FAQ: Einfache Körperverletzung
Eine einfache Körperverletzung liegt laut Gesetz vor, wenn der Täter eine andere Person körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schadet. Dies ist der Fall, wenn das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt ist. Mehr zur Definition finden Sie hier.
Wie eine Körperverletzung gewertet wird, hängt meist von den erlittenen Folgen für die Gesundheit ab und kann daher im Einzelfall variieren. Wird das Opfer angespuckt, gekratzt oder erleidet etwa durchs Anrempeln blaue Flecke, gehen die Gerichte meist von einer einfachen Körperverletzung aus.
Laut StGB droht für eine einfache Körperverletzung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Strafenkatalog | |
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einfache Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
versuchte einfache Körperverletzung ... Abmilderung (§ 49 Abs. 1 StGB) möglich auf | Geldstrafe |
Als einfache Körperverletzung wird im Strafrecht gemeinhin der Grundtatbestand der Körperverletzung bezeichnet. Vielfach ist auch der Begriff der leichten Körperverletzung in diesem Zusammenhang gebräuchlich.
Der Tatbestand der einfachen Körperverletzung stellt sich in § 223 StGB wie folgt dar:
“Wer einen anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 223 Absatz 1 StGB)
Doch wann genau kann die Körperverletzung als einfache Form gelten? Und können Fahrlässigkeit und Vorsatz an dem Strafmaß etwas drehen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Die einfache Körperverletzung – Definition nach StGB
Wie bereits erwähnt handelt es sich bei den Bestimmungen in § 223 StGB um die Darstellung des Grundtatbestands im Strafrecht. Alle anderen Formen und Qualifikationen der Körperverletzung bauen auf diesem Fundament auf. Den anderen Graden werden dabei nur weitere, speziellere Eigenschaften zugesprochen – wie etwa der Gebrauch einer Waffe oder von Gift bei der gefährlichen Körperverletzung bzw. die schwerwiegenden Folgeschäden des Opfers bei der schweren Körperverletzung.
Generell müssen die Bestimmungen in § 223 StGB dabei jedoch stets eintreffen. Doch was bedeuten körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung überhaupt?
Zur Unterscheidung von körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung
Grundsätzlich ist die Körperverletzung darauf beschränkt, dass die körperliche Unversehrtheit eines Person durch eine andere beeinträchtigt wurde. Dabei kann unterschieden werden zwischen Misshandlungen und Gesundheitsschädigungen. Der Unterschied beider Tatbestände erschließt sich nicht jedem auf Anhieb.
Bei einer körperlichen Misshandlung wird das Opfer durch den Täter nicht direkt nachhaltig körperlich verletzt, aber dennoch im eigenen Wohlbefinden stark eingeschränkt. Dies gilt zum Beispiel bei einer leichteren Ohrfeige.
Als gesundheitsschädigend hingegen können all jene Handlungen gelten, die eine nachhaltige körperliche Verletzung des Opfers oder einen pathologischen Zustand hervorrufen. Dieser ist in aller Regel mit einem Heilungsprozess verbunden. Dies kann vor allem dann zutreffen, wenn nicht mehr nur mit der flachen Hand, sondern mit geschlossener Faust zugeschlagen wird. Platzwunden, Prellungen und andere Schädigungen begründen sodann die einfache Körperverletzung.
Zum Vorsatz bei der einfachen Körperverletzung
Wird eine Tat, die im Strafrecht relevant ist, nicht vorsätzlich begangen, kann zumeist Fahrlässigkeit als ursächlich gelten: Der Täter ließ die notwendige Sorgfaltspflicht außer Acht und schadete so einem anderen. Generell sind entsprechende Taten nach § 15 StGB nicht strafbar, es sei denn, die Strafbarkeit ist explizit im Gesetz als Ausnahme dargelegt.
So kann Fahrlässigkeit auch den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung begründen. Allerdings sind bei dieser Form keinerlei weitere Qualifikationen möglich wie etwa fahrlässige gefährliche oder schwere Körperverletzung. Zugrundegelegt ist hier stets der Grundtatbestand – es handelt sich gewissermaßen um eine mildere Form der einfachen Körperverletzung, die mit dem strafmildernden Aspekt der Fahrlässigkeit verknüpft ist.
Alle Formen der Körperverletzung der §§ 223 bis 226a StGB beschreiben damit in Gänze vorsätzlich begangene Tatbestände. Bei einer Verurteilung auf Basis von § 223 StGB ist somit stets eine vorsätzliche einfache Körperverletzung anzunehmen.
