Es gibt in der Gesellschaft auch Gewaltformen, die zumeist weniger in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen. Vor allem weil sie hinter Schloss und Riegel stattfinden, nicht vor aller Augen. In den Statistiken tauchte diese Form der Gewalt in der Familie bisher nicht explizit auf, sondern ging auf in den zahllosen Vergehen und Verbrechen: angefangen bei Bedrohung über einfache Körperverletzung bis hin zu Mord und Totschlag.
Am 22.11.2016 stellte das Bundeskriminalamt (BKA) erstmals eine detaillierte Statistik vor, in der häusliche Gewalt in all ihren Facetten genauer betrachtet wird. Hiernach wurden im Jahr 2015 zirka 130.000 Fälle von Gewalt gegen Frauen und Männer innerhalb von Partnerschaften registriert. Die Dunkelziffer liegt vermutlich weit darüber, weil zahlreiche Opfer sich nicht trauen, gegen die häusliche Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft vorzugehen oder diese gar anzuzeigen.
Doch was genau kann als häusliche Gewalt gelten? Welche Ursachen gibt es? Und wo finden Opfer von Gewalt in Familien Hilfe? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt kann die unterschiedlichsten Formen annehmen. Es handelt sich immer um Gewalthandlungen, die am eigenen Partner oder den eigenen Kindern ausgeübt werden.
Durch häusliche Gewalt können diverse Tatbestände, wie beispielsweise Körperverletzung, Mord oder Stalking erfüllt werden. Diese werden mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.
Es gibt zum Beispiel das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, welches Sie unter der Nummer: 08000 116 016 erreichen. Hier lesen Sie, wo Sie außerdem Hilfe erhalten können.
Inhaltsverzeichnis
Definition: Was ist häusliche Gewalt?
Die Bezeichnung “häusliche Gewalt” ist sehr weit gefächert und bezieht sich grundsätzlich auf unterschiedlichste Formen von Gewaltanwendung.
Der Terminus beschränkt diese jedoch auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer: Angriffe auf Leib und/oder Leben gehen dabei von einem Partner aus, richten sich gegen den anderen oder aber gemeinsame Kinder.
Häusliche Gewalt gegen Kinder, Frauen und Männer muss dabei jedoch nicht nur innerhalb der eigenen vier Wände stattfinden, sondern kann sich mitunter auch in öffentlicheren Gefilden zeigen.
Wer wird überwiegend Opfer von Gewalt in Familien?
Statistisch gesehen werden noch immer am häufigsten Frauen Opfer häuslicher Gewalt – im Jahre 2015 waren es über 100.000 registrierte Fälle. Die Täter hier sind zumeist Männer. Das soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Männer sich in Partnerschaften immer häufiger Gewalt ausgesetzt sehen. Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle steigt ebenso stetig an.
Zu vermuten ist zudem, dass gerade Konstellationen, in denen Männer Opfer von Frauen werden, noch seltener kommuniziert werden, schon allein wegen des Status’, den das vermeintlich stärkere Geschlecht im Auge der Gesellschaft verlieren könnte. Die Dunkelziffer für häusliche Gewalt gegen Männer kann damit also wesentlich höher liegen.
Auch Kinder geraten nicht selten zwischen die Fronten. In der Statistik zur Partnerschaftsgewalt werden Kinder selbst nicht aufgeführt, doch die Zahlen in der jährlichen Kriminalstatistik des BKA zeigen: Auch die Anzahl der begangenen Delikte gegen Kinder nehmen zu. Dabei kamen die Täter schon immer überwiegend aus dem familiären Umfeld.
Seelische und körperliche Gewalt: Welche Formen häuslicher Gewalt gibt es?
Häusliche Gewalt dient gewissermaßen als Oberbegriff für zahlreiche Straftatbestände, die innerhalb von familiären, ehelichen oder eheähnlichen Gemeinschaften auftreten. Neben den unterschiedlichsten Formen vorsätzlicher Körperverletzung – leichte, gefährliche, schwere und Körperverletzung mit Todesfolge – zählen hierzu auch
- Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag,
- psychische Misshandlung durch Stalking und Bedrohung sowie
- sexuell motivierte Straftaten wie Vergewaltigung und sexueller Missbrauch.
Das Spektrum ist also umfangreich und schließt gemeinhin auch seelische und psychische Gewalt in Partnerschaft und Ehe mit ein.
Im Jahr 2015 registrierte das BKA vor allem folgende Formen von Gewalt in der Beziehung:
Straftatbestand | Anzahl registrierter Fälle (2015) |
---|---|
Körperverletzung mit Todesfolge | 6 |
schwere Körperverletzung | 76 |
Mord und Totschlag | 415 |
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung | 2.436 |
Stalking | 8.776 |
gefährliche Körperverletzung | 16.054 |
Bedrohung | 18.300 |
vorsätzliche einfache Körperverletzung | 81.394 |
Alkohol, Drogen, Frustration: Häusliche Gewalt und mögliche Ursachen
Opfer häuslicher Gewalt kennen oftmals zahlreiche fadenscheinige Entschuldigungen, die der Partner vorbringt, um sein Vorgehen zu rechtfertigen – zu viel getrunken, zu wenig geschlafen, Hunger, Stress im Job, “du hast mich genervt”. Eine Rechtfertigung für häusliche Gewalt kann es jedoch kaum geben.
