Nach einem Tag voller Überstunden mitten in einen Regenschauer zu geraten, dann dreißig Minuten auf die Bahn zu warten und später beim Anstehen an der Kasse permanent den Einkaufswagen des Hintermannes in die Waden gerammt zu bekommen – bei so einer Aneinanderreihung von Unannehmlichkeiten kann auch eine sonst eher zurückhaltende Person einmal aus der Haut fahren.
Da ist das Schneiden eines anderen Verkehrsteilnehmers der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, und so entlädt sich der angestaute Frust des Tages in deftigen Beleidigungen des ein oder anderen Mitbürgers.
Doch mit einer solchen Äußerung betritt der Aussagende nicht nur strafrechtliches, sondern unter Umständen auch zivilrechtliches Terrain, denn eine Beleidigung kann Schmerzensgeld nach sich ziehen.
Was eine Beleidigung ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Schmerzensgeld für eine Beleidigung gezahlt wird, sowie alles weitere zum Thema erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Beleidigung
Bei einer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Dritte kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Konkrete Summe schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Als Orientierungshilfe kann eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle sein, in denen zahlreiche Urteile aufgeführt sind. Einen Auszug finden Sie in dieser Tabelle.
Sie können entweder direkt an den Täter bzw. dessen Versicherung für eine außergerichtliche Einigung wenden oder Sie können vor Gericht das Schmerzensgeld einklagen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Beleidigung?
Manchmal rutscht wohl jedem eine Bezeichnung gegen jemanden heraus, die alles andere als schmeichelhaft für den Empfänger der Botschaft ist. Was gerade in stressigen, nervenaufreibenden Situationen gang und gäbe und oft nicht der Rede wert ist, stellt sich im Strafrecht als Tatbestand dar.
In § 185 Strafgesetzbuch (StGB) ist die Beleidigung geregelt. Dort heißt es:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aus dieser Vorschrift wird zwar das Strafmaß ersichtlich, was aber eine Beleidigung ist, die Schadenersatz im Zivilrecht begründen kann, bleibt offen.
Eine Geringschätzung oder Missachtung wird zumeist bejaht, wenn dem Betroffenen eine Unzulänglichkeit bescheinigt wird, indem er als minderwertig dargestellt (Beschimpfung als „Idiot“) oder mit Tieren gleichgesetzt (Betitelung als „Esel“) wird.
Neben rein verbalen Äußerungen kann der Tatbestand und so das zivilrechtliche Schmerzensgeld einer Beleidigung auch dann erfüllt bzw. begründet werden, wenn bestimmte Gesten jemanden herabwürdigen. Typische Beispiele hierfür sind der Stinkefinger oder das Vogel-Zeigen. Gleiches gilt für Tätlichkeiten wie das Anspucken anderer Personen.
Auch die Unterstellung einer strafbaren Handlung in der Form, dass der Aussagende dem Betreffenden ohne weiteres gewisse Straftaten zutraut, kann als Beleidigung sanktioniert werden.
Schmerzensgeld wegen Beleidigung: Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Diskreditierende Äußerungen kommen häufig im Verkehrsrecht bei einem Unfall mit dem Auto vor. Doch auch das Arbeitsrecht ist oftmals betroffen, beispielsweise wenn sich einer der Kollegen urplötzlich mit einer Kündigung konfrontiert sieht und sich dessen Ärger darüber in beleidigenden Worten gegenüber dem Arbeitgeber niederschlägt. Doch der hat dann die Möglichkeit der strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Klage.
Die zivilrechtliche Gesetzesquelle vom Schmerzensgeld für eine Beleidigung befindet sich in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist der immaterielle Schadenersatz geregelt, der sich insbesondere auf diese Fälle bezieht:
- Verletzung des Körpers
- Beeinträchtigung der Gesundheit
- Behinderung der Freiheit
- Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung
Das Rechtsgut der Ehre oder Persönlichkeit wird nicht explizit genannt. Daher beruft sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Darin werden die Würde und die Persönlichkeitsentfaltung geschützt.
Die heutige Handhabung auf Grundlage dieser grundlegenden Artikel stellt sich als Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Fall der Prinzessin von Monaco dar. 1999 bewirkte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil zu den weitreichenden Persönlichkeitsverletzungen der Prinzessin eine Disziplinierung der Regenbogenpresse.
