Häufig verlangen künftige Arbeitgeber wie z. B. Behörden einen Nachweis von ihren Bewerbern, dass sie eine “reine Weste” haben und nicht vorbestraft sind.
Dieses Führungszeugnis ist besonders wichtig, wenn die entsprechende Person eine Vertrauensposition im Unternehmen ausüben soll.
Doch auch in anderen Situationen ist ein solches Zeugnis relevant, insbesondere wenn eine mögliche Gefährdung der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll. Dies gilt beispielsweise für Bürger, die einen Waffenschein beantragen möchten. Auch die Genehmigung einer amtlichen Erlaubnis, z. B. zum Betreiben einer Gaststätte, setzt ein Führungszeugnis voraus.
Welche Formen vom Führungszeugnis es gibt, was diese beinhalten und wo Sie ein Führungszeugnis anfordern können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Führungszeugnis
Beim Führungszeugnis handelt es sich um eine Urkunde, die Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es handelt sich dabei um einen Auszug auf dem Bundeszentralregister.
Ein Führungszeugnis, welches Auskunft über mögliche Vorstrafen gibt, können Sie entweder bei der örtlichen Meldebehörde oder online über das Bundesamt für Justiz beantragen.
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören neben dem Antrag auf ein Führungszeugnis der Personalausweis und ggf. ein Nachweis für die Überweisung der Gebühr. Wie hoch die Kosten dabei ausfallen, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Führungszeugnis und welche Informationen beinhaltet es?
Beim Führungszeugnis handelt es sich um eine Urkunde, die auf Spezialpapier gedruckt wird. Diese bescheinigt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. In diesem Register werden folgende Informationen gespeichert:
- strafrechtliche Verurteilungen deutscher Gerichte
- Vermerke zur Schuldunfähigkeit
- bestimmte Verwaltungsentscheidungen
- andere besondere gerichtliche Feststellungen
- ausländische Verurteilungen deutscher Staatsbürger und in Deutschland geborener oder wohnhafter Personen
Je nachdem, wofür dieser Nachweis benötigt wird, können verschiedene Arten von Führungszeugnis beantragt werden:
- Ein privates Führungszeugnis dient persönlichen Zwecken, beispielsweise der Vorlage bei einem Arbeitgeber.
- Ein behördliches Führungszeugnis wird ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt, z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Dieses enthält nicht nur strafgerichtliche Entscheidungen, sondern auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, z. B. wenn eine Gewerbeerlaubnis widerrufen wurde.
- Menschen, die im Kinder- und Jugendbereich arbeiten möchten, z. B. in einer Schule oder einem Sportverein, benötigen hierfür ein erweitertes Führungszeugnis.
- Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates erhalten ein Europäisches Führungszeugnis, wenn sie in Deutschland leben. Dieses gibt auch Auskunft darüber, ob dieser EU-Bürger in seinem Herkunftsland als vorbestraft gilt.
Was steht im Führungszeugnis?
Nicht jede Eintragung aus dem Bundeszentralregister und dem Erziehungsregister landet automatisch im Führungszeugnis. Vielmehr richtet sich der Inhalt eines regulären Führungszeugnisses nach § 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Welche Registereintragungen nicht im Zeugnis erscheinen, regelt Absatz 2 dieser Vorschrift.
Nicht in ein amtliches Führungszeugnis aufgenommen werden z. B.:
- zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren
- Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist
- Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist
Stehen Verurteilungen wegen eines Sexualdelikts immer im einfachen Führungszeugnis?
Verurteilungen wegen eines Sexualdelikts nach den §§ 174 bis 180 oder 182 Strafgesetzbuch (StGB) stehen immer im Führungszeugnis und zwar auch dann, wenn die entsprechende Person deswegen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten verurteilt wurde. Dies gilt auch, wenn im Register keine weiteren Verurteilungen bzw. Strafen eingetragen sind. Diese Ausnahmeregelung geht aus § 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG hervor.
Hierunter fallen Verurteilungen wegen folgender schwerwiegender Straftaten:
- sexueller Missbrauch (§§ 174 bis 176b und 182 StGB)
- sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§§ 177, 178 StGB)
- Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
Der Straftatenkatalog umfasst jedoch noch weitere Sexualdelikte und andere Straftatbestände zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen. Hierzu zählen z. B.
- Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB)
- Exhibitionismus ( § 183 StGB)
- Verbreitung und Erwerb pornografischer Schriften (§§ 184 – 184c StGB)
Wird eine Person wegen einer solchen Straftat zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten verurteilt, so tauchen diese Einträge nicht im einfachen Führungszeugnis auf.
Was steht im Führungszeugnis für Arbeitgeber?