Einfache Körperverletzung: Welche Strafe droht?
Der bereits eingangs zitierte Abschnitt aus dem Strafgesetzbuch bestimmt als Strafe für die einfache Körperverletzung eine Geld- oder aber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Da es auch im Strafrecht stets inidividuelle Fallkonstellationen zu verhandeln gilt, haben die Richter hier einen größeren Rahmen vorgegeben, in dem sie sich bewegen und das dem Fall angemessene Strafmaß auffinden können. Hierbei können Sie sich an dem Grad des Vorsatzes vom Täter, den Folgen für das Opfer u. a. Punkten orientieren.
Tuula L sagt
Dass eine bis zu 5-jährige Freiheitsstrafe für eine einfache Körperverletzung verhängt werden kann, wusste ich noch nicht. Auf meiner Arbeit bin ich körperlich angegangen worden und möchte nun dagegen vorgehen. Am besten suche ich mir dafür einen guten Rechtsanwalt für Strafrecht.
Julian sagt
Hallo mir wurde beim Fußballspiel am Hbf damals mit den Knie ins genitalbereich ohne Grund getreten, hatte mit den Fußballspiel nichts zutun und der Täter wurde daraufhin festgenommen und in Gewahrsam überstellt, weil es direkt vor der Polizei ihr Auge passiert ist. Damals hatte ich Probleme und schmerzen für paar Stunden und weil es nachts war und ich eig nur nachhause wollte da ich durch das Spiel mein Zug verpasst habe um 0.07 Uhr und der nächste morgens um 8 gefahren wäre wo ich dann 2h fahren muss bin ich nicht zum Arzt gehen da mir das zu unangenehm war. Das ist ungefähr seid August her und ich habe heute den Brief von Bundespolizeiinspektion bekommen und bin grad verunsichert ob ich da Anspruch habe überhaupt was zu verlangen. Wär lieb wenn sie mir durch ihre Antwort weiterhelfen könnten.
Viele Grüße
Maryam B sagt
Hallo,
ich schildere Ihnen kurz mein Anliegen:
Ich wurde 2020 im Bus angegriffen weil ich keine Maske trug, habe eine Befreiung. Musste genäht werden, es wurde von beide Seiten Anzeige erstattet jedoch kam es nie zu einem Gerichtsverfahren, ich werde noch als Täterin hingestellt.Mein Abwalt sagte mir bereits das die meisten die dort sitzen für diese Corona Masnahmen sind.Beweise wurden unter dem Teppich gekehrt, die Kamera im Bus wurde nicht angeschaut.
Mein Anwalt sagte mir ich soll es auf dem Zivielrechtlichen Weg versuchen um Schmerzensgeld zu bekommen.Ich musste auch im Krankenhaus genäht werden, der Krankenhaus bericht liegt vor.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
George sagt
Hallo,
mein Ehefrau ist eine Person, die immer Probleme wollte, sie hat immer Diskussionen geführt bevor sie mit den Händen versucht anzugreifen. vor fast 3. Monate hat sie so was gemacht und versuchte mich zu schlagen, habe ich reagiert und sie hatte Schwullung in die Bein und Arm, sie hat eine Anzeige gegen mich gestellt, ich habe auch mit einer Anzeiger reagiert, weil ich auch leichte Spuren im Arm und Finger. Ich bekam auch eine einstweilige Anordnung mit Bannmeile und eine Wohnungszuweisung erlassen vom Amtsgericht. Jetzt hat meine Frau mir eine Nachricht über einen Bekannten, dass sie will die Anzeige rückgängig machen, ich habe nichts dagegen und ich will auch das gleiche machen, meine Frage ist: wie macht man so was, ich weiß, dass Strafanzeigen könnten nicht bei der Polizei zurückgezogen, sondern Staatsanwalt, also wie kann man das machen?
Jacky sagt
Hallo, meine Tochter (13 Jahre) teilte mir mit, dass ihr damaliger Freund (14 Jahre) sie regelmäßig geschlagen hat und sie mindestens 5x gewürgt hat.
Die lief wohl fast täglich über 3 Wochen. Nachdem sie Schluss gemacht hat, hat sie es mir erzählt.
Ich grübel ob ich ihn anzeigen soll, da ich keine Anzeichen oder Male bei ihr sah und den Zeitraum nicht genau bestimmen kann.
Was würdet ihr tun
Martin.k sagt
Hallo liebes team ich habe einen fehler gemacht ich habe ein paar bier getrunken und dan habe ich mit der fliegenklatsche meiner frau auf den rechten oberarm gehaut ein paar mal ich möchte wissen was das für straffe nachsich ziehen lässt und was das für strafe ist danke liebes team
Sascha S. sagt
Guten Tag zusammen.
