Wichtig! Zum 01.01.2023 wurde Hartz 4 (ALG 2) durch das neue Bürgergeld ersetzt.
Für Empfänger von Hartz 4 zählt jeder Cent. Sobald sie aus anderen Quellen zusätzliche Gelder erhalten, stellt sich die Frage, ob dieses bei der Leistungsberechnung als Einkommen berücksichtigt und auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet wird.
Ob das Jobcenter die Leistungen kürzen darf, wenn ein Hartz-4-Empfänger einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld bei Hartz-4-Bezug
Ja. Selberverständlich haben auch Hartz-4-Empfänger einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn diese durch Dritte geschädigt werden.
In aller Regel kann ein Schmerzensgeld nicht auf Hartz-4 angerechnet werden. Hier finden Sie einen Überblick der Rechtsprechung diesbezüglich.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld & Hartz 4 – Die Gesetzeslage
Welches Einkommen bei der Berechnung von ALG 2 heranzuziehen ist und welches nicht berücksichtigt wird, ist im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) geregelt.
§ 11a Absatz 2 SGB II ist hier eindeutig:
„Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.“
Die Gesetzeslage scheint also eindeutig zu sein. Nach dem Wortlaut des § 11a Abs. 2 SGB II wird Schmerzensgeld nicht auf Hartz IV angerechnet.
Wann ist Schmerzensgeld möglich? § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Entschädigung für einen immateriellen Schaden, in der Umgangssprache auch als Schmerzensgeld bekannt.
Diese Geldentschädigung dient dem Geschädigten einerseits als Genugtuung für erlittenes Unrecht. Andererseits soll sie ihm einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen bieten.
Die Rechtsprechung zu Schmerzensgeld & Hartz 4
Trotzdem kommt es in Fällen, in denen Hartz-IV-Empfängern eine Entschädigung für immaterielle Schäden gezahlt wird, immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Die Jobcenter vertreten mitunter die Auffassung, dass Schmerzensgeld doch anzurechnen sei und kürzen den ALG 2-Bezug entsprechen.
So urteilte das Sozialgericht Aachen (Urteil vom 03.02.2009, Az. S 23 AS 2/08), dass ein Schmerzensgeld nicht auf Hartz 4 anrechenbar sei und dementsprechend vom Jobcenter nicht als Einkommen oder Vermögen gewertet werden dürfe.
Als Argument führten die Sozialrichter an, dass eine solche Geldleistung für Nichtvermögensschäden eben nicht der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts diene.
Eine Entschädigung nach § 253 BGB habe vielmehr den Zweck, einen erlittenen immateriellen Schaden angemessen auszugleichen und dem Geschädigten eine Genugtuung für erlittenes Unrecht zu gewähren. Eine Anrechnung des Schmerzensgeldes auf Hartz 4 durch das Jobcenter würde diesen Zweck gerade vereiteln.
Eine ähnliche Auffassung vertrat auch das Bundessozialgericht in Kassel in seinem Urteil vom 15.04.2008 (Az. B 14/7b AS 6/07 R), als es eine Anrechnung von Schmerzensgeld auf Hartz IV ablehnte:
Wird das Schmerzensgeld auf Hartz 4 angerechnet, so stelle diese Verwertung eine „besondere Härte“ im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nr. 6 (2. Alternative) SGB II für den ALG 2-Bezieher dar.
Fazit zu Hartz 4 und Schmerzensgeld: Anrechnung in der Regel rechtswidrig
Jobcenter dürfen das ALG 2 grundsätzlich nicht kürzen, weil ein Leistungsbezieher Schmerzensgeld erhalten hat.
Aus diesem Grund ist folgendes Vorgehen ratsam:
- Heben Sie sämtliche Unterlagen auf, mit denen Sie nachweisen können, dass es sich um eine Schmerzensgeldzahlung handelt.
- Wenden Sie sich im Falle einer Leistungskürzung gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Dieser kann Sie dabei unterstützen, die volle Leistung zu erlangen.
- Hartz-4-Empfänger können aufgrund ihres geringen Einkommens gewöhnlich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beanspruchen.
Von der Frage, ob Schmerzensgeld auf Hartz 4 anrechenbar ist, ist eine weitere Problematik zu unterscheiden: Kann das Jobcenter auf Schmerzensgeld verklagt werden?
Marty sagt
Wie verhält sich es, wenn man Verletztengeld Rückzahlung von der BG erhält und man ist nach zwei Jahren ins Bürgergeld gerutscht. Wird diese Rückzahlung auf Bürgergeld angerechnet?
Susanne sagt
Guten Morgen,
besteht Schmerzensgeldanspruch ggü. dem Jobcenter, wenn dieses lebensnotwendige Zahlungen (Leistungen zur Sicherung des Lebebsunterhaltes) willkürlich – trotz Beweisvorlage, dass der Mensch nichts hat – verweigert und ein obendrein insulinpflichtiger Diabetiker hierdurch gesundheitlich geschädigt, heißt, komatös wird?
Vielen Dank!
MfG
Fikri V sagt
Hallo,
wir haben noch Leistungsanspruch März bis September 2019 und habe alle geforderten Unterlagen vollständig eingereicht. Seit dem höre ich nichts mehr von den. Ich rufe ständig an schreibe mail‘s und schicke sie auch per post zum Jobcenter. Wenn ich jemanden telefonisch erreiche dann wird mir gesagt das es in Bearbeitung ist. Unser Anliegen ist akut da meine Frau schwerbehindert ist und braucht regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente, aber da dieser Zeitraum nicht bezahlt wurde ist sie nur im Äußersten Notfall versichert da die neue Krankenkasse natürlich mit ehemaligen Kasse spricht. Deshalb hängen wir seither in der Luft. Bitte helfen Sie mir.
