Strafenkatalog | |
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Misshandlung Schutzbefohlener | Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren |
... minder schwerer Fall | Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren |
... bei Gefahr des Todes, schwerer oder erheblicher Schädigung | Freiheitsstrafe zwischen 1 und 15 Jahren |
versuchte Misshandlung ... Abmilderung (§ 49 Abs. 1 StGB) möglich auf | max. 3/4 der Höchsstrafe |
Als Teil des 16. Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) zur Körperverletzung findet sich ein Paragraph, der sich explizit mit einer Sonderform dieser körperlichen Schädigung befasst: Paragraph 225 StGB zur Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Dieser Gesetzesabschnitt ist nicht neu, sondern hatte schon zu Zeiten des Reichsstrafgesetzbuches Bestand. Allerdings waren als Schutzbefohlene damals allein kranke und gebrechliche Menschen definiert. Doch wer gilt heutzutage als Schutzbefohlener?
Und was bedeutet der Begriff “Misshandlung” im Sinne einer Körperverletzung? Welches Strafmaß im Falle eines Vergehens nach § 225 StGB Anwendung findet und weitere Erläuterungen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.
FAQ: Misshandlung von Schutzbefohlenen
Hierbei handelt es sich um besonders schützenswerte Personengruppen, zu denen Kinder, gebrechliche Menschen sowie Personen zählen, die aufgrund von Krankheit wehrlos sind. Mehr dazu hier.
Eine solche Misshandlung besteht immer dann, wenn durch die körperliche Unversehrtheit der Schutzbefohlenen durch ein Verhalten beeinträchtigt wird. Diese Straftat liegt unter anderem vor, wenn die betroffene Person vernachlässigt oder gequält wird.
Das Strafgesetzbuch sieht für die Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und bis zu zehn Jahren vor.
Inhaltsverzeichnis
Wer ist Schutzbefohlener? Eine Definition
Wie bereits angemerkt galten von Anbeginn des Bestehens des Paragraphen 225 StGB vor allem erkrankte und gebrechliche Personen als Schutzbefohlene per Definition. Und auch heute noch zählen Personen, die aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung oder eines Gebrechens nicht mehr oder noch nicht geschäftsfähig und wehrlos sind, als Schutzbefohlene.
Sie bedürfen dann in aller Regel der Obhut und der Aufsicht einer Pflegeperson oder eines Betreuers. Dieser ist dazu verpflichtet, für deren Verpflegung und Gesundheit Sorge zu tragen. Besonders in der Altenpflege oder Krankenpflege ist der Begriff des Schutzbefohlenen daher anzutreffen.
Doch mit zunehmender Sensibilisierung hinsichtlich der Stellung der Kinder und zunehmender Thematisierung von Kindesmisshandlung in der Öffentlichkeit wurde der Paragraph mittlerweile überarbeitet. Nunmehr zählen zu den Schutzbefohlenen damit auch Kinder und minderjährige Jugendliche bis zu 18 Jahren, bei denen die Sorgepflicht bei den Eltern oder anderen Aufsichtspersonen in Heim, Schule, Kindergarten & Co. liegt.
Das Ausnutzen der Wehrlosigkeit der benannten Personengruppen durch den Täter – ein Vertreter des fürsorgepflichtigen Personenkreises – kann als besonders schwerwiegend geltend und ist auch aufgrund der besonderen Heimtücke eines entsprechenden Vergehens im Strafgesetzbuch der gefährlichen Körperverletzung nachgestellt.
Was gilt als Misshandlung? Eine Definition
Als Misshandlung ist im deutschen Strafrecht jedwede Handlung anzusehen, durch die der Täter das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit einer Person in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt.
Generell können hierunter auch psychische Misshandlungen fallen, die nicht nur auf die Psyche eines Schutzbefohlenen, sondern auch auf dessen Physis einen erheblichen Einfluss haben – zum Beispiel bei Einnässen oder Schlaflosigkeit aufgrund von erzeugten Angststörungen.
Doch § 225 StGB umfasst weit mehr als nur den Begriff der “Misshandlung”. Über diesen hinausgehend bestimmt Absatz 1, dass ebenso das Quälen eines Schutzbefohlenen oder dessen “böswillige Vernachlässigung” den beschriebenen Tatbestand erfüllen und so die Tat einer entsprechenden Ahndung zuführen können.
Damit können sowohl körperliche als auch schwerwiegende seelische Misshandlungen eine Körperverletzung nach § 225 StGB begründen. Um jedoch nicht zu stark auf die Körperlichkeit des Vergehens eingeschränkt zu sein, sondern jedweden heimtückischen Missbrauch von Schutzbefohlenen ahnden zu können, ist der Begriff der “Misshandlung” zentral gestellt.
Das Strafmaß bei der Misshandlung schutzbefohlener Personen
Ob die Gewalt nun in der Pflege oder gegenüber Kindern ausgeübt wird: Das Strafmaß richtet sich nach den Strafen für die gefährliche Körperverletzung. Für die Misshandlung von Schutzbefohlenen drohen damit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren (§ 225 Absatz 1 StGB). Eine Geldstrafe ist nicht mehr vorgesehen.
