Ein Stoß bei einer Rangelei oder ein Aufprall auf dem Armaturenbrett bei einem Verkehrs- oder anderweitigen Unfall sind schnell passiert. Scheinbar unverletzt geht der Betroffene weiter seinem Alltag nach. Doch es kann passieren, dass sich mit der Zeit eine schmerzhafte Schwellung an Arm oder Bein bemerkbar macht.
Auch wenn so etwas eher unerheblich im Vergleich zu schweren Brüchen oder offenen Wunden ist, kann hier ein Schmerzensgeld wegen einer Prellung in Frage kommen.
Fraglich ist dabei, ob es sich um eine sogenannte Bagatellverletzung ohne Schadenersatz handelt oder doch ein Schmerzensgeld für die Prellung begründet ist.
Der folgende Ratgeber klärt alle wichtigen Fragen zum Thema. Erfahren Sie, welche Prellungen es gibt, wieviel Schmerzensgeld bei Prellungen üblich ist und ob multiple Prellungen das Schmerzensgeld erhöhen.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Prellung
Grundsätzlich kann bei körperlichen Schäden gegenüber dem Verursacher ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Die Schmerzensgeldhöhe wird immer individuell errechnet. Bei der Einschätzung, ob die angebotene Entschädigung angemessen ist, können entsprechende Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfe dienen. Ein Beispiel finden Sie hier.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes werden unter anderem das Ausmaß der Verletzungen, die Folgeschäden, die Beurteilung der Schuldfrage sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der beteiligten Parteien berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Infos zu Schmerzensgeld bei Prellungen
Voraussetzung für Schmerzensgeld bei Prellungen: Mehr als nur ein blauer Fleck
Ein blauer Fleck, medizinisch auch als Hämatom bezeichnet, ensteht oft bei kleinen Ungeschicklichkeiten. Meist ist eine solche Verfärbung aber vor allem unansehnlich, beeinträchtigt den Betroffenen aber nicht weiter. Eine Klage auf ein Schmerzensgeld für ein Hämatom wird in aller Regel aufgrund von Unerheblichkeit scheitern. Immerhin ist der Fleck wenige Tage oder Wochen später meist verschwunden.
Anders ist es hingegen bei einer Prellung. Eine sogenannte Kontusion geht oftmals mit unangenehmen Schmerzen einher und kann durch die typischerweise auftretende Schwellung die Lebensqualität des Verletzten durchaus mindern. Daher ist es möglich, dass bei einem fremdverschuldeten Verursachen ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen der Prellung begründet ist.
Eine Prellung entsteht üblicherweise durch eine Form der Gewalteinwirkung, beispielsweise durch einen Stoß oder Schlag. Dadurch kommt es im Gewebe zu einer Zerreißung der Bindegewebsstrukturen.
Äußerlich ist keinerlei Gewebsverletzung erkennbar. Dennoch manifestiert sich die Prellung durch sichtbare Merkmale. So schwillt die betroffene Stelle an und es bildet sich ein Bluterguss.
Meist heilt die Prellung von selbst innerhalb mehrerer Tage. Doch je nach Schweregrad kann das Abschwellen auch einige Wochen oder selten auch Monate benötigen.
Je nach Körperstelle sind unterschiedliche Formen der Prellung zu unterscheiden. Neben der Hautprellung kann es zu Muskel-, Gelenk-, Knochen-, Nerven- und Organprellungen kommen. Entsprechend variiert auch das Schmerzensgeld der jeweiligen Prellung.
Eine Muskelprellung ist durch einen Bluterguss zwischen den Muskelfasern gekennzeichnet. Der Schmerz tritt unverzüglich ein und wird teilweise von Lähmungsgefühlen begleitet.
Gelenkprellungen treten typischerweise am Arm, Schulter und Bein auf. Hierbei kann es auch zu Schäden an der Gelenkkapsel kommen, sodass unter Umständen Entzündungen entstehen. Eine derartige Schulterprellung kann daher Schmerzensgeld nach sich ziehen.
Bei einer Knochenprellung erfolgt durch die Gewalteinwirkung eine Beschädigung der Knochenhautgefäße. Zwischen Knochen und Knochenhaut bildet sich ein Hämatom. Die Knochenhaut gehört zu den Geweben des Körpers, die die niedrigste Schmerzgrenze haben. Daher sind entsprechende Prellungen extrem schmerzhaft. Entsprechend oft führt eine Schädelprellung zu Schmerzensgeld.
Nervenprellungen entstehen, wenn kurzzeitig ein Nerv eingeklemmt wird. Bei der umgangssprachlich als Musikantenknochen bezeichneten Stelle führt eine Prellung zu dem wohl jedem bekannten elektrisierenden Schmerz im Unterarm.
Organprellungen sind besonders tückisch, weil sie nur schwer zu erkennen sind. Gerade hier kann es ebenfalls zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld wegen der Prellung kommen.
Wie ist die gesetzliche Regelung?
Die menschliche Reizwahrnehmung beruht auf einem komplexen Wechselspiel diverser Botenstoffe und Rezeptoren, die bestimmte Signale aufnehmen und an die entsprechende Stelle weiterleiten.
