Strafenkatalog | |
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Nachstellung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren |
… besonders schwerer Fall | Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren |
… mit Todesfolge | Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren |
Meistens beginnt alles ganz harmlos – mit Anrufen, SMS und sogar Liebesbeteuerungen, später kommen Beschimpfungen und Drohungen dazu. Stalker sind ihrem Opfer in der Regel nur allzu gut bekannt, häufig handelt es sich bei ihnen um den ehemaligen Partner.
Aber auch Familienangehörige, Freunde oder Arbeitskollegen können einem (ehemals geliebten) Menschen derart nachstellen, dass das Leben für diesen zur Hölle wird und er bzw. sie sich massiv in Alltag und Privatsphäre eingeschränkt fühlt. Seit 2007 ist Stalking eine Straftat.
FAQ: Stalking, § 238 StGB
Die Nachstellung ist laut § 238 StGB dann strafbar, wenn der Täter eine andere Person wiederholt auf eine Weise verfolgt, anruft, belästigt oder bedroht, „die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen“. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr.
In vielen Fällen handelt es sich beim Täter um den Ex-Partner der betroffenen Person, der eine Zurückweisung (Trennung) nicht akzeptieren und sich ggf. rächen will. Aber auch ehemalige Freunde, Verwandte und Kollegen kommen als Täter in Frage. Nur wenige Opfer kennen den Täter nicht. Was alles unter Stalking fällt, erfahren Sie hier.
Machen Sie dem Stalker unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und auch zukünftig keinen Kontakt zu ihm wollen. Bleiben Sie dabei konsequent und rufen Sie bei akuter Bedrohung die Polizei unter 110. Weitere Tipps finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was fällt alles unter Stalking? Nachstellung laut § 238 StGB
Stalking bedeutet, dass jemand eine andere Person gegen ihren Willen wiederholt verfolgt, ihr nachstellt und sie auf penetrante Art und Weise belästigt und sogar bedroht. Dabei lassen sich die Täter so einiges einfallen, um ihrem Opfer nahe zu sein und Kontakt aufzubauen und zu halten.
Häufig beginnt eine solche Nachstellung recht harmlos und der Stalker wird im Laufe der Zeit zudringlicher und aggressiver. In Einzelfällen eskaliert die Situation und endet mit einem Gewaltverbrechen oder dem Tod des Opfers.
Es handelt sich also nicht um eine klar definierte Einzeltat, sondern um eine Serie von Handlungen über eine längere Zeit hinweg. Einzelne Verhaltensweisen des Täters können dabei schon für sich genommen strafbar sein.
Für Stalking typische Beispiele sind:
- ständige Anrufe, SMS, WhatsApp-Nachrichten und E-Mails zu jeder nur denkbaren Tageszeit
- Kontaktaufnahme über dritte Personen
- Ausfragen von Bekannten und Verwandten
- unerwünschte Briefe, Pakete, Blumen und andere Geschenke
- ständiger Aufenthalt in der Nähe der gestalkten Person, Auflauern und Verfolgen – real und im Internet
- Warenbestellungen im Namen des Opfers
- Beleidigung, Diffamierung, Verleumdung und falsche Beschuldigung
- Sachbeschädigung, z. B. in Form zerstochener Autoreifen
- Eindringen in die Wohnung
- Bedrohung und (sexuelle) Nötigung
- einfache Körperverletzung
- Totschlag oder Mord (eher selten)
Stalking entwickelt sich dynamisch – auch in Abhängigkeit vom Verhalten der betroffenen Person. Die Handlungen des Stalkers können gleich bleiben, im Laufe der Zeit aber auch an Aggressivität und Häufigkeit zunehmen. Dem Täter geht es oft darum, Macht und Kontrolle auszuüben und sein Opfer zu dominieren. Häufig geht dies mit einem übertriebenen Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Kontakt einher.
Wann ist der Tatbestand Stalking erfüllt?
Nicht immer, wenn sich eine Person gestalkt fühlt, ist das Verhalten des (vermeintlichen) Täters auch wirklich strafbar. Die Grenze zu Strafbarkeit ist erst überschritten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Nachstellen, z. B. durch die im vorigen Abschnitt benannten Handlungen
- unbefugt und
- wiederholt
- Tathandlung ist geeignet, die Lebensgestaltung des Opfers nicht unerheblich zu beeinträchtigen
- Vorsatz des Täters
- gegebenenfalls besonders schwerer Fall im Sinne des § 238 Abs. 2 StGB und / oder
- vom Täter verursachter Tod des Opfers, eines Angehörigen oder einer diesem nahestehenden Person
Ein besonders schwerer Fall von Stalking ist laut § 238 Abs. 2 S. 2 StGB gewöhnlich gegeben, wenn der Täter
„1) durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht,
2) das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
3) dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
4) bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist, […]“
Ist Stalking eine Körperverletzung? Die Nachstellung im Sinne des § 238 StGB ist zwar eine Gewalttat, aber keine Körperverletzung. Die Straftat richtet sich gegen die Freiheit der betroffenen Person und schränkt diese mitunter massiv ein. Dabei kann auch eine (einmalige oder mehrfache) Körperverletzung Teil der Tathandlung sein.
Stalking – Was tun? Gegenmaßnahmen ergreifen
Stalking-Opfer wünschen sich nichts sehnlicher, als dass die Nachstellungen aufhören und sie wieder ein normales Leben führen können. Der Täter wird sein Verhalten aber erst dann einstellen, wenn sich die Betroffenen wehren und Hilfe suchen:
- Setzen Sie dem Stalker klare Grenzen, indem Sie ihm eindeutig zu verstehen geben, dass Sie keinen Kontakt zu ihm wünschen und kein „klärendes Gespräch“ oder ähnliches – auch in Zukunft nicht. Ignorieren Sie ihn nach dieser Klarstellung völlig und bleiben Sie dabei unbedingt konsequent.