Ich habe da eine frage. Folgendes ist geschehen.
Ich arbeite als “Türsteher” in meiner Heimatstadt. Kurz vor Ende bittet mich ein älterer Herr um Hilfe, da er sich vor einem Jungen deutsch(en) mit Migrationshintergrund bedroht und belästigt fühlte. Auf meine wirklich ruhige und höffliche bitte, den Herrn in ruhe zu lassen und des Weges zu ziehen, wurde er Frech und Aggressiv in Wort, Ton und Auftreten. Ich blieb ruhig. Erst als er mit seiner Bierflasche auf mich zukam reagierte ich. Mein Problem war, daß ich das Absperrgitter beiseite räumte um mich zu erwehren (Bierflasche = Schlagwaffe oder Wurfgeschoß) und ihm eine leichte Ohrfeige gab. Er zeigte mich an, ich ihn. Nun muß/soll ich zur Vernehmung/Anhörung als Beschuldiger zur hiesigen Polizei. Der Tatvorwurf : Vors. einf. KV.
Ich hatte a) nicht den Gedanken kurz vor Feierabend noch irgendwem ne Ohrfeige zu geben b) habe ich mit dem geringsten Mittel einen rechtswidrigen Angriff mit einer Glasflasche auf meine Person damit abgewehrt und c) hab ich danach Abstand genommen.
Was sollte ich nun am besten tun?
Vielen dank und einen schönen Tag noch.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sascha S.,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt und besprechen Sie mit diesem das weitere Vorgehen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten und daher auch nicht einschätzen, welche Möglichkeiten Sie hier nutzen sollten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jana S. sagt
Guten abend ich bin in august 2017 auf unsere Stufe Richtung na hauze gegangen haben meine fus gebrochen zwei woche gibst dann operieren und wieder gibst bis jetzt ist meine fuss nicht ok haben eine rechte auf schmerz Geld die stufe ist eine Stein Platte und gehören zum unsere Gemeinde bau danke Liebe Grüße S…
koerperverletzung.com sagt
Hallo Jana S.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel, wenn Schäden durch Dritte fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob in Ihrem Fall andere für die Schäden verantwortlich sind, sollten Sie mit einem Anwalt klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Crippp sagt
Wurde von ca. 7 Männern verprügelt, hatte danach ein paar Prellungen, Quetschungen, ein blaues Auge und vermehrt Rückenschmerzen. Ebenso wurde mein linker Zehen gebrochen und habe mit einer Uhr als Schlagring eine überbekommen. Welchen Betrag kann ich als Schadenersatz und als Genugtuung geltend machen?
Walker sagt
Frage
Muss ein Arzt die Verletzung bescheinigen oder genügend dem Gericht ein Foto.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Walker,
rechtlich können wir nicht beurteilen, ob ein Foto als Beweis dem Gericht ausreicht oder eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. In der Regel sind alle Nachweise, die einen Punkt unterstützen können, von Bedeutung. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, wir können eine solche Beratung nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
B.d sagt
Guten tag zusammen
Mein frage ist vor 4 Jahre hab ich eine strafe bekommen wegen einfache köerperverletzung da für hab ich bekommen geldstrafe (60 tagestz) ich hab diese strafe bezahlt 600€ mein fürungzugnes ist saube aber in mein auskünft steht immer noch .mein frage ist ab wann wird mein auskünft wieder sauber und ob mann antraglöschung stehlen bei bundeszentralergist kann
Mfg. Bd danke
koerperverletzung.com sagt
Hallo B.d,
in der Regel besteht für Eintragungen von weniger als 90 Tagessätzen im Bundeszentralregister ein Tilgungsfrist von 5 Jahren. Die Fristen sind in § 46 BZRG geregelt. Für eine Auskunft können Sie sich an das Bundeszentralregister wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Susi sagt
Hallo, ich hab vor kurzem eine Auseinandersetzung mit mein ex beste freundin gehabt, und ich hab ihr nach 3-4 mal Auffordern mein Grundstück zu verlassen ihr am Hals gepackt, geschoben und dabei ihr am Hals gekratzt.
Jetzt hab ich eine Vorladung wegen vorsätzliche Körperverletzung bekommen.
Welche Strafe muss ich rechne? Lg Fuchs
koerperverletzung.com sagt
Hallo Susi,
eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Das Strafmaß ist vom Einzelfall abhängig und obliegt dem zuständigen Gericht. In der Regel können, wie im obigen Artikel dargelegt, Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre möglich sein.