Für die Empfindung von Schmerz sind die sogenannten Nozizeptoren verantwortlich, die dem Zentralen Nervensystem zuspielen und so das allzu bekannte, unangenehme Gefühl auslösen.
In § 253 BGB ist ein immaterieller Schadenersatzanspruch geregelt, der im Volksmund auch als Schmerzensgeld bekannt ist. Dabei geht es primär darum, einen durch einen Dritten hervorgerufenen Schaden zu reparieren und den Normalzustand wiederherzustellen.
Das Gesetz grenzt den Anwendungsbereich vom Schmerzensgeld für eine Prellung oder sonstige körperliche Schäden, wie eine Schädigung der Halswirbelsäule (HWS), in Absatz 1 ein, indem nur für ausdrücklich benannte Fälle darunter fallen. Absatz 2 öffnet dieses limitierte Verständnis und benennt folgende Beeinträchtigungen, die einen immateriellen Schadenersatzanspruch begründen:
- Verletzung des Körpers
- Schädigung der Gesundheit
- Behinderung der Freiheit
- Minderung der sexuellen Selbstbestimmung
Solche Verletzungen treten oft in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auf. Sie können aber auch Folge von ärztlichen Behandlungsfehlern sein und dergestalt entschädigt werden, dass Schmerzensgeld für eine Körperverletzung, die auch Prellungen nach sich ziehen kann, gezahlt werden muss.
Auch Beinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts, wie Fälle von Mobbing, werden vom immateriellen Schadenersatz erfasst. Diese Maßnahme ergibt sich aus den Schutzgütern aus Artikel 1 (Unantastbarkeit der Menschenwürde) und 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) des Grundgesetzes. Außerdem sollen hohe Schmerzensgelder in diesem Bereich präventiv wirken und weitere Persönlichkeitsverletzungen im Vorhinein verhindern.
Der Richter muss bestimmen, wie im konkreten Fall die in § 253 BGB benannte „billige Entschädigung in Geld“ ausgestaltet wird. Dafür sind sämtliche Umstände des Falls zu betrachten und hinsichtlich des Schädigers sind unter anderem folgende Kriterien wichtig:
- Grad des Verschuldens
- Vermögenslage
- Regulierungsverhalten
Auf der anderen Seite steht der Gechädigte, bei dem diese Aspekte richterliche Würdigung erhalten:
- Ausmaß und Schwere der physischen und/oder psychischen Schmerzen
- Alter und persönliche Lebensumstände
- Dauer der stationären Behandlung, Anzahl und Schwere notwendiger Operationen
- Zeitspanne der Arbeitsunfähigkeit
- bleibende Entstellungen oder Narben
- Zerrüttung von Ehe, Partnerschaft, Familie
Neben der Abwägung all dieser Faktoren bedienen sich Richter oftmals des Hilfsmittels der existierenden Schmerzensgeldtabellen. Dabei handelt es sich um Urteilssammlungen, die Entscheidungen enthalten, in denen Schmerzensgeld für eine Prellung oder andere Beeinträchtigungen zugebilligt wurde.
In diesen Übersichten können dann vergleichbare Fälle zu Rate gezogen werden. Allerdings sind die dort benannten Werte nicht bindend, sondern dienen lediglich einer groben Orientierung. Die Richter eines Oberland-, Amt- oder Landgerichtes (OLG, AG, LG) können also individuell stark von den dortigen Summen abweichen.
Funktionsweise: Das soll der Schadenersatz leisten
Das Schmerzensgeld basiert zum einen auf der Ausgleichsfunktion, die gewährleisten soll, dass sämtliche Kosten, die durch das Schadenereignis, zum Beispiel den Unfall, ausgelöst wurden – das sind unter anderem Behandlungs- und Heilungskosten – gedeckt werden. Dem Geschädigten soll kein finanzieller Nachteil entstehen.
Außerdem fußt der immaterielle Schadenersatz auf der Genugtuungsfunktion, die das erlittene Unrecht nach dem subjektiven Empfinden des Geschädigten wiedergutmachen soll.
Die Genugtuung spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Vorwerfbarkeit des Schadensereignisses zu prüfen. Für die Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einer Prellung ist es maßgeblich, dass der Schädiger grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Bei der Bemessung vom Schmerzensgeld nach einer Prellung oder einem Schaden an der HWS muss auch das Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt werden. Dieses kann sich mindernd auf den Anspruch auswirken.
Das heißt, dass sich in diesen Fällen mit dem Schadensereignis eine Gefährdung verwirklicht, die latent von den jeweiligen Personengruppen immer getragen wird und daher von diesen verantwortet werden muss.
Typisches Beispiel ist ein Kraftfahrzeugfahrer. Unfälle gehören im Straßenverkehr zum allgemeinen Lebensrisiko und sind daher auch ohne konkretes Verschulden zu entschädigen.
Begründet eine Prellung Schmerzensgeld oder zählt sie zu den schadenersatzlosen Bagatellverletzungen?
Während komplizierte Brüche, schwere Organschäden oder heftige seelische Schmerzen relativ eindeutig einen Schadenersatzanspruch begründen, wird bei einer Prellung Schmerzensgeld nicht ohne weiteres zugesprochen.
Problematisch ist hier, ob es sich bei Prellungen um Bagatellverletzungen handelt, die kein Schmerzensgeld erfordern.
