Einsamkeit macht krank! Und zwar ungefähr so sehr wie das Rauchen von 15 Zigaretten pro Tag. Eine gesunde Psyche ist also unabdingbar für ein langes zufriedenes Leben. Doch die Belastungen, denen Geist und Seele in einer modernen Leistungsgesellschaft Stand halten müssen, nehmen beständig zu.
Seit Jahren steigt die Arbeitsunfähigkeitsdauer aufgrund von psychischen Erkrankungen kontinuierlich an. Während 2006 durchschnittlich 27 Krankheitstage auf derartige Störungen zurückzuführen waren, sind es im Jahr 2016 bereits 35 Arbeitsunfähigkeitstage.
Handelt es sich um eine fremdverschuldete Ursache, so kann der Geschädigte unter Umständen Schmerzensgeld erhalten. Psychische Schäden, beispielsweise in Form einer Depression, können ebenso wie physische Schmerzen eine Entschädigung nach sich ziehen.
Alle wichtigen Fakten zu dieser Anspruchsgrundlage, hält dieser Ratgeber für Sie parat.
FAQ: Schmerzensgeld für psychische Schäden
Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld auch bei psychischen Beeinträchtigungen bestehen.
Konkrete Summen lassen sich in der Regel nicht nennen, da verschiedene Faktoren bei der Schmerzensgeldberechnung berücksichtigt werden. Eine Orientierung können bestehende Urteile ermöglichen. Eine Auswahl haben wir in dieser Tabelle zusammengestellt.
Um Schmerzensgeld einklagen zu können, ist vor allem ein ärztliches Gutachten notwendig, dass die psychische Beeinträchtigung dokumentiert.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Infos zu Schmerzensgeld bei psychischen Schäden
Entschädigung bei verletzter Psyche
Nicht nur ein Kieferbruch, eine Sprunggelenksfraktur oder eine Gehirnerschütterung ziehen, wenn sie dem Geschädigten von einer anderen Person beispielsweise durch einen Unfall zugefügt wurden, gemäß § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Entschädigung nach sich, sondern das Schmerzensgeld deckt auch psychische Schäden ab.
Typisch sind derartige psychischen Beeinträchtigungen beispielsweise als Folge von Mobbing, der (demütigenden) Verletzung der Intimsphäre oder dem Miterleben eines Unfalls bzw. des Todes eines nahestehenden Menschen. Folgende Erkrankungen können dem Betroffenen unter anderem geistige und emotionale Schmerzen bereiten:
- Psychosen wie Schizophrenie
- Depressionen
- Angst- und Zwangsstörungen
- Schlaflosigkeit
- Persönlichkeitsstörungen
- posttraumatische Belastungen
Doch nicht nur psychische Schäden begründen einen solchen Anspruch, sondern auch schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen. So kann der Betroffene z. B. Schmerzensgeld für üble Nachrede verlangen, wenn sein Ansehen durch Tatsachenbehauptungen herabgewürdigt wurde, die nicht nachweislich der Wahrheit entsprechen. Sogar für verlorene Urlaubszeit bzw. die entgangene Urlaubsfreude kann die Entschädigung beansprucht werden.
Summe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden
Wie viel Schmerzensgeld psychische Schäden nach sich ziehen, bemisst sich stets am Einzelfall und ist von der Schwere der Störung sowie sämtlichen Begleitumständen und der Komplexität der Therapie abhängig.
Eine Orientierung für den Anwalt oder den Kläger liefern Schmerzensgeldtabellen, die vergangene Urteile auflisten. Sehen Sie hier eine solche unverbindliche Übersicht, die aufzeigt, welche Summen das Schmerzensgeld für psychische Schäden nach einem Unfall oder anderen Schadensereignissen erreichen kann.
Verletzung | Höhe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden | Gericht, Jahr, Entscheidung |
---|---|---|
Angstzustände, Halluzinationen, Wahnvorstellungen nach HWS-Syndrom | ca. 41.000 Euro | OLG Celle, 1997, Az. 5 U 327/96 |
posttraumatische Belastungsstörung nach Verkehrsunfall | 30.000 Euro | OLG Schleswig, 2009, Az. 7 U 76/07 |
Todesangst nach Schlag mit dem Beil | ca. 5.000 Euro | OLG Hamm, 1996, Az. 6 U 55/96 |
Schock mit späteren Depressionen und Selbstmordgedanken | ca. 3.000 Euro | AG Augsburg, 1995, Az. 13 C 2892/95 |
Angstzustände und depressive Reaktionen wegen Telefonterrors | ca. 260 Euro | LG Hagen, 1996, Az. 1 S 14/96 |
Mare sagt
Sehr geehrter team ,
am samstag abend ,war ich mit einem freund unterwegs zu party .
