiesen werden, dass der unterlassende Garant vollständige Kenntnis von den Tatumständen hatte.
Das Strafmaß kann sich in einem solchen Fall dann nach dem jeweiligen Grad der vorliegenden Körperverletzung richten. Handelt es sich etwa um eine Körperverletzung mit Todesfolge, kann auch der Garant, der die Körperverletzung durch Unterlassen gewissermaßen selbst erst ermöglichte, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren bestraft werden.
Da sich der Nachweis hinsichtlich der vollumfänglichen Kenntnis in aller Regel jedoch schwierig gestaltet, ist in den meisten Fällen eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen anzunehmen – bzw. eine fahrlässige Tötung, sollte das Opfer zu Tode gekommen sein.
Dieser Tatvorwurf kann z. B. auch bei einem Behandlungsfehler im Raum stehen, bei dem ein Arzt eine medizinische Behandlung unterlässt und dadurch einem Patienten schadet – etwa fehlende Indikation von Insulin bei einem Zuckerschock.
Im Übrigen handelt es sich bei einem Hundebiss nicht um fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen, wenn der Hundehalter seinen Hund nicht zurückhält und gewähren lässt. Grund ist hierbei, dass der Halter in aller Regel nicht in einer Garantenstellung gegenüber dem Opfer steht. Eine fahrlässige Körperverletzung bleibt es in aller Regel dennoch.
Das Strafmaß für den Unterlassenden im Falle zuzusprechender Fahrlässigkeit
Für eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen droht eine Geldstrafe oder eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe. Im Falle der fahrlässigen Tötung kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen.
Reinhard N sagt
Hallo ,ich wohne im Pflegeheim und eine Pflegerin mit langjährigen Erfahrungen ,bin Diabetiker und obwohl ich modrigen Zuckerwrt habe werde ich mit Insolin versorgt was zum Schüttelfrost und Fieber endet , inzwischen wurde mir gesagt ich kann verweigern , möchte jedoch die Frau anzeigen ,habe ich Aussicht auf Erfolg???
Bürger sagt
Ist eine o.g. Tatbestand (fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen) erfüllt, wenn sich eine Kommune weigert, trotz besseren Wissens, seine Bürger, bzw. die Schüler der städt. Schulen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, obwohl es ihr möglich und zumutbar ist? Die Garantenstellung dürfte gegeben sein…
Marx sagt
Mein Mann war am 1 August in Krankenhaus eingeliefert und trotzt allen Bitten um kopf zur untersuchen weil wir genau 2 wochen davor astra zeneka impfe hatten und mein mann mit Verkrampfung Sein Bewusstsein verloren hat wurde er 14 std lang nicht am kopf untersucht.Nach 14 std wurde sein Kopf untersucht und da wahr nichts zu machen Gehirn Blutung.er ist verstopft.ist das vorsätzliche korperverletzung durch unterlasen mit Todes folgte?
K andrea sagt
Andrea Kiefer sagt
10. Juni 2021 um 16:58
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Hallo,mein Nameb st Andrea
Ich habe 2015 durch meinen Hausarzt meinen rechten Unterschenkel und meine Zehen links verloren
Er ließ mich 5 Wochen da und kuckte wie mir die Füsse abgefault sind
Vertröstet wurde in in dieser Zeit es sei nur eine Entzündung
Als er mich dann ins Krankenhaus schickte war alles zu spät
Ich hatte auch schon eine Sepsis
Obendrauf hat er dann meine Krankenakte gefälscht
Schadensersatz hab ich bekommen allerdings durch Lügen von ihm weniger als mir zugestanden hätte
Gestern war seine Strafverhandlung bei der ich leider aus Krankheitsgründen nicht als Zeugin erscheinen konnte ich hörte nur das es eine Geldstrafe sei
Meine Frage ob ich ihn theoretisch noch wegen Unterlassener Körperverletzung anzeigen kann
Liebe Grüsse
Andrea K
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Gabriele sagt
Vor 11 Jahren hatte ich ein Jahr extreme Zahnschmerzen am letzten Zahn im Oberkiefer rechts. Ich war mehrmals beim Zahnarzt und bat ihn den Zahn zu ziehen. Dann habe ich mehrmals telefonisch um einen Termin gebeten: Er hat mir versprochen den Zahn nach den Sommerferien zu ziehen. Auch meine Krankenkasse habe ich telefonisch konsultiert: Sie teilten mir mit, dass der Zahnarzt mich nicht behandeln müsse. Die Schmerzen haben sich verschlimmert und sind in den gesamten Körper geschwappt. Ich wurde chronisch krank (Rheumatoide Polyathritis). Für mich war das “Unterlassene Hilfeleistung”. Das teilte ich dem Zahnarzt vor dem Ziehen des Zahnes nach den Sommerferien mit. In der Behandlung hat er dafür gesorgt, dass sich die Krankheit manifestieren kann: Ein Zahnwurzelrest blieb im Zahnfleisch, der mir noch weitere 3 Jahre starke Schmerzen bereitete. Weiterhin klopfte er mir unter Betäubung mehrmals auf Zahnersatz (4-er und 5-er im OK rechts). Danach schmerzten auch diese Zähne. Das war der Anfang meiner 11-jährigen Misshandlung durch Zahnärzte. Für das Landesgericht war das eine “Behandlung nach allen Regeln der ärztlichen Kunst”. Ich versuche deswegen seit 6 Jahren Deutschland zu verlassen, was mir als allein erziehender Mutter und schwerbehindert noch nicht gelungen ist.
