Ein schroffes Wort hier, ein kleiner Witz mit einer vermeintlichen Kündigung dort oder ein lustiger Post auf Kosten eines anderen – was manche als normalen Umgangston oder harmlosen Scherz abtun, ist für den Betroffenen oftmals eine wahre Höllenfahrt.
Denn wer darunter zusammenbricht, immer wieder verletzt und zielgerichtet zum Angriffspunkt von Aggression oder Spott durch Mitschüler, Arbeitgeber oder Kollegen zu werden, der reagiert nicht unverhältnismäßig sensibel, sondern ist ein Opfer von persönlichkeitsverletzendem Mobbing.
Doch solche degradierenden Handlungen haben nicht nur für den Betroffenen Konsequenzen, sondern sind auch folgenreich für den Täter, der unter Umständen zur Zahlung von Schmerzensgeld wegen Mobbing verpflichtet werden kann.
Der folgende Ratgeber informiert über den Zusammenhang von Mobbing und Schmerzensgeld. Erfahren Sie hier, wann ein Schadenersatz bei Mobbing zum Tragen kommt und welche Lebensbereiche typische Plattformen solcher Taten sind.
FAQ: Schmerzensgeld bei Mobbing
Bei Mobbing handelt es sich um eine systematische Persönlichkeitsverletzung, die auch mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung einhergehen kann. Daher kann laut Gesetz in einem solchen Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Die Schmerzensgeldhöhe hängt grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Welche Summen die Gerichte in der Vergangenheit den Geschädigten zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Ein Anwalt für Schmerzensgeld ist nicht zwingend erforderlich, allerdings kann die fachkundige Unterstützung die Angelegenheit erleichtern. So kann der Jurist etwa beurteilen, ob die angebotene Summe auch angemessen ist.
Inhaltsverzeichnis
Wann kommt es zu Schmerzensgeld wegen Mobbing?
Mobbing ist heutzutage in aller Munde, denn das Besondere an diesem Phänomen ist, dass es sich durch verschiedenste Lebensbereiche zieht. In der Freizeit wird das Internet für die Degradierung anderer Personen genutzt.
Durch die Anonymität sinkt die Hemmschwelle, Personen persönlich anzugreifen und die enorme Verbreitungsgeschwindigkeit macht es den Tätern zusätzlich leicht, ihren Opfern schnell und tiefgreifend zu schaden.
Auch der leistungsorientierte Arbeitsmarkt führt häufig zu Persönlichkeitsverletzungen, wenn beispielsweise Kollegen um ihren Arbeitsplatz fürchten und unliebsame Mitarbeiter durch systematische Beleidigungen „aus dem Weg räumen“ möchten. Doch auch so manch ein Arbeitgeber bedient sich des Mobbings und verletzt so das Arbeitsrecht, um dem Arbeitnehmer zu schaden.
Das permanente In-Aussicht-stellen einer unrechtmäßigen Kündigung kann Züge von Mobbing annehmen und so letztlich sogar ein Urteil durch ein Arbeitsgericht verursachen, wenn der Arbeitnehmer auf Schmerzensgeld seiner seelischen Verletzung klagt.
Doch was genau ist Mobbing? Wann kann Schmerzensgeld dafür in Betracht kommen?
Ein charakteristisches Merkmal vom Mobbing ist, dass eine als unterlegen angesehene Person zur Zielscheibe wird und sich die Anfeindungen meist über einen längeren Zeitraum hinziehen.
Einen Spezialfall bildet das sogenannte Bossing, welches Mobbinghandlungen durch den Chef bezeichnet. Doch egal, ob in der Schule, auf sozialen Plattformen oder im Büro: Es ist rechtswidrig, die Persönlichkeitsrechte eines anderen zu verletzen. Daher gibt es einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei Mobbing.
Folgende Bedingungen erfüllen eine Schadenersatzpflicht:
- Mobbinghandlung: Beleidigungen, Demütigungen, Bloßstellungen
- Fortsetzungszusammenhang: systematische Zugehörigkeit mehrerer Taten des Mobbings
- Vorsatz: Mobber will negative Folgen seiner Handlungen bewirken
- Rechtsgutverletzung: Schädigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Intensität: Schadenshandlungen weisen eine gewisse Erheblichkeit auf
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der den immateriellen Schadenersatz regelt, angewandt und hier genauso Schmerzensgeld eingefordert werden wie im Falle eines Motorradunfalls. Denn auch seelische Verwundungen werden vom Schmerzensgeld abgedeckt.