Als wir bahnhoff erreichten , würde mein freund angegriffen von 3 männer , als ich dazwischen ging , schlug einer mit bier flasche gegen meine schläfe . Ich war nicht unmächtig geworden ,jedoch ich verlor gleichgewicht für etwa 15 sec .Seit dem vorfall leide ich an schlafflosigkeit und angstzustände .
Kann ich dafür ein Schadenersatz erlangen ?
Mfg Mare
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Mare,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn Schäden durch andere fahrlässige oder vorsätzlich verursacht wurden. Das kann bei Ihnen der Fall sein. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um dies abzuklären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Anna P. sagt
Hallo,
ich muss eine Seminararbeit schreiben und bin hierbei auf die Frage, ob man eine Social Media Plattform aufgrund von Cybermobbing oder Ähnliches auf Schmerzensgeld verklagen kann, gestoßen.
Liebe Grüße Anna
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Anna P.,
diese Frage sollten Sie am besten mit einem Anwalt diskutieren. Wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten und diesen Sachverhalt daher nicht beurteilen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Michaela m. sagt
Hallo
Ich würde letztes Jahr zu Unrecht in Untersuchungshaft genommen. In der Haft selber unternahm ich einen Suicid Versuch und nach 3 Monaten wurde ich entlassen. Durch die Haft verlor ich meine Kinder,Arbeit und Trainerstelle. Seitdem leide ich unter Depressionen, Schlafstörungen und werde nun freiwillig Stationär in eine Klinik gehen.
Kann ich Schmerzensgeld geltend machen.
Vielen Dank
koerperverletzung.com sagt
Hallo Michaela m.,
wir können nicht beurteilen, ob in diesem Fall Ansprüche bestehen. Hier sollten Sie sich an einen fachkundigen Anwalt wenden und abklären ob Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann und an wen diese Ansprüche zu richten sind.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Mustermann sagt
Hallo,
ich war vor ca. einer Woche als Beifahrer an einem unverschuldeten Unfall involviert, an dem mehrere Autos beteiligt waren. Der Wagen in dem ich saß ist Totalschaden. Trotz des relativ starken Aufpralls (wir wurden aufgeschoben quasi .. Auto sieht aus wie eine zerquetschte Coladose) haben wir uns aber augenscheinlich nicht verletzt und ich habe mich auch sehr über mich selbst gewundert, da ich in meinem Leben bereits 4 mal als Beifahrer in Autounfälle verwickelt war (jeweils mit anderen Fahrern) und normalerweise reagierte ich immer wie alle Leute, nämlich mit einem Schock. (Und dies war mit Abstand der schwerste Unfall, den ich bis jetzt erlebte.)
Jetzt beim 5.Mal, war ich unheimlich abgeklärt und als wäre wirklich nichts gewesen. Darüber war ich eigentlich froh und dachte mir, das wird wohl an meiner ‘Erfahrung’ mit Unfällen liegen. Ich hab auch weiterhin gar nicht über den Unfall nachdenken müssen. Anfangs.
Allerdings nach ca. 3 Tagen fing es dann an…ganz komisch..wie ein nachträglicher Schock. Seitdem habe ich ständig, wie in so Schüben, über den Tag verteilt ganz zittrige, schweißnasse, dennoch aber eiskalte Hände, richtige Angstzustände. Fühle mich unglaublich niedergeschlagen und total verunsichert und ständig muss ich mir das Weinen unterdrücken.
Ich traue mich nicht mehr die Strasse zu überqueren. Das wird immer schlimmer. Vorhin bin ich sogar mitten auf der Strasse umgekehrt, weil ich zu viel Angst hatte, daß ich es nicht schaffe vor dem nächsten Auto. Als Beifahrer bin ich eine Zumutung. Ich ‘bremse’ unbewusst als BEIFAHRER, weil ich immer denke, daß der Fahrer viel zu spät bremst und/oder ich denke, daß andere Autofahrer nicht früh genug reagieren an der Ampel, besonders wenn jemand von rechts oder von links kommt.
Seit 3 Tagen werde ich nachts wach, weil ich ständig im Schlaf einen Aufprall erlebe. Also im Traum immer nur: ‘Aufprall! Die Farbe des Wagen vor uns vor Augen..und das Gefühl das ich hatte als wir aufprallten. Dann werd’ ich direkt wach schweißnass und Todesangst. Vor allem dieses von vorne und hinten eingeschlossen sein. Das war schlimm vom Gefühl.
