Ähnlich wie in Deutschland gibt es das sogenannte Schmerzensgeld auch in Österreich. Allerdings beginnt hier der feine Unterschied bereits im Namen.
In Österreich heißt es in der juristisch korrekten Terminologie nämlich Schmerzengeld. Doch auch trotz der kleinen Abweichung verbirgt sich hinter diesem Schadenersatz in Österreich grundsätzlich das Gleiche wie in Deutschland.
Lesen Sie hier nach, wie das Schmerzensgeld in Österreich geregelt ist.
FAQ: Schmerzengeld in Österreich
Ja, auch das österreichisches Recht sieht grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld vor.
Schmerzensgeld ist vom Verursacher des Schadens bzw. dessen Versicherung des Schädigers zu zahlen.
In der Regel wird versucht, einen entsprechenden Anspruch außergerichtlich zu klären. Ist dies nicht möglich, muss vor Gericht geklagt werden. Wollen Sie Schmerzensgeld im Ausland einfordern, kann es sinnvoll sein, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld in Österreich: Das sagt das Gesetz
Gesetzliche Grundlage zum Schmerzensgeld in Österreich ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, kurz das ABGB. Hier ist in § 1325 das Schmerzensgeld für den Fall einer Körperverletzung wie folgt definier:
Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten, ersetzt ihm den entgangenen, oder, wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst; und bezahlt ihm auf Verlangen über dieß ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld.
Demnach ist das österreichische Schmerzensgeld ein Schadenersatz zum Ausgleich immaterieller Schäden. Doch was genau ist darunter zu verstehen?
Die Funktion vom Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld in Österreich verfolgt prinzipiell die gleichen Ziele wie das deutsche Pendant. Durch die Zahlung sollen die Schmerzen des Verletzten abgegolten werden. Dem Schmerzensgeld kommen in Österreich also verschiedene Aufgaben zu. Dazu gehören:
- Genugtuung für alle Unbill, die der Geschädigte in seiner Gefühlssphäre erlitten hat
- Abgeltung des Gesamtkomplexes der erlittenen Schmerzen
- Ausgleich der durch die Tat ausgelösten Unlustgefühle
- Ermöglichung des Verletzten, sich als Ausgleich für die empfundenen Leiden und die entzogene Lebensfreude auf eine andere Weise Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verschaffen
Aus dieser Spezifizierung wird erkennbar, dass keine Trennung zwischen körperlichen und seelischen Schäden vorgenommen wird, sodass sich der Schadenersatzanspruch auf beide Bereiche erstreckt.
Das Wissen um einen möglichen Dauerschaden und die Gefahr gesundheitlicher Verschlechterungen sind dabei ebenfalls eingeschlossen.
Seelische Schäden können beispielsweise aus Entstellungen oder Verkrüppelungen resultieren. Auch die Unfähigkeit, bestimmte Sportarten auszuüben, kann sich in emotionalen Schäden auswirken. Weitere seelische Schmerzen können auf einer lang andauernden Krankheit, einer Sorge um das schwer verletzte Kind oder auch auf der Trennung der Mutter von ihren Kindern beruhen.
So bemisst sich das Schmerzensgeld in Österreich
Schmerzensgeld wird in Österreich in sogenannten Tagessätzen bemessen. Diese orientieren sich wiederum an der Schwere des erlittenen Schadens. Es gilt für die Schmerzensgeldsätze in Österreich eine Dreiteilung. In dieser Trias werden die Richtwerte potentieller Schmerzensgeldsummen unterteilt. Das sieht dann wie folgt aus:
- leichte Schmerzen: 100 Euro bis 110 Euro pro Tag
- mittlere Schmerzen: 200 Euro bis 220 Euro pro Tag
- schwere Schmerzen: 300 Euro bis 330 Euro pro Tag
Diese Dreiteilung vom Schmerzensgeld für Österreich in einer Tabelle ist jedoch nicht allgemein bindend und gewährt nicht den Anspruch, einen bestimmten Tagessatz zugesprochen zu bekommen. Zumal die Sätze je nach österreichischen Oberlandesgerichtssprengeln in ihrer Höhe auch variieren können. Allerdings sind diese Werte zumindest üblich und geben eine grobe Richtung vor.
Im Falle von schweren Verletzungen gibt es für die Bemessung der Höhe vom Schmerzensgeld in Österreich seit 2002 eine weitere Hilfestellung. In dem Jahr fällte das Oberste Gericht eine Entscheidung, die seither als Gradmesser für diese Schmerzintensität gilt.
Dabei handelte es sich um einen 21-Jährigen, der infolge eines Geisterfahrunfalls diverse Verletzungen erlitt, unter anderem ein Schädelhirntrauma, schwere innere Verletzungen und Lähmungen des Rumpfes, aller vier Extremitäten sowie des Atemnervs, was eine lebenslange künstliche Beatmung notwendig machte.
In diesem Fall wurde die bis dahin höchste Summe von Schmerzensgeld in Österreich zugesprochen. Das Opfer erhielt rund 218.000 Euro.
Sehen Sie hier eine Übersicht über weitere Urteile zum Schmerzensgeld in Österreich in Form einer Schmerzensgeldtabelle:
Verletzung | Betrag Schmerzensgeld |
---|---|
rechtswidrige Festnahme für 1 1/2 Tage | ca. 400 Euro |
Rippenbruch | ca. 4.300 Euro |
Schädelhirntrauma, mit Schwindelsymptomen und Übelkeit | ca. 10.200 Euro |
Oberschenkelbruch, verwundetetes Sprungglenk, Darmverletzung, Roisswunden und Prellungen | ca. 14.500 Euro |
Laut jüngerer Rechtsprechung spielt die Inflation eine wesentliche Rolle bei der Bemessung vom Schmerzensgeld. In Österreich gilt so für den Geldwert der Zeitpunkt der Beendigung der Verhandlung in erster Instanz als maßgeblich.