Grundsätzlich ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von den besonderen Persönlichkeitsrechten zu unterscheiden, wobei eine Verletzung beider Bereiche Schmerzensgeld aufgrund einer Beleidigung nach sich ziehen kann.
Ersteres stellt die Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild sowie das Recht auf informelle Selbstbestimmung unter Schutz. Die besonderen Persönlichkeitsrechte umfassen insbesondere das Urheber- oder Namensrecht.
All diese Felder können durch rechtswidrige Äußerungen oder auch das Anfertigen oder Verbreiten von Bildaufnahmen beeinträchtigt werden. Eine heutzutage großflächige Plattform für solche Verletzungen ist das Internet. Dort kommt es oft zu Fällen von Schmerzensgeld durch Mobbing oder Beleidigung.
Wann gibt es Schmerzensgeld bei einer Beleidigung?
Der Anspruch auf Schadensersatz bei einer Beleidigung wird eher restriktiv gehandhabt. Das heißt, nicht jede Aussage, die jemanden beleidigt, zieht unweigerlich Schmerzensgeld nach sich. Vielmehr sind gewisse Voraussetzungen unabdingbar. Es muss sich bei der Beleidigung um eine
- schwerwiegende rechtswidrige und
- schuldhafte Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts handeln,
- die nicht auf andere Weise beseitigt werden kann.
Handlungen entfalten beispielsweise eine besonders schwerwiegende Wirkung, wenn sie die Intimsphäre des Betreffenden beeinträchtigen oder dessen Persönlichkeit mindern. Schmähkritik führt ebenfalls oft zu Schadensersatz wegen einer Beleidigung.
Schuldhaft ist das Vergehen, wenn der Aussagende grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Die kniffeligste Frage ist womöglich die danach, ob ein Ausgleich auf andere Weise stattfinden kann. Schadensersatz bei einer Beleidigung setzt voraus, dass die Interessen der beleidigten Person nicht anderweitig ausglichen wurden. In Frage kommt hier vor allem eine strafrechtliche Verurteilung des Täters nach § 185 StGB.
Neben der strafrechtlichen Würdigung einer Beleidigung ist ein Anspruchsausgleich außerdem durch eine Unterlassung oder eine Berichtigung bzw. Gegendarstellung möglich. Eine Schmerzensgeldzahlung erübrigt sich dann in aller Regel.
Oftmals wird von Richtern verlangt, dass die zur Diskussion stehende Beleidigung eine psychische Störung verursacht hat, damit ein Schadenersatzanspruch entsteht. Handelt es sich nur um eine kurzfristige Beeinträchtigung des Geschädigten, wird er unter Umständen kein Schmerzensgeld erhalten.
Ähnliches gilt, wenn der Aussagende zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war und die Äußerungen spontan, situationsbedingt getätigt wurden.
Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Dieser wird Sie fachmännisch zum Thema beraten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Gemeinsam mit Ihm können Sie bewerten, ob eine Klage wegen der erlittenen Beleidigungen sinnvoll erscheint und das Gericht ein für Sie günstiges Urteil fällen wird.
Schmerzensgeldtabelle einer Beleidigung
Während beispielsweise ein Hundebiss zum Teil erhebliche Schmerzensgeldsummen nach sich ziehen kann, ist in der Regel bei der Beleidigung das Schmerzensgeld in geringerer Höhe angesiedelt.
Um einen Eindruck von möglichen Beträgen zu erlangen, finden Sie hier für das Schmerzensgeld bei einer Beleidigung eine Tabelle, die vergangene Urteile auflistet:
Schmerzensgeld bei Beleidigung | Betrag | Gericht, Jahr |
---|---|---|
schwere Geringschätzung bei öffentlichen Auftritten und im Internet | 10.000 Euro | LG Berlin (2011), Az. 27 O 393/11 |
Missachtung mittels Scheibenwischergeste | 1.000 Euro | OLG Koblenz (2005), Az. 1 U 1161/04 |
verbale und tätliche Nichtachtung durch Anspucken | 750 Euro | AG Schwäbisch Hall (2006), Az. 5 C 954/05 |
rassistische Äußerungen | ca. 360 Euro | AG Schwäbisch Hall (1995), Az. 1 C 824/94 |
Beamtenbeleidigung | 300 Euro | AG Böblingen (2006), Az. 3 C 1899/06 |
Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung | 250 Euro | AG Düsseldorf (2008), Az. 43 C 2072/07 |
Geringschätzung durch Worte und Gesten (Stinkefinger) | 100 Euro | AG Bremen (2012), Az. 9 C 306/11 |
Ein Geschädigter kann diese Listen ebenso nutzen, um sein Recht einzuschätzen, wie dessen Rechtsanwalt. Sinnvoll ist es, Urteile zu suchen, die mit dem jeweiligen Fall in etwa vergleichbar sind. So lässt sich zumindest ungefähr bemessen, in welcher Höhe das eigene Urteil ausfallen kann.