Ich hab das am 1.Tag als das alles anfing dummerweise nicht mal mit dem Unfall in Verbindung gebracht. Erst als mein sehr netter Lehrer in der Fortbildung, in der ich mich befinde (und wo ich heute nicht mehr hingehen konnte und mir eine Krankenschein nehmen musste), mich von sich aus ansprach, was denn mit mir los wäre und ich anfing zu weinen und ihm zu erzählen, das ich einfach nicht weiß was mit mir los ist und ich da keine Erklärung dafür habe und dann nebenbei, am Ende meiner Schilderung, noch beiläufig erwähnte: “Und einen Unfall hatten wir neulich auch noch. Deswegen auch nur Stress und Rennerei..neuen Wagen kaufen, etc….!” Da sagte er dann: ‘Ja kein Wunder. Der Unfall. Sie haben eine Belastungsstörung. Das hatte ich auch schon. Auch wegen eines Unfalls. Voll typisch ist, daß sie am Anfang wirkten, als wenn eben NICHTS wäre. Kein Schock, gar nichts.’ Er gab mir den Tip, daß ich zum Arzt gehen soll und notfalls, sollte sich das nicht bessern, auch der Versicherung des Verursachers die Kosten in Rechnung und eventuell auch ein Schmerzensgeld einklagen.
Nun frage ich mich aber, ob das überhaupt möglich ist? Hätte ich nicht sofort zum Arzt gehen müssen?
Aber ich hatte ja am Anfang nichts. Wir wollten sogar anfangs einen Notarzt rufen (also direkt zur Unfallstelle), zur Vorsicht. Aber die Polizei sagte, daß der Unfall zwar schon schwer war, aber die sehen keine Verletzungen…bei niemandem der Beteiligten. (Außer bei denen hinter uns Abdrücke von den Gurten auf der Haut und da auch etwas Blut.) Ob wir denn Schmerzen o.ä. hätten. Und wir hatten ja nichts, bis eben auf das was ich gerade geschildert habe und was erst am 3.Tag anfing. (Sogar denen mit den Abdrücken und dem Blut redeten die Aus den Notarzt zu rufen, sie sollen lieber so zum Arzt, da offensichtlich nichts wirklich schlimmes ist.)
Also hätte ich überhaupt eine Chance Ansprüche geltend zu machen und wenn ja, was muß ich machen?
Liebe Grüße
koerperverletzung.com sagt
Hallo Mustermann,
wir können den Sachverhalt rechtlich nicht beurteilen und daher auch keine Einschätzung vornehmen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich an einen Arzt zu wenden und alles dokumentieren zu lassen. Am besten konsultieren Sie auch einen Anwalt und klären mit diesem ab, welche Ansprüche in diesem Fall bestehen. Es kann durchaus sein, dass Sie Ansprüche gelten machen können. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ela sagt
Guten Tag,
mein Lebenspartner hat mich nach 14 Jahren Beziehung im August 2017 verlassen ohne Vorwarnung. Seid dem leide ich darunter. Ich bin dadurch wieder in eine Depression gefallen aus der ich bis heute noch nicht raus bin. Unter Depressionen leide ich seid 2003. Eine REHA habe ich auch schon gemacht die aber nicht den gewünschten Erfolg hatte. In der Zeit war unser gemeinsames Kind ( ADHS krank)vorwiegend bei seiner Mutter. Er hat für diesen Zeitraum auch die Alimente einbehalten. Ich musste die REHA nur wegen ihm antreten und habe deshalb einige finanzielle Einbußen. Könnte ich Schmerzensgeld beantragen.
Ich habe das ganze vor 24 Jahren schon einmal durchgemacht, aber da hat es mich nicht so getroffen wie jetzt.
Vielen Dank für die Antwort.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Ela,
ein Anspruch auch Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn immaterielle Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann fraglich sein und von uns nicht beurteilt werden. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie mit einem Anwalt klären, ob Ansprüche bestehen könnten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
jule sagt
Schönen guten Tag. Ich wurde über eineinhalb Jahre von einem Mann Emotional abhängig gemacht und immer wieder psychisch runtergemacht. Seid neuesten droht er mir mit Anwalt weil er Geschenke wiederhaben möchte. Ich musste mittlerweile zum Psychiater, weil ich Angstzustände, Panikattacken umd sogar Nervenzusammenbrüche habe. Ich bin in meinem Alltag sehr eingeschränkt, durch die Depressiven Phasen und das alles. Er terroriesiert mich. Was aber etwas besser geworden ist.
Besteht für mich ne Chance auf Schmerzensgeld?
koerperverletzung.com sagt
Hallo jule,
wir können nicht beurteilen, ob Sie in diesem Fall einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Auch bei psychischen Schäden ist dies möglich. Sie sollten sich hier an einen Anwalt wenden und den Sachverhalt mit diesem abklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ines B. sagt
Hallo liebes Team ich werde seit Monaten von meiner Vermieterin terorisiert
Ich bin psychisch am ende kann nicht mehr schlafen und habe starke debrisionen
Konnte seit 2 Monaten nicht mehr arbeiten
Kann ich sie auf schmerzensgeld verklagen
Vielen Dank
koerperverletzung.com sagt
Hallo Ines B.,
ein Anspruch auch Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um mit diesem die weiteren Vorgehensweise abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Dea M. sagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
kurz vor Heiligabend wurde mein Sohn (3 jahre) an einer Fußgängerampel angefahren.