In einem besonders schweren Fall, bei dem das Opfer in Todesgefahr schwebte, erhebliche Gesundheitsschäden davontrug oder aber in einem nicht unerheblichen Maße in seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung gestört wurde, liegt die Mindestfreiheitsstrafe für den Täter bei einem Jahr (§ 225 Absatz 3 StGB).
In einem minder schweren Fall der Misshandlung von Kindern oder anderen Schutzbefohlenen kann der Strafrahmen auf drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe herabgesenkt werden (§ 225 Absatz 4 StGB).
Schon der versuchte Missbrauch von Schutzbefohlenen oder der Kindesmisshandlung ist unter Strafe gestellt (§ 225 Absatz 2 StGB) – entsprechend zur versuchten Körperverletzung.
Iris W sagt
ich weiß mir keinen Rat mehr ! Mein Nachbar steht unter Betreuung . Sein Betreuer wohnt im gleichen Haus (keinerlei Verwandtschaftsgrad ). Der arme Mann wird ständig angeschnauzt und von seinem Betreuer beschimpft. Heute Vormittag war Gartenarbeit angesagt ! Ich muss dabei sagen das es sich bei der zu betreuenden Person um einen kleinen kränkelnder und geistig leicht zurückgebliebender Mann handelt ! Dem Betreuer ging es wieder einmal nicht schnell genug also fing er an rum zu maulen und hat ihm dann mit dem Handfeger auf den Rücken geschlagen !!! Mein Problem ist das wenn die Polizei die zu Betreuende Person fragt wird diese aus Angst nicht wahrheitsgemäß beantworten. Was soll ich nur tun
Maria F-M sagt
Ich weiß, was es heißt misshandelt zu werden. Bis zu meinem 17 Lebensjahr war es die Hölle. Verbrennungen durch kochendes Wasser und andere Gegenstände, Verletzungen durch Messer & Nadeln, Schläge mit allem was es gab, gewaltsames Füttern, Erstickungsversuche durch, Hand, Körper, Kopfkissen oder Bettdecke, Ertrinkenversuche in der Badewanne, Beißen auf Etappen und Überall, Einquetschen der Finger in der Schublade, psychische Terror, denn Sie wollte mich brechen. Sexuelle Missbrauch durch Stiefvater, Sexuelle Missbrauch, Vergewaltigung, Verkauf und Erpressung durch Erzeuger. Erst mit 17 kam ich ins Kinderheim und der Kontaktverbot wurde ausgesprochen, bestraft wurde niemand… Ich habe mich der Psychologie gewandt um diese Spirale durchzubrechen. Ich habe es geschafft, war Einzelvormund, Familienhilfe, Pflegeoma, Betreuer und Pflegeperson.. Doch die Wunden und Schmerzen bleiben lebenslang.
Angela R sagt
Auch ich habe leider auch so einen Fall erleben müssen. Ich habe beim Jugendamt eine Körperverletzung zur Anzeige gebracht. Hier hat ein Kind Würgemale aufgewiesen. Die Mutter des Kindes ist mit dem Jungen in dieser Zeit zum Kindesvater gefahren. Dort musste sie das Kind in einer Klinik vorstellen und keiner hat mir gesagt,was raus gekommen ist. Die Mutter des Jungen hat es geschafft,mit Lügen aus dieser Sache raus zu kommen,obwohl meine Beweise erdrückend sind. ( Diese liegen bei meinem Rechtsanwalt) Durch Zeugen weiß ich, das der Junge immer noch Körperlich und psychisch Misshandelt wird. Die Großeltern des Kindes haben mich schon im Ort als Lügnerin und böse Hexe hin gestellt. Leider muss ich mir die Frage stellen,ob es erst tote Kinder geben muss,bis das Jugendamt etwas unternimmt. Reichen Würgemale am Hals nicht aus?
Eva K sagt
Ich wurde über 14 Jahre geschlagen, beschimpft, gedemütigt von meiner Stiefmutter. Mein Vater wurde von Freunden gewarnt und hat nichts unternommen. Ich bin mittlerweile 34 Jahre alt und bin noch immer in psychologischer Behandlung. Um zu vergessen habe ich schon einiges durch: Bulimie, Alkohol….das schlimmste an der Sache ist. Ich werde oft heute wegen meiner großen Angst vor Menschen, stigmatisiert. Die ist doch komisch?!….Warum verhält Sie sich so!?….Ich kann kaum Menschen vertrauen, obwohl ich mir im tiefsten Inneren Nähe wünsche. Paradox aber leider ein Teufelskreis… Denke oft an eine Anzeige, aber habe große Angst…das mir keiner glaubt. Vorallem weil ich weiß wie manipulativ meine Stiefmutter ist, vor anderen Menschen hat Sie immer so getan als wäre sie eine besorgte Mutter. Tatsächlich hat sie mich verdroschen, ich musste oft eiskalt duschen, Franzbranntwein gurgeln. Kochen, Putzen….und noch viel schlimmeres…
Sabine sagt
Hallo
Mir wurden meine Kinder vor 4 Jahren entzogen und meinem Mann und mir vorgeworfen Misshandlung Schutzbefohlener.Nun sitzt er seit 2 Wochen in Uhaft wegen einem versäumten Gerichtstermins was hab ich als Ehefrau zu erwarten was er als Strafe bei der Hauptverhandlung bekommen kann.
