Je nach Schwere und Grad einer begangenen Körperverletzung können die Gerichte im Falle einer Verurteilung entweder eine Freiheitsstrafe oder aber eine Geldstrafe verhängen. Nicht bei jedem Körperverletzungsdelikt umfasst der Strafrahmen jedoch noch eine Geldstrafe.
Erfahren Sie im Folgenden, wann Sie nach einer begangenen Körperverletzung noch vergleichsweise glimpflich davonkommen und mit der Verhängung einer Geldstrafe rechnen können.
Wie hoch sind Geldstrafen eigentlich? Wie werden sie im Strafrecht ermittelt? Und was bedeutet der Begriff “Tagessätze”?
FAQ: Geldstrafe
Bei der Geldstrafe handelt es sich um eine mögliche Sanktion für eine Straftat. Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe gilt diese als weniger hart.
Die höhe der Geldstrafe legt der zuständige Richter unter Berücksichtigung des Strafmaßes individuell fest. Dabei erfolgt die Messung mithilfe von Tagessätzen.
Kann der verurteilte Täter die Geldstrafe nicht bezahlen, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe drohen. Es besteht zudem in vielen Fällen die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Inhaltsverzeichnis
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Wann ist eine Geldstrafe bei Körperverletzung möglich?
Bei einigen schwerwiegenderen Formen der Körperverletzung ist die Verhängung einer Geldstrafe nicht mehr vorgesehen. Im Strafrecht ist dann als Mindeststrafe bereits eine Freiheitsstrafe angesetzt.
Demgegenüber gibt es bei manchen Körperverletzungsgraden die Möglichkeit, dass der Beschuldigte im Falle des Schuldspruches als Mindeststrafe eine Geldstrafe erhält. Dies ist jedoch nur bei einer fahrlässigen oder einer einfachen Körperverletzung rechtlich vorgesehen. Den Richtern steht nach Bewertung eines jeden Einzelfalles die Möglichkeit zur Verfügung, die zu verhängende Strafe am unteren oder oberen Ende des strafrechtlich vorgegebenen Strafrahmens anzusetzen.
Bei allen anderen im Strafgesetzbuch (StGB) bekannten Körperverletzungsarten ist eine Geldstrafe im Strafrahmen nicht mehr vorgesehen. Begehen Sie also eine schwere oder gefährliche Körperverletzung, so können Sie nicht mehr mit einer Geldstrafe rechnen, sondern mit einer Freiheitsstrafe. Ist die verhängte Haftstrafe jedoch sehr gering, kann das Gericht sich nach eigenem Ermessen auch wahlweise für eine Ersatzgeldstrafe entscheiden, die der Täter abzuleisten hat. Im Allgemeinen ist es jedoch nicht möglich, eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe zu verlangen.
Wie wird die Geldstrafe festgelegt? Tagessatz und Tagessatzhöhe
Bei einer Geldstrafe handelt es sich um eine Strafzahlung, die per richterlichem Beschluss in einem Strafrechtsverfahren dem verurteilten Täter auferlegt wird. Eine feste Summe existiert dabei nicht. Die Geldstrafe bemisst sich vielmehr nach Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes wiederum ergibt sich aus dem jeweiligen Nettoeinkommen des Täters. Ziel soll die Anpassung der Strafe an die vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse des Straftäters sein.
Handelte es sich bei der Geldstrafe um eine feste Summe, so würde ein gut verdienender Straftäter vermutlich weniger aus deren Verhängung lernen als Geringverdiener oder Arbeitslose.
Die Tagessatzhöhe liegt in aller Regel nicht unter 10 Euro. Generell ist für einen Tagessatz eine Summe zwischen einem und maximal 30.000 Euro festzusetzen (§ 40 Absatz 2 Satz 3 StGB).