Gott sei dank kam er mit einem kratzer davon, da der Herr zu schnell dran war und nicht drauf achtete, ob jemand über die ampel geht.
Mein sohn war dchon windelfrei, auch nachts. Seit dem unfall nässt er jedoch fast jede nacht. Wenn ich nachts in sein.zimmer komme und nach ihm sehe, träumt er schlecht und unruhig.
Ich hatte vor dem Zwischenfall bereits depressionen, die jedoch nicht mehr allzu sehr raus kamen.
seit dem Zwischenfall tauchen jedoch Schlafstörungen auf. Zittern und panik machen sich breit. Und auf der straße kann ich an nichts anderes denken.
Haben wir hier anspruch auf schadensersatz??
Ich werde mich nun such wieder in psychologische hände begeben.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Dea M.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht üblicherweise dann, wenn ein immaterieller Schaden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Es könnte in Ihrem Fall ein solcher Anspruch bestehen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Samuel S. sagt
Guten Tag
Bis heute leide ich unter den Schlägen und dem geistigen Missbrauch meiner Eltern. Verjähren sich solche Anklagemöglichkeiten
Danke
koerperverletzung.com sagt
Hallo Samuel S.,
wir können den Sachverhalt rechtlich nicht beurteilen und daher keine Aussage treffen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche abzuklären. Eventuell kann Ihnen auch ein Opferhilfeverein unterstützend zur Seite stehen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Volker B. sagt
Hallo,
ich bin 57 Jahre alt und hatte im August eine Notoperation wegen einem Subduralhämatom.
Das ist der Fakt,jetzt zur Geschichte-da mir 3 Tage “fehlen” sind das die Aussagen meiner Frau die seit 25 Jahren als Krankenschwester in der Rettung tätig ist.
Am 11.8.2017 keinen Appetit,Wesensverändert, Erbrechen,Unruhe.
Meine Frau wollte mich in die Rettung bringen aber ich lehnte ab.
Sehr unruhig geschlafen,starke Kopfschmerzen.
Am 12.8. Notarzt gerufen.
Der Notarzt ließ mich in die Rettung bringen.
Dort stellte die Diensthabende Assistensärztin die Diagnose, das ich dehydriert bin und nach Flüssigkeitsgabe auf die Station soll.
Dies lehnte meine Frau ab und sagte der “Ärztin” ZWEI Mal das ich völlig Wesensverändert bin und fragte wieso kein CCT gemacht wird.
Darauf bekam Sie keine Antwort.
Die “Ärztin” ließ sich nie wieder sehen und erst am 13.8. -10 Stunden nach der Einlieferung in die Rettungsstelle wurde von einer anderen Ärztin ein CCT angeordnet.
Damit rettete Sie mir mein Leben denn 45 Minuten später wurde ich operiert.
Körperlich geht es mir wieder so einigermaßen aber mir fehlen noch immer diese 3 Tage, ich zucke bei jeder Sirene zusammen,kann am Wochenende oder wenn meine Frau Nachtschicht hat nicht schlafen und habe permanent Angst das sowas wieder passieren kann.
Denn wenn die Ärztin der Frühschicht nicht so fix reagiert hätte wäre ich zu 80% ex gegangen.
Ich habe auch versucht mit besagter “Ärztin” in Kontakt zu treten-ohne Erfolg.
Was soll ich jetzt tun?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Volker B.,
ob in Ihrem Fall eine Behandlungsfehler vorliegt und Sie eventuell Anspruch auf Schmerzensgeld haben, können wir nicht beurteilen. Da wir keine Rechtsberatung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie entsprechend beraten und Ihnen mitteilen, wie Ihre Möglichkeiten hier aussehen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ulrich L. sagt
Hallo Team,
toll das es euch gibt.
Ich bin Hausmeister(52) in einer Verbandsgemeindeverwaltung und habe im Rahmen dieser Tätigkeit eine Leiche gefunden. Daraus hat sich eine PTBS, eine mittelschwere rezessive Depression, Libidoverlust sowie schädlicher Missbrauch von Alkohol entwickelt.(Anerkannter Arbeitsunfall GdS 30)
Ich gehe seit 7 Jahren werde ich von der BG turnusmässig in eine Klinik eingewiesen damit eine Verbesserung eintritt. Desweiteren habe ich durchweg ambulante Betreuung.
Da ich dadurch viele Krankheitstage habe versteht sich von selbst. Nun kommt noch Bossing hinzu.
Nun ist das Maß voll.
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ich bin sehr zurückgezogen und habe in dieser Zeit 3 Freundinnen verloren…
Ich wäre Euch dankbar für etwas Feedback
LG Ulrich L.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Ulrich L.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann auch dann vorliegen, wenn Geist und Seele beeinträchtigt sind. In der Regel muss ein solcher Anspruch beim Verursacher oder dessen Versicherung geltend gemacht werden. Am besten wenden Sie sich an einen Opferhilfeverein, der Sie unterstützen kann oder einen Anwalt, um die richtige Vorgehensweise zu besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sonja K. sagt
Hallo,
Ich bin mit 12 Jahren von meinem Vater sexuell missbraucht worden und habe jetzt im Juni Anzeige wegen schweren Sexuellen Missbrauchs gegen ihn erstattet.
