Jeden Tag begeben sich hunderttausende Menschen aller Alters- und Sozialklassen freiwillig in größte Gefahren. Dieses Spiel mit dem Feuer ist gesellschaftlich sogar fester Bestandteil einer jeden Groß- und Kleinstadt. Die Rede ist vom Straßenverkehr, der an allen Ecken große Risiken in sich birgt.
Im ersten Halbjahr von 2015 verzeichnete die Polizei ca. 140.000 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden. Von Prellungen, über Brüche bis hin zu schweren Organverletzungen ist die Palette der Verwundungen in solchen Fällen groß.
Da Schmerzen immer eine unangenehme Empfindung darstellen, die kein Mensch unfreiwillig ertragen sollte, hat das deutsche Rechtssystem das sogenannte Schmerzensgeld integriert. Nach einem Unglück kann dieses dem Geschädigten zumindest eine gewisse Linderung für die erlittenen Folgen verschaffen.
Was in der Theorie so simpel klingt, stellt sich in der Praxis nicht ganz so einfach dar. Wie bekommt man also Schmerzensgeld nach einem Unfall? Kann ein Schleudertrauma als Unfallfolge Schmerzensgeld begründen?
Die Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie in diesem Ratgeber, der sich ausführlich mit dem Schmerzensgeld nach einem Unfall befasst.
FAQ: Schmerzensgeld nach einem Unfall
Schmerzensgeld dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen schaffen.
Ja, lassen sich die erlittenen Schäden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen, können die Geschädigte in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.
Die Schmerzensgeldhöhe wird für jeden Fall individuell bemessen. Eine Orientierung bieten dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über ähnlichen Verletzungen enthalten. Eine Beispiel dazu finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Weitere Ratgeber zum Thema Unfall:
Unfall – Was ist rechtlich darunter zu verstehen?
Unfälle gehören zum Leben dazu und so hat jeder Mensch sicherlich schon diverse Male kleinere oder größere Missgeschicke erlitten.
Nicht immer muss ein derartiger Zwischenfall schlimme Verletzungsfolgen nach sich ziehen, aber wenn doch Verwundungen auftreten, die der Geschädigte selbst nicht zu verantworten hat, kann er unter Umständen Schadenersatz nach einem Unfall beantragen.
Rechtlich wird ein Unfall als plötzlich eintretendes Ereignis bezeichnet, welches einen nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden verursacht.
Diese Begrifflichkeit ist insbesondere im Straßenverkehr von großer Bedeutung. Hierbei kann zwischen der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Perspektive unterschieden werden.
Im Strafrecht geht es beim Unfall nicht um Schmerzensgeld, da dieses eine zivilrechtliche Forderung darstellt. Dennoch enthält das Strafgesetzbuch (StGB) eine Bestimmung, die sich mit dieser Form des Schadensereignisses auseinandersetzt.
§ 142 StGB stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe. Im Sinne dieses Paragraphen handelt es sich um ein unvorhersehbares Geschehen, das unmittelbar mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs einhergeht und einen Personen- oder Sachschaden von gewissem Belang zur Folge hat.
Unklar bleibt jedoch, inwiefern ein solches plötzliches Schadensereignis stets eine vorsätzliche Herbeiführung voraussetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu entschieden, dass der Vorsatz kein wesensbestimmendes Kriterium ist, sondern vielmehr die Verwirklichung der allgemein üblichen Risiken im Straßenverkehr vorhanden sein muss.
Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?
Im Strafrecht werden nur Fahrzeugführer in die Pflicht genommen, wenn sich diese unerlaubt vom Unfallort entfernen. Das Zivilrecht sieht demgegenüber eine Haftungserweiterung vor, indem es zusätzlich den Fahrzeughalter zur Verantwortung zieht, wenn nach einem Unfall Schmerzensgeld einer gewissen Höhe gefordert wird.
In § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird die Pflicht zum Schadensersatz durch den Halter bei der Tötung oder Körper- sowie Gesundheitsschädigung eines anderen ebenso festgeschrieben wie bei einer Sachbeschädigung.
§ 18 StVG bestimmt darüber hinaus die Ersatzpflicht des Fahrzeugführers. Dort heißt es:
In den Fällen des § 7 Abs. 1 ist auch der Führer des Kraftfahrzeugs oder des Anhängers zum Ersatz des Schadens nach den Vorschriften der §§ 8 bis 15 verpflichtet. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist.
Neben der Möglichkeit, über die Versicherung des Unfallgegners Schadensersatz einzufordern, kann auch eine private Unfallversicherungen für Nichtvermögensschäden aufkommen.
Sinnvoll kann dies unter anderem auch sein, wenn es zu einem Schulunfall kommt. Schmerzensgeld kann in solchen Fällen nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgegolten werden, sondern es kann allenfalls durch denjenigen bzw. dessen Versicherung gezahlt werden, der die Verletzung vorsätzlich verschuldet hat.
Haben die Eltern jedoch einen privaten Versicherungsschutz abgeschlossen, leistet dieser unter Umständen auch bei Schulunfällen Schadensersatz.
Haftungsbesonderheiten bei Unfällen im Straßenverkehr
Der technische Fortschritt und das Funktionieren der Wirtschaft sind häufig von Tätigkeiten oder maschinellen Anlagen abhängig, die trotz der Vorteile, die sie der Gesellschaft bringen, auch gewisse Gefahren für Mensch und Umwelt erzeugen.
Der Straßenverkehr gehört genau in diesen Bereich, denn er birgt stets ein Verletzungsrisiko in sich, erweist sich aber für eine Infrastruktur als unumgänglich. Aufgrund dieser Gefährlichkeit herrscht hier eine Haftungserweiterung, die sogenannte Gefährdungshaftung.
Dabei handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung, die den Betreffenden auch dann zur Verantwortung zieht, wenn er ein Schadensereignis nicht vorsätzlich herbeigeführt hat.