Die Anzahl der Tagessätze kann ebenfalls vom Gericht festgesetzt werden. Für die Strafzumessung können alle der im Einzelfall anerkannten Umstände Berücksichtigung finden. Die Zahl der Tagessätze kann nach Strafrecht zwischen fünf und 360 variieren (§ 40 Absatz 1 StGB). Sind mehrere Vergehen zeitgleich zu verhandeln, so kann eine Gesamtstrafe von bis zu 720 Tagessätzen gebildet werden (§ 54 StGB).
Tagessatzhöhe und Anzahl der festgesetzten Tagessätze ergeben in der Multiplikation sodann die Geldstrafe im individuellen Fall.
Geldstrafen im Führungszeugnis – Ab wann sind Sie vorbestraft?
Eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen wird nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Der Täter in unserem Beispiel hingegen muss bei 91 Tagessätzen damit rechnen, dass die verhängte Geldstrafe in sein Führungszeugnis aufgenommen wird. Damit gilt er rechtlich als vorbestraft.
Beispiel für die Berechnung der Geldstrafe
Nach einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr wird der Täter zu einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen verurteilt. Aufgrund seines hohen Einkommens legt das Gericht eine Tagessatzhöhe von 300 Euro fest.
91 Tagessätze x 300 Euro = 27.300 Euro
(Zahl der Tagessätze x Tagessatzhöhe = Geldstrafe)
Die Geldstrafe in diesem Fall liegt damit bei insgesamt 27.300 Euro. Kann er die Summe nicht als Einmalzahlung aufbringen, so besteht die Möglichkeit, die ratenweise Tilgung der Schuld zu beantragen.
Was ist eine Ersatzfreiheitsstrafe?
Kann der Täter die verhängte Geldstrafe auch durch Ratenzahlung nicht aufbringen, so steht es dem Gericht frei, eine Ersatzfreiheitsstrafe ansetzen. Ein Tagessatz entspricht dabei einem Tag in Haft. 91 Tagessätze bedeuteten folglich 91 Tage im Gefängnis, die der Täter absitzen muss.
Diese könnte der Täter gegebenenfalls auch noch abwenden, indem er Sozialstunden statt der Geldstrafe ableistet. In der Regel ist ein solcher Vorgang jedoch vor allem mittellosen Straftätern zu ermöglichen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können. Der Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit ist allerdings durch das Gericht stattzugeben.
Vivien sagt
Hallo ich habe eine Anzeihe wegen Körperverletzung gestellt, meine Frage ist ob der Täter auch eine Strafe bekommen kann ohne das wir vor Gericht müssen?
Christian sagt
An einer Tankstelle am helllichten Tag wurde ich regelrecht aufgelauert. Der Täter ca. 20 Jahre alt oder jünger war in Begleitung einer ebenso jungen Frau . Beide saßen in einem alten 3er Golf. Sie warteten im Auto bei laufenden Motor auf mich. Als ich nach dem bezahlen die Tankstelle verlassen habe wollte der junge Mann mich rückwärts am Ein- bzw Ausgang überfahren. Ich hatte großes Glück und konnte gerade noch wegspringen. Da ich instinktiv die beiden bereits bemerkt hatte wie sie mich beobachteten behielt ich den Golf zum Glück im Auge. Hab den Fahrer dann zur Rede gestellt. Mir wurde während dem Gespräch dann sofort klar, dass das ein Anschlag war. Die beiden hätten mich umbringen können und der Fahrer wäre unter guten Umständen nur mit 1 Jahr Freiheitsstrafe weggekommen. Man hätte es wie einen Unfall aussehen lassen können. Die Kameras an der Tankstelle, die eigene Zeugin im Wagen und ein Auto ohne Sensortechnik. Eigentlich perfekt. Nur wer fährt volle Asche vor dem Ausgang einer Tankstelle Rückwärts und pöbelte dann noch?
Angenommen die hätten mich erwischt. Wie meinen sie hätte das für den Verursacher ausgehen können? Man hätte ihn nur aufgrund der rücksichtslosen Geschwindigkeit beim Rückwärtsfahren überführen können. Oder auch nicht ….