Ich möchte in jedem Fall, weil ich 2x in der Psychartrie und 2x eine Pause meines Arbeitsverhälnises, aufgrund meine Depressionen und Trigger erlitten habe, beziehungsweise noch erleide.
Es steht mir doch in jedem Fall Schmerzensgeld zu, aber was ist, wenn der Papa das nicht bezahlen kann? Ich werde darüber aber auch noch mal Heute mit meiner Anwältin sprechen.
Vielleicht können Sie mir da auch weitere Informationen zu geben.
Mit Freundlichen Grüßen S. K.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sonja K.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht dann, wenn Ihnen von anderen fahrlässig oder vorsätzlich ein immaterieller Schaden zugefügt wurde. Inwieweit eventuelle eine Verjährtung vorliegt, können wir nicht beurteilen. Der beste Ansprechpartner ist hier tatsächlich Ihre Anwältin, da diese Sie entsprechend beraten kann.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ruf sagt
Sehr geehrte Damen und Herren.Seit 3 Jahre kämpfe ich mit Krankenkasse [von der Redaktion geändert] um mir gesetzlich zustehenden Leistungen.An mehreren Stellen habe ich Unterstützung gesucht GKV,Gesundheitsministerium,Medien,Patientenbeauftragte allen hat nichts gebracht.Krankenkasse [von der Redaktion geändert] hat mich auf Krankengeld betrogen,es wird noch durch Sozialgericht erklärt.Mit Gewalt und Lügen haben Sie mich aus Krankengeldanspruch ausgesteuert,trotzt noch 9 Monaten Anspruch auf Krankengeld.Krankenkasse [von der Redaktion geändert] hat einfach nichts mehr bezahlt.Mit Krankengeld wurde ich besser finanziell abgesichert.Mit Gewalt wurde ich gezwungen einen Antrag auf die Rente stellen,trotzt noch 9 Monaten Anspruch auf Krankengeld.Da es mit Rentenantrag dauerte habe ich 3 Monaten überhaupt ohne Geld gelebt.Ich habe Mut gefasst und Krankenkasse [von der Redaktion geändert] bei Staatsanwaltschaft wegen Betrug angezeigt.Solche Vergehen an Versicherten muss bestraft werden.Die Krankenkasse [von der Redaktion geändert]dürfen nicht mit ihrem menschenverachtendem Handeln durchkommen.Wie skrupellos muss man sein schon bereits schwerdepressive Mensch so betrügen und belügen.Ich war Sacharbeiterin egal um Krankengeld zu sparen gehen Sie über die Leichen .Ich klage Krankenkasse [von der Redaktion geändert] um Schmerzensgeld Mit freundlichen Grüßen Ruf
Ruf sagt
Hallo. Ich brauche einen Rat. Ich wurde zuerst von AOK auf Krankengeld betrogen.Später auch von meine Rechtsanwältin und VdK.Ich habe alle drei bei Statsanwaltsschaft wegen betrug angezeigt.Es wird doch Zeit brauchen bis Entscheidung.Diese Bande hatte mich bis Psychose getrieben,ich will Sie um Schmerzensgeld und Schadenersatz Klagen. Muss ich abwarten auf Ergebnisse von Statsanwaltsschaft ? Grüß
koerperverletzung.com sagt
Hallo Ruf,
eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und in der Regel unabhängig von einer gestellten Anzeige. Geltend gemacht werden, muss der Anspruch beim Schädiger oder dessen Versicherung. In Ihrem Fall ist es sicher auch ratsam einen neuen Anwalt zu konsultieren und die Sachlage mit diesem zu besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Erika M. sagt
Hallo! Letzte Woche ist mir jemand hinten rein gefahren. Im Krankenhaus wurde nur eine HWS disortation(?) festgestellt- wobei ich sagen muss das keiner mich vernünftig untersuchen wollte,obwohl es schien als hätte ich eine Gehirnerschütterung und meine ganze linke Seite tat weh! Nun ist aber mein Problem das ich panische Angst vor dem Autofahren habe! Auch habe ich kein Appetit,habe Schlafstörungen und fühle mich teils depressiv.. Bin aber nach 2 Tagen wieder arbeiten gegangen, da besagter unfalltag auch mein erster Arbeitstag war.. Ich möchte mich nicht krankschreiben lassen,wurde aber daraufhin gewiesen das wenn ich eine Depression oder traumatische Belastung beim Arzt nachweisen lasse, Schmerzensgeld verlangen kann.. Muss ich mich jetzt aber dafür krankschreiben lassen,oder reicht es wenn ich nachweisen kann das ich (falls es so sein wird) jetzt wegen der angstzustände Medikamente nehmen muss? Würde mich sehr um Hilfe freuen!
