Gekleidet in schwerer, schwarzer Robe, auf dem Kopf eine graue Perücke, die Weisheit und Erhabenheit zugleich ausdrückt, und schließlich gekrönt durch den machtvollen Hammer – dieses stereotype Bild eines Richters ist in so manchen Köpfen fest verankert.
Groß sind entsprechend Ehrfurcht und Hemmung, vor die deutsche Gerichtsbarkeit zu treten. Klein fühlt sich der unwissende Kläger angesichts dieser Übermacht an unverständlichen Paragraphen.
Dennoch führt manchmal kein Weg an eben diesem Ort der Gerechtigkeit vorbei, wenn Ansprüche sich außergerichtlich nicht durchsetzen lassen.
Über 8.000 Mal wurde 2014 vor einem deutschen Zivilgericht der Richterhammer in einer Schadensersatzfrage in Zusammenhang mit einer Körperverletzung geschwungen.
Welche Schritte muss aber ein Geschädigter einleiten, um für die Geltendmachung seines Schmerzensgeldanspruches ein Zivilverfahren anzustrengen? Der folgende Ratgeber kennt die Antwort auf diese Frage und informiert Sie außerdem über die Antragsform, den Ablauf einer Zivilklage und einiges mehr.
FAQ: Zivilklage
Eine Zivilklage wird immer dann bemüht, wenn es sich um einen Rechtsstreit zwischen zwei Privatpersonen handelt. Der Staat ist somit, anders als im Strafverfahren, nicht aktiv beteiligt.
Eine Zivilklage ist zum Beispiel möglich, wenn Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber einem Dritten haben.
Unser Muster zeigt Ihnen, wie eine schriftliche Zivilklage aussehen kann. Sie können dieses kostenlos herunterladen und bearbeiten.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld – Eine Frage des Zivilrechts
Das Schmerzensgeld ist als immaterieller Schadensersatz in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Es handelt sich somit um einen Anspruch aus dem Zivilrecht, der immer dann zum Tragen kommt, wenn eine Person durch Fremdeinwirkung eine Schädigung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung erfahren hat.
Die durch den Paragraphen zu gewährleistende billige Entschädigung in Geld dient dem Ausgleich der erlittenen und noch zu erleidenden Schmerzen sowie der Genugtuung des Opfers.
Soll Schmerzensgeld eingeklagt werden, weil der Täter oder dessen Versicherung sich weigern, ohne Anzeige eine angemessene Summe zu zahlen, ist die Anrufung eines Zivilgerichts notwendig.
Keine Klage ohne Richter – Das Zivilgericht
Ein zivilrechtliches Verfahren wird immer dann angestrengt, wenn privatrechtliche Angelegenheiten geklärt werden sollen. Dies umfasst vertragliche und schadensrechtliche Ansprüche ebenso wie Urheberrechtsverletzungen.
Es ist demnach möglich, im Rahmen einer Zivilklage für eine Körperverletzung Schmerzensgeld zu beantragen. Eine strafrechtliche Würdigung des Täters für die Verwirklichung des strafbaren Körperverletzungsdeliktes (§ 223 Strafgesetzbuch/StGB) erfolgt hingegen vor einem Strafgericht im Rahmen eines Strafverfahrens und ist somit unabhängig von etwaigen Schmerzensgeldforderungen.
Grundsätzlich existieren vier Formen deutscher Zivilgerichte, die eine zivilrechtliche Klage bearbeiten können:
- Amtsgericht (zuständig bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro)
- Landgericht (zuständig für darüber liegende Streitwerte)
- Oberlandesgericht
- Bundesgerichtshof
Alle diese Instanzen werden als „ordentliche Gerichte“ bezeichnet. Doch nicht alle Streitigkeiten, die in eine Zivilrechtsklage münden, werden vor einer dieser vier Instanzen verhandelt.
So regeln in Deutschland unter anderem Arbeitsgerichte Fragen zu Arbeitsverhältnissen, Sozialgerichte klären Rentenansprüche, Verwaltungsgerichte sind zum Beispiel für Streitigkeiten bei Baugenehmigungen zuständig und die Verfassungsgerichte klären verfassungsrechtliche Probleme.
Von der Zivilklage zum Urteil: Ablauf eines Zivilverfahrens
Hat eine durch eine Narbe im Gesicht verunstaltete Person erfolglos versucht, das ihr zustehende Geld beim Schädiger einzufordern, ist es ratsam, zunächst einen Anwalt aufzusuchen.
Nach Sichtung sämtlicher Unterlagen, wie ärztlicher oder gegebenenfalls vorhandener Kfz-Gutachten, wird sich der Rechtsanwalt üblicherweise erneut an den Schädiger bzw. dessen Versicherung wenden und unter Fristsetzung die Zahlungsverpflichtung anmahnen.
