Manche lieben dieses kleine brennende Gefühl auf der Zunge und im Rachen, anderen schießen sofort die Tränen in die Augen, wenn sie an einer Chilischote nur riechen. Der Stoff, der für jene besondere Eigenschaft dieser Gemüsesorte verantwortlich ist, heißt Capsaicin. Er löst den typischen Hitze- und Schärfereiz aus.
Dass Chili nicht nur kulinarisch zu extremen körperlichen Reaktionen führt, machten sich Waffenhersteller zu eigen. Denn Pfefferspray enthält mit Oleoresin Capiscum einen Artverwandten des reizenden Wirkstoffes, der in Paprikas, Chilis und Cayenne-Pfeffer vorkommt.
Eingesetzt werden darf das Reizmittel nur in Notwehrsituationen, andernfalls handelt der Betreffende illegal und unter Umständen entsteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn wenn Pfefferspray auf das Gesicht gerichtet wird, kann der Geschädigte eine Augenverletzung erleiden, die äußerst schmerzhaft ist. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie hoch das Schmerzensgeld bei eingesetztem Pfefferspray ausfallen kann.
FAQ: Schmerzensgeld bei Pfefferspray
Wurden Sie von einer dritten Person durch den Einsatz von Pfefferspray verletzt, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Dies gilt in der Regel aber nur, solange die Verwendung nicht im Zuge einer Notwehrsituation zur Gefahrenabwehr erfolgte.
Bei der Schmerzensgeldberechnung werden zahlreiche Kriterien berücksichtigt. Pauschale Summen lassen sich daher nicht nennen. Eine Orientierungshilfe können aber bestehende Urteile sein, einige haben wir in dieser Tabelle zusammengetragen.
Die Schmerzensgeldhöhe wird unter anderem von der Schwere der Verletzung, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, der finanziellen Situation der Beteiligten und möglichen Folgeschäden bestimmt.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld: Wann muss es gezahlt werden?
Egal ob aufgrund eines Schleudertraumas, einer Platzwunde am Kopf oder beim Einsatz von Pfefferspray – Schmerzensgeld kommt immer dann in Frage, wenn einer Person durch einen anderen Verletzungen zugefügt werden.
Wann Schmerzensgeld also möglich ist, hängt weniger von der jeweiligen Verletzung als vielmehr von der Verursachung ab. Allerdings muss stets ein gewisser Schweregrad erfüllt sein. Ein blauer Fleck wird in der Regel nicht anspruchsbegründend sein. Anders jedoch sieht es beim Schmerzensgeld nach benutztem Pfefferspray aus.
Dieses reizt die Schleimhäute und Atemwege extrem und führt oftmals zu Orientierungslosigkeit, Panik oder Schockzuständen. Die Augen schwellen an und brennen. Im Ernstfall kann es gar zu kurzzeitiger Erblindung kommen. Auch eine Schädigung der Hornhaut ist nicht unüblich. Eine entsprechende Entzündung kann dann Tage, Wochen oder gar Monate schwere Schmerzen verursachen.
Für all diese Fälle greift das Schmerzensgeld. Wurde Pfefferspray nicht in einer Notwehrsituation zur Gefahrenabwehr eingesetzt, sondern als Element einer Körperverletzung, steht dem Opfer eine Entschädigung zu.
Berechnung vom Schmerzensgeld nach eingesetztem Pfefferspray
Schmerzensgeld soll durch Pfefferspray verursachte Schmerzen ausgleichen und dem Opfer als Genugtuung dienen. Die Berechnung der Entschädigungssumme erfolgt immer individuell. Pauschale Beträge lassen sich vorab kaum benennen.
Die jeweilige Summe variiert demnach und ist stets fallbezogen. Eine grobe Orientierung bieten sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Diese listen Urteile auf, in denen Schmerzensgeld bei benutztem Pfefferspray zuerkannt wurde.
Hier sehen Sie ein Beispiel einer solchen Übersicht. Anhand zweier Urteile erhalten Sie einen Eindruck davon, wie viel Schmerzensgeld benutztes Pfefferspray begründen kann.
