FAQ: Strafmündigkeit
Strafmündigkeit heißt laut Definition, dass ein Mensch, der eine Straftat begeht, dafür auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und verurteilt werden kann.
Ab dem 18. Geburtstag gelten junge Erwachsene als voll strafmündig. Ob dann allerdings das Erwachsenenstrafrecht oder das Jugendstrafrecht angewendet wird, hängt davon ab, ob ihre Tat noch als „Jugendverfehlung“ zu beurteilen ist. Wenn sie in ihrer Entwicklung eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen ähneln, gilt weiterhin das Jugendstrafrecht. Ab dem 21. Lebensjahr kommt ausnahmslos das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung.
Ein Kind, das noch nicht 14 Jahre alt ist, gilt laut § 19 StGB als schuldunfähig. Es darf deshalb weder strafrechtlich verfolgt noch verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft darf also keine Anklage erheben. Welche Maßnahmen stattdessen in Betracht kommen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Eine Herabsetzung der (bedingten) Strafmündigkeit auf 12 Jahre ist sehr umstritten. Befürworter argumentieren, dass Kinder in diesem Alter durchaus wüssten, dass sie beispielsweise keine anderen Menschen töten dürfen. Kritiker hingegen lehnen eine frühere (bedingte) Strafmündigkeit mit 10 oder 12 Jahren ab und verweisen darauf, dass der Staat mit anderen Mitteln auf solche Taten reagieren kann. Mehr zur Debatte erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Strafmündigkeit?
Laut Definition bedeutet Strafmündigkeit, dass ein Mensch für eine Straftat, die er begangen hat, auch strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden kann.
Der Gesetzgeber benutzt diesen Begriff jedoch nicht, sondern spricht von Schuldfähigkeit im Strafgesetzbuch (StGB) und Verantwortlichkeit im Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Demnach gibt es verschiedene Stufen der Strafmündigkeit, wie folgende Übersicht verdeutlicht:
- Ein Kind, das zur Zeit der Tatbegehung noch nicht 14 Jahre alt ist, gilt laut § 19 StGB als schuldunfähig bzw. strafunmündig – und zwar unabhängig davon, wie reif es ist.
- Jugendliche, die im Alter von 14 bis 18 Jahren Straftaten begehen, sind bedingt strafmündig. Das Jugendgericht prüft in jedem Einzelfall, ob der Jugendliche reif genug ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Stellt das Gericht diese Reife fest, so ist der Jugendliche schuldfähig.
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt volle Strafmündigkeit ein.
Der Gesetzgeber hat sich für diese Regelungen entschieden, weil er davon ausgeht, dass Kinder noch nicht in der Lage sind einzusehen, dass sie etwas Falsches tun. Sie können ihr Verhalten noch nicht richtig steuern. Erst Jugendliche sind reif genug.
Gut zu wissen: Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Deliktsfähigkeit und Strafmündigkeit. Zwar kann ein straffällig gewordenes Kind strafrechtlich noch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dennoch kann der Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kind oder gegen die Aufsichtspflichtigen geltend machen und z. B. Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern. Denn bei der zivilrechtlichen Deliktsfähigkeit im Sinne des § 828 BGB gelten andere Altersgrenzen.
Was passiert, wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden?
Wenn ein Kind vor seinem 14. Geburtstag eine Straftat begeht, kann es strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es gilt in jedem Fall als schuldunfähig, selbst wenn es bei Tatbegehung bereits reif genug war, sein Unrecht einzusehen und entsprechend zu handeln.
Ein Kind, das noch keine 14 Jahre alt ist, bleibt also straflos, selbst wenn es eine schwere Straftat begeht oder sogar einen anderen Menschen tötet. Die fehlende Strafmündigkeit bedeutet aber nicht, dass der Staat in einem solchen Fall überhaupt nichts unternimmt.
