Immer wieder sind in den Nachrichten Horrorszenarien von einem schweren Motorradunfall auf Deutschlands Straßen zu lesen. Denn bei Zweirädern fließen viele Faktoren zusammen, die es begünstigen, dass sich ein Fahrer schwer verletzt.
Was sollten Motorradfahrer insbesondere über die Gefahren ihres bevorzugten Transportmittels wissen? Gibt es Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall?
Alles Wichtige rund ums Thema Verletzungen, Erste Hilfe bei einem Unfall mit dem Motorrad und Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld beim Motorradunfall
Erleiden Sie im Zuge eines Motorradunfalls durch Dritte einen Schaden, kann dies einen Anspruch auf Schadensersatz rechtfertigen. Ob Sie tatsächlich eine Entschädigung erhalten, ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Schmerzensgeldhöhe hängt unter anderem von der Schwere der Verletzungen und möglicher Folgeschäden ab. Welche Summen dabei in der Vergangenheit gezahlt wurden, zeigt exemplarisch diese Tabelle.
Wollen Sie nach einem Motorradunfall Schmerzensgeld beantragen, müssen Sie als Geschädigter den entsprechenden Anspruch nachweisen. Möglich ist dies insbesondere durch medizinische Gutachten.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall: Das sollten Sie wissen
Die Funktion vom Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall ist der Ausgleich und die Genugtuung. Das Opfer soll sich durch das gezahlte Schmerzensgeld Erleichterung verschaffen, welche die Schmerzen durch den Verkehrsunfall ausgleicht.
Da also diese Form des immateriellen Schadenersatzes einzig dem Interesse des Opfers dient, steht dieses auch in der Pflicht, nach einem Motorradunfall das Schmerzensgeld zu beantragen.
Das Unfallopfer sollte dafür im besten Falle einen Anwalt zu Rate ziehen und mit diesem die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren, um notfalls auch gerichtlich die eigenen Ansprüche geltend zu machen,
Wollen Sie Schmerzensgeld aufgrund vom Motorradunfall geltend machen, ist es ratsam, ärztliche Gutachten einzuholen, die die davon getragenen Verletzungen genaustens dokumentieren. Wenn Sie als Verletzter Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall einklagen, liegt die Beweislast bei Ihnen.
Sie müssen also mit Hilfe eines Anwalts sämtliche Umstände, die die Tat begleiteten, darstellen. Dazu gehören insbesondere folgende Kriterien:
- Schmerzintensität
- Formen der Behandlung (also zum Beispiel notwendige Operationen oder Nachbehandlungsmaßnahmen)
- etwaige Folgeschäden
- Vermögensverhältnisse
Eine verletzte Helmpflicht kann sich also ebenso auf die Höhe vom Schmerzensgeld auswirken wie eine rasante Fahrweise, da diese ein Mitverschulden begründen können.
Für eine erste Orientierung, welche Summe Sie möglicherweise erhalten, lohnt ein Blick in eine Schmerzensgeldtabelle. Dabei handelt es sich um eine Urteilssammlung, die aufzeigt, welches Schmerzensgeld bei einen Motorradunfall bereits zugesprochen wurde.
Eine solche Tabelle ist zumeist nach der Verletzungsart sortiert. Aber Achtung: Hierbei handelt es sich um richtungsweisende Vergleichswerte und keinesfalls um fixe Größen.
Sehen Sie hier ein Beispiel für eine solche Tabelle nach Höhe des Schmerzensgeldes sortiert:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme, Gericht, Jahr |
---|---|
Schädelprellung mit kleinem Hämatom | ca. 260 Euro (LG Augsburg, 2000) |
Unterkieferfraktur | ca. 8.700 Euro (OLG Koblenz, 1985) |
Nasenbeintrümmerfraktur | ca. 10.200 Euro (OLG Frankfurt am Main, 1986) |
schwere Kopfverletung | ca. 35.800 Euro (LG Kaiserslautern, 2005) |
schweres Schädelhirntrauma | ca. 265.300 Euro (LG Detmold, 2003) |
Es ist nicht sicher, dass Sie, auch bei gleichen Verletzungen, dasselbe Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall erhalten, welches die Schmerzensgeldtabelle zum Motorradunfall aufführt.
Der Einzelfall ist hier stets entscheidend, da das Gericht laut § 253 BGB nach freiem Ermessen eine billige Entschädigung in Geld festzulegen hat.
Hinter jedem Fahrmanöver lauern schwere Kopfverletzungen und Polytrauma
Im Gegensatz zu einem Pkw-Fahrer ist ein Motorradfahrer bei einem Unfall nicht von einem schützenden Blechkörper umgeben. Schnell kann eine Kollision mit anderen Fahrzeugen oder ein Sturz vom Motorrad zu einem Unfall führen, bei dem sich der Fahrer schwer verletzt. Denn der bekommt die Folgen sofort am eigenen Leib zu spüren.
Häufig kommt es bei einem Motorradunfall zu schweren Verletzungen am Kopf sowie Frakturen unterschiedlicher Extremitäten. Solche Verletzungen begründen insbesondere bei unverschuldeten Unfällen ein Schmerzensgeld. Entweder zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder die eigene private Unfallversicherung das Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall.