Richter können im Einzelfall erheblich von den dort aufgeführten Schmerzensgeldern abweichen, wenn die individuelle Fallgestaltung dies billig erscheinen lässt. Eine lückenlose Beweisführung und ein engagierter Rechtsanwalt können sich schmerzgelderhöhend auf die richterliche Entscheidung auswirken.
Mia sagt
Dass Beleidigung unter das Strafrecht fällt, ist vermutlich nicht jedem klar. Es kann aber auch der Überdruss in der Reaktion geschuldet sein. Wenn man für eine Beleidigung recht hohe Strafen zahlen muss, ist das nicht selten in einer emotionalen Instabilität begründet, die irgendwie jeden treffen könnte.
Margaret sagt
Sehr geehrte Damen und Herren.
Mein Ex-Freund hat mich auf dem Parkplatz vor meinen Mehrfamilienhaus beleidigen.Er hat sehr laut und mehrmals gesagt das ich eine Schlampe bin. Seine Schwägerin per SMS hat mir geschrieben ” Du hast ihm betrogen, das weisst jeder”. Das stimmt aber nicht. Dazu, sie hat mir geschrieben das die beim Polizei Dienststelle gemeldet habe dass ich psychisch krank bin. Ist das strafbar ?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Margaret,
wir können nicht beurteilen, ob und welcher Straftatbestand hier eventuell erfüllt ist. Wenden Sei sich am besten entweder an die Polizei oder einen Anwalt.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Hans F. sagt
Ich habe in einem Kommentar jemanden als “hohle Nuss“ bezeichnet und ihr die gleichen Erfahrungen gewünscht wie sie die Frauen auf der Kölner Domplatte damals in der Silvesternacht machen mussten.
Frage: erfüllen diese beiden Punkte jew. den Tatbestand der Beleidigung?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Hans F.,
dass können wir rechtlich nicht beurteilen. Informieren Sie sich diesbezüglich am besten bei der Polizei oder einem Abwalt.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Thomas sagt
Guten Abend,
Ich habe am Samstag nach einem längeren Disput im Rewe Supermarkt den Filialleiter vor der Polizei als Lutscher beleidigt. Mit was für einer Strafe kann ich ungefähr rechnen und mit welchem Vorgehen muss ich rechnen? Erhalte ich ein Bußgeldbescheid oder wird das Ganze sogar vor Gericht ausgetragen? (Man muss dazu sagen ich war dabei sehr betrunken) vielen Dank für die Antwort
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Thomas,
dass können wir nicht beurteilen. Das Strafmaß bzw. die Sanktionen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Wie die Ermittlungen hier verlaufen und was eventuell verhängt wird, können wir nicht voraussehen. Es sind Geldstrafen möglich. Wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Janßen sagt
Schönen guten Tag,
ich habe seid Einzug in meine neue Wohnung (Anfang des Jahres) ärger mit meiner Nachbarin.
Alles was im Treppenhaus vorsich geht stört. Ob Gäste die nach oben gehen zu laut sind, ob meine 3 jährige Nichte ein Liedchen trellert, ob man zu oft die Treppen nutzt um z.b. den Müll rauszubringen usw.
Also ich hätte unzählige Aufzählungen. Und dazu gesammelte Beschwerde-Briefe von Ihr mit Geldeinvorderungen.
Mir ist vor kurzem die Hutschnurr geplatzt, als ich mir wieder dumme Kommentare von ihr und ihrem Lebensgefährten anhören musste und habe gesagt sie solle doch einfach ihr Maul halten.
Jetzt habe ich eine Anzeige an der Backe und Frage mich nun, ob sie wirklich Schmerzensgeld dafür einvordern könnte.