Ihr koerperverletzung.com-Team
A sagt
Ich habe eine frage. Ist das eine köperverletzung wenn an den hals geht. ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo A.,m
das kann pauschal und durch uns nicht beurteilt werden. Wenden Sie sich am besten an die Polizei oder einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
M., Elke sagt
Während des Wahldienstes am vergangenen Sonntag mit Einsatz von 7.30 – 13.00 h bzw. 12.30 – 21.00 h wurde uns seitens des Rathauses wohl auf Anordnung des Bürgermeisters nichts zu trinken angeboten, was in den Vorjahren bei Wahlen immer der Fall war.
Auch wurden wir mit dem Einladungsschreiben nicht darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns doch bitte selbst versrogen sollen ….
Ist das akzeptabel – in Ordnung?
koerperverletzung.com sagt
HalloM., Elke,
inwieweit hier der Tatbestand erfüllt ist, können wir nicht beurteilen. Wir bieten keine rechtliche Beratung an und empfehlen Ihnen dies mit einem Anwalt abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jenny sagt
Guten Morgen,
ich habe eine Frage. Mein Ex ist auf mich losgegangen, ich habe Prellungen an der Schulter und dem Arm, nichts “dramatisches”. Ich habe die Polizei gerufen. Er bekam ein Rückkehrverbot für 10 Tage. In der Zwischenzeit war ich beim Familiengericht und es wurde eine einstweilige Anordnung mit Bannmeile und eine Wohnungszuweisung erlassen.
Gleichzeitig habe ich Strafanzeige gestellt wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung.
Wenn ein Täter jedoch nie auffällig geworden ist und ich nicht sonderlich dramatisch körperlich verletzt bin, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Staatsanwalt keine Anklage erhebt? Gibt es so etwas wie eine Bagatellschwelle, also dass er sagt, die Körperverletzung war einmalig und das Opfer nicht schwer verletzt, das verfolgen wir nicht?
Sollte es doch zu einem Verfahren kommen, wird das Strafmaß aber auch nicht für den Täter “beeindruckend” sein, oder? Geldstrafe von 200€ oder dergleichen würden ihn gar nicht interessieren und vorbestraft wäre er dann auch nicht, oder?
LG,
Jenny
koerperverletzung.com sagt
Hallo Jenny,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Ob die Staatsanwaltschaft Klage erhebt, ist vom jeweiligen Einzelfall und den Umständen abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Dies gilt auch für das Strafmaß, dessen Höhe bestimmten kann, ob eine Vorstrafe vorliegt oder nicht.
Ihr koerperverletzung.com-Team
George sagt
Hallo Jenny,
mir ist wichtig zu wissen, was war das Ergebnis des Verfahren, bekam der Täter Geldstrafe , beurteilt oder gar nicht, wäre nett wenn du diese uns mitteilen.
Danke im Voraus
Nagler sagt
Hallo, ich habe eine Frage. Ich wurde von einem Mann geschubst, so dass ich hinfiehl. Mein Mann hat ihn darauf hin eins mit dem Schirm übergezogen. Ist das eine Staftat oder Verteidigung?
Michael sagt
Hallo Jenny,
im STGB gibt es die leichte und schwere Körperverletzung. Die Tatumstände, welche die Polizei bereits vor Ort getroffen hat, sprechen dafür, das nicht nur eine einfache Köperverletzung vorliegt, sondern eine schwere und somit ein Offizialdelikt ist. Das heißt, das die Polizei, welche der verlängerte Arme der Staatsanwaltschaft ist, in jedem Falle ermitteln muss. Nach Abschluss geht die Sache zur Staatsanwaltschaft und sie ist die Herrin des Verfahrens ab dann. Eine Hürde, wie Du diese ansprichst, gibt es nicht. Wer eine solche Straftat begangen und deswegen angeklagte wird, oder einen Strafbefehl erhält, soll vom Gesetz gemaßregelt werden. Sofern Du natürlich schwerwiegende Verletzungen davon getragen hast, wird die Staatsanwaltschaft Dich ggf. als Nebenklägerin an ihre Seite im Gerichtssaal zu Tisch bitten. Ansonsten hat nur die Staatskasse Geld verdient, der Verteidiger und das Gericht. Du selbst als Geschädigte, hast in einfach gelagerten Fällen nur die Genugtuung, das dein Ex bestraft wurde. In schwerwiegenderen Fällen muss das Gericht Dir ein Schmerzensgeld zusprechen, welche auch später etwa im Insolvenzverfahren des Verurteilten von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen ist, da es sich um sogenannte Deliktforderungen aus unerlaubter Handlung handelt.