Halil K sagt
Hallo ich habe eine Geldstrafe in Höhe von 1600euro bekommen.
Als ich im Gefängnis war ist es zum Vorfall gekommen. Wir waren 4 leute in der zelle und ich war am schlafen. Währenddessen hat ein typ einen anderen angefangen zu schlagen. Er hat ihn richtig verprügelt. Ich und der andere haben nix gemacht. Ich habe es im halbschlaf mitbekommen.
Naja derjenige der verprügelt wurde hat dann, vor Gericht, behauptet ich und der andere hätten ihn bei der flucht gehindert.
So dass er nicht abhauen und die Wärter rufen konnte. Somit wurde ich bestraft.
Ich habe 1600euro strafe bekommen, die ich mithilfe sozialarbeit ableisten könnte.
Meine Frage: kann ich die strafe nicht per Raten bezahlen?
Gibt es irgend eine Möglichkeit beim Bezirksgericht Bregenz einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen?
Die Organisation NEUSTART hat gemeint das keine Ratenzahlung möglich sei.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Marja sagt
Hallo hatte eine klap bekommen von partner aber habe mittgeteild an der polizei das ich keine smerzen habe und nicht wollte das meine partner bestraft würde .
Kan der stat was machen?
Nicky sagt
Hallo,
im Januar 2020 war ich Opfer einer Körperverletzung. Der Täter ist gewaltsam in die Wohnung meiner Freundin eingedrungen und hat mir mit einem Schlagring eine Schnittwunde im Gesicht verpasst.
Im Krankenhaus wurde diagnostiziert, dass es sich um Schnittwunden und nicht um Platzwunden handelt.
Zivilrechtlich hat der Täter die Tat entschädigt.
Nach über 1 Jahr habe ich dann bei der Staatsanwaltschaft zum Stand des Strafverfahrens angefragt.
Das Ergebnis: Der Täter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Es kam zu keiner weiteren Anhörung oder Ähnliches.
M.E. handelte es sich um eine “gefährliche” Körperverletzung und nicht um eine einfache Körperverletzung, da der Täter einen Schlagring verwendete.
Wieso kommt der Täter nur mit einer Geldstrafe davon und nicht mit einer Freiheitsstrafe?
Ernst H sagt
Ich weiß nicht, warum die Leute Ihnen immer schreiben, nur um immer die gleiche Antwort zu bekommen; “Nehmen Sie sich einen Anwalt”. das weiß doch jeder, dass es Anwälte gibt, die aber auch nur bei Kenntnis des Sachverhaltes etwas raten können und der ist doch hinreichend klar geschildert. Dass Richter einen Rieseninterpretationsspielraum haben, kann man in den Gesetzen lesen.
Ihab sagt
Hallo
Ich war heute beim Fitnesssutdio und wurde von einer geschlagen nur weil ich für mich ein Foto gemacht habe und habe ihm angezeigt
Ich hatte vor kurzem kreuzband gehabt und wurde Op und jetzt wahrscheinlich ist es wieder gestört
Was bekomme ich und was kann ich machen ? Bekomme ich schmerzgeld ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Ihab,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt. Dieser kann außerdem eine Einschätzung zur möglichen Schmerzensgeldhöhe abgeben.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Hans sagt
Habe da einen Fall meine Schwester kommt zu mir erzählt mir das sie Veegewaltig worden ist dem jungen Mann sein Vater ist Polizist darauf hin sehe ich ihm auf einem Fest möchte mit ihm sprechen sage nur weist du wieso wir hier sprechen er antwortet wegen das mit deiner Schwester ich schlug ihm mehrmals ins Gesicht und das war anscheinend nicht das erste mal das er das anscheinend getan hat mit Vergewaltigung er wurde angezeigt ich auch was muss er mit einer Strafe rechnen er ist 17 und was für eine Strafe bekomme ich ?