Zumal in den den ganzen Gutachten Widersprüche zu verzeichnen sind
R89 sagt
Ich wurde seitdem Kindergartenalter psychisch wie auch physisch misshandelt und habe jetzt eine PTBS und weitere Störungen reicht sowas nicht als Beweis aus?
z. bsp Gutachten etc.
Ich habe meine Pflege Familie damals angezeigt das verfahren wurde eingestellt, da es nicht genug Beweise gab, allerdings wurde dort waehrend ich dort lebte auch ein Pflegekind rausgenommen wegen dem gleichen Tatvorwurf.
Zu diesen Kind habe ich nur die Namensdaten und weiß auch nicht ob ich diesem mittlerweile Jugendlichem damit konfrotieren moechte was er erlebt hat mit mir zusammen. was kann ich tun? es ist total unfair das diese person damit davon kommt und nochmal zu einem anwalt zu gehen der davon keine ahnung hat und mich abzockt nein danke.
Ich wurde auch oft vom Jugendamt abgewiesen bzw. ignoriert wenn ich Akteneinsicht erbeten habe.
Eva K. sagt
Verstehe dich, es ist so schlimm das Opfer keine Hilfe bekommen. Die Gesellschaft schaut einfach zu…. es ist eine Schande.
Martina sagt
ich kämpfe seid 14.02.20 gegen das Jugendamt um meine beiden enkel,mit Ihrem Vater zusammen.Ich hatte die beiden Mdchen zu mir geholt,weil der erhärtete Verdacht des sexuellen Mißbrauchs im Raum stand. die kleine 4 Jahre war nach 1,5 jahren Trockenheit wieder dabei sich ein zu nssen und die Große malte uns ein Bild was eigendlich keine zweifel offenließ.’Ich versuchte für die Kinder hilfe beim Jugendamt zu bekommen,aber anstatt den Kindern zu Helfen,rissen das Jugendamt die Kinder bei mir raus und steckte sie erst in eine Pflegefamilie.Auf Grund dieser Traumatisierung, gingen die Kinder plötzlich aufeinander los,vor standen sie sich so nahe und die Große mit Ihren 7 jahren beschützte die kleine immer.
Auf Grund der auseinandersetzungen zwischen den Geschwistern wurden diese nach kurzer Zeit getrennt,die kleine blieb in der Pflegefamilie und die Groß wurde in ein Heim mit angeschlossener Diagnostik gesteckt.Beiden wurde bislang der Kontakt zu Ihrem Vater und zu mir als Oma versagt,und das wo die Große heute Ihren 8 Geburtstag feiern sollte.
Ich habe schon alles versucht um die Kinder wieder zu bekommen,Ihre Mutter ist psychisch gestörrt und steht unter Gerichtlicher Betreuung, die Kinder sind weggesperrt und der Lebensgefährte der Mutter luft trotz Anzeige noch frei rum.Beeinflusst die Mutter dahingegen,das sie nicht ihre einwilligung gibt das die Kinder zu mir kömmen dürfen. zu Bekannten hat sie gesagt: Die haben mein Leben zerstörrt,und nun zerstöre ich ihr Leben,die werden auch nicht mehr Glücklich.
Ich habe die Landrätin, Jugendamtsleiter, Den Jugendauschuß um Hilfe für die Kinder gebeten,
dienstaufsichtsbeschwerde gemacht ,den Bürgermeister angeschrieben,doch alles ohne Erfolg.
Das Seelische und Psychische wohl der Kinder scheint allen egal zu sein.Anscheind hat das Jugendamt das Recht die Kinder auf höchster ebene zu Quälen und bestehendes Recht zu ignorieren. Armes Deutschland.
Juli sagt
Guten Tag.
Ich wurde als Kind von meiner narzisstischer Mutter und von meinem Stiefvater psychisch und körperlich misshandelt . Auch meinen Geschwistern wurde an den Ohren gezogen , oder die Hose heruntergezogen um sie zu bestrafen . Des Weiteren durften wir manchmal nichts mehr essen , wenn wir zu spät am Essenstisch saßen, oder mussten 3 Stunden altes Müsli was eingeweicht war aufessen, vorher durften wir nicht aufstehen . Ich war als Kind in vielen Therapien und verarbeite auch heute noch Dinge in Therapie. 2002 , als ich 9 Jahre alt war , gab es eine Situation die eskaliert ist . Ich war ein sehr aggressives Kind auf Grund der Dinge die zu Hause passiert sind. Ich wollte nicht in mein Bett gehen und hab ein Stück Lebensmittel auf meinen Stiefvater geworden. Er war sauer , ich stand auf der Treppe und ich wollte nicht hochgehen. Dann hat er mich getreten und ich habe meine Hand auf meinen po gehalten. Mein Handgelenk war gebrochen und er ist auch erst 1 bis 2 Tage später mit mir zum Arzt gegangen obwohl ich ihm im Bett gesagt habe, dass ich Schmerzen habe . Die Befunde und Röntgenaufnahme habe ich angefordert und auch die Berichte der Psychiatrie in der ich mich zu diesem Zeitpunkt befand. Ich hab die Dinge sehr lange verdrängt .. meine Mutter war zu dem Zeitpunkt selbst auf Grund von Depressionen in Behandlung und ich weiß nicht was die beiden mir eingetrichtert haben zu sagen, wie der Bruch zu Stande gekommen ist . Heute leide ich an Panikattacken, posttraumatischen Belastungsstörungen und chronischer Erschöpfung . Ich habe wohl keine Möglichkeit die beiden noch anzuzeigen oder? Ich bin jetzt 26 Jahre alt .
