Kommt ein Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, so kann der Gläubiger nach gesetzlichen Vorgaben staatliche Gewalt anwenden lassen, um seine zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Dieses Verfahren der Zwangsvollstreckung ist in §§ 704–915 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt sowie im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG).
Doch was gilt, wenn der Schuldner einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen einen Dritten hat, z. B. wegen einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Ist dieses Schmerzensgeld pfändbar, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?
FAQ: Schmerzensgeld pfändbar
Ja, der Anspruch auf Schmerzensgeld und auch die Entschädigungssumme gelten als gewöhnliche Geldforderung, weshalb eine Pfändung möglich ist.
Wird das Schmerzensgeld in Form einer Rente gezahlt, ist dieses unpfändbar.
Können Sie die Entschädigung nicht aufbringen und springt auch keine Versicherung ein, kann der Geschädigte das Schmerzensgeld einklagen. Möglich ist dies im Rahmen einer Zwangsvollstreckung.
Inhaltsverzeichnis
Ist Schmerzensgeld pfändbar? Was ist überhaupt eine Pfändung?
Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung können Gegenstände oder Forderungen beschlagnahmt werden, um diese zugunsten des Gläubigers zu verwerten. Diese Beschlagnahme wird Pfändung genannt. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen:
- der Pfändung von Sachen und
- der Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten.
Die Pfändung einer solchen Forderung hat zur Folge, dass der Betroffene diese Forderung verliert.
Wie kann Schmerzensgeld gepfändet werden?
Für Schuldner, die z. B. als Unfallopfer oder Opfer einer Gewalttat einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger haben, stellt sich die Frage, ob auch das Schmerzensgeld pfändbar ist.
Schmerzensgeld ist nicht pfändungsfrei, sondern eine gewöhnliche Forderung im Sinne von § 829 ZPO. Dieser Anspruch kann damit gepfändet werden. Das geschieht dadurch, dass das Gericht dem Drittschuldner, in diesem Fall demjenigen, der Schmerzensgeld zahlen muss, verbietet, dieses Geld an den Geschädigten zu zahlen, § 829 Absatz 1 Satz 1 ZPO.
Drohende Pfändung: Was tun?
Wenn Ihnen eine Pfändung droht, sollten Sie schnellstens handeln und sich darauf vorbereiten:
- Prüfen Sie, ob der Gläubiger bereits über die rechtlichen Mittel verfügt, um bei Ihnen zu pfänden. In der Regel braucht er hierfür einen Vollstreckungsbescheid.
- Sorgen Sie für einen ausreichenden Schutz Ihres Kontos.
- Achten Sie auf einen korrekten Pfändungsfreibetrag.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Gläubiger und deren Forderungen.
- Öffnen Sie alle Briefe. Anderenfalls gehen Ihnen wichtige Informationen verloren.
- Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt in Verbindung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Oft besteht eine Chance, Widerspruch einzulegen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Schmerzensgeld pfändbar im Insolvenzverfahren?
Doch auch in einem weiteren Fall ist der Schmerzensgeldanspruch eines Schuldners in Gefahr. Wenn ein Verbraucher Privatinsolvenz angemeldet hat bzw. gerade ein solches Insolvenzverfahren durchläuft, kann er sein Schmerzensgeld unter Umständen verlieren.
Auch während einer Verbraucherinsolvenz ist der Schmerzensgeldanspruch pfändbar. Für Zahlungen, die einen immateriellen Schaden ausgleichen sollen, existiert nach derzeitiger Gesetzeslage kein Pfändungsschutz. Daher fallen solche Zahlungen in die Insolvenzmasse.
Während des Insolvenzverfahrens treffen den Schuldner bestimmte Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Diese sind in § 97 InsO geregelt. Hieraus ergibt sich, dass ein Verbraucher, der sich in Insolvenz befindet, den Insolvenzverwalter vom Schmerzensgeldanspruch informieren muss.
Anderenfalls riskiert er eine Obliegenheitsverletzung gemäß § 290 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Aufgrund dieses Verstoßes muss das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Gläubigers versagen, § 296 Absatz 1 Satz 1 InsO.
Sie können jedoch beim Verwalter anfragen, ob er das Schmerzensgeld für die Insolvenzmasse geltend machen wird. Das Gericht kann den Betrag auch dem Schuldner belassen, „wenn dies mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit des Betrags … und die Kosten einer Nachtragsverteilung angemessen erscheint“, § 203 Absatz 3 Satz 1 InsO.
Keine Pfändbarkeit von Schmerzensgeldrenten
Zwar ist Schmerzensgeld grundsätzlich pfändbar. Etwas anderes gilt nach § 850b Absatz 1 Nr. 1 ZPO jedoch für „Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind“. Diese sind unpfändbar, wenn es sich um laufende Rentenzahlungen handelt.
Kapitalabfindungen für Verletzungen am Körper, die anstelle einer Rente gezahlt werden, sind wiederum voll pfändbar und unterliegen nicht dem Pfändungsschutz.
jensq sagt
und was ist für den fall, das der schuldige nicht zahlt, nichts besitzt das pfändbar wäre und ein p konto oder garkein konto hat? dann hab ich pech oder was?
Wolfi sagt
Ich finde das nicht gerecht wenn man Opfer einer Gewalttat geworden ist. Da wird der Täter ja nochmals belohnt wenn das zuständige Schmerzensgeld in die Insolvenzmasse einfließt. Man muss sich mal vorstellen das man ein ganzes Lebeb unter den gesundheitlichen Folgen leidet.
Rosefield sagt
Aus dem, ansonsten wohlfundierten, Bericht geht leider nicht hervor, ob Schmerzensgeld auch dann pfändbar ist, wenn die Höhe des Schmerzensgeldes unterhalb der Pfändungsschutzbetrags liegt bzw. wenn das Schmerzensgelsd zusammen mit dem Einkommen, zum Beispiel aus einer Halbtagstätigkeit, noch unterhalb der Pfändungsfreigrenze eines P-Kontos liegt. Also, wenn zum Beispiel das Einkommen 800 Euro beträgt und die (einmalige) Schmerzensgeldleistung 500 Euro.
Oder habe ich etwas übersehen?
Walter B sagt
Die Versicherung einer Bankangestellten (Beamtin) behauptet ich sei wegen eines Telefonanrufes bei ihr regresspflichtig, weil sie nach dem Telefonanruf psychische und körperliche Verletzungen erlitt. Wäre eh total übertrieben wenn es denn stimmen würde. Die KK des Bundes stellte Regressforderungen.
Erstens hab ich sie nie angerufen, (angemailt schon), Sie kann auch es deswegen nicht beweisen weil ich sie nie angerufen habe. Sie hat doch die Beweispflicht oder? Da könnte man ja Jeden beschuldigen den man gerade nicht leiden kann, oder den man hinter einem Anruf vermutet. Ich hab dieser Beamtenversicherung nicht geantwortet und seit Wochen nichts mehr gehört.
Janna G sagt
Meine Firma begann Vertragsbruch und wir erhalten alle eine Entschädigung. In wie fern fällt dies in die Privatinsolvenz? Ich bin seit Dezember 2018 in der Inso.
Bekomm ich einen Teil oder nehmen die alles ?