Geschichten aus der Gerüchteküche verbreiten sich meist wie ein Lauffeuer, vor allem, wenn sie im Internet veröffentlicht und geteilt werden. Der entsprechende Button „Teilen“ oder „Posten“ ist schnell gedrückt. Und doch ist Vorsicht geboten. Opfer einer Verleumdung können mitunter Schmerzensgeld beanspruchen.
Unbedachte Äußerungen und auch ehrenrührige Behauptungen, die nicht bewiesen werden können, fallen schnell unter den Straftatbestand der Verleumdung und können den Täter teuer zu stehen kommen. Ihm drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Täter für die Verleumdung auch Schmerzensgeld zahlen.
FAQ: Schmerzensgeld bei Verleumdung
Eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann unter Umständen einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Ob in der Praxis tatsächlich eine Entschädigung gezahlt wird, muss ggf. ein Gericht entscheiden.
Pauschale Aussagen zur Schmerzensgeldhöhe sind nicht möglich, da diese bei einer Verleumdung individuell bemessen werden muss.
Bei der Schmerzensgeldberechnung werden Faktoren wie die Schwere des psychischen Schadens und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Verleumdung?
Was bedeutet der Begriff “Verleumdung”? Das Strafrecht kennt verschiedene Formen von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Hierzu gehören z. B.:
- Beleidigung, § 185 Strafgesetzbuch (StGB)
- Üble Nachrede, § 186 StGB
- Verleumdung, § 187 StGB
Zur Unterscheidung von übler Nachrede und Verleumdung gilt folgende Faustregel:
Wer über eine andere Person etwas Ehrenrühriges behauptet und diese Aussage nicht beweisen kann, begeht eine üble Nachrede, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet wird.
Wenn derjenige weiß, dass seine Behauptung falsch ist, kann er wegen Verleumdung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Wenn gegen die verunglimpfte Person aufgrund der falschen Behauptung sogar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, kann eine falsche Verdächtigung im Sinne von § 164 StGB vorliegen. Eine solche Tat wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unter welchen Voraussetzungen gibt es bei Verleumdung Schmerzensgeld?
Im Zivilrecht herrscht der Grundsatz, dass bei einer Rechtsgutsverletzung nur der materielle Schaden ersetzt ersetzt wird. Schadensersatz für immaterielle Schäden ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Ausnahmsweise wird nach § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch der immaterielle Schaden ersetzt, wenn jemand am Körper, an seiner Gesundheit, seiner Freiheit oder seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde.
Unter diesen Begriff fallen beispielsweise körperliche und seelische Schmerzen bzw. psychische Schäden, die der Betroffene erlitten hat, aber auch eine Einschränkung seiner Lebensfreude. Für diese Beeinträchtigungen soll das Schmerzensgeld dem Geschädigten einen gewissen Ausgleich und eine Art Genugtuung bieten.
Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts oder einer Verleumdung wird Schmerzensgeld jedoch nur unter strengen Voraussetzungen gewährt:
- Es muss sich um eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts handeln.
- Die Verletzung muss rechtswidrig und schuldhaft sein.
- Schmerzensgeld u. a. bei Verleumdung wird nur gewährt, wenn kein anderweitiger Ausgleich des Schadens möglich ist.
Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Nicht jede Verletzung des Persönlichkeitsrechts begründet einen Anspruch auf Schmerzensgeld, sondern nur besonders schwere Verletzungen, die das Persönlichkeitsbild des Geschädigten stark beschädigen.
Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit der Verletzung
Diese Verletzung muss rechtswidrig und schuldhaft sein. In manchen Fällen bestehen gegenläufige Interessen, die bei der Abwägung, ob die Verletzung rechtswidrig war, berücksichtigt werden müssen.
Wenn diese Interessen dritter Personen besonders schutzwürdig sind, kann die Persönlichkeitsverletzung gerechtfertigt sein, sodass ein Schmerzensgeldanspruch ausscheidet.