Ps : ich habe allerdings die Befunde und Röntgenbild der Hand angefordert .
Marie sagt
Ich glaube schon, dass das noch geht, da es keinerlei Frist für eine begangene Straftat gibt:)
Isie sagt
Ich leide bis heute an den schweren Misshandlungen meines Vaters. Leider hat er mich seelisch ebenfalls misshandelt. Er brach mir meine Knochen, schlug mich bis zur Bewusstlosigkeit, schubste mich an scharfen Kanten, wo ich immer eine Gehirnerschütterung hatte sowie schlug er mich mit einem Staubsaugereisen bis meine Haut aufplatze. Die Schule und Nachbarn wussten von allem und keiner helfte uns. Als alles vor Gericht kam, sah der Richter es nicht für Nötig meinen Vater einzusperren obwohl er mir, meinen Geschwistern und meiner Mutter sehr geschadet hat! Wenn man sowas sieht an wen soll man da bitte noch glauben?! TRAURIG! Heute bin ich 27 Jahre jung und leide an vielen psychischen Problemen.
Liam sagt
Meine Mutter hat mich mein Leben lang misshandelt. Hauptsächlich psychisch, es kamen Dinge wie ” du hast mein Leben zerstört” oder ” du bist der größte Fehler meines Lebens” und vieles mehr. Manchmal habe ich Ohrfeigen bekommen oder wurde mit Gegenständen abgeworfen. Jetzt lebe ich im Kinderheim als in Obhutnahme (ich bin bald 18) , aber ich würde sie gerne anzeigen. Kann ich das und wie mach ich das?
Rafael sagt
Einfach zur Polizei gehen und bei einem Beamten die Anzeige aufgeben. Gegebenenfalls mit Kontaktverbot und Platzverweis.
Peter K. sagt
Hallo.
Seit 2 Jahren bin ich in einer Rehabilitationsmaßnahme im Berufsbildungsbereich für psychisch Erkrankte in einer Behindertenwerkstatt beschäftigt.
Derzeit mache ich ein Praktikum innerhalb der Werkstatt bei einer Außenstelle.
Das Arbeitsamt bezahlt für mich unter anderem an die Werkstatt ein Versorgungsgeld, das ich innerhalb der Arbeitszeit eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt bekomme.
Die Versorgung findet im Praktikum aber nur teilweise statt, wird teils auch vergessen durch den Gruppenleiter.
Trotz mehrer Beschwerden von mir und anderen Teilnehmern bei den Bildungsbegleitern, beim Sozialen Dienst und bei der Abteilungsleitung hat sich nichts geändert.
Das Geld wird mir nachträglich nicht ausgezahlt, obwohl ich mich teilweise selber noch zusätzlich versorgen musste.
Mir wurde schlicht und ergreifend erklärt dass ich da einfach Pech gehabt hätte.
Ist das vorenthalten von Mahlzeiten in diesem Fall eine Körperverletzung oder habe da wirklich Pech gehabt?
Ich bedanke mich.
Nicole F. sagt
Hallo, ich hoffe auf einen Rat zu folgender Angelegenheit:
Vor ca. 2 Jahren wurde meinem Sohn mit einer Dokumentenmappe von der Sportlehrerin im Unterricht auf dem Kopf geschlagen. Die ganze Klasse hat diesen Vorfall mitbekommen, da es einen lauten Knall gab. Seitens der Schulleitung wurde nach meiner Kontaktaufnahme nichts gegen die Lehrerin unternommen. Lediglich gab es von der Sportlehrerin einen Anruf mit der Aussage, dass Sie mit den Schülern überfordert gewesen sei. Auch als ich die Klassenlehrerin zu diesem Vorfall ansprach, hieß es von dieser nur, dass er es selber Schuld gewesen sein müsste und er wurde als Lügner dagestellt, obwohl es die ganze Klasse bezeugen kann. Nun häuften sich einige Vorfälle, wo auch durch andere Schüler meinem Sohn Gewalt angetan wurde, doch es gab kein Eischreiten durch die Schulleitung oder die Klassenlehrer. Einmal wurde er auf einen Tisch gelegt und von seinen Mitschülern festgehalten, wobei ein Junge mit einer Schere vor seinem Genitalbereich stand und die Aussage machte, dass er ihn beschneiden könnte. Bei einem anderen Vorfall wurde er von drei Jungen auf den Boden geschmissen und alle drei traten auf ihn ein. Dieses haben wir bereits beim Psychologen vermerken lassen, da mein Sohn Angst hatte über die gesamten Vorfälle zu berichten. Inwieweit kann die Schulleitung oder die beteiligden Lehrer zur Verantwortung gezogen werden, weil diese in keinem der Vorfälle eingeschritten sind? Kann man es zur Anzeige bringen? Wie sind die Verjährungsfristen in solchen Fällen?