Das heißt, Schmerzensgeld nach einem Unfall setzt keine vorsätzliche Verursachung voraus, da der Fahrzeughalter kraft Gesetz für Schäden haftet. Um beispielsweise Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Schleudertrauma zu erhalten, muss das Opfer dann kein Verschulden des Fahrzeughalters beweisen, da dieses keine Haftungsvoraussetzung ist.
Im Straßenverkehrsgesetz ist die Gefährdungshaftung in § 7 festgeschrieben, wonach ein Fahrzeughalter dazu verpflichtet ist, dem körperlich oder gesundheitlich Verletzten den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Um jedoch einen an und für sich schuldlosen Schadensersatzpflichtigen nicht über die Maßen mit Schmerzensgeldleistungen zu belasten, enthalten die gängigen Gesetze gewisse Einschränkungen.
Beispielsweise ist eine Haftung im Straßenverkehr ausgeschlossen, wenn der Schaden auf die Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen ist.
Weitere Gesetzesgebiete, in denen diese Haftungsbesonderheit gilt, sind:
- § 833 BGB: Tierhalter haften mit Schmerzensgeld für einen Hundebiss.
- § 84 Arzneimittelgesetz (AMG): Pharmazeutische Unternehmen müssen Schäden, die durch Arzneimittel verursacht wurden, ersetzen.
- § 1 Haftpflichtgesetz (HPflG): Gefährliche Unternehmen wie Bahnbetriebe oder Bergwerke sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Betrieb der Anlagen Menschen verletzt werden.
- § 33 Luftverkehrsgesetz (LuftVG): Flugzeughalter werden zur Entschädigung verpflichtet, wenn eine Person einen immateriellen Schaden erlitten hat.
Unfallversicherung für Schmerzensgeldfälle: Doppelt hält besser
Grundsätzlich lassen sich zwei Formen der Unfallversicherung unterscheiden. Es existiert die berufliche Variante, die durch die Berufsgenossenschaften getragen wird. Hier sind Wege- und Arbeitsunfälle das Hauptanwendungsgebiet.
Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft nicht. Vielmehr kann hier unter gewissen Voraussetzungen der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet werden.
Da das jedoch mitunter schwierig und oftmals wenig erfolgversprechend ist, steht es jedem Berufstätigen frei, sich zusätzlich privat gegen Unfallfolgen abzusichern. Eine private Unfallversicherung kann dann mittels spezieller Zusatzklauseln Schmerzensgeldzahlungen beinhalten.
Die Höhe des Betrages, der durch einen solchen Versicherungsdienstleister ausgezahlt wird, variiert je nach Anbieter und Tarif. In der Regel werden die Summen in einer Tabelle derart ausgewiesen, dass der prozentuale Anteil des Schmerzensgeldes auf die vereinbarte Versicherungssumme angegeben ist.
Werte bis zu 100 % sind dabei durchaus möglich, ist doch stets die Art der Verletzung entscheidend. Allerdings legt eine private Unfallversicherung für das Schmerzensgeld zumeist vorab Höchstsummen fest, sodass die Beträge nicht in ungeahnte Höhen ansteigen können.
Schmerzensgeld: Der immaterielle Schuldanspruch laut BGB
Nachdem bereits erörtert wurde, wer für die schmerzensbedingten Zahlungen verantwortlich ist, soll nun darauf eingegangen werden, worum es sich beim Schmerzensgeld überhaupt handelt.
Die gesetzliche Grundlage liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 253. Dort werden sogenannte Nichtvermögensschäden als ersatzpflichtig ausgewiesen. Konkret werden folgende Schadensfälle benannt:
- Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, beispielsweise durch Frakturen, Amputationen oder weitere Verwundungen.
- Gesundheitliche Schädigung, die sich unter anderem durch psychische Störungen, wie Depressionen, zeigt.
- Verhinderung der Freiheit, was als zivilrechtliche Nebenfolge einer strafrechtlichen Freiheitsberaubung vorkommen kann.
- Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, was zum Beispiel zum Schmerzensgeld für eine Vergewaltigung führen kann.
Bemerkenswert ist die enorme Reichweite dieser Vorschrift, welche sowohl physische als auch psychische Schäden abdeckt. Ebenso breitgefächert kann das Schmerzensgeld nach einem Unfall sein. Das Gesetz sieht nämlich keine starren Größen vor, stattdessen wird eine billige Entschädigung in Geld gefordert.
Wieviel Schmerzensgeld ist nach einem Unfall möglich?
Unter dem Begriff der billigen Entschädigung lässt sich schwerlich eine konkrete Summe ableiten. Aber genau das ist auch so beabsichtigt, denn die Schmerzensgeldberechnung nach einem Unfall erfolgt stets einzelfallbezogen und individuell.
Dabei werden unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:
- Art, Intensität und Dauer der Verletzung
- Notwendigkeit und Zeitraum einer stationären Behandlung
- Vorliegen von Folge- oder Dauerschäden sowie Entstellungen
- Schweregrad der Schmerzen
- Zeitspanne der Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit
- Mitverschulden des Geschädigten
- vorsätzliche/grob fahrlässige Herbeiführung durch den Schädiger
- Vermögenslage von Täter und Opfer
Erst nach Abwägung all dieser Aspekte ist es möglich, eine konkrete Berechnung vom Schmerzensgeld nach dem Unfall anzufertigen.
Eine umfassende Beweisführung seitens des Geschädigten ist daher unerlässlich, um die Leistungspflicht zu begründen und die Leistungshöhe zu beeinflussen.
Oftmals wird zusätzlich nach abgeurteilten Vergleichsfällen gesucht, die der Orientierung dienen. Hierzu ziehen Richter eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle für einen Unfall heran.
Schmerzensgeld nach einem Unfall: Eine Tabelle liefert Richtwerte
Der große Ermessensspielraum bei der Bestimmung vom Schmerzensgeld nach einem Unfall kann für den Verunfallten Fluch und Segen zugleich sein. Immerhin kann er im Vorhinein nie wissen, welche Summe ihm letztlich zugesprochen wird. Diese kann also entweder erfreulich hoch oder doch eher gering angesiedelt sein.