Allerdings wurde in der Vergangenheit in einem Entwurf zum Gesetzgebungsvorhanden eine Erheblichkeitsschwelle vorgeschlagen, die leichte Verletzungen, wie Schürfwunden an Knie und Schulter oder eine geringfügige Rippenprellung, vom Schmerzensgeld ausschließen sollte. Für Prellungen hätte die Umsetzung dieser Idee weitreichende schadensrechtloche Folgen gehabt.
Es wurde jedoch davon abgesehen, Schäden für den Schadenersatz nur dann geltend zu machen, wenn sie mit einer bestimmten Summe, zum Beispiel mit mindestens 500 Euro, zu bemessen wären.
Dadurch wäre die Vorschrift des Schadenersatzes unterlaufen worden, wonach es Aufgabe der Gerichte ist, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls über die Höhe vom Schmerzensgeld bei Prellungen und anderen Beeinträchtigungen zu entscheiden.
Dennoch werden Prellungen, leichte Schürf- oder Platzwunden und unerhebliche Verletzungen der Halswirbelsäule von vielen Gerichten als Bagatellverletzungen betrachtet.
Gerade in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen wird darauf verwiesen, dass der Stress des modernen Verkehrswesens leichte Fahrlässigkeiten begünstigt, sodass diese Teil des kalkulierbaren Lebensrisikos sind.
In dem Fall einer Bagatellverletzung tritt die Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld für eine Prellung zurück. Hinsichtlich des Ausgleichs ist jedoch eine Entschädigung nicht billig und muss daher ausbleiben.
Abzulehnen ist ein Schmerzensgeld für eine Prellung, wenn durch das Schadensereignis die Lebensfreude nicht wesentlich beeinträchtigt und keine großen Entbehrungen verursacht wurden, die die Persönlichkeitsentfaltung nachteilig beeinflussen.
Falls es nicht gänzlich abgelehnt wird, so fällt das Schmerzensgeld für Prellungen doch zumindest in der Regel recht niedrig aus, da meist eine begrenzte ärztliche Behandlung notwendig ist und es nur zu einer kurzen Arbeitsunfähigkeit kommt.
Beispiele für zugesprochenes Schmerzensgeld bei einer Prellung
Prellungen können je nach Ausprägung als Bagatellschäden klassifiziert werden. Doch lassen konsultieren Sie dennoch einen Arzt, wenn Sie eine Prellung erlitten haben.
Denn möglich ist auch, dass Ihre Beschwerden eine solche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung bedingen, dass die Zahlung vom Schmerzensgeld erforderlich ist. Prellung ist also nicht gleich Prellung.
Sehen Sie hier verschiedene Entscheidungen, in denen über ein Schmerzensgeld für eine Prellung geurteilt wurde:
Schmerzensgeld bedingte Prellung | Betrag, Gericht, Jahr |
---|---|
Schmerzensgeld bei Thoraxprellung mit Brustbeinprellung | ca. 770 Euro ( LG Hannover, 1990) |
Schmerzensgeld bei Schulterprellung in Verbindung mit Brustkorb-, Leisten- und Rückenprellung | ca. 1.500 Euro (LG Trier, 2001) |
Schmerzensgeld bei Prellung am Knie, Zahnverletzung, Gehirnerschütterung und Platzwunde | ca. 1.500 Euro (OLG Karlsruhe, 1990) |
Schmerzensgeld bei Rippenprellung in Verbindung mit Oberschenkelprellung, HWS-Syndrom und Schürfwunden | ca. 2.000 Euro ( AG Achim, 2013) |
Schmerzensgeld bei Schädelprellung sowie Becken-, Oberschenkel- und Knieprellung, Ellenbogen-, Handgelenk-, Brustkorb- und HWS-Verletzung | ca. 2.000 Euro ( AG Achim, 2013) |
Schmerzensgeld bei Steißbeinprellung mit Stauchung der HWS | ca. 14.000 Euro (OLG Hamm, 2001) |
Unter Bagatellschäden fällen all jene Beeinträchtigungen, die hinsichtlich ihrer Art und der Dauer der Behandlung unerheblich sind.
Letztlich ist auch hier für die Beurteilung stets der Einzelfall entscheidend, aber es gibt einige Beschwerden, die üblicherweise eher von geringem Ausmaß für den Betroffenen sind und daher oftmals unter der Bagatellgrenze bleiben.
Sehen Sie hier Beispiele für solche geringfügigen Schäden:
- Kopfschmerzen
- Schleimhautreizungen
- leichte oberflächliche Weichteilverletzungen (Schürfwunden, Schnittwunden und Prellungen)
- geringe Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates (Zerrungen und Stauchungen)
- leichte HWS-Verletzungen ersten Grades
Vor allem bei der Bewertung von Schleudertraumata mit Gehinrerschütterung bei Auffahrunfällen gewinnt die Bagatellfrage regelmäßig große Bedeutung. Denn oftmals argumentieren bei einem Unfall die Haftpflichtversicherungen des Verursachers damit, dass eine gewisse Harmlosigkeitsgrenze existiert.
Diese Grenze liegt bei 10 km/h und legt fest, dass eine zusammenstoßbedingte Geschwindigkeitsänderung darunter keine schadensrechtlichen Verletzungen, wie ein Schleudertrauma oder eine Gehirnerschütterung, hervorrufen könne.