- Informieren Sie Freunde, Familie, Bekannte, Nachbarn und Arbeitskollegen darüber, dass Sie Opfer von Nachstellungen sind. Deren Aufmerksamkeit und Warnungen schützen Sie mit am besten.
- Wählen Sie in akuten Fällen den Notruf 110 und erstatten Sie bei einer unmittelbaren Bedrohung durch Stalking sofort Anzeige, beispielsweise wenn der Täter Sie angreifen will oder sich Zugang zu Ihrer Wohnung verschafft.
- Wenn Sie verfolgt werden, fahren oder gehen Sie zur nächsten Polizeistelle oder suchen Sie einen Geschäft oder eine Tankstelle auf, um Hilfe zu holen.
- Um Stalking zu beweisen, empfiehlt es sich, alle Handlungen und Kontaktaufnahmen des Täters mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren. Sichern Sie Emails, SMS, WhatsApp-Nachrichten und ähnliches auf Datenträgern.
- Verweigern Sie die Annahme von Warensendungen und Pakete, die Sie nicht bestellt haben.
- Falls der Stalker Sie verletzt hat, sollten Sie diese Verletzungen ärztlich behandeln und dokumentieren lassen. Dies dient auch als Nachweis in einem Strafverfahren oder wenn Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Täter geltend machen wollen.
Suchen Sie sich fachkundigen Rat bei einer kompetenten Beratungsstelle wie dem Weißen Ring e.V. oder einer anderen Organisation für Opferhilfe. Die Berater helfen Ihnen, Ihr Verhalten anzupassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten.
Nicole N sagt
Guten Tag
ich hab das problem das meine adoptivmutter ständig über whatsapp schreibt und meinem freund schreibt sie auch obeohl ich ihr öfter gesagt hab das ich mit ihr nichts mehr in meinem leben zu tun haben will. Ich hab ihr auch deutlich gemacht das ich nicht ihre tochter bin und das mein kind auch nicht ihr enkelkind ist. Und das sie uns in ruhe lassen soll trotzdem schreibt sie immer wieder oder schickt die Familie vor uns auszufragen. Was kann man dagegegen tun und wie kann ich mein kind beschützen. Sie hatte das auch schon bei meiner adoptivschwester gemacht und gab erst nach 4,5 jahren ruhe.
Cornelia S sagt
Mein Ex ruft mich ständig anonym an … was kann ich machen.
Olaf sagt
Wenn stalking Thema in der Öffentlichkeit/Medien ist, erfährt man von einem Berg an Möglichkeiten, an wen man sich überall wenden kann/soll.
Im Alltag löst sich das alles in Luft auf wenn man betroffen ist.
Ich weiß von Menschen aus dem Ausland, das man sich über die deutsche Justiz nur lustig macht.
Wolfgang B sagt
Ich habe trotz einer Anzeige und Weisungen vom Amtsgericht, diese nicht eingehalten, was passiert jetzt mit mir? Welche Strafe kann kommen? mfg
Wolfgang Bn sagt
Ich habe meine frühere Partnerin um ein Gespräch gebeten, Sie hat gesagt ich solle Sie nicht mehr besuchen und ansprechen. Ich sollte mich ihr nicht nähern und Ihr Grundstück nicht mehr betreten.
Wie soll ich mich verhalten
Mark sagt
Hallo Wolfgang,
wenn deine Partnerin keinen Kontakt mit ihnen haben möchte, dann sollen Sie sich daran halten und dies auch Akzeptieren.
Alles weitere (Stalking) Ihrerseits, kann die Sache nur verschlimmern.
Olaf V sagt
Mir wurde bei der Polizei damals angeraten “….einen Dialog mit dem Stalker zu suchen”.
Grundsätzlich sprach mein inneres eigentlich dagegen, weil ich es irgendwie als eine Art nachgeben meinerseits ansah.
Als würde ich dieses Gespräch suchen, weil ich dem machtlos ausgeliefert bin.
Ich machte es aber telefonisch und die Reaktion war die gleiche wie bei Ihnen.
Ich sagte ihm ganz vernünftig…
“….wir haben vor ein paar Jahren einmal zusammen gearbeitet, und ich unterstelle Ihnen das Sie seitdem in dem Wahn leben zu mir eine Verbindung zu haben.”
Er antwortete sofort darauf mit…
…wenn ich nochmals anrufen würde wertet er dies als Stalking und er würde dann seinen bekannten im Polizeipräsidium anrufen.
Andreas Dr M sagt
Ich habe einer Person schriftlich über WhatsApp untersagt mich weiterhin zu kontaktieren. Weder persönlich oder schriftlich.
Nun schreibt mir diese Person über WhatsApp, dass ich sie ja blocken könnte.
wie ist hier die Rechtslage? Kann ich diese Person jetzt anzeigen?
Mark sagt
Herr Andreas Dr. M.
Sie können, jede Person, die Sie per WhatsApp kontaktiert, obwohl Sie dies untersagt haben, in WhatsApp blockieren.
Dazu benötigen Sie nicht einmal einen Anwalt oder der gleichen.
Ich Empfehle Ihnen, dennoch alle WhatsApp Nachrichten aufzubewahren, in Form eines Screenshot um gggf, vor Gericht einen Nachwies haben.