Vielen Dank!
koerperverletzung.com sagt
Hallo Nicole F.,
rechtliche können wir den Sachverhalt nicht beurteilen und daher auch nicht einschätzen, wer belangt werden kann. Es steht Ihnen jedoch frei bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Wenden Sie sich am besten auch an einen Anwalt, um die richtige Vorgehensweise abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Elke sagt
Hallo, ich habe eine Frage – meine Vorredner erzählen, dass der Peiniger eine Geldstrafe für diese Greueltaten bezahlen musste – aus dem obigen Artikel verstehe ich es aber so, dass es dies nicht mehr gibt, sondern nur Freiheitsstrafe. Ich nehme an, dass ist dann auch generell ohne Bewährung? Das wäre wichtig für mich zu wissen. Vielen Dank.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Elke,
das Strafmaß ist vom Einzelfall abhängig. Ob eine Bewährung möglich ist, hängt also in der Regel mit der Schwere der Tat zusammen. Üblicherweise ist dies bei hohen Freiheitsstrafen jedoch eher ausgeschlossen, sodass eine Bewährung üblicherweise nicht vergeben wird. In konkreten Fällen sollten Sie dies jedoch mit einem Abwalt klären, da wir keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Nadine sagt
Aktuell gibt es in der Einrichtung wo ich tätig bin ein Fall von Missgandlung Schutzbefohlener. Die Mutter des „Opfers“ hat Anzeige gemacht, obwohl alle ihre Vorwürfe nicht stimmen. Auch kann anhand der Dokumentation gezeigt werden das er versorgt wurde. Die Mutter konnte von vornherein nicht damit umgehen das ihr Sohn sterben würde. Wie gehen wir als Pflegekräfte damit um? Die Mutter selbst sagt sie möchte nur Geld damit ihr Sohn ruhen kann.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Nadine,
in diesem Fall ist es zu empfehlen, dass Sie sich rechtliche beraten lassen. Dies kann durch einen Anwalt, die zuständige Gewerkschaft oder die Berufsgenossenschaft geschehen. Eine solche Beratung können wir nicht anbieten und daher die Sachlage nicht beurteilen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
S. sagt
Hallo liebe Nadine, ich bin momentan genau von so einem Fall betroffen. Ich bin eine der angeblichen Täterinnen. Schrecklich… Ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll. Habe mich lange und liebevoll um den Jungen gekümmert und dann sowas.
Bars sagt
Gehen sie Umgehend zu einen Familien Anwalt und sagen sie dem Was sie wollen
F.W. sagt
Meine Tochter wurde über Jahre von der Kindesmutter mit Gegenständen geschlagen, gewürgt bis sie blau angelaufen ist, Finger angebrochen (Nachweis Kinderambulanz), Auge blau geschlagen (von Anderen Eltern und der Schule angezeigt), täglich erniedrigt – “hätte dich besser abgetrieben”, als Hackfresse und Bastard beschimpft, auf sie wurde am Boden liegend eingetreten unter Zeugen usw.
Anklage/Urteil von Misshandlung Schutzbefohlener auf einfache Körperverletzung in 3 Fällen reduziert – Strafmaß 90 Tagessätze a 100 Euro, obere Grenze vor Eintrag in das Führungszeugnis – misshandelnde Mutter hat natürlich Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Meine Tochter sieht darin keine Gerechtigkeit und fühlt sich vom Gericht und der Staatsanwaltschaft betrogen. Habe zum Glück jetzt wenigstens das alleinige Sorgerecht.