Um Schmerzensgeld wegen Mobbing einzuklagen, ist es notwendig, sämtliche Mobbingaktivitäten genau zu dokumentieren. Datums- und Zeugenangaben sind vor Gericht wichtige Beweismittel. Auch hierbei kann Ihnen ein Anwalt beratend zur Seite stehen.
Schmerzensgeld bei Mobbing in der Schule
Es gibt wohl in jeder Schulklasse Kinder, die eher introvertiert sind und wenig Freunde haben. Doch manchmal ist ein solcher Rückzug nicht selbst gewählt, sondern Symptom von psychischer oder physischer Gewalt, die dem Kind durch Hänseleien oder Belästigungen der Mitschüler angetan wird.
Die Betroffenen trauen sich in solchen Fällen oftmals aus Scham oder auch Angst vor weiteren Übergriffen nicht, gegen die Mobber vorzugehen. Dabei handelt es sich bei Beleidigungen, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen um Straftaten, die strafrechtlich zu ahnden sind und auch zivilrechtlich zu Schmerzensgeld wegen Mobbing führen können.
Cybermobbing: Schadenersatz bei Mobbing im Internet
Häufig werden Diskriminierungen nicht mehr in der Realität ausgesprochen, da sich Täter den Schutzmantel des Internets zunutze machen. Durch die Anonymität steigt auch der Mut, andere Menschen öffentlich bloßzustellen.
In sozialen Netzwerken werden mitunter regelrechte Hetzkampagnen gegen andere Nutzer geführt und auch die Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern ist eine gängige Praxis. Mit den technischen Möglichkeiten steigen auch die Wege der Persönlichkeitsbeeinträchtigung.
Daher ist Cybermobbing eine heutzutage sehr präsente Form vom Mobbing. Schmerzensgeld kann aber auch hier geltend gemacht werden.
In der Regel greifen beim Cybermobbing folgende Straftatbestände:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Stalking (§ 238 StGB)
Liegt eine dieser Straftaten vor, kann das Opfer sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich Anzeige erstatten und Schmerzensgeld wegen Mobbing einklagen.
Schmerzensgeld für Mobbing am Arbeitsplatz
Auch am Arbeitsplatz kommt es des Öfteren zu Mobbingattacken auf Kollegen oder untergebene Mitarbeiter. Zukunftsängste des Arbeitnehmers aus Sorge vor einer Kündigung führen bei vielen Betroffenen dazu, etwaige Demütigungen stillschweigend hinzunehmen.
In der Folge kommt es neben psychischen Schäden dann irgendwann auch zu körperlichen Beeinträchtigungen, wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen.
Daher sollten Opfer solche Deklassierungen und Bloßstellungen nicht über sich ergehen lassen und im Zweifelsfall eine Kündigung anstreben oder Schmerzensgeld wegen Mobbing beantragen. Denn neben einer Verletzung vom Arbeitsrecht werden hier auch höchstpersönliche Rechte durch den Arbeitgeber oder andere Betriebszugehörige beeinträchtigt.
Das BGB sieht Schmerzensgeld für Mobbing vor, wenn eine Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung vorliegt. Die Höhe des Schadenersatzes liegt dabei im Ermessen der Gerichte.
Auch das AGG sieht ein Schmerzensgeld bei psychischen Schäden des Arbeitnehmers vor. Erfasst werden Handlungen von Kollegen oder Vorgesetzten, die sich gegen einen der folgenden Persönlichkeitsbereiche des Betreffenden erstrecken:
- Rasse
- ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion/Weltanschauung
- vorhandene Behinderung
- Alter
- sexuelle Identität
Laut AGG müssen die Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber außerdem für Dritte haften und das durch jene begründete Schmerzensgeld zahlen. Ein seelischer Schaden, der durch einen Lieferanten oder einen Kunden verursacht wurde, kann so unter bestimmten Voraussetzungen dem Arbeitgeber zur Last gelegt werden.
Bei Mobbingfällen am Arbeitsplatz ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, da dieser die einzelnen Bestimmungen kennt und Ihnen so effizient zu Ihrem Recht verhelfen kann, wenn es zu einem Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht kommt.
Schmerzensgeldtabelle bei Mobbing: welche Beträge sind üblich?
Je nach der Schwere des vorliegenden Falls kann beim Mobbing das Schmerzensgeld in seiner Höhe variieren. Entscheidend sind stets die individuellen Begebenheiten und der detaillierte Nachweis vom geschädigten Arbeitnehmer oder dem psychisch verletzten Schüler oder Internetnutzer.
