Wer sich schon einmal einen Finger gebrochen hat, der weiß, was für eine ungemeine Einschränkung damit einhergeht. Plötzlich stellen die Betroffenen fest, dass die selbstverständlichsten und banalsten Bewegungsabläufe nicht mehr ohne Weiteres getätigt werden können. Selbst beim Duschen oder Anziehen, beim Tippen einer SMS oder beim Kochen ist auf einmal fremde Hilfe vonnöten.
Kam es aufgrund einer Einwirkung einer anderen Person zur Fingerfraktur, beispielsweise nach einem Unfall oder einer körperlichen Auseinandersetzung, stellt sich dann zumeist die Frage nach eventuellen Ansprüchen auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld.
Ist ein Fingerbruch überhaupt zu ersetzen? Wenn ja, in welcher Höhe kann ein derartiger Anspruch geltend gemacht werden? Worauf kommt es hierbei an und kann all das ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes bewerkstelligt werden? Wir haben uns im Folgenden mit diesen und weiteren Fragen befasst und Ihnen einige Informationen rund um das Thema „Schmerzensgeld bei einer Fingerfraktur“ zusammengestellt.
FAQ: Schmerzensgeld beim gebrochenen Finger
Lässt sich die Fraktur auf das Verhalten einer dritten Person zurückführen, kann dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Pauschale Summen schreibt der Gesetzgeber nicht vor, stattdessen erfolgt die Schmerzensgeldberechnung in jedem Fall individuell. Als Orientierungshilfe können Schmerzensgeldtabellen dienen. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.
Ja, in der Regel tritt beim Schmerzensgeld die Verjährung nach drei Jahren ein. Danach können Sie einen möglichen Anspruch auf Entschädigung nicht mehr geltend machen.
Inhaltsverzeichnis
Fingerbruch: Gibt es Schmerzensgeld?
Wurde der gebrochene Finger durch die Einwirkung eines Dritten verursacht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, von diesem ein Schmerzensgeld einzufordern. Die zentralen Gesetzesnormen sind hierbei die Paragraphen 823 Absatz 1 sowie 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).
Wer einen anderen in vorsätzlicher oder auch fahrlässiger Weise körperlich verletzt, muss ihm denjenigen Schaden ersetzen, den er aufgrund dieser Verletzungshandlung erleidet. Neben materiellen Einbußen (wie beispielsweise Arztkosten) besteht grundsätzlich auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Höhe vom Schmerzensgeld: Wie ein gebrochener Finger zu ersetzen ist
Von besonderem Interesse ist zumeist die Höhe des Anspruchs auf Schmerzensgeld. Ein gebrochener Finger kann dabei indes nicht pauschal mit einem einheitlichen Betrag beziffert werden. Grundsätzlich findet bei der Berechnung eines Schmerzensgeldanspruchs die Gesamtheit aller anspruchsbegründenden Umstände Berücksichtigung.
Je schwerwiegender und komplexer sich eine Fraktur darstellt, umso höher ist grundsätzlich auch der daraus resultierende Anspruch. Zudem fließen weitere Umstände in die Schmerzensgeldberechnungen mit ein. Zu diesen zählen
- die Schwere und Komplexität der Fraktur,
- die Dauer der Beeinträchtigung,
- die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit,
- die Umstände zum anspruchsbegründenden Ereignis (war dies ein Unfall oder eine vorsätzliche Körperverletzung),
- das Verhalten des Schädigers nach dem Ereignis (eventuelle Reue und Entschuldigungen wirken sich mildernd aus),
- die wirtschaftliche Situation des Schadensverursachers.
Ist ein Anwalt hinzuzuziehen?
Für die Opfer von Straftaten oder Unfällen ist es zumeist schon eine immense Belastung, sich mit der körperlichen Einschränkung zu arrangieren und gegebenenfalls auch das Erlebte zu verarbeiten. Bei einem bloßen Auffahrunfall mag dies vielleicht schnell vonstattengehen, doch ein tätlicher Angriff kann durchaus traumatische Folgen haben.
Wer sich dann auch noch mit Ansprüchen herumplagen muss, verliert dabei schnell den Überblick und auch die Nerven. Nur die wenigsten Unfallgegner rücken bereitwillig ein Schmerzensgeld raus. Ein gebrochener Finger kann somit also zum echten Problem werden. Wer sich indes an einen erfahrenen Rechtsanwalt wendet, erspart sich derartigen Stress.
Im besten Fall kann er für eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung sorgen, was Kosten, Zeit und Mühen erspart. Im Falle einer Gerichtsverhandlung weiß er auch hier, wie vorzugehen ist und woraus es besonders ankommt.
Im Folgenden finden Sie Urteile zum Thema Schmerzensgeld aufgrund eines gebrochenen Fingers:
VERLETZUNG | SCHMERZENSGELD FÜR GEBROCHENEN FINGER | GERICHT, JAHR, ENTSCHEIDUNG |
---|---|---|
Fehlerhafte Ruhigstellung eines Fingers in Streckstellung, verzögerte Heilung, bleibende Einschränkung der Beugefähigkeit des Fingers | 1.500 € | OLG Oldenburg, 1994, Az. 5 U 96/94 |
Daumenfraktur | 1.022,58 € | OLG Brandenburg an der Havel, 1999, Az. 2 U 45/97 |
Mittelfingerfraktur mit Bruchfragmentverschiebung, weitere Handverletzungen in Form von Weichteilschwellungen, Prellungen, Blutergüssen an der rechten Hand, am linken Ellenbogen und am linken Sprunggelenk | 613,55 | OLG Düsseldorf, 1985, Az. 15 U 4/85 |
Nina H sagt
Ich habe mir den Finger gebrochen. Gut zu erfahren, dass ich auch hier Anspruch auf Schmerzensgeld habe. Doch zuerst werde ich zur Handchirurgie gehen.
C Kocks sagt
Ich bin bei einer Hundebeisserei dazwischen gegangen,da der Hund von meiner Freundin keine Chance gehabt hätte. Habe den anderen Hund am Halsband festhalten wollen und bin dann mit dem kleinen Finger hängen geblieben.
Der kleine Finger war gebrochen und musste operiert werden. Leider konnte mein Finger nicht gerettet werden und muss nun versteift werden. Was steht mir da an Schmerzengeld zu?
Mit freundlichen Grüßen
C.Kocks
Gisela G. sagt
Bei meiner Frau war der Mittelfinger angeschwollen,Gicht.sie ist zum Hausarzt er hat den finger aufgeschnitten also OB gemacht, und nicht richtig behandelt so das der Notarzt kommen mußte.der finger wurde endfernd.