Ohne die Schulter wäre der Mensch ein armloses Rumpfgebilde, welches sich zwar fortbewegen, nicht aber nach Dingen greifen könnte. Kaum vorstellbar ist das für die meisten.
Doch wer schon einmal eine verletzte Schulter hatte, der weiß in etwa, wie es sich anfühlt, derart in seiner Lebensführung eingeschränkt zu sein.
Genau diese enorme Beeinträchtigung ist Grundlage für das Schmerzensgeld einer beschädigten Schulter, zum Beispiel einer Schultergelenksprengung.
Wie viel Schmerzensgeld Betroffene beantragen können, wenn sie ein derartiges Leiden haben, erfahren Sie hier.
FAQ: Schmerzensgeld bei verletzter Schulter
Prinzipiell kann jede Verletzung, die durch Dritte herbeigeführt wurde, ein Schmerzensgeld rechtfertigen. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, müssen ggf. Gerichte entscheiden.
Konkreten Summen für die Entschädigung schreibt der Gesetzgeber nicht vor, stattdessen gilt es die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen. Dabei können Schmerzensgeldtabellen die Orientierung erleichtern. Hier finden Sie ein Beispiel.
Ja, machen Sie einen Anspruch auf Schadensersatz nicht geltend, kann die Verjährung nach drei Jahren eintreten.
Inhaltsverzeichnis
Entschädigung für Schulterverletzungen
Die gesetzliche Grundlage für das Schmerzensgeld einer verwundeten Schulter findet sich in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Darin ist eine billige Entschädigung in Geld für körperliche, gesundheitliche, freiheitliche und sexuelle Beeinträchtigungen vorgesehen.
Ein typischer Schaden in diesem Körperbereich ist die ausgekugelte Schulter (medizinisch: Schulterluxation). Auch eine Schultergelenksprengung kann durch einen Unfall oder eine Körperverletzung ausgelöst werden und beispielsweise mit einer Verletzung der Halswirbelsäule (kurz: HWS) einhergehen.
Dabei kommt es zu einem Riss von Kapsel und Schulterbändern, welcher äußerst schmerzhaft ist und Schwellungen verursachen kann. Der Heilungsprozess beträgt durchschnittlich einige Wochen, kann im Einzelfall aber auch deutlich langwieriger sein.
Höhe vom Schmerzensgeld einer verletzten Schulter
Je nachdem, welche Verletzung vorliegt, kann eine beschädigte Schulter unterschiedliche Entschädigungssummen als gerechtfertigt erscheinen lassen.
Die Bemessung erfolgt vor Gericht durch richterliche Würdigung der Gesamtumstände, beispielsweise Intensität der Schmerzen. Die Art der Verletzung, also die Frage, ob auch eine Schädigung der Halswirbelsäule (HWS) vorliegt, spielt ebenso eine Rolle wie Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus, der bei wenigen Tagen nicht so schwer ins Gewicht fällt wie eine stationäre Behandlung über Wochen.
Anhand dieser Vergleichsfälle lässt sich der eigene finanzielle Rahmen abstecken. Bei Unsicherheiten hilft zur Bestimmung der Entschädigung ein Anwalt.
Sehen Sie hier eine Schmerzensgeldtabelle, die Urteile zu Schultergelenksprengungen aufzeigt:
Schultergelenksprengung | Schmerzensgeld bei beschädigter Schulter | Gericht/Entscheidung |
---|---|---|
... mit Schulterversteifung | ca. 15.000 Euro | OLG Hamm, 2000, Az. 6 U 208/99 |
... in Verbindung mit Behandlungsfehler | 8.000 Euro | OLG Hamm, 2014, Az. 26 U 152/13 |
... mit Bänderverletzung und möglichem Dauerschaden | 5.500 Euro | OLG Schleswig, 2012, Az. 7 U 15/12 |
... mit HWS-Syndrom, Prellungen und Schürfwunden | ca. 1.500 Euro | AG Westerstede, 2000, Az. 24 C 615/00 |
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