Microblading ist eine Art Permanent Make-up, das den Augenbrauen mehr Ausdruck verleihen sollen, ohne dass Frauen ständig mit Schminkutensilien hantieren müssen. Die Behandlung ähnelt dem Tätowieren: Mit winzigen Nadeln (Blades) wird die Augenbrauenform vorsichtig korrigiert. Auch nicht (mehr) vorhandene oder lückenhafte Brauen lassen sich damit nachzeichnen.
Allerdings birgt diese kosmetische Methode auch gewisse gesundheitliche Gefahren, die sich selbst bei einer fachgerechten Behandlung nicht immer ausschließen lassen. Im schlimmsten Fall wird das Microblading sogar verpfuscht durch Fehler des Kosmetikers. Wann Kunden aufgrund ihrer Schmerzen und Beschwerden Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen können, erläutern wir in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Wenn beim Microblading Fehler passieren
Dabei handelt es sich um eine Art Permanent Make-up, durch welches die Augenbrauen korrigiert und verschönert werden.
Es bestehen gewisse gesundheitliche Risiken, die Sie hier nachlesen können. Auch kann das Aufbringen des Permanent Make-ups auf die Augenbrauen schmerzhaft sein. Dagegen hilft jedoch gewöhnlich eine örtliche Betäubung.
Nicht jedes verwirklichte Gesundheitsrisiko ist ein Pfusch. Wichtig ist, dass Sie der Kosmetiker vorher genau über die Gefahren aufklärt. Wenn der Kosmetiker die Behandlung allerdings nicht fachgerecht durchführt, kann sein Kunde Schadensersatz verlangen. Näheres erfahren Sie hier.
Typische Gesundheitsrisiken und Nebenwirkungen beim Microblading
Bevor wir auf die Frage eingehen, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn der Kosmetiker das Microblading verpfuscht, wollen wir auf die mit dieser Behandlung verbundenen Gesundheitsgefahren eingehen.
Es gibt zunächst einige Personengruppen, die von vornherein von dieser Behandlungsmethode Abstand nehmen oder sich zumindest vorher von einem Arzt beraten lassen sollten. Hierzu gehören:
- Schwangere und stillende Mütter
- Personen mit Muttermalen und Hautrötungen im Bereich der Augenbrauen
- Diabetiker (Typ 1)
- Epileptiker
- Menschen mit einer eingeschränkten Blutgerinnung
- Personen, die an psychischen oder ansteckenden Krankheiten leiden
Wer sich für eine solche kosmetische Behandlung entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese zu gesundheitlichen Problemen führen kann, auch ohne dass der Kosmetiker das Microblading verpfuscht:
- Die Methode kann allergische Reaktionen hervorrufen, weil der Kunde die benutzten Produkte nicht verträgt.
- Augenbrauen zu „tätowieren“, verursacht mitunter Schmerzen, wobei das Schmerzempfinden eines jeden Menschen unterschiedlich stark ausgeprägt ist.
Wer eine Botoxbehandlung hat vornehmen lassen, sollte unmittelbar danach keine Augenbrauen-Pigmentierung vornehmen lassen, weil sich der Farbton sonst im Laufe der Zeit verändern könnte.
Wenn das Permanent Make up an den Augenbrauen Schmerzen verursacht
Kommen wir zu der Frage, wann das Microblading als verpfuscht gilt. Das ist dann der Fall, wenn der Kosmetiker kein fachgerechtes und einwandfreies Ergebnis liefert. Die herrschende Rechtsprechung stuft eine solche Behandlung als Werkvertrag ein, sodass der ausführende Kosmetiker einen konkreten Erfolg schuldet – und zwar insbesondere symmetrische Augenbrauen.
Ein verpfuschtes Microblending ist anzunehmen, wenn …
- die Farbpigmente einen unerwünschten Verlauf aufweisen oder vollkommen verblassen
- gar kein Ergebnis zu sehen ist, weil entweder zu tief oder nicht tief genug in die Haut geritzt wurde
- eine nicht zur natürlichen Haarfarbe passende Pigmentfarbe verwendet wurde
- die Augenbrauen nicht symmetrisch gezeichnet sind oder unschöne dicke Striche bilden
Außerdem gilt das Microblading als verpfuscht, wenn der Kosmetiker eine erforderliche örtliche Betäubung unterlässt oder so tief mit den Nadeln in die Haut eindringt, dass dadurch starke Blutungen hervorgerufen werden.