Allerdings ist es dennoch möglich, ein Schmerzensgeld für eine Prellung oder ein Schleudertrauma zu erhalten, wenn diese Grenze nicht überschritten wurde. Neben der Geschwindigkeit müssen auch weitere Aspekte abgewogen werden. Namentlich sind das Sitzposition und -zustand, sowie Muskelanspannungen und Kopfdrehungen des Geschädigten.
Da also auch in diesem Fall die Begleitumstände Berücksichtigung finden müssen, hat der BGH die Einführung einer starren, numerischen Harmlosigkeitsgrenze abgelehnt.
In den einschlägigen Schmerzensgeldtabellen sind Bagatellschäden mit einem Betrag von 0 Euro ausgewiesen. So befand das Amtsgericht Schleiden 1988, dass bei der verhandelten Prellung kein Schadenersatz billig war.
Auch das Landesgericht Frankfurt urteilte 1980 ähnlich, indem es kein Schmerzensgeld für die Prellung und Schürfwunden des Klägers festlegte bzw. ein Urteil über 0 Euro fällte.
Vorgehen bei begründetem Anspruch
Sind Sie Opfer von einer Körperverletzung oder von einem Unfall geworden, steht Ihnen ein immaterieller Schadenersatz für die erlittenen Schmerzen nur dann zu, wenn es sich nicht um einen unerheblichen Bagatellschaden handelt.
Je nach Schweregrad ist es also auch möglich, Schmerzensgeld für eine Prellung zu beantragen, wenn die Beschwerden eine gewisse Minderung der Lebensqualität nach sich ziehen.
Ist dies der Fall, gibt es zwei Wege, auf denen Sie zu Ihrem Recht kommen können. Die womöglich unkompliziertere Variante ist die außergerichtliche Einigung mit dem Schädiger bzw. dessen Versicherung.
Doch Versicherungen neigen oft dazu, die Schadenregulierung über Tage, Wochen oder Monate hinauszuzögern, bis der Geschädigte das Interesse an der Durchsetzung seines Anspruchs aufgibt.
In Frage kommt dann die gerichtliche Erwirkung vom Schmerzensgeld für die Prellung. Hierbei ist der Gang zum Anwalt nicht nur ratsam, sondern auch erforderlich, da an Landgerichte für Zivilverfahren Anwaltszwang herrscht.
Verschaffen Sie sich vorab durch einen Blick in die Schmerzensgeldtabelle einen Überblick darüber, in welchem Rahmen sich Ihr Schadenersatz bewegen kann.
Im Verfahren obliegt Ihnen als Anspruchsinhaber die Beweispflicht. Sie sind also verpflichtet, Ihre Verletzungen ebenso darzustellen wie die Ursächlichkeit zwischen dem Schadensereignis begründenden Schmerzensgeld und der Prellung, die dadurch hervorgerufen wurde.
Das Gericht setzt dann nach Würdigung sämtlicher Umstände das entsprechende Schmerzensgeld für Ihre Prellung fest.
Benjamin sagt
Hallo,
mir hat jemand mit einem Glas auf den Hals gehauen. In meinen Augen gefährliche Körperverletzung.
Prellung/Zerrung der HWS war die Diagnose des Arztes.
Habe ich hier Anspruch auf Schadensersatz und wie hoch würde dieser ca Ausfallen ?
Lea sagt
Hallo,
ich bin auf dem Weg zur Arbeit auf Glatteis ausgerutscht.
Dies passierte direkt vor einer Ausfahrt noch in der selben Straße, in der ich wohne.
Mein Arzt stellte vermehrte Prellungen von der Halswirbelsäule bis abwärts zum Becken fest.
Könnte ich Schmerzensgeld beantragen?
Wer haftet dafür?
Brauche ich einen Anwalt oder schaffe ich es auch ohne?