Jugendamt und Familiengericht können eine Reihe familienrechtlicher Maßnahmen ergreifen, um Einfluss auf den sehr jungen Straftäter zu nehmen, z. B.:
- Anordnung, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu beanspruchen
- Unterbringung des straffälligen Kindes einem Heim oder einer Pflegefamilie
- Zwangsunterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Entziehung des Sorgerechts
Die Unterbringung eines Kindes und auch die Entziehung des Sorgerechts greifen sehr stark in die familiären Strukturen ein und sind deshalb nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Diese Vorkehrungen sollen keine Strafe ersetzen, sondern dienen quasi als letztes Mittel dem Kindeswohl.
Ist Strafmündigkeit schon ab 12 Jahren sinnvoll? Pro & Contra
In Deutschland besteht Strafmündigkeit erst ab 14 Jahren. Allerdings gibt es Kritiker, die eine Herabsetzung dieser Altersgrenze fordern.
Der Fall eines 12-jährigen Mädchens, das im März 2023 mutmaßlich von zwei gleichaltrigen Mädchen erstochen wurde, beheizte diese Debatte erneut.
In der folgenden Gegenüberstellung fassen wir die wichtigsten Argumente der Befürworter und Gegner einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters zusammen:
Pro:
- In vielen Lebensbereichen dürfen Kinder und Jugendliche schon früher Verantwortung übernehmen und z. B. teilweise schon mit 16 Jahren wählen. Deshalb müssen sie auch strafrechtlich früher zur Verantwortung gezogen werden.
- Während Pubertät und körperliche Reife immer früher einsetzen, verzögert sich die sittlich-charakterliche Reife. Das erfordert eine entsprechende Reaktion.
- Es ist davon auszugehen, dass 12-Jährige durchaus wissen, dass es verboten ist, andere Menschen zu töten. Aus diesem Grund muss das Strafrecht der Lebenswirklichkeit angepasst werden.
Contra:
- Eine Herabsetzung ist nicht erforderlich, weil andere Maßnahmen möglich sind, bspw. die Unterbringung in einer Jugendpsychiatrie.
- Bei Kindern ist die moralische und soziale Reife noch nicht so ausgeprägt. Deshalb ist die Forderung der Strafmündigkeit bereits ab 12 Jahren nicht zielführend.
- Es ist sehr schwierig festzustellen, ob ein Kind schon reif genug ist oder nicht.
- Der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters wird schwere Straftaten durch Kinder nicht verhindern.
- Kinder begehen nur äußerst selten schwere Straftaten. Auch deshalb besteht kein Anlass zu handeln.
Wann sind jugendliche Straftäter schuldfähig?
Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren – und unter Umständen ab für Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr – gilt das Jugendstrafrecht. Für junge Straftäter ist keine Strafe wie für Erwachsene vorgesehen, sondern Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und als letztes Mittel die Jugendstrafe.
Bedingung dafür ist allerdings, dass der Jugendliche schuldfähig im Sinne des § 3 Satz 1 JGG ist. Diese bedingte Strafmündigkeit setzt voraus, dass er „zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.“
Demnach verlangt das Gesetz Folgendes, damit ein Jugendlicher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann:
- Sittliche Reife: Der Jugendliche hat bereits ethische Werte verinnerlicht und kann nachvollziehen, welche Handlungen verboten oder geboten sind – und warum.
- Geistige Reife: Der Jugendliche ist in der Lage, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden.
- Unrechtsbewusstsein bzw. Einsichtsfähigkeit: Der Jugendliche besitzt die geistige und ethische Reife und ist der in Lage, das Unrecht seiner Tat zu erkennen. Er weiß, warum etwas verboten ist und kann die Schädlichkeit seines Verhaltens erkennen.
- Handlungsfähigkeit: Der Jugendliche ist in der Lage, seiner Einsicht entsprechend zu handeln. Er lässt sich nicht mehr durch kindliche Triebe und Reize ablenken.
Strafmündigkeit ist nur dann gegeben, wenn diese vier Voraussetzungen bereits zur Zeit der Tatbegehung vorgelegen haben.
H Marita sagt
hallo also ich habe das Gefühl Mobbing und damit verbundene Straftaten nehmen zu. ich wäre dafür die grenze der Strafmündigkeit auf 12 bzw 10 zu senken denn ich glaube wer einen anderen verletzt oder das Leben nimmt weiß auch mit 12 was er tut . ich glaube nicht das jugenpsychatrie hilfreich ist