MfG Erika M.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Erika M.,
in der Regel entscheidet der Arzt, ob Sie aufgrund einer Diagnose arbeitsunfähig sind oder nicht. Eine Diagnose kann durch einen Arzt üblicherweise bestätigt werden, wenn sie für einen Anspruch auf Schmerzensgeld benötigt wird. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt und lassen Sie sich im Zweifel auch durch einen Anwalt beraten. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Hummel,B sagt
Frage: Seit Monaten werden wir durch eine Mieterin in unserer Eigentums-Wohnanlage terrorisiert, ständiges Knallen der Wohnungstür, durchgehend laute Musik nachts (24 – 7 Uhr), lautes Geschrei und Beschimpfungen nachts, Pöbeleien, Drohungen tags und nachts.
Regelmäßiger Schlaf ist nicht mehr möglich, nervlich sind wir alle extrem angegriffen, Magenschmerzen, Kopfschmerzen, Schlafmangel sind die Folgen
Besteht die Möglichkeit, von der Mieterin oder dem Eigentümer der Wohnung wegen der erheblichen psychischen und physischen Beeinträchtigungen Schmerzensgeld zu fordern? Vielen Dank für eine Auskunft
koerperverletzung.com sagt
Hallo Hummel,B,
in der Regel kann Schmerzensgeld bei immateriellen Schäden geltend gemacht werden, wenn diese durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung verursacht wurden. Es muss ein Verschulden des Täter nachweislich vorliegen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, ist hier die Konsultation eines Anwalts empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Fr. Bender sagt
Hallo ich wurde heute von einem Mann auf der Arbeit gewürgt und geschlagen .Habe danach bei der Polizei angerufen und Anzeige erstattet .Die Polizei kam zu mir und hat Bilder von meinem Hals gemacht an dem Kratzspuren zu sehen sind und ich merke grade das ich immernoch das gefühl habe das es brennt und beim leichten draufdrücken tut mir der hals weh an der stelle . Außer dem körperlichen habe ich warnvorstellungen teils und denke etwas käme von der Seite auf mich zu(Hand).Unter anderem bin ich Psychisch vorbelastet und die ganzen erinnerungen an damals auch da ich dort geschlagen wurde und gewürgt,kommen wieder hoch somit habe ich wieder mehr Depressionen bekommen und dieses ekelgefühl bei vielen Männern weil Er mich auch angefasst hat ziemlich oberhalb des Beines obwohl ich mehrmals gesagt hatte das ich das nicht will . Ich werde nochmal vorgeladen zur Wache und wollte fragen ob ich Schmerzensgeld beantragen kann oder ob es abgelehnt werden würde.Und wie ich den Antrag stelle.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Fr. Bender,
Schmerzensgeld kann bei immateriellen Schäden beantragt werden, also üblicherweise bei körperlichen und psychischen Schäden nach einer fahrlössigen oder vorsetzlichen Handlung des Täter. In der Regel ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld beim Schädiger (Täter) geltend zu machen. Ist dieser bekannt, sind die Ansprüche an diesen zu richten. Wie hoch ein solches Schmerzensgeld ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Sie können das Schmerzensgeld jedoch auch zivilrechtlich bei Gericht beantragen. Am besten ziehen Sie einen Anwalt zu Rate. Dieser kann Sie bezüglich der Vorgehensweise beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
R. Bueschel sagt
Folgende Frage : Ich wurde nachts im Schlaf überfallen und Bewusstlos geschlagen des weiteren erlitt ich hierdurch zwei 1 ein Zentimeter lange und tiefe Platzwunden sowie ein Leichtes Schädel-Hirntrauma, gleichwohl Prellungen und Schürfwunden am Ellenbogengelenk. In Folge Kopfschmerzen und nächtliches Erwachen mit Schweissausbrüchen. Wie hoch wären in etwa meine Schadensersatzansprüche gegenüber dem ermittelten Täter.
koerperverletzung.com sagt
Hallo R. Bueschel,
pauschale Aussagen zur Höhe eines Schmerzensgeld sind nicht möglich. Sie können sich in einer Schmerzensgeldtabelle informieren, welche Summen bei ähnlichen Verletzungen möglich sind.