Maria sagt
Es ist leider richtig, dass Zahnärzte weder eine Behandlungspflicht noch einen Heilauftrag haben. Ist man, wie ich damals leider auch, erst mal beim völlig falschen Zahnarzt gelandet und beschwert sich sowhl beim Zahnarzt als auch bei der Krankenkasse darüber, ist man aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen sowohl bei der Krankenkasse als auch bei den meisten anderen Zahnärzten unten durch. Ich hatte damals eine nicht passende Brücke gemacht bekommen, der Zaharzt zahlte nach dem entsprechenden Gutachten das ich endlich bei der Krankenkasse durchgesetzt hatte, von sich aus Schmerzensgeld. Die Krankenkasse hatte mir angeboten den Schaden schnell im kasseneigenen Krankenhaus zu beheben- wenn ich den Zahnarzt nicht belangen würde. Was ich natürlich nicht einsah nachdem er schon die Nachbarzähne ruiniert und mich immer unfreundlich behandelt hatte weil er ja ein paar Versuche zum nachbessern machen musste. Als ich 2 Jahr später noch meinen Eigenanteil zurückklagte sagte er zum Erstaunen aller, er hätte keinen Fehler gmacht und wenn überhaupt , möchte man den Eigenanteil dem Sozialamt zurückübweisen. Ich war Studentin gewesen, fast 1000 Dm waren für mich viel Geld. Der Richter war richtig sauer- wieso er denn ohne Fehler Schmerzensgeld gezahlt hätte und was mein vermeintlicher sozialer Status damit zu tun hätte….Das mit dem Ausland kann ich nachvollziehen, ich habe das große Glück in einem Grenzgebiet zu wohnen und mein letzter, belgischer Zahnarzt war super. Leider in Rente, Versuch mal einen Zahnarzt in einer benachbarten Stadt oder noch besser in einem anderen anderes Bundesland zu finden. Arabische Ärzte haben auch oft eine bessere Berufsethik. Schau nicht bei Jameda- die Bewertungen sind nicht authentisch, lieber bei google, aber da auch am besten ALLE Bewertungen durchgucken. Liebe Grüße
Gabriel sagt
Hallo liebes Team,
meine Mutter erlitt im Mai 2016 ein Ereignis mit Körperverletzung im KH. Am 09.Juni 2016 verstarb sie.
Nach ihrem Tod machte ich Anzeige gegen den letzten behandelnden Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung, die Körperverletzung wurde als Unfall ausgewertet.
Dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das war nach meiner Beschwerde am 10. Juli 2017.
Nach Beschwerde bei der Vertrauensstelle der Polizei in diesem Jahr wegen einer fragwürdigen Kopfverletzung, die nicht nach Unfall aussah(2 Verletzungen auf dem Foto)
wurde mir ein zweites Verfahren gegen unbekannt mitgeteilt, dass angeblich nach meiner Beschwerde lief. Davon wurde ich aber nicht unterrichtet.
Bevor ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden kann, muss Anzeige eingehen. Ich habe keine 2. Anzeige gemacht. Wie sieht es mit der Verjährungsfrist aus? Kann ich noch einen Anwalt beauftragen, wegen Schmerzensgeld gegenüber diesem KH?
Jetzt vergehen mit dem 10. Juli 3 Jahre.
ANONYMUS sagt
Ich bin Bewohner der Hälfte eines Wohnhauses, das meiner Schwester gehört (Volleigentum). Mir steht laut Übergabevertrag meiner verstorbenen Eltern lebenslanges Wohnrecht zu.
Die Warmwasserheizung funktioniert im ersten Stock unzureichend, nur 1 Heizkörper in 4 Zimmern wird warm, 3 bleiben also ständig kalt – im Erdgeschoß ist aber alles O.K.
Trotz mehrfacher Reklamation wurde die Heizung nicht instandgesetzt, sodaß im Winter bei zunehmender Kälte erhebliche Gesundheitsgefahr droht.
Was kann ich dagegen machen?
HBL sagt
Zur Reparatur auffordern, Frist setzen und für den Fall nicht fristgerechter Reparatur androhen, dass Leistung nach Fristablauf abgelehnt und auf Kosten des Verpflichteten durch Dritten erbracht wird.
Biggi B. sagt
Aufgrund von häufiger Krankheit (Schwerbehinderte 60%) wurde ich vom Vorgesetzen vom Arbeitsplatz ENTFERNT und bin seit 9 Monaten ohne Arbeit im Nachbarbüro GEPARKT.
Ist das eine Körperverletzung?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Biggi B.,
wir können nicht beurteilen, ob der Tatbestand erfühlt ist. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder an eine Polizeidienststelle. Eventuell kann Sie der Betriebsrat oder die Gewerkschaft unterstützen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ralf sagt
wenn in einem eheähnlichem Verhältnis ein Partner für den Lebensgefährten keine ärztliche Hilfe ( oder nachweislich zu spät… ) anfordert und durch die verlorene Zeit eine Erkrankung mit Folgen daraus resultiert, wie müsste man da vorgehen. ???
koerperverletzung.com sagt
Hallo Ralf,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten und empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall direkt an einen Anwalt zu wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
haberkern sagt
muss mich gegen institutionen wie renten-u. krankenversicherung wehren.bin im rentenprozess.wurde nach zweiter reha mit caaudasymptomen als arbeitsfähig entlassen.sozialgerichtlich ist noch nicht entschieden.hab mich im übrigen an die bayrische ärztekammer gewendet.dieses gutachten wird wohl längere zeit in anspruch nehmen.muss auch feststellen,dass gutachten falsch oder unkorrekt sind.dies auch von einem radiologen,der symptome nicht erkannt haben will.weil bei dieser symptomatic meines erachtens schon eine straftat besteht.
M. Bohr sagt
Danke für die Informationen.