Gerade ein Polytrauma kann das Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall beachtlich ansteigen lassen, da Schmerzintensität und Behandlungsmaßnahmen Einfluss auf das Schmerzensgeld haben.
Die große Streitfrage bei einem Motorradunfall: Helm abnehmen oder dran lassen?
Immer wieder herrscht Unsicherheit darüber, ob Ersthelfer den Helm eines verletzten Motorradfahrers entfernen sollen. Der ADAC rät dazu, bei bewusstlosen Fahrern den Helm zu entfernen.
Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass das Opfer an seinem Erbrochenen erstickt, einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleidet oder aufgrund von Sauerstoffmangel Hirnschäden davonträgt. Außerdem ist die Verbringung in eine stabile Seitenlage mit Helm nicht möglich.
Grundsätzlich gilt: Scheuen Sie sich niemals aus Angst, etwas falsch zu machen, vor Erster Hilfe. Auch die Befürchtung, bei einem Motorradunfall durch das Abnehmen des Helmes den Halswirbel des Opfers zu verletzen, ist unbegründet, da diese Schädigungen meist schon im Unfallgeschehen selbst verursacht werden.
Ist der Fahrer bei Bewusstsein, muss der Helm nicht abgenommen werden, es sei denn das Opfer bittet ausdrücklich darum.
Sie werden nicht zur Zahlung vom Schmerzensgeld nach dem Motorradunfall verpflichtet, wenn Sie bei der Helmabnahme Fehler machen. Das Schmerzensgeld zahlt der Unfallgegner oder die Unfallversicherung des Unfallopfers.
Begeht jedoch ein Arzt Fehler bei der Behandlung des verletzten Motorradfahrers, kann ein sogenannter Behandlungsfehler Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall nach sich ziehen.
Helmpflicht und Schmerzensgeld
Absolutes Muss eines jeden Motorradfahrers und zugleich gesetzliche Vorschrift ist der Helm.
Wird ein Motorradfahrer von der Polizei ohne geeigneten Schutzhelm erwischt, droht ihm ein Verwarngeld von 15 Euro.
Wenn das noch gering wiegt, so sind die Folgen einer Missachtung der Helmpflicht bei einem Motorradunfall deutlich höher.
Hier kann dem Fahrer auch bei Unverschulden eine Mithaftung von bis zu 30 Prozent angelastet werden.
Eine Verletzung der Helmpflicht kann also Einfluss auf die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall haben. In so einem Fall kann sich der Betrag vom Schmerzensgeld reduzieren.
Davon abgesehen sind jedoch keine weiteren gesetzlichen Vorgaben zur Schutzkleidung von Motorradfahrern vorhanden. Es ist jedoch im Hinblick auf die hohe Gefahr, einen Motorradunfall zu haben, ratsam, neben dem Helm weitere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Sandra G sagt
Danke für diesen Beitrag zum Thema Schmerzensgeld bei einem Motorradunfall. Gut zu wissen, dass man für die Forderung alle Verletzungen von einem Arzt protokollieren lassen sollte. Ich recherchiere zu dem Thema, da ich nach einem Unfall letztens auch von einem Facharzt chirurgisch behandeln lassen musste.
Markus sagt
Ich hatte vor 1 Woche einen Verkehrsunfall.
Auf einem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäfts setzte ein PKW zurück, ich stand mit dem Motorrad 3 m hinter ihm, und schob in die Front meines Motorrads.
Ich zog mir eine Zerrung in einem Bein und in einem Schulterblatt zu. Mittlerweile strahlt der Schmerz über das Schulterblatt zum Nacken aus.
Muss ich das melden?
Mein Motorrad ist ein Totalschaden.
Habe ich wenigstens anspruch auf Schmerzensgeld? Ab welchem Zeitraum?
Felix sagt
Hallo,
Ich hatte vor 4 Tagen einen motorrad unfall- ich bin innerorts mit 50kmh einem pkw hinterher gefahren, auf der gegenfahrbahn ist ein auto auf meine fahrbahn gekommen(es wollte abbiegen) und hat mich erwischt (vorfahrt genommen). Meine folgen sind: unterschenkel bruch links, verdrehtes knie links, und gerissene bänder.
Einen helm hatte ich natürlich an zudem auch eine kombi. Es war ein privat unfall also kein bg fall.
Meine frage:
-was kann ich jetzt genau machen?
-Wie soll ich vorgehen?
-da ich ja quasi keine schuld habe, muss das alles meine “unfallgegnerin” zahlen?
mh sagt
Hallo Felix,
hatte gestern einen ähnlichen Unfall, bin aber ‘nur’ über die Motorhaube abgeflogen. Viele Prellungen, aber sonst nichts. Moped hat nur noch Schrottwert.
In deinem Fall solltest du dringend zum Anwalt gehen da ich davon ausgehen würde, dass Schmerzensgeld eingeklagt werden muss. Es liegen offenbar mehrere Verletzungen vor, da geht es um ein paar Euro.