Gerade die zu erwartende Höhe vom Schadensersatz ist für viele Betroffene der ausschlaggebende Fakt, um überhaupt Schmerzensgeld nach einem Unfall geltend zu machen.
Da sich gegnerische Versicherungen außergerichtlich oftmals nicht sonderlich kooperativ zeigen, wenn Betroffene eine Schmerzensgeldforderung nach einem Unfall vorbringen, bleibt nur der gerichtliche Weg. Wenn der allerdings nur wenige Euro erzielt, würden viele Geschädigte im Zweifel auf ihre Rechte verzichten.
Anhand der dort zugesprochenen Summe kann der Betreffende einen Eindruck davon gewinnen, wie viel Schmerzensgeld nach einem Unfall beispielsweise eine Prellung nach sich ziehen kann.
Sehen Sie hier Fälle für ein durch einen Unfall begründetes Schmerzensgeld in einer Tabelle:
Unfallverletzung | Schmerzensgeld summe | Gericht, Jahr |
---|---|---|
Fußamputation am Unfallort | 75.000 € | LG Bielefeld, 2005 |
Schädelfraktur und Schädelhirntrauma nach Bootsunfall | 7.000 € | OLG München, 2013 |
unfallbedingte Oberschenkelfraktur und zum Tode führende Lungenentzündung | 5.600 € | LG Wuppertal, 2013 |
Gehirnerschütterung und Unfallschock | ca. 510 € | OLG Köln, 1978 |
Platzwunde und Unfallschock | ca. 410 € | AG Worms, 1993 |
Schlaganfall nach Information über verunfallte Tochter | 0 € | OLG Nürnberg, 2005 |
Ist eine Verletzung oder gesundheitliche Schädigung mit 0 Euro ausgewiesen, wurde der Anspruch auf Schmerzensgeld nicht zuerkannt.
Oftmals ist dies bei Bagatellschäden der Fall. Ein Schmerzensgeld für eine Prellung kann beispielsweise aufgrund eines Bagatellschadens abgewiesen werden.
Auch ein Schleudertrauma nach einem Unfall zieht Schmerzensgeld nicht unweigerlich nach sich. Zu diesem Sonderfall erfahren Sie in einem späteren Abschnitt Näheres.
In der Praxis ist ein Rückgriff auf diese drei Schmerzensgeldtabellen am üblichsten:
- Liste von Hacks/Ring/Böhm: nur in Buchform käuflich erwerbbar
- Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle: kostenlos im Internet einsehbar
- Schmerzensgeldsammlung vom Oberlandesgericht (OLG) Celle: im Internet kostenfrei abrufbar
Bei der Handhabung solcher Tabellen gilt es stets, einige Punkte zu beachten. Allem voran sollte sich jeder Nutzer darüber bewusst sein, dass die Werte, die in diesen Übersichten enthalten sind, keine bindende Wirkung entfalten.
Sind Sie beispielsweise ein Leistungssportler wiegt für Sie der Verlust eines Beines gegebenenfalls deutlich höher, als es für einen Büroangestellten der Fall wäre, der seiner Tätigkeit vorrangig im Sitzen nachkommt.
Allein schon aus diesem Grund können Schmerzensgeldtabellen immer nur zusätzliche Bemessungskriterien sein. Darüber hinaus sind einige weitere Punkte kritisch zu bewerten:
- Bei den Herausgebern handelt es sich zumeist um Privatpersonen, ohne juristische Ausbildung. Eine allumfassende Kenntnis der Rechtslage ist somit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vorhanden.
- In der Regel sind die Tabellen nur mit Kurzbeschreibungen versehen und liefern kein umfassendes Verletzungsbild. Parallelfälle lassen sich so nur schwer ausfindig machen.
- Vergleiche, ob außergerichtlich oder gerichtlich getroffen, sind nicht Bestandteil dieser Listen.
- Mangels inflationärer Aktualisierungen können Jahrzehnte auseinanderliegende Urteile allein schon aus wirtschaftlicher Sicht nicht verglichen werden.
- Die immer häufiger aufgeführten Promiurteile verzerren das Bild verhältnismäßiger Schmerzensgeldzahlungen.
Verjährung vom Schmerzensgeld: Wie lange nach dem Unfall besteht der Anspruch?
Auch beim Schmerzensgeld nach einem Unfall sollte sich der Geschädigte nicht unendlich viel Zeit damit lassen, seinen Anspruch durchzusetzen. Ist die zivilrechtliche Forderung erst einmal verjährt, kann er keinen Schadensersatz einklagen.
Im Zivilrecht gilt eine regelmäßige Verjährung von drei Jahren. So schreibt es § 195 BGB vor.
Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, innerhalb dessen sich das Schadensereignis zutrug und der Verunfallte von der Person des Schädigers Kenntnis erlangte.
Für den Fall, dass der Geschädigte von Tat und Verursacher keine Kenntnis erlangte, tritt eine gesetzlich definierte Höchstgrenze in Kraft. Die liegt gemäß § 197 BGB bei 30 Jahren.
Zahlungsvarianten: Einmalzahlung und Schmerzensgeldrente
Wenn Schmerzensgeld nach einem Unfall gerechtfertigt ist, stellt sich die Frage, in welcher Art die Auszahlung stattfindet. Neben der Einmalzahlung besteht die Variante der Schmerzensgeldrente.
Diese ist in § 843 BGB geregelt und nur für bestimmte Fälle vorgesehen:
Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.
2012 sprach das Kammergericht Berlin einer Klägerin beispielsweise 500.000 Euro Schmerzensgeld aufgrund eines Behandlungsfehlers zuzüglich einer Rente in Höhe von 650 Euro zu. Die Anspruchstellerin erlitt im Alter von 4 ½ Jahren infolge eines Arztfehlers einen schweren Hirnschaden und war seitdem auf permanente Hilfe angewiesen.