Turhan sagt
Mir wurde Vorfahrt genommen und müsste gefahrenbremssung machen und rutschte mit meinem Roller noch 2 m Prellung Bein Schulter Rücken kann ich schmerzen Geld Kriegen ich habe auch 2 Zeugen
Nicole sagt
Hallo, ich bin am 11.02. diesen Jahres auf 2 regennassen Gitterrosten vor einer Apotheke ausgerutscht, habe ein leichtes Hämatom und eine größere Schürfwunde am li. Knie erlitten. Das ist vor mir aber auch schon etlichen Kunden der Apotheke passiert und sogar Mitarbeiterinnen des Ladenlokals. Die Mitarbeiterinnen und die Apothekerin haben mir bestätigt, dass die Vermieterin mehrfach darauf aufmerksam gemacht wurde, den Mißstand zu beheben, da diese Roste eine erhebliche Unfallgefahr darstellen. Dieses wurde nicht erwidert und somit billigend in Kauf genommen, dass weitere Unfälle passieren. Kann ich in so einem Fall, aufgrund von unterlassener Sorgfaltspflicht, unterlassener Verkehrssicherungspflicht oder ähnlichem trotz des Bagatellschadens eine Entschädigung einfordern? Macht es Sinn, hier anwaltlichen Rat einzuholen? Geht ja auch um die Kosten, die man vorstrecken muß beim Anwalt
Damian sagt
Hallo
Mir hat jemanden den Vorfahrt weg genommen ,also 100 % unschuldig. Jetzt bin seit 3 monate arbeitsunfähig und hab nach mrt ein riss im Rücken knochen .. wie viel bekomme ich so ungefähr Schmerzengeld ?? Danke im voraus
Lg damian
M. Elke sagt
ich hatte vor drei Wochen einen Skiunfall und bin mit einem Skifahrer zusammengeprallt, der mich eindeutig geschnitten hat. Dabei erlitt ich eine Sitzbeinprellung, Zerrung an der Leiste, HWS-Schleudertrauma und Rippenprellungen. Da zum Glück nichts gebrochen ist, bin ich der Sache nicht weiter nachgegangen. Nach nun drei Wochen habe ich immer noch starke Schmerzen im Sitzbein, kann nicht länger sitzen, stehen oder gehen. Habe ich noch eine Chance auf ein Schmerzensgeld?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo M. Elke,
ein Anspruch verjährt in der Regel erst nach drei Jahren. Sie können diesen beim Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen. Sind Sie sich unsicher, ob ein solcher Anspruch bestehen, können Sie sich bei einem Anwalt entsprechend beraten lassen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Klaus -Jürgen F sagt
bin auf dem Hof wegen Glatteis gestürzt, Hausverwaltung hat nicht gestreut , HANDGELENK Prellung mit Schmerzen,, Rettungsstelle, wurde geröngt, Anzeige bei der Polizei gemacht Höhe des Schmerzensgeldes?
Ole N. sagt
Ich wurde von einem Hund in meine linke Wade gebissen es ist eine Prellung kann ich Schmerzensgeld einfordern?
Tanja H. sagt
Hallo
Meine Frage: Ich habe in einem Geschäft eine Bäderliege gekauft. Nach dem auspacken sollte sie getestet werden. Auf der Steinterasse natürlich. Ich legte mich rein und kippte nach hinten da die Stange fehlte die den Kopfteil aufhält. Somit krachte ich mit der Wirbelsäule auf die untere Stange am Boden und mit dem Kopf auf das Kopfsteinpflaster. In der Bescheinigung vom Arzt steht starke Prellung der BWS und Prellung mit Hämatom am Kopf. Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und wie hoch?
Vielen lieben Dank
Tia
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Tanja H.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht üblicherweise dann, wenn ein Schaden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Auch eine pauschale Aussage zu einer Höhe des Schmerzensgeldes ist nicht möglich, da diese immer vom Einzelfall abhängig ist. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und klären gemeinsam mit diesem etwaige Ansprüche ab.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Löwe sagt
Nach einem auffahrunfall (ich bin nicht schuld sondern der andere) welcher polizeilich aufgenommen wurde und die Schuldfrage auch geklärt ist, habe ich Prellungen in allen Bereichen der Wirbelsäule davongetragen.
Kann ich dafür Schmerzensgeld verlangen ?
LG
Löwe
koerperverletzung.com sagt
Hallo Löwe,
in der Regel besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld dann, wenn immaterielle Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Es kann daher durchaus sein, dass Sie Schmerzensgeld vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung verlangen können. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um das abklären zu lassen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
RobertS sagt
Meine Schwester ist am 01.12.2017 als Fußgängerin von einem Pkw frontal erfasst und über die Straße geschleudert worden, der innerhalb geschlossener Ortschaft in einer Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung gefahren ist. Gott sei Dank wurde sie dabei nicht schwer verletzt, aber sie hat sich dabei dennoch multiple Prellungen (u.a. Ellenbogen, beide Handgelenk und Knie) zugezogen sowie offene Wunden an Knie und Handgelenk. Darüber hinaus ein HWS mit erheblichen Rückenschmerzen.
Einige der Symptome sind natürlich inzwischen abgeklungen aber dennoch ist erkennbar, dass gerade beim Knie und Armgelenk noch erhebliche Probleme bestehen, so dass sie ihre körperlich sehr beanspruchende Tätigkeit in einer Großküche bis heute nicht ausüben kann.
Dass hier ein Schmerzensgeldanspruch besteht, steht meines Erachtens außer Frage. Allerdings fällt uns die Bewertung der einzelnen Unfallfolgen und eine überschlagsweise Gesamtbetrachtung schwer, so dass wir über einen Tipp recht hilfreich wären.
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PS: Der Unfallverursacher, gegen den u.a. deswegen ein Strafverfahren läuft, hat sich bei meiner Schwester nicht gemeldet. Nun hat meine Schwester aber ein Schreiben erhalten ob sie an einem Täter-Opfer-Ausgleich interessiert wäre. Sie möchte diesen Mann am Liebsten gar nicht sehen und kann meines Erachtens zu so einem Täter-Opfer-Ausgleich auch nicht gezwungen werden. Allerdings stellt sich die Frage, ob sich dies ggf. auf eine Schmerzensgeldbemessung auswirken kann?
koerperverletzung.com sagt
Hall RobertS,
in der Regel bemisst sich ein Schmerzensgeld an mehreren Faktoren. So ist meist die Schwere der Verletzungen, etwaige Folgeschäden oder auch die Dauer der Arbeitslosigkeit von Bedeutung. Das es sich hier um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, sollte die Teilnahme an dem Programm üblicherweise keinen Einfluss haben. Bezüglich dieser Frage und der richtigen Einschätzung einer angemessenen Höhe, ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden. Eine pauschale Aussage bezüglich der hier möglichen Beträge ist nicht möglich, das es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
SZechner sagt
Hallo,
Habe mich in einem Klamottenladen in einen stark durchgesessenen Sessel gesetzt und eine Lws / Kreuzbeinprwllung zugezogen. Der Verkäufer war richtig stolz auf seine Sessel und hat bestätigt, dass sie stark durch gesessen sind. Ich finde, das ist grob fahrlässig znd eine Frechheit….