Viele Grüße
Michael sagt
Hallo, und guten Abend,
ist es möglich für den österreichischen Staatsbürger eine Anzeige bei der österreichischen Staatsanwaltschaft einzubringen, wenn eine ausländische Internet-Zeitung sowie youtube-Kanal beleidigende Kommentare und Verleumdung gegen Österreicher auf ihren Seiten massenhaft zulassen?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Michael,
dass sollten Sie mit den österreichischen Behörden klären. Wir könne keine Aussagen zur Handhabung durch die österreichischen Behörden tätigen oder beurteilen, ob eine nur Anzeige im Land der Zeitung möglich ist. Unsere Ratgeber beziehen sich in der Regel auf das deutsche Recht und deutsche Gesetzesgrundlagen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Luise sagt
Meine Nachbarin beleidigt die gesamte Hausgemeinschaft in vielen Varianten. Vor allem rassistische Kommentare und sogar Anspucken sind keine Seltenheit. Wir wollen uns dies nicht mehr gefallen lassen. Da der Vermieter nichts unternehmen will, werden wir uns wie von Ihnen empfohlen mit Anwälten zusammensetzen und unsere Optionen besprechen.
Marcel sagt
Hallo,
Kenne jemanden der einen anderen bei Facebook als abschaum der Nation und dreck bezeichnet hat, hat ein Brief von der Polizei bekommen wegen Beleidigung könnte er echt bestraft werden ??
Mit freundlichen Grüßen
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Marcel,
wird ein Tatbestand bzw. eine Straftat nachgewiesen, kann durchaus ein Urteil ergehen. Ob das in diesem Fall auch so sein wird, können wir nicht beurteilen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Sandy sagt
Hallo. Bin mit meinem Freund 3 Jahre zusammen. Er ist noch nicht geschieden. Heute wurde ich öffentlich bei einem Fest von seinem ExSchwiegervater als Nutte und Drecksau beleidigt. Vor ein paar Wochen wurde mir Pfefferspray an meine Autotür gesprüht wovon ich heftige Gesichtsschmerzen bekam. Ein paar Wochen darauf passierte es erneut, kurz davor ist der ExSchwiegervater mit der ExFrau meines Freundes an meinem Auto vorbei gefahren.
Ich habe Angst.
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Sandy,
wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an die Polizei und einen Anwalt zu wenden. Die Beamten können Sie entsprechend beraten und eine Anzeige aufnehmen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Marie U. sagt
Sehr geehrter Herr…,
wie ist die Strafe, wenn ein Beamter vom LKA, der im Zeugenschutz arbeitet, die Zeugenschutzpersonen mit „Na, ihr Muschis“ begrüßt.
Welches Vorgehen würden Sie empfehlen?
Mit freundlichen Grüßen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Marie U.,
eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an und können daher nicht beurteilen, ob der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist oder in welchem Maße. Eine Beleidigung kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, wie hoch diese ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Vorgehensweise zu besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Pati sagt
Hallo,
die Exfreundin meines Partners beleidigt mich immer wieder. Zuerst wares nur ein Spionieren auf Facebook über mich und dann Äußerungen wie fett, hässlich etc und zuletzt war es Fotze in Gegenwart der Kollegen meines Freundes. Sie sagt es nie zu mir, da wir uns gar nicht kennen, sondern immer über mich zu meinem Freund oder jetzt halt vor der Tochter und den Kollegen. Sie lässt es nicht, obwohl ich nicht darauf reagiere. Hab ich eine Chance wenn ich das anzeige?
Liebe Grüße
koerperverletzung.com sagt
Hallo Pati,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Renate S. sagt
Ich fühle mich gedemütigt und verletzt. Noch nie habe ich mich abwertend oder rassistisch gegenüber Asylsuchenden geäußert.
Auslöser
Rechte instrumentalisieren Gewalt
Ein Mord reicht ihnen nicht mehr
Ein 15-Jähriger ersticht eine 14-Jährige. AfD und „Bild“ hofften auf einen Täter mit Migrationshintergrund – die Berliner Polizei rügt sie dafür.
Admin der Gruppe: tja dumm gelaufen
Gruppenmitglied darauf: Leider interessiert das braune Gesocks die Fakten nicht.