Stößt auch der Fachmann auf Ablehnung, bleibt nur noch der Gang vor Gericht. Je nachdem, wie viel Schmerzensgeld für die unfallbedingte Verletzung gängig ist, erfolgt dann die Klageerhebung vor dem Amts- oder dem Landgericht.
Allerdings ist die Konsultation von einem Rechtsanwalt auch ohne rechtliche Verpflichtung dazu stets zu empfehlen. Bei einer schmerzensgeldrelevanten Zivilrechtsklage werden die Anwaltskosten vom Beklagten getragen, wenn die Richter zu Ihren Gunsten entscheiden.
Ist die Zivilklage zum geforderten Schadensersatz bei der zuständigen Instanz eingegangen, wird der Antrag im Prozessregister dokumentiert und mit einem Aktenzeichen versehen.
Das Gericht wird dann vorab Kosten für die Zivilklage erheben. Dabei handelt es sich um den sogenannten Gerichtskostenvorschuss, der sich an der Höhe des Streitwertes – also des geforderten Schmerzensgeldes – bemisst und individuell bestimmt wird.
Sind diese Gebühren vom Kläger beglichen, wird der Schmerzensgeldantrag, der sich im Übrigen auch auf psychische Schäden beziehen und somit eine Zivilklage wegen Beleidigung darstellen kann, dem Schädiger übermittelt.
Hat dieser die Klage erwidert, legt das Gericht einen Termin für die mündliche Verhandlung fest.
In der Regel obliegt die Entscheidungshoheit dann drei Berufsrichtern, die gemeinsam ein Urteil fällen und die Höhe vom Schmerzensgeld nach ihrem Ermessen festsetzen.
Gemäß § 92 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist es statthaft, einer Partei für die Zivilrechtsklage die gesamten Kosten aufzuerlegen, wenn der Betrag der Forderung Ergebnis richterlichen Schätzens ist. Das heißt, dass zumeist der Schädiger sämtliche Kosten tragen muss.
Was ist eine Zivilklage und wie ist ein Schmerzensgeldantrag zu stellen?
Die Zulässigkeit einer Zivilklage ist gemäß § 253 Absatz 2 Nummer 2 ZPO nur durch einen Antrag gewährleistet. Dieser bestimmt den Streitgegenstand sowie den Klagegrund.
In der Regel muss darin auch der konkrete Streitwert benannt werden. Da beim Schmerzensgeld diese Summe jedoch erst durch die richterliche Entscheidung festgelegt wird, kommt hier eine Ausnahme zum Tragen: der unbezifferte Leistungsantrag.
Der Klageantrag beim Schmerzensgeld
Wenn Sie zur Geltendmachung ihres Schmerzensgeldanspruch eine zivilrechtliche Klage einreichen wollen, weil Sie ohne Anzeige keinen Erfolg erzielen konnten, geschieht dies über den unbezifferten Schmerzensgeldantrag.
Bei dieser Form der Antragstellung ist es möglich, den Streitwert offen zu lassen bzw. in die Hände der Richter zu legen. Sich allerdings vollumfänglich der gerichtlichen Entscheidung zu überantworten, ist nicht ratsam.
Folgende Elemente sollte ein unbezifferter Leistungsantrag enthalten:
- Mindestwert/Geldspanne
- Benennung gegebenenfalls bereits getätigter Teilzahlungen durch den Schädiger
- Verzinsung: 5 Prozent über dem Basiszinssatz
- Begründung: Grundlage zur Schmerzensgeldberechnung
Durch die Benennung eines Mindestwertes oder eine Geldspanne halten Sie sich die Möglichkeit eines Rechtsmittels offen. Machen Sie keinerlei Angaben, obsiegen Sie rechtlich auch dann in vollem Umfang, wenn das Gericht in seinem Urteil erheblich von Ihrer Vorstellung abweicht.
Es fehlt Ihnen dann an der sogenannten Beschwer, die immer dann erfüllt ist, wenn eine Entscheidung für den Betreffenden ungünstig ausgefallen ist.
Unterschreitet das Gericht jedoch einen von Ihnen benannten Mindestbetrag, können Sie dagegen mit Rechtsmitteln vorgehen.
Der Feststellungsantrag für künftige Schmerzen
Neben der Leistungsklage ist der Feststellungsantrag bei Schmerzensgeldangelegenheiten von Bedeutung. Dieser sichert dem Geschädigten unter verjährungsrechtlichem Schutz einen zukünftigen Schadensersatz zu.