Wie stehen meine Chancen? Danke!
koerperverletzung.com sagt
Hallo SZechner,
wir können nicht beurteilen, ob Sie in diesem Fall Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Konsultation mit einem Anwalt ist hier empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Cintia K sagt
Hallo !
ich war letzte woche am 09.12. mit meinem mann einkaufen bei penny, hier ist es so das die automatik tür am eingang, nicht gestoppt ist, sie ist weiter zugegangen, und ich habe mir meine hand eingequetscht, da es schmerzlich heute so schlimm war, bin ich ins Krankenhaus gefahren, die haben festgestellt das es eine prellung ist, ich bin soweit jetzt getapet, mein mann möchte das ich zu meiner anwältin gehe, und schadensersatz einklage, wobei ich mir sehr unsicher bin, da es ja eig nur eine kleinigkeit ist, und da ich durch einen arbeitsunfall schon mal mit der hand zu tun habe, fallen die schmerzen etwas anders bei mir aus, ich habe bedenken das mich meine anwältin eher auslacht, statt mir zu helfen, sollte ich das wirklich versuchen? hintergedanke daran ist natürlich bei mir war es eine prellung, wäre es ein kleines kind oder ähnliches gewesen hätte das ganze viel schlimmer ausgehen können. LG Cintia
koerperverletzung.com sagt
Hallo Cintia K,
wir können keine rechtliche Beratung und daher auch keine Beurteilung der Sachlage anbieten. Hier ist ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt zu empfehlen. Dieser kann Sie bezüglich der Situation und Vorgehensweise aufklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Inge W. sagt
Hallo, heute war ich mit meinen Hund draußen, dann ging es von der Altstadt zu mir nach Hause.
Der kürzeste Weg ist über die Treppen nach unten, dabei läuft mein Hund ohne Leine. Sie Stufen haben aber auch unterschiedliche Höhe, so ging ich langsam runter. Und dann bin ich mittendrin an den Stufen gerutscht und etwa 3-4 Stufen mit meinen Po runtergerutscht. Dabei muss ich mich dann auch mit meiner Linken Hand abgestüzt haben, denn nach dem Aufstehen spürte ich Schmerzen an meinen linken Handgelenk und im Bereich Zeigefinger und Daumen. Auch hat mich meine Kraft verlassen.
Zuerst dachte ich das es nicht so schlimm sei, aber ich kann momentan so nicht arbeiten. Da ich LKW Fahrerin bin und das Lenkrad links nicht halten kann. Und zu meinen Pech habe ich auch seid Heute noch Rufbereitschaft für den Winterdienst.
Ausgerutscht bin ich weil es heute Nachmittag etwas Geschneit hat und die Treppen an dieser Stelle glatt waren.
Habe ich nun Anspruch auf Schmerzensgeld von der Stadt – Passiert ist es Heute gegen 16 Uhr.
Danke für Eure Hilfe
koerperverletzung.com sagt
Hallo Inge W.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn andere Sie fahrlässige oder vorsätzlich verletzt haben. Inwieweit dies hier der Fall ist, können wir nicht beiurteilen und daher auch keine Einschätzung abgeben. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, um abzuklären, ob ein Anspruch besteht.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jan sagt
Hallo liebes Team,
mir wurde die Vorfahrt genommen, deswegen bin ich mit meiner Mofa in ein Auto gekracht. Nun habe ich meine Hüfte, meine Schulter und mein Bein geprellt. Außerdem habe ich noch eine Schürfwunde ,eine kleinere Wunde, da ich auf meinen Schlüssel gefallen bin und Nackenschmerzen. Könnte ich erfolgreich Schmerzensgeld beantragen und wenn ja mit wie viel könnte ich rechnen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Jan,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn einem durch andere fahrlässig oder vorsätzlich ein immaterieller Schaden zugefügt wurde. Dieser Anspruch ist beim Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend zu machen. Wir können nicht beurteilen, wie Ihrer Erfolgsaussichten aussehen. Hiefür sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
Eine pauschale Aussage zur Höhe kann nicht gemacht werden, da diese immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Für eine Übersicht zu möglichen Summen können Sie eine Schmerzensgeldtabelle nutzen und sich zudem von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Lea sagt
Hallo Team,
ich bin Frührenter und darf mir monatlich bis zu 450 Euro dazu verdienen. So habe ich mich jetzt nach drei Jahren erstmals an eine geringfügige Tätigkeit als Darsteller in einem Vergnügungspark heran gewagt. Nach Kostüm ausziehen und Abschminken mussten wir 23 Uhr bei Dunkelheit von einer Halle in die andere wechseln. Der Weg war uneben und lediglich aus den Fenstern kam etwas Licht. Das Außengelände selbst war unbeleuchtet. So passierte es, dass ich eine Punktlandung auf mein linkes Knie hinlegte. In der Notaufnahme wurde eine Knieprellung festgestellt. Ich habe starke Schmerzen und mein Knie ist geschwollen, ich werde morgen auch noch zum ambulanten Unfallchirurgen gehen wegen evtl. Weichteilschäden, Meniskus u.ä.