Martin N. sagt
In NRW gibts Fälle, wo ein Sozialträger (Geldgeber) den Wohlfahrtsträger (z.B. Wohnen, Arbeit für Menschen mit Behinderung) auf bis zu 28% der erforderlichen Leistungen heruntergedrückt hat. Der Sozialträger handelte hierbei wissentlich, da ihm über die Bedarfe aus dem eigenen Hause zwei Akten und die Akte des abgebenden Sozialträgers vorlagen und zusätzlich keine Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die ersten Schäden treten bei dem Schutzbefohlenen (Mensch mit Behinderung) bereits auf. Die Fragen nach Vorsatz des Sozialträgers sehe ich offensichtlich. Beim Wohlfahrtsträger ist es sicherlich zunächst eine Fahrlässigkeit. Wenn der Wohlfahrtsträger sagt, er fühlt sich überfordert, da nicht ausgestattet, und der Sozialträger bleibt bei seiner Meinung, könnten die Entscheider und die Führungsspitze des Sozialträger strafrechtlich belangbar: Versuchte Anstiftung zur Mißhandlung Schutzbefohlener und später dann direkte Täterschaft, oder nicht?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Martin N.,
wir bieten keine Rechtsberatung an und können daher den Sachverhalt nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder die zuständigen Behörden, um dies abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
E. sagt
Ich habe jetzt grade kürzlich erst erfahren, das mein Exmann an seinen Kinderwochenenden meine 3 Kinder oft mit einem Kochlöffel verprügelt hat. Wenn sie laut anfingen zu weinen hat er noch fester zugeschlagen. Die Kinder waren alle drei in einem Zimmer untergebracht und wurden dann nacheinander verdroschen, was die Angst derjenigen noch mehr gesteigert hat, die darauf gewartet haben, das sie dran waren. Er hat sie unter Druck gesetzt, damit sie mir nichts sagen. Wenn es andere (harmlose) Kritikpunkte von meiner Seite gab, hat er es anschließend an den Kindern ausgelassen, daher hatten sie noch mehr Angst mir etwas darüber zu sagen. Ich fühle mich so unglaublich schuldig und bekomme die Bilder von meine drei Kindern die sich in Schlaf weinen nicht mehr aus den Kopf. Ich bin völlig schockiert. Raus gekommen ist das ganze jetzt, weil mein ältester Sohn (18) seit er zur Bundeswehr geht nicht mehr zu ihm möchte und da er volljährig ist nun auch nicht mehr muß. Und inzwischen wg. einem anderen Vorfall seit ca. 6 Wochen den Kontakt gänzlich zu seinem Vater abgebrochen hat und auch klar sagt er möchte nie wieder etwas mit ihm zu tun haben. Vorher war mir wichtig das ich einen “freundschaftlichen” um Kontakt zum Vater habe und die Kinder auch ihren Vater sehen und klar auch das ich etwas Freiraum bekomme (3 Kinder allein zu erziehen und noch fast Vollzeit arbeiten zu gehen in 2 Jobs ist halt nicht so einfach ) und die minderjährigen Kinder unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten sind. Und ja auch Kontakt zu Ihrem Vater haben sollten. Meine Tochter (15) hat mir gesagt das er der Mensch ist vor dem sie die größte Angst in ihrem Leben hatte. So ging es wohl allen dreien, wie auch mein mittlerer Sohn (seit gestern 17) bestätigt hat. Ich finde gar keine Worte dafür wie entsetzt ich über die Erzählungen der Kinder bin und was ich ihnen angetan habe. Hätte ich gewusst was da abgegangen ist, wären sie gar nicht mehr bei ihm gewesen und ich hätte alleiniges Sorgerecht beantragt. Mein Exmann ist sehr wandelbar und kann auch sehr lustig und lieb sein und hat so dafür gesorgt das die Kinder auch Spaß bei ihm hatten und nicht nur Angst und meine Tochter sagte auch das sie vieles verdrängt hat. Wenn er ab und an bei uns aufgetaucht ist und die sind auf einmal wie verrückt durch die Bude gerannt und haben noch schnell was im Zimmer aufgeräumt und wirkten leicht panisch habe ich schon so manches mal gesagt “was ist denn mit euch los, das ist doch nur der Papa”. Aber da sie tw. auch sehr unordentlich waren habe ich das auch als ganz angenehm empfunden das es mal bewirkte das sie schnell noch klar schiff gemacht haben. Da er deutlich strenger ist als ich und auch durchaus psychischen Druck ausüben konnte, habe ich dieses leicht panische Verhalten darauf bezogen. Aber nicht auf so massive körperliche Gewalt. ich google grade ob ich noch Möglichkeiten habe ihn anzuzeigen. Und meine Schwiegermutter eigentlich gleich mit. Sie hat ihren Sohn damals nicht beschützt weil sie selbst von ihrem ersten Mann geschlagen wurde, dafür hatte ich schon wenig Verständnis, aber das sie meine 3 Kinder nicht vor ihrem eigenen Sohn beschützt hat (wohnen im selben Haus aber er hat über ihr eine eigene Wohnung) da habe ich echt keinerlei Verständnis für. Wir hatten immer ein gutes Verhältnis und ich habe bis vor kurzem noch gesagt sie wird immer meine Schwiegermutter bleiben aber nach dem was die Kinder erzählt haben