Schwerwiegende seelische Traumata werden in der Regel mit 20.000 bis 50.000 Euro kompensiert. Jedoch können die Beträge auch deutlich von diesem Rahmen abweichen, weil je nach Behandlungsdauer und körperlichen Auswirkungen höhere oder niedrigere Summen angemessener erscheinen. Ähnlich wie bei der Schmerzensgeldtabelle bei einer Vergewaltigung ist ein gerichtliches Urteil jedoch meist im Bereich von zehntausend oder tausend Euro angesiedelt.
Sehen Sie hier einige Urteile über Schmerzensgeld bei Mobbing in Form einer Schmerzensgeldtabelle, die vor allem das Arbeitsrecht und somit eine Pflicht zum Schadensersatz des Arbeitgebers betreffen:
Schadensersatz wegen Mobbbing | Betrag | Gericht, Jahr |
---|---|---|
Mobbing durch nicht gerechtfertigte Aufgabenentziehung vom Arbeitgeber, Schikanierung und Degradierung des Arbeitnehmers | 53.000 Euro | ArbG Leipzig, 2012 |
vielfältige persönliche Herabsetzung vom Arbeitnehmer | ca. 26.500 Euro | ArbG Ludwigshafen am Rhein, 2000 |
Beleidigungen, Auftragsentziehung, Verbot des Kundenkontakts, Gehaltskürzung durch den Arbeitgeber | 24.000 Euro | LAG Hannover, 2005 |
systematische Persönlichkeitsverletzungen vom Arbeitnehmer in 34 Fällen über 1 Jahr | 17.500 Euro | ArbG Eisenach, 2005 |
schikanöse und entwürdigende Handlungen | 7.000 Euro | ArbG Siegburg, 2012 |
Demütigung der ethnischen Herkunft durch Rap-Video bei Youtube | 5.000 Euro | LG Bonn, 2013 |
Cybermobbing via Facebook mit Unterstellung der Homosexualität und Pädophilie | 1.500 Euro | LG Memmingen, 2015 |
rhemthcinnnak sagt
Guten Tag,
mir wird seit Jahren der Urlaub im vollem Umfang verweigert und die Genehmigung in Verbindung mit Zugeständnissen gebracht (beispielsweise fehlende Gefährdungsbeurteilung nicht mehr anfragen).
Beleidigungen, Bedrohung, kürzen der gesetzlichen Pausenzeit, Zeitmessung der Toilettengänge, ärztliche Atteste ignoriert, öffnen privater Gebinde ….
Nach Erkrankung und einer Reha folgte die stufenweise Wiedereingliederung, ärztlich begleitet mit 2h/Tag anfangs, das wurde im BEM auch hingenommen und am nächsten Tag der Einsatzplan mit 8h/Tag erstellt. Wieder ein Gespräch. „ich soll an meiner Haltung arbeiten“, aber zumindest für zwei Wochen zeitlich reduzierte Tätigkeit vereinbart. Dann wiede längere Arbeitszeiten, Termine der begleitenden ärztlichen Überwachung in Frage gestellt, Leistungsnachweis eingefordert, verbindliche Erklärung eingefordert zu welchem Datum ich vollumfänglich genesen bin …. am Ende wurde die Maßnahme ärztlich abgebrochen. Mein Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert.
Eine Kündigung mit oder ohne Abfindung wird keine direkte Genesung herbeiführen können. Die Angst auch zukünftig solche Erfahrungen zu machen ist aus meiner Sicht groß, und das Vorgehen meines Arbeitgeber wird sicherlich Schule machen wie alte und teure Mitarbeiter kostenneutral und straffrei entsorgt werden können.
Sicherlich kann ein Jurist hier aufzeigen, dass vielleicht das ein oder andere Gesetz nicht beachtet wurde. Aber welche Konsequenzen ergeben sich daraus im realistischem Alltag? Ist der Schaden (gesundheitlich / wirtschaftlich) für den Betroffenen am Ende noch größer?
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Jane D sagt
Wie ist das mit der Verjährung? Ich wurde vor 12 Jahren heftig gemobbt, mein Ruf geschändet und die ganze Schule wurde gegen mich aufgebracht. Am Ende konnte ich nicht mal mehr die Wohnung verlassen, weil es dann direkt weiter ging, sobald ich jemandem von der Schule über den Weg gelaufen bin. Allerdings hieß es damals immer, man könne das nicht anzeigen und es würde nichts bringen. Bis heute leide ich unter den Depressionen und der Borderline Störung die sich daraufhin entwickelten. Therapien waren bisher erfolglos und ich habe im Arbeitsleben große Schwierigkeiten durch die psychischen Probleme. Ich habe das Gefühl, man hat mir mein leben genommen…
Julian K sagt
Guten Tag
Bei der Arbeit mit denn einen so genaten Vorgesetens . Die oben aufgeführten Delikte sind in vergleich. Noch nicht einmal nach vollziehbaren. (Sorry) . Steckt sein nackten Hinten ins Gesicht . Und rasted bei der kleinsten kleinichckeit aus . Selbst der Chef würd gebobbt.