Ich hätte noch sechs Einsätze bis Monatsende gehabt. HAbe ich auf Grund dieses Arbeitsunfall Anspruch auf Verdienstausfall oder Schmerzensgeld?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Lea,
im Falle eines Arbeitsunfalls muss dem Schädiger laut § 104 SGB VII Vorsatz nachgewiesen werden. Dies sollten Sie am besten mit einem Anwalt abklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Glaß sagt
Hallo,
meine Tochter nun 5 Jahre hatte im Mai 2017 da war sie noch 4 Jahre in der Kita einen Unfall. Der Hausmeister hatte eine schwere Holztür von etwa 15 KG einfach angelehnt als die Kids draußen spielten ist die Tür auf meine Tochter gefallen und begrub sie unter sich. Dadurch brachen 2 Schneidezähne vorne ab sind noch Milchzähne, sie hatte Prellungen im HWS, LWS und BWS Bereich war auf der Intensivstation für 1 Tag und 3 Tage im Krankenhaus. Konnte gut 2 Monate nicht mehr laufen nur krabbeln und auch Monate lang nicht schlafen wenn keiner von uns Eltern nicht bei ihr im Bett geschlafen hat. Sie ist zu 80% Behindert also körperlich ist sie ok nur vom Entwicklungsstand ist sie wie eine 2 Jährige das passierte in einem Integrativen Kindergaten mit vielen Behinderten. Da sie nicht sprechen kann ist es ohnehin schwer zu verstehen was sie hat. Nun will die Versicherung da es keine Folgeschäden gibt das wir uns bereit erklären einen Art vergleich unterschreiben das wir mit 850 Euro einverstanden sind, unser Anwalt denkt es wäre ok. Nun ich finde es eher unverschämt und frage mich ob es nicht besser wäre es über ein Gericht laufen zu lassen. Können sie mir da einen Rat geben?
Mit freundlichen Grüßen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Glaß,
leider können wir keine rechtliche Beratung anbieten. Daher ist es uns auch nicht möglich diesen Fall zu beurteilen. Sie haben die Möglichkeit sich an einen anderen Anwalt zu wenden und von diesem eine Einschätzung einzuholen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Michel sagt
Hallo, ich wurde von einem Radlader angefahren.
Ich war am Abladen des Firmensprinters auf einer Mülldeponie, als mir plötzlich von links eine Mitarbeiterin in einen Radlader mit der Schaufel in die Beine fuhr. Sie riss mir also mit schwung die Beine weg.
Ich habe daraus eine Beckenprellung, sowie eine Unterschenkelprellung erlitten. Diagnostiziert von einem Arzt im Krankenhaus.
Inwiefern habe ich jetzt Anspruch auf Schmerzensgeld/Verdienstausfall?
Ich bin Student und auf 80 std Basis eingestellt, falls dies einen Unterscheid macht.
LG
koerperverletzung.com sagt
Hallo Michel,
in der Regel setz ein Antrag auf Schmerzensgeld immer vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers voraus. Inwiefern dieses vorlag, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Dieser kann Ihnen ebenso das weitere Vorgehen schildern.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Lulu sagt
Hallo, mein Bruder ist vom Balkon (Erdgeschoss 4 Stufen hoch) gefallen und sich eine Nasenwurzel Prellung Zugezogenen und schürfwunden. Da bei der Modernisierung am Haus vergessen worden ist eine balkonsicherung zu installieren. Kann man dagegen angehen? Sicherung wurde eine Woche später angebracht
koerperverletzung.com sagt
Hallo,
in der Tat ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld möglich. Ein versierter Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ch. P. sagt
Hallo
Ich habe eine Arm Schulterprellung mit Bewegungseinschränkung.
durch eine extra Ausgehängte Tür die so hingestellt wurde als sei sie eingehängt.
Beim durchgehen durch die Tür viel diese um und ich stürzte.
Dabei viel ich ungebremst auf die fallende Tür.
falke sagt
Guten Tag!
Ich habe eine Frage: Heute morgen wurde ich (Fahrradfahrer) auf dem Weg zur Arbeit von einem Auto angefahren. Der Fahrer kam aus einer kleinen Nebenstrasse und hat nur nach rechts geschaut und ist losgefahren. Ich hatte den Autofahrer gesehen und bemerkt, dass er mich nicht wahrnimmt und entsprechend gebremst und angehalten und gehofft, dass er mich noch bemerkt, aber er hat mich am Vorderrad erwischt und dadurch bin ich extrem schmerzhaft auf das Steissbein gestürtzt. Entsprechend geschockt war ich anschließend, und es wurde mir schwarz vor Augen und der Kreislauf verabschiedete sich, so das ich im Krankenwagen erstmal eine Infusion erhalten habe, um wieder auf die Beine zu kommen. In der Notaufnahme wurde ich geröngt und kein Bruch festgestellt, aber eine “schöne” schmerzhafte Steissbeinprellung sowie Prellungen Innenseite rechtes Bein (Unterschenkel-, Knie- und Oberschenkelbreich) durch den Sturz mit dem Rad (Fahrradstange), die zur Zeit schon sichtbar waren… Liegen, sitzen, gehen, beugen, anziehen, Treppensteigen, WC-Benutzung u.s.w. ist nur unter starken Schmerzen möglich. Ich muss Schmerzmittel nehmen, ohne ist ein einigermassen erträgliches Bewegen nicht möglich. Ich bin ertsmal 3 Tage krankgeschrieben.