Eine solche Geldrente darf nicht gegen den Willen des Betroffenen verhängt werden, sondern benötigt in der Regel einen gesonderten Antrag.
Neben der monatlichen Zahlung sieht das BGB außerdem die Möglichkeit vor, eine Schmerzensgeldrente zu kapitalisieren. Dabei werden die Einzelbeträge summiert und zu einem Gesamtwert zusammengefasst.
Versicherungen ziehen üblicherweise die Kapitalisierung vor, da der Regulierungsaufwand geringer ist und der Fall schneller abgeschlossen werden kann.
Besondere Unfallformen und -schäden
Der immaterielle Schadensersatz erfasst verschiedenste Schadensereignisse. Vom Hundebiss, über Mobbing, bis hin zur Vergewaltigung deckt dieser zivilrechtliche Anspruch eine große Vielfalt an Verletzungen ab.
Die Art der Verletzung, die ein Schmerzensgeld nach einem Unfall begründet, hängt dabei oft von der Unfallform ab. So sind für einen Autounfall in der Regel andere Beeinträchtigungen typisch als bei einen Motorradunfall.
Die fehlende Knautschzone führt bei Zweirädern oftmals zu besonders schweren Verwundungen, während bei einem Zusammenstoß von Pkw manchmal nur leichte Schäden verursacht werden.
Eine Folge, die jedoch durch beide Unfallgeschehen ausgelöst werden kann, ist der Schockschaden. Diese Form der psychischen Erschütterung kann unabhängig von der Unfallvariante auftreten.
Motorradunfall: Hohe Entschädigungssummen für Polytraumata
Bei einem Motorradunfall sind hohe Schmerzensgeldforderungen keine Seltenheit. Denn aufgrund des fehlenden Blechmantels, von dem Autofahrer umgegeben sind, kann es bei einem Sturz mit dem Zweirad schnell zu einem Mehrfachanprall kommen.
Das bedeutet, dass der Fahrer mehrere Kollisionen erleidet, indem er beispielsweise auf die Motorhaube eines unfallbeteiligten Fahrzeuges und anschließend auf den Asphalt prallt. Schwere Polytraumata sind in einem solchen Fall oftmals die Folge.
165.000 Euro erhielt 2011 ein Motorradfahrer durch das Urteil des OLG Bambergs. Er trug eine Querschnittslähmung von dem Unfallereignis davon.
2006 sprach das OLG Hamm einem verunglückten Motorradfahrer 50.000 Euro Schmerzensgeld nach einem Unfall zu. Der Geschädigte erlitt bei einem Zusammenstoß mit einem Traktor schwerste Verletzungen, wie eine Beckenringsprengung, eine Rippenserienfraktur, einen Ellenbogen- und Schlüsselbeinbruch. Infolgedessen war die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen um 50 % gemindert.
Nicht nur die Führer der zweirädrigen Kraftfahrzeuge selbst sind bei Kollisionen oder Stürzen gefährdet, sondern auch deren Beifahrer. 2001 wurden dem Sozius eines Motorradfahrers 40.000 Euro Schmerzensgeld nach einem Unfall durch das OLG Hamm zugesprochen. Grundlage dafür war die Unterschenkelamputation, die durch das Schadensereignis notwendig war.
Hinsichtlich des Helmes bestehen immer wieder Unsicherheiten dahingehend, ob einem verunglückten Fahrer der Helm abgenommen werden soll oder nicht. Grundsätzlich gilt, dass der Kopfschutz bei bewusstlosen Unfallopfern vorsichtig zu entfernen ist.
Dies mindert nicht nur die Erstickungsgefahr und das Risiko, einen Herz-Kreislauf-Stillstand zu erleiden, sondern ermöglicht auch das Verbringen in die stabile Seitenlage.
Begeht jedoch im weiteren Handlungsverlauf ein Arzt einen Fehler, kann dieser gegebenenfalls mit Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers in Anspruch genommen werden.
Autounfall: Entschädigung für ein Schleudertrauma?
3,2 Millionen Neuzulassungen für Pkw registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt 2015 für Deutschland. Bei einem dadurch bedingten Verkehrsaufkommen sind Unfälle an der Tagesordnung.
Kommt es zu einer Kollision mit Personenschaden ist stets zwischen dem materiellen und dem immateriellen Schadensersatz zu unterscheiden. Ersterer erfasst Reparaturkosten, Ausgaben für die Heilbehandlung und Ausgleichszahlungen infolge eines Verdienstausfalls oder einer Erwerbsminderung.
Neben diesen Schadenspositionen muss die Versicherung des Verursachers gegebenenfalls auch immaterielle Schäden in Form von Schmerzensgeld nach einem Unfall begleichen. Die Höhe der materiellen Ansprüche hat dabei keinen Einfluss auf die Summe der immateriellen Entschädigungssumme.
Das heißt, auch wenn die Kosten für die Reparatur nur gering sind, kann die Summe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall deutlich höher ausfallen. Abhängig ist dies immer von der Art der Verletzung.
Während Brüche stets eindeutig nachweisbar und somit anspruchsbegründend sind, verhält es sich bei einem durch einen Unfall hergerufenen Schleudertrauma mit dem Schmerzensgeld schwieriger.
Bei einer Fahrzeugkollision wird dann durch eine extreme Energieübertragung auf den Nacken eine Überdehnung von Bändern und Bandscheiben hervorgerufen.
Der Schweregrad der dabei verursachten Beeinträchtigung kann variieren und bestimmt später, ob dem Opfer vom Unfall überhaupt Schmerzensgeld für das Schleudertrauma zusteht.