Andrea B. sagt
Im dezember 2015 kam mir in der Arbeit ein 180kg schwerer Stahlschrank plötzlich entgegen, der mich noch an der linken.schulter striff,und dann am Boden in alle Einzelteile fiel. da ich in einer Klinik gearbeitet habe, ging ich sofort zu einem unserer Ärzte. Es warnichts passiert, ich machte noch einen Eintrag im Verletztenhandbuch ,meine Kollegin schrieb email an die Haustechnik, Zusammenbau des schrankes.der Pfegedienstleiter ,unser Vorgesetzter war darüber in Kenntnis gesetzt.
Am 15.04.16 kippte mir dann der.gleiche Schrank wieder entgegen, ich wollte ihn mit einem Arm abhalten, damit er mich nicht erschlug. Dabei rissen 2 Sehnen in der Schulter, der pflegedienstleiter wollte mir die Schuld daran geben und meldete mich eine Woche nach dem Unfall bei der BG als sicherheitsbeauftragte der Stahlschränke. Ich wurde solange seelisch gefoltert und finanziell ausgeblutet, damit einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Ist das schwere Körperverletzung, denn er wäre für die Sicherheit zuständig gewesen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Andrea B.,
diesen Sachverhalt können wir rechtlich nicht beurteilen und empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Inwiefern hier der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt ist, kann nur ein Anwalt bzw. ein Gericht klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
fabian s. sagt
meine Frau hat mich geschlagen und von der Wohnung rausgeschmissen. Kann ich sie anzeigen?
Gerd K.. sagt
Hallo,
ich habe eine Anzeige wegen einfacher Körperverletzung erhalten. Mein Fall stellt sich wie folgt dar: Ich war stark alkoholisiert in einer Bar und bin dort mit einem anderen Gast aneinander geraten. Vom Türsteher wurde ich daraufhin “rausgeschmissen”. Dabei soll ich mich gewehrt haben (in der Anzeige steht “geschubst und ins Gesicht geschlagen”). Ich erinnere nichts davon, kann mir aber gut vorstellen, dass ich in meinem Zustand Gegenwehr geleistet habe.
Der Türsteher hat mich anschließend vor der Bar auf den Boden geworfen, wo ich bewusstlos und mit einer Platzwunde am Hinterkopf liegenblieb. Der Türsteher selbst hat keine Anstalten gemacht Hilfe zu organisieren, erst meine Freunde, die aus der Bar dazukamen alamierten den Krankenwagen.
Zu meinen Fragen:
1. Da ich selbst keinerlei Erinnerungen an den Zwischenfall habe, kann ich mich doch nichtmal zu den Vorwürfen schuldig bekennen oder?
2. Fällt das Verhalten des Türstehers nicht unter den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung?
3. Ich schätze eine Pauschalaussage ist hier kaum zu treffen, trotzdem die Frage: Mit welcher Minimal- bzw. Maximalgeldstrafe hätte ich bei einer Verurteilung und einem Bruttogehalt von 2.200 EUR zu rechnen.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
G. K.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Gerd K.,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher auch keine Beurteilung des Sachverhalts tätigen. Wenden Sie sich am besten an einen Abwalt und klären Sie mit diesem an, was Sie zu erwarten haben und wie Sie sich bezüglich der weiteren Fragen verhalten sollten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
R. Bannier sagt
habe heute aufgrund einer massiven Bedrängung mit einem Faustschlag reagiert, der Gegner blutete an der Nase.
Alle Zeugen sprechen gegen mich, was ist zu erwarten ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo R. Bannier,
eine pauschale Aussage können wir hier nicht treffen, da es sich bei der Findung eines Strafmaßes immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Es obliegt dem Gericht, zu entscheiden, wie die Umstände bewertet werden und dann eine Entscheidung zu treffen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, da dieser die Situation einschätzen und Sie entsprechend beraten kann.
Ihr koerperverletzung.com-Team