Ihr koerperverletzung.com-Team
S. Häder sagt
Guten Tag, ich hatte vor 1,5 Jahren einen schweren Verkehrsunfall. Dabei ist mir auf einer Bundesstraße, frontal, ein PKW in meinen 15 Tonner LKW gefahren. Ich kam dadurch von der Fahrbahn ab, fuhr durch den Graben und durch einen Zaun, auf ein Feld. Ich wurde meiner Meinung nach, körperlich nicht verletzt, habe aber auch keinen Arzt aufgesucht. Meine Unfallgegnerin wurde aus ihrem Auto geschleudert und war sofort Tot. Ein Bein war abgetrennt und klemmte noch im Auto. Schuldfrage ist eindeutig geklärt, ich bin unschuldig.Ich habe nicht einen Tag krank gemacht, habe seitdem aber seelische Probleme die mich belasten. Alle meine Freunde haben den Kontakt zu mir abgebrochen, ich habe mein zu Hause, seitdem, nur zum auf Arbeit gehen verlassen. Ich habe keine sozialen Kontakte mehr. Ich kann mein Hobby , Motorrad fahren, nicht mehr nachgehen. Allgemein habe ich Angst beim Auto fahren und bin nicht voll belastbar. Habe diesbezüglich aber keine Ärzte oder Psychologen aufgesucht, weil ich glaube, die können mir auch nicht helfen. Ich habe bei der gegnerischen Versicherung, keine Ansprüche für den mir , als Person , entstandenen Schaden gestellt. Ich dachte die müssen schon genug an materiellen Schaden bezahlen. Mein Arbeitgeber sagt jetzt, das die Kosten für das Ersatzfahrzeug nicht übernommen wurden. Das macht mich natürlich sauer. Da hab ich nun schon verzichtet und die Versicherung zahlt nicht mal die entstandenen Kosten. Meine Frage ist jetzt, kann ich die Versicherung noch auf Schmerzensgeld verklagen?
Mit freundlichen Grüßen
koerperverletzung.com sagt
Hallo S. Häder,
in diesem Fall ist es empfehlenswert einen Anwalt zu konsultieren, der mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bespricht. Dieser kann Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Christian sagt
Guten Tag,
unsere Nachbarn hören häufig sehr laut Musik. Meine Freundin ist nachts immer alleine, da ich nachrs arbeite.
Vor 2 Wochen rief sie die Polizei wegen des lärms. Als die Beamten gingen standen unsere Nachbarn ( 4 Männer ) vor ihrer Türe und schlugen sie fast ein. Seitdem leidet sie unter Angstzuständen, Albträumen und Schlafstörungen.
Haben wir eine Chance?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Christian,
grundsätzlich kann hier Schmerzensgeld in Frage kommen, wenn Sie Nachweise über die Angstzustände vorlegen und darstellen können, dass der benannte Vorfall dafür ursächlich war. Konsultieren Sie am besten einen Anwalt, um diesen Anspruch durchzusetzen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Mell sagt
Sehr geehrte damen und Herren,
Ich erlitt am 2 Janur2017 einen Schlaganfall. Die Ursache war mitunter meine arbeit. Ich war teamleiterin eines kleinen Unternehmen Arbeittszeiten in schichten täglich 6 bis 20 uhr Wochenende und feiertage.Pausen konnten nicht gemacht werden, da dass telefon immer besetzt sein musste, dass heißt 7,5 stunden am Computer und telefon durcharbeiten.
Ich erhielt im November da ich in einer Notlage war ein arbeitnehmerdarlehn.
Ich wurde eine woche nach meinem Schlaganfall die Kündigung ohne Begründung. Meinehemaliger arbeitgeber behielt den ganzen lohn für sich ein wegen dem Darlehen und ich war in der reha habe probleme wegen der laufenden kosten bekommen und stand in der reha ohne einen cent….ich konnte mir nichts tu trinken und keine Hygiene artikel kaufen dadurch bekam och depressionen und meine heilung zog sich hinaus und nun bin ich mit den folgen meines schlaganfall und depressiv aus de klinik entlassen worden.
Kann ich meinen ehemaligen arbeitgeber auf Schmerzensgeld verklagen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Mell,
eine Klage wird nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen können. Das heißt, er muss die Folgen der Arbeitsumstände bzw. der Kündigung gewollt haben. Ob dies der Fall war und ob Ihnen folglich Schmerzensgeld zusteht, vermag ein Anwalt einzuschätzen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
birgit z. sagt
Ich wurde von klein an von meine Eltern misshandelt und kam schon in früher Kindheit in einer phyichatrie nach ückermünde und da ich schon 14 jahre war kam ich auf der erwachsene geschlossene Station 5a. dort wurde ich im netzbett eingeschnürt so das man sich nicht bewegen konnte so habe ich einen schaden bekommen und wurde schwerbehindert mit 80%und die Buchstaben B und G bekommen .wie kann ich jetzt eine Entschädigung beantragen .ich habe seit meiner Kindheit durch deppression sehr oft versucht mich umzubringen und habe mir auch die arme aufgeschnitten.(boderline Syntrom).können sie mir helfen wie ich eine Entschädigung beantragen kann. danke
koerperverletzung.com sagt
Hallo birgit,
konsultieren Sie bei Ihrem komplexen Fall auf jeden Fall einen Anwalt. Insbesondere hinsichtlich der Verjährung ist anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Fragesteller sagt
hallo,
jahrelang führte ein anwalt verfahren vor gericht für mich. als mir aufgrund seines falschen rates gekündigt wurde, brach meine bis dahin gesunde welt zusammen und ich unternahm einen suizidversuch der mit einem 4,5 monate klinikaufenhalt endete. seitdem bin ich in fachärztlicher behandlung, nehme medikamente und leide laut facharzt an einer traumatisierung ob des geschehens.