Ich habe mich darauf hin zu der Aussage hinreißen lassen
[von der Redaktion geändert]
koerperverletzung.com sagt
Hallo Renate S.,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden und mit diesem anzuklären, welche Möglichkeiten Sie hier haben.
Ihr koerperverletzung.com-Team
FreiMeiner1 sagt
Guten Tag, ich wurde in einem öffentlichen Bösenforum von einigen Teilnehmern immer wieder beleidigt, mir wurden unwahre und fadenscheinige Dinge unterstellt, ich wurde vom Forenbetreiber wegen einiger fragwürdiger Sachen immer wieder gelöscht und gesperrt und habe dort im Forum private Nachrichten erhalten, dass ich mich aus den Diskussionen heraus halten soll. Jemand sagte mir, das dort vermutlich Aktienkurse über das Forum und deren Leserschaft manipuliert werden sollen durch Werbung für bestimmte hochriskante Aktien (“pushen”) und ich wohl diese Werbung offensichtlich störe. Das geht nun schon seit längerer Zeit so. Der Forenbetreiber ignoriert mich merkwürdiger Weise, löscht aber wenigstens die meisten Beleidgungen, aber eben nicht alle. Und auch nicht sofort nach Meldung. Ich habe auch schon die Börsenaufsicht informiert wegen der Werbung und so, aber die scheinen nichts zu tun. Oder teilen das nur nicht mit. Jetzt möchte ich mich endlich wehren, weil ich mundtot gemacht werde und lauter Straftaten wegen Marktmanipulation über das Forum zu erkennen glaube. An wen kann ich mich neben der Börsenaufsicht noch wenden ? An die Presse ? Oder an die Polizei (vermutlich nicht, weil ich ja keinen finanziellen Schaden erlitten habe). Danke.
koerperverletzung.com sagt
Hallo FreiMeiner1,
lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten. Dieser kann die Sachlage bewerten und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.comt-Team
Jacky H. sagt
Hallo meine Nachbarin und mein mann und ich haben mit denen Stress….jetzt vor kurzem ging ich ins Treppenhaus und habe meine Schuhe auf einer fissmatte im Haus abgenutzt daraufhin fragt sie mich was das soll und ich solle doch die draußen benutzen und ich hab nur gesagt warum nicht dann fing sie an mich zu beleidigen als du kleine Mitte ich bin einfach weiter gegangen Richtung meiner Wohnung und dann schrie sie noch durch das komplette Treppenhaus du schlampe…und komm her dann knall ich dir eine….dann bin ich rein gegangen und habe sie weiter rum schreien lassen mein mann sagte mir das ich die Anzeigen kann und dafür Schmerzensgeld verlangen kann kann ich das wirklich ? Wenn ja um welcher summe würde es sich ungefähr handeln?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Jacky H.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn ein Schaden durch Andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Beleidigung kann einen solchen Anspruch begründen. Ob dies hier gegeben ist, können wir nicht beurteilen.
Eine pauschale Aussage zur Höhe eines Schmerzensgeldes ist nicht möglich, da dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Sie können gängige Schmerzensgeldtabellen nutzen, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Im Zweifel können Sie einen Anwalt konsultieren und sich rechtliche beraten lassen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Mel sagt
Guten Tag, für eine juristische Arbeit muss ich prüfen ob der Ausdruck “Mongo” eine Beleidigung nach § 185 StGB ist. Ich finde zu der aktuellen Rechtslage leider keine hilfreichen Informationen. Können Sie mir da helfen? Hilfreiche Umstände wären da wohl: Im Arbeitsumfeld, unter Kollegen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Mel,
eine rechtliche Beurteilung bzw. Beratung können wir nicht anbieten. Es kann durchaus je nach Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine Beleidigung handelt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um das abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sonja b. sagt
Hallo….bin auf Glatteis vor der Eingangstür Arbeitgebergelände ausgerutscht und die mir die komplette Ischiasmuskulatur an einem Bein abgerissen. FOLGE kaputte Nerven und Bewegungseinschränkung.