Juristisch betrachtet sind drei Schweregrade zu unterscheiden:
1. Grad:
- leichte Nacken- und Kopfschmerzen und geringere Bewegungseinschränkungen der HWS
- Röntgenbilder lassen üblicherweise keine Veränderungen erkennen
- neurologisch ist kein Nachweis belegbar
- Symptome treten oft erst nach gewisser Zeit auf
2. Grad:
- Röntgendiagnostik zeigt Veränderungen wie Schiefstand, Kapseleinrisse oder Gefäßverletzungen
- Symptome werden entweder noch am Unfallort oder kurze Zeit später spürbar
3. Grad:
- schwere Fälle mit Rissen und Frakturen
- Beschwerden entfalten sich unmittelbar
In Zusammenhang mit dieser Schädigungsform ist die Harmlosigkeitsgrenze von großer Bedeutung. Diese bezieht sich auf diverse Studien, welche die These aufstellten, dass schadensersatzpflichtige HWS-Verletzungen erst ab einer gewissen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung auftreten.
In Deutschland war hierfür vor allem eine Untersuchung von 1933 prominent, die vom Ingenieurbüro Schimmelpfennig und Becke aus Münster und Prof. Castro von der Akademie für Manuelle Medizin an der Orthopädischen Universitätsklinik in Münster verantwortet wurde.
Nach der Auswertung verschiedener Crashversuche kamen die Forscher zu dem Ergebnis, dass ein Schleudertrauma erst ab einer Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h möglich sei.
Demgegenüber ermittelten andere Studien davon abweichende Werte, sodass teilweise auch deutlich niedrigere Werte angenommen wurden. Einige Oberlandesgerichte stellten in der Folge dieser uneinheitlichen Beweislage wiederum eigene Grenzwerte auf, die zwischen 5 km/h und 9 km/h rangierten.
Klarheit brachte ein BGH-Urteil im Jahre 2003. Dieses lehnte eine Ausrichtung an starren Werten vollständig ab und verwies auf die Würdigung sämtlicher Umstände, sodass die Geschwindigkeitsänderung allenfalls eines von vielen Entscheidungskriterien sein kann.
Unter anderem sind folgende Aspekte bei einem Auffahrunfall zu berücksichtigen:
- Art des Aufpralls: Heck-, Frontal- oder Seitenanstoß
- Sitz- und Kopfposition zum Unfallzeitpunkt
- Einstellung von Sitz- und Kopfstütze
- Konstitution, Alter und Vorerkrankungen des Unfallopfers
- Dauer des beschwerdefreien Intervalls zwischen Verkehrsunfall und erstmaligem Auftreten von Schmerzen
Um die Chancen auf Schadensersatz zu erhöhen, ist eine detaillierte Beweisführung unerlässlich. Je genauer Sie Ihre Schäden nachweisen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Anspruch anerkannt wird. Taugliche Beweismittel sind:
- unfallanalytisches, biomechanisches Gutachten
- medizinische Nachweise durch Allgemeinmediziner und Fachärzte (z.B.: Orthopäden, Unfallchirurgen, Neurologen oder Psychologen)
- Zeugenaussagen
- Fotos des Unfallortes
- Kfz-Schadensgutachten
Schockschaden: Überreaktion der Psyche bei einem Unfall
Panische Überreaktionen in Ausnahmesituationen hat womöglich jeder schon einmal durchlebt. Beim Anblick verletzter Menschen können viele keinen klaren Gedanken mehr fassen. Alles Gelernte ist wie weggeblasen und anstatt die Unfallstelle abzusichern, beginnt so manch einer ungeachtet der eigenen Verletzungsgefahr, auf der Straße verstreute Glasscherben einzusammeln.
Wieder bei Verstand, fragen sich die Personen dann oft, was sie da gerade Unsinniges getan haben. Doch solche Handlungsweisen sind zumeist Folge einer psychischen Erschütterung, die bei unvorhersehbar hereinbrechenden belastenden Ereignissen ausgelöst werden kann.
Bezeichnet wird eine solche Form emotionaler Instabilität als Schockschaden. Dieser tritt typischerweise in einer der folgenden Situationen ein:
- Der Geschädigte war nicht unmittelbar am Unfallgeschehen beteiligt, sondern verfällt infolge der Nachricht vom Tod oder der Verletzung eines nahen Angehörigen in einen Schockzustand.
- Der Betreffende ist beim Unglück vor Ort, bleibt jedoch unverletzt. Dennoch löst das Miterleben des Unglücks einen Schock aus.
Ersthelfer sind insbesondere von diesen Formen gesundheitlicher Störungen betroffen. Um für einen Schockschaden Schmerzensgeld nach dem Unfall zu erhalten, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.
Darüber hinaus muss der Anlass für diese heftige emotionale Reaktion nachvollziehbar sein. Ein ungefährlicher Rippenbruch eines Mannes wird in der Regel nicht ausreichen, damit die Ehefrau für sich Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens beanspruchen kann.
Oftmals ist der Schockschaden bei Schmerzensgeldurteilen Bestandteil der geltend gemachten Verletzungen. So sprach das Amtsgericht (AG) Berlin 2012 einem Geschädigten 2.900 Euro zu, nachdem dieser unmittelbar miterleben musste, wie ein anderer Verkehrsteilnehmer in seinem Fahrerhaus eingeklemmt verstarb, während er dessen Hand hielt.
Neben einem HWS-Syndrom erlitt der Fahrer einen Schock sowie ein posttraumatisches Belastungssyndrom.
Das OLG Berlin urteilte 1997 in einem Fall, der für viele Eltern einen absoluten Alptraum darstellt. Ein Vater kam direkt nach dem Verkehrsunfall an den Ort des Geschehens und musste dort mitansehen, wie sein 10-jähriger Sohn auf der Straße lag, nachdem dieser von einem Lkw überrollt worden war.
Das Kind erlag später seinen Verletzungen. Der Vater erhielt für den Schock, den er dabei erlitt, als Entschädigung Geld in Höhe von ca. 510 Euro.