Oft wollen Arbeitgeber auf „Nummer sicher“ gehen und verlangen vom Bewerber ein Führungszeugnis, vor allem wenn der potentielle Arbeitnehmer eine besondere Vertrauensposition erhalten oder in einer sicherheitsrelevanten Branche arbeiten soll. Sein Interesse zu erfahren, ob der Bewerber vorbestraft ist, ist durchaus verständlich. In der Regel wird er jedoch nur ein einfaches Führungszeugnis verlangen können, weil auch das Interesse des Bewerbers geschützt werden muss.
In bestimmten Fällen wird dieses reguläre Zeugnis jedoch nicht ausreichen. Dann muss die entsprechende Person ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dieses wird jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt und unterscheidet sich inhaltlich vom regulären Zeugnis.
Was steht im erweiterten Führungszeugnis und wann wird es erteilt?
Die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses regelt § 30a BZRG:
(1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,
1. wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
2. wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
b) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a) vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Ehrenamt oder einen Beruf handelt.
Denn der Arbeitgeber oder Leiter einer solchen Einrichtung muss wissen, ob eine kinder- oder jugendschutzrelevante Verurteilung vorliegt, und sei sie noch so geringfügig.
Ein erweitertes Führungszeugnis enthält aus diesem Grund neben den herkömmlichen Eintragungen sämtliche Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat und andere kinder- oder jugendschutzrelevante Verurteilungen, und zwar auch dann, wenn die Strafe nur geringfügig ist.
Führungszeugnis beantragen: Wo bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis?
Sie können diese Urkunde bei der örtlichen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) persönlich beantragen, müssen dort jedoch Ihren Personalausweis oder den Reisepass vorlegen.
Auch eine schriftliche Beantragung mithilfe eines formlosen Antragsschreibens an das Einwohnermeldeamt ist möglich. Hierfür sind folgende Angaben notwendig:
- alle relevanten Personendaten, einschließlich Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, alle Vornamen, Staatsangehörigkeit und Anschrift
- amtlich bzw. öffentlich beglaubigte Unterschrift
- Nachweis der Richtigkeit der Daten, sofern sich dies nicht aus der Beglaubigung der Unterschrift ergibt
Es ist auch möglich, das Führungszeugnis online zu beantragen. Dies ist ausschließlich über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich, nicht jedoch über anders lautende Internetadressen. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel sowie ein Kartenlesegerät.
Führungszeugnis: Kosten und Dauer der Bearbeitung und Gültigkeit
Ein Führungszeugnis verursacht Kosten in Höhe von 13 Euro bzw. für ein Europäisches Führungszeugnis 17 Euro. Diese Gebühren sind mit der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten.
In bestimmten Fällen kann die Behörde von den Gebühren absehen und den Antragsteller hiervon befreien. Einerseits gibt es gesetzliche Ausnahmen, z. B. wenn das Führungszeugnis für die Ausübung eines Ehrenamtes für eine gemeinnützige Einrichtung oder eine Behörde benötigt wird.
Außerdem liegt es in bestimmten Fällen im Ermessen der Behörde, ob sie eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung auf Antrag gewährt, und zwar wenn dies …
- unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers (Mittellosigkeit) oder
- aus sonstigen Erwägungen geboten scheint (besonderer Verwendungszweck).
Gilt für ein polizeiliches Führungszeugnis eine bestimmte Dauer der Gültigkeit? Das Bundeszentralregistergesetz schreibt keine bestimmte Gültigkeitsdauer vor, und dies aus gutem Grund: Es ist jederzeit möglich, dass der Behörde eine neue Verurteilung mitgeteilt werden kann. Und diese kann sich auf den Inhalt der neu zu erteilenden Urkunde auswirken. Folglich kann das erteilte Zeugnis nur den Registerinhalt zum jeweiligen Zeitpunkt der Erteilung wiedergeben.
Deshalb kann die Stelle, die ein solches Zeugnis verlangt (z. B. Arbeitgeber oder Behörde), nach freiem Ermessen darüber entscheiden, wie lange nach Erteilung des Führungszeugnisses sie dieses noch akzeptiert und ab wann ein neuer Nachweis vorgelegt werden muss. Gewöhnlich lassen sie dieses für drei Monate ab Erteilung gelten.
gülcan sagt
Steht ein einmaliges diebstahl so wie beim zielpunkt ein paar sachen leider hatte kein geld und habe es leider in die tasche gesteckt das war vor 16 jaheren würde das beim leumumgszeugniss sstehen habe nähmlich eine arbeit gefunden bin aber verzweifelt ……
Tim sagt
sehr geehrte Damen u Herren
mein Name ist Lvdim k k geb 16051981
meine frage an sie ist ob ich in der BRD einreisen darf um Mein Familie in der BRD zu besuchen