Eine Schuldfrage ist dabei nie ‘quasi’, sondern wird konkret ermittelt. Wenn die beim anderen liegt klar, muss dessen Versicherung begleichen – und zwar alles, einschließlich Schmerzensgeld.
Ich mache den Beauch eines Anwaltes von der Reaktion der Versicherung abhängig.
Gute Besserung.
Hans A. sagt
Hallo frage mir hat ein Auto die Vorfahrt genommen und ist mir seitlich ins Motorrad gefahren
Habe mehrere Brüche im Fuß und. Weichteil Verletzung was kann ich machen und was an Schmerzensgeld kann ich erwarten LG Hans A.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Hans A.,
eine pauschale Aussage zur Höhe von Schmerzensgeld ist nicht möglich, da diese immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist. Sie haben die Möglichkeit, Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfe nutzen, um einen Überblick zu den Summen bei ähnlichen Verletzungen zu erhalten. Sie können sich zudem an einen Anwalt wenden und beraten lassen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Marian M. sagt
Guten Tag ich hatte am 10,11.2016 ein Roller Unfall ein Sprinter führ auf meiner Spur und stießen frontal zusammen es steht schon fest das der sprinterfahrer 100% schuld an diesem Unfall war …
Jetzt frag ich mich wie mein Schmerzensgeld ungefähr ausfällt
Verletzungen : alle Rippen geprellt so wie das Schlüsselbein beide hangelenke geprellt Oberkiefer gebrochen zahnzersplittert. Offenerbruch am Oberschenkel sehne am Knie gespaltet Wadenbeinbruch Schienbein gebrochen und gesplittert. Hüfteangebrochen Finger geprellt Gehirnerschütterung
2 Tage auf entensivestation und ein einwöchiger Krankenhaus Aufenthalt muss 6 Monate mit Krücken gehen und lag im künstlichen Koma durch den hohen blutverlust
koerperverletzung.com sagt
Hallo Marian,
Sie können zur Orientierung eine Schmerzensgeldtabelle nutzen und dort nach vergleichbaren Verletzungen suchen. Möglich ist es auch, einen Anwalt zu konsultieren und mit diesem die ungefähre Summe zu bestimmen. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen, bei denen sämtliche Umstände berücksichtigt werden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Heinrich W. sagt
Ich hatte am 07.07.2013 einen Motorrad Unfall . Ich stand im Kreuzungsbereich, da fur ein Anderes Motorrad auf mich auf und holte mich vom Motorrad, Schäden. Prellungen , Halswirbel, Brustwirbel, Lendenwirbel, Becken, war 94 Tage Arbeitsunfähig, habe Dauerschäden, Kopfschmerzen,3/4 Bewegungseinschränkung, Bin immer noch in Behandlung, wegen Gleichgewichtsstörung und Starke Schmerzen im Nackenbereich. Wir müssen jetzt die Versicherung verklagen, ich habe einen Anwalt, die lehnt einen Außergerichtlichen Vergleich ab. Leider habe ich bei dem Unfall nicht die Polizei gerufen, wir wahren alle Kumpels . Den Schaden hat die Versicherung zu 100 % bezahlt. Was kann jetzt noch Passieren, kann es sein ,das die Versicherung kein Schmerzensgeld bezahlen brauch
koerperverletzung.com sagt
Hallo Heinrich,
da Sie keine Polizei hinzugezogen hatten, kann es sein, dass Sie Nachweisschwierigkeiten haben. Vor Gericht obliegt Ihnen nämlich die volle Beweislast, das heißt, sie müssen darlegen, dass der Schädiger für Ihre Verletzung verantwortlich ist.
Beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt hinsichtlich Ihrer Erfolgsaussichten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Delal sagt
Ich hatte vor ca. 2 Monaten einen Motorrad Unfall. Ich war die Beifahrerin bei dem betroffenen Motorrades. Uns wurde die Vorfahrt von einem Auto genommen. Der Fahrer des Motorrades (mein Freund) und ich wurden direkt von 2 Krankenwägen abgeholt. Ich musste 3 Tage im Krankenhaus bleiben, wurde am Bein wegen einer sehr tiefen Wunde genäht,bin ein paar mal in Ohnmacht gefallen, hatte Blutergüsse und Prellungen am ganzen Körper, eine Gehirnerschütterung und ein Schleudertrauma. Ich bin auch fast 2 Wochen mit Krücken gelaufen weil ich nicht auf mein Bein auftretten konnte. Können sie mir weiter helfen und mir sagen was oder ob ich Schmerzensgeld bekommen würde.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Delal,
wenn Sie nachweisen können, dass der Autofahrer den Unfall verursacht hat, steht Ihnen üblicherweise Schmerzensgeld zu. Die Höhe bemisst sich immer an den Umständen des Einzelfalls. Zur Orientierung können Sie eine Schmerzensgeldtabelle nutzen. Empfehlenswert ist in jedem Fall die Hinzuziehung eines Anwalts, welcher Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich ist.
Ihr koerperverletzung.com-Team