Ist es grob fahrlässig wenn der Arbeitgeber nicht gestreut hat? MfG
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sonja b.,
es kann sich eventuell um eine fahrlässige Pflichtverletzung handeln. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um mit diesem die Sachlage abzuklären. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Suzana sagt
Hallo, habe meinem Nachbarn 970 Euro geliehen und jetzt möchte nicht zurück zahlen, sagt er wenn ich mich von ihn Dil… in Ars… stecken lasse ,dann gib mir meinen Geld. Das schliemte ist das er öfter anruft und Nachichten schreibt auf alle Sprachen beleidgt mich du Nutte du sollst mir Das Geld zahlen nicht ich dir. Habe versucht vernuftig mit ihn zu reden aber er beleidigt mich immer noch. Ich weiss nicht ob ich aneigen kann? Liebe Grüße Su
koerperverletzung.com sagt
Hallo Suzana,
in diesem Fall ist die Unterstützung eines Anwalts sowie eine Anzeige bei der Polizei empfehlenswert. Der Anwalt kann Sie bezüglichen des richtigen und weiteren Vorgehens beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Didis sagt
Hallo,
wie sieht es aus, wenn meine Rufnummer inkl. Beleidigungen ” mein Vor- und Zuname ist eine stinkende Missgeburt und gibt dir gratis ihre Muschi” mit meiner Rufnummer, sowie mein “Vor und Zuname ist eine verhurte stinkende hässliche Hure”.
Kann ich da vorgehen? Diese Person hat auch ein öbzönes Bild bei Instagram hochgeladen, dass mich eindeutig zeigt.
Hab ich überhaupt da eine Chance?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Didis,
Sie haben hier die Möglichkeit, eine Anzeige bei der Polizei zu stellen und zivilrechtlich vorzugehen. Sie sollten dies jedoch am besten mit einem Abwalt abklären, da dieser die Erfolgsaussichten einschätzen kann.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Susanne v. T. R. sagt
Ein freundliches Hallo!
Ich wurde auf einer öffentlichen Seite von einer Frau massiv beleidigt. Ich habe die Posts gespeichert und zwei Frauen haben sich als Zeuginnen zur Verfügung gestellt. Sie hat mich mehrfach beleidigt. Ich habe Anzeige erstattet. Ich habe im Internet das Geburtsdatum herausbekommen. Weiter arbeitet die Dame im öffentlichen Dienst Wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich der Polizei vielleicht auch noch den Arbeitgeber mitteilen?
Mit freundlichen Grüßen
Susanne v. T. R.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Susanne v. T. R.,
wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten. Haben Sie jedoch sachdienliche Informationen für die Polizei, steht es Ihnen frei diese mitzuteilen. In Bezug auf einen Anspruch auf Schmerzensgeld, müssen Sie diesen in der Regel selbst geltend machen, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Dies können Sie direkt beim Schädiger tun oder einen Anwalt konsultieren.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Freedom! sagt
Hallo ich wurde gestern angeschrien und auf englich beschimpft von meinem farbogen Mitbewohner: You are a fucking bastard … a fucking german bitch.
Wir leben zu viert in einer Personal – WG, sind Azubis. Haben uns vorher nicht gekannt. 3 Frauen, 1 Mann.
4 Nationalitäten.
Vorangegangen war eine Nachricht von der unter uns liegenden Sozialstation, dass wir regelmässig eine Kehrwoche im Treppenhaus abzuleisten haben.
Ich hatte das letzte Woche getan ( ohne vorliegende Nachricht) und gestern habe ich in unserer Wohnung geputzt.
Die Putzstrebsamkeit hatte allgemein in letzter Zeit stark abgenommen. In der Regel putzen aber alle Frauen – jedoch der Mann hat schon seit längerer Zeit kein Finger mehr gerührt.
Er ist farbig, Muslim und schwul. Seine Freunde und er verschmutzen regelnässig das WC. Sie reinigen sich ihr bestes Stück mit einer Giesskanne, hinterlassen Tropfen auf dem WC Deckel. Inzwischen reinigen wir Frauen vor jedem Toilettengang mit Desinfektion die Sitzfläche.
Stillschweigend oder resigniert da Ansprache nix gebracht hat.
Ich habe gestern alle Mitbewohner einzeln angesprochen auf die aktuelle versifgte Situation und dass wir uns doch mal wieder zusammenrappeln und das Putzen organisieren sollten.
O.g. Mann wollte das am Abend wenn die anderen auch da sind – am Abend waren alle da ausser er.