Anton S sagt
Gut zu wissen, wie es ums Schmerzensgeld nach einem Unfall steht. Ich muss mich nun Röntgen lassen. Ich hoffe, dass ich auch Geld bekomme.
H, Petra sagt
Hallo liebes Team,
Ich hatte vor 3 Wochen eine Verletzung durch Unbekannt erlitten.
Beim Aussteigen aus dem Bus wurde ich angezettelt u.stürzte auf Knie u.Hände.Zu guter letzt trat mir ein/der Unbekannte auf die Ferse/Wade,welches zu einer Achillessehnenruptur führte.
Vor 1Woche erfolgte eine OP.
Nun darf ich bis zu 1/4 Jahr den Fuß nicht belasten,hüpfe auf Krücken durchs Haus u.muss den Fuß viel hochlagern.
Auf Grund des großen Schmerzes beim Unfall,konnte ich nicht registrieren, durch wen die Verletzung verursacht wurde.
Ich wache jede Nacht auf,weil mein Kopf versucht, die Situation zurückzuverfolgen.
Eine Strafanzeige gegen Unbekannt läuft.
Ich habe keine Unfallversicherung, allenfalls Rechtschutz. Gibt es Vereine,bei denen man sich in solch einem Fall hin wenden kann?
Vielen Dank
Sarah sagt
Ich glaube, dieser Artikel ist der beste, den ich bisher gefunden habe. In der Tat habe ich bisher nur wenige Beiträge zum Schmerzensgeld nach einem Unfall gefunden. Danke für den Beitrag.
Oscar sagt
Ich finde dieses Thema sehr interessant und lese schon seit einiger Zeit Artikel hierzu. Dieser Beitrag gibt auf jeden Fall hilfreiche Informationen zum Thema Schmerzensgeld. Nachdem ich ihn gelesen habe, bin ich ausreichend informiert.
Carmela sagt
Nach einem Unfall mit Vorrang bei der Rückkehr von der Arbeit auto total schade
Eine Woche im Krankenhaus 6 Wochen zu Hause n Rippenbruch genau das Brustbein. Schreckliche Schmerzen… Auch Atmen ist ein Schmerz,, Niesen,, Husten. Ohne Auto, um die Arbeit wieder aufzunehmen, muss ich natürlich ein paar Stunden machen, weil Vollzeit nicht. Ich habe keine private Verletzungsversicherung. Was im wirtschaftlichen Sinne richtig sein sollte… Vielen Dank für Ihre Herzliche Antwort Grüße.. Vielen Dank für diese Gelegenheit, unsere Probleme zu sagen ❤️
T. W. sagt
Interessant, dass auch der Fahrzeughalter in die Pflicht genommen werden kann. Mein Sohn wurde von einem Auto angefahren. Er hat sich die Hand am Fahrrad eingeklemmt und klagt nun über Schmerzen. Am Anfang sagte er, es wäre nichts. Nun wollen wir es heute lieber doch röntgen lassen. Es wäre schlimm, ein langfristiges Leiden zu haben. Dann wäre Schmerzensgeld angebracht.
Dietrich B sagt
Danke vielmals für den Artikel über Schmerzensgeld. Alles rund um Schmerzensgeld und Personenschaden benötigt einen erfahrenen Rechtsanwalt. Man soll nur die beste Vertretung für sich aussuchen.
Tobias M sagt
Vielen Dank für den Beitrag zum Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz. Mein Onkel möchte Schmerzensgeld einfordern und sucht nach einem Anwalt für Schadenersatzrecht. Gut zu wissen, dass Geschädigten nach einem Unglück, zumindest eine finanzielle Entschädigung mit dem Schmerzensgeld ermöglicht wird.
Martina sagt
Am 20.03.2017 hatte ich einen nicht verschuldeten Motorradunfall. Die Unfallverursacherin hat mir die Vorfahrt genommen. Bei dem Unfall habe ich mit einen Kahnbeinbruch zugezogen. Ich bekam von meiner privaten Unfallversicherung eine Summe von 5.500,00 € und ich musste den Unfallschaden- Abfindungserklärung unterschreiben. Mit der Klausel wegen der Ansprüche aus dem Schadensfall endgültig und vollständig abgefunden zu sein.
Am 21.07.2020 suchte ich meinen damaligen Arzt wieder auf, da ich schon einige Tage starke Schmerzen in meiner rechten Hand habe und da wurden Röntgenbilder gemacht und mir wurde mitgeteilt das es aus dem Kahnbeinbruch eine Folge Erscheinung sei, ich habe nun Arthrose dazu bekommen. Nun frage ich mich ob ich für einen erlittenen Dauerschaden eine erneute Schmerzen-Zahlung beantragen kann , da es zu dem damaligen Zeitraum nicht vorauszusehen war, Stimmt es das im Zivilrecht gilt eine regelrechte Verjährung von drei Jahren. So schreibt es § 195 BGB vor.
Das Schmerzensgeld nach einem Unfall unterliegt einer dreijährigen Verjährungsfrist.
Können sie mir bitte mitteilen, ob ich in meinem Fall eine Chance habe bzw. das Recht dies zu fordern.
Ich warte mit Ungeduld auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Martina
Helena sagt
Meine Freundin hatte einen Autounfall, wobei sie unschuldig war. Jetzt fordert sie Schadensersatz von der Versicherung ein. Ich habe erst nach ihrem Fall verstanden, wie wichtig die Unfallversicherung ist. ich recherchiere noch die Info über die Anbieter. Danke für den Beitrag über Autounfälle!
Tobias M sagt
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Schmerzensgeld nach einem Unfall. Mein Onkel musste vor kurzem vor Gericht aussagen, nachdem er einen Autounfall miterlebt hat. Gut zu wissen, dass das Strafrecht und Zivilrecht zwischen Fahrzeugführer und Fahrzeughalter unterscheiden, wenn es um die Zahlung von Schmerzensgeld geht.