wo sie denen noch ausgeredet hat das es wirklich so schlimm war, ist sie für mich gestorben. Sie hätte mich zumindest darüber informieren müssen. Sie wußte ganz genau das ich die Kinder geschützt hätte vor ihm und ich hätte auch sie geschützt indem ich ihm nicht gesagt hätte woher ich das weiß. Sie hat sich der Unterlassenen Hilfeleistung in meinen Augen schuldig gemacht. Leider habe ich für die vergangen Taten keine Beweise in Form von Arztberichten. Es war damals nicht wirklich etwas auffällig am Körper der Kinder. Ab und an mal den ein oder anderen blauen Fleck aber die hatten sie auch bei mir, weil es aktive Kinder sind, die oft draußen gespielt haben und nicht nur im heimischen Kinderzimmer. Meiner Tochter wollte er das Daumen lutschen mit Prügel abgewöhnen, was dazu geführt hat, das sie sich mit Daumen im Mund in den Schlaf geweint hat und heute noch als Trost ansieht und macht. Mein mittlerer Sohn hatte lange Zeit Probleme mit Einnässen aufgrund fehlender Hormone, da wollte er das einnässen auf die Art und Weise raus bringen was die Probleme sicher verlängert hat und mein Sohn ist immer lange liegen geblieben und hat versucht mit seinem Körper die nassen stellen zu trocknen damit er nichts merkt und mein ältester Sohn hatte oft Probleme mit einschlafen und Selbstbewußtsein. So langsam wird mir klar woher das alles kam. Ich bin grade wirklich überfragt ob eine Anzeige Sinn macht, wenn ich hier auch die Kommentare von den Eltern sehe. Ich habe noch nicht einmal Beweise für die Misshandlungen außer die Erzählungen meiner Kinder. Ich werde aber das Jugendamt zu rate ziehen und ebenso mit einer Anwältin sprechen, da Oma und Vater derzeit auch versuchen für die Kinder angespartes Geld einzustreichen. Meine beiden Söhne wollen definitiv nichts mehr mit ihm zu tun haben wenn sie erwachsen sind. Meine Tochter sagt selber das er ein Schwein ist was er gemacht hat aber sie noch naiv ist und das gute in den Menschen sieht. Aber meine Reaktion als sie mir das erzählt haben hat sie auch etwas wachgerüttelt. Ich bin in Tränen ausgebrochen und war restlos schokiert und habe sie immer wieder gefragt warum sie mir das nicht erzählt haben. Seit 2 Tagen (seit ich von den Vorfällen weiß) laufe ich rum wie ein Gespenst und denke nonstop darüber nach was der eingene Vater den Kindern angetan hat.
C. sagt
Hallo E.
es ist wirklich schlimm was mit deinen Kindern passiert ist . Ich hoffe sie können dies mit professioneller verarbeiten .
Ich habe ein ähnliches Problem wie du . Mein Sohn wurde von meiner Ex-Frau nicht mit dem Kochlöffel verprügelt sondern ” zum Glück nur mit der Hand ” . Auch mein Sohn hat noch mit 13 Jahren ins Bett gemacht solange sie bei uns gewohnt hat . Auch mir hat er erst im laufe der Zeit vieles erzählt ( ich denke bei weitem noch nicht alles ) . Er hatte sogar Angst von der Schule nach Hause zu gehen . Auch ich kann nicht wirklich nachweisen , ausser die Besuche beim Psychterapeuten .
Ich bin genauso verzweifelt wie DU es warst .
Der Hass gegen seiner Mutter ist enorm groß und er will seine Mutter wegen Kindesmisshandlung anzeigen .
Hast Du in der Zwischenzeit gerichtlich etwas erreicht ?
Vielen Dank
Jürgen sagt
So ist es! Mein Sohn wurde von der Kindesmutter und deren Eltern gemeinsam über Jahre misshandelt. Befund der Kinderklinik Dortmund lag schon 2011 vor. 2014 wurde das Kind von der Mutter in das Gesicht gebissen! Die Kindesmutter und deren Eltern wurden von mir wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen angezeigt. Was aus der Sache bei den Großeltern wurde, ist mir unbekannt. Interessant ist, das der Direktor die Staatsanwältin [durch Redaktion geändert] mehrfach (in der Ermittlungsakte nachzulesen) angerufen hat und sie aufgefordert hat, das Verfahren wegen Misshandlung von Minderjährigen einzustellen und ein Bußgeld von 300 Euro zu verhängen. Richtig das verfahren gegen die Kindesmutter wurde gegen ein Bußgeld von 300 Euro eingestellt!? Mein Sohn befindet sich seit 2014 in verschiedenen Kinderheimen und Kinder- Psychiatrien!
Martin S. sagt
Tja, “Täterin” war eine Frau. Und das gibts nicht. Gewalt von Frauen wird schlicht ignoriert. Ich habe jahrelang um meine Kinder gekämpft. Sie wurden mit wissen des Jugendamtes Hamburg Altona misshandelt.
Ich habe unendlich viele anzeigen geschrieben. Im sommer 2017 habe ich mir die Kinder mit mehr oder weniger Gewalt geholt. Das Gericht hatte immer zum Wohle der Kinder entschieden – was aber nützt es wenn zwischendurch Terror ohne Ende herrscht?
Karin R. sagt
Richtig Frauen die arme Geschöpfe, die immer unter den Männer leiden. Mein Lebensgefährte musste dies nun auch erleben, um den Umgang zu verhindern, gab es Märchen ohne Ende, bis hin zum er sei nicht der Vater.