Wir haben zu dritt gesprochen wobei es da auch schon zu verständnissschwierigkeiten gekommen sein muss – fakt ist alle ausser mir können nicht gut deutsch, sind erst 1,2 oder 3 Jahre hier.
Ich bin auch um einiges älter.
Das hat zur Folge dass ich mich immer wieder kümmern muss wenn es etwas zu verhandeln/ organisieren gibt… amtliches, Reparaturen, …
Ich hab dann somit auch die Arschkarte wenn es um unangenehme Botschaften geht.
Jedenfalls meinten beide ER könnte auch mal mit anfassen, glaubten aber nicht dran dass er das tut.
Es gab die Idee ein Zettel a la ” Kehrwoche” reihum an die Tür anzubringen.
Also habe ich ein Zettel geschrieben und ihm vor die Tür gelegt, dass er auch was putzen muss hier, dass es nicht geht dass er nix tut, dass wir darüber gesprochen haben.
Als ich nach Hause kam lag der Zettel zerrissen in der Küche ( die ich zuvor geputzt hatte) undich hab ihm die Fetzen vor seine Tür gelegt. Er kam raus und schrie mich an.
Ich hab ihm gesagt er solle die anderen fragen was sie denken. Ich war sehr erregt und fing auch an zu schreien.
Klopfte dann bei den anderen aber nur eine meiner Mitbewohner kam raus und meinte nein wir hätten da nix besprochen.
Ich hab das überhaupt nicht verstanden und ich hab ehrlich gesagt langsam die Schnauze voll. Ich hatre auch vorher geäussert dass ich Angst habe dass ich dann wieder die Böse bin wenn ich ihn anspreche.
Jedenfalls ist unser Zusammenleben und die Kommunikation echt nicht leicht.
Ich fühle mich aber nun wirklich verletzt. Erstens die Beschimpfung.
Dann noch das konfliktscheue Verharmlosen meiner Mitbewohnerin ( sie sagt häufig jaja kein Problem im direkten Kontakt kotzt sich aber hintenrum aus)
Zu der Beschimpfung: Das heisst doch übersetzt sinngemäss “deutsche Hure” oder?
Ich muss dazu sagen – ich bin früher vergewaltigt worden von einem Farbigen und war schwanger, habe das Baby abgetrieben, evtl. bin ich da auch besonders empfindlich.
Wie komm ich denn nun in dieser Situation raus – ich habe keine Lust auf diese “Mama”- Rolle und zugleich Arschkarte, und ich möchte mich nicht beschimpfen lassen.
Und wie können wir besser kommunizieren?
Ich habe noch nie jemanden angezeigt, bzw. einmal unbekannt aber die Person wurde nie gefasst.
Ich bin mir auch nicht sicher ob ich den behördlichen Aufwand betreiben möchte.
Jedenfalls gehts mir grade einfach scheisse.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Freedom!,
zunächst könnten Sie eventuell mit Ihrem Ausbilder sprechen und darauf hinweisen, dass das Zusammenleben problematisch ist. Eventuell kann Ihnen auch eine andere Unterkunft angeboten werden.
Bezüglich der rechtlichen Situation ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit einer Anzeige. Sie können darüber hinaus auch bei der Polizei vorstellig werden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
lector sagt
freedom!
Ziehen Sie schnellstens aus von da – einfach um sich selbst zu schützen.
[von der Redaktion geändert]
… Männer können darauflos prügeln und fühlen sich noch im Recht; werden von anderen Männern darin bestärkt und verhöhnt oder bedrängt, wenn es ihnen nicht gelingt, sich durchzusetzen, besonders gegen eine Ungläubige.
Da gibt es für eine Frau nur eine Lösung: Abstand halten! Ist zwar traurig, aber (in den meisten Fällen) die Wahrheit.
[von der Redaktion geändert] Männer sind auch nicht immer einfach, aber da finden Sie eher noch ein Quäntchen Selbstkritik, an das Sie appellieren können.
Suchen Sie sich Hilfe, erst beim Arbeitgeber, notfalls über Freunde oder rechtlich. Lieber etwas mehr bezahlen, aber Ihre FREIHEIT behalten, in einer eigenen Wohnung oder mit ausgesuchten besseren Leute zusammen. Stichwort: FREEDOM!
Wenn sonst nichts hilft, hilft BETEN.