Verletzung | Schmerzensgeld bei Pfefferspray | Gericht, Jahr, Entscheidung |
---|---|---|
Brennen und Jucken der Augen nach Pfeffersprayangriff | 500 Euro | AG Menden, 2013, Az. 4 C 363/12 |
Verbrennungen an Gesicht, Hals und Oberkörper infolge eines Pfeffersprayangriffs | 400 Euro | LG Stendal, 2008, Az. 22 S 124/07 |
Börbel S sagt
Auch ich werde seit Wochen aus der über mir liegenden Wohnung mit Pfefferspray besprüht.
Das geht die ganze Nacht durch. Die Leute öffnen mir nicht die Türe und stellen sich tot. Ich höre sie aber täglich in der Wohnung mit Gerätschaften hantieren. Mein Gesicht, sowie der ganze Körper brennen höllisch. Was kann ich machen? Bin total verzweifelt. Ich habe den Leuten nichts getan. Um eine Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Thomas H sagt
Werde seit Tagen vom Mieter über mir mit Pfefferspray besprüht. Wie weiß ich leider noch nicht. Wie kann ich es beweisen oder wenigstens messen? ( evtl. Quelle wo es ein Messgerät gibt oder heißt.)
Julia sagt
Vor ein paar Tagen hatte mein Partner Streit mit einer Bekannten wegen 20 Euro, die er ihr schuldete. Sie drohte ihm per WhatsApp und beleidigte ihn. Dann kam sie vorbei und schrie ihn (und mich) weiterhin an. Sie kommt Menschen sehr nah, tw 10 cm von Gesicht zu Gesicht. So auch an diesem Tag. Er sagte mehrmals, sie solle weggehen/Abstand halten, aber sie kam trotzdem jedes Mal noch dichter. Darauf hin sprühte er ihr mit Pfefferspray ins Gesicht.
Er hat psychische Krankheiten wie Panikattacken, Borderline, dissoziative Kranpfanfälle, ADHS und Depressionen. Sie hat auch Krankheiten ( Evtl Psychose).
Es kam ein Krankenwagen sowie die Polizei.
Er muss nun einen Zettel ausfüllen als Aussage oder kann die Aussage verweigern.
Mit welchen Strafen kann er rechnen? Die Polizei sprach von schwerer Körperverletzung…
( Sie weigerte sich wohl, vom RTW mitgenommen zu werden, brüllte danach noch ewig rum als RTW und Polizei weg waren . Sie drohte ihm alles mögliche an ( wir waren drinnen, hörten es durch ein offenes Badezimmerfenster wo uns dabei niemand wahrnehmen konnte)
Nick A sagt
Wir wurden vor 7 Tagen in München mit Reizgas aus einem anderen Auto besprüht mit Pfefferspray. Haben die Fahrerin angezeigt. Müssen wir trotzdem zum Arzt um die brennenden Stellen dokumentieren zu lassen? Oder reicht die Anzeige bei der Polizei? Durch das Spray musste ich auch mein Fahrzeug reinigen lassen,da der Geruch penetrant war. Habe ich wenn ich nicht beim Arzt war Anspruch auf Schmerzensgeld bzw auch Entschädigung für mein Auto?
Angie C sagt
Mir ist eine relativ neue, unversehrte Dose KO Pfefferspray von Ballistol unbemerkt, trotz aufrechter “Lagerung” in meiner Handtasche ausgelaufen.
Ich führe aufgrund einer traumatischen Erfahrung seit über 25 Jahren Abwehrspray bei mir, jedoch ist diese Dose die erste, die ich von Ballistol probierte.
Gekauft habe ich die Dose im Baumarkt, original verpackt /neu vor 3-4 Monaten.
Neben Atemwegs-, Augen – und Hautreizungen aufgrund der zu spät entdeckten Ursache, sind Tasche und alle darin enthaltenen Utensilien nun kontaminiert!