Yelena sagt
Nur die wenigen kennen sich mit ihren Arbeitsrechten aus und lassen so etwas wie Mobbing geschehen. Sie wissen nicht, dass sie rechtlich vorgehen können, um sich selber zu schützen. Es ist gut zu wissen, dass Mobbing als eine seelische Verwundung gesehen wird und daher vom Schmerzensgeld abgedeckt wird!
Jan E sagt
Hallo und guten Tag,
mir wurde ein Schreiben der Geschäftsleitung zugestellt, in welchem es abschließend hieß, dass die Firma sich vorbehält, den Arbeitnehmer auch mit anderweitigen Tätigkeiten als der beschriebenen zu betrauen, ggf. dauerhaft.
Dies wollte ich so nicht unterschreiben, da mir “anderweitig” als völlig undefiniert und zu schwammig erschien. Der zusätzliche Hinweis, dies könne ggf. auch dauerhaft der Fall sein, verschärfte das Ganze zudem.
Seither erlebe ich im Unternehmen eine regelrechte Talfahrt. Man entfernt Unterlagen aus Sammelordnern, die man mich anschl. – natürlich vergeblich – heraussuchen lässt, um mir dann mangelhaftte Arbeit nachweisen und mich daraufhin abmahnen zu können. Teilweise bekomme ich überhaupt keine Aufträge. Ferner werde ich fortwährend vor allen Kollegen herabsetzend behandelt, desavouiert und attackiert.
All das geschieht natürlich in Duldung – wenn nicht sogar im Auftrag – der Geschäftsleitung, die mich bereits wegen angeblicher Nichterfüllung einer Aufgabe abmahnte, ohne mich dazu anzuhören.
Der Betriebsrat verweigert mir seine weitere Unterstützung, nachdem ich mich bei Ihm über die Vorgehensweise der Geschäftsleitung beschwerte, da ich seiner Ansicht nach extrem emotional gehandelt habe, als ich der Geschäftsleitung ebenfalls eine Abmahnung wegen Missbrauchs des Weisungsrechts und Verletzung der Fürsorgepflicht erteilte. Auf dieser Basis könne er keine Verbesserung der Situation herbeiführen und sehe somit auch keinen Anlass, die Entfernung der Abmahnung aus meiner Personalakte zu verlangen.
Inzwischen bin ich seit einigen Wochen arbeitsunfähig und kämpfe gegen die Folgen. Das Ganze läuft unübersehbar auf eine Kündigung hinaus, die ganz offensichtlich mit den genannten Methoden provoziert bzw. herbeigeführt soll. Daher möchte ich hier auf Schmerzensgeld klagen.
Wie beurteilen Sie meine Situation aus Ihrer Sicht?
Mit besten Grüßen
J.K. sagt
Guten Tag,
seit etwas mehr als einem Jahr bin ich als Assistenz der Geschäftsführung tätig. Seit nun geraumer Zeit (ca. 6 Monate) müssen meine Arbeitskolleginnen und ich uns täglich die Launen unseres Chefs gefallen lassen. Aussagen wie “Ich schließe das Büro.”, “Ich brauch die alle nicht.” oder “Die Arbeit die sie abliefern ist unter aller … .” gehören mittlerweile zum Alltag.
In Bezug auf mich kann ich mir immer anhören, dass ich meine Arbeit nicht richtig mache, ich schlampig arbeite, ich – nach Worten meines Chefs “Nicht mehr seine Assistentin bin”, ich jeden Tag mindestens 2 Überstunden machen muss, etc.
Mittlerweile muss ich auch arbeiten vollrichten die nicht in meinem Arbeitsvertrag stehen ohne mich vorher zu fragen, sondern einfach gesagt “Das muss jetzt gemacht werden” (er hat allein im letzten Jahr 4 Mitarbeiter gekündigt) und ich musste mir vorwerfen lassen, warum ich mich während meines 2 wöchigen Urlaubs nicht bei ihm gemeldet habe um zu fragen, ob alles in Ordnung ist. Selbstverständlich hatte er mich auch während meines Urlaubs telefonisch kontaktiert – was ich auch belegen kann.