Über das zittrige Nervenkostüm, das den Täter vermeintlich ausrasten ließ, lassen sich keine statistischen Erhebungen anstellen. Aber auch Alkohol und harte Drogen können nicht für alle Tatbestände als “Entschuldigung” hervorgebracht werden, denn:
Auch die Abwälzung der Schuld auf das Opfer hat oft Konjunktur und viele Betroffene glauben zunächst, selbst etwas falsch gemacht und Schuld an der Situation gewesen zu sein. Doch: Nichts rechtfertigt die Anwendung von vorsätzlicher Gewalt in Ehe und Partnerschaft! Sind Sie Opfer eines gewalttätigen Partners, sollten Sie sich umgehend Rat bei einer der zahlreichen Anlaufstellen suchen und sich engen Freunden und Verwandten anvertrauen.
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Klar ist eines: Häusliche Gewalt hinterlässt oft zermürbte Opfer, die zumeist aus eigener Kraft nicht mehr aus dem Teufelskreis herausfinden. Aus diesem Grund gibt es auch von staatlicher Seite zahlreiche Hilfsangebote, die den Betroffenen Mut machen sollen.
Hierzu zählen vor allem das Hilfetelefon – gefördert vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – regionale Familienberatungsstellen, die Polizei sowie Frauenhäuser und entsprechende Einrichtungen für Männer. Gerade letztere sind allerdings noch sehr rar gesät, obwohl der Bedarf immer größer wird.
Hilfetelefon: 08000 116 016
Auch andere kleinere Organisationen kümmern sich um Betroffene, die häusliche Gewalt erfahren mussten und helfen dabei, aus vergifteten Beziehungen auszubrechen. Hört der gewalttätige Partner auch nach Beendigung der Beziehung nicht auf, sein Opfer zu belästigen oder anzugreifen, können die Hilfsstellen die Opfer auch in Gewaltschutzverfahren unterstützen, die Besuchs- und Annäherungsverbote für den Täter zur Folge haben können.
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wurde eigens entworfen, um Opfer vor wiederholten Nachstellungen und Gewalttaten zu schützen. Bei einer Verurteilung auf dessen Grundlage können dem Gewalttäter dabei zusätzlich folgende Auflagen und Verbote erteilt werden (§ 1 GewSchG):
- Verbot sich der Wohnung des Opfers oder bestimmten Umfeldern zu nähern
- Kontaktverbot (per Post, Telekommunikationsmedien usf.)
Bei einem Verstoß gegen die Auflagen können die Gerichte eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängen.
Janina B sagt
Hallo, ich bin seit 14 Jahren mit meinem Mann zusammen
Seither habe ich Lügen, Betrügen, Intrigen, Manipulation, zerstörerisches Verhalten von ihm erfahren.
Durch diese Erfahrung mit ihm, bin ich stark derressiv, habe keine Arbeit mehr, Öftere Panik und Angsthasen, Finanziell und materiell abhängig von meinem Mann. Mit Erniedrigungen, Kaltherzigkeit, Beleidigungen, Schuldzuweisung, absichtliche Irreführung durch Verdrehen um mich leiden zu lassen, bewusst durch boshafte, Verletzende Handlungen, bei mir körperlich ( organisch die Galle ) und psychisch ( Todeswunsch „ Suizid „ mit dem Auto ) ausgelöst, sowie Drogen und Alkohol, im depressiven / körperlich schlechter Verfassung., um das erfahrene und erlebte, dem noch aussetzt bin ( gemeinsamer Haushalt ), keine Reue, kein Gewissen, in seinem Verhalten, wissentlich das es ihn Bewusst ist, dass er das alles getan hat. Eher bringt er auf Bitte Alkohol mit, damit ich das alles betäuben kann. Das ist sehr schrecklich und ich extrem verzweifelt, dass ich egal wie und wo, dieses als Hilferuf hinterlasse.
😭😭😭🙏🏼🙏🏼🙏🏼
Konrad sagt
Meine Freundin war mir grundlos eine 3 Kilo schwere Schüssel und eine Adventskranz mit brennenden Kerzen an. Wäre die Schüssel etwas mehr nach rechts geflogen, hatte ich ein zerstörtes Knie. Anschliessend schrie sie: “Nun schlag mich; dann kann ich dich anzeigen:”
Für die Staatsanwaltschaft ist das eine Bagatelle, weil sie ihren Lügen auf den Leim geht und schriftliche Belege ignoriert.
Simone B sagt
Als ich mit Aids angesteckt worden bin,
der Täter war mein eigener Ehemann.
Er hat nur 2 Jahre bekommen.
Ja und dann nach eineinhalb Jahren wurde
Er endlassen. Jetzt kann er wieder andere Anstecken.
Ich habe keine Freunde mehr, keine Arbeit mehr.
Ich habe keine Gerechtigkeit erfahren
In meinem Ort Umfeld werde ich wie eine Aussätziege behandelt.
Simone B.
Aliye sagt
Ohh mein Gott das tut mir schrecklich leid. Alles Liebe
Oxana sagt
Bitte ziehen Sie um in eine neue Stadt und beginnen Sie ein neues Leben. Lassen Sie sich nicht unterkriegen, Sie haben ein Recht auf Ihr eigenes Leben. Das müssen Sie sich wert sein und vergessen Sie all die unempathischen Menschen in Ihrem Umfeld, es gibt auch andere, die darauf warten, Sie kennenzulernen. Viel Erfolg und alles Liebe.