mit hilfe eines weiteren anwalts erreichte ich die feststellung durch ein lag, dasss ein anwaltsfehler vorliegt. rechtskräftig. im verfahren wurde die geltendmachung von weiteren folgeschäden angemeldet.
während des verfahrens hat der beklagte anwalt dann auch noch netterweise mitgeteilt,dass er mich nicht habe ordnungsgemäß beraten müssen, da ich seiner ansicht nach schon vor der kündigung psychisch krank gewesen sei.
die psyschichen beeinträchtigungen haben inzwischen zu einer befristeten Erwerbsminderungsrente geführt. vorher war ich nachweisbar unauffällig und nicht häufiger als der durchschnitt der gleichaltrigen bevölkerung krank.
habe ich erfolgsaussichten bei einer schmerzensgeldklage?
Fragesteller sagt
sorry, es muss natürlich lg heissen (nicht lag).
koerperverletzung.com sagt
Hallo Fragesteller,
hierfür sollten Sie sich erneut an einen Anwalt wenden, um die Voraussetzungen einer erfolgreichen Schmerzensgeldklage genauestens abklären zu lassen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Heidi sagt
Hallo , ich bin an der Bandscheibe operiert worden , nun haben die Ärzte zu 5 operiert , der erste hatte keine zeit mehr , fing der zweite an, bis zum 5 Arzt …es lief nerven Wasser aus , musste 1 Woche still im Bett liegen . Danach meine Arbeit verloren , musste Erwerbslosenrente anmelden, War in 3 rehas, die 4 folgt jetzt . Bin in der schmerzklinik, habe schwer depressiv geworden , hier nach eine Physisomatische reha, nach der reha in eine Tages Psychotherapie weil ich mit den Verlust nicht klar komme . Links von Popo User scheide linkes beim alles taub , eine Inkontinenz kommt dazu usw usw …steht mir Schmerzensgeld zu ….vielen Dank
koerperverletzung.com sagt
Hallo Heidi,
grundsätzlich kann hier ein Behandlungsfehler vorliegen, sodass Ihnen Schmerzensgeld vom Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt zusteht.
Wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie in allen Fragen bestens beraten und etwaige Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruchs einleiten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Meier sagt
sehr geehrte damen und herren, mich hat ein autofahrer bei einer parkplatzdebatte anfefahren.ich habe ein hämatom und einen schock erlitten. dieser autofahrer hat mich wegen sachbeschädigung angezeigt. nun gibt es auch von mir eine gegenanzeige. wie gehe ich vor bei einem schmerzensgeldverfahren. oder gibt es für diese körperverletzung überhaupt eine vorlage zum vorgehen? vielleicht können sie mir ein paar worte schreiben, wenn sie dürfen. vielen dank für ihre mühe im voraus
koerperverletzung.com sagt
Hallo Meier,
wollen Sie Schmerzensgeld einklagen, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwalts.
Grundsätzlich müssen Sie eine unbezifferte Leistungsklage formulieren. Unbeziffert ist diese deshalb, weil die konkrete Summe immer im Ermessen der zuständigen Richter liegt. Machen Sie dennoch am besten von der Möglichkeit Gebrauch, einen Mindestwert oder einen Rahmen anzugeben, innerhalb dessen sich das Schmerzensgeld belaufen soll. So können Sie verhindern, einen deutlich niedrigeren Betrag zu erhalten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Anna R. sagt
hallo. ich bin 13 jahre alt und wurde 1 jahr lang gemobbt. ich gehe alle zwei tage zu einer psychologin, da ich stimmen von der person höre oder ihre gestalt hinter mir sehe. ich wurde damals auch von diesen mädchen geschlagen, habe mich auch 33 kg runtergehungert und habe schlimme narben von der dadurch durchgeführten selbstversetzung. ich leide bis heute noch unter schäden. es wird zurzeit untersucht ob dadurch krankheiten entstanden sind. ich war damals in der 5. klasse heute bin ich in der 7. klasse. ich leide aber immernoch darunter, also unter den stimmen und den gestalten die ich sehe. ich träume von diesen personen ich habe schon einmal versucht mich vor die gleise zu werfen aber habe es nicht geschafft. ich sehe das mädchen im spiegel, hinter mir .. überall, ich kann mich kaum konzentrieren. ich habe immer angst und habe auch angst vor mir selbst weil ich weis das mein verhalten nicht normal ist und ich angst habe, das ich mich irgendwann umbringe weil ich es nicht mehr aushalte.. welche summe käme da in betracht ?