Ich habe auch einen ausländischen Partner und ich kann mir auch immer anhören wie verdorben, assoszial und falsch diese Nationalität ist.
Gilt dies auch als Mobbing? Denn ganz ehrlich – ich weiß langsam nicht mehr weiter.
Liebe Grüße
Sinan sagt
Der Vorarbeiter ist weggefahren und ich habe ein Baugrubeneinsturz gehabt er hat keine Verbau gemacht und die Baugrube war1.80m tief und 0.60. breit und 5.m lang er hat das noch nicht Mal der Firma gemeldet wie kann ich dagegen angehen
Onkel sagt
Wurde von meiner Vorgesetzten vor ca zehn Kollegen in Meetings fachlich nicht gerechtfertigt lächerlich gemacht ( da kann ich ja gleich einen Robot hinsetzen etc ). Hatte nach einem Auslandseinsatz diese Stelle erst seit vier Wochen. Selbst meine Kollegen haben mich danach angeschrieben und sich gewundert. Mittlerweile wurde mir mitgeteilt, dass 70 % der Arbeiten weggenommen werden.
Alison S sagt
Hallo zusammen, seid einem Jahr habe ich einen Vietnamesischen Freund und seit ca 4 Monaten dreht ein alter “Internetfreund” völlig durch. Ich muss mir Beleidigungen anhören, was für eine “Schlampe und Hure” ich doch sei, das mein Freund doch nur “ein Scheiß Kommunist” sei, “so viele Schönheitsops”, “der Corona Virus sich ihn holen wird” Anfangs habe ich diese sanften Beleidigungen noch als Spaß und Sticheleien gesehen da sich kurz danach herausgestellt hat da er ja in mich verliebt wären aber nun nachh mehrmaligen bitten, dies zu unterlassen da ich dies nicht möchte, würde es nur Schlimmer. Ich musste mir eine Gewalttätige Konversation anhören wo er teils mit Sprachnachrichten mich an schrie das doch ich an allem schuld sei das er seinem Job verloren habe und sein Leben versauen würden, obwohl ich ihm höchstens einmal in der Woche geschrieben hatte. Ich ignoriere diese nun schon sehr lange aber er lässt nicht locker, ist weiter sehr beleidigend und Rassistisch gegenüber meinen Freundes was mich einfach nur zu tiefst verletzt. Das ich seine Nachrichten nun seit längerem ignoriere scheint ihn nicht zu interessieren und egal was ich in sozialen Netzwerken mache, nicht mal bezug auf mein Leben hat, kommt immer eine Beleidigung an meinen Freund, mich oder was auch immer. Klar könnte ich ihn blockieren, tat ich auch, ließ mich aber bis noch immer nicht los da ich möchte das er von seinen Taten lernt und will das er sieht was bei Rassismus, mobbing und stalking passiert. Kann ich sowas anzeigen? Oder wie ich mitbekam sogar einklagen?
Sum sagt
Hallo Alison,
So etwas solltest du dir auf keinen fall gefallen lassen. Niemand hat das Recht, dich derart zu beleidigen. Natürlich solltest du rechtlich gegen ihn vorgehen, damit auch er versteht, dass man Frauen nicht so behandelt. Du kannst ihn verklagen und einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 BGB i.V.m. Einem Schutzgesetz wie § 185 StGB (für Beleidigungen z.B.) gegen ihn geltend machen. Am besten du wendest dich schnellstmöglichst an einen Anwalt.
Anita sagt
Ich war als reinigungskraft von der reinigungsfirma regelmäßig einem kunden zugeteilt der mich wie sich jetzt herausgestellt hat mich regelmäßig gefilmt hat um mich zu kontrollieren. Dieser hat meine persönlichkeitsrechte verletzt was kann ich nun tun.? Können sie mir einenrat geben.
J.H sagt
Mich hat man monatelang unter Druck gesetzt und mich aufgefordert einen Aufhebungsvertrag wegen längerer Krankheit zu unterschreiben. Im Vorfeld wurde mir gesagt ich solle mich dauerhaft krank schreiben lassen bis zum Renteneitritt mit Ausgleich durch die Firma (Renteneintritt in in einigen Monaten möglich ) das wäre für die Firma preiswerter als eine Kündigung mit Abfindung. Dies wurde mir durch den Vorgesetzten dummerweise schriftlich gegeben und geht nun vor das Arbeitsgericht. Die Krankenkassen werden sich über solche Infos freuen.