Danke
G R sagt
Wie verhält es sich bei Schadensersatz wegen Mobbing?
Bitte nur G. R. für Gunnar Randt als Namen bei Veröffentlichung verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
G R
Daniel sagt
Ich habe den Artikel eben gefunden und hätte eine Frage.
Ich beziehe Leistungen und erhalten 15.000 EURO Schmerzensgeld, welche gerichtlich eingeklagt wurden. Diese sind nicht als Einkommen anzurechnen, okay.
Aber sind sie dann als Vermögen anzurechnen?
Oder darf ich diese Tatsache sparen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Daniel,
in der Regel ist das Schmerzensgeld geschützt und darf nicht angerechnet werden. Das gilt üblicherweise auch bei Vermögen aus Schmerzensgeldzahlungen. Für eine ausführliche rechtliche Beratungen sollten Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Wir können eine solche nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Helgo G. sagt
Hall und Guten Tag ,ich habe auch eine Frage zum Thema Schmerzensgeld ,
mir wurde durch einen Drängler vor einigen Jahren Grundlos der Führerschein eingezogen da die Polizei dem Unfallgegner mehr Glauben Schenkt als mir
Zur V orgeschichte .
Ich bin Damals mit demLKW und Sattelauflieger die Strecke von Stuttgart Richtung Flensburg auf der
auf der BAB 7 gefahren,bei Göttingen war eine ziemlich Enge Baustelle mit Überholverbot für alle Fahrzeuge wegen der Unfallvermeidung . Ich bin Davon ausgegangen das sich keiner in die Gefahr begibt und trotzdem überholt
es ist dennoch passiert ,Der Fahrer eines BMW 3er Drängelte sich trotzt des Überhol verbots an meinem LKW vorbei , tuctierte mit der linken Seite meines LKW und kam leicht ins Schingern. Mein Fahrzeug wurde fast von der Strsse gedrängelt ,auch die Fahrgeschwindigkeit wurde in der Baustelle auf 60 KM/H begrenzt, die ich selber auch einhielt.
Nun zu meine Frage , Kannich durch Verlusst Meines Arbeitsplatzes und den Führerscheins einen Schadenersatz Geltend machen oder ist das alles fruchtlos , ich danke Ihnen im Voraus für die Beratung, da ich mir leider keinen Anwalt leisten kann .
koerperverletzung.com sagt
Hallo Helgo G.,
dies sollten Sie mit einem Abwalt besprechen, da wir nicht einschätzen können, ob Ansprüche bestehen und inwieweit diese nicht schon verjährt sind. Wir bieten keine rechtliche Beratung an.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Angie sagt
Hallo ich habe Schmerzensgeld erhalten da mir jemand in mein Auto reingefahren ist! Die Sachlage war klar das der andere schuld war deshalb habe ich Schmerzensgeld wegen dem Aufprall bekommen da ich körperlich einen rippenprellung und ein schleudertrauma erlitten habe ist auch alles nachweislich ! Darf mir das Jobcenter dies anrechnen?
M. Arslan M. sagt
Wenn ein ALG 2 Empfänger ohne Vermögen Schmerzensgeld zahlen muss, muss er das dann von seinem Regelsatz bezahlen? Ich lese verschiedene Meinungen dazu.
Daniel sagt
Hallo,
wie sieht es denn mit Schmerzensgeld aus, was (für einen Op-Fehler) vor 5-6 Jahren gezahlt wurde.
Ich müsste vorübergehend Hartz 4 beantragen, habe aber etwas von dem Geld damals fest angelegt und komme so mit allem Geld was ich sonst noch so besitze ca 7000€ über den Betrag (150€/Lebensjahr + 750€) den man behalten darf. Schmerzensgeld war damals knapp 20.000€. Davon sind jetzt noch ca 7000€ übrig. Müssen die erst verbraucht werden bevor ich Harzt4 beantragen kann, oder zählen die immer noch zum Schonvermögen?
Vielen Dank für im voraus für die Antwort.
Esther L-B sagt
Hallo wie verhält es sich mit Krankengeld welches man nach einem Arbeitsunfall bekommt..meins wurde alles eingezogen bzw.direkt von der AOK an das Amt gezahlt über 2000 €. Das hätte ich besser für Behandlungen und Medikamente ausgehen.
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Esther L-B,
das Krankengeld ist in der Regel keine Entschädigung im Sinne eines Schmerzensgeldes. Es kann daher als sogenannte Entgeltersatzleistung gelten und als Einkommen gewertet werden. Da bei einem Bezug von Hartz-IV kein Anspruch auf Krankengeld besteht, werden die Leistungen auch im Krankheitsfall in der Regel weiter vom Jobcenter gezahlt. Ein Schadensersatz wird jedoch in der Regel nicht als Einkommen angesehen und damit auch nicht angerechnet.
Lassen Sie sich diesbezüglich am besten rechtlich beraten, hierzu kann eine Beratungshilfe beantragt werden.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
K. Anja sagt
Ich habe eine Körperverletzung begangen zählt das Arbeitsamt Geld.