Ferdinand S sagt
Ich kann mir vorstellen, dass man nur in bestimmten Fällen materiellen Schadensersatz bekommen kann. Mein Bruder wurde von einem betrunkenen Autofahrer angefahren. Gilt die Ausnahme in diesem Fall?
Förster sagt
Bin bei [durch die Redaktion bearbeitet] mit den Hupwagen angefahren worden und erlitt einen Tipiakopf Fraktur die operiert werden musste das war am 29.09.18 und die Versicherung [durch die Redaktion bearbeitet] reagiert nicht auf die Schreiben meines Anwalts bin immer noch arbeitsunfähig
Günter B. sagt
Beim Ausweichen eines Baustellenfahrzeugs wechselte ich die Straßenseite dabei stolperte ich über ein
defekten Randstein fiel dabei auf eine Gartenmauer und brach mir 2mal die Schulter. Die Anwohner des Anwesen vor dem sich der Beschädigte Randstein befand gaben zu Protokoll das Sie den Schaden schon einige male der Stadt gemeldet hätten und nichts wurde getan. Erst ca. 3 Wochen nach dem Unfall wurde der Schaden behoben. Nach der OP lag ich noch 5 Tage im Krankenhaus und befinde mich zur Zeit in der ambulanten Reha.
Böhm sagt
Mein Sohn hatte im Jahr 2015 als Mifahrer einen schweren Autounfall. Er erlitt diverse Frakturen an 3 Wirbeklkörper, Mittelhandfraktur, Mittelfussfraktur sowie einer Hirnblutung. Durch lange Rehabehandlung ist er wieder relativ fit geworden, leidet aber bis heute unter nachweislichen Konzentrationsstörung sowie Panikattacken im engerem Raum und bei großen Menschenmengen. Da er zum Unfallzeitpunkt beim Fachabitur war, konnte er die geplante Ausbildung/Studium antreten. Er hat eine Ausbildung angetreten, unter besonderer Prüfung ( mehr Zeitaufwand) , auch erfolgreich abgeschlossen. Konnte nun aber nie vollständig arbeiten, maximal 4 Stunden am Tag (durch Gutachten festgestellt). Nun möchte die gegnerische Versicherung den Fall abschließen: nun ist er 32 Jahre alt, arbeitet 20 Stunden die Woche, Verdienst 800€, bekommt noch eine Erwerbstätigkeitrente von ca. 300 €,! Wieviel können wir als Entschädigung verlangen? Hochgerechnet auf den Erwerb eines akademischen Abschluss, Schmerzensgeld und rückwirkender Abrechnung des verlorenen Geldes der letzten Jahre.
Undisputed sagt
Hallo Liebes Team,
Ich hatte am 17.07.2018 einen Autounfall. Der Gegner war Schuld und der Sachschaden würde direkt überwiesen. Leider trug ich auch einen Personenschäden davon, hatte Hämatome an meinem Knie und meiner Hüfte, sowie starke Kopfschmerzen könnte kaum laufen und war über 2 Wochen krank geschrieben.
Nach ewigem vertrösten haben wir heute den Bescheid von 450,00€ Schmerzensgeld bekommen.
Kann das wirklich alles sein? Bei den Schmerzen die ich ertragen musste, bei 100 Arztbesuch und bei Arbeitsunfähigkeit?
Meine Freundin hat damals bei einer leichten Verbrennung mehr Geld erhalten als ich.
Ich freue mich über eure Antwort.
dagmar w. sagt
guten tag, ich hatte am 30.09. einen schweren fahrradunfall. ein pkw-fahrer hatte mir die vorfahrt genommen. ich hatte einen schock, schwere prellungen und kann mich zur zeit nur mit krücken vorwärz bewegen. ich habe zwar in ihren tabellen viele berechnungen gefunden, aber nichts zu meinem fall. habe ich vielleicht was übersehen, oder wo soll ich nachschauen?
mit freundlichen grüßen
dagmar w.
Koerperverletzung.com sagt
Hallo dagmar w.,
die Tabellen geben nur einen auszughaften Überblick. Erweiterte Urteilssammlungen finden Sie jedoch im Internet. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist einzelfallabhängig. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Mia sagt
Ein Bekannter war auch an einem Unfall beteiligt. Jetzt muss er zu einem KFZ Schadensgutachten. Er hat sich vorsorglich auch eine neue Schmerzensgeldtabelle besorgt.
Paul S. sagt
Hallo liebes team,
ich hatte einen fahrradunfall. Bin auf einem asphaltierten Weg, plötzlich in ein Schlagloch geraten, sodass mir der Lenker zerriss und ich mit ca. 20 Km/h in die leitplanke gefallen bin. Ergebnis, sehr starke prellungen am ganzen Körper, feststellung durch einenArzt, Kann seit 10 Tagen nur mit EBU 600 die Schmerzen aushalten und habe extreme Blutergüsse. Alles per Bilder belegbar, auch die Unfallstelle, die interessanterweise bereits zwei Tage später von der Stadt zugeteert wurde.
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Danke für eine Antwort.
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Paul S.,
üblicherweise besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein Schaden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Ob das in Ihrem Fall so ist, können wir nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und klären mit dem etwaige Ansprüche ab.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Silke M. sagt
Hallo liebes Team,
ich hatte im März 2017 einen Wegeunfall mit dem Rad. Es sind 2 Kinder ( 12 Jahre alt) mit Ihren Rädern in mich reingefahren. Ich habe mir dabei das Sprunggelenk gebrochen, das Außenband gerissen sowie einen längsriss der Brevis sehne.Zusätzlich hatte ich eine Platzwunde im Gesicht und Prellungen.
Die Platzwunde wurde etwas später vom Zahnarzt versorgt. Mit den Fuß bin ich erst 3Tage später zum Arzt da ich dachte es handelt sich um eine Prellung.Im November wurde dann nochmal der Fuß am Sehnenriss operiert
Mein Problem ist das die Versicherung von den Mädchen jetzt behauptet das eine solche Verletzung nicht von den Unfall her stammen kann und weigert sich zu zahlen.