Ist es möglich, dass dem Kläger in der Zukunft Schäden entstehen, die auf das vergangene Schadensereignis zurückzuführen sind, können diese somit vorzeitig schadensrechtlich gesichert werden.
Ein Feststellungsinteresse besteht immer dann, wenn ein Schaden zu erwarten ist oder sich die Ausmaße der Verletzungen im Moment nicht beziffern lassen.
Muster einer Zivilklage für Schmerzensgeld
Hier finden Sie für die Zivilklage ein Muster, das Ihnen als Orientierung für Ihren Antrag dienen kann. Beachten Sie, dass individuelle Anpassungen nötig sind und eine Zivilklage auf Schmerzensgeld im Einzelfall eine andere Ausgestaltung annehmen kann.
Es empfiehlt sich, einen derartigen Antrag mit Hilfe von einem Anwalt anzufertigen. Denn so ist sichergestellt, dass Ihnen keine Fehler unterlaufen, die womöglich Ihre Ansprüche mindern könnten.
Regina sagt
Hallo
ich habe Haus gekauft mit Schwarzanbauten und in Expose standen falsche Angaben , weil wurde geschrieben ,das 5 Zimmer und Küche. Nach Schlüsselübergabe hat sich gezeigt, dass Küche befindet sich in Schwarzanbau und ich musste neue Anschlüsse für Wasser und Abwasser machen und von einem Zimmer musste ich verzüchten.Habe Anzeige erstatet und hat nicht gebracht. Makler war nicht verpflichtet das nachforschen , ob alles stimmt und Verkäufer auch wusste angeblich nicht um Schwarzanbauten und ich sitze jetzt auf Kosten Und Energieausweiss auch habe ich nicht bekommen. Alles ist schief gelaufen und keine hilft mir, ich habe kein Rechtschutzversicherung und ich kann nicht machen.
Florain sagt
Ich studiere Jura. Gerade interessiere ich mich, wie die Sachlage bei Kfz-Unfällen ist. Kfz-Gutachten habe ich jetzt auch schon einige gesehen.
Da sagt
Hallo
Ich habe eine Körperverletzung begangen und wurde verurteilt vor 9 Jahren
Heute erhielt ich eine Zahlungsaufforderung vom Anwalt des Geschädigten.
Zusätzlich soll ich noch eine Pauschale für den Anwalt bezahlen.
Nun meine Frage:
Muss ich die Anwaltskosten dazu tragen? Das sind fast 200 Euro.
Ich wurde vorher nicht einmal angeschrieben.
Es bestand doch keine Notwendigkeit, einen Anwalt einzuschalten?
M.G. sagt
Guten Tag,
ein Geschäftführer wirft mir Betrugsversuche vor obwohl das Bestellrecht eingehalten wurde. Er hat mich Erpresst, eine üble Nachrede veranlasst, will immer noch das Geld durch automatische Zahlungserinnerungen, Stalkt mich trotz der Schreiben meines Anwaltes.
Was soll ich tun? Hab da schon ein paar Gesetze rausgesucht. Mein Anwalt rät mir zwar nicht mehr darauf zu reageren, doch es muss jetzt ein weiterer Schritt her.
(1) § 1 GG Persönliche Würde
(2) § 185 StGB Beleidigung
(3) § 186 StGB Üble Nachrede
(4) § 240 StGB Nötigung
(5) § 241 StGB Bedrohung
(6) § 253 StGB Erpressung
(7) § 255 StGB Räuberische Erpressung
(8) § 259 StGB Hehlerei
(9) § 257 StGB Begünstigung
(10) § 192 StGB Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
(11) § 260 StGB Gewerbsmäßige Hehlerei, Banden Hehlerei
(12) § 283 StGB Gläubigerbegünstigung
(13) §343 StGB Aussageerpressung
(14) § 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
(15) § 263 StGB Betrug
(16) § 16 StGB Irrtum über Tatumstände
(17) § 202d StGB Daten Hehlerei
(18) § 239 StGB Freiheitsberaubung
(19) § 239c StGB Führungsaufsicht
(20) § 266 StGB Untreue
(21) § 238 StGB Nachstellung Abs (1), 2
(22) § 238 StGB Nachstellung Abs (3), b
(23) § 238 StGB Nachstellung Abs (4)
Schmerzensgeld und Schadensersatz wird bekanntlich eingefordert.
Wie soll ich vor gehen? Könnt ihr mir helfen?
Mfg,
M.G.
koerperverletzung.com sagt
Hallo M.G.,
wir bieten keine rechtliche Beratung an und empfehlen Ihnen, dies mit Ihrem Anwalt abzusprechen bzw. eine zweite anwaltliche Meinung einzuholen.
Ihr koerperverletzung.com-Team