Tamara T. sagt
Guten Tag,
Mein Freund hat jemandem eine ins Gesicht geschlagen, dieser ist blöd gefallen, hat sich an einem Stein den Kopf gestoßen und lag 4 Monate im Koma. Das war in der Schweiz. Dadurch hat mein Freund verwirkt, weiter in der Schweiz zu Arbeiten. Ausserdem soll er jetzt dafür entweder 5 Jahre in Haft oder 68000 EUR Strafe und Schmerzensgeld etc zahlen. Ist das so richtig? Ich finde die Strafe extrem hoch. Zu mal mein Freund auch gerade keinen job, etc hat. Ausserdem besteht keine fluchtgefahr, weil er hier in Deutschland aufgewachsen ist (Portugiese) und hier 3 kleine kinder und seine ganze Familie hat. Gibt es keine andere Möglichkeit, nicht ins Gefängnis zu müssen? (Allerdings liegen vor Strafen vor, die aber im Jugend und frühen alter entstanden sind. Heute ist er 32)
Danke für die Hilfe!
Tamara
koerperverletzung.com sagt
Hallo Tamara T.,
wir bieten keine rechtliche Beratung an und können den Sachverhalt daher nicht einschätzen. Diese klären Sie am besten mit einem Anwalt. Dieser kann Sie entsprechend beraten und Möglichkeiten aufzeigen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
MIchael sagt
Auch wenn schon Jahre zu spät. In Deutschland wird und kann er nicht verurteilt werden. Das Urteil aus dem Senat der Schweiz ist national vollstreckbar. Nicht international. In Deutschland verhängte Bußgelder können in Ersatzstrafe umgewandelt werden, im Falle der Uneinbringlichkeit. Geldstrafen, welche in Deutschland von einer Strafgerichtskammer ausgesprochen wurden, können im Wege der Uneinbringlichkeit in Haft umgewandelt werden, die sodann in Haft abzusitzen sind. Ein Tagessatz und Höhe entspricht einen Tag Haft. Zuvor gibt i. d. R. die Staatsanwaltschaft Gelegenheit, die Geldstrafe abzuarbeiten. Wer jedoch von ALG II lebt, kann i. d. R. nur abarbeiten. Dies jedoch höchstens 12 Monate. Alle darüber hinaus gehende Reststrafen müssen entweder bezahlt werden oder per Freiheitsentzug verbüßt werden. Bitte um Beachtung: Geldstrafen sind Geldstrafen und können auch nur im Wege der Ersatzhaft beigetrieben werden. Gerichtskosten sind Gerichtskosten und können nur im Wege der Zwangsvollstreckung nach 885 ZPO beigetrieben werden. Wer nichts hat, hat nichts und muss dafür auch nicht ins Gefängnis.
Maria sagt
Hallo, ich hatte heute eine Auseinandersetzung mit 3 Mädchen, die auf mich los gegangen sind. Ich war bei der Polizei und habe gegen die 3 Strafanzeige erstattet und habe mich bei meinem Arzt untersuchen lassen. Diagnostik: Rücken, Schulterblätter Prellung + fingerkuppe Nagelabgerissen. Was passiert mit den Täter , (16,17,19 Jahre) ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Maria,
eine pauschale Aussage zum Strafmaß ist nicht möglich, da dies je nach Einzelfall entschieden wird. In der Regel kann eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Melanie S. sagt
Hallo ich habe mich vor kurzem von meinem Freund getrennt… seit dem habe ich keine Ruhe mehr leider Leben wir noch zusammen bis ich eine Wohnung gefunden habe… nun ist es so das er mir das Leben zur Hölle macht er wartet bis ich von der Arbeit am Mittag heim komme um dann permanent Krach zu mach durch Lauter Metall Musik knallen sämtlicher Türen und Stampfen. Mittlerweile muss ich Beruhigungs und schlaftabletten nehmen weil ich sonst gar nicht mehr zur Ruhe kommen würde. Meine Frage in wie fern das Körperverletzung ist?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Melanie S.,
wir können die Sachlage nicht beurteilen und empfehlen Ihnen daher sich an einen Opferhilfeverein, eine Frauenhaus oder einen Anwalt zu wenden. Dort können Sie Unterstützung finden oder eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um das weitere Vorgehen abklären zu können.
Ihr koerperverletzung.com-Team