In Internet-Foren ist hin und wieder die Frage zu lesen: „Kann man das Jobcenter auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagen?“ Die Nutzer schildern ihre eigenen Erlebnisse, Schicksalsschläge, die sie erlitten haben und führen auch Argumente an, warum sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Unter welchen Voraussetzungen können Bezieher von Hartz IV bzw. Bürgergeld und anderen Sozialleistungen juristisch vorgehen?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht, weil die Prüfung eines Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls ist.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Jobcenter auf Schmerzensgeld verklagen
Bei einem entsprechenden Fehlverhalten der Mitarbeiter des Jobcenters können die Empfänger von Bürgergeld bzw. Hartz 4 Schmerzensgeld fordern. Allerdings gestaltet sich eine Durchsetzung in der Praxis schwierig.
Weil die Geschädigten einen Anspruch auf Schmerzensgeld vor Gericht beweisen müssen.
Die Forderung nach Schadensersatz gegenüber einem Jobcenter ist deutlich üblicher als nach Schmerzensgeld. Möglich ist dies bei einer sogenannten Amtspflichtverletzung. Mehr dazu hier.
Jobcenter auf Schmerzensgeld zu verklagen – Die rechtlichen Grundlagen
Wenn einer Person ein Schaden zugefügt wird, z. B. bei einem Verkehrsunfall, durch ärztliche Behandlungsfehler, durch eine Vertragsverletzung oder durch eine Gewalttat, so kann sie sich den ihr dadurch entstandenen Vermögensschaden vom Schädiger ersetzen lassen. Ein immaterieller Schaden wird nur in Ausnahmefällen erstattet, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, § 253 Absatz 1 BGB.
Schmerzensgeld kann nach § 253 Absatz 2 BGB nur verlangen, wer an seinem Körper, seiner Gesundheit, seiner Freiheit oder seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde und aus diesem Grund Schadensersatz geltend machen kann.
Es gibt durchaus Fälle, in denen eine Amtshaftung auch ein Schmerzensgeld des Geschädigten rechtfertigt, diese stammen jedoch aus anderen Gebieten des öffentlichen Rechts (z. B. Amtshandlungen der Polizei). Aus dem Sozialrecht sind derzeit keine Gerichtsurteile bekannt, die einen Schmerzensgeldanspruch gegen ein Jobcenter bejahen.
Eine Schwierigkeit liegt darin, dass derjenige, der einen Schmerzensgeldanspruch geltend macht, alle anspruchsbegründenden Voraussetzungen vor dem Gericht vortragen und beweisen muss. Der Betroffene müsste also z. B. vor dem Richter beweisen,
- dass das Jobcenter ihn schuldhaft in einem der benannten Rechtsgüter verletzt hat, z. B. eine Körperverletzung,
- ihm aufgrund dessen ein Schaden entstanden ist und
- er hierfür Schadensersatz verlangen kann.
- Außerdem muss er alle Tatsachen beweisen, die seinen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Schon eine derartige Rechtsgutsverletzung im Sinne des § 253 BGB wird in der Regel kaum begründet werden können.
Können Bürgergeld-Empfänger das Jobcenter auf Schadensersatz verklagen?
Eine Anspruchsgrundlage, auf die Schadensersatz gegen ein Jobcenter gestützt werden kann, ist Art. 34 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese beiden Vorschriften zusammen begründen einen Amtshaftungsanspruch.
Hierbei richtet sich der Anspruch nicht gegen den jeweiligen Mitarbeiter, sondern gegen seinen Dienstherrn.
In § 839 Absatz 1 BGB heißt es:
Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt ihm nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu verlangen vermag.“
Leistungsberechtigte können Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Handeln (des Jobcenter-Mitarbeiters) in Ausübung eines öffentlichen Amtes
- Amtspflichtverletzung
- Drittbezogenheit der Amtspflicht
(Dies bedeutet, dass die Amtspflicht auch im Interesse bzw. zum Schutze Dritter besteht. Der Geschädigte muss zum geschützten Personenkreis gehören. Außerdem muss die Amtspflicht gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen bzw. dem Schutz vor einem solchen Schaden dienen. - Verschulden des Mitarbeiters (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
- Kein Haftungsausschluss gemäß § 839 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 BGB
Die Prüfung eines Amtshaftungsanspruchs ist sehr anspruchsvoll und komplex, auch weil hier öffentliches Recht und Zivilrecht miteinander verwoben sind.