Kann der Hersteller oder der Händler wegen der unsicheren Verpackung aufgegordert werden, Schadenersatz zu leisten?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Angie C.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regeln, wenn Schäden durch andere vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Ob das in Ihrem Fall so ist, können wir nicht beurteilen. Inwieweit Sie das nachweisen müssen, sollten Sie mit einem Anwalt abklären. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Drews sagt
Ein Kollege von mir hat gestern aus “Spaß”in unseren dienstzimmer pferfferspray ausprobiert. Ich habe allergisch mit zu nehmender Luftnot reagiert und mußte vom Notarzt behandelt werden und für eine Nacht ins Krankenhaus.
Bin jetzt krankgeschrieben weil meine stimmbänder angegriffen sind. Dazu muss ich allerdings sagen das ich eh an einer spasmodischen Dysphonie leide. Aber dadurch ist meine Stimme wieder sehr angegriffen.
Kann ich Schmerzensgeld beantragen?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Drews,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel, wenn immaterielle Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Dass kann bei Ihnen der Fall sein, beurteilen können wir das rechtlich jedoch nicht. Ansprüche müssen Sie beim Schädiger oder dessen Versicherung gelten machen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche abzuklären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
ben sagt
Hallo,
ich wurde vor einigen tagen aus dem nichts und völlig ohne vorgeschichte und Grund mit pfefferspray angegriffen und musste lange behandelt werden. Desweiteren konnte ich tage nich zur schule wegen kopfschmerzen und brennen in den Augen allerdings habe ich keine bleibenden schäden. Allerdings ist der täter minderjährig und so ist meine Frage ob ich trotzdem Anspruch auf schmerzensgeld habe obwohl dieser ja kein einkommen hat
koerperverletzung.com sagt
Hallo ben,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann auch bei Minderjährigen geltend gemacht werden. Unser Ratgeber unter https://www.koerperverletzung.com/schmerzensgeld-kinder/ liefert hierzu weitere Informationen. Inwieweit eine Geltendmachung erfolgreich sein wird, können wir nicht beurteilen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und dies mit diesem abklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jon sagt
Ich wurde vor zwei Tagen auch ohne Grund angerufen mit einem Messer und Pfefferspray in den Augen und eine Faust ins Gesicht habe ich bekommen habe ich jetzt einen Anspruch auf Schmerzensgeld und wie viel ?
mahony sagt
vor 2 ½ jahren,hat jemand im raucherbereich einer party wild mit pfefferspray umher gesprayt & viele haben wenig bis viel abbekommen..
ich konnte nichts sehen und hab kurzzeitig keine luft bekommen,habe denjenigen auch angezeigt..
musste daraufhin ins krankenhaus zum augen ausspülen,kommenden donnerstag ist eine gerichtsverhandlung.
besteht die möglichkeit schmerzensgeld zu bekommen?
lg mahony
koerperverletzung.com sagt
Hallo mahony,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn Ihnen durch an deren ein immaterieller Schaden fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurde. In Ihrem Fall könnte durchaus ein Anspruch bestehen. Dieser muss beim Verursacher beziehungsweise dessen Versicherung geltend gemacht werden. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Claudia k. sagt
Wir wurden mit Pfefferspray in unsere Wohnung angegriffen. Ganzer Flur muss renoviert werden da sich Flecken gebildet haben. 2 Krankenwagen 1 Feuerwehrauto und 1 Polizei Waagen sind gekommen. Täter wurde gefasst. Was bekommen wir an Schmerzensgeld und wird auch der Flur bezahlt?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Claudia k.,
über die Höhe eines Schmerzensgeldes können wir keine pauschalen Aussagen treffen. Dies sind immer Einzellfallentscheidungen, die je nach den Umkständen und der Schwere der Verletzungen bemessen werden. Nutzen Sie eine Schmerzensgeldtabelle, um einen Überblick über mögliche Summen bei ähnlichen Verletzungen zu erhalten.
Bezüglich des Flurs können Sie eventuell Schadensersatzansprüche anmelden. Hier sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr koerperverletzung.com-Team