Als eines der Kinder bei uns einziehen durfte, hatten er paar Tage später eine Anklage wegen Misshandlung Schutzbefohlener, diese wurde noch gestützt durch die Aussage des sexuellem Missbrauchs, diesen Vorwurf nahm die Tochter nun zurück, weil von der Mutter dazu gedrängt.
Jetzt war Verhandlung und es wurde ein durcheinander an Taten ihm vorgeworfen woran sich kaum noch jemand erinnert, mein Lebensgefährte gab von Anfang an schon zu, dass er die Kinder geschlagen hat und dies nach einer Absprache geschah, weil die Mutter die Kinder nicht mehr bestrafen wollte. Sie erzählte ihm jeden Abend was die Kinder getan hatten oder nicht und er musste sie bestrafen, eher gab sie keine Ruhe.
Die älteren Kinder hatten bei Gericht auch ausgesagt, dass die Mutter den Vater ins Gefängnis bringen wollte, dies spielte bei der Urteilsfindung keine Rolle.. 7jahre hat sie es erfolgreich verhindert, dass er seinen jüngsten sehen konnte.,Jugendamt u Familiengericht, kamen dem durch ihre Mitwirkung sehr entgegen.
SIE HAT IHR ZIEL ERREICHT, ER WURDE VERURTEILT. SIE IST DIE UNSCHULDIGE ARME FRAU KOMMT UMGESCHOREN DAVON.
Nun ist es so beide mittlerweile volljährigen Kinder wohnen nicht mehr zu Hause und, was jetzt der mittlerweile 10 jährige durchmacht,bekommt nun keiner mehr mit, da die Mutter keinen Kontakt der älteren Geschwister zu läß..Meinen Lebensgefährten macht dies seelisch kaputt, den durch das Urteil hat er keine Möglichkeiten mehr je sein Kind zu sehen. Die arme Frau der bei Gericht so viel geglaubt wurde, kann jetzt mit ihrem neuen Mann weiter quälen.
Okay Strafe muss sein, aber muss man einem Menschen dem es außerordentlich leid tut.. Es aber nicht wie Frauen heulend zum Ausdruck bringt mit Gefängnis bestrafen??? Nicht zu wissen wie es dem jetzt 10 jährigen geht,macht meinen Lebensgefährten kaputt. Und dies ist schon Strafe genug.
Werner sagt
Da kann ich auch ein Lied von singen
Matcha sagt
Die Realität sieht leider meist so aus, dass diese Tatbestände überhaupt nicht ernst genommen werden und Täter unbehelligt weiterleben während die Opfer teils ihr ganzes Leben unter den Folgen des Missbrauchs leiden. Solche Gesetze bringen nur etwas sofern sie auch angewandt werden.
Judith sagt
Psychische Gewalt wird in Deutschland absolut unzureichend bestraft. So viele traumatisierte Opfer, Kinder, junge Erwachsene, ältere Erwachsene die krank sind oder Gebrechen haben. Und die Täter kommen idR straflos davon. Darum bitte unterschreibt Petition dazu online, es gibt einige, einfach mal die Stichworte “psychische Gewalt Petition” bei Google reinhauen. Auch ich, heute erwachsen und schwer krank, und meine Geschwister hat der psychische Missbrauch durch die Eltern fast ins Grab gebracht. Gaslighting, Erniedrigungen, Psychoterror, Manipulation, Kontrolle, Isolation aus dem sozialen Umfeld usw. Eine narzisstische oder anti-soziale Persönlichkeitsstörung lässt sich bei den Eltern nicht ausschließen, aber es wird leider nicht darauf getestet weil sie selbst ja keinen Leidensdruck verspüren. Das Leid spüren die Menschen die von ihnen abhängig sind. Und obwohl sie Fremdgefährdung begehen schaut man in Deutschland da weg. Es fehlt an Regelungen, öffenrlichem Bewusstsein, Maßnahmen. Es muss endlich ein gesellschaftliches Bewusstsein her über die Konsequenzen von Gewalt und dabei ist es erstmal egal gegen welches Organsystem sich die Gewalt richtet eg. psychisch bedeutet auch nur das Gehirn betreffend – weiße Folter – psychische Gewalt – Schäden für das Gehirn. Wir brauchen große Aufklärungskampagnen, ein stärkeres soziales Miteinander, sozialer Verantwortungssinn. Aktuell ist es eher so dass Jeder nur an sich denkt und Opfer von Gewalt schlicht “Pech” haben, durchs System Fallen, mit den Folgen leben müssen, zwar ggf medizinisch Symptome behandeln können aber die Ursache wird nicht behoben. Ich sage nochmal: das Bewusstsein für Gewalt aller Art muss wachsen. Gewalt aller Art muss stärker bestraft werden. Für Steuerhinterziehung x-jahre in den Knast aber wenn man Menschenleben ruiniert und für jahrelanges schweres Leid sorgt, dann wird das in der Realität kaum bis garnicht bestraft? Vielleicht sollten wir als Gesellschaft mal überleben wer unsere Richter sind die so entscheiden und wer unsere Gesetzgeber sind die das rechtfertigen.
Mimi sagt
Warum wohnt er nicht bei dir wenn du so besorgt bist?