Wenn Ihnen aufgrund eines bestimmten Verhaltens oder Unterlassens des Jobcenters ein Schaden entstanden ist, ist es ratsam, sich von einem hierauf spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann genau prüfen, ob es sich lohnt, das Jobcenter zu verklagen.
In folgenden Beispielfällen wurde den Klägern Schadensersatz gegen das Jobcenter zugesprochen:
- Schadensersatz bei verspäteter Zahlung von Arbeitslosengeld 2, wenn der Betroffene dadurch in finanzielle Schwierigkeiten gerät und eigene Zahlungspflichten nicht erfüllen kann (Landgericht Kiel, Urteil vom 13.12.2010, Az. 17 O 160/10):Der Kläger hatte frühzeitig die Fortzahlung von Leistungen beantragt. Das Jobcenter hingegen bewilligte die Leistungen nicht rechtzeitig und zahlte sie dementsprechend auch nicht pünktlich aus. Wegen der ausbleibenden Zahlung konnten zahlreiche Abbuchungsaufträge des Klägers nicht ausgeführt werden, sodass ihm Kosten für Rücklastschriften entstanden.
- In einem anderen Fall entschied das Sozialgericht Baden-Württemberg, dass ein Jobcenter für die Kosten einer Räumungsklage aufkommen muss. Das Jobcenter hatte dem Leistungsberechtigten die Leistung unrechtmäßig verweigert. Aufgrund der ausbleibenden Zahlung entstanden ihm Mietrückstände, wegen derer der Vermieter Räumungsklage erhob (Urteil vom 27.06.2017, Az. L 9 AS 1742/14).
Wo bekommen Bürgergeld-Empfänger Hilfe und Unterstützung?
Die Erfolgsaussichten, ein Jobcenter auf Schmerzensgeld zu verklagen, mögen mitunter sehr gering bis aussichtslos sein. Sollte Ihnen dennoch ein Schaden entstanden sein, den das Jobcenter verursacht hat, so können Sie sich rechtlich unterstützen lassen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich beraten und unterstützen zu lassen:
- Für die rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung können Sie sich bei der Rechtsantragsstelle des an Ihrem Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts Beratungshilfe bewilligen lassen.
- Für die anwaltliche Vertretung vor dem Gericht können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Nicky sagt
Hallo ich hab eine Frage, mein zuständiges Jobcenter hat 2 Monate keine Miete Bezahlt ich war dort und habe mit der sacharbeiterin gesprochen sie meine sie müsse etwas intern klären meine Leistung zum Leben habe ich erhalten .zu meiner Frage zur sacharbeizwren wie Lange es dauert würde meine sie ca 2 an halb Wochen. es hat mein Wochen gedauert da ich leider Schulden beim Vermieter habe weil ich eine türreperratir zahlen soll die sich nicht mein Verschulden war karm es zur Fristlosen Kündigung da das Jobcenter nicht gezahlt hat.
wo ich aber den Persöhnlich hin bin würde es sofort überwiesen komisch
aber nun habe ich die fristlose Kündigung noch am Hals da mein Mieterkonti noch nicht auf null ist wegen der Tür
sind fast 800euro.
hätte diese …….. es normal überwiesen wäre nix los.
was sagen Sie soll ich gegen an gehen und das per Gericht machen d es die Mitarbeiterin schuld hat?
Hoffe auf antworten
LG Nicky
Jack sagt
Genau dasselbe Problem habe ich ..
Juli 2023 .. warte seitdem 17.5. auf Zahlungen und auch nach wiederholten Anrufen kommt da nichts..
Sell sagt
Guten Tag. Fast 1 Jahr kein Wohngeld bekommt. Wir sollen für Vermieter mit 5% das Geld zahlen.
Wir haben durch Sozialgericht Hessen und keine Hilfe. Sie sind zusammen drucken die Menschen.
Sie hatte auch pro Monat 210 Euro zu uns Ehepaar jedes Monat nicht zuzahlen. Keine Chance etwas noch machen. Können sie bitte helfen uns.