Ansprüche des Kunden, wenn der Kosmetiker für einen Microblading-Pfusch
Ein verpfuschtes Microblending begründet regelmäßig Schadensersatz – und mitunter auch Schmerzensgeldansprüche. Der Kunde kann aufgrund der unsachgemäßen Behandlung insbesondere die Erstattung folgender Kosten verlangen:
- Kosten für die Entfernung des fehlerhaften Microbladings
- Kosten für eine neue kosmetische Behandlung
Darüber hinaus steht Kunden, deren Microblading verpfuscht wurde, Schmerzensgeld zu – zum einen aufgrund der durch das fehlerhafte Augenbrauen-Permanent-Make-up verursachten Schmerzen. Andererseits ist dessen Entfernung per Lasertherapie sehr schmerzhaft und keine Garantie dafür, dass der Pfusch vollständig beseitigt werden kann. Diese Umstände wirken sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus.
Ein fehlerhaft durchgeführtes Microblading stellt immer auch eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Denn die gegebenenfalls vom Kunden abgegebene Einverständniserklärung gilt nur für eine fachgerechte Behandlung.
Höhe des Schmerzensgeldes, wenn Microblading verpfuscht wurde
Führt ein fehlerhaftes Augenbrauen-Microblading zu Schmerzen und Beschwerden, so kann der Betroffene hierfür Schmerzensgeld verlangen. Welchen Betrag die Richter hierfür als angemessen ansehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch von den erforderlichen Nachbehandlungen und ggf. bleibenden Schäden.
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Urteil |
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fehlerhaftes Microblading ohne vorherige Aufklärung und Einwilligung: asymmetrische Augenbrauen mit unterschiedlicher Stärke, fehlerhafte Nachbesserung | 1.500 € | AG Hamburg-St. Georg Urt. v. 31.8.2018 Az. 920 C 380/16 |
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Quellen und weiterführende Links
- AG Hamburg-St. Georg zum Microblading, Urteil vom 31.8.2018, Az. 920 C 380/16
Hildegard M sagt
HALLO;
Ich habe mir im Mai 2021 das erst Mal ein Microblading machen lassen. Damit war ich auch zufrieden.
die Nachbehandlung nach ziemlich genau einem Jahr endete Im Desaster.
Die Brauen sind flächig tätowiert und zum Ende der brauen mit blauschwarzem Rand – bei blonden Haaren.
Zudem sind sie asymmetrisch. Von Härchenzeichnung keine Spur.
Ich habe das mehrmals moniert – ohne Erfolg. Eine negative Rezension hat die Dame abgetan als sei ich ihr unbekannt etc. ich habe sie erneut um Nachbesserung gebeten – Sie hat mir mit Anwältin gedroht, wenn ich jeglichen Kontakt zu ihr nicht unterlasse. ich möchte diese Person verklagen.
Katrin S sagt
Hallo, habe mir die Augenbrauen machen lassen. sehe aus wie Theo Weigel. und davon mal ganz angesehen bin ich zum schluss bald gestorben vor schmerzen beim permanent Makeup. was soll ich jetzt nur machen? dazu kommt noch das die linke Augenbraue weiter und ist als die rechte. Ich bin am Boden zerstört. Wer kann mir helfen?
Marie B sagt
Meine Nachbarin möchte gerne ein Microblading machen lassen. Es ist spannend zu erfahren, was die rechtlichen Konsequenzen sein können. Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass bei ihr alles glatt laufen wird.
Massuma sagt
gestern war ích bei Mikrobeladungrin aber leider sie hat meine Augenbrauen völlig ruiniert.wie kann ich von ihr eine Entschädigung bekommen.
ich habe immer noch watsap _chat .Das ist genug für Anzeige erstatten? bitte bitte bitte helfen Sie mir .
ich bin so traurig.von gestern bis Jetzt habe ich nichts gegessen.😡😡😡😡😭😭
G,Nathalie sagt
Meins wurde komplett verpfuscht, ich finde einfach keinen Anwalt der mich annehmen kann.
Was soll ich tun?
Schneider sagt
Kann ich nach 7 Jahren noch Schadensersatz vordern , da sich durch Microblading ein Balken entwickelt hat. Es sieht furchtbar aus. Habe mich nicht getraut nachher etwas zu sagen.
Liebe Grüße
Frozen_88 sagt
Hallo! Bei mir wurde Microblading verpfuscht. Wie kann ich das Problem melden? Gelten diese Gesetze in Österreich?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.