Die inflationsbedingte Verdünnung des Geldes muss für die Aufrechterhaltung der Vergleichbarkeit auch auf frühere Schmerzensgeldansprüche Einfluss haben.
Demnach korrigierte der Oberste Gerichtshof 2011 die bisher höchste Summe der benannten 218.000 Euro nach oben. Aufgrund der Aufwertung gilt für den Geisterfahrerunfall nun ein Wert von 266.000 Euro.
Das heißt, dass Geschädigte mit vergleichbaren Verletzungen des damals 21-jährigen Mannes nun ein Schmerzensgeld von 266.000 € erwarten können.
Nach einem Unfall gibt es für das Schmerzensgeld in der Schweiz keine solche Unterteilung in leichte, mittlere oder starke Schmerzen.
Hilfreich ist hier jedoch ein Blick in eine andere Schmerzensgeldtabelle. In der Schweiz gibt die Unfallversicherungsanstalt Suva tabellarisch aufbereitete Richtwerte heraus, an denen sich Geschädigte orientieren können.
Prinzipiell für die konkrete Bemessung vom Schmerzensgeld ist in Österreich stets der Einzelfall ausschlaggebend. Dabei wird bei körperlichen Schäden auf die Dauer und die Intensität der Schmerzen berücksichtigt. Für seelische Schmerzen wird nach den Auswirkungen auf den Gesundheitszustand gefragt.
Für eine klare Zuordnung der Tagessätze muss zunächst, unter anderem mittels Sachverständigengutachten oder ärztlichen Attests, der Schadensgrad des Betreffenden ermittelt werden.
Die Schmerzensgrade-Trias
Schmerzempfinden ist stets subjektiv, daher ist eine rationale Untergliederung per se problematisch. Nichtsdestotrotz arbeitet die Rechtsprechung mit einer allgemeingültigen Zuordnung, die wie folgt aussieht:
- leichte Schmerzen: Der Geschädigte dominiert seinen Schmerzzustand. Er ist in der Lage, sich abzulenken und trotz empfundener Schmerz- und Unlustgefühle sogar seiner Arbeit nachzugehen.
- mittlere Schmerzen: Die Schmerzen lassen noch anderweitige Interessenverwirklichungen zu.
- starke Schmerzen: Eine Abstraktion von Schmerz- und Krankheitsgefühl ist trotz oder gerade wegen der Behandlung nicht möglich. Der Betroffene ist nicht in der Lage, sich abzulenken, ihn kann außerdem nichts erfreuen, weil die Schmerzen ständig präsent sind.
Die Körperverletzung als Hauptursache für das Schmerzensgeld in Österreich
Die Körperverletzung ist die typischste Straftat, die einen Schadenersatzanspruch des Opfers begründet. Die Spannbreite der möglichen Taten und damit zusammenhängend auch der körperlichen oder seelischen Folgen ist sehr hoch.
Möglich sind zum Beispiel ein Behandlungsfehler, ein Skiunfall oder Stalking. Auch ein durch eine Schlägerei erlangter Nasenbeinbruch kann Schmerzensgeld in Österreich nach sich ziehen.
Schmerzensgeld nach einem Autounfall ist in Österreich ebenso möglich. Typisch ist hier das Schleudertrauma, welches Schmerzensgeld begründet. In Österreich geschahen 2014 54 % der Verletzungen bei einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Pkw. Ein Schmerzensgeld wegen einem Schleudertrauma scheint in Österreich also keine Seltenheit zu sein.
Ein Fall, der in Sachen Schmerzensgeld in Österreich für Aufsehen sorgte, war der eines vierjährigen Mädchens, welches 2011 von einem Hund in den Kopf gebissen wurde.
Der Täter ist wegen der Gefährdungshaftung für die Verletzungen durch sein Tier verantwortlich. Daher kann er zur Zahlung des Schadenersatzanspruches verpflichtet werden.
Nach dem aktuellen Urteil muss er in einer Höhe von 13.000 Euro Schmerzensgeld für den Hundebiss zahlen.
Nadine sagt
Ich wurde vor 2 Tagen von einem Jungen Mann geschlagen und getreten. Habe geprellte rippen und einen geprellten brustbereich, ziemliche Nackenschmerzen und verliere minimal flüssigkeit im bauchbereich wo er hingetreten hat.
Wie hoch könnte eine Entschädigung sein?
Nadine Z sagt
Ich wurde vor 2 Tagen von einem Jungen Mann geschlagen und getreten. Habe geprellte rippen und einen geprellten brustbereich, ziemliche Nackenschmerzen und verliere minimal flüssigkeit im bauchbereich wo er hingetreten hat.
Wie hoch könnte eine Entschädigung sein?
Astrid F sagt
Vermieter hat mir die Heizung verwährt.
War 3 Monate lang schwer krank.
Was kann ich verlangen
Manfred G sagt
Ich wurde vor 10 Tagen unvermittelt von einem Hund in den Oberschenkel (drei blutende Wunden und ein starker Bluterguss) sowie in den Hodensack (3 blutende Bisse, ohne Schädigung der Hoden jedoch ein starker Bluterguss) gebissen.
Wie hoch könnte eine Entschädigung ausfallen?
Danke und Grüße aus Vorarlberg