Sell L sagt
Guten Tag.
Mein Sohn hat eine Krankheiten wegen Probleme mit Wohngeld und Bildungsgutschein mit bestimmte Ausbildungsplätze. Er hat 3 Jahre lang gewartet. Jobcenter hat viel Probleme dazu und in Sozialgericht ein Prozeß, ohne Beweise von jobcenter verloren.
Sell sagt
Guten Tag. Vor 1 Jahr Jobcenter für unsere Familie kein Wohngeld bezahlt. Ohne Grund wurde sie gemacht.
Daniela F sagt
Ich habe auch Probleme mit dem Jobcenter, nur wird ständig vorgeworfen ich käme diese Mitwirkung nicht nach und auch die Reisekosten will mir das Jobcenter nicht zurück erstatten.
Mit Ständen keine Ausbildung noch Umschulung zu,es Stände mir ni hat zu sich zu alt wäre usw.
Auch kein Auto stände mir zu das wäre in sgb2 enthalten, auch Intenetanschlus .
Selbst alle Schriftstücke die mit Einschreiben u Rückantwort kommen da nie an .
Gabe den Verdacht das Jobcenters sich an keine Paragraphen halten, eigene Gesetze machen.
Es werden ohne zu prüfen gefälschte schreiben anerkannt die Vermieter den per E-mail zu schickt.
Und das Jobcenter zählt unregelmäßig fas Arbeitslosengeld so das man in Zahlungs Schwierigkeiten kommt .
Jobcenter meint es ist denen Arbeitslosengeld mir stets es nicht zu.
Mein Schicksal an die Öffentlichkeit machen.
Lg Daniela
Alex B sagt
Hallo miteinander, ob Krebserkrankung oder Multiple Sklerose. Auch letzteres scheint das Jobcenter nicht zu jucken, wenn man durch den ganzen Hickhack wieder einen Schub bekommen hat, der einem wieder mal die Lebensqualität raubt. Danke Jobcenter, aber das hätte nicht sein müssen bzw. dürfen!!
Als Besitzer einer Eigentumswohnung ist man in den Aufwendungen mit den Aufwendungen eines Mieters gleichzubehandeln. So steht es im SGB II, aber das Jobcenter kennt das SGB II nicht bzw. will es nicht kennen!!
Liebe Grüße an alle Leidensgenossen, Alex
Dani sagt
Ich habe auch total die Probleme mit dem jobcenter, die haben meine Weiterbewilligung nicht an gesehen, haben mich total 2 monate verarscht, haben mich gezwungen Kindergeld Zuschlag und wohngeld zu beantragen. Ich bin seit 3 Monaten ohne Geld habe da durch Schulden gemacht, ich bin seit 3 Monaten nicht mehr krankenversichert, ich habe astma und copd in 17tagen habe ich ein termin bei meiner lungenarztin und meine Sprays sind bis dato leer. Das Jobcenter hat mir nach 3 Monaten jetzt geschrieben, daß die Kindergeldkasse ab gelähnt hat und ich kein Anspruch habe, jetzt wollen die Kontoauszüge von 8 Monaten, und wollen schon wieder das ich sämtliche Papiere schicke, obwohl ich 2 Anträge schon vorher gestellt habe, die Leute in der leistungsabteilung sind richtige a…. Die werden beleidigend, und behandeln ein als ob man, das letzte wäre, ja das ist den ihre Taktik die Menschen so fertig zu machen, das die freiwillig einen Job suchen,die mit ihrer Schikane machen wirklich die psyche kaputt man lebt schon unter einem existens minimum, ich finde es absolut eine Sauerei, ich wollte in der Zeit schon längst in meiner alten Firma arbeiten, nur ich könnte mir jetzt noch nicht einmal das bus Ticket leisten, und meine psyche ist total an geknackst, durch diese Erniedrigung, und seit dem covid da ist erreicht man so gut wie nix, beschweren kann man sich nicht mehr früher gab es ein obersten, jetzt lachen die dich aus rechtsanwalt kann man nur kriegen wen man armrecht kriegt und das dauert und dauert bis man irgendwann das ok kriegt, und 15euro muss man auch noch zahlen. Man steht als hartz4 Empfänger komplett macht los.