Bernd sagt
Hallo
Ich habe eine Person angelogen indem ich einen anderen schlecht gemscht habe und eine falsche Behauptung aufstellte. Dies konnte ich nicht revidieren da ich einen Tag später geblockt wurde (Nachrichtendienst -privater Raum).ich habe keine Beweise dafür.mein gehenüber schon.
Was kostet mich diese Dummheit?bin nicht vorbestraft.
Danke
koerperverletzung.com sagt
Hallo Bernd,
eine pauschale Aussage über Summen ist nicht möglich, das sich diese immer an den jeweiligen Umständen bemessen. Sie können sich an einer Schmerzensgeldtabelle orientieren. Zudem wäre eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Mara sagt
Hallo,
mein Nachbar hat mich beleidigt. Zwei mal, habe ich zwei mal angezeigt. Jetzt mein Anwalt arbeitet um Schmerzensgeld für mich zu bekommen. Wer soll meine Anwaltskosten bezahlen? Der Anwalt hat die kosten an meine Versicherung gesendet und ich muss ein Teil bezahlen und meine Versicherung. Ist das in Ordnung?
LG
Mara
koerperverletzung.com sagt
Hallo Mara,
die Übernahme der Kosten ist in der Regel im Versicherungsvertrag festgelegt. Sie sollten sich diesen anschauen und so klären, wie dies geregelt ist.
Ihr koerperverletzung.com-Team
C.Weiß sagt
Guten Abend,
Mein Profilbild von Facebook wurde von einer Klassenkameradin aus der Berufsschule auf ein Bild bearbeitet. Das schlimme daran ist mein Kopf wurde auf einen nackten Frauen körper gesetzt welcher von einem Ausülanten viva doggy genommen wurde. Der Besagte Frauenkörper war extremkopulent und oben drüber stand: das ist ware knochenarbeit eines Asülanten! Der Preis ist heiss! Diese Bild wurde viva Whatsapp in der klasse rumgeschickt weshalb ich mich nicht mehr in der lage fühle in die Berufsschule zu gehen. Im moment bin ich im Krankenhaus weil ich seit dem unter starken Depressionen leide und Pyschosomatische Probleme aufweise. Macht es Sinn die besagte Klassenkammeradin auf schmerzensgeld zu verklagen?
Liebe Grüße
C.Weiß
koerperverletzung.com sagt
Hallo C.Weiß,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann sich auch auf immateriellen Schäden begründen, die psychischer Natur sind. Am besten wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Marius sagt
Beamten Beleidigung ? Gibt es ein Unterschied zwischen Beamten und nicht Beamten? Heißt es wenn Polizistin zu mir sagt Ar…. und ich zur ihr F… dann zahle ich mehr ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Marius,
die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer einer Einzelfallentscheidung. Eine pauschale Aussage ist auch in einem solchen Fall nicht möglich. Es werden die Umstände des Falls betrachtet und zur Berechnung herangezogen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
m. lipsch sagt
Nein, Sie zahlen bei einer Verurteilung genauso viel, als hätten sie irgendeinen anderen Staatsbürger dieser Republik beleidigt.
Nicolette sagt
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Bei einer Partnersuche habe ich mit jemand zusammengeschrieben. Wir haben zum einem Treffen in zwei Wochen verabredet. Unser Gespräch war aber etwa skeptisch. Da er nicht mehr gemeldet, dachte ich, dass er kein Interesse mehr hatte. Ich erschien nicht zu dem vereinbarten Treffen. Am Abend schrieb er mich und schimpfte mich als Nigger Fotze und typisch Nigger Verhalten und dann schrieb er noch zu mir, ich sei bestimmt eine Kikuyu Fotze. Ich fand sehr harte Schimpf- und rassistische Worte und möchte ich ihn anzeigen. Ist es strafbar, was er gemacht hat?
Mit freundlichen Grüßen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Nicolette,
Sie haben durchaus die Möglichkeit einer Anzeige. Wenden Sie sich für das weitere Vorgehen am besten an einem Anwalt in Ihrem Wohnort. Sie können darüber hinaus auch bei der Polizei vorstellig werden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Dirk sagt
Sind die Aktenzeichen zu den genannten Gerichtsentscheidungen bekannt?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Dirk,,
die Aktenzeichen wurden ergänzt.
Ihr koerperverletzung.com-Team