Mein Fuß wir aber nie wieder vollständig in Ordnung kommen.
Habe ich Anspruch von der Berufsgenossenschaft?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Silke M.,
rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen und empfehlen Ihnen daher, dies mit gemeinsam mit einem Anwalt abzuklären. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise eingehend beraten und Sie in Bezug auf etwaige Ansprüche vertreten.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Helga N. sagt
Ich hatte am 03.11.2017 einen Hundeunfall. Mich hat ein Labrador zu Fall gebracht. Ich habe mir einen komplizierten Ellenbogen Bruch dabei zugezogen. Es war nichts mehr heile. Man hat mir in einer 2. OP. Sogar den Radiuskopf entfernen müssen. Mein Handgelenk ist ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen sodass ich einen bleibenden Schaden zurückbehalten. Die Gegnerische Versicherung hat auch bereit einen Teil Schmerzensgeld gezahlt. Ich habe diese Woche einen Termin bei meinem Anwalt und stehe vor der Stehe vor der Frage schliesse ich mit dem Thema ab und lass mich auf eine letzte einmalige Entschädigungssumme ein oder verlange ich eine Rente? Würde mich freuen, von Ihnen einen Rat zu erhalten. Im Voraus holen Dank.
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Helga N.,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten. Diese Frage sollten Sie tatsächlich mit Ihrem Anwalt klären. Dieser kann Sie über zukünftige Schritte und Möglichkeiten aufklären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
huber m. sagt
habe am 29 01 18 einen Unfall auf dem Parkplatz der Sparkasse bin am Parkplatz an einem portstein gestolpert und kam zu fall ich verletzte mich an der rechten Schulter hatte sehr große Blutergüsse
und habe 3 sehnen risse was würde ich an Schmerzengeld bekommem danke
koerperverletzung.com sagt
Hallo huber m.,
ein Schmerzensgeld ist dann möglich, wenn Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden. Wir können nicht beurteilen, wer in diesem Fall der Verursacher ist. Sie sollten Sie am besten an einen Anwalt wenden und abklären, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld überhaupt besteht.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Andreas G. sagt
Ich hatte am 01.03.2015 einen nichtverschuldeten Autounfall. Die Unfallgegnerin hat ein Stopschild übersehen und ist ungebremst in unser Auto gefahren. Bei dem Unfall habe ich mir eine Fraktur am 2. HW zugezogen der nun einen Versatz von 5,3 mm hat. Dieser Versatz sorgt bei mir für Dauerkopfschmerzen.
Ich war nach dem Unfall bis zum 28.11.2017 Krank und bin nun wieder am arbeiten. Durch den Unfall habe ich einen GdB von 20% bekommen.
Was denken Sie, könnte es da als Schmerzensgeld geben?
Es war kein Wegeunfall sondern rein privat.
Kann man da eine monatliche Rente bekommen?
Wo kann man gleichwertige Urteile oder sowas lesen?
M.f.G.
Andreas G.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Andreas G.,
eine pauschale Aussage in Bezug auf die Höhe eines Schmerzensgeldes ist nicht möglich. Dabei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Urteile in gängigen Schmerzensgeldtabellen können einen Überblick über mögliche Summen geben. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt konsultieren und die weitere Vorgehensweise besprechen. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Klaus S. sagt
Hallo Schmerzensgeldtabelle Team!
Ich befinde mich in einem mehrwöchigen Aufenthalt in einem Sporthotel. Eine Woche vor Ende bin ich auf dem einsglatten Zugang zum Parkplatz ausgerutscht und habe mir eine Schulter- und Hüftprellung und Schnittwunden an Handfläche und Daumen zugezogen. Alle drei Dinge sind recht schmerzhaft und den rechten Daumen kann ich momentan gar nicht nutzen. In meiner letzten Woche kann ich somit keine Freizeitaktivitäten ausüben und vor allen Dingen nicht skilaufen.
Habe ich hier Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ja in welcher Höhe und wie sollte ich das durchsetzen? Würde dieses vom Hotel oder deren Versicherung getragen werden?
Vielen Dank im Voraus für wertvolle Tipps.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Klaus S.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden. Ob in Ihrem Fall eine Fahrlässigkeit oder gar ein Vorsatz bestehen, können wir nicht beurteilen. Hier ist die Konsultation eines Anwalts empfehlenswert.
Besteht ein Anspruch, ist dieser beim Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend zu machen.
Bezüglich der Höhe ist eine pauschale Aussage nicht möglich, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt. Hier kann eine Schmerzensgeldtabelle einen Überblick über mögliche Summen geben.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sigrid D. sagt
Ich hatte einen privaten Unfall am 11.7.. Bin über eine grosse Steinkugel im Park gefallen und habe mir einen Oberschenkel Trümmerbruch mit Segmentabbrüche zugezogen. Operation mit Gammernagel und Querverbindung mit Schraube im Hüftkopf, Reha und danach 2x wöchendlich Physiobehandlung. Immer noch Schmerzen, ohne IBU 600 geht gar nichts. Bin in Nachbehandlung beim Unfallchirurgen. Mein Bein Hält mich nicht. Zu Hause, wo ich mich festhalten kann, ohne Krücken, draußen nur mit Krücken, sonst riskiere ich einen Sturz. Bin beim ADAC in einer Unfallvers., die aber erst bez. bei Invalidität nach 12 MON. Istdas in Ordnung. Krankenhaus und Reha wurde mir mit 15 Euro pro Tag bez.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sigrid D.,
wann eine Versicherung zahlt, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und auch von den Vertragsinhalten, die in der Versicherungspolice vereinbart ist. Gibt es hier Probleme, können Sie die Police von einem Versicherungsexperten oder einem Anwalt prüfen lassen. Wir können die Sachlage nicht beurteilen und keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team