Kein anderweitiger Schadensausgleich möglich
Bevor der Betroffene für eine Verleumdung Schmerzensgeld beanspruchen kann, muss immer geprüft werden, ob ein Ausgleich oder eine Beseitigung des Schadens auf andere Weise möglich ist. Alternativen sind neben einem Unterlassungsanspruch der Anspruch auf Widerruf bzw. Richtigstellung und die Gegendarstellung.
Wenn ein Ausgleich nicht allein durch diese Ansprüche erreicht werden kann, kommt ein Schmerzensgeldanspruch in Betracht.
Höhe: Schmerzensgeldtabelle für Verleumdung
Gemäß § 253 Absatz 2 BGB ist eine „billige Entschädigung in Geld“ zu leisten. Hierbei sind die Umstände des Einzelfalls abzuwägen.
Beim Schmerzensgeld für Verleumdung wird dessen Höhe unter anderem nach folgenden Kriterien bemessen:
- dem Verbreitungsgrad der Verleumdung und
- der Schwere der Folgen für den Verleumdeten.
Als erster Anhaltspunkt kann die Schmerzensgeldtabelle für Verleumdung und andere Rechtsgutsverletzungen herangezogen werden. Diese Tabelle ist im Grunde nichts anderes als eine Sammlung von Gerichtsurteilen zum Schmerzensgeld und dessen Höhe.
Die Gerichte sind an diese Schmerzensgeldtabellen nicht gebunden, sondern müssen sich aufgrund der individuellen Umstände eines Falls ihr eigenes Urteil bilden.
Verleumdung: Wie sich Betroffene wehren können
Das Opfer einer ehrenrührigen Straftat muss und sollte derartige Behauptungen nicht auf sich beruhen lassen. Vor allem im Internet verbreiten sich solche Gerüchte sehr schnell und unkontrollierbar und treffen auf eine sehr große Öffentlichkeit. Nicht nur das eigene persönliche Umfeld kann auf diese Weise von diesen Behauptungen erfahren, sondern auch mögliche Geschäftspartner, Kunden oder potentielle Arbeitgeber.
Bevor der Betroffene wegen dieser Verleumdung an ein Schmerzensgeld denkt, sollte er gegen diese falsche Behauptung selbst vorgehen. Hiefür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Der Unterlassungsanspruch gegen den Täter, derartige Behauptungen zu unterlassen.
- Ein Anspruch auf Widerruf bzw. Richtigstellung der Behauptung
- Die Gegendarstellung
Torsten B sagt
Verleumdung ist heute so gang und gebe , zumal wenn man Menschen los werden will. Und ich bin froh das man dritte das Handwerk legen kann , die Menschen durch Falschaussage bis in den Ruin treiben ….
clara g sagt
Vielen Dank für den Beitrag. Ich wusste nicht, dass man für Verleumdung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden kann. Ich werde mir einen Rechtsanwalt besorgen, um meinen Exmann wegen Verleumdung anzuzeigen.
K Melanie sagt
Eine Person verbreitet Lügen über mich.Das ich Aids habe und jemanden damit angesteckt habe.Und das ich in eine Netto Finale arbeite.das stimmt schon mal garnicht. ich arbeite nämlich in einer firma
Winter sagt
ich brauche dringend hilfe,
ich habe am 09.06 das erste Mal bin ich mit dem Gesetz dort in Konflikt gekommen das erste Mal in meinem Leben..
ich habe jemanden verleugnet die Anklage wegen Verleugnung
ich habe mich persönlich bei dem Opfer aber auch in schriftform entschuldigt bei den Anderen, ich war von Anfang an bei der Polizei geständig, wir haben uns auch außergerichtlich geeinigt meine Wiedergutmachung findet am 22.09 statt… doch was passiert jetzt nun?? mit was muss ich rechnen??