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Wann ja, in welcher Höhe?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüsse
Falke
koerperverletzung.com sagt
Hallo falke,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestand in der Regel dann, wenn ein immaterieller Schaden fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurde. Ein Unfall kann Ansprüche begründen, die dann beim Verursacher geltend gemacht werden können. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist jedoch immer von den Umständen das Falls abhängig und somit eine Einzelfallentscheidung. Eine Orientierung bezüglich der Höhe bieten die Schmerzensgeldtabellen.
Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, der mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen kann.
Ihr koerperverletzung.com-Team
H. Thiessen sagt
Hallo Schmerzensgeldtabelle !
Ich war in einem Gartenrestaurant und habe mich leicht gegen ein Holzgeländer auf der erhöhten Terasse gelehnt. Dieses ist plötzlich abgefallen und ich bin nach hinten ca. 1,5 m nach unten gefallen und dort auf den Steinboden aufgeschlagen… Dann im Krankenwagen zur Notaufnahme… Habe 2 Schürfwunden und diverse Prellungen an Ellebogen, Knie, dicken steifen blauen Daumen, und Große Prellung mit Hämatom am Steiß und Po.
Kann ich Schmerzensgeld erhalten ?
Wie wird diesese berechnet und wie hoch könnte es ungefähr sein ?
Danke…
koerperverletzung.com sagt
Hallo H. Thiessen,
Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen üblicherweise bei immateriellen Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich durch andere verursacht wurden. Diese Ansprüche können beim Verursacher geltend gemacht werden. Am besten wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt. Dieser kann auf Grundlage der Umstände eine Einschätzung vornehmen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer eine Einzelfallentscheidung. Eine Orientierung in Bezug auf die eventuelle Höhe finden Sie in den Urteilen, die in einer Schmerzensgeldtabelle zusammengefasst sind.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Andreas sagt
Ich wurde letzten Abend von 4 fremden Leuten angemacht und von 2von den vieren verprügelt. 2 Fäuste ins Gesicht dann lag ich auf dem Boden und mir wurd gegen mein Oberschenkel Knochen getreten das ich kaum auf dem Bein stehen kann.
Mit wie viel Schmerzensgeld kann ich rechnen ?
Habe eine jochbein Prellung eine kaputte Lippe und eine Oberschenkel Prellung.
Mein Gesicht kann ich nicht blicken lassen in der Öffentlichkeit da alles blau und angeschwollen ist
koerperverletzung.com sagt
Hallo Andreas,
die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer einer Einzelfallentscheidung. Sie können sich an den Schmerzensgeldtabellen orientieren, um einen Überblick, über die eventuellen Höhe zu erhalten. Zudem kann ein Anwalt Sie hinsichtlich der Einschätzung Ihres Anspruches beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jadranka sagt
Nachdem mein Vater vom Krankentransport mit Treppensteiger abgeholt wurde stürzt der Fahrer mit meinem Vater und dem Treppensteiger 6 Treppen auf meine Mutter. Folge war multiple Prellungen bei eh angeschlagenen Behinderten Papa und stark Geprellte Hand und Hämatome am Rücken der Mutter
Bayer sagt
Ich bin bei einem
Busunfall verletzt worden.meine beiden beine sind geprellt und mein linker arm ist georellt. Ich habe schmerzen auf beiden beinen und meinem linkem arm. Könnte ich schmerzensgeld beantragen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Bayer,
Sie können bei einem fremdverschuldeten Unfall Schmerzensgeldansprüche in der Regel beim Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung geltend machen. Üblicherweise greift hier die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Darüber hinaus ist auch ein Antrag bei einem Zivilgericht möglich.
Handelt es sich im einem selbstverschuldeten Unfall ist die Unterstützung eines Anwalts ratsam. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt über die Vorgehensweise beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Kappelhoff sagt
Auf Glateis an einer nicht gestreuten Autowaschanlage bin ich ausgerutzt und auf die rechte Schulter gefallen.
Ich habe mir eine starke Prellung zugezogen und kann meinen rechten Arm kaum bewegen. Eine Untersuchung im CT ergab , das kein Schulterbruch vorliegt.
Ich habe aber sehr starke Schmerzen die sich bis in den rechten Arm bis in die
Hand herunter ziehen.
Der Besitzer der Autowaschanlage hat seine Versicherung benachrichtet.
Kann ich Schmerzensgeld beantragen ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Kappelhoff,
Schmerzensgeld setzt stets Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schädigers voraus. Inwiefern dies bei Ihnen zutrifft, sollte in Anwalt bewerten.
Ihr koerperverletzung.com-Team