Michael A sagt
hallo, mir hat das Jobcenter keine Leistung gezahlt und mal wieder komplett das Geld gestrichen, mit der Aussage ich sei Hausbesitzer der ich devinitiv NICHT bin, ich bin in dem Haus als Mieter und betreue das Anwesen unendgeldlich, mehr nicht, ich muss Rechnungen zahlen aber ohne einen Pfennig, ich habe keine Leistung Hartz 4 auch nicht, jetzt mussich schon wieder Klagen, ich bin mit meinen Neven am Ende, es ist das 6mal, und ich habe ständig große Sorge und bin dem Suizid nah,ich werde das Jobcenter mit dem Staatsanwalt zur Anzeige bringen durch eine Anwältin, es ist unerträglich, diese Angst die in mir ist,ich bete nur das alles gut wird
Ramona R sagt
Hallo zusammen, Arge lehnt komplett alles ab..weiß jemand was ich noch machen kann?
Kuzfassung(Wenn möglich)
Arbeitsplatz mit unbefristeten Vertrag bekommen.Im 1 Monat akute Schmerzen in d.Schulter..
Ambulante Pflege (Meine Tätigkeitsfeld ) war trotz Spritzen nicht mehr möglich.Chefin hat mitbekommen obwohl ich kaum noch konnte keine AU eingereicht habe. Kündigung bekommen. War gerade weg vom Amt (Alg1),Da arbeiten nicht mehr machbar war habe ich AU erhalten.Arbeitslos melden ging erst wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Restanspruch 30 Tage.Mit viel reden und Erklärungen wurde meine Arbeitslosigkeit aufgenommenen. Unklaren eingereicht.Jobcenter kontaktiert wegen ALG 2 Antrag. Ich sollte am nächsten Morgen Anruf erhalten von.d.Leistungsabteilung bzgl wie und was man an Unterlagen benötigt wird, usw…es kam (bis heute) kein Anruf obwohl er eingereicht war.Zig mal angerufen. Ich solle alles Ausdrucken und online machen. Ich teilte denen mit das ich kein Endgerät habe .Antrag am3.5 gestellt,.Da noch immer kein Bescheid da ist(Antrag war erst am4.6 im Kasten) Am 5.6 eingeworfen.0 Nun sagte mir die “Sachbearbeiterin ” Als ich anrief das mir die komplette Leistung für mich und.Kind versagt würde…?????Begründet wurde dies das ich keine Gehaltsabrechnung oder Bescheid vom Alg 1beigefügt hätte. Besagter Bescheid kam erst am 17.6. Was ich bekommen hatte war das der Anspruch ausgeschöpft sei. Das habe ich mit abgegeben. Hatte mehrmals mit dem Jobcenter telefoniert und bin meiner mitwirkungspflicht nachgekommen und habe noch was eingereicht. Am 15.6 sei der Bescheid “rausgegangen “wie die Dame sagte. Bis heute ist nichts angekommen..Nicht nur das…Mittlerweile ist Schulter halbwegs gut, musste operiert werden. Nicht nur das Jobcenter mich ignoriert,..Krankenkasse hat mich wegen Jobcenter in die private Krankenversicherung gebracht. Soll in 1 Woche den fälligen Betrag von 200 Euro überweisen. Da ich noch in ärztliche Behandlung bin kommen noch mal 150 dazu..Wie kann es sein dass sich keiner zuständig fühlt?. Im Gesetz steht das man den Antrag bewilligen muss wenn “dem vernehmen nach besteht Anspruch auf Unterstützung “.. der besteht aber sowas von.Kind hat Ausbildung gemacht und bestanden. Keine Übernahme. Kind muss Antrag auf Alg1 stellen.Kein Kindergeld mehr. Muss jetzt Vermieter sagen das ich Miete nicht zahlen Da Jobcenter mir komplette Leistungen ablehnt..wer kann mir gutenund hilfreichen Rat geben?
Wer sich meldet dem sage ich schon mal danke,Ramona
Silvia sagt
Hallo Markus,
zuerst zum Rechtsanwalt (Sozialrecht) Eilverfahren damit Sie die Wohnung nicht verlieren und wieder was zum kauen haben.
Für die Zukunft: gewöhnen Sie sich an die Schreiben die Verlangt werden in einem Umschlag per Einwurfeinschreiben an die betreffende Person aufzugeben. N I E M A L S ohne Zeugen etwas dort abgeben. Auf dem Anschreiben immer aufführen was alles beigelegt worden ist und erst dann Unterschreiben. Selbst auf Vordrucke der Arge.
Haben Sie Beweise, dass Sie die Unterlagen abgegeben haben, gehen Sie folgendermaßen vor.
Sie Schreiben eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Bringt nicht viel aber hält die Gegenseite in Arbeit. Gleichzeitig Strafanzeige stellen bei der Staatsanwaltschaft, wegen Nötigung und Amtsmissbrauch und um Aktenzeichen bitten.
Gleichzeitig Petition beim Landtag in Ihrem Bundesland stellen und immer um Aktenzeichen bitten. Damit können Sie Unverschämtheiten die Sie beweisen können nachschieben.
Wird die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen oder bringt keine Abhife, reichen Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium ein. Auch um Aktenzeichen bitten.
Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, aber nur, wenn Sie Beweise haben. Sonst ist Aussage gegen Aussage.
Der Petitionsausschuss wird ermittel indem er das Sozialamt anschreibt.
Die Fachaufsichtsbeschwerde bringt etwas, wenn Sie Beweise haben. Mit dem zusammen, sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, haben Sie Schadensersatzansprüche. Es gibt kein Urteil über Schmerzensgeld, aber wer eine Rechtschutzversicheerung hat sollte doch einmal nachdem er die Schadensersatzklage gewonnen hat, eine Schmerzensgeldklage einreichen und zum Bundesverfassungsgericht gehen. Ggf. zum EGMR.
Auf jeden Fall bekommt man bei dem Geschütz was man auffährt einen anderen Sachbearbeiter. Entweder man fängt wieder von vorne an oder es wirkt.
LG
Silvia
Christa sagt
Hallo Silvia,
wie kann ich Sie bitte kontaktieren, Sie haben viel Ahnung und ich stehe auch noch am Anfang mit meinen Problemen.
LG
Christa
N Markus sagt
Ich wurde am 10.3.2020 Arbeitslos. Meine Rechnung werden immer höher. Habe von meinem Vermieter die Wohnungs Kündigung bekommen. Und das Arbeitsamt schickt mir nur Anträge zum ausfüllen. Die Sie schon haben. Kann mir selber keinen Essen leisten. Noch nicht mal ein Lebensmittel Gutschein. Da ich das Bewilligungs schreiben nicht vor lege kann. Habe aber am 25.05.2020 ein Gespräch mit ein Arbeisvermitler. PS könnten Sie mir helfen
Peer sagt
Vor welchem Gericht muss man das Jobcenter denn auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagen? Sozialgericht oder Amtsgericht? Oder Landgericht ab 5001?
Unbekannt sagt
Mir geht es ähnlich, ich habe mittlerweile Albträume vom Jobcenter.
Und da ich andere Diagnosen habe durch andere Geschichten, ich aber durch meine Naive Art immer offen und ehrlich mit dem Jobcenter kooperierte, waren diese immer 10 Schritte voraus um mir mein Leben noch härter zu machen als es schon ist.
Als ich fit war und eine Ausbildung zur Physiotherapeutin machen wollte wurde diese erst von einer lieben Dame zugestimmt, ich zog zeitgleich um und bekam vom neuen Sachbearbeiter eine Ablehnung für die Ausbildungskosten also den sogenannten Bikdungsgutschein, mit der Begründung ich wäre ja krank. Was nicht stimmte, ich hatte einen Klinik Aufenthalt gerade entlassen.
Zudem werden dauernd Leistungen geändert, ich nahm an einer weiter Bildung teil und zu diesem Zeitpunkt lief ich im wahrsten Sinne aufm Zahnfleisch,mein Zahnfleisch blutete durch die Mängel Ernährung da mir meine Leistungen grundlos, monatlich geändert wurden, und ich mich nicht mehr auf die Weiter Bildung konzentrieren konnte, zu diesen Zeitpunkt platzte sogar eine Zyste und Ich ging mit Blut im Bauchraum weiter zur Arbeit,dann brauchte ich eine OP. Danach hieß es wieder ich wäre zu krank.
Etliche Versuche, bis heute das Jobcenter davon abzubringen mir monatlich meine Leistungen zu ändern sind erfolglos, ich glaube mein Sachbearbeiter fühlt sich sogar noch darin bestärkt dies zu tun denn er macht es ungelogen monatlich und ich habe die letzten 4 Jahre damit verbracht E-Mails zu versenden um zu verstehen wieso weshalb warum. Selbst ein Anwalt konnte ihn bisher davon nicht abbringen, seine Aussage war, mein Anwalt weiß doch von nichts und lachte. Letztendlich hat dieser Anwalt sich auch kaum Mühe gegeben.
Ich möchte kein Schmerzensgeld sondern einfach nur dass diese Schikane aufhört, dass ich die Leistungen erhalte die einem zustehen. Und dass ich nicht dauernd als “die Kranke” betitelt und behandelt werde. Das ist entwürdigend und dadurch geht es mir immer schlechter.
Ich hoffe dass die vom Jobcenter die ihre Arbeit so tätigen, irgendwann an die falsche Person geraten und endlich Konsequenzen folgen.
René L sagt
Hallo,
was ich bis jetzt mitbekommen habe werden Jobcenter wie auch Mitarbeiter von der Staatsanwaltschaft meiner Meinung nach protegiert. Diese Vermutung resultiert aus folgenden Beobachtungen und Bemühungen. Amtsgericht wird das Verfahren sofort (innerhalb einer Woche ohne Prüfung) unter einer bestimmten Begründung so eingestellt, dass kein Widerspruch gegen die Einstellung zugelassen wird. Landgericht herrscht Anwaltszwang den man selber zahlen muss aber und jetzt kommt das große ABER. Sollten Sie einen Anwalt finden, der gegen das Jobcenter Schadenersatzansprüche in Ihrem Interesse geltend macht; nennen Sie mir bitte diesen Anwalt.
Mich hat mein Sachbearbeiter in 2 Jahren trotz Krebserkrankung meinerseits um eine Firma (wollte ich nach jahrelanger Aufbauarbeit starten) mit Lügen, falschen Unterstellungen, Rufmord, Nötigung zu gesetzeswidriger Handlung mit Rückendeckung und Beihilfe seiner Vorgesetzten psychisch fertig gemacht, z.T. über lange Zeit auf 0,– sanktioniert, trotz Krebserkrankung innerhalb 1,5 jahren 3 mal kommentarlos von der KK abgemeldet etc.. Mein Schaden ca. 200.000,– € Firmenwert plus mtl. Gehalt ca. 5.000,– € Netto und die paar Euro die ich Leistung bekommen habe als Schaden für die Öffentlichkeit. Aber der SB hat Macht bewiesen!!
Ich finde keinen Rechtsanwalt der etwas machen will, der Staatsanwalt hat, wie gesagt, die Klage innerhalb einer Woche eingestellt (ohne Zulassung des Widerspruchs) und beim Sozialgericht vorher hat eine Vorsitzende der Einfachheit halber ohne Prüfung mir als Kurierfahrer das Fahrzeug als gewerblich aberkannt. Somit war auch mein Benzinverbrauch um den Umsatz zu generieren Gewinn, der jetzt, 4 Jahre später zurückverlangt wird :(. In diesem Sinne. Viel Glück und Erfolg und sollten Sie doch einen Anwalt finden würde ich mich freuen, wenn Sie mir den empfehlen. Herzliche Grüße.
RAMueller sagt
Das heißt nicht Widerspruch sondern Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und diese ist sehr wohl bei der Generalstaatsanwaltschaft. Legen Sie daher Beschwerde dort ein.
Christa sagt
Wo sind Sie tätig?
Christa sagt
Was Sie erlebt haben, ist ganz schlimm. Wenn man von keiner Seite Hilfe bekommt, leidet die Gesundheit noch mehr und es zehrt alles an den Nerven. Ich bin jetzt auch auf der Suche für einen Bekannten nach einem Anwalt, es betrifft auch das Jobcenter. Haben Sie einen Anwalt gefunden, der Sie gut vertritt?
Claudia sagt
Mich haben sie soweit gebracht das ich psychisch krank bin. Nach einem Jahr kam vom Zollamt ein Brief wegen Sozialbetrug, weil ich nicht angegeben hätte das mein Sohn arbeitet, da er volljährig ist füllte er auch seinen Teil des Antrags selbst aus und warf die Unterlagen Vertrag usw in deren Hausbriefkasten. Das Gericht legte keinen Wert auf die Aussage von meinem Sohn, den ich als Zeuge dabei hatte und er das Aussagen hätte können. Das Ende vom Lied ich wurde zu 5 Monaten Haft verurteilt ohne Bewährung.
Tabasom sagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
während meine Ausbildung verweigert das Jobcenter die entstehende Kosten rechtzeitig zu übernehmen. Anstatt mich auf auf Lehrmaterial zu konzentrieren, stellte ich einen Anwalt ein. Aus diesem Gründ konnte ich die Abschlussprüfungen nicht bestehen. Vor der ersten Wiederholungsprüfung habe ich eine Reisekostenerstattung beantragt, der abgelehnt wurde und sollte ich wieder einen Anwalt einstellen und infolge aufgrund Konzentrationsstörung habe ich wieder die Prüfungen nicht bestanden.
Das Jobcenter hat mich während der Ausbildung nie im Ruhe gelassen. Ich habe viele Zeit investieret und bin am Ende immer noch Arbeitslos, obwohl ich eine Ausbildung besuchte. Außerdem bin ich wegen der Belästigung des Jobcenters Körperlich sowie Geistig verletzt.
Ich würde mich sehr über Ihren Rat freuen.
Tabasom
Philipp L. sagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Bewilligungsantrag im letzten Jahr Dezember gestellt, bis dahin wollte das Jobcenter immer und immer wieder Unterlagen zum einsehen haben, die sie schon mehrmals hatten von mir und garnicht mehr relevant waren.
Der ganze Antrag auf ALG 2 zieht sich bereits schon 9 Monate hin ohne Erfolg. Nach 8 Monaten wollte das Jobcenter eine Erklärung von einem Autoschaden haben vo mir , woher das Geld den wäre und dieses Geld wollte die mir auf meine Miete anrechnen lassen daraufhin musste ich mich juristisch beraten lassen. Die Aufforderung vom Autschaden kam erst nach 8 Monaten obwohl die meine Kobtoauszüge von mir schon länger einsehen hätten können.
Meine Frage wäre ob ich das Jobcenter juristisch bestrafen kann ,auf Körperverletzung, ich fühle mich innerlich vom Jobcenter bezogen auf meiner eigenen Persönlichkeit verletzt.
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen
Mit freundlichen Grüßen
Philipp L.
Hipke sagt
Grüß Sie,
mir geht es ebenso, alke Unterlagen desöfteren eingereicht, Falschauskünfte des Arbeitsvermittlers, Hausärztin leitete Unterlagen nicht weiter die ich ihr per Mail zuleitete.
3 Monate ohne Geld dastehen Diskriminierung, die Ämter machen psychisch krank.
Spitzbart sagt
Dito mein Leben leidet darunter.
Trennung demnächst von meinem Freund. St@ndig dieselben Unterlagen verschollen, im Behörden Dschungel. Unwahre Geschichten und Amts Anmaßung, Kranken Unterlagen bei Sachbearbeiterin etc. die intime Sachen, ! begutachtet und noch nie Arzt Unterlagen angefordert
.
Michael S sagt
Das kann ich voll bestätigen..
Seit 2008 schon wurde ich nach einer Klage wegen begonnener Selbständigkeit von der Bundes Agentur gerichtlich gehört u. gemäß eine Vergleiches vor dem Sozialgericht durch das klagende Jobcenter (ST) in massive Schwuerigkeiten gebracht. Das Jobcentet machte daraus Ihre eigene Sicht und brachte mich nach acht Jahren in Obdachlosikeit. Diese dauerte von Dez. 2012 bis 15.10.2014. Hierauf richten sich bis zum heutigen Tag zu klärende Ansprüche..