Weinhold sagt
Hallo, meine ex erzählt überall, auch im Internet herum ich hätte sie mehrmals vergewaltigt, die ist allerdings eine falschaussage, was tun und was sind die strafen dafür?
Anonym sagt
Hallo,
nach einer Anzeige meinerseits (Fahrrad mehrmals getreten) beschuldigt mich der Fahrer des Fahrzeugs das ich seinen LKW demoliert haben soll. Reicht es da bei der Ploizei zu sagen das es nicht stimmt oder ist es besser einen Anwalt einzuschalten. Es kommt zu einer Verhandlung vor Gericht.
Tyler P sagt
Vielen Dank für diese Informationen zur Verleumdung. Ein Freund von mir hat demnächst einen Prozess wegen Verleumdung vor sich und sucht dementsprechend noch nach Informationen, die ihm helfen können. Er hat außerdem einen Strafverteidiger engagiert. Guter Hinweis, dass es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts handeln muss.
Lena sagt
Danke für den informativen Artikel über Verleumdung. Meine Cousine musste sich vor Kurzem einige derbe Beleidigungen von einem Autofahrer anhören, die unter die Gürtellinie gingen. Gut zu wissen, dass laut Strafrecht, Beleidigung und Verleumdung zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts zählen und man bei Verleumdung sogar mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen muss.
Thomas K sagt
Gut zu wissen, dass nicht jede Verletzung des Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründet, sondern nur besonders schwere Verletzungen, die das Persönlichkeitsbild des Geschädigten stark beschädigen. Mein Onkel möchte eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend macht. Er denkt, dass die entsprechende Verleumdung schwer genug wiegt, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen.
Enrico sagt
Guten Tag,
Ich schildere es mal kurz und knapp..während meiner Krankschreibung, haben 2 Kollegen und die Vorgesetzte ( Pflegedienstleiter Altenpflege) vorsätzlich , mehrere Sachen ” falsch behauptet ” und in einem Schreiben zu Papier gebracht. Dies wiederum wurde vom Arbeitgeber als Grund für eine fristlose Kündigung genommen.
Den Vergleich in Bezug auf die arbeitsrechtliche Sache habe ich gut hinter mich gebracht. Sprich Abänderung in eine fristgerechte Kündigung und Lohnfortzahlung bis zum letzten Tag quasi. Unabhängig davon habe ich gegen diese 3 Personen eine Anzeige wegen Verleumdung bei der Polizei erstattet. Meine Frage wäre, wie hoch sind die Chancen in diesem Fall, von dem
Betreffenden ein Schmerzensgeld bzw Entschädigung einzufordern. Da ich ja dadurch die Arbeit verloren habe und demzufolge erstens finanzielle Einbußen habe und dadurch psychisch angeschlagen bin weil ich das kaum bzw gar nicht verarbeiten kann,trotz therapeutischer Hilfe
hans h sagt
wurde bei ebay mit ausführlichem Kommentar negative bewertet. Ich hatte einen PC verkauft und der Käufer behauptete nach Erhalt, das 3 Teile fehlen würden. Ich bat um ein Foto des PC-inneren. Er sendete mir es über ebay. Zum ertaunen, man konnte die Teile auf dem Bild sehen. Habe darau hingewiesen, er bestand auf Preisminderung. Er hatte keinen Fall bei ebay geöffnet, trotzdem hat er mich nach 28-29 Tagen übelst verleumdet. Hatte ein anderenPC im ANgebot und ein Interessent schrieb: “würde es kaufen, sind aber alle Bauteile vorhanden?”.
Ich hatte ihm gedroht das ich ihn anzeigen weerde, zum Anwalt gehen würde, keine Antwort, kein Entschuldigen. Erst nach 1 Woche hat er die neg. Bewertung in eine neutrale Bewertung geändert und sich aureden wollen, er hätte ein bauteil nicht erkannt. Und was war mit den anderen 2 Teilen?
Weiterhin keine Entschuldigung und nur Ausreden also.
Ich hatte mich diese 1 Woche sehr ärgern müssen, da ebay diesen Fall einfach ignoriert hat zugunsten des Käufers.
Ich habe mich diese Tage sehr schlecht gefühlt. musste leiden, da dies nicht der Wahrheit entsprach.
Nach meiner Ansicht habe ich Schmerzensgeld für diese Tage und auch Materielle Entschädigung verdient und würde gerne einen Anwalt zur Beratung ziehen.
Daniel B sagt
Leider muss sich ein Freund von mir gerade mit dem Thema der Verleumdung auseinandersetzen. Ich wusste gar nicht, dass es sogar verschiedene Arten von Verleumdung gibt. Wir werden auf jeden Fall einen Fachanwalt kontaktieren und hoffen dann auf strafrechtliche Konsequenzen.
B.B sagt
Hallo eine Frage ich wurde wegen rassistischen Anschuldigungen und Sachschaden über 1000€ von einer Nachbarin angeschuldigte was ich nicht gemacht habe aber durch meinen Vermieter zu einer Kündigung kam da ich sie angeblich terrorisieren würde als Begründung.
Ich überlege eine Strafanzeige zu machen wegen Schmerzensgeld besteht da eine Möglichkeit.
Tyler P sagt
Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Beitrag über Verleumdung und Schmerzensgeld. Mein Bruder wurde unberechtigterweise angezeigt und möchte den Kläger nun wiederum wegen Verleumdung anzeigen. Er wird sich demnächst auch an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Gut zu wissen, dass Schmerzensgeld nur unter strengen Voraussetzungen gewährt wird.
Bennet S sagt
Ich bin 16 Jahre jung und war ein Jahr mit jemandem befreundet der jedoch mir nicht mehr geheuer war. Erst vor ein paar Stunden erfuhr ich dass mehrere Freunde von ihm behaupten ich hätte ihn aufgrund seiner sexuellen Neigungen zusammengeschlagen was ich nie tun würde
Jetzt würde ich gerne wissen wie ich weiter vorgehen sollte
Ibrahim S. sagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mir wird unterstellt, ich habe 2 Frauen vergewaltigt. Was natürlich nicht stimmt. Diese Person will mir so Schäden, indem Freunde von mir, den Kontakt abbrechen usw. . Dazu habe ich sogar eine Sprachnotiz, wo sie meinen Namen sagt und dazu sagt „er habe doch 2 Frauen vergewaltigt, wieso bist du noch mit den“.
Und zudem, was der verbreitungsgrad angeht, ich habe es von mehreren gehört, dass denen das Sonderzahlung wurde und noch viel mehr.
Frage: Was kann ich machen und wie hoch wäre das Schmerzensgeld?
Krisss15 sagt
Hallo.
Ich wurde von einer Person beschuldigt, etwas gestohlen zu haben. Ich habe wegen dieser Ereignisse meine Arbeit verloren. Gegen mich wurde ein Verfahren eingeleitet, indem ich frei gesprochen wurde.
Kann ich mein Recht auf Entschädigung gültig machen?
Alexander M. sagt
Ich wurde fälschlicherweise einer “unpassenden Annäherung”(was immer dieses auch bedeutet)beschuldigt und habe dadurch meinen Job verloren.
Ein gemeinsames Gespräch wurde abgelehnt und auch nähere Informationen zum angeblichen Tathergang wurde nicht erläutert. Wie kann ich hiergegen vorgehen und was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Alexander M.,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um die richtige Vorgehensweise zu klären. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Sa sagt
Der Fall: Großeltern schwärzen die Tochter beim Jugendamt an. Diese würde das Enkelkind vernachlässigen, ihm nichts zu essen geben etc. Mehrere hundert frei erfundene Behauptungen werden vorgetragen. U.a.: die Tochter, eine Fernsehjournalistin, sei in Wahrheit seit dem 12. Lebensjahr aufgrund einer Gehirn-OP geisteskrank. Die Grpßeltern hatten jedoch kaum je Kontakt zu Tochter und Enkelkind…Das Enkelkind wird aufgrund von angeblich drohendem “erweiterten Suizid” (laut Großeltern) in Obhut genommen, zu den Großeltern und Tante gegeben. Dort wird es 2,5 Jahre gequält. Es stellt sich heraus, dass die Verleumdungen erfunden waren und das Kind kehrt – dokumentiert – psychisch und körperlich stark beschädigt zu seiner Mutter zurück. Die Mutter ist beruflich, gesundheitlich und finanziell in diesen Jahren ruiniert worden.Wie schätzen Sie die Lage ein, für Mutter und Kind mit einer Klage Schmerzensgeld erwirken zu können aufgrund der Verleumdungen, die dazu geführt haben und die bis heute nach über 3 Jahren nicht aufhören? Vielen Dank. Diese Frage ist für uns auch journalistisch relevant…
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sa,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten. Wenden Sie sich hier am besten an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
S. sagt
Es handelte sich hier um ein unbefristetes Mietverhältnis. Eine Mitmieterin hatte im August 2015
ihre Anwältin beauftragt, schriftlich vom gemeinsamen Vermieter zu verlangen, uns zu kündigen und begründete dies durch verleumderische Aussagen.
Herr S. belästige Sie , stelle Ihr nach. Sie habe polizeiliche Anzeige im Juli 2015 erstattet.
Sie verlangte vom Vermieter Auskunft, welche mietrechtliche Massnahmen eingeleitet werden und kündigte dem Vermieter an, dass Sie einen Gewaltschutzantrag bei Gericht einreichen werde, um ein Näherungsverbot durch das Gericht aussprechen zu lassen.
Im November 2015 beauftragte Sie Ihre Anwältin dem Vermieter wahrheitswidrig mitzuteilen,
Herr S. nehme im Garten Pflanzarbeiten vor, was verboten sei.
Der Vermieter mahnte wegen Vertragsverletzungen ab.
Der Vermieter beauftragte im August 2015 seinen Rechtsanwalt und sprach nicht mehr mit uns.
Die Anzeige wurde nach staatsanwaltlichen Ermittlungen eingestellt.
Der Antrag auf Beschluß wurde abgewiesen.
Der Vermieter ist nach dieser Verleumdungsattacke, aber der Meinung, S’s seien die
Verursacher der mißlichen Situation zwischen der Mitmieterin und Ihnen.
Wir haben dem Vermieter daraufhin Verletzung der Neutralitätsverpflichtung und Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen. Die Verleumdungen der Mitmieterin haben zu einer Zerrüttung des
Mietverhältnisses geführt. Dies wurde inzwischen zwangsläufig beendet.
Ergebene sich hier wegen der Verleumdungen Schadensersatzansprüche gegen die Mitmieterin?
koerperverletzung.com sagt
Hallo S.,
wir bieten keine rechtliche Beratung an und können daher nicht beurteilen, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Hier ist eine Konsultation mit einem Anwalt empfehlenswert. Dieser kann Sie entsprechen beraten und mit Ihnen das weitere Vorgehen klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
paul s sagt
ich möcht gerne nachfragen wie hoch die entschädigung sein kann bei ein vorwurf der kinder betrifft (und zwar wird mir vorgeworfen seiten der schuldierktorin der schule wo ich als 1.50 jobber tätig war und von einem anderen haus meister ich war seit 14 monaten an der schule und ich wurde darauf hin auf gut deutsch gesagt rausgekegelt von hinten rum war dann beim jugendamt war an einer anderen schule tätig und am donnerstag letzte woche rief der hausmeister von der neuen schule mich zu sich und sagte mir das man ihm gesagt hätte warum ich bei ihm am arbeiten wäre da ich mich ja an kinder vergreifen würde es war die schule wo ich davor tätig war .also bin ich jetzt meinen job losgeworden ohne das man mich angehört hat zu den vorwürfen und ich kann reinem gewissen sagen das nie was in der art passiert ist hab auch schon einen anwalt eingeschaltet und werde alle distanzen durch gehen die mir zu verfügung stehen um meine unschuld zu beweisen
koerperverletzung.com sagt
Hallo paul s.,
eine pauschale Aussage zur Höhe eines Schmerzensgeldes ist nie möglich, da es sich dabei immer um Einzelfallentscheidungen handelt. Wenden Sie am besten an einen Anwalt, um dies zu klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
paul s. sagt
danke für die antwort
Fernando sagt
Hallo!
Ich habe vor kurzem erfahren, dass jemanden zu Dritte Detailinformationen meines sexueles Lebens verbreitet.
Kann ich ihn strafbar machen. Es ist nicht das erste Mal das sowas passiert.
U. Metscher sagt
Hallo,
ich wurde in diesem Jahr von einer Person bewusst angefahren. Nachdem sie mir Gegenstände über den Zaun geworfen hat, lief ich ihr nach und wollte sie zur Rede stellen.
Ich zeigte sie an.Sie streitet alles ab obwohl mein Sohn es gesehen hat und sie behauptet,ich hätte sie angeschrien und bedroht, was nicht stimmt.
Ich war total geschockt und meine Anwältin sagt, dass wir keine Chance haben den Fall zu gewinnen.
Können sie mir weiterhelfen?
MfG U.Metscher
koerperverletzung.com sagt
Hallo U. Metscher,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten, ist es uns nicht möglich diesen Fall zu beurteilen. Zweifeln Sie an den Aussagen Ihrer Anwältin, haben Sie die Möglichkeit sie einen neuen Rechtsbeistand zu suchen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Rosa sagt
Hallo,
Ich habe eine kleine Reinigungsfirma und wir haben seid über 5 Jahre nur prospektive Bewertungen unsere Stamm Kundinnen sind sehr zu Frieden.
Heute hatten wir wie gewohnt eine Grundreinigung es war eine sehr stark verschmutzte Wohnung.
Der Kunde wollte die Rechnung bezahlen bevor wir angefangen hatten ich habe ihm gesagt nach der Reinigung können wir gerne abrechnen.
Als wir fertig waren Kamm seine Schwester und sein Schwager dazu und drohte uns mit Polizei schlechte Google Bewertung und wir seihen Betrüger.
Weil wir viel Geld dafür verlangen
Der Betrag wurde an einem Besichtigungstermin vereinbart wo die Schwester am Telefon war und meine ja klären Sie das mit meinem Bruder er zahlt das nicht ich .
Die Reinigung wurde professionell durchgeführt wir waren fassungslos und fragten was denn ihr Problem sei.
Sie meinten in den Steckdosen ist noch Staub über eine Lampe und über einen hohen Schrank die haben sich eine Leiter geholt und sind jeden Millimeter durchgegangen.
Ich war noch so lieb und meinte dann gehen wir da nochmal drüber und die beide guckten sich an und meinten ihr setzt kein fus mehr hier rein .
Ich bekommt kein Geld und drohten uns.
Wir haben mitbekommen wie Sie die Nachbarn angesprochen haben und schlecht über die Firma gesprochen haben. Und immer wider sagten Sie wir erzählen dass noch vielen Leuten ihr Geschäft wird bald ein Ende haben ihr Betrüger und sowas.
Wie geh ich da am besten vor ?
Anzeigen und Schadenersatz dafür verlangen?
Ich bereute es die Polizei nicht gerufen zu haben.
Ich war einfach in einem schockierten Zustand sowas erlebte ich